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> Mit über 1,6 gefahren oder nicht?
Was tun?
Beitrag 18.06.2022, 17:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich bin neu hier in diesem interessanten Forum.
Falls ich was falsch mache, bitte Bescheid geben.

1.
Bei mir geht es um meinen Vater. Er hat früher nie getrunken. Auch nicht auf Feiern im Ort, zu denen alle zu Fuss hingingen - weil er früher nichts vom Alkohol hielt.
Leider ist aber meine Mutter letztes Jahr verstorben. Seitdem hatte er ca. 1-2xwöchentlich getrunken, aber nur zu Hause. Meine Eltern haben früh geheiratet, daher konnte mein Vater es nicht ertragen, dass sie leider plötzlich nicht mehr bei uns ist.

Letzten Vormittag war die Polizei vor seiner Tür. Er war defintiv betrunken. Alkoholtest hat er abgelehnt, da er ja daheim sei. Er wurde mitgenommen und 2 Blutproben gemacht. Autoschlüssel wurde einbehalten, Führerschein aber nicht.
Wir waren dann zwei Tage später zusammen auf Wache, er hat seinen Autoschlüssel wieder bekommen. Fahren dürfe er im Moment noch. Man warte auf das entscheidende Ergebnis der Blutproben, das Verfahren laufe. Es gäbe Zeugen für eine Trunkenheitsfahrt mit massiven Ausfallerscheinungen. Wo, wann, wie o. ä. das ganze gewesen sein soll, wollte man uns auf der Wache nicht sagen - wir wissen also noch nicht mal einen Ort oder Uhrzeit oder ähnliches.

Mein Vater ist sich definitiv sicher, dass er definitiv nicht vor der Tür war, nicht mal zu Fuss. Beim Hausarzt waren wir auch, er ist überhaupt nicht dement oder ähnliches - sondern geistig voll da. Er nimmt aber nun freiwillig Antidepressiva vom Hausarzt.
Unfall gab es wohl auch keinen, all unsere Fahrzeuge sind in Ordnung - auch bei unserer Auto-Versicherung hat sich niemand gemeldet.

Mein Vater hat zwei Tage nach dem Polizei-Besuch jeglichen Alkohol entsorgt. Außerdem war er bei einer Beratungsstelle, ab nächste Woche geht er in eine Alkoholgruppe.
Außerdem wollte er unbedingt zum Tüv wegen freiwillig kontrollierten Nicht-Trinken, also mit Haaranalyse/Urinprobe etc., Psychologen etc. - solange er noch den Führerschein hat, nehmen die ihn dort aber nicht an?
Unser Hausanwalt im Ort hat sich bei der Polizei schon angezeigt. Allerdings haben wir zwischenzeitlich bei einem Fachanwalt außerhalb für nächste Woche einen Termin - da mir das ganze doch recht komisch vorkommt, nehmen wir lieber doch einen Spezialisten.

Mein Vater und ich haben mal einen Promillerechner probiert, es können maximal 3,4 Promille gewesen sein (bei voll getrunkener Flasche). Allerdings war in der Flasche definitiv noch was drin, laut meinem Vater war die Flasche auch schon angebrochen - wir rechnen aber lieber gleich mit mindestens 1,6 Promille und mehr.
KO-Tropfen oder ähnliches hat mein Vater aber nicht, er war auch nicht vor der Tür.

Außerdem hat mein Vater den deutschen Führerschein und deutschen Alleinwohnsitz. Er wollte im September aber nach Italien ziehen. In unserer dortigen Verwandtschaft sind viele Rentner, die sich um ihn auch kümmern wollen - wir hier sind alle noch voll berufstätig.

2.
Da wir noch keine Erfahrung haben, habe ich kurzfristig im Internet recherchiert:
Die Polizei scheint wohl von einem „Nachtrunk“ auszugehen, daher zwei Blutproben.
Und es scheint noch einen Unterschied zwischen fahrlässigem und vorsätzlichen Trinken zu geben.
Aber „Tatort“ (Kneipe, Bäcker o. ä.) haben wir noch keinen.
Wir lassen das ganze definitiv langfristig über einen Fachanwalt laufen, um für meinen Vater das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

a)
Falls mein Vater tatsächlich unterwegs gewesen wäre, aber erinnert sich nicht - was kommt nun auf ihn zu? Ist es schlimm oder normal, weil er sich nicht erinnert?
Er hatte noch nie Vorstrafen, auch keinerlei Punkte in Flensburg o. ä.

