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> Wann sind meine Haare sauber?
schmuderino
Beitrag 11.10.2021, 11:10
Beitrag #1


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Hallo liebes Forum,

ich habe meinen Führerschein nie gemacht, allerdings möchte ich das jetzt nachholen. Dabei habe ich aber ein Problem, ich wurde in der Vergangenheit wegen Btm-Besitz(Pilze) verurteilt. Daher rechne ich damit, dass ich ein ärztliches Gutachten ablegen muss, bevor ich den Schein bekommen kann.

Ich habe vor einem Monat und 10 Tagen das letzte mal Cannabis konsumiert, ein Schnelltest (Urin; Cut-off 50ng), zeigt den Streifen für ein negatives Ergebnis nur leicht an, er ist aber sichtbar. Mein Plan ist es noch 2 Monate zu warten und mir dann die Haare komplett abzurasieren.

Allerdings war ich dieses Wochenende ziemlich dumm und habe im Rausch Kokain konsumiert. Aus dem Urin sollte das ja recht schnell wieder verschwunden sein, ich frage mich aber, wie es bei den Haaren aussieht. Wie lange wird Kokain oder dessen Abbaustoffe nach dem Konsum in den Haaren eingelagert? Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich mir in 2 Monaten den Schädel kahl rasiere?

Außerdem habe ich noch eine weitere Frage, ich lese immer wieder, dass bei einem äG 2 Urintests oder 1 Haartest gefordert werden. Kann ich dabei selbst bestimmen, welches Verfahren ich wähle, oder entscheidet dass die Gutachtenstelle? Natürlich würde ich einen Urintest bevorzugen.

Danke für eure Antworten smile.gif
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ulm
Beitrag 11.10.2021, 11:33
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Wann war denn das mit den Pilzen wegen der Verwertbarkeit?

Bevor Du Dir die Frisur änderst, solltest Du Dir erst einmal um etwas ganz anderes Gedanken machen:
Wie willst Du denn verhindern, dass Du zukünftig irgendwelche verbotenen Stoffe zu Dir nimmst?

Du hast den Vorsatz, Dich um eine Fahrerlaubnis zu bemühen und lässt dafür die weiche Droge Cannabis bleiben. Nur sechs Wochen später haust Du Dir dann die harte Droge Kokain rein.
Das hat nichts mit "ziemlich dumm" zu tun, sondern damit, dass Du Dir gar nicht im klaren darüber bist, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt. Fahrerlaubnis oder harte Drogen. Beides zusammen geht nicht.
Sobald man Dir Kokain im Blut nachweisen kann, ist Deine Fahrerlaubnis weg. Dazu brauchst Du noch nicht einmal im Straßenverkehr erwischt werden, das kann auch am Wochenende als Fußgänger sein.
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MsTaxi
Beitrag 11.10.2021, 12:06
Beitrag #3


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Im Prinzip ist bei dir alles eine Frage der zeitlichen Perspektive, also wie eilig hast du es mit deinem Führerschein?

Gehen wir mal davon aus, dass ein äG bei dir rechtmäßig anzuordnen wäre (s. @ulms Frage). In etwa zwei bis zweieinhalb Monaten wären alle Spuren des Kokskonsums aus der Kopfhaut herausgewachsen und du könntest dir den Kopf rasieren. Weitere mindestens sechs Monate müsstest du dir bis zur Abnahme einer eventuell geforderten Haarprobe die Haare wachsen lassen, um dann ein äG antreten zu können.

Zitat (schmuderino @ 11.10.2021, 12:10) *
ich lese immer wieder, dass bei einem äG 2 Urintests oder 1 Haartest gefordert werden. Kann ich dabei selbst bestimmen, welches Verfahren ich wähle, oder entscheidet dass die Gutachtenstelle? Natürlich würde ich einen Urintest bevorzugen.

Eine UK zu bevorzugen ist mMn nur dann nachvollziehbar, wenn du es a) eilig hättest oder b) Bedenken hinsichtlich deines Durchhaltevermögens in Sachen Drogenabstinenz hättest. Generell liegt es in der Hand der Fsst, was sie fordert. Das mag nicht höchstrichterlich ausgeurteilt sein, ist aber Alltagsbrauch sozusagen. Befugt Material für HA zu entnehmen, sind alle zertifizierten Untersuchungsstellen. Daran würde es also nicht scheitern.

