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> gefühlte Abzocke - xxx, MPU Vorbereiter xxx
Herbie56
Beitrag 11.08.2022, 16:27
Beitrag #151


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ilam
Beitrag 11.08.2022, 16:38
Beitrag #152


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Zitat (Cheesecake @ 11.08.2022, 16:00) *
Nein, die haben wirklich tausende Kunden die se gleichzeitig betreuen, ich denke nichts das da alles fake ist whistling.gif


Hieran melde ich ganz leise Zweifel an:

Es gibt pro Jahr um die 85.000 MPUs (Quelle: https://www.bast.de/DE/Presse/Mitteilungen/...1/18-2021.html), davon viele ohne professionelle Vorbereitung und viele zum 2. Mal (Durchfallerquote knapp 40%). Dann noch einberechnen, dass eine Vorbereitung meist kürzer als 6 Monate dauert.

Entsprechend bräuchte man für tausende Kunden gleichzeitig (also mindestens 2.000) einen Marktanteil im eindeutig zweistelligen Bereich...

Und gleichzeitig bedeuten >2000 Kunden gleichzeitig, also >4000 Kunden/Jahr bei einem Preis von > 2000€ eben mal einen Jahresumsatz von > 8 Mio €.
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Karl Kornfogel
Beitrag 11.08.2022, 16:55
Beitrag #153


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Ich halte diese Zahlen für maßlos übertrieben.

Ist wahrscheinlich so wie mit diesen Online-Partnerbörsen, die angeblich auch "Millionen von Mitgliedern" haben.
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uwe112
Beitrag 11.08.2022, 17:23
Beitrag #154


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Zitat (Cheesecake @ 11.08.2022, 17:00) *
Genau darum geht es, in ihrer hass Nachricht lese ich richtig heraus, dass es ihnen Spaß macht die MPU Teilnehmer fertig zu machen.


Genau diese Aussage festigt die Annahme,das du hier für diese Firma ich nenn es mal,Werbung machst.

Zitat (hermannsalk @ 06.08.2022, 20:29) *
daß wir alle daran arbeiten die MPU an sich vor solchen Betrug zu schützen.


Darum ging es in dem Beitrag,den du als Hass bezeichnest.Lesen und verstehen.

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MsTaxi
Beitrag 11.08.2022, 17:50
Beitrag #155


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dass @cheesecake wahrscheinlich eher bezahlter Mitarbeiter als zahlender Kunde sein könnte, steht für mich fest, denn auf fundierte Krