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> Positive MPU - Drogen, Straftaten - PDF, Positive MPU - Drogen, Straftaten - PDF
helios300
Beitrag 21.09.2022, 18:35
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo zusammen,

anbei übersende ich das positive Gutachten. Erster Versuch. https://www.file-upload.net/download-150069...TVSd_1.pdf.html


Hier ein kurzer Überblick über den Sachverhalt:

Fahren Cannabis Einfluss 2014 – [***].06.2014_06:31Uhr 9,1 THC, 4,9 Hydroxy, 180 COOH
- Führerscheinentzug kurz danach

Polnischer Führerschein: [***].05.2015

Unfall mit 11ng THC, 8ng Opipramol, 0,64 GHB, 825ng Etizolam
2016 _[***].07.2016_03:55Uhr Kreisstraße [***] Autobahn
- Vergiftung mit Etizolam, folglich Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (polnische Fahrerlaubnis), Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr > Urteil Amtsgericht: Freispruch (schuldunfähig) Anerkennung der polnischen Fahrerlaubnis, Nebenstrafe Entzug der Fahrerlaubnis + 3 Monate Fahrerlaubnissperre

BTM Amphetamin 11/2017-02/2018 100g + 4.000g

Hausdurchsuchung wegen Amphetamin: 21.03.2018 06:10Uhr, 8,48g Cannabis gefunden

Diebstahl 2018/2019 vor 12/2018-28.01.2019
- 950.000€, davon 70.000€ umgesetzt (gewerbsmäßiger Diebstahl aus Firmenbüros)

Diazepam/Zolpidem 12/2018 _ 01/2019

Hausdurchsuchung [***].01.2019: 143x Zolpidem, 32x Diazepam, Amphetaminanhaftungen, 0,85g Cannabis, Diebesgut, danach gleich Haftbefehl

Januar 2019 – März 2019 Untersuchungshaft

Nach einem zweistündigen Rechtsgespräch mit dem Rechtsanwalt, der Staatsanwaltschaft und dem Richter: Urteil zwei Jahre Haft auf Bewährungsstrafe auf drei Jahre zzgl. 100 Arbeitsstunden.

Dann die MPU am 02.09.2022.

Lektüre für die Vorbereitung: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung 3. Auflage (149,00€) Kirschbaum Verlag Bonn

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.09.2022, 21:10
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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prinza
Beitrag 22.09.2022, 07:47
Beitrag #2


Neuling
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107 Aufrufe und kein einziger Glückwunsch-Kommentar, wow!

Herzlichen Glückwunsch!!!!

Die Vorbereitung mit der Urteilsbildung in der Kraftfahreignung ist ein schlauer Schachzug. Wer den Inhalt, die Voraussetzungen und die Kontraindikatoren der Begutachtung versteht, ist dem Gutachter immer einen Schritt voraus. Ich kannte einen der hatte sich in das Buch so verfangen das er panisch zu seinem Verkehrspsychologen gegangen ist und der ihn erstmal beruhigen musste. Was dir nämlich keiner sagt, wenn du beispielsweise nach Hypothese D1 klassifiziert wirst, musst du ein auch einen 12-monatigen ETG Abstinenzzeitraum nachweisen.
Nach D2 heißt es, du musst eine Therapie gemacht haben. Es steht aber nicht drinnen, das eine Therapie auch Sitzungen beim Verkehrspsychologen sind. Wer das so liest, ist erstmal deprimiert.
Die Angabe, die Abstinenz muss nennenswert über 12 Monate liegen, erzählt nicht davon das eine Abstinenz auch glaubhaft vom Gutachter angenommen werden kann/darf.


Unterm Strich, vielen Dank für das Gutachten! Gute Fahrt!
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 22.09.2022, 09:13
Beitrag #3





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Von mir herzlichen Glückwunsch. Du hattest echt ein Brett vor dir, was du erfolgreich gebohrt hast! wavey.gif

@prinza Wenn man schon aus den BuK zitiert, sollte man das richtig machen. Du vertauscht D1 und D2. Außerdem kennt auch der Gutachter natürlich die BuK, ich weiß also nicht wie man da dem Gutachter einen Schritt voraus sein sollte.
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prinza
Beitrag 22.09.2022, 09:37
Beitrag #4


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Ich möchte den Thread nicht zum Diskutieren nutzen.
Das ist schon korrekt von mir gesagt, Zugriff auf die BuK habe ich am Nachmittag. Bin mir sicher, mit D1 (Abhängigkeit) ist der ETG Verzicht festgehalten. Außerdem in D1 die Option ohne Therapie vorgeschlagen, die Option fehlt in der Wortwahl in D2 (fortgeschrittene Problematik). Verstehe also nicht wo der Fehler liegen soll.

