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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Ich bin neu hier und hab mal eine Frage an die Experten hier... Zum Sachverhalt ; Ich wurde am 10.10.2022 um 14.30Uhr im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Die Polizisten merkten wohl sofort das ich Alkohol getrunken hatte. Ich bin mit zur Wache - Ergebniss der BAK 1,52 Promille laut meinem Rechtsanwalt. Nur zur Frage - muss bez ist es wahrscheinlich das ich eine MPU machen muss? Wie lange beträgt die Sperrfrist etwa ? Wie hoch ist in etwa die Strafe ? Zu mir - Keine Punkte in 25 Jahren Autofahrer Kein Unfall Ersttäter im Bereich Alkohol am Steuer Jedoch hatte ich - glaube ich zumindest - keine oder kaum Ausfallerscheinungen Vielen lieben dank für eure Antworten. |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13085 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wegen der Alkoholisierung über 1,6 Promille wird Dir wird Deine Fahrerlaubnis entzogen.
Sie ist weg. Wenn Du Dich nicht um eine Neuerteilung bemühst, für immer. Du bekommst einen Strafbefehl über voraussichtlich rund 60 Tagessätze, das sind zwei Nettomonatsgehälter. Dir darf geschätzt innerhalb der nächsten neun Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Falls Du eine neue Fahrerlaubnis haben möchtest, kannst Du sie frühestens sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen. Dann wird eine MPU angeordnet. Darauf musst Du Dich intensiv vorbereiten, ggf. dazu Abstinenznachweise für sechs bis zwölf vorlegen. Wenn Du damals beim Erstantrag für den Führerschein keinen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten gemacht hast, brauchst Du auch einen neuen Erste-Hilfe-Kurs. Kümmere Dich gleich um einen Termin, denn die Wartezeiten sind zur Zeit sehr hoch, andererseits ist der Kurs endlos gültig. Für die MPU-Vorbereitung können wir Dir zur Seite stehen: Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 621 Beigetreten: 21.08.2006 Wohnort: bei Eberswalde Mitglieds-Nr.: 22381 ![]() |
Wegen der Alkoholisierung über 1,6 Promille wird Dir wird Deine Fahrerlaubnis entzogen. Laut TE sind es aber 1,52 Promille?! -------------------- "Lesen gefährdet die Dummheit."
== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 == 18.08.2020 50.000 km 13.10.2021 100.000 km 05.05.2022 120.000 km |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13085 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich hasse mein (zu) kleines Laptop-Display und die Altersweitsichtigkeit, mit der man die kleinen Ziffern nicht immer sauber auseinanderhält!
![]() Du hast natürlich recht! Erst einmal nicht zwingend eine MPU. @TE: Welches Bundesland? Gab es nun dokumentierte Ausfallerscheinungen oder nicht? |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26451 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
60 Tagessätze sind auch zu viel. 40-50 sind realistischer. Dafür würde ich von 10-12 Monaten Sperrfrist ausgehen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Bundesland : Hessen
Ich habe noch kein Schreiben von irgendeiner Behörde bekommen, also weiß ich noch nicht ob etwas drinsteht wegen Ausfallerscheinungen. Den BAK Wert von 1,52 Promille hat mein Rechtsanwalt bei der Polizei erfragt. Mein Rechtsanwalt meinte ich solle mich schonmal auf eine MPU vorbereiten, was ich auch getan habe. Ich gehe jetzt regelmäßig 1 mal die Woche zur Diakonie in die Gruppenstunde und beim TÜV bin ich auch angemeldet zwecks Abstinenznachweise - Urinscreening. Wie ermitteln die denn die Tagessätze bei einem Selbstständigen Unternehmer ? |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4623 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Da wird zunächst ein Schätzwert angenommen. Wenn diese Annahme zu hoch greift, gibt es ja Einkommensnachweise wie z.B. Steuerbescheide. Bist du offizieller Geschäftsführer mit festem Gehalt, gilt halt das.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 06.08.2022 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 89866 ![]() |
Sich auf eine mögliche MPU vorzubereiten ist auf jeden Fall richtig, da der Vorfall sich Mittags (14:30) abgespielt hat und dies keine normale Zeit für hohen Alkoholkonsum darstellt kann die FSST bei dir ein Alkoholproblem vermuten und eine MPU anordnen. Allerdings sind deine Aufallerscheinungen oder eben fehlende Ausfallerscheinungen wie die Experten schon geschrieben haben von größerer Bedeutung!
