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thc991
Beitrag 11.05.2022, 18:45
Beitrag #1


Neuling


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Hi,
ich hatte betrunken und bekifft einen Autounfall.
Ich bin im Graben gelandet ohne Fremdschaden.
Dabei habe ich mir mein Bein gebrochen.
Da der Bruch offen war und Feuerwehr sowie Notarzt und Rettungsdienst vor der Polizei da waren, wurde ich umgehend ins nächste Krankenhaus gefahren und sofort operiert seitdem habe ich Titan im Bein.
Die Polizei hat keine Blutprobe angeordnet da sie nicht da war als ich abtransportiert wurde.
Im Krankenhaus vor der Not OP habe ich den ärzten gesagt was ich genommen habe da diese mich mehrfach wegen der Vollnarkose die sie machen müssen deswegen gefragt haben.
Das Krankenhaus hat von sich aus daraufhin eine Blutprobe genommen und analysiert.
Die Polizei hat mich in der Klinik erst 3 Tage nach der OP befragt.
Hatte noch eine beginnende Blutvergiftung vom Unfall her die 3 Tage auf der Intensivstation behandelt wurde, bevor ich auf Normalstation kam.
Die Blutprobe der Klinik ergab 8 ng aktives thc und 37 ng thc cooh sowie 2,3 Promille Alkohol.
Die Polizei wurde später vom Passanten der sie angegerufen hat und mir erste hilfe geleistet hat informiert das ich lalle und nach alkohol roch.
Aufgrund der Not Op und Blutvergiftung kam die polizei wie gesagt erst 3 tage später zu mir um mich zu befragen.
Blut von der Polizei wurde mir keines abgenommen da laut ihrer aussage der Zeitraum dafür wo dies etwas bringen würde vorbei war.
Der Vorfall wurde der Führerscheinstelle gemeldet von der Polizei, die Fsst will nun den Krankenhausbericht der blöderweise auch die Blutergebnisse beinhaltet.
Fahrerlaubnis habe ich aktuell noch.
Mein Anwalt sagt Bericht verweigern mpu falls eine angeordnet wird ,wird einfacher wenn kein bericht vorgelegt wird von mir.
Ohne Blutprobe sei die mögliche folgende mpu einfacher als bei nicht erfolgter Mitwirkungspflicht einfacher als mit blutergebnis von thc als auch alkohol.
Ich stehe also vor der frage bericht abgeben der klinik, oder es nicht zu tun und meine mitwirkungspflicht zu verletzen und dann die fe zu verlieren wegen unterlassener Mitwirkungspflicht.
Wie seht ihr das den Bericht abgeben und deswegen MPU kassieren oder evtl mpu kassieren wegen fehlender Mitwirkungspflicht.
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Wanderer
Beitrag 11.05.2022, 19:02
Beitrag #2


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Zitat (thc991 @ 11.05.2022, 19:45) *
und dann die fe zu verlieren wegen unterlassener Mitwirkungspflicht.
Wie seht ihr das den Bericht abgeben und deswegen MPU kassieren oder evtl mpu kassieren wegen fehlender Mitwirkungspflicht.




Du must nichts angeben was dich selbst belastet. Daher kann es auch keine negativen Folgen wegen der, in Deinen Worten, fehlenden Mitwirkungspflicht geben.


--------------------
Gruss
Wanderer
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MsTaxi
Beitrag 11.05.2022, 19:43
Beitrag #3


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Das sehe ich anders. Hier zu mauern kostet nicht nur aktuell die FE, sondern kompliziert auch das weitere Verfahren. Erst entziehen sie die FE, verewigen das mit der mangelnden Mitwirkungspflicht in der Akte und was macht der Gutachter dann? Jo, dann will der den Bericht sehen. Meines Erachtens da nix zu gewinnen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Q-Treiberin
Beitrag 11.05.2022, 20:11
Beitrag #4


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„Darf“ die FEB nur aufgrund von Zeugenaussagen denn überhaupt diesen Bericht anfordern? think.gif
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte hier die FE entzogen werden? Und wie soll eine MPU begründet werden ohne BE die von der Polizei angeordnet wurde?