Sofern der Nutzer der BuK den Sinn und die Psychologie dahinter versteht, weiß dieser auch diese entsprechend anzuwenden. Wenn du im Vorhinein über die Erfordernisse in Kenntnis bist, bist du immer einen Schritt voraus denn damit ist i.d.R. nicht zu rechnen. Wer den Inhalt als Nutzen zieht ist klar im Vorteil ;-)
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 22.09.2022, 11:39
Beitrag #5





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Zitat (prinza @ 22.09.2022, 10:37) *
Außerdem in D1 die Option ohne Therapie vorgeschlagen, die Option fehlt in der Wortwahl in D2 (fortgeschrittene Problematik). Verstehe also nicht wo der Fehler liegen soll.


In D1 ist Therapie Pflicht. Das ist der Fehler. D1 stellt höhere Anforderungen als an D2.

Deine letzte Hypothese krankt schon daran, dass man ohne die entsprechende Ausbildung die Psychologie nicht hinter den BuK versteht. Sonst könnte auch gleich die Führerscheinstelle mit diesem dicken gelben Buch die Fahreignung überprüfen.

Für eine Lügen-MPU mag die Kenntnis der Buk hilfreich sein, das möchte ich nicht in Abrede stellen. Aber dieser Ansatz hier im Forum ist verpöhnt und wird deswegen auch von mir nicht weiter diskutiert werden.
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prinza
Beitrag 22.09.2022, 11:50
Beitrag #6


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Ich denke du solltest die 3. Auflage mal aufmerksam lesen, eine Therapie ist KEINE Pflicht! Am Nachmittag/ Abend zittiere ich es gern, dann hat sich das auch erledigt =) Wenn man keine Ahnung von der Materie hat sollte man vorsichtig mit Behauptungen umgehen.

Reiche es nachher nach! Bin auf Arbeit.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 22.09.2022, 11:59
Beitrag #7





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Suchttherapeutische Unterstützung wird in der Regel (also eigentlich immer) verlangt. Quelle (ganz ohne jetzt die genaue Nummerierung aus den Buk zu kennen): BASt, S.30

Suchttherapeutische Unterstützung heißt Therapie. Du meinst wahrscheinlich stationäre Entzugsbehandlung oder etwas in der Richtung.

Nachreichung aus W. Schubert, V. Dittmann und J. Brenner-Hartmann (Hrsg.): Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, Kirschbaum Verlag, Bonn, 2013:
"Hypothese D1:
Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutische unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt" (auf Seite 103)

In deiner Buk-Ausgabe wird Identisches drin stehen. Das Zitieren habe ich für dich erledigt.

Können wir jetzt bitte wieder zum Fall/Gutachten des TE zurückkehren? Vielleicht kann man diese Antworten auch absplitten, da sie eigentlich OT sind. Nur unwahre Behauptungen möchte ich hier nicht so stehen lassen.
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prinza
Beitrag 22.09.2022, 12:42
Beitrag #8


Neuling
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Die Zitate aus der Urteilsbildung sind erstmal korrekt, allerdings steht dort noch deutlich mehr und viel konkreter als zitiert. Das was du zitierst ist die Spitze des Eisbergs.
Richtig ist nämlich und das hast du nicht zitiert, dass die Sucht nicht entsprechend einer ambulanten oder stationären Entwöhnungstherapie behandelt werden muss um die Kraftfahreignung wieder her zu stellen, ggf. hatte ich mich nicht richtig zur Sucht ausgedrückt.

Fakt ist aber, bei der D1 muss weder das eine noch das andere gemacht werden. Es stellt die Idealvorraussetzung dar, es gibt aber davon auch deutliche Abweichungen.

Jemand der nach 5 Jahren eine MPU macht und seit 5 Jahren glaubhaft abstinent lebt wird keine suchttherapeutische Entwöhnungstherapie machen müssen, zudem die Kosten hierfür auch nicht gedeckt sind. Diese Erwartung ist ganz klar ausgeschlossen.

Die Kernaussage von mir war nur, das um nach D1 positiv Bewertet zu werden zu können es keiner Therapie bedarf. Diese ist also nicht die Voraussetzung ein positives Gutachten zu erhalten.

Abgesehen davon geht es beim Ersteller des Gutachtens um eine fortgeschrittene Drogenproblematik mit Suchtfaktor =)

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Hornblower
Beitrag 22.09.2022, 13:30
Beitrag #9


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Zitat (prinza @ 22.09.2022, 13:42) *
Die Zitate aus der Urteilsbildung sind erstmal korrekt, allerdings steht dort noch deutlich mehr und viel konkreter als zitiert. Das was du zitierst ist die Spitze des Eisbergs.