b)
Laut Polizei gibt es Zeugen für eine angeblich auffällige Trunkenheitsfahrt. Mein Vater war auch definitiv volltrunken, aber halt nur zu Hause.
Warum wurde kein Führerschein beschlagnahmt bzw. wann würde dieser beschlagnahmt werden? Warum gibt die Polizei trotz angeblicher Trunkenheit sogar einen Auto-Schlüssel dann plötzlich zurück?
Welchen Rückschluss muss man aus dem (für mich unklaren) Verhalten der Polizei schließen?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass irgendwas nicht korrekt gelaufen ist.

c)
Falls es keinen Führerscheinentzug o. ä. geben würde, mein Vater dennoch künftig -kontrollierter- Nicht-Trinker sein möchte - an welche staatlich geprüfte Stelle kann er sich wenden?
Meinem Vater ist dies persönlich wichtig. Er würde auch gerne gleich und sofort Haare und Urin analysieren lassen, damit er einen objektiven Überblick der Vergangenheit hat, zur Selbstreflektion - unabhängig vom Ausgang mit der Polizei.

d)
Wenn es zu einem Führerschein Entzug/Sperre o. ä. kommt - gilt das nur in Deutschland oder in der ganzen EU (z. B. Italien)? Wenn mein Vater sich jetzt in Deutschland abmeldet und gleichzeitig jetzt in Italien anmeldet, was würde das ändern?

Für Eure Infos vielen Dank schon jetzt!
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Kai R.
Beitrag 18.06.2022, 18:10
Beitrag #2


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Hallo,

die Idee mit dem Anwalt ist die beste, die Ihr haben könnt. Nur der kann Akteneinsicht bekommen. Bis dahin keine Aussage machen! Das Vorgehen der cop.gif scheint soweit normal zu sein. Sie haben Beweise gesichert. Wenn die Blutprobe ergibt, dass er zur Tatzeit betrunken war und die Zeugenaussagen ihn belasten, ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Reichen die Beweise aus, kommt eine Sperrfrist und über 1,6%o eine MPU vor Neuerteilung auf ihn zu. Selbt als Rauschtat wäre das Strafmaß nicht geringer.

Wenn er nicht mehr konsumieren möchte, wendet er sich am besten an eine Selbsthilfegruppe. So etwas gibt es im Übrigen auch für Trauernde.

In Italien darf er vermutlich auch nicht fahren, wenn ihm in D die FE entzogen wurde. Das kommt aber auf die italienischen Gesetze an.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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nachteule
Beitrag 19.06.2022, 11:32
Beitrag #3


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Hallo, Was tun,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Nach Deiner Schilderung kann man davon ausgehen, dass ein oder mehrere Zeugen das Fahrzeug Deines Vaters gesehen haben und aufgrund der Fahrweise davon ausgegangen sind, dass der Fahrer vermutlich alkoholisiert ist.

Vermutlich haben das Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe mit den Aussagen des / der Zeugen übereingestimmt, denn sonst hätten die Beamten wohl keine BE veranlasst.

Des Weiteren ist es nach Deiner Beschreibung gut möglich, dass Dein Vater einen Filmriss hat und deshalb nicht mehr weiß, dass er gefahren ist.

Dies alles lässt sich vermutlich nur mit einem kompetenten Anwalt klären und deshalb ist es gut, dass ihr einen Fachanwalt eingeschaltet habt.

Im Grunde genommen könnt ihr jetzt nur abwarten, was bei der Akteneinsicht herauskommt.

Es ist auf jeden Fall gut, dass Dein Vater seinen Alkoholkonsum überdenkt und etwas dagegen unternimmt, egal, wie es ausgeht.

Hallo, Kai R.,

Zitat (Kai R. @ 18.06.2022, 19:10) *
In Italien darf er vermutlich auch nicht fahren, wenn ihm in D die FE entzogen wurde. Das kommt aber auf die italienischen Gesetze an.

wenn man davon ausgeht, dass der Vater des TE nur die deutsche Fahrerlaubnis besitzt und wenn diese aufgrund der Trunkenheitsfahrt entzogen wird, darf er nirgends mehr mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen fahren.

Anders wäre es, wenn er mal einen italienischen Führerschein hatte und dieser umgeschrieben wurde.

In dem Fall könnte es sein, dass ihm sein alter FS in Italien wieder ausgehändigt wird, wenn er dorthin zieht, und dann gilt die Entziehung der FE nur für Deutschland.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Was tun?
Beitrag 19.06.2022, 21:39
Beitrag #4


Neuling


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Erst mal vielen Dank für die Rückmeldungen.


