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> Ärztliches Gutachten Cannabis in Hessen
Drobinus
Beitrag 03.02.2023, 17:39
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Liebes Forum,

nachdem ich die letzten Monate sehr regelmäßig im Unterforum MPU und Rauschmittel mitgelesen habe, kam heute mein von mir schon eine Weile erwarteter gelber Brief. Deshalb wende ich mich nun an Euch, aber hier erstmal die groben Eckpunkte meiner Fahrt und Kontrolle.

Sonntag den 28.08.2022 gegen 12:20 wurde ich durch die Polizei angehalten, am Abend zuvor hatte ich auf einer Party Cannabis konsumiert. Einem Urintest stimmte ich nicht zu, ließ mich jedoch Koordinationstests unterziehen (würde ich so nicht wieder machen). Eine Blutentnahme auf dem Revier wurde veranlasst ca. 13:30, seit heute kenne ich auch die Ergebnisse:
7,7 ng THC-aktiv / 45 THC-COOH

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hiermit noch eine Möglichkeit hätte einen einmaligen Probierkonsum glaubhaft zu machen?
Es existieren keine vorherigen Eintragungen oder in irgendeiner Weise aktenkundige BtMG-Verstöße.
Meinen Konsum habe ich seit dem Ereignis komplett eingestellt, was mir auch nicht sonderlich schwer fiel.

In der Anordnung steht explizit "Drogensreening sowie einem weiteren unvorhersehbaren Drogenscreening". Kann ich also prinzipiell eher mit einer Urin- & Blutuntersuchung, als mit einer Haaranalyse rechnen?

Ich werde am Montag ersteinmal einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren, sowie die Begutachtungsstellen in der Gegend abtelefonieren.

Allerbeste Grüße
&
schon einmal vielen Lieben Dank
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Hornblower
Beitrag 03.02.2023, 18:08
Beitrag #2


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Zitat (Drobinus @ 03.02.2023, 17:39) *
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hiermit noch eine Möglichkeit hätte einen einmaligen Probierkonsum glaubhaft zu machen?


Ja. Die Story allerdings, die das glaubhaft verkaufen soll, wird interessant.
Andererseits sollen die Hessen ein leichtgläubiges Vökchen sein... think.gif

Zitat
Kann ich also prinzipiell eher mit einer Urin- & Blutuntersuchung, als mit einer Haaranalyse rechnen?

Ja, das sieht nach 2 Urin-Tests aus.


Wie viele Stunden lagen denn genau zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme?


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MsTaxi
Beitrag 03.02.2023, 18:54
Beitrag #3


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Zitat (Hornblower @ 03.02.2023, 18:08) *
Andererseits sollen die Hessen ein leichtgläubiges Vökchen sein... think.gif

In unserem Bundesland wissen wir aber auch Geschichten zu schätzen, die zum Schmunzeln und Lachen anregen. laugh2.gif

Man kann natürlich auch mit solchen Werten noch Zuflucht zur Erstkonsum-Ausr..., ähm, -Erklärung greifen. Sofern die Rahmenbedingungen stimmen wird einem vielleicht sogar geglaubt.

Das mit der Priorisierung von Urinkontrollen gegenüber HA dürfte sehr wahrscheinlich sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Philipp68
Beitrag 03.02.2023, 19:24
Beitrag #4


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Zitat (Drobinus @ 03.02.2023, 18:39) *
Sonntag ... gegen 12:20 ... 7,7 ng THC-aktiv / 45 THC-COOH


Gude & Willkommen im Verkehrsportal, wavey.gif

ja, da kann man noch mit Erst-/Probierkonsum durchkommen.

Ich hatte auch Sonntags Mittag in Hessen 8ng aktiv und über 70ng passiv, allerdings konnte ich das erst beim Verwaltungsgericht durchdrücken, weil mir beim ÄG und seitens der FsSt nicht geglaubt wurde think.gif whistling.gif

Musste halt knallhart bis zum Ende durchziehen rolleyes.gif
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Drobinus
Beitrag 03.02.2023, 19:26
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Hornblower @ 03.02.2023, 18:08) *
Wie viele Stunden lagen denn genau zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme?