Dass man, wenn man Drogen konsumiert hat, nicht zwingend ins Fegefeuer muss, um in den Himmel zu kommen, kann man auch sicherlich der Bibel entnehmen. Steht zwar nicht in den zehn Geboten, allerdings steht dort noch deutlich mehr.

Und doch können sich gläubige, katholische Rauschgiftkonsumenten in der Regel auf eine mehr oder weniger lange Grillzeit einrichten.

Puh - Du argumentierst ganz schön wenig zielgerichtet und undifferenziert. dry.gif Damit bist Du einem Betroffenen keine wirkliche Hilfe.

Es ist den tiefer in der Materie steckenden Usern durchaus klar, dass die BuK einen Rahmen vorgibt, aber stets dem professionellen Gutachter Raum lässt, um spezifische Besonderheiten eines konkreten Falles zu würdigen. Nicht anderes hat Panzerkroete exemplarisch zitiert:

"Hypothese D1:
Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutische unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt"

Die zwingende Bedingung ist: "Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt."
Also: Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare Problembewältigung. Letztere sollte meistens suchttherapeutisch unterstützt sein.

Mithin: Eine Therapie ist nicht zwingend. Aber da muss seitens des Probanden schon etwas Butter bei die Fische.

Nun pauschal zu sagen: "Och, wenn Du süchtig bist, Therapie brauch'ste nich", ist dann doch etwas übersimplifiziert.

Meinst Du nicht auch? think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Nochmalda
Beitrag 22.09.2022, 14:53
Beitrag #10


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O o, wo steht das?
Zitat (Hornblower @ 22.09.2022, 14:30) *
Dass man, wenn man Drogen konsumiert hat, nicht zwingend ins Fegefeuer muss, um in den Himmel zu kommen, kann man auch sicherlich der Bibel entnehmen. Steht zwar nicht in den zehn Geboten, allerdings steht dort noch deutlich mehr.


Zitat (Hornblower @ 22.09.2022, 14:30) *
Und doch können sich gläubige, katholische Rauschgiftkonsumenten in der Regel auf eine mehr oder weniger lange Grillzeit einrichten.


Nichtkatholiken werden also nicht "gegrillt"? Also hier mit biblischen Argumenten aufzufahren ist vielleicht an der Zeit vorbei, oder?
Damals gab es wohl kaum Alkohol- oder Rauschgiftkontrollen mit entsprechenden Sanktionen. Wasser wurde auch gern mal in
Wein verwandelt, damit es gemütlicher wurde. Warum wohl? Alltagsstress abzuschalten oder der Gemütlichkeit näher zu kommen?

Meinst Du nicht auch? think.gif


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Hornblower
Beitrag 22.09.2022, 15:21
Beitrag #11


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Zitat (Nochmalda @ 22.09.2022, 15:53) *
Nichtkatholiken werden also nicht "gegrillt"?

Na, die Lutheraner stehen da nicht so drauf, glaub' ich. think.gif

Zitat (Nochmalda @ 22.09.2022, 15:53) *
hier mit biblischen Argumenten aufzufahren ist vielleicht an der Zeit vorbei, oder? think.gif


Ups - hab' ich die Ironie-Tags vergessen? think.gif


Aber davon mal abgesehen: Du bist der Ansicht, die 10 Gebote sind nicht mehr zeitgemäß? think.gif

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 22.09.2022, 15:35
Bearbeitungsgrund: 1. Zitat mit Antwort und Bemerkung am Ende nachträglich ergänzt.


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Nochmalda
Beitrag 22.09.2022, 19:51
Beitrag #12


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Das Ganze mal offtopic.gif weil es dem TE wohl nicht viel hilft. Bei aller Ironie...

Zitat (Hornblower @ 22.09.2022, 16:21) *
Zitat (Nochmalda @ 22.09.2022, 15:53) *
Nichtkatholiken werden also nicht "gegrillt"?

Na, die Lutheraner stehen da nicht so drauf, glaub' ich. think.gif

Zitat (Nochmalda @ 22.09.2022, 15:53) *
hier mit biblischen Argumenten aufzufahren ist vielleicht an der Zeit vorbei, oder? think.gif


Ups - hab' ich die Ironie-Tags vergessen? think.gif

Aber davon mal abgesehen: Du bist der Ansicht, die 10 Gebote sind nicht mehr zeitgemäß? think.gif


Betrachten wir das alles mal theologisch und ziehen Luther zu Rate, dann erleidet der Gläubige alles im hiesigen Leben. Und:

Die 10 Gebote scheinen wohl kaum noch bekannt zu sein. Die sind zeitlos und werden auch von Atheisten, so es solche gibt,
wohl intuitiv beachtet werden. Auch auf hoher See?
Wer kann sie noch auswendig? Das würde viel Leid ersparen.

offtopic.gif off

think.gif

LG
Nochmalda



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