... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> MPU ?
Kettenbremse
Beitrag 20.11.2022, 19:09
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



    
 
Hallo Leute,

Ich bin neu hier und hab mal eine Frage an die Experten hier...
Zum Sachverhalt ;

Ich wurde am 10.10.2022 um 14.30Uhr im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Die Polizisten merkten wohl sofort das ich Alkohol getrunken hatte.

Ich bin mit zur Wache - Ergebniss der BAK 1,52 Promille laut meinem Rechtsanwalt.

Nur zur Frage - muss bez ist es wahrscheinlich das ich eine MPU machen muss?
Wie lange beträgt die Sperrfrist etwa ?
Wie hoch ist in etwa die Strafe ?

Zu mir -

Keine Punkte in 25 Jahren Autofahrer
Kein Unfall
Ersttäter im Bereich Alkohol am Steuer
Jedoch hatte ich - glaube ich zumindest - keine oder kaum Ausfallerscheinungen

Vielen lieben dank für eure Antworten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 20.11.2022, 20:38
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13427
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Wegen der Alkoholisierung über 1,6 Promille wird Dir wird Deine Fahrerlaubnis entzogen.
Sie ist weg. Wenn Du Dich nicht um eine Neuerteilung bemühst, für immer.

Du bekommst einen Strafbefehl über voraussichtlich rund 60 Tagessätze, das sind zwei Nettomonatsgehälter.
Dir darf geschätzt innerhalb der nächsten neun Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Falls Du eine neue Fahrerlaubnis haben möchtest, kannst Du sie frühestens sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen.
Dann wird eine MPU angeordnet. Darauf musst Du Dich intensiv vorbereiten, ggf. dazu Abstinenznachweise für sechs bis zwölf vorlegen.
Wenn Du damals beim Erstantrag für den Führerschein keinen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten gemacht hast, brauchst Du auch einen neuen Erste-Hilfe-Kurs. Kümmere Dich gleich um einen Termin, denn die Wartezeiten sind zur Zeit sehr hoch, andererseits ist der Kurs endlos gültig.

Für die MPU-Vorbereitung können wir Dir zur Seite stehen:
Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lesley
Beitrag 20.11.2022, 21:03
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 621
Beigetreten: 21.08.2006
Wohnort: bei Eberswalde
Mitglieds-Nr.: 22381



Zitat (ulm @ 20.11.2022, 20:38) *
Wegen der Alkoholisierung über 1,6 Promille wird Dir wird Deine Fahrerlaubnis entzogen.


Laut TE sind es aber 1,52 Promille?!


--------------------
"Lesen gefährdet die Dummheit."

== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 ==
18.08.2020 50.000 km
13.10.2021 100.000 km
05.05.2022 120.000 km
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 20.11.2022, 22:01
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13427
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ich hasse mein (zu) kleines Laptop-Display und die Altersweitsichtigkeit, mit der man die kleinen Ziffern nicht immer sauber auseinanderhält! ranting.gif
Du hast natürlich recht!
Erst einmal nicht zwingend eine MPU.

@TE:
Welches Bundesland?
Gab es nun dokumentierte Ausfallerscheinungen oder nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.11.2022, 22:34
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



60 Tagessätze sind auch zu viel. 40-50 sind realistischer. Dafür würde ich von 10-12 Monaten Sperrfrist ausgehen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kettenbremse
Beitrag 21.11.2022, 05:21
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



Bundesland : Hessen

Ich habe noch kein Schreiben von irgendeiner Behörde bekommen, also weiß ich noch nicht ob etwas drinsteht wegen Ausfallerscheinungen.
Den BAK Wert von 1,52 Promille hat mein Rechtsanwalt bei der Polizei erfragt.

Mein Rechtsanwalt meinte ich solle mich schonmal auf eine MPU vorbereiten, was ich auch getan habe.
Ich gehe jetzt regelmäßig 1 mal die Woche zur Diakonie in die Gruppenstunde und beim TÜV bin ich auch angemeldet zwecks Abstinenznachweise - Urinscreening.