Eben deswegen bin ich mit meinem Vater zur Schlüsselabholung mitgekommen. Wir wollten beide hören, was der/die Zeugen KONKRET gesagt haben. z. B. ob mein Vater z. B. beim Bäcker/Kneipe/Einkaufszentrum o. ä. torkelnd weggefahren ist o. ä. - dann wären wir dort hingefahren, evtl. kann mein Vater sich dann besser erinnern oder wir könnten nachfragen o. ä.
Für die Polizei schien jetzt aber nur der ausstehende Promillewert ausschlaggebend zu sein, also ob es z. B. 0,4 oder 4,0 Promille waren.
Für meinen Vater ist aber allein ausschlaggebend, ob er tatsächlich gefahren ist - und freiwillig seinen Führerschein abgibt. Falls er aber nicht gefahren ist, wird er nirgendwo was abgeben.
Ich habe schon einige Urteile/Fälle recherchiert, dass Menschen trotz vermeintlicher Trunkenheitsfahrt und trotz vermeintlicher Zeugen freigesprochen wurden.


Richtig ist aber, egal wie gut oder schlecht das ganze ausgeht, dass mein Vater jetzt wie früher überhaupt nichts mehr trinkt - was das allerwichtigste ja ist.


Für uns ist natürlich jetzt die Frage, ob der Führerschein nur noch durch einen rechtskräftigen Bescheid/Verhandlung eingezogen werden kann - oder von heute auf morgen abgegeben werden muss, z. B. mit Bekanntgabe des BAK-Werts.


Außerdem meine ich (auch hier) gelesen zu haben, dass bei Fahrentzug und/oder -verbot wohl das "Wohnortprinzip" gilt. Also wenn er in D gemeldet ist, wird der Führerschein komplett weggenommen. Wenn jemand in den Niederlanden wohnt, wird der Führerschein gekennzeichnet mit nur einem deutschen Fahrverbot/-entzug. Da muss ich aber wohl nochmals genauer recherchieren.


Alles recht kompliziert, bis man sich das ganze angelesen hat.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 20.06.2022, 09:05
Beitrag #5





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Es kann schon sein, dass "überraschend" demnächst ein Brief vom Amtsgericht kommt, dass dem Vater die FE vorläufig (!) entzogen bzw. dessen Nutzung im Inland untersagt wird. Weil der Richter sich eben die Zeugenaussagen angeschaut hat und die für so glaubwürdig hält, dass er davon ausgeht, dass der Vater ein KfZ mit mehr als 1,1, Promille geführt hat.

Dagegen kann man sich dann noch beschweren, aber das sollte schon ein Anwalt machen, denn ohne den Akteninhalt zu kennen, kann man sich da schon schnell nachteilig in Widersprüche verstricken.

Deswegen ist es auch so wichtig, schnellstmöglich zu einem Anwalt zu gehen, der Akteneinsicht beantragt und dann eine Einlassung abgibt, die den Richter vom Gegenteil überzeugt.
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auchdasnoch
Beitrag 20.06.2022, 14:40
Beitrag #6


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Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Er wurde mitgenommen und 2 Blutproben gemacht.
Die zwei Blutproben, die im Anstand von 1/2 Stunde genommen wurden, ermöglichen es auf den (vermeintlilchen) Tatzeitpunkt zurückzurechnen. Das war erforderlich, weil Dein Vater von der Polizei nicht fahrend erwischt wurde, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des Straßenverkehrs angetroffen wurde. Der Autoschlüssel wurde mitgenommen, um eine (erneute) Trunkenheitsfahrt zu unterbinden. Es gibt aber wohl von Seiten der Polizei noch ein paar Fragen zu klären, weswegen der Führerschein nicht sichergestellt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Das kann aber jederzeit noch passieren.



Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Er nimmt aber nun freiwillig Antidepressiva vom Hausarzt.
Was ist der Grund dafür, und was bedeutet in diesem Zusammenhang "freiwillig"?



Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Außerdem wollte er unbedingt zum Tüv wegen freiwillig kontrollierten Nicht-Trinken, also mit Haaranalyse/Urinprobe etc., Psychologen etc. - solange er noch den Führerschein hat, nehmen die ihn dort aber nicht an?
Dein Vater könnte / dürfte das auch mit Führerschein machen. Meiner Meinung nach ist das aber zu früh. Mit einer Haaranalyse kannn man bis zu 3 Monate Abstinenz rückwirkend nachweisen. Das kann Dein Vater derzeit aber nicht, weil es diesen Abstinenzzeitraum ja (noch) nicht gibt. Aber auch für ein Urinscreening ist es meiner Meinung nach noch zu früh. Das macht erst Sinn, wenn man davon ausgehen muss, dass er eine MPU machen muss (und wird). Sollte er nach Italien ziehen, wäre ja die Frage ob, wann und unter welchen Bedingungen er eine italienische Fahrerlaubnis erwerben kann. Meiner Meinung nach wäre ein Abstinenzkontrollprogramm zum derzeit reine Geldverschwendung.



Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
2.
Da wir noch keine Erfahrung haben, habe ich kurzfristig im Internet recherchiert:
Die Polizei scheint wohl von einem „Nachtrunk“ auszugehen, daher zwei Blutproben.
Ob die Polizei davon ausgeht weiß man nicht. Aber Dein Vater könnte sich auf Nachtrunk berufen. Daher sind die beiden Blutproben erforderlich, weil sie eine solche Nachtrunkbehauptung entweder bestätigen, oder aber widerlegen können.



Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Und es scheint noch einen Unterschied zwischen fahrlässigem und vorsätzlichen Trinken zu geben.
Nein, Trinken tut man eigentlich (fast) immer vorsätzlich. Aber bei einer Trunkenheitsfahrt wird zwischen Vorsatz und Fahrlässiggkeit unterschieden. Vorsatz bedeutet, dass man wusste, oder zumindest hätte wissen müssen, dass man aufgrund seiner alkoholisierung nicht mehr hätte fahren dürfen. Fahrlässigkeit bedeutet dementsprechend, dass man das nicht zwingend wusste oder hätte wissen müssen.


Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Ist es schlimm oder normal, weil er sich nicht erinnert?
Für das gegenwärtige Verfahren ist das eher egal. Sollte er eine MPU machen müssen, dann wäre es von Vorteil, wenn er sich erinnern könnte.




Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Warum gibt die Polizei trotz angeblicher Trunkenheit sogar einen Auto-Schlüssel dann plötzlich zurück?
Weder das Auto noch der Autoschlüssel wurden beschlagnahmt. Die Polizei hat den Autoschlüssel zur Gefahrenabwehr einbehalten, um eine (weitere) Trunkenheitsfahrt zu unterbinden. Nachdem Dein Vater wieder nüchtern war, bestand die Gefahr nicht mehr und der Schlüssel war zurückzugeben.



Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Welchen Rückschluss muss man aus dem (für mich unklaren) Verhalten der Polizei schließen?
Kann man so pauschal nicht beantworten. Vermutlich wartet man noch das Ergebnis der Blutanalyse ab.



Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass irgendwas nicht korrekt gelaufen ist.
Diesen Verdacht teile ich nicht.


Zitat (Was tun? @ 18.06.2022, 18:50) *
d)Wenn es zu einem Führerschein Entzug/Sperre o. ä. kommt - gilt das nur in Deutschland oder in der ganzen EU (z. B. Italien)? Wenn mein Vater sich jetzt in Deutschland abmeldet und gleichzeitig jetzt in Italien anmeldet, was würde das ändern?
Dein Vater ist im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis. Wenn ihm die von einer deutschen Behörde entzogen wird, dann hat er keine Fahrerlaubnis mehr. In keinem Land der Welt. Es sei denn er bekommt in irgendeinem Land eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Sollte das ein EU-Land sein, die diese Fahrerlaubnisnach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt, dann dürfte er damit sogar auch in Deutschland wieder fahren.


Zitat (Was tun? @ 19.06.2022, 22:39) *
Für uns ist natürlich jetzt die Frage, ob der Führerschein nur noch durch einen rechtskräftigen Bescheid/Verhandlung eingezogen werden kann - oder von heute auf morgen abgegeben werden muss, z. B. mit Bekanntgabe des BAK-Werts.
Die Fahrerlaubnis kann auch während des laufenden Verfahrens vorläufig entzogen werden.




Zitat (Was tun? @ 19.06.2022, 22:39) *
Außerdem meine ich (auch hier) gelesen zu haben, dass bei Fahrentzug und/oder -verbot wohl das "Wohnortprinzip" gilt. Also wenn er in D gemeldet ist, wird der Führerschein komplett weggenommen. Wenn jemand in den Niederlanden wohnt, wird der Führerschein gekennzeichnet mit nur einem deutschen Fahrverbot/-entzug.
Nein, mit dem Wohnort hat das nichts zu tun, sondern mit der "Nationalität" des Führerscheins. Eine deutsche Behörde kann nur eine deutsche Fahrerlaubnis entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis wird der Führerschein zwar eingezogen, aber mit einem entsprechenden Vermerk an die ausländische Behörde geschickt. Was die ausländische Behörde dann mit dem Führerschein macht entscheidet sie anhand der in jenem Land geltenden Gesetze. Sie kann den Führerschein wieder herausgeben, aber auch einziehen. Da Dein Vater einen deutschen Führerschein hat, spielt das für ihn aber keine Rolle. Die Verlegung des Wohnsitzes nach Italien würde auch nichts daran ändern.
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*Francis*
Beitrag 21.06.2022, 01:46
Beitrag #7


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Zitat (auchdasnoch @ 20.06.2022, 15:40) *
Aber bei einer Trunkenheitsfahrt wird zwischen Vorsatz und Fahrlässiggkeit unterschieden. Vorsatz bedeutet, dass man wusste, oder zumindest hätte wissen müssen, dass man aufgrund seiner alkoholisierung nicht mehr hätte fahren dürfen. Fahrlässigkeit bedeutet dementsprechend, dass man das nicht zwingend wusste oder hätte wissen müssen.

Kann ich so nicht bestätigen. Ich wurde damals wegen "Fahrlässigkeit" verurteilt und im Schreiben stand "...obwohl Sie hätten wissen müssen....", der Unterschied muss somit woanders liegen. think.gif


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Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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auchdasnoch
Beitrag 21.06.2022, 09:09
Beitrag #8


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Dann hast Du Glück gehabt. Es gibt Gerichtsbezirke, in denen ab 2‰ Vorsatz unterstellt wird, weil man dort der Meinung ist, dass man bei dieser erheblichen Alkoholisierung hätte wissen müssen, dass man nicht mehr fahren darf. Macht man es dennoch, dann macht man das eben vorsätzlich.
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janr
Beitrag 21.06.2022, 10:34
Beitrag #9


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Das kommt bestimmt auf die Situation drauf an.

Es gibt ja erschreckende Beispiele von Leuten die mit über 3‰ noch ohne große Ausfallerscheinungen ein FZ führen.
Denen kann man einen gewissen Vorsatz unterstellen.

Aber es gibt auch Leute die mit 0,5‰ schon so betrunken sind, daß sie mit 2‰ keinen klaren Gedanken mehr haben.
Unzurechnungsfähig halt, und da kann man wohl keinen Vorsatz mehr finden.

Wie es hier aber läuft, laufen wird, das wird ein Anwalt klären und argumentieren können.
Ich halte da für vieles Denkbar. Rache eines Mitmenschen der bewusst was falsches sagt. Aber auch der gedankliche Ausfall und deshalb doch das Auto bewegt.
Schwierig bis unmöglich das ganze zu beurteilen.

Anwalt und Hilfe holen wegen Alkohol ist da sicherlich das beste was man bisher machen konnte.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Was tun?
Beitrag 21.06.2022, 19:23
Beitrag #10


Neuling


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Danke für die Rückmeldungen, da fühlt man sich nicht ganz so alleine.

Zitat (nachteule @ 19.06.2022, 12:32) *
Des Weiteren ist es nach Deiner Beschreibung gut möglich, dass Dein Vater einen Filmriss hat und deshalb nicht mehr weiß, dass er gefahren ist.


An einen Filmriss hatten wir auch schon gedacht.

Allerdings kann es ebenso gut sein, dass er gar nicht gefahren ist - und sich daher eben auch nicht erinnern kann.



Die damalige Freundin meiner Mutter wurde 2017 auch mal wegen Fahrerflucht beschuldigt, obwohl sie sich an keinen Unfall beim Ausparken erinnern konnte. Die Polizei hat damals auch keine konkreten Infos rausgegeben, sondern wurde allein zu Hause massiv bedrängt, den vermeintlichen Unfall zugeben. Der Hausanwalt hatte nach Akteneinsicht auch zum "Anerkenntnis" geraten, wegen der Zeugen und Beweisfotos.
Ihr Mann, seit 30 Jahren Kfz-Meister mit eigener Werkstatt, hat sich mit dem Anwalt aber auch die "Schadens"bilder angeschaut und unbeirrt darauf gepocht, der 50 cm lange Kratzer auf dem anderen Fahrzeug kann nie von einem Auto stammen. Am ganzen Blech war nur ein einziger, tiefer Kratzer über einen halben Meter zu erkennen - kann nie ein Streifschaden von einem anderen Auto gewesen sein. Staatsanwalt wollte dennoch nur Einstellung, wegen der zwei Zeugen. Im Verfahren wurde neben den Anhörungen auch ein Gutachten gemacht, laut Gutachter kam nur ein spitzer Gegenstand in Frage, aber keinerlei Auto - es gab also von vornherein gar keinen Unfall zwischen den zwei Autos, und somit auch keine strafrechtliche Fahrerflucht. Sie hat dann einen vollen Freispruch erhalten.
Die Freundin hatte damals das Glück, einen absoluten Kfz-Fachmann zur Seite zu haben - sonst wäre sie für etwas bestraft worden, was sie überhaupt gar nicht getan hat.


Davor eben haben wir am meisten Panik.



Richtig ist, dass mein Vater nun "freiwillig" Antidepressiva nimmt. Sein Hausarzt hat ihm das schon im Januar vorgeschlagen, mein Vater hatte es damals abgelehnt. Jetzt aber hat er sich das Rezept geben lassen und nimmt sie auch, dass meinte ich mit "freiwillig".
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uwe112
Beitrag 22.06.2022, 00:25
Beitrag #11


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Zitat (Was tun? @ 21.06.2022, 20:23) *
An einen Filmriss hatten wir auch schon gedacht.

Allerdings kann es ebenso gut sein, dass er gar nicht gefahren ist - und sich daher eben auch nicht erinnern kann.


Wer könnte denn sonst noch mit dem KFZ gefahren sein ? Das Kennzeichen was erkannt wurde,passt ja zum Halter,der alkoholisiert zu Hause angetroffen wurde.
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Was tun?
Beitrag 19.12.2022, 01:19
Beitrag #12


Neuling


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Hallo zusammen,

Es geht es um eine Trunkenheitsfahrt mit dem Auto bei 1,98 Promille im Sommer.
Gruppe wird bereis seit Sommer 22 regelmäßig besucht.
Der Führerschein wurde vorläufig am 28.09.22 eingezogen.
Erste Haaranalyse vom 10.10.22 war negativ.
Jetzt Strafbefehl über Einzug der Fahrerlaubnis, für 8 Monate darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden - ist noch nicht rechtskräftig.
Der Entzug des Führerscheins bedeutet bei 1,98 Promille ja automatisch MPU - weshalb ich hierzu einige Fragen habe:


Muß jetzt die 2. Haaranalyse bis exakt 10.01.23 genommen werden oder gibt es da eine Karenzzeit oder ähnliches?
Werden bei der MPU die Haaranalysen anerkannt oder ist ein Urinkontrollprogramm zwingend vorgeschrieben? Oder sollte ich nach der 2. Haarprobe ins Urinkontrollprogramm?
Reichen bei 1,98 Promille Abstinenznachweise für 6 Monate aus - oder wären es sogar 12 Monate, obwohl die Sperrzeit ja nur 8 Monate wären?


Sehe ich es richtig, dass beim Strafbefehl die Sperre am 28.05.23 auslaufen würde?
Denn könnte ich bei der Führerscheinstelle doch jetzt schon Antrag auf Neuerteilung stellen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Kurs erhalten (z.B. Sperrzeitverkürzung und/oder Seminar für alkoholauffällige Fahrer)?

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Beim nächsten Mal stelle ich meinen MPU-Fragebogen ein, der ist dann ausführlich.
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Buchholzer
Beitrag 19.12.2022, 06:51
Beitrag #13


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Bleib in deinem Thread
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Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 19.12.2022, 08:50
Bearbeitungsgrund: Themen verbunden.
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Herbie56
Beitrag 19.12.2022, 08:20
Beitrag #14


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Ich verstehe jetzt gar nichts mehr.
Was ist mit deinem Vater ?
Bist du jetzt gefahren ?

Wenn du unsere Hilfe möchtest, brauchen wir bitte ehrliche und vollständige Informationen


--------------------
faber est suae suisque fortunae
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Hornblower
Beitrag 19.12.2022, 08:49
Beitrag #15


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Kai R.
Beitrag 19.12.2022, 10:07
Beitrag #16


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Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 01:19) *
Jetzt Strafbefehl über Einzug der Fahrerlaubnis, für 8 Monate darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden - ist noch nicht rechtskräftig.
....
Sehe ich es richtig, dass beim Strafbefehl die Sperre am 28.05.23 auslaufen würde?

no.gif

Die 8 Monate laufen ab dem Datum auf dem Strafbefehl und das auch nur, wenn dieser so rechtskräftig wird. Wenn in einer Gerichtsverhandlung ein Urteil fällt, würde darin eine neue Sperrfrist festgelegt, welche ab Datum des Urteils gelten würde.


--------------------
Grüße

Kai

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auchdasnoch
Beitrag 19.12.2022, 10:11
Beitrag #17


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Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 01:19) *
Sehe ich es richtig, dass beim Strafbefehl die Sperre am 28.05.23 auslaufen würde?
Die Sperrfrist von 8 Monaten gilt ab dem Ausstellungsdatum des Strafbefehls.

Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 01:19) *
Denn könnte ich bei der Führerscheinstelle doch jetzt schon Antrag auf Neuerteilung stellen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Kurs erhalten (z.B. Sperrzeitverkürzung und/oder Seminar für alkoholauffällige Fahrer)?
Ein Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist gestellt werden. Ich sehe hier keinen Sinn in einer Verkürzung der Sperrfrist, da hier wohl noch viel Zeit für die Vorbereitung auf die MPU benötigt werden wird. Was, außer den Abstinenznachweisen, wurde denn bislang diesbezüglich unternommen?