Es sollten tatsächlich in etwa 12 Stunden gewesen sein.
Nun wäre meine Überlegung, dass ein erstmaliger und einmaliger geteilter Konsum von 2 stärkeren Cannabiszigarette zwischen 9 und 10:30 ähnliche Werte produzieren könnte.

Zitat (MsTaxi @ 03.02.2023, 18:54) *
Sofern die Rahmenbedingungen stimmen wird einem vielleicht sogar geglaubt.


Die Rahmenbedingungen sind, dass ich das Ganze nach bestandenen Klausuren zum Ende meines Studiums nun selber ausprobieren wollte. Allerdings tagsüber und ohne Alkohol. Am Vorabend wurde der Plan im Rahmen einer Feier gefasst, zum Frühstück mit zwei Bekannten das Experiment zu starten.
Mir ist bewusst, dass die Umstände und Statistik eher gegen mich sprechen. sad.gif
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Hornblower
Beitrag 03.02.2023, 20:31
Beitrag #6


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Von den Werten her passt es.

Was nicht passt: Du kiffst erstmalig, weißt um der Wirkung und setzt Dich trotzdem hinter's Steuer?

Du hast Dich vermutlich berauscht gefühlt - und setzt Dich hinter's Steuer?



Und jetzt mal die "Story" außenvor: Nach 12 h solcher Werte - Du kiffst also regelmäßig? think.gif


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Drobinus
Beitrag 04.02.2023, 14:05
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Hornblower @ 03.02.2023, 20:31) *
Du kiffst erstmalig, weißt um der Wirkung und setzt Dich trotzdem hinter's Steuer?
Du hast Dich vermutlich berauscht gefühlt - und setzt Dich hinter's Steuer?

Darüber zerbreche ich mir auch noch den Kopf... ein Abklingen des Rausches als unerfahrener Konsument als Ende der Berauschung fehlzudeuten ist bis her die einzige "Erklärung" die mir in den Sinn kommt. Hierbei nicht zu konsumerfahren zu wirken ist natürlich schwer.

Zitat (Hornblower @ 03.02.2023, 20:31) *
Und jetzt mal die "Story" außenvor: Nach 12 h solcher Werte - Du kiffst also regelmäßig? think.gif

Ohne "Story" habe ich davor regelmäßig konsumiert, eher wie ein "Quartalskiffer" also 2-4 Monate des exzessiven Konsums (max. 1 g/d), auch alleine zu Hause. Gefolgt von mehreren Monaten Konsums lediglich mal am Wochenende mit Freunden. Die Coronasemester habe die Konsumphasen länger werden lassen. Dieses Verhalten habe ich mit Freunden, Familie und meiner Partnerin inzwischen besprochen und abgestellt. Wie schon geschrieben fiel es mir nicht schwer, ich vermisse es kaum, lediglich auf Partys war es mir immer lieber als der Alkohol.

Zitat (Philipp68 @ 03.02.2023, 19:24) *
Ich hatte auch Sonntags Mittag in Hessen 8ng aktiv und über 70ng passiv, allerdings konnte ich das erst beim Verwaltungsgericht durchdrücken, weil mir beim ÄG und seitens der FsSt nicht geglaubt wurde think.gif whistling.gif

Musste halt knallhart bis zum Ende durchziehen rolleyes.gif

In den kommenden Tagen werde ich auch nochmal einen Termin bei meinem Anwalt machen und mal mit ihm reden wie er meine Möglichkeiten einschätzt, ich werde deinen Weg als "habe ich im Internet gelesen" mal ansprechen wink.gif
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Kai R.
Beitrag 04.02.2023, 18:48
Beitrag #8


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Die wenigsten Anwälte sind im Verwaltungsrecht so fit. Im Moment wirkst Du hinreichend informiert.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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