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oder
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MsTaxi
Beitrag 11.05.2022, 21:34
Beitrag #5


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1. Wissen wir nichts über eventuelle Voreintragungen des @TE.
2. Zeugenaussagen bestätigen Lallen, Alkoholgenuss, sollten zudem die Unfallumstände vielleicht noch seltsam sein, könnte man zumindest ein äG anordnen. Da käme dann wieder das Berichtsproblem zum Tragen.
3. Die BE kam auch ohne polizeiliche Anordnung juristisch einwandfrei zustande. Fraglich wäre sie nur, wenn sie forensisch falsch entnommen worden wäre. Was ich nicht glaube.
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Herbie56
Beitrag 12.05.2022, 05:16
Beitrag #6


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An deiner Stelle würde ich davon ausgehen, dass die Polizei über das Krankenhaus eine Blutprobe in die Gerichtsmedizin geschickt hat.
Dafür muss sie nicht vor Ort sein.

Daher solltest du imho vom „normalen“ Procedere ausgehen:
FE-Entzug, Abstinenznachweise, MPU

Also, clean werden und dich mit deinem polytoxen Konsummuster auseinandersetzen…

Warum dröhnst du dich so zu ?



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Hornblower
Beitrag 12.05.2022, 07:06
Beitrag #7


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Mal abgesehen davon, dass der TE meines Erachtens Konsequenzen spüren sollte:

Fällt das Ergebnis der BE als Voraussetzung für die weitere ärztliche Behandlung nicht unter die Schweigepflicht? think.gif


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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 08:53
Beitrag #8


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Zitat (Herbie56 @ 12.05.2022, 06:16) *
An deiner Stelle würde ich davon ausgehen, dass die Polizei über das Krankenhaus eine Blutprobe in die Gerichtsmedizin geschickt hat.
Das wäre dann aber nicht gerichtsfest.


Zitat (Hornblower @ 12.05.2022, 08:06) *
Fällt das Ergebnis der BE als Voraussetzung für die weitere ärztliche Behandlung nicht unter die Schweigepflicht? think.gif
Definitiv

Zitat (Hornblower @ 12.05.2022, 08:06) *
Mal abgesehen davon, dass der TE meines Erachtens Konsequenzen spüren sollte:
Das hat die Polizei aber laut Sachverhaltsschilderung verbockt.

Für mich nicht navhvollziehbar, warum die Polizei so lange gebraucht hat um am Unfallort zu erscheinen. Es vergeht einige Zeit, bis
1.) die Feuerwehr einen Schwerverletzten aus dem verunglückten Auto befreit und an den Rettungsdienst übergeban hat.
2.) der Rettungsdienst nebst Notarzt den untersucht, rettungsdienstlich versorgt und für den Transport stabilisiert hat.

Üblicherweise wartet der Rettungsdienst (zumindest bei uns) auch auf die Polizei, wenn der Patient stabil und das Warten auf die Polizei aus medizinischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Bei einem Beinbruch sollte das in der Regel vertretbar sein, da der Patient auf Anordnung des Notarztes Schmerzmittel verabreicht bekommen hat.

Die Sachverhaltsschilderung bietet keinen Hinweis auf einen kritischen, oder gar lebensbedrohlichen Zustand des Patienten, der einen eiligsten Abtransport ins Krankenhaius erforderlich gemacht hätte. Aber auch dann hätte die Polizei (spätestens nach der Zeugenaussage) ihrerseits ins Krankenhaus fahren (oder eine andere Streife dorthin beordern) und eine forensische (gerichtsfeste) Blutentnahme veranlassen können und müssen.
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Herbie56
Beitrag 12.05.2022, 09:56
Beitrag #9


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Blutproben werden im KH eine Woche aufbewahrt.
Daher ist mMn sicher davon auszugehen, dass diese Blutprobe, wie oben schon erläutert, innerhalb dieser Zeit in die Gerichtsmedizin gebracht wurde.
So ist das Ergebnis verwertbar mit den ausgeführten Konsequenzen.

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht…
Da gibt es interessante Urteile über Verwertbarkeit von im Krankenhaus entnommenen Blutproben.


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Hornblower
Beitrag 12.05.2022, 11:31
Beitrag #10


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Zitat (Herbie56 @ 12.05.2022, 10:56) *
Da gibt es interessante Urteile über Verwertbarkeit von im Krankenhaus entnommenen Blutproben.

Wat is dat denn jetz für'n Cliff-Hanger??? ranting.gif


Hast Du mal einen interessanten Link? wavey.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 12.05.2022, 11:37
Beitrag #11


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Leider hat sich der TE noch nicht wieder geäußert.

Möglich ist ja auch, dass die Polizei ggü. dem KH eine Blutprobe des TE "angefordert" hat und auch das "Besteck" dafür mitgebracht hat, der TE vom "Besuch" der Beamten aber nichts mitbekommen hat weil er schon im OP lag.... BE's werden ja häufig im KH entnommen.