Wenn ich hier lese, dass du mittlerweile mindestens die dritte Variante von Drogen konsumiert hast, denke auch ich, dass du grundlegend für dich deine Bereitschaft zur dauerhaften Abstinenz klären solltest. Solche Variabilität im Konsum spricht für mich entweder für eine deutliche Bereitschaft zum eher bedenkenlosen Experimentieren oder aber für eine eher größere Tendenz zum Konsum generell. Beides ist (mMn zurecht) mit der Fahreignung nicht vereinbar und geht auf Dauer nicht wirklich gut in Sachen Ertappt werden.

Solltest du also unter der Voraussetzung der Rechtmäßigkeit aller Vorab-Maßnahmen der Fsst das mit dem FS durchziehen wollen, solltest du dir vor Augen führen, dass es vielleicht eher sinnfrei wäre, Zeit, Geld und Nerven in das ganze Procedere zu investieren, nur um das Risiko einzugehen, den FS wieder zu verlieren.


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schmuderino
Beitrag 11.10.2021, 13:05
Beitrag #4


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@ulm

Also bei mir wurden 10g Pilze und eine Aufzuchtbox gefunden, vor Gericht wurde kein Konsum zugegeben. Die Verhandlung war im April 2020.

Über die zweite Frage habe ich mir tatsächlich keine Gedanken gemacht. Ehrlich gesagt dachte ich mir immer, ich könnte ja noch ab und an konsumieren und dann nach dem Konsum eine Woche nicht Auto fahren, dann wäre ja nichts mehr nachzuweisen.

@MsTaxi

Wirklich eilig hab ich es nicht, trotzdem würde ich den Führerschein gerne möglichst bald machen. Ich hatte auf Frühjahr nächstes Jahr gehofft. Mein Gedanke war, wenn ich mit kurzen Haaren beim Gutachten oder Fsst auftauche, eher eine UK gemacht wird. Ist das ein Trugschluss? Was wenn eine Haarprobe angeordnet wird, meine Haare zu dem Zeitpunkt aber zu kurz sind?

Zitat
Eine UK zu bevorzugen ist mMn nur dann nachvollziehbar, wenn du es a) eilig hättest oder b) Bedenken hinsichtlich deines Durchhaltevermögens in Sachen Drogenabstinenz hättest.


Das verstehe ich nicht ganz, wo liegen denn die Vorteile einer Haarprobe?

Zitat
Generell liegt es in der Hand der Fsst, was sie fordert.


Gut zu wissen, ich habe oft gelesen, dass die Führerscheinstelle in einem Schreiben "eine Haarprobe oder zwei Urintests fordert". Daher dachte ich, dass dies entwieder die Gutachtenstelle oder man selbst entscheiden kann.







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MsTaxi
Beitrag 11.10.2021, 13:36
Beitrag #5


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Bei dem Ausdruck "bevorzugen" ging es mir eher darum, dass es dir generell gesehen (ausreichend Zeit und über die Zeit hinweg durchgehaltene Abstinenz) eigentlich ja egal sein könnte, was gefordert wird.

Wenn eine Haaranalyse angeordnet wird und es wäre nachweisbar, dass du dir die Haare nach Kenntnis dieser Anordnung erst gekürzt hast, kannst du ein äG unabhängig von der Abstinenz knicken. Es gibt die sog. Mitwirkungspflicht, soll heißen, hintertreibst du nachweislich Sinn und Zweck der ganzen Sache, wird allein dadurch schon das Ergebnis negativ. Und ja, es gibt so "hinterlistige", erfahrene Sachbearbeiter, die dir anbieten, du sollst mal auf der Fsst vorbeikommen, um alles in Ruhe zu besprechen vor einer Entscheidung, und gehen dann her und machen einen Aktenvermerk hinsichtlich der Frisurenlänge. Unfair, was? whistling.gif

Wenn du selbst entscheiden könntest, welche Nachweismethode für das äG gewählt wird, wäre die Sache gerade beim Konsum harter Drogen oft auch einfach. Und mal ganz ehrlich, wenn du ein SB wärst, dem wirklich was an der allgemeinen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer liegt und du hättest die Wahl zwischen zwei Momentanaufnahmen und einer Methode, die Aufschluss über den Konsum der letzten sechs Monate gibt, was würdest du wählen?

Eines muss man sich vor Augen halten: mit Ausnahme von Cannabis (und auch da gibt es Grenzen), reagiert die deutsche Gesetzgebung ausnehmend humorlos auf die Kombination von Möglichkeit zur Verkehrsteilnahme und Drogenkonsum. Das kann man Sch...e finden, wenn du allerdings so viel Erfahrung mit dem Thema hast wie viele von uns hier, tendiert man vielleicht eher mal zur konservativen Betrachtung der Dinge.