Wie ermitteln die denn die Tagessätze bei einem Selbstständigen Unternehmer ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 21.11.2022, 05:46
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5097
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Da wird zunächst ein Schätzwert angenommen. Wenn diese Annahme zu hoch greift, gibt es ja Einkommensnachweise wie z.B. Steuerbescheide. Bist du offizieller Geschäftsführer mit festem Gehalt, gilt halt das.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lor9
Beitrag 21.11.2022, 10:08
Beitrag #8


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 60
Beigetreten: 06.08.2022
Wohnort: BaWü
Mitglieds-Nr.: 89866



Sich auf eine mögliche MPU vorzubereiten ist auf jeden Fall richtig, da der Vorfall sich Mittags (14:30) abgespielt hat und dies keine normale Zeit für hohen Alkoholkonsum darstellt kann die FSST bei dir ein Alkoholproblem vermuten und eine MPU anordnen. Allerdings sind deine Aufallerscheinungen oder eben fehlende Ausfallerscheinungen wie die Experten schon geschrieben haben von größerer Bedeutung!

Falls du deutliche Ausfallerscheinungen hattest, könntest du Glück haben! Dies müsste in deiner Akte vermerkt sein!

Deine Vorbereitung auf eine MPU is richtig und die Abstinenz (wsl. freiwillig 6 Monate oder) halte ich aufgrund der sich anbahnenden neuen BUK´s auch für richtig. LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 21.11.2022, 13:24
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5097
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



offtopic.gif
Zitat (ulm @ 20.11.2022, 22:01) *
Ich hasse mein (zu) kleines Laptop-Display und die Altersweitsichtigkeit, mit der man die kleinen Ziffern nicht immer sauber auseinanderhält! ranting.gif

Da gäbe es natürlich Möglichkeiten... Größeren Laptop kaufen oder die post-midlife-crisis-Eitelkeit aufgeben und Lesebrille tragen. whistling.gif
offtopic.gif


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kettenbremse
Beitrag 11.01.2023, 17:06
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



Hallo nochmal smile.gif

Ich habe jetzt meinen Strafbefehl bekommen.

Meine Sperrzeit beträgt insgesamt 11 Monate, wovon ich jetzt 3 Monate abgesessen habe. Also verbleibend sind jetzt noch 8 Monate.

Ich möchte versuchen diese Sperrzeit mit dem Kurs Mainz77 zu verkürzen.

Meine frage dazu ;

Wann ist es am sinnvollsten diesen Kurs zu besuchen ? Muss ich dies vor oder nach der MPU (falls ich eine machen muss) tun ?

Danke schonmal für eure Antworten smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
uwe112
Beitrag 11.01.2023, 17:18
Beitrag #11


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 424
Beigetreten: 24.08.2015
Wohnort: DO
Mitglieds-Nr.: 76950



Zitat (Kettenbremse @ 11.01.2023, 17:06) *
Hallo nochmal smile.gif


Wann ist es am sinnvollsten diesen Kurs zu besuchen ? Muss ich dies vor oder nach der MPU (falls ich eine machen muss) tun ?


Was bringt Dir eine Sperrfristverkürung ? Falls Du eine MPU machen musst ist die eh abgelaufen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 11.01.2023, 19:23
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Die Sperrfrist laut Strafbefehl berechnet sich ab dem Datum des Strafbefehls. Da kann nichts bereits abgesessen sein.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kettenbremse
Beitrag 11.01.2023, 20:29
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



Im Strafbefehl steht ja 8 Monate - mit den 3 Monaten die ich bereits abgesessen habe wären es dann 11 Monate gesamt.
Hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.

Wenn ich denn den Führerschein neu beantrage bekomme ich doch gesagt ob ich eine MPU machen muss oder liege ich da falsch ?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.01.2023, 21:44
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amdwolle
Beitrag 11.01.2023, 22:35
Beitrag #14


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 314
Beigetreten: 21.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81596



Zitat (Kettenbremse @ 11.01.2023, 20:29) *
Wenn ich denn den Führerschein neu beantrage bekomme ich doch gesagt ob ich eine MPU machen muss...

Ja
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lor9
Beitrag 12.01.2023, 15:59
Beitrag #15


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 60
Beigetreten: 06.08.2022
Wohnort: BaWü
Mitglieds-Nr.: 89866



Was die Sperrfristverkürzung angeht kann dir das natürlich trotz MPU etwas bringen, vorausgesetzt du wirst in A3 eingeordnet und es reichen 6 Monate Verhaltensänderung.

Beispiel: du beantragst in 2 Monaten deinen Führerschein, in dieser Zeit kannst du schon den Kurs Mainz77 beim TÜV besuchen und abschließen! Nach der Teilnahme reichst du die Teilnahmebescheinigung mit einigen selbst geschriebenen Sätzen wie du bereits dein ehmaliges Verhalten geändert hast (im Internet findest du auch Muster einfach mal googeln) bei dem zuständigen Gericht/Staatsanwaltschaft ein.

Ich empfehle dir aber dies erst nach 6 Monaten ab deiner TF zu tun, das Gericht sieht es gerne wenn du einige Zeit über dein Verhalten und deine Tat nachgedacht und dein Verhalten geändert hast.

In der Regel braucht das Gericht ca. 1-2 Monate um deinen Antrag zu bearbeiten.

In der Zwischenzeit müsstest du auch schon von der FSST bescheid bekommen haben ob eine MPU verlangt wird (dauer nach Antragsstellung ca. 6-8 Wochen).

Jetzt zwei Varianten: Worst Case du musst zur MPU, diese könntest du nun aber direkt angehen (gute Vorbereitung Hypothese A3 etc. vorrausgesetzt, die Zeit hast du ja jetzt). Gehen wir von aus die FSST braucht 2 Monate für die MPU Anordnung dann noch einmal einen Monat bis zu deinem MPU Termin + 1 Monat Wartezeit auf dein Gutachten, so könntest du dann eine Verkürzung von ca. 2 Monaten erreichen.

Fall 2 du musst nicht zur MPU hier könntest du dann bis zu 3 Monaten erreichen, eben das Maximum welches möglich wäre da du ja keine Zeit verlierst.

An deiner Stelle würde ich es machen, natürlich 5-600 € kostet dich der Spaß, allerdings sehe ich 2 Monate Verkürzung realistisch und falls alles nicht klappt lernst du in dem Kurs wenigstens ein wenig über Alkohol und das Verhalten damit etc. (eine kleine MPU Vorbereitung) was dir später helfen kann. LG smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kettenbremse
Beitrag 12.01.2023, 16:38
Beitrag #16


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



Danke Lor9 für deine wirklich hilfreiche Antwort - das hat mir jetzt echt geholfen !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kettenbremse
Beitrag 22.02.2023, 20:14
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



Hi ,

kleines Update.

Ich habe letzten Freitag Post von der FS bekommen. Darin steht das ich meine FE ab dem 19.05.2023 neu beantragen kann.
Das sind genau 3 Monate vor Sperrzeitende - diese wäre am 19.08.2023

Abstinenzprogramm läuft noch bis 30.11.2023 - dann ist 1 Jahr vorbei...

Falls ich jetzt den FS am 19.05.2023 mit allen erforderlichen Unterlagen die zur Voraussetzung gemacht sind neu beantrage,
und einen MPU Termin bekomme, aber mir bei der Untersuchung gesagt wird ich benötige 12 Monate Abstinenz, dann
muss ich doch auch das Polizeiliche Führungszeugnis, die Meldebescheinigung und das Augenärztliche Gutachten für den C1 & C1E
FS nochmals neu besorgen , da diese Sachen nur maximal 3 Monate alt sein dürfen.
Zusätzlich kommen dann ja auch nochmals die Kosten für die MPU oder?

Kann ich denn nicht irgendwie vorher erfahren ob ich überhaupt eine MPU machen muss ,
oder falls ich eine MPU machen muss wie lange ich die Abstinenz nachweisen muss ?
Ich finde diese Vorgehensweise irgendwie verwirrend.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 22.02.2023, 22:25
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17063
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Du kannst Deine neue FE sechs Monate vor Ende der Sperrfrist neu beantragen, auch wenn das in vielen Köpfen der FEB-Mitarbeiter scheinbar immer noch nicht angekommen ist…

Heißt, dass Du sie am 19.02. hättest neu beantragen können.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 22.02.2023, 22:34
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1620
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Zitat (Q-Treiberin @ 22.02.2023, 22:25) *
in vielen Köpfen der FEB-Mitarbeiter scheinbar immer noch nicht

Nicht nur scheinbar...


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Toni320
Beitrag 23.02.2023, 15:21
Beitrag #20


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 10.01.2023
Mitglieds-Nr.: 90317



Moin ,

Ich hatte auch 1,52 BAK und bin mit KT in die MPU da brauchst du nicht zwingend Abzinetznachweis .
Hast du schon mal was von kontrolliertes Trinken gehört du bist ja unter 1,6 Promille.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Herbie56
Beitrag 24.02.2023, 07:17
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2070
Beigetreten: 30.05.2020
Wohnort: Lüneburger Heide
Mitglieds-Nr.: 86927



@ Toni320

Bitte sei vorsichtig mit solchen Hinweisen.
Der TE wird nach den neuen BUK begutachtet werden.
Das bedeutet, wenn er eine MPU machen sollte und mit kT antritt, braucht er Nachweise.


--------------------
faber est suae suisque fortunae
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 24.02.2023, 09:12
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13619
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Richtig.
Soweit ich sehe, wissen wir noch nicht viel über des TE's Historie, oder? think.gif


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andi18
Beitrag 26.02.2023, 06:30
Beitrag #23


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 507
Beigetreten: 23.09.2020
Mitglieds-Nr.: 87407



Zitat (Kettenbremse @ 22.02.2023, 20:14) *
...
Ich habe letzten Freitag Post von der FS bekommen. Darin steht das ich meine FE ab dem 19.05.2023 neu beantragen kann.
Das sind genau 3 Monate vor Sperrzeitende - diese wäre am 19.08.2023

Abstinenzprogramm läuft noch bis 30.11.2023 - dann ist 1 Jahr vorbei...

Falls ich jetzt den FS am 19.05.2023 mit allen erforderlichen Unterlagen die zur Voraussetzung gemacht sind neu beantrage,
und einen MPU Termin bekomme, aber mir bei der Untersuchung gesagt wird ich benötige 12 Monate Abstinenz, dann
muss ich doch auch das Polizeiliche Führungszeugnis, die Meldebescheinigung und das Augenärztliche Gutachten für den C1 & C1E
FS nochmals neu besorgen , da diese Sachen nur maximal 3 Monate alt sein dürfen.
Zusätzlich kommen dann ja auch nochmals die Kosten für die MPU oder?

das klingt soweit richtig. Allerdings läuft Dein UKP bis zum 30.11.23 - somit würde ich schauen, daß der MPU-Termin kurz danach stattfindet.
Das Führungszeugnis der Belegart O beantragt normalerweise die Fsst selbst bzw wird direkt nach Deinem Auftrag dorthin geschickt.

Zitat (Kettenbremse @ 22.02.2023, 20:14) *
Kann ich denn nicht irgendwie vorher erfahren ob ich überhaupt eine MPU machen muss ,
oder falls ich eine MPU machen muss wie lange ich die Abstinenz nachweisen muss ?
Ich finde diese Vorgehensweise irgendwie verwirrend.

Die Frage erschließt sich mir gerade nicht, da Du bereits ein UKP abgeschlossen hast.
Somit bist mit einem Jahr AB grundsätzlich auf der sicheren Seite. Willst die Strategie nochmal infrage stellen?
Ansonsten hilft eine freundliche Nachfrage bei der Fsst. Aufgrund den bisherigen Angaben erschließt sich mir die Begründung für eine MPU nicht, es sei denn das Thema keine Ausfallerscheinungen wurde deutlich protokolliert.
Hier kannst ja mit offenen Karten spielen, daß den Antrag entsprechend Deiner Vorbereitung ansonsten stellst. Beachte die Hinweise von Lor9

Zitat (Toni320 @ 23.02.2023, 15:21) *
Ich hatte auch 1,52 BAK und bin mit KT in die MPU da brauchst du nicht zwingend Abzinetznachweis .
Hast du schon mal was von kontrolliertes Trinken gehört du bist ja unter 1,6 Promille.


Zitat (Herbie56 @ 24.02.2023, 07:17) *
@ Toni320
Bitte sei vorsichtig mit solchen Hinweisen.
Der TE wird nach den neuen BUK begutachtet werden.
Das bedeutet, wenn er eine MPU machen sollte und mit kT antritt, braucht er Nachweise.

