Negatives Gutachten erwähnen bei 2. Versuch? |
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Negatives Gutachten erwähnen bei 2. Versuch? |
11.08.2022, 18:38
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 14.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82450 |
ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt! Ich hatte vor einigen Monaten meine erste MPU, die ich allerdings (zurecht) nicht bestanden habe, da über im Nachhinein noch angeforderte Unterlagen deutlich geworden ist, dass ich die Unwahrheit gesagt habe. War völlig unötig von mir, insbesondere da mir nach dem Gespräch ein positives Gutachten zugesagt wurde, und die Prognose auch dann günstig gewesen wäre, wenn ich direkt die Wahrheit gesagt hätte. Will da nicht ganz genau ins Detail gehen, da Gutachter hier sicher auch mitlesen. Nun steht bald der nächste Versuch an, bei einer anderen Begutachtungsstelle/Institution. Ich habe Akteneinsicht genommen; das Gutachten liegt der Führerscheinstelle nicht vor, jedoch ist dem Schriftverkehr zu entnehmen, dass meine FS-Akte unterwegs war - jedoch nicht, dass eine Begutachtung tatsächlich stattgefunden hat. Mir bereitet nun Bauchschmerzen, wie ich damit umgehen soll bei der nächsten Begutachtung. Auf der einen Seite bin ich entschlossen, (dieses Mal) völlig ehrlich und wahrheitsgemäß auf alle Fragen zu antworten. Auf der anderen Seite will ich ungern das erste, negative Gutachten erwähnen, zumal mir in diesem wegen der Lüge Glaubwürdigkeit abgesprochen wird, und ich die Befürchtung habe, dass daraus eine generelle Unglaubwürdigkeit abgeleitet wird und meine Chancen auf eine günstige Prognose trotz vorhandener Abstinenzbelege & umfassendem Lebenswandel stark gemindert sind. Das ist natürlich nur meine Vermutung, ist das wirklich so? Was also tun? Die erste MPU unter den Tisch fallen lassen bzw. angeben, dass ich zwar einen MPU-Termin vereinbart habe, dieser aber nicht stattgefunden hat? Oder die Wahrheit sagen? Kann/wird der 2. Gutachter dann das 1. Gutachten anfordern? Welche Fragen an mich wären in diesem Fall zu erwarten? Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten im Voraus! |
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11.08.2022, 20:08
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Es kann viele ehrenwerte Gründe geben, warum eine geplante MPU nicht stattgefunden hat und die Akte zurückging. Da ist man krank geworden, musste sein Budget umplanen, hat plötzlich vorübergehend den Mut verloren... Es besteht in meinen Augen kein Grund, sich die Sachlage noch mehr zu erschweren, insbesondere dann, wenn der Grund des Scheiterns in einer, naja sagen wir mal, Panikreaktion begründet sein könnte.
Wenn du das erste GA erwähnst, will der zweite GA es sehen, kann man verstehen, oder? Findet du eine für dich tolerable Erklärung, warum eine geplante MPU ausfiel, und gibst die an, nur zu. Dies Zitat Welche Fragen an mich wären in diesem Fall zu erwarten? kann man nur beantworten, wenn man weiß, was du verbockt hast beim der ersten MPU, sorry. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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11.08.2022, 21:37
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13619 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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12.08.2022, 07:03
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 |
Was hältst du davon, dieses GA -anonymisiert- hier einzustellen ?
Falls hier Gutachter mitlesen sollten, ist das imho kein schlüssiges Argument. Du willst doch mit Ehrlichkeit punkten und hast nichts zu verbergen, oder ? Durch das GA können wir genau sehen, warum du eine negative Prognose bekommen hast, um dir dann fundierter raten zu können, was für dich besser ist: Erwähnen oder nicht ? -------------------- faber est suae suisque fortunae
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15.08.2022, 18:52
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 14.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82450 |
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15.08.2022, 23:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Wenn du die Gründe deiner Alkoholabhängigkeit aufgearbeitet hast und deine AN auf deine Anamnese passen, sehe ich keinen automatischen Grund bisher, warum du eine zweite MPU nicht bestehen solltest. Wenn du natürlich wieder mauern willst wie ein Profi, spar dir eher das Geld.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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16.08.2022, 08:27
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 |
Die Frage ist doch auch, was den GA veranlasst hat, den Entlassungsbericht anzufordern ?
Das spricht für mich dafür, dass es am Tag der MPU einige Dinge gab, die kein schlüssiges Bild ergaben… Anders gefragt: Wenn du die 1.MPU verschweigst, nimmst du den Entlassungsbericht gleich mit ? Oder nicht ? Dann steckst du evtl. in der gleichen Misere… -------------------- faber est suae suisque fortunae
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16.08.2022, 12:20
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 14.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82450 |
Ich habe während des Gespräches erwähnt, dass ich eine stationäre Langzeittherapie gemacht habe. Dass ich den Entlassungsbericht würde vorlegen müssen im Anschluss wusste ich zu dem Moment nicht; ebenso kannte ich zum Zeitpunkt der Begutachtung den Inhalt des Berichtes nicht. Ich wusste ebenso nicht mehr, dass bei mir damals eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist, oder dass Amphetaminmissbrauch festgehalten wurde, weil in den Jahren danach, bis zum Cleanwerden, Cannabis meine Droge gewesen ist, und Alkohol allenfalls eine sehr untergeordnete Rolle gespielt hat. Das war allerdings zum Zeitpunkt der stationären Therapie (paar Jahre her) und davor durchaus anders, da war der Alkoholkonsum mitunter enorm, und das habe ich während der Begutachtung anders dargestellt, werde ich so auch nicht mehr machen.
Am liebsten wäre es mir, gar nichts mehr zu verschweigen. Also zur neuen MPU den Entlassungsbericht mitnehmen, erstes Gutachten mitnehmen (wenn der neue Gutachter es ohnehin sehen möchte?), und direkt klaren Tisch machen. Die Frage ist nur, nach wie vor, wenn ich diese Strategie fahre: Kann mir das zu meinen Ungunsten ausgelegt werden, wegen der Widersprüche und Unwahrheiten in der ersten MPU? Wäre ich Gutachter, und hätte schwarz auf weiß, dass der zu Begutachtende Monate zuvor mehrfach die Unwahrheit gesagt hat, dann wäre ich mindestens voreingenommen, möglicherweise auch misstrauisch. Ist eine günstige Prognose dann überhaupt noch möglich? |
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16.08.2022, 13:31
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 592 Beigetreten: 05.07.2017 Mitglieds-Nr.: 81847 |
Hallo buybitcoin,
genau das Am liebsten wäre es mir, gar nichts mehr zu verschweigen. Also zur neuen MPU den Entlassungsbericht mitnehmen, erstes Gutachten mitnehmen (wenn der neue Gutachter es ohnehin sehen möchte?), und direkt klaren Tisch machen. war mein erster Gedanke, als ich deinen Thread gelesen hatt. Nur zu! Du stehst bei der MPU nicht vor Gericht, wirst nicht ver- sondern beurteilt. Sei offen und ehrlich, dann ist der GA an der Reihe. Abstraktum (zitiert): "Das Sprichwort "Ehrlich währt am längsten." sagt, daß ehrliche Menschen die längste Zeit bestehen. Es sagt auch aus, daß die Wahrheit immer an der höchsten Stelle steht. Ebenfalls sagt die Redewendung, dass man mit Wahrheit am weitesten im Leben kommt. Eine Lüge führt zu schnellem Erfolg, welcher nicht von Dauer ist." So klappt es, wenn deine Aufarbeitung auch noch stimmt und du überzeugend darlegen kannst, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und du einen ausgklügelten Notfallplan hast. Bist du auch den Empfehlungen aus dem ersten Guutachten nachgekommen? Gruß Nochmalda -------------------- Per aspera ad astra
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16.08.2022, 14:23
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Am liebsten wäre es mir, gar nichts mehr zu verschweigen. Also zur neuen MPU den Entlassungsbericht mitnehmen, erstes Gutachten mitnehmen (wenn der neue Gutachter es ohnehin sehen möchte?), und direkt klaren Tisch machen. Die Frage ist nur, nach wie vor, wenn ich diese Strategie fahre: Kann mir das zu meinen Ungunsten ausgelegt werden, wegen der Widersprüche und Unwahrheiten in der ersten MPU? Wäre ich Gutachter, und hätte schwarz auf weiß, dass der zu Begutachtende Monate zuvor mehrfach die Unwahrheit gesagt hat, dann wäre ich mindestens voreingenommen, möglicherweise auch misstrauisch. Ist eine günstige Prognose dann überhaupt noch möglich? sicher die beste Strategie. Wenn Du die Empfehlungen, die im ersten Gutachten ausgesprochen wurden, erfüllen kannst. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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18.08.2022, 16:34
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 14.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82450 |