Versteh mich nicht falsch, mir persönlich ist es völlig Wumpe, Latte und ein Sack Reis, wie oft, womit und mit welchen persönlichen Risiken sich jemand den Kopf zudröhnt, ich möchte halt ganz generell, dass er mir auch im nüchternen Zustand nicht im Straßenverkehr begegnet.


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schmuderino
Beitrag 11.10.2021, 15:40
Beitrag #6


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Ok, macht Sinn.

Sowas habe ich mir schon gedacht, deswegen war der Plan die Haare abzurasieren, bevor das äG angeordnet wird. Weißt du zufällig, was in dem Fall passiert? Sprich wenn die Haarlänge zum Zeitpunkt des äG nicht ausreichend ist und nichts darauf hinweißt, dass die Haare deswegen geschnitten wurden? Auf dem Foto in meinem Personalausweis habe ich auch nur 3mm Haare laugh2.gif
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MsTaxi
Beitrag 11.10.2021, 17:28
Beitrag #7


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Wenn die Haare schon ab sind vor der Anordnung? Wo nix mehr geschnitten werden kann, hat die Schere des Labors ihr Recht verloren. laugh2.gif FS-Bild mit kurzen Haaren legt natürlich den starken Verdacht nahe, dass das bei dir immer so ist. whistling.gif


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schmuderino
Beitrag 27.10.2021, 22:00
Beitrag #8


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Ich hätte noch eine kleine Frage, ich denke dafür lohnt sich kein extra Thread. Ich habe ja noch keinen Führerschein, wenn ich mich jetzt bei der Fahrschule anmelde, wann wird dann das äG gefordert. Wenn ich mich die Prüfung anmelde, oder wenn ich sie absolviert habe?
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thobad2001
Beitrag 27.10.2021, 22:03
Beitrag #9


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Das kommt dann wenn du den Antrag zur erteilung der Fahrerlaubnis abgibst.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 28.10.2021, 14:31
Beitrag #10





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Genauer: Es sollte kommen bevor ein Prüfauftrag (Theorie oder Praxis) erteilt wird.
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schmuderino
Beitrag 12.04.2022, 11:20
Beitrag #11


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Moin smile.gif

Ich habe jetzt vor ca. 4 Wochen meinen Prüfantrag bei der FSST abgegeben. Bis jetzt kam noch keine Rückmeldung.

Wie hoch ist eigentlich die Chance, dass das ganze unter den Tisch gefallen ist und ich einfach so zur Prüfung antreten darf?

Ich nehme mal an, dass das äG praktisch zu 100% angetreten werden muss. Wäre es eurer Meinung nach sinnvoll, jetzt schon damit anzufangen?

Vermutlich wird es noch ein bisschen dauern, bis der Antrag bearbeitet wird, die Frau bei der FSST meinte so 6-8 Wochen. Jetzt habe ich gerade viel Zeit, mache meine Theorie und Fahrstunden und würde die Prüfung gerne so bald wie möglich hinter mich bringen.
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schmuderino
Beitrag 16.04.2022, 18:06
Beitrag #12


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Push (hoffe das ist erlaubt)

Ist es sinnvoll, das äG vor der Anordnung der Führerscheinstelle erstellen zu lassen. Der Grund ist, dass ich gerne baldmöglichst zur Prüfung antreten möchte.

Danke für eure Antworten smile.gif
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MsTaxi
Beitrag 16.04.2022, 18:17
Beitrag #13


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Ein äG kann erst nach der Anordnung der Fsst durchgeführt werden.


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schmuderino
Beitrag 26.04.2022, 21:17
Beitrag #14


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Ok smile.gif danke, macht ja irgendwo auch nur Sinn. Ich hoffe wirklich, die FSST schickt mir bald die Aufforderung zum äG. Aber wenn das Gutachten durch ist, werde ich wohl nochmal ein paar Wochen warten müssen, bis ich dann endlich zur Prüfung zugelassen werde, nehme ich an. Also wirds wohl noch mindestens 2-3 Monate dauern sad.gif
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Dennis F.
Beitrag 25.05.2022, 23:50
Beitrag #15