Da ist dann allerdings fraglich inwieweit Medikamente (Schmerz- und Narkosemittel) diese verwertbar machen....

Käptn??? unsure.gif


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Herbie56
Beitrag 12.05.2022, 12:11
Beitrag #12


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Ich versuche es 😉

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6162.php

https://www.bdc.de/blutentnahmen-auch-ohne-...-des-patienten/

Liebe Grüße



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Q-Treiberin
Beitrag 12.05.2022, 12:21
Beitrag #13


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Zumindest der zweite Link hat aber mit der hiesigen Fragestellung nichts zu tun, da geht es um ein anderes Thema..


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Herbie56
Beitrag 12.05.2022, 12:27
Beitrag #14


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Doch, er bestätigt, dass eine Blutentnahme „hinter seinem Rücken“ stattgefunden haben kann, so dass er darüber keinerlei Kenntnis haben muss.


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thc991
Beitrag 12.05.2022, 13:15
Beitrag #15


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Die Polizei war nur einmal im Krankenhaus nachdem ich von der Intensivstation auf normal Station verlegt wurde.
Eine Blutprobe wurde von der Polizei nicht entnommen, auch nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft.
Laut meinem Anwalt gibt es nur die Blutprobe der Untersuchung im Krankenhaus.
Diese liegt laut meinem Anwalt aktuell nur dem Krankenhaus und mir vor und ich habe den Bericht inzwischen nurnoch bei meinem Anwalt in Verwahrung.
Die Polizei Schickte der Fsst einen Bericht.
An meinen Anwalt kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Da ich einen offenen Bruch hatte mit Blutverlust wurde ich direkt ins Krankenhaus gebracht ohne Polizei, es wurden vom Notarzt sehr starke Schmerzmittel intravenös verabreicht.
Die Frage ist nun MPU mit Bericht den Blutergebnissen Abstinenznachweisen etc oder falls eine angeordnet werden kann wegen fehlender Mitwirkungspflicht ohne blutergebnisse. laut meinem Anwalt ist diese Konstellation sehr selten und er rechachiert gerade wie am besten weiter vorzugehen ist bei Nichtvorlage des Berichtes wegen der ärztlichen Schweigepflicht im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren.


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MsTaxi
Beitrag 12.05.2022, 13:29
Beitrag #16


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Was ich nicht verstehe: Woher weiß die Fsst von diesem Bericht? UNd was für ein Bericht ist das überhaupt? Handelt es sich um den Entlassungsbericht, der für den weiter behandelnden Arzt gedacht ist? Welche Diagnosen stehen da drin? Hast du eine Vorgeschichte in achen Drogen oder Alkohol, gerade in Verbindung mit der Teilnahme am Verkehr?

Das sind Dinge, die zur Beantwortung deiner Frage relevant sein könnten.


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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 13:58
Beitrag #17


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Zitat (Herbie56 @ 12.05.2022, 13:11) *
Passt Beides nicht.
1.) Zivilrecht, bei dem ein Betrunkener Schadenersatz fordert, der ihm nach Ansicht des Gerichts (nicht zuletzt, aber nicht ausschließlich) nicht zusteht.

2.) Da geht es nur darum, ob eine polizeiclich angeordnete Blutentnahme vom Arzt durchgefürhrt werden darf und muss, wenn der Patient nicht einwilligt bzw. einwilligen kann.

Beides hat mit dem vorliegenden Fall wenig zu tun. Hier ging es um die Frage, ob die im Krankenhaus entnommene Blutprobe für ein Strafverfahren hätte verwendet werden können und dürfen. Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall, und wurde ja auch nicht gemacht. Nun geht es noch um die Frage, ob das Ergebnis dieser Blutuntersuchung an die Führerscheinstelle ausgehändigt werden muss, und von dieser dann auch verwendet werden dar. Meiner Meinung nach muss der Behörde dieses Analyseergebnis nicht ausgehändigt werden, und ich wüsste auch nicht, wo hier eine Mitwirkungsverpflichtung bestehen sollte. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde aber Kenntnis von diesem Bericht haben sollte, bzw. in Besitz einer Kopie dieses Berichts kommen sollte, dann ist es imho verwertbar. Für die Führerscheinstelle gelten andere Spielregeln, als für Polizei und Justiz.


