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> Fahren ohne Fahrerlaubnis geblitzt
Lukasderfehler
Beitrag 13.04.2023, 14:44
Beitrag #151


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Ist es nützvoll zwei Jahre Abstinenz vorzuzeigen oder macht das keinen Vorteil
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Spidersangel
Beitrag 13.04.2023, 14:53
Beitrag #152


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Mehr zu machen als gefordert ist, ist nie verkehrt.
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Q-Treiberin
Beitrag 13.04.2023, 15:03
Beitrag #153


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Wird aber an der Sperrfrist nichts oder nur wenig (sollte eine Verkürzung gewährt werden) ändern und auch nichts an der zu absolvierenden MPU.

Wären die AB-Nachweise denn nach den Vorschriften der BUK gewonnen worden?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Lukasderfehler
Beitrag 13.04.2023, 23:30
Beitrag #154


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Was meinst du mit nach den Vorschriften?
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Hornblower
Beitrag 14.04.2023, 08:11
Beitrag #155


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Du bist neu hier und hast wahrscheinlich noch nicht viele Beiträge hier im Board gelesen, oder? whistling.gif

Formale Voraussetzungen für Labore/Institute für Abstinenznachweise

BuK, 4. Auflage: Chem.-tox. Untersuchungen (CTU)


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Spidersangel
Beitrag 14.04.2023, 10:25
Beitrag #156


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rofl1.gif @Captain YMMD rofl1.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 14.04.2023, 15:50
Beitrag #157


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Ich denke bei dem @TE langsam wirklich an einen Troll…. blink.gif

Auf keine einzige Frage nach seiner Aufarbeitung kommt eine vernünftige Antwort, nachdem er erst schrieb dass im Juni/Juli 2023 sein AB-Jahr vorbei ist, meint er jetzt, dass er zwei Jahre nachweisen könnte/wollte, aber die Richtlinien für AB-Nachweise scheinen ihm nicht bekannt zu sein, Antworten/Hinweise/Fragen von uns werden konsequent ignoriert, dafür aber Fragen gestellt die schon mehrfach beantwortet wurden… das „passt“ alles hinten und vorne nicht. unsure.gif


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Lukasderfehler
Beitrag 16.04.2023, 21:32
Beitrag #158


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Natürlich sind die Abstinenznachweise nach den Vorschroften, habe das gar nicht verstanden weil es selbstverständlich ist
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 16.04.2023, 22:25
Beitrag #159





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Selbstverständlich ist es leider nicht. rolleyes.gif
Nenn doch mal die Vorschriften, nach denen Labor und Entnahmestelle bei dir zertifiziert sind.

Und findest du nicht, dass es mal an der Zeit ist, auch persönliche Aufarbeitung deiner Vergangenheit anzugehen. Abstinenz ist zwar ein lebenswerter Anfang, aber eben nicht alles.

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Lukasderfehler
Beitrag 18.04.2023, 00:59
Beitrag #160


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Ich habe nicht behauptet das ich die Vorschriften kenne, aber wenn man die Abstinenz bei einer Begutachtungsstelle macht dann sollte doch alles richtig sein wa?

Meine Aufarbeitung habe ich teilweise angefangen aber beginne die jetzt bald mit dem Verkehrspsycholgen.
Wie lange vor der MPU sollte man mit der Beratung anfangen?
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Herbie56
Beitrag 18.04.2023, 06:26
Beitrag #161


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wallbash.gif SCNR


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ulm
Beitrag 18.04.2023, 06:35
Beitrag #162


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Eigentlich wollte ich genauso wie @Herbie56 kommentieren, doch ich versuche es nochmal freundlicher:
Zitat (Lukasderfehler @ 18.04.2023, 01:59) *
Wie lange vor der MPU sollte man mit der Beratung anfangen?

Du hättest schon vor Monaten anfangen müssen, denn Du hast nicht im Ansatz verstanden, was Du falsch gemacht hast.
DU musst verstehen, zu was es Regeln gibt.
DU musst verstehen, dass die Regeln auch für Dich gelten.
DU musst verstehen, dass Regeln auch Dich schützen.
DU musst verstehen, wie es passieren konnte, dass DU die Regeln ignoriert hast.
DU musst verstehen, wie es passieren konnte, dass DU die Regeln wiederholt ignoriert hast.
DU musst Strategien entwickeln, dass DU zukünftig die Regeln zuverlässig einhälst.
Wenn DU das verstanden hast, kannst Du ganz vorsichtig in Richtung MPU schauen.

Wenn ich Deine Postings, auch die aktuellen, so lese, dann scheiterst Du derzeit schon am ersten Punkt.

Abstinenznachweise sind für Deine Aufarbeitung nur eine notwendige Begleiterscheinung, die parallel erfolgt.
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Herbie56
Beitrag 18.04.2023, 06:46
Beitrag #163


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@ Ulm
Volle Bewunderung für diese sachliche Antwort yes.gif


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Lukasderfehler
Beitrag 18.04.2023, 15:48
Beitrag #164


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@ulm

Vielen lieben dank.
Mir ist bewusst das ich das alles noch aufarbeiten muss, keine Ahnung warum ihr denkt das ich blind in die MPU gehen würde.