Danke für euren Zuspruch, werde das jetzt auch so handhaben. Also deutlich machen, dass ich mich zum Zeitpunkt der ersten Begutachtung nicht genügend mit meiner Suchtgeschichte und -entwicklung auseinandergesetzt habe. Das tue ich seitdem, und dabei ist eine neue Frage aufgetaucht:
Im Entlassungsbericht ist die Konsumentwicklung bei THC (also dem Grund, warum mir damals die FE entzogen wurde), also auch bei Alkohol teilweise deutlich anders dargestellt als im Gutachten. Das ist alles gute zehn Jahre her, und ich kann auch heute nicht mehr genau sagen, was sich wann wie exakt gesteigert hat, eben nur grob. Das habe ich während der 1. MPU getan: Dort habe ich angegeben, dass sich mein erstmaliger Konsum von Cannabis nach ca einem halben Jahr auf ein tägliches Niveau gesteigert hat - im Entlassungsbericht steht jedoch, dass dies über ein Zeitraum von 2-3 Jahren geschehen ist. Ich werde ja vermutlich beide Schriftstücke vorlegen müssen, das 1. Gutachten und den Entlassungsbericht, und die Angaben unterscheiden sich - was ist denn jetzt Grundlage für den Gutachter? Der Therapiebericht oder meine Angaben im ersten, negativen Gutachten? So oder so wird es ja einen Widerspruch geben, wie also damit umgehen, woran orientiert man sich im Zweifelsfall? |
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18.08.2022, 18:07
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 |
An deiner Stelle würde ich mich ausschließlich an der Wahrheit orientieren, damit fährst du mMn am besten.
-------------------- faber est suae suisque fortunae
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22.10.2022, 11:11
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 14.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82450 |
Hallo,
ich habe vor Kurzem mein positives Gutachten erhalten und wollte mich einerseits nochmal bei euch für alle Ratschläge bedanken, andererseits kurz berichten, inwieweit auf meine erste, nicht bestandene MPU eingegangen worden ist. Im Laufe meiner Vorbereitung habe ich zu viele interessante Threads gefunden, wo das Schlusskapitel gefehlt hat, und das fand ich immer sehr schade. Vielleicht ist irgendwann jemand in derselben Situation, dass er in der ersten MPU nicht ganz mit offenen Karten gespielt hat, dabei "erwischt" wurde und sich dann Sorgen um seine Glaubwürdigkeit macht. Folgende Fragen sind mir gestellt worden: Ob ich bereits eine MPU gemacht hätte? Bei welcher Stelle ich diese gemacht hätte, und wann? Wie die Empfehlungen gelautet hätten? Ob ich verstanden hätte, warum die Gutachter damals zu einer negativen Beurteilung gekommen sind? Was heute anders sei als bei der ersten MPU? (Im Sinne von: Was hat sich geändert seitdem?) Es kamen also tatsächlich einige Folgefragen, die ich so wahrheitsgemäßg wie möglich beantwortet habe, ohne mir etwas in der aktuellen MPU zu verbauen. Ich habe also nicht gesagt: "Ich war damals unehrlich und habe nicht mit offenen Karten gespielt." sondern: "Ich war nicht gut genug vorbereitet, und habe mich mit meiner Suchtgeschichte nicht ausreichend auseinandergesetzt." Zudem habe ich klar beschrieben, wie und auf welche Weise ich den Empfehlungen gefolgt bin (in meinem Fall habe ich mit meiner Suchttherapeutin darüber gesprochen, und offen in meiner Selbsthilfegruppe berichtet). Damit war das Thema dann abgehakt, und ich habe in der Beguachtung offen über meinen Konsum gesprochen, bin dabei ehrlich geblieben, präzise, habe nichts beschönigt, nichts weggelassen, und habe das Gespräch vielleicht auch deshalb als angenehmer empfunden als die erste Begutachtung. Eine Kopie des ersten, negativen Gutachtens habe ich nicht mitgenommen, und es ist auch nicht danach gefragt worden. Hätte ich es vorlegen müssen, dann hätten die Inhalte dort meinen Angaben nicht widersprochen, und das war mir wichtig, man muss ja nicht zwei Mal in denselben Misthaufen treten. Insofern habe ich diesen Meilenstein geschafft, bin heute clean glücklich und freue mich einfach, bald wieder Auto fahren zu dürfen und damit weiter Lebensqualität zu gewinnen. Abstinenz lohnt sich einfach! Falls noch wer Fragen hat, ich werde dann und wann mal wieder hier reinschauen. Alles Gute Euch! |
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22.10.2022, 11:24
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Herzlichen Glückwunsch!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 18:22 |