Zitat (MsTaxi @ 12.05.2022, 14:29) *
Was ich nicht verstehe: Woher weiß die Fsst von diesem Bericht?
So wie ich das verstanden habe, hat die Polizei der Fahrelaubnisbehörde einen Unfallbericht zukommen lassen. Aus diesem Bericht geht demnach hervor, dass der TE bei einem Unfall schwer verletzt wurde, und ein Zeuge den Verdacht geäußert hat, dass der TE betrunken gewesen sein köntte, bzw. alkoholisiert gewirkt hat. Dann ist für die Führerscheinstelle klar, dass es eine Patientenakte geben muss, aus der evtl. hervorgehen könnte (nicht zwangsläufig muss, aber der Verdacht liegt nahe), ob, und wenn ja, wie stark der TE alkoholisiert gewesen ist. Und deshalb hätte die Behörde gerne Zugang zu diesen Unterlagen.


Zitat (thc991 @ 12.05.2022, 14:15) *
Da ich einen offenen Bruch hatte mit Blutverlust wurde ich direkt ins Krankenhaus gebracht ohne Polizei, es wurden vom Notarzt sehr starke Schmerzmittel intravenös verabreicht.

Die intravenöse Gabe starker Schmerzmittel vor Ort ist in so einem Fall ganz normal. Ein starker Blutverlust kann dann natürlich auch der Grund dafür gewesen sein, dass der RTW nicht auf das Eintreffen der Polizei gewartet hat. Die Schmerzen waren zu diesem Zeitpunkt ja, dank der Schmerzmittel, erträglich und hätten keinen Grund für einen eiligen Abtransport des Patienten dargestellt.
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Hornblower
Beitrag 12.05.2022, 14:25
Beitrag #18


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Zitat (Q-Treiberin @ 12.05.2022, 12:37) *
Da ist dann allerdings fraglich inwieweit Medikamente (Schmerz- und Narkosemittel) diese verwertbar machen....

Käptn??? unsure.gif


Naja, THC werden die ihm nicht gespritzt haben, und Alkohol doch vermutlich auch nicht. Wenn dies also in der Blutprobe gefunden wird, dann kann der TE zwar nicht wegen der Narkosemittel belangt werden, aber selbst verabreichten Rauschmittel sind schon erkennbar.

Theoretisch. Wenn danach gesucht wurde. think.gif

Zitat (auchdasnoch @ 12.05.2022, 14:58) *
Passt Beides nicht.
1.) Zivilrecht, bei dem ein Betrunkener Schadenersatz fordert, der ihm nach Ansicht des Gerichts (nicht zuletzt, aber nicht ausschließlich) nicht zusteht.

Passt nicht weil Zivilrecht? think.gif
Aus dem Link:
Zitat
1.Erfolgt nach einem Unfall bei der verletzten Person im Krankenhaus eine aus medizinischen Gründen vorgenommene Blutuntersuchung, welche eine Blutalkoholkonzentration von 2,8‰ ergibt, und findet dieser Umstand Eingang in das Ermittlungsverfahren und in den Zivilprozess, folgt aus dem Umstand, dass die Untersuchung aus medizinischen Gründen erfolgte, kein Verwertungsverbot

Finde ich schon passend. think.gif
Allerdings muss das Ergebnis den Behörden bekannt sein. Was, wenn sie es noch nicht kennen, aber wissen wollen? Darf der Arzt den Bericht herausgeben?
"Verwertungsverbot" ist für mich etwas anderes als "Pflicht zur Mitteilung" oder "Berechtigung, Herausgabe der medizinischen Analytik zu fordern". think.gif
Aber da bin ich juristisch überfragt. think.gif



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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 14:36
Beitrag #19


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Zitat (Hornblower @ 12.05.2022, 15:13) *
Theoretisch. Wenn danach gesucht wurde. think.gif

So lange kein entsprechender Verdacht besteht, wird nicht danach gesucht. Das gilt bei einer medizinisch indizierten Blutanalyse genauso, wie in der Gerichtsmedizin. Zudem kommt es natürlich auch auf die Ausstattung des Krankenhauslabors an, wonach innerhalb kurzer Zeit gesucht werden kann. Ein kleines Provinzkrankenhaus hat da weniger Möglichkeiten, als eine große Universitätsklinik.

Zitat (Hornblower @ 12.05.2022, 15:25) *
Finde ich schon passend. think.gif

Das war aber nur die Überschrift. Wenn man weiterliest, dann erkennt man, dass es um einen Fußgänger ging, der Schadenersatz gefordert hat, nachdem er von einem Auto angefahren und verletzt worden war. Da ging es also nicht um ein Ermittlungsverfahren, weil es ja nicht verboten ist im öffentlichen Straßenverkehr besoffen zu Fuß unterwegs zu sein.

Zitat (Hornblower @ 12.05.2022, 15:25) *
Darf der Arzt den Bericht herausgeben?

Nein, darf er imho nicht. Wir hatten ja hier schon Diskussionen, ob ein Arzt der Führerscheinstelle melden darf, wenn er einem Patienten das Autofahren untersagt. Üblicherweise darf er das nicht, weil er damit gegen die Schweigepflicht verstoßen würde. Er darf es nur in Ausnahmefällen, wenn er davon ausgehen muss und darf, dass sich der Patient nicht an das ärztlich verordnete Fahrverbot halten und somit zur Gefahr für sich und Andere werden könnte.

Imho hat die Fahrerlaubnisbehörde keine rechtliche Handhabe das Laborergebnis zu fordern. Für mich stellt sich eher die Frage, ob sie aufgrund der Zeugenaussage ein ärztliches Gutachten fordern könne, um feststellen zu lassen, ob evtl. ein Alkoholmissbrauch, oder gar eine Abhängigkeit vorliegen könnte. Aber ob da eine Zeugenaussage ausreicht, die besagt, dass Jemand nach einem Autounfall gelallt hat, weiß ich nicht. unsure.gif
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MsTaxi
Beitrag 12.05.2022, 15:49
Beitrag #20


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Zitat (auchdasnoch @ 12.05.2022, 15:36) *
Zitat (Hornblower @ 12.05.2022, 15:25) *
Darf der Arzt den Bericht herausgeben?

Nein, darf er imho nicht.(...)
Für mich stellt sich eher die Frage, ob sie aufgrund der Zeugenaussage ein ärztliches Gutachten fordern könne, um feststellen zu lassen, ob evtl. ein Alkoholmissbrauch, oder gar eine Abhängigkeit vorliegen könnte. Aber ob da eine Zeugenaussage ausreicht, die besagt, dass Jemand nach einem Autounfall gelallt hat, weiß ich nicht. unsure.gif

Es geht hier aber doch gar nicht darum, dass der Arzt der Fsst Infos geben soll, sondern darum, dass die Fsst den Entlassbericht, der @thc991 vorliegt, zu ihren Akten nehmen will. Ein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht steht mithin doch überhaupt nicht zur Debatte.

Ob nun MPU oder äG (letzteres kann durchaus geboten sein, wenn die Umstände des Unfalls da einen Hinweis bieten sollten, zusätzlich zu der Zeugenaussage), kann ja auch von anderen Umständen abhängen, von denen wir hier nichts wissen. Ich erinnere daran, dass die Frage nach einer eventuellen Vorgeschichte immer noch offen ist.


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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 16:07
Beitrag #21


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Das ist richtig. Die Frage ist halt im Verlauf der Diskussion aufgekommen.


Grundsätzlich muss die Fahrerlaubnisbehörde einer polizeilichen Mitteilung, aus der sich der Verdacht von Fahreignungszweifeln ergibt, nachgehen. Dafür darf und muss sie adäquate Mittel einsetzen, bzw. fordern. Eben z.B. ein fachärztliches Gutachten. Im hier vorliegenden Fall verlangt sie aber kein fachärztliches Gutachten, sondern einen ärztlichenn Bericht des Krankenhauses, der ja zudem mit einem Unfall im Straßenverkehr in Zusammenhang steht.

Wenn ich mir das noch einmal in Ruhe überlege, dann halte ich das durchaus für ein adäquates Mittel. Zumal es ja einen Zeugen gibt, der ausgesagt hat, dass er den Verdacht auf vorangegangenen Alkoholkonsum hat.

Meiner Meinung nach wäre es aber ungünstig diesen Bericht abzugeben, weil dann nicht nur der Alkoholkonsum (und die Trunkenheitsfahrt), sondern auch der Cannabiskonsum bekannt würden. So besteht nur der Verdacht auf Alkoholkonsum.


Die Frage ist jetzt halt, was passiert wenn der Bericht nicht abgegeben wird. Verlangt die Behörde dann doch noch ein fachärztliches Gutachten, oder darf sie, ähnlich wie bei einem nicht beigebrachten FAG oder MPU, auf die Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen? think.gif
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ulm
Beitrag 12.05.2022, 17:25
Beitrag #22


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Zitat (auchdasnoch @ 12.05.2022, 17:07) *
Grundsätzlich muss die Fahrerlaubnisbehörde einer polizeilichen Mitteilung, aus der sich der Verdacht von Fahreignungszweifeln ergibt, nachgehen.

