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> Schaden verursachen um sich selbst zu schützen, Wer haftet?
mikro_do
Beitrag 11.10.2021, 08:56
Beitrag #1


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Guten Morgen liebes Forum,

letzte Woche habe ich auf dem Weg nach Hause einen Unfall miterlebt, bzw. wäre fast Teil davon geworden. Ich schildere erst Mal die Situation:

Zweispurige Autobahn, vor mir relativ dichter Feierabendverkehr. Ich war auf der linken Spur unterwegs und aufgrund einer vorausliegenden Baustelle hat es sich plötzlich gestaut und die Fahrzeuge auf der linken Spur, inklusive mir, mussten sehr stark bremsen. Ich selbst habe schon quasi eine Vollbremsung hingelegt und kam sicher ca. 2m hinter meinem Vordermann zum stehen.

Instinktiv geht in solchen Situationen mein Blick immer als erstes nach hinten (vor allem auf der Rechten spur falls LKWs hinter mir sind), und daher sah ich ein Fahrzeug hinter mir, welches mir als noch zu schnell erschien. Daher bin ich schnell wieder angefahren und links neben das Fahrzeug, welches ursprünglich vor mir war (der Bereich links der Fahrbahn war in diesem Fall Gott sei Dank breit genug). Quasi in diesem Moment fuhr das hintere Fahrzeug dann auch trotz Vollbremsung auf meinen ehemaligen Vordermann auf. Zwar nur noch mit grob geschätzten 20 km/h (also keine Sorge, niemand wurde verletzt). Wenn mich meine mathematischen Künste nun aber nicht vollkommen verlassen haben, würde dies aber bedeuten, dass das Unfallfahrzeug 7 Meter vorher (mein Auto inkl. dem Abstand zum Vordermann) noch ca. 45-50 km/h drauf hatte. Da sehe ich schon ein Verletzungsrisiko.

Durch mein Ausweichen war ich nun kein Unfallbeteiligter und bin nach dem Eintreffen der Polizei (und Abgabe meiner Personalien, falls doch noch was sein sollte), gesund und mit heilem Auto nach Hause gefahren.


Seit dem stellt sich mir aber die Frage, was passiert wäre, wenn ich bei meinem Ausweichen entweder mein Auto oder das Auto vor mir in irgend einer Weise beschädigt hätte, zum Beispiel wenn der Bereich links schmaler gewesen wäre. Also wenn ich dann meinen Spiegel oder den des Vordermanns abfahre würde, oder mich so dazwischen quetsche und die Seiten verkratze etc.

Habe ich das Recht, andere Fahrzeuge zu beschädigen, um mich selber zu schützen? Würde ich für diese Schäden haften oder derjenige, vor dem ich mich quasi "retten" musste?

Und würde sich die Situation ändern, wenn der Hintermann wider erwarten doch knapp vor meinem ehemaligen Vordermann zum stehen kommen würde, allerdings nachweisbar mir aufgefahren wäre wenn ich nicht reagiert hätte?

Diese Fragen stelle ich mir seit dem Vorfall think.gif Vielleicht weiß ja jemand was bzw. kennt solche Fälle, und wenn nicht würde ich mich trotzdem über Einschätzungen freuen.

LG
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Andreas0815
Beitrag 11.10.2021, 09:05
Beitrag #2


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Zitat (mikro_do @ 11.10.2021, 09:56) *
Habe ich das Recht, andere Fahrzeuge zu beschädigen, um mich selber zu schützen? Würde ich für diese Schäden haften oder derjenige, vor dem ich mich quasi "retten" musste?

Du würdest meiner Meinung nach für den Schaden haften. Dementsprechend ändert sich auch nichts, wenn es keinen Einschlag gibt.
Das Recht Dich zu schützen hast Du natürlich, das dürfte aber mit der Haftungsfrage nicht wirklich was zu tun haben.


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Hornblower
Beitrag 11.10.2021, 09:52
Beitrag #3


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mikro_do
Beitrag 11.10.2021, 14:55
Beitrag #4


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Zitat (Andreas0815 @ 11.10.2021, 10:05) *
Du würdest meiner Meinung nach für den Schaden haften. Dementsprechend ändert sich auch nichts, wenn es keinen Einschlag gibt.
Das Recht Dich zu schützen hast Du natürlich, das dürfte aber mit der Haftungsfrage nicht wirklich was zu tun haben.