Falls du deutliche Ausfallerscheinungen hattest, könntest du Glück haben! Dies müsste in deiner Akte vermerkt sein! Deine Vorbereitung auf eine MPU is richtig und die Abstinenz (wsl. freiwillig 6 Monate oder) halte ich aufgrund der sich anbahnenden neuen BUK´s auch für richtig. LG |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4623 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
![]() Ich hasse mein (zu) kleines Laptop-Display und die Altersweitsichtigkeit, mit der man die kleinen Ziffern nicht immer sauber auseinanderhält! ![]() Da gäbe es natürlich Möglichkeiten... Größeren Laptop kaufen oder die post-midlife-crisis-Eitelkeit aufgeben und Lesebrille tragen. ![]() ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Hallo nochmal
![]() Ich habe jetzt meinen Strafbefehl bekommen. Meine Sperrzeit beträgt insgesamt 11 Monate, wovon ich jetzt 3 Monate abgesessen habe. Also verbleibend sind jetzt noch 8 Monate. Ich möchte versuchen diese Sperrzeit mit dem Kurs Mainz77 zu verkürzen. Meine frage dazu ; Wann ist es am sinnvollsten diesen Kurs zu besuchen ? Muss ich dies vor oder nach der MPU (falls ich eine machen muss) tun ? Danke schonmal für eure Antworten ![]() |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 401 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26451 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Die Sperrfrist laut Strafbefehl berechnet sich ab dem Datum des Strafbefehls. Da kann nichts bereits abgesessen sein.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Im Strafbefehl steht ja 8 Monate - mit den 3 Monaten die ich bereits abgesessen habe wären es dann 11 Monate gesamt.
Hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Wenn ich denn den Führerschein neu beantrage bekomme ich doch gesagt ob ich eine MPU machen muss oder liege ich da falsch ? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.01.2023, 21:44
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 21.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81596 ![]() |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 06.08.2022 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 89866 ![]() |
Was die Sperrfristverkürzung angeht kann dir das natürlich trotz MPU etwas bringen, vorausgesetzt du wirst in A3 eingeordnet und es reichen 6 Monate Verhaltensänderung.
Beispiel: du beantragst in 2 Monaten deinen Führerschein, in dieser Zeit kannst du schon den Kurs Mainz77 beim TÜV besuchen und abschließen! Nach der Teilnahme reichst du die Teilnahmebescheinigung mit einigen selbst geschriebenen Sätzen wie du bereits dein ehmaliges Verhalten geändert hast (im Internet findest du auch Muster einfach mal googeln) bei dem zuständigen Gericht/Staatsanwaltschaft ein. Ich empfehle dir aber dies erst nach 6 Monaten ab deiner TF zu tun, das Gericht sieht es gerne wenn du einige Zeit über dein Verhalten und deine Tat nachgedacht und dein Verhalten geändert hast. In der Regel braucht das Gericht ca. 1-2 Monate um deinen Antrag zu bearbeiten. In der Zwischenzeit müsstest du auch schon von der FSST bescheid bekommen haben ob eine MPU verlangt wird (dauer nach Antragsstellung ca. 6-8 Wochen). Jetzt zwei Varianten: Worst Case du musst zur MPU, diese könntest du nun aber direkt angehen (gute Vorbereitung Hypothese A3 etc. vorrausgesetzt, die Zeit hast du ja jetzt). Gehen wir von aus die FSST braucht 2 Monate für die MPU Anordnung dann noch einmal einen Monat bis zu deinem MPU Termin + 1 Monat Wartezeit auf dein Gutachten, so könntest du dann eine Verkürzung von ca. 2 Monaten erreichen. Fall 2 du musst nicht zur MPU hier könntest du dann bis zu 3 Monaten erreichen, eben das Maximum welches möglich wäre da du ja keine Zeit verlierst. An deiner Stelle würde ich es machen, natürlich 5-600 € kostet dich der Spaß, allerdings sehe ich 2 Monate Verkürzung realistisch und falls alles nicht klappt lernst du in dem Kurs wenigstens ein wenig über Alkohol und das Verhalten damit etc. (eine kleine MPU Vorbereitung) was dir später helfen kann. LG ![]() |
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Danke Lor9 für deine wirklich hilfreiche Antwort - das hat mir jetzt echt geholfen !