Zitat (thc991 @ 12.05.2022, 14:15) *
An meinen Anwalt kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Mit dem Schreiben der StA sehe ich die von der FEB befürchteten Eignungszweifel widerlegt.
Das darf man dann gerne analog einem verjährten und damit nicht mehr verwertbarem Eintrag in der Führerscheinakte betrachten.
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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 17:55
Beitrag #23


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Zitat (ulm @ 12.05.2022, 18:25) *
Mit dem Schreiben der StA sehe ich die von der FEB befürchteten Eignungszweifel widerlegt.

Diese Meinung teile ich nicht. Es wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil die Polizei die Sicherung von Beweismitteln versemmelt hat. Damit ist aber keine Fahreignung nachgewiesen worden.
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ulm
Beitrag 12.05.2022, 18:03
Beitrag #24


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Wenn es keine Beweismittel gibt, dann gibt es keine.
Und auch eine evtl. in der Klinik für die Behandlung gezogene Blutprobe wurde ja sicher nicht forensisch ausgewertet und ist damit ebenfalls keine Tatsache/Beweismittel, auf die sich die FEB berufen kann.
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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 18:15
Beitrag #25


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Zitat (ulm @ 12.05.2022, 19:03) *
Wenn es keine Beweismittel gibt, dann gibt es keine.
Deswegen wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zitat (ulm @ 12.05.2022, 19:03) *
Und auch eine evtl. in der Klinik für die Behandlung gezogene Blutprobe wurde ja sicher nicht forensisch ausgewertet
Weswegen es fraglich ist, ob das in einem Ermittlungsverfahren als Beweis verwendet werden fürfte. Meiner Meinung nach wäre diese Blutprobe im Rahmen eines Strafverfahrens nicht gerichtlich verwertbar.

Zitat (ulm @ 12.05.2022, 19:03) *
und ist damit ebenfalls keine Tatsache/Beweismittel, auf die sich die FEB berufen kann.
Und das sehe ich eben anders. Meiner Meinung nach wäre diese Blutprobe eine Tatsache, die Zweifel an der Fahreignung begründen würde. Das heißt ja nicht, dass die Fahrerlaubnis aufgrund dieses Laborergebnisses entzogen werden dürfte. Es könnte imho aber durchaus für die Anordnung mindestens eines ärztlichen Gutachten, eher aber wohl einer MPU reichen.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.05.2022, 18:17
Beitrag #26





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Bevor man hier weiter diskutiert und hypothetische rechtliche Schlussfolgerungen aufstellt, sollte man vielleicht mal klären, was die FEB an den TE genau geschrieben hat.

Diese wilden Spekulationen helfen dem TE auch nicht weiter.
Der Anwalt des TE scheint jedenfalls nicht der Schlechteste zu sein.
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ulm
Beitrag 12.05.2022, 18:21
Beitrag #27


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Da die Blutprobe wohl nicht forensischen Ansprüchen genügt, ist sie nicht mehr wert als die Zeugenaussage.
Und eine MPU-Anordnung aufgrund einer einzelnen Aussage?

Interessant wäre in dem Kontext, warum die StA eingestellt hat und wie es überhaupt zu dem Unfall kam. Vor allem, wenn es ein Auslöser war, der auch nüchtern zu dem Unfall geführt hätte.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Wer sich 8ng und 2,3atü gleichzeitig in die Birne drückt, hat im Straßenverkehr definitiv nichts verloren!
Nur sollte der Entzug der Fahrerkaubnis eben rechtlich einwandfrei sein und da habe ich im Moment heftige Bedenken, ob es für eine MPU reicht.
Ein ärztliches Gutachten ist aber je nach Unfallhergang evtl. angesagt und dann folgt eh der berechtigte Ärger.
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Hornblower
Beitrag 12.05.2022, 19:29
Beitrag #28


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Sehr spannend!
Einerseits folge ich weitgehend auchdasnochs Argumenten, bis auf die Verwertbarkeit: So denn das Ergebnis der Analyse der Behörde (oder dem Gericht) bekannt wird, ist es m.E. verwertbar. Mich beschäftigt da eher, wie sich die Behörde das Ergebnis der Analyse verschaffen kann. Meines Erachtens kann sie nicht ohne Weiteres das Krankenhaus auffordern, ihr die Ergebnisse zu schicken.