Eine ganz wichtige Frage.
Ich habe darauf verschiedene Antworten bekommen, auch von nem MpU Berater.
Ist es möglich 6 Monate vor der Sperrfrist die FE zu beantragen und dann direkt die MPU zu machen?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 18.04.2023, 15:49
Beitrag #165





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Warum ist dir das mit den sechs Monaten so wichtig? Deine FE bekommst du selbst bei positiver MPU vor Ablauf der Sperrfrist nicht erteilt.
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Lukasderfehler
Beitrag 18.04.2023, 17:08
Beitrag #166


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Weil ich weiß ob ich noch 6 moante oder 12 Monate Abstinenz verlängere. Und wenn ich die MPu während der sperrzeit mache erspart mir das einiges an Zeit. Was ist das denn für eine Frage???
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Herbie56
Beitrag 18.04.2023, 17:34
Beitrag #167


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Mäßige mal deinen Ton !

Fällt dir eigentlich auf, dass dir hier vieieieiele Fragen gestellt wurden, die du samt und sonders geradezu stoisch konsequent nicht beantwortest.
Auf der anderen Seite haust du hier Fragen raus, die stante pede beantwortet werden sollen.
Fragen vor allem, die dir schon beantwortet wurden, wie auch deine letzte.

Als Krönung beschwerst du dich auch noch !
Sei über jeden von Herzen dankbar, der dir noch sachlich antwortet.

Zitat (Lukasderfehler @ 18.04.2023, 16:48) *
…keine Ahnung warum ihr denkt das ich blind in die MPU gehen würde.


whistling.gif


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MsTaxi
Beitrag 18.04.2023, 17:59
Beitrag #168


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Zitat (Herbie56 @ 18.04.2023, 18:34) *
Zitat (Lukasderfehler @ 18.04.2023, 16:48) *
…keine Ahnung warum ihr denkt das ich blind in die MPU gehen würde.


whistling.gif

Ich würde das ja gerne beantworten, aber das würde sooooooooooooooo lange dauern. whistling.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 18.04.2023, 20:23
Beitrag #169


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Na komm, nimm Dir ne Woche frei und dann schaffst Du das schon…. cool.gif


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Lukasderfehler
Beitrag 19.04.2023, 01:10
Beitrag #170


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Ich soll auf meinen Ton achten?
Bisschen schwer wenn ich antworten wie die letzte von Q Treiberin bekomme.

Kann mir jemand beantworten ob man während der sperrzeit seine MPU antreten kann?
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ulm
Beitrag 19.04.2023, 05:38
Beitrag #171


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Zitat (Panzerkroete @ 18.04.2023, 16:49) *
Deine FE bekommst du selbst bei positiver MPU vor Ablauf der Sperrfrist nicht erteilt.

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Herbie56
Beitrag 19.04.2023, 06:40
Beitrag #172


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Zitat (Herbie56 @ 06.04.2023, 19:17) *
Eine MPU kannst du mW nur max. 4 Wochen vor Ende der Sperrfrist machen.



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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 19.04.2023, 12:07
Beitrag #173





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Boah, mit deiner Anspruchshaltung helfe ich dir nicht mehr.

Du sagst, die Frage ist ganz wichtig. Ich frage, warum und du das denkst (weil ich die Wichtigkeit nicht erkennen kann) und du fühlst dich gleich angegriffen.

Ja, du kannst theoretisch die MPU weit vor Ablauf der Sperrfrist antreten. Allerdings nur wenn du Monate vor Ablauf der Sperrfrist schon eine MPU Anordnung bekommst (fraglich) und dann auch noch zügig einen MPU Termin.
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Kai R.
Beitrag 19.04.2023, 12:51
Beitrag #174


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Zitat (Herbie56 @ 19.04.2023, 07:40) *
Eine MPU kannst du mW nur max. 4 Wochen vor Ende der Sperrfrist machen.

wo steht das? Festgelegt ist nur, dass man max. 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung stellen kann. Wenn die FSSt dann schnell arbeitet und das Institut gerade Zeit hat, kann man auch 4 Monate vor Ablauf bereits die MPU machen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Herbie56
Beitrag 19.04.2023, 13:32
Beitrag #175


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Zitat (Herbie56 @ 09.04.2023, 08:17) *
Mir sagte das telefonisch ein hochrangiger Mitarbeiter einer Fsst ( im tiefen Süden unser Republik ).
Er nannte mir auch ein Urteil dazu, welches ich mir aber leider nicht gemerkt habe.


Falls der Unsinn erzählt hat blushing.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 19.04.2023, 19:14
Beitrag #176


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U.a. Andale hat das erzählt...