Danke, das wäre auch eher meine Einschätzung gewesen. Aber hätte ja sein können, dass es in so einem Fall besondere Regelungen gibt.

Zitat (Hornblower @ 11.10.2021, 10:52) *
Meinen Glückwusch zur richtigen Reaktion! thumbup.gif


Dankeschön, habe mir das mit dem nach hinten gucken und immer bereit zum ausweichen angewöhnt, nachdem ein Bekannter vor ein paar Jahren leider am Stauende eingeklemmt wurde. Da war ein LKW-Fahrer hinter ihm in ähnlicher Situation leider sehr unachtsam. Und das ist meine absolute Horrorvorstellung.
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mir
Beitrag 11.10.2021, 15:12
Beitrag #5


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Zitat
Habe ich das Recht, andere Fahrzeuge zu beschädigen, um mich selber zu schützen? Würde ich für diese Schäden haften oder derjenige, vor dem ich mich quasi "retten" musste?


Es ist kompliziert.

Nach § 228 BGB handelt man in so einem Fall nicht widerrechtlich, das nennt sich dann "Notstand". Du darfst also in so einem Fall durchaus andere Fahrzeuge beschädigen, wenn das erforderlich und nicht außer Verhältnis ist, aber lies den § 228 BGB am besten selber.

Es gibt im Straßenverkehr aber zwei verschiedene Arten von Haftung, die verschuldensunabhängige nach § 7 StVG und eben bei Verschulden daneben nach § 823 BGB. § 823 BGB setzt widerrechtliches Handeln voraus. Das entfällt bei einem solchen Manöver. Der § 7 StVG gilt aber weiterhin.

Das wirkt sich dann bei der Schadensaufteilung recht positiv aus. Wenn man einen Schuldigen ermitteln kann und das Verschulden recht groß ist, kann die Haftung aus § 7 StVG auch komplett entfallen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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mikro_do
Beitrag 11.10.2021, 17:43
Beitrag #6


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Super danke, das sind doch Paragraphen-Ketten die durchaus einleuchtend sind.

Kennst du zufällig Urteile aus möglichst ähnlichen Fällen, und ob in diesen die Haftung nach § 7 StVG Bestand hatte oder nicht? Ich habe auch schon gesucht, allerdings nicht all zu viel gefunden.
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nachteule
Beitrag 11.10.2021, 23:32
Beitrag #7


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Hallo, mikro_do,

Zitat (Hornblower @ 11.10.2021, 10:52) *
Meinen Glückwusch zur richtigen Reaktion! thumbup.gif

dem schließe ich mich mal an. wavey.gif

Wie Mir schon ganz richtig geschrieben hat, kann so ein Fall recht kompliziert sein, insbesondere in der Beweisführung.

Um nur mal ein Beispiel zu nennen, wie es immer wieder vorkommt:

Dreispurige Autobahn; LKW rechts und je ein PKW auf dem mittleren und linken Fahrstreifen; alle etwa auf gleicher Höhe.

Der LKW - Lenker schert nach links zum Überholen aus und übersieht dabei den links neben ihm fahrenden PKW.

Um seine Mitfahrer und sich zu schützen, weicht der PKW - Lenker abrupt ebenfalls nach links aus und prallt gegen den PKW links neben ihm (alternativ weicht auch dieser aus und kommt gegen die Mittelleitplanke).

Wenn es, wie auch immer, gelingt, den LKW - Fahrer als Verursacher zu stellen, ist natürlich in erster Linie dessen KFZ - Haftpflicht zuständig und der LKW - Fahrer wird zur Anzeige gebracht.

Rein rechtlich gesehen wäre aber der PKW - Lenker, der nach links ausgewichen ist, ebenfalls zur Anzeige zu bringen, vor allem, wenn der zweite PKW - Lenker oder dessen Mitfahrer verletzt wurden und je nach Sachlage kann es sein, dass seine KFZ - Haftpflicht ebenfalls einen Teil des Schadens zu tragen hat.

Kann der LKW, der eigentlich der Verursacher ist, unerkannt weiterfahren, kann der links fahrende PKW - Lenker sich an dem anderen Fahrzeuglenker, bzw. dessen Versicherung, schadlos halten; dazu kommt dann auch noch die Autobahn GmbH, wenn zusätzlich noch die Leitplanke beschädigt wurde.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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