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Hi ich würde mich such kurz mit einmischen. Generell hat man immer die Wahl welches Verfahren man macht, Haare oder Urin du brauchst auch nicht die Haare abzuschneiden denn es werden immer nur die letzten neu gewachsenen Haare untersucht. Denn als Beispiel ich wurde im Juni 2020 mit einem recht hohen blutwert und 10 g grass von der polizei angehalten danach habe ich nix mehr konsumiert ich habe anschließend an ein abstinenz Programm von einem Jahr teil genommen und ich habe immer die Haare dran gelassen und dennoch waren die Analysen ,natürlich sollte etwa 1 Monat toleranz dabei sein bevor das Programm gestartet wird, negativ auf alle Stoffe.
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schmuderino
Beitrag 15.06.2022, 08:15
Beitrag #16


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Danke für deine Antwort smile.gif aber leider steht mir ein äG und keine MPU bevor. Deshalb entscheidet die Führerscheinstelle bzw. der Gutachter, welches Testverfahren angebracht ist.

Leider heißt es momentan warten, warten, warten. Nach 3 Monaten kommt endlich die Antwort auf meinen Führerscheinantrag. Es liegen Erkenntnisse zu einem Verfahren gegen mich vor, daher wird die Bearbeitung noch länger dauern. Auf Nachfrage wird mit gesagt, dass ich wieder 4-6 Wochen warten muss. Ich ziehe im September um, mal sehen, ob ich meinen Führerschein noch an meinem jetzigen Wohnort machen kann biggrin.gif
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schmuderino
Beitrag 10.08.2022, 16:19
Beitrag #17


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So, mittlerweile ist die Anordnung fürs äG gekommen. Die Einverständniserklärung beim TÜV Süd wurde unterschrieben und ich hoffe, dass ich bald meine erste Urinprobe abgeben darf.

Jetzt habe ich noch eine Frage zum Ablauf des äG. So wie ich das verstanden habe, gibt es im Gespräch zwei Teile: das psychologische Gespräch und die körperliche Untersuchung. Mit welchen Fragen muss ich beim psychologischen Gespräch rechnen?

Ich denke mal, es wird um meinen BtM Konsum gehen. Ich wollte dazu sagen, dass ich nie etwas konsumiert habe. Die gefundenen Pilze wollte ich zwar nehmen, allerdings ist es nie dazu gekommen, da sie bevor ich die Gelegenheit hatte, von der Polizei konfisziert wurden. Ist das ein guter Plan, oder soll ich jede Konsumabsicht verneinen?

Danke für eure Hilfe smile.gif
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Kai R.
Beitrag 10.08.2022, 16:34
Beitrag #18


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Zitat (schmuderino @ 10.08.2022, 17:19) *
Jetzt habe ich noch eine Frage zum Ablauf des äG. So wie ich das verstanden habe, gibt es im Gespräch zwei Teile: das psychologische Gespräch und die körperliche Untersuchung.

no.gif Ein psychologisches Gespräch ist nicht Teil eines äG

Zitat (schmuderino @ 10.08.2022, 17:19) *
Mit welchen Fragen muss ich beim psychologischen Gespräch rechnen?

Ob Du konsumiert hast oder hattest (und was)

Zitat (schmuderino @ 10.08.2022, 17:19) *
Ich denke mal, es wird um meinen BtM Konsum gehen. Ich wollte dazu sagen, dass ich nie etwas konsumiert habe. Die gefundenen Pilze wollte ich zwar nehmen, allerdings ist es nie dazu gekommen, da sie bevor ich die Gelegenheit hatte, von der Polizei konfisziert wurden. Ist das ein guter Plan, oder soll ich jede Konsumabsicht verneinen?

Ich würde jede Konsumabsicht verneinen und sagen, dass ich das Zeug für jemand Anderen dabei hatte


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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schmuderino
Beitrag 10.08.2022, 20:01
Beitrag #19


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Oh man, da sieht man mal wieder, was im Internet alles für Falschinformationen rumfliegen.

Danke für deine Meinung smile.gif aber ist das nicht etwas unglaubwürdig? Ich habe die Pilze selbst angebaut, da könnte ich wohl höchstens sagen, dass ich sie verkaufen wollte.
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MsTaxi
Beitrag 10.08.2022, 22:42
Beitrag #20


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Die Pilze waren ein botanisches Experiment, dessen Ergebnis du verschenken wolltest.


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 11.08.2022, 07:43
Beitrag #21





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Oder du hast mit dem Gedanken gespielt, sowas auszuprobieren.
Dann kam aber die Polizei, hat das beschlagnahmt und danach hast du dich über die Gefahren halluzinogener Pilze informiert. Dann hast du erkannt, welche Risiken der Konsum birgt und deswegen wirst du sowas nie nie konsumieren und hast es auch nie getan.