Das ist halbrichtig. Prinzipiell sind Nachweise nur erforderlich, wenn Kategorie A2 zutrifft.
Inhaltlich hat sich für A3 nicht viel geändert.
Da Kettenbremse bereits ein UKP abgeschlossen hat, stellt sich die Frage ob die Strategie beibehalten wird..

mit begründet..
Zitat (Hornblower @ 24.02.2023, 09:12) *
Richtig.
Soweit ich sehe, wissen wir noch nicht viel über des TE's Historie, oder? think.gif

auf dieser Tatsache.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Herbie56
Beitrag 26.02.2023, 07:22
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2070
Beigetreten: 30.05.2020
Wohnort: Lüneburger Heide
Mitglieds-Nr.: 86927



Da hast du natürlich Recht, Andi wavey.gif

Mein Hinweis zielte auch darauf ab, dass, wenn er überhaupt eine MPU machen muss und in A3 eingeordnet werden würde, die Änderung des Trinkverhaltens ca. 1 Jahr bestehen sollte.
Da der TE aber offensichtlich abstinent ist, kann er das ja nicht erprobt haben…?


--------------------
faber est suae suisque fortunae
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kettenbremse
Beitrag 27.02.2023, 21:03
Beitrag #25


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 20.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90166



Vielen Dank für eure Unterstützung und die Zahlreichen Antwort.
Ist wirklich ein schwieriges Thema , und wenn man davon keine Ahnung hat - naja da ist man schnell verloren.

Ich denke ich werde es jetzt so machen das ich meine geforderten Unterlagen beisammen bekomme , und am 19.05.2023 die Fahrerlaubnis neu beantrage.
Dann bekomm ich ja bescheid ob MPU ja oder nein.
Falls Ausfallerscheinungen protokoliert wurden steht das doch dann in der Führerscheinakte oder ?
Kann ich denn schon vor der Antragsstellung auf Neuerteilung in die Akte Einsicht nehmen ?

Beste Grüße euch allen smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 27.02.2023, 21:31
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



In Hessen wird derzeit auch knapp unter 1,6 eine MPU angeordnet, wenn sich keine oder fast keine Ausfallerscheinungen gezeigt haben.

Und das ist bei TE der Fall.

Zitat (ulm @ 20.11.2022, 22:01) *
Gab es nun dokumentierte Ausfallerscheinungen oder nicht?

Ich mache es Dir größer, @ulm:
Zitat (Kettenbremse @ 20.11.2022, 19:09) *
Jedoch hatte ich - glaube ich zumindest - keine oder kaum Ausfallerscheinungen

Obwohl auch eine Brille helfen könnte.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 27.02.2023, 21:41
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13619
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Zitat (rapit @ 27.02.2023, 21:31) *
Obwohl auch eine Brille helfen könnte.


...und plötzlich erkennt man: Bäume sind nicht nur einfach grün - sie haben Blätter!

rofl1.gif


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schwarzermax
Beitrag 28.02.2023, 21:15
Beitrag #28


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 12.03.2022
Mitglieds-Nr.: 89376



In der Vergangenheit handhabten die Behörden der Bundesländer die Grenze für eine zwingende Anordnung einer MPU unterschiedlich: Nach § 13 Nr. 2 c Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist die Anordnung einer MPU zwingend, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde. Dennoch ordneten die Behörden einiger Bundesländer eine Zeitlang bereits ab einer BAK von 1,1 Promille eine MPU an. Etwa in Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Das führte teilweise zu einer neuen Art des „Führerschein-Tourismus“: Betroffene mit zweitem Wohnsitz in einem anderen Bundesland konnten sich aussuchen, wo sie ihren Führerschein neu beantragen. So konnten sie mit Glück die strengere Regelung umgehen, beispielsweise auch in Bayern.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mkossmann
Beitrag 01.03.2023, 06:51
Beitrag #29


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 957
Beigetreten: 26.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76297



Zitat (rapit @ 27.02.2023, 21:31) *
Zitat (ulm @ 20.11.2022, 22:01) *
Gab es nun dokumentierte Ausfallerscheinungen oder nicht?

Ich mache es Dir größer, @ulm:
Zitat (Kettenbremse @ 20.11.2022, 19:09) *
Jedoch hatte ich - glaube ich zumindest - keine oder kaum Ausfallerscheinungen

Obwohl auch eine Brille helfen könnte.


Die Frage von @ulm ist trotzdem berechtigt. Denn die Selbsteinschätzung des Betrunkenen kann sich von der Realität durchaus unterscheiden. In diesem Fall wäre das sogar zu Gunsten des OP.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 16:22