Der Vorfall in seiner Schwere und die Aussage des Zeugen könnten aber vielleicht Eignungszweifel begründen, und um die auszuräumen, könnte ich mir vorstellen (man möge mich korrigieren), dass sie den TE auffordert, das Ergebnis zur Entlastung vorzulegen, und wenn er sich nicht entlasten will, könnte sie vielleicht eskalieren. think.gif


Schlagkräftig ist aber insbesondere Ulms folgendes Argument für mich:

Zitat (ulm @ 12.05.2022, 19:21) *
Da die Blutprobe wohl nicht forensischen Ansprüchen genügt, ist sie nicht mehr wert als die Zeugenaussage.
Und eine MPU-Anordnung aufgrund einer einzelnen Aussage?


Naja, es wäre schon mehr als eine Aussage/Anschwärzung eines x-beliebigen Zeugen. think.gif Aber es reicht auch m.E. eben nicht, um die FE direkt zu entziehen. think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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thc991
Beitrag 13.05.2022, 13:00
Beitrag #29


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In dem Brief der Klinik stehen unter anderem die Diagnosen Bruch mit aortenanriss, Alkoholismus, Gehirnerschütterung, Drogensucht, Prellungen,
Diabetis ( Arzt sagt ich darf fahren) .
Der Brief liegt aktuell bei Anwalt
Keinerlei Eintragungen in Flensburg in den letzen Jahren aktuell 0 Punkte nur ohne Punkte geblitzt oder Mal falsch geparkt ( ca 60 Mal falsch geparkt in den letzten Jahren) in verschiedenen Land und Stadtkreisen falls das relevant ist.
Führungszeugnis keine Eintragungen noch nie ein Ermittlungsverfahren gehabt
Hoffe die Infos sind ausreichend, danach wurde ja gefragt.
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*Francis*
Beitrag 13.05.2022, 13:19
Beitrag #30


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Zitat (thc991 @ 13.05.2022, 14:00) *
Hoffe die Infos sind ausreichend, danach wurde ja gefragt.

Ich denke nicht, Panzerkroete möchte wissen was in dem Schreiben der Führerscheinstelle steht.


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Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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Wanderer
Beitrag 13.05.2022, 13:24
Beitrag #31


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Zitat (thc991 @ 13.05.2022, 14:00) *
Alkoholismus, ... Drogensucht, ... ( Arzt sagt ich darf fahren) .


Eine bekannte Alkohol- oder Drogensucht schließt die Fahreignung aus.
Die Behörde würde, wenn ihr dieser Sachverhalt bekannt ist, die FE sofort entziehen.
Eine Wiedererteilung ist nur nach bestandener MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol / Drogen) möglich.

Die erforderlichen NAchweie (min. 1 JAhr) können erst nach abgeschlossener Therapie begonnen werden.

Der Arzt hat daher nicht unbedingt recht und der Brief gelangt besser nicht in die Hände des Sachbearbeiters auf der Fsst.


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Gruss
Wanderer
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Falo999
Beitrag 13.05.2022, 13:38
Beitrag #32


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Zitat (thc991 @ 13.05.2022, 14:00) *
Alkoholismus, Drogensucht,

Sollte das der FSST bekannt werden reicht das zumindest für ein Ärtztliches Gutachten aus, und beim äG wird sicherlich ein Bericht
des Krankenhauses angefordert um zu klären ob wirklich schon eine richtige Diagnose vorliegt.
Wobei ich mich frage wie die im KH so schnell 'Drogensucht' 'alkoholismus' Diagnose erstellt haben oder ob es nicht NUR Mißbrauch gewesen ist.
DAs sind ja keine Diagnosen die mal 'eben' durch eine Blutuntersuchung oder Röntgenbild gestellt werden.
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MsTaxi
Beitrag 13.05.2022, 14:03
Beitrag #33


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Zitat (thc991 @ 13.05.2022, 14:00) *
Diagnosen Bruch mit aortenanriss, Alkoholismus, Gehirnerschütterung, Drogensucht, Prellungen,
Diabetis ( Arzt sagt ich darf fahren) .
(...)
Keinerlei Eintragungen in Flensburg in den letzen Jahren aktuell 0 Punkte (...) noch nie ein Ermittlungsverfahren gehabt

Kritisch sind hier augenscheinlich die Diagnosen Alkoholismus, Drogensucht, Diabetes.