Zitat (Herbie56 @ 19.12.2022, 08:20) *
Ich verstehe jetzt gar nichts mehr.
Was ist mit deinem Vater ?
Bist du jetzt gefahren ?

Ging mir auch so. Ich vermute mal, dass jetzt der Vater in diesem Account schreibt. Es wäre aber in der Tat sinnvoll hier für Aufklärung zu sorgen, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.
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Was tun?
Beitrag 19.12.2022, 11:51
Beitrag #18


Neuling


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Erst mal zur Aufklärung:
Mir ging es damals sehr schlecht, mit meinem Wissen und Einverständnis hat damals meine Tochter für mich alles erledigt.
Jetzt geht es mir wieder gut und stehe wieder voll im Leben, daher mache ich meine Sachen wieder selber.

Meine Tochter hat damals auch die eine Selbsthilfegruppe für suchtfreies Leben (also ohne Alkohol), die ich seit damals regelmäßig besuche. Ich werde die Gruppe auch weiterhin in Zukunft besuchen - also selbst ganz später, auch wenn ich den Führerschein wieder habe.

Zur Sperrfrist:
Warum sollte gemäß § 69a StGB die Zeit des vorläufigen Entzug des Führerscheins ab 28.09.22 nicht angerechnet werden?
Der Strafbefehl wurde am 28.11.22 von Richter unterschrieben, zugestellt erst am 14.12.22.

Außerdem hätte ich eine weitere Frage:
Selbst mit Vorbereitung beträgt die Durchfallquote bei der MPU dann noch 50%.
Wenn man durchfällt, wann kann man die MPU wiederholen?
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Buchholzer
Beitrag 19.12.2022, 12:08
Beitrag #19


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Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 11:51) *
Zur Sperrfrist:
Warum sollte gemäß § 69a StGB die Zeit des vorläufigen Entzug des Führerscheins ab 28.09.22 nicht angerechnet werden?


Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Er hat jedoch den Hinweis gegeben, das die Dauer des vorläufigen Entzugs in der Festsetzung der Sperrfrist berücksichtigt werden soll. Ist bei dir erfolgt. Die Regelsperrfrist bei dir beträgt 10-12 Monate, somit bist du mit 8 Monaten Sperrfrist und 2 Monaten vorl. Entzug ziemlich genau am unteren Ende der Sperrdauer.


Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 11:51) *
Außerdem hätte ich eine weitere Frage:
Selbst mit Vorbereitung beträgt die Durchfallquote bei der MPU dann noch 50%.
Wenn man durchfällt, wann kann man die MPU wiederholen?



Theoretisch am selben Tag wenn du einen Termin hast.....praktisch müsste ggfls. noch deine Akte zur FSST und zum anderen Institut (sofern es nicht das selbe ist) geschickt werden.
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Zoxy
Beitrag 19.12.2022, 12:14
Beitrag #20


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Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 11:51) *
Warum sollte gemäß § 69a StGB die Zeit des vorläufigen Entzug des Führerscheins ab 28.09.22 nicht angerechnet werden?

Der Richter hat die vorläufig entzogene Zeit schon berücksichtigt. Um das klarzustellen, schreiben viele Gerichte, die "Fahrerlaubnis wird für noch 8 Monate entzogen".

Zitat
Wenn man durchfällt, wann kann man die MPU wiederholen?

Jederzeit. Bringt halt nix, wenn man die eigenen Voraussetzungen nicht ändert.
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Kai R.
Beitrag 19.12.2022, 14:11
Beitrag #21


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Es fallen aber keine 50% durch die MPU. Nur die Unvorbereiteten fallen durch und das ist ein gutes Drittel. Wer sich hier im Forum vorbereitet und auch sonst rührig ist, besteht zu 95%.


--------------------
Grüße

Kai

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Falo999
Beitrag 19.12.2022, 14:43
Beitrag #22


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Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 12:51) *
Selbst mit Vorbereitung beträgt die Durchfallquote bei der MPU dann noch 50%.

Es fallen 'nur' 39% durch und davon sind halt auch sehr viele die komplett ohne Vorbereitung da antreten.
https://www.bast.de/DE/Presse/Mitteilungen/2021/18-2021.html

Bei einer vernüftigen Vorbereitung (und dem erfüllen der Vorraussetzungen) liegen die Chancen sicherlich bei weit mehr als 90%

Zitat
Wenn man durchfällt, wann kann man die MPU wiederholen?