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Hi ,
kleines Update. Ich habe letzten Freitag Post von der FS bekommen. Darin steht das ich meine FE ab dem 19.05.2023 neu beantragen kann. Das sind genau 3 Monate vor Sperrzeitende - diese wäre am 19.08.2023 Abstinenzprogramm läuft noch bis 30.11.2023 - dann ist 1 Jahr vorbei... Falls ich jetzt den FS am 19.05.2023 mit allen erforderlichen Unterlagen die zur Voraussetzung gemacht sind neu beantrage, und einen MPU Termin bekomme, aber mir bei der Untersuchung gesagt wird ich benötige 12 Monate Abstinenz, dann muss ich doch auch das Polizeiliche Führungszeugnis, die Meldebescheinigung und das Augenärztliche Gutachten für den C1 & C1E FS nochmals neu besorgen , da diese Sachen nur maximal 3 Monate alt sein dürfen. Zusätzlich kommen dann ja auch nochmals die Kosten für die MPU oder? Kann ich denn nicht irgendwie vorher erfahren ob ich überhaupt eine MPU machen muss , oder falls ich eine MPU machen muss wie lange ich die Abstinenz nachweisen muss ? Ich finde diese Vorgehensweise irgendwie verwirrend. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 16898 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Du kannst Deine neue FE sechs Monate vor Ende der Sperrfrist neu beantragen, auch wenn das in vielen Köpfen der FEB-Mitarbeiter scheinbar immer noch nicht angekommen ist…
Heißt, dass Du sie am 19.02. hättest neu beantragen können. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1285 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
in vielen Köpfen der FEB-Mitarbeiter scheinbar immer noch nicht Nicht nur scheinbar... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 10.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90317 ![]() |
Moin ,
Ich hatte auch 1,52 BAK und bin mit KT in die MPU da brauchst du nicht zwingend Abzinetznachweis . Hast du schon mal was von kontrolliertes Trinken gehört du bist ja unter 1,6 Promille. |
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Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
@ Toni320
Bitte sei vorsichtig mit solchen Hinweisen. Der TE wird nach den neuen BUK begutachtet werden. Das bedeutet, wenn er eine MPU machen sollte und mit kT antritt, braucht er Nachweise. -------------------- faber est suae suisque fortunae
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13544 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Richtig.
Soweit ich sehe, wissen wir noch nicht viel über des TE's Historie, oder? ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 23.09.2020 Mitglieds-Nr.: 87407 ![]() |
... Ich habe letzten Freitag Post von der FS bekommen. Darin steht das ich meine FE ab dem 19.05.2023 neu beantragen kann. Das sind genau 3 Monate vor Sperrzeitende - diese wäre am 19.08.2023 Abstinenzprogramm läuft noch bis 30.11.2023 - dann ist 1 Jahr vorbei... Falls ich jetzt den FS am 19.05.2023 mit allen erforderlichen Unterlagen die zur Voraussetzung gemacht sind neu beantrage, und einen MPU Termin bekomme, aber mir bei der Untersuchung gesagt wird ich benötige 12 Monate Abstinenz, dann muss ich doch auch das Polizeiliche Führungszeugnis, die Meldebescheinigung und das Augenärztliche Gutachten für den C1 & C1E FS nochmals neu besorgen , da diese Sachen nur maximal 3 Monate alt sein dürfen. Zusätzlich kommen dann ja auch nochmals die Kosten für die MPU oder? das klingt soweit richtig. Allerdings läuft Dein UKP bis zum 30.11.23 - somit würde ich schauen, daß der MPU-Termin kurz danach stattfindet. Das Führungszeugnis der Belegart O beantragt normalerweise die Fsst selbst bzw wird direkt nach Deinem Auftrag dorthin geschickt. Kann ich denn nicht irgendwie vorher erfahren ob ich überhaupt eine MPU machen muss , oder falls ich eine MPU machen muss wie lange ich die Abstinenz nachweisen muss ? Ich finde diese Vorgehensweise irgendwie verwirrend. Die Frage erschließt sich mir gerade nicht, da Du bereits ein UKP abgeschlossen hast. Somit bist mit einem Jahr AB grundsätzlich auf der sicheren Seite. Willst die Strategie nochmal infrage stellen? Ansonsten hilft eine freundliche Nachfrage bei der Fsst. Aufgrund den bisherigen Angaben erschließt sich mir die Begründung für eine MPU nicht, es