Zu den Suchtdiagnosen: Sofern es im Rahmen des stationären Aufenthaltes nicht zum Auftreten typischer Entzugserscheinungen gekommen ist, müsste da eigentlich stehen "Verdacht auf...". Dies wäre einereits aufgrund der durchgeführten Blutuntersuchung haltbar und andererseits die korrekte Formulierung. Ein KH-Aufenthalt im chirurgischen OP-Bereich ist mE nicht der richtige Ort für eine valide Diagnose, sofern nicht eine konsiliarische Untersuchung durch einen zuständigen Facharzt stattgefunden hat.

Zum Diabetes: Sofern es sich hier um einen Typ 2-Diabetes, der vor dem Unfall bekannt war und außerdem auch mit Medikamenten eingestellt ist, ginge die Aussage des Arztes zunächst okay. Allerdings hätte er dann ein ernstes Wort über die Höhe des Promillepegels als auch über den Cannabiskonsum als solchen verlieren dürfen, da beides Verhaltensformen sind, die sich auch für Typ 2-Diabetiker eindeutig verbieten.

Insgesamt gesehen ist dieser Bericht für die Fsst natürlich "Alarmzeichen Rot", egal ob nun eine MPU (mE nicht ohne weiteres statthaft) oder ein äG (mE möglich) angeorndet würde. Sollte die Fsst ihn in die Finger kriegen, ist die FE zunächst erstmal weg und eine doppelte MPU unter Einbeziehung der Diabetesanamnese fällig.

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Mal unter uns protestantischen Pastetentöchtern: War dir eigentlich klar, dass du hier russisches Roulette mit deiner Gesundheit spielst oder, falls nicht, war der Unfall samt den ja alles andere als angenehmen Folgen für dich ein Hallo-wach-Erlebnis?

Edit: Tippfehlerkorrektur


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 14:23
Beitrag #34


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Den Begriff "Drogensucht" halte ich auch für problematisch. Wurde das Thema mit dem Arzt genauer besprochen? Gab es (erkennbare) Entzugserscheinungen? Wurden Dir Medikamente aufgrund des kalten Entzugs verabreicht? Die Werte geben ansonsten eigentlich nur einen Hinweis auf Alkohol- und Drogenmissbrauch (Abuse) her. Aber das ist ja auch schon problematisch genug.

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thc991
Beitrag 15.05.2022, 12:10
Beitrag #35


Neuling


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Hallo.

Es gibt Neuigkeiten ich habe mich vor einigen Wochen freiwillig Verkehrsmedizinisch untersuchen lassen auf eigene Kosten. Der Arzt hat mir hat den Zettel über die körperliche Eignung ausgestellt den auch Taxifahrer Berufskraftfahrer brauchen. Ich habe keinerlei Einschränkungen laut dieser Untersuchung.
Dies hatte mein Anwalt an die fsst geschickt, zusammen mit einem ausführlichen Schreiben das der Krankenhausbericht die fsst nichts angeht wegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Überraschend hat die fsst nun auf die vorlage des Krankenhaus berichtes verzichtet.
Laut meinem Anwalt darf ich nun weiterfahren ohne Konsequenzen für die Fahrerlaubnis zu haben, er meinte ich hätte extremes Glück gehabt.
Das die Polizei keine Blutprobe angeordnet hat hatte den Umstand daß ich eine Uniklinik kam in einem anderen Bundesland.
Deshalb wurde die Polizei des anderen Bundeslandes wohl nicht rechtzeitig informiert von der anderen Streife der Notarzt hat während des Transports den einweisungsort wegen Kapazitäten mangels geändert deshalb ging es statt in das regionale Krankenhaus in die nächste Uniklinik. Das wiederum wurde der Polizei nicht sofort mitgeteilt.
Vielen Dank für die Hilfe.
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MsTaxi
Beitrag 15.05.2022, 12:16
Beitrag #36


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Wirklich Schwein gehabt.

Eines muss ich aber trotzdem anmerken: Überdenke bitte deinen Drogen- und Alkoholkonsum. Falls nicht, lass das mit dem Auto fahren.


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Andi18
Beitrag 15.05.2022, 12:47
Beitrag #37


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Du scheinst einen sehr kompetenten und erfahrenen RA gefunden zu haben.
Was hat er denn für Qualifikationen der Fachgebiete?
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auchdasnoch
Beitrag 16.05.2022, 07:38
Beitrag #38


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Glückwunsch und vielen Dank für das Update.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 11:57