Jein, grundsätzlich kann eine MPU nur durchgeführt werden wenn die FSST Akte zum MPI geschickt wird.
Und mit einem Antrag auf neuerteilung muß dir die FSST nur einen einzigen Versuch erlauben und eine Akte zu einen MPU Institut schicken.
Machen FSST verschicken auch noch ein zweites mal die Akte, bei den meisten wirst du aber erst Neuerteilungs antrag zurückziehen müssen und einen neuen ANtrag stellen.
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Was tun?
Beitrag 19.12.2022, 16:53
Beitrag #23


Neuling


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Danke für die wertvolle Info.
Der Strafbefehl ist ja noch recht frisch. Hab jetzt nachgesehen, es liegt noch ein Beiblatt mit Hinweisen dabei.
"... bei der Unterzeichnung des Strafbefehls durch den Richter liegende Zeit wurde bei der Festsetzung der Sperrfrist bereits berücksichtigt". Also wäre erst Ende Juli die Sperrfrist zu Ende. Mit evtl. Sperrzeitverkürzung dann evtl. Ende Mai.


Ich überlege ohnehin, Rechtsmittel einzulegen und in die Hauptverhandlung zu gehen zur Überprüfung nach § 69a Abs. 7 StGB, ob überhaupt (noch) Ungeeignetheit vorliegt. Es gibt ja diverse Urteile (z. B. 11.09.19 AG Frankfurt
906 Cs 422 Js 3755/19), da gab es den Schein noch in der Hauptverhandlung zurück und ohne MPU.
Bei mir war es ja so, dass ich von meinen Kindern super unterstützt wurde und gleich sofort aktiv wurde. Ich habe neben der Gruppe auch noch bei einer Therapeutin meinen früheren Alkoholkonsum beleuchtet. Und als die vorläufige Beschlagnahme stattfand, hatte ich dann 5 Stunden bei einem Verkehrstherapeuten gehabt, damit ich mich auf eine evtl. MPU bzw. deren Ablauf/Fragen auseinandersetzen kann.


Ist hier jemand auch gleich aktiv gewesen und hat dann die Ungeeignetheit in der Hauptverhandlung überprüfen lassen? Was habt ihr damit für Erfahrungen gemacht?
Wenn die Sperrfrist ohnehin so lange ist, vergebe ich mir ja nichts durch eine Hauptverhandlung. Falls ich verliere, kann man immer noch die MPU machen.
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MsTaxi
Beitrag 19.12.2022, 17:27
Beitrag #24


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Nun muss man aber auch vergleichen: in dem von dir zitierten Urteil hatte der Autofahrer
- 9 Monate AN
- eine Einzeltherapie durchlaufen und nahm an Gruppenstunden teil
- eine verkehrspsychologische Beratung im Gruppen- und Einzelsetting
hinter sich. Der hat sich sozusagen richtig eingehängt uind de facto kaum noch was anderes gemacht. Zudem scheint es bei dir so zu sein, dass neben der Alkoholkonsumstörung eventuell noch eine Depression bestehen könnte. So einfach vergleichbar scheint mir das nicht unbedingt zu sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Buchholzer
Beitrag 19.12.2022, 21:55
Beitrag #25


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Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 16:53) *
Bei mir war es ja so, dass ich von meinen Kindern super unterstützt wurde und gleich sofort aktiv wurde. Ich habe neben der Gruppe auch noch bei einer Therapeutin meinen früheren Alkoholkonsum beleuchtet. Und als die vorläufige Beschlagnahme stattfand, hatte ich dann 5 Stunden bei einem Verkehrstherapeuten gehabt, damit ich mich auf eine evtl. MPU bzw. deren Ablauf/Fragen auseinandersetzen kann.



Allein dieses Posting

Zitat (Was tun? @ 19.12.2022, 01:19) *
Reichen bei 1,98 Promille Abstinenznachweise für 6 Monate aus - oder wären es sogar 12 Monate, obwohl die Sperrzeit ja nur 8 Monate wären?



zeigt das du zwar irgendwas gemacht, aber nichts verstanden hast. Insofern bist du ungeeignet, aber schmeiss dein Geld ruhig zum Fenster raus bei der Gerichtsverhandlung, du wirst danach noch viel zeit haben zum sparen und dich auf die MPU vorzubereiten....aktuell biste nämlich ganz weit weg...
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Kai R.
Beitrag 19.12.2022, 22:39
Beitrag #26


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6 Monate können ausreichend sein, es ist aber eher unwahrscheinlich. Je nach der Hypothese, nach der Dich der Gutachter einstuft.

Zitat
Wenn die Sperrfrist ohnehin so lange ist, vergebe ich mir ja nichts durch eine Hauptverhandlung. Falls ich verliere, kann man immer noch die MPU machen.

Wenn Du vor Gericht gehst, wird die Sperrfrist im Urteil neu festgelegt.


--------------------
Grüße

Kai

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