Mit anderen Drogen hattest du auch nie etwas zu tun whistling.gif

Hast du denn irgendwas vor Gericht dazu gesagt? Deine Aussage könnte der Gutachter nämlich sehen.
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schmuderino
Beitrag 12.08.2022, 10:52
Beitrag #22


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Zitat (Panzerkroete @ 11.08.2022, 08:43) *
Hast du denn irgendwas vor Gericht dazu gesagt? Deine Aussage könnte der Gutachter nämlich sehen.


Nein, auf Nachfrage des Richters, ob ich sowas schon konsumiert habe, meinte ich, dass es ja garnicht möglich war, weil die Pilze davor beschlagnahmt wurden. Außerdem habe ich gesagt, nie Pilze oder andere Drogen konsumiert zu haben.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.08.2022, 10:58
Beitrag #23





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Ich meinte, ob du gesagt hast, wozu du die Pilze erworben hast. Also "für einen Freund" oder ähnliches. Schau unbedingt vorher in deine Führerscheinakte, damit deine Aussage vor dem Gutachter nicht widersprüchlich ist.
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schmuderino
Beitrag 12.08.2022, 14:16
Beitrag #24


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Ok werde ich machen, kann ich die bei der Führerscheinstelle einsehen? Und die Pilze habe ich wie gesagt selber angebaut.
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schmuderino
Beitrag 04.09.2022, 22:57
Beitrag #25


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Der Termin für mein Gutachten stehe und nächste Woche darf ich endlich antreten. Leider bin ich momentan arbeitsmäßig extrem eingespannt und habe kaum Freizeit. Deswegen würde ich mich freuen, wenn mir jemand meine restlichen Fragen beantworten kann.

Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung:

Ich habe Pilze angebaut, bei einer Hausdurchsuchung, die eigentlich meinem Mitbewohner galt, wurden 10g Pilze und eine Zuchtbox + Sporen gefunden. Vor Gericht wurde jeglicher Konsum verneint.

Was soll ich in der Hinsicht sagen? Ich wolle bei der Wahrheit bleiben und sagen, dass ich die Pilze zwar ausprobieren wollte, aber es nie dazu gekommen ist. Ich eingesehen habe, dass das eine dumme Idee war und ich auch weiterhin keine Drogen konsumiert habe.

Wie genau läuft das Gutachten ab?

Ich muss einen Urintest und eine Haarprobe am Untersuchtungstag abgeben. Wird das Gutachten damit beendet sein? Ich möchte nämlich ab übernachster Woche richtig mit den Fahrstunden anziehen und dann bis Oktober fertig werden, weil ich dann umziehe.


Vielen Dank für eure Zeit und eure Hilfe smile.gif
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 05.09.2022, 14:03
Beitrag #26





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Zitat
Was soll ich in der Hinsicht sagen? Ich wolle bei der Wahrheit bleiben und sagen, dass ich die Pilze zwar ausprobieren wollte, aber es nie dazu gekommen ist. Ich eingesehen habe, dass das eine dumme Idee war und ich auch weiterhin keine Drogen konsumiert habe.


ja, das kannst du so sagen.

Der Untersuchungsumfang lässt sich nicht präzise vorhersagen, manche Ärzte waren mit der Aussage schon zufrieden, andere sind tiefer ins Detail gegangen. Aber die Strategie ist ja klar.
Im Normalfall wird noch Blutdruck gemessen, Gleichgewichtssinn getestet und so kleine Sachen halt, aber der Kernfokus liegt darauf, den Drogenkonsum zu untersuchen.

Dann Haar und Urin abgeben (vorher nicht zu viel trinken, sonst ist der Urin zu verdünnt!) und es ist geschafft.
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schmuderino
Beitrag 05.09.2022, 21:31
Beitrag #27


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Super smile.gif vielen Dank.

Heute habe ich ca. 2,5 Liter getrunken, weil meine Arbeit körperlich sehr anstrengend ist und ich sehr viel schwitze. Um halb 20:30 habe ich das letzte mal etwas getrunken, bis zum Gutachten (Morgen um 10:30) werde ich jetzt nichts mehr trinken. Hoffe, dann passt alles.