sei denn das Thema keine Ausfallerscheinungen wurde deutlich protokolliert. Hier kannst ja mit offenen Karten spielen, daß den Antrag entsprechend Deiner Vorbereitung ansonsten stellst. Beachte die Hinweise von Lor9 Ich hatte auch 1,52 BAK und bin mit KT in die MPU da brauchst du nicht zwingend Abzinetznachweis . Hast du schon mal was von kontrolliertes Trinken gehört du bist ja unter 1,6 Promille. @ Toni320 Bitte sei vorsichtig mit solchen Hinweisen. Der TE wird nach den neuen BUK begutachtet werden. Das bedeutet, wenn er eine MPU machen sollte und mit kT antritt, braucht er Nachweise. Das ist halbrichtig. Prinzipiell sind Nachweise nur erforderlich, wenn Kategorie A2 zutrifft. Inhaltlich hat sich für A3 nicht viel geändert. Da Kettenbremse bereits ein UKP abgeschlossen hat, stellt sich die Frage ob die Strategie beibehalten wird.. mit begründet.. Richtig. Soweit ich sehe, wissen wir noch nicht viel über des TE's Historie, oder? ![]() auf dieser Tatsache. |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
Da hast du natürlich Recht, Andi
![]() Mein Hinweis zielte auch darauf ab, dass, wenn er überhaupt eine MPU machen muss und in A3 eingeordnet werden würde, die Änderung des Trinkverhaltens ca. 1 Jahr bestehen sollte. Da der TE aber offensichtlich abstinent ist, kann er das ja nicht erprobt haben…? -------------------- faber est suae suisque fortunae
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90166 ![]() |
Vielen Dank für eure Unterstützung und die Zahlreichen Antwort.
Ist wirklich ein schwieriges Thema , und wenn man davon keine Ahnung hat - naja da ist man schnell verloren. Ich denke ich werde es jetzt so machen das ich meine geforderten Unterlagen beisammen bekomme , und am 19.05.2023 die Fahrerlaubnis neu beantrage. Dann bekomm ich ja bescheid ob MPU ja oder nein. Falls Ausfallerscheinungen protokoliert wurden steht das doch dann in der Führerscheinakte oder ? Kann ich denn schon vor der Antragsstellung auf Neuerteilung in die Akte Einsicht nehmen ? Beste Grüße euch allen ![]() |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
In Hessen wird derzeit auch knapp unter 1,6 eine MPU angeordnet, wenn sich keine oder fast keine Ausfallerscheinungen gezeigt haben.
Und das ist bei TE der Fall. Gab es nun dokumentierte Ausfallerscheinungen oder nicht? Ich mache es Dir größer, @ulm: Jedoch hatte ich - glaube ich zumindest - keine oder kaum Ausfallerscheinungen Obwohl auch eine Brille helfen könnte. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13544 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Obwohl auch eine Brille helfen könnte. ...und plötzlich erkennt man: Bäume sind nicht nur einfach grün - sie haben Blätter! ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 12.03.2022 Mitglieds-Nr.: 89376 ![]() |
In der Vergangenheit handhabten die Behörden der Bundesländer die Grenze für eine zwingende Anordnung einer MPU unterschiedlich: Nach § 13 Nr. 2 c Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist die Anordnung einer MPU zwingend, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde. Dennoch ordneten die Behörden einiger Bundesländer eine Zeitlang bereits ab einer BAK von 1,1 Promille eine MPU an. Etwa in Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Das führte teilweise zu einer neuen Art des „Führerschein-Tourismus“: Betroffene mit zweitem Wohnsitz in einem anderen Bundesland konnten sich aussuchen, wo sie ihren Führerschein neu beantragen. So konnten sie mit Glück die strengere Regelung umgehen, beispielsweise auch in Bayern. |
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Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 919 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Gab es nun dokumentierte Ausfallerscheinungen oder nicht? Ich mache es Dir größer, @ulm: Jedoch hatte ich - glaube ich zumindest - keine oder kaum Ausfallerscheinungen Obwohl auch eine Brille helfen könnte. Die Frage von @ulm ist trotzdem berechtigt. Denn die Selbsteinschätzung des Betrunkenen kann sich von der Realität durchaus unterscheiden. In diesem Fall wäre das sogar zu Gunsten des OP. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.11.2023 - 17:26 |