Zitat (Andale @ 16.12.2022, 16:17) *
"Gemäß einer Entscheidung des Hessischen Verkehrsministeriums vom 4.11.2004 darf eine MPU frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist durchgeführt werden(Az.66I 14/11/02).Damit ist eine Begutachtung in Ihrem Fall frühestens ab dem 20.02.2023 möglich. "


Eine Recherche hat gezeigt, dass es in Bayern und Bawü keine vergleichbare Regelung gibt.


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Lukasderfehler
Beitrag 27.04.2023, 00:32
Beitrag #177


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Ist es erlaubt das die Abstinenzstellen mehr als 6 Kontrollen durchführt wenn alle negativ waren?
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Lukasderfehler
Beitrag 27.04.2023, 01:00
Beitrag #178


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Und wisst ihr wie lange es dauert bis das Ergebnis einer urinkontrolle da ist?
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MsTaxi
Beitrag 27.04.2023, 02:20
Beitrag #179


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Zitat (Lukasderfehler @ 27.04.2023, 01:32) *
Ist es erlaubt das die Abstinenzstellen mehr als 6 Kontrollen durchführt wenn alle negativ waren?

Ja, wenn der Vertrag es erlaubt (was er idR tut).

Zitat (Lukasderfehler @ 27.04.2023, 02:00) *
Und wisst ihr wie lange es dauert bis das Ergebnis einer urinkontrolle da ist?

Hängt vom Labor ab (keine Nachrichten = idR gute Nachrichten)


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Hornblower
Beitrag 27.04.2023, 15:06
Beitrag #180


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Zitat (Lukasderfehler @ 27.04.2023, 01:32) *
Ist es erlaubt das die Abstinenzstellen mehr als 6 Kontrollen durchführt wenn alle negativ waren?

Definitiv, ja!
Ist das ein Problem für Dich? Warum?


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Der_Veranstalter
Beitrag 27.04.2023, 15:29
Beitrag #181


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Zitat (Hornblower @ 27.04.2023, 16:06) *
Ist das ein Problem für Dich?


huh.gif

Du denkst doch wohl nicht, dass... Du meinst.... Nein, ganz sicher nicht.

think.gif


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Lukasderfehler
Beitrag 05.06.2023, 12:16
Beitrag #182


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Hey Leute,

Ich habe jetzt ein Jahr Abstinenz nachgewiesen und möchte ein halbes Jahr verlängern, wie groß darf die Lücke zwischen den Abstinenzkontrollen sein?
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MsTaxi
Beitrag 05.06.2023, 12:30
Beitrag #183


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Am besten gar keiner.

Edit: machst du Urinkontrollen oder Haaranalysen?


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Hornblower
Beitrag 05.06.2023, 13:06
Beitrag #184


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Bei Urin-Screens sollten die Verträge lückenlos sein.
Bei Haaranalysen ist eine Lücke von 2 Wochen noch vertretbar.

Die Nachweiszeiten sollten zeitnah zur Untersuchung liegen, d.h. nicht älter als 3 Monate, in gut begründeten Ausnahmefällen nicht älter als 4 Monate. Ergibt sich z.B. aus organisatorischen Gründen eine längere Lücke zwischen dem absolvierten Abstinenzprogramm und der MPU, so kann diese Lücke gefüllt werden durch:

  • 3 Urinkontrollen (oder Blutkontrollen bei PEth-Bestimmungen) innerhalb von 4 Monaten vor der MPU; oder
  • Untersuchung eines kopfhautnahen Haarsegments von 3 cm Länge zeitnah vor der Begutachtung.


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Lukasderfehler
Beitrag 05.06.2023, 15:20
Beitrag #185


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@mstaxi ich mache urinkontrollen.

Ein Kollege von mir fragt ob er bei seinem MPU Termin die Einzelbefunde oder die Bescheinigung das er abstinent war mitnehmen muss.
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Q-Treiberin
Beitrag 05.06.2023, 15:33
Beitrag #186


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Ne Du, es reicht wenn er dem GA mit treuherzigem Blick versichert dass er abstinent war… wacko.gif


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Lukasderfehler
Beitrag 05.06.2023, 15:59
Beitrag #187


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Das war doch eine ganz normale Frage?


Auf der Bescheinigung steht doch das er x Monate abstinent war wie oft er da war etc..
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MsTaxi
Beitrag 05.06.2023, 16:07
Beitrag #188


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Er soll die Bescheinigung mitnehmen, auf der alles aufgeführt ist.

@Q-Treiberin
Ironie ist hier falsch adressiert. Kennst du den Song von Elvis? "Return to sender, adress unknown, no such number, no such phone." laugh2.gif


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Hornblower
Beitrag 05.06.2023, 17:07
Beitrag #189


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Es wird der vollständige Abschlussbericht des MPI benötigt, sofern es ein Screening-Vertrag war. Wenn es um Haaranalysen geht, reichen die einzelnen Analyse-Gutachten.


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