Essen ist aber schon ok oder? Sonst kippe ich bei den Tests noch um biggrin.gif
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Herbie56
Beitrag 06.09.2022, 06:15
Beitrag #28


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Ich wünsche dir viel Erfolg thumbup.gif


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faber est suae suisque fortunae
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schmuderino
Beitrag 06.09.2022, 12:35
Beitrag #29


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Zuerst lief alles gut im Gespräch, Haare wurde genommen und dann ging’s bergab.

Ich konnte einfach nicht aufs Klo… hab es drei mal versucht und es ging nicht, habe damit sowieso Probleme. Der Arzt hat mich dann noch total unter Druck gesetzt und mir Vorwürfe gemacht. Jetzt wird wohl die Behörde entscheiden, ich hoffe alles wird gut.
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schmuderino
Beitrag 06.09.2022, 22:09
Beitrag #30


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Sorry für den Doppelpost, hier ein kurzer Nachtrag.

Nach dem Termin war ich wirklich am Boden zerstört. Der Zuständige bei der Führerscheinstelle war wirklich sehr nett und sagte mir, dass da eine Haarprobe stattgefunden hat, die Urinprobe nicht unbedingt notwendig ist. Sollte das Gutachten also positiv ausfallen, wird es kein Problem geben.

Ich hoffe es wird klappen, da bis zu der missglückten Urinprobe alles gut lief. Der Arzt wurde mir gegen über leider sehr persönlich und sagte zum Beispiel, ich solle mich nicht so anstellen, ich wäre ja kein kleines Kind mehr. Oder dass junge Männer wie ich kein Problem mit dem Urinieren haben sollten.

Er hat mir immer wieder Druck gemacht, was nur dazu geführt hat, dass ich immer mehr verkrampfte und erst Recht nicht aufs Klo konnte. Ich fühlte mich wirklich sehr unwohl und von dem Arzt schikaniert. Schade, dass solche Menschen in so einer wichtigen Position arbeiten dürfen.
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Hornblower
Beitrag 09.09.2022, 09:53
Beitrag #31


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Zitat (schmuderino @ 06.09.2022, 23:09) *
Der Zuständige bei der Führerscheinstelle war wirklich sehr nett und sagte mir, dass da eine Haarprobe stattgefunden hat, die Urinprobe nicht unbedingt notwendig ist.

Uuups - da kennt der nette Herr von der FEB aber die CTU-Kriterien nicht... blink.gif

Es geht mit jener Urin-Probe darum, nicht allgemein Abstinenz zu bestätigen, sondern darum, sicherzustellen, dass der Proband am Tage der Untersuchung nicht berauscht und vollständig Herr seiner Sinne ist. Das kann nicht durch die HA gewährleistet werden.

Dessen ungeachtet hoffe ich aber für Dich, dass der Herr, ob des guten persönlichen Eindrucks, den Herr schmuderino stets bei ihm hinterlassen hat, von seinem Ermessensspielraum gebrauch machen kann und ein solcher Formfehler unter Würdigung aller Umstände nicht entscheidend negativ ins Gewicht fallen wird.


Zitat
Sollte das Gutachten also positiv ausfallen, wird es kein Problem geben.

Ich bin gespannt und drücke Dir die Daumen!



Zitat
Der Arzt wurde mir gegen über leider sehr persönlich und sagte zum Beispiel, ich solle mich nicht so anstellen, ich wäre ja kein kleines Kind mehr. Oder dass junge Männer wie ich kein Problem mit dem Urinieren haben sollten.

wallbash.gif

Zitat
Schade, dass solche Menschen in so einer wichtigen Position arbeiten dürfen.

Anders als im Straßenverkehr führt Nichteignung in vielen Lebensbereichen nicht dazu, dass jemand eine Tätigkeit nicht ausführen darf. Bei diesem Arzt betrifft es nun Dich. Bei unserer derzeitigen Regierung uns alle... crybaby.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Nochmalda
Beitrag 09.09.2022, 11:42
Beitrag #32


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Na na, Chef, ist das nicht etwas offtopic.gif und hilft dem TE nicht weiter?
Zitat (Hornblower @ 09.09.2022, 10:53) *
Bei diesem Arzt betrifft es nun Dich. Bei unserer derzeitigen Regierung uns alle... crybaby.gif

Wie wurde ich kritisiert, als ich aus Mitgefühl die Leiden in der Ukraine erwähnte. Also, zurück zum Thema. giveup.gif

Gruß
Nochmalda


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Hornblower
Beitrag 09.09.2022, 12:22
Beitrag #33


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D'accord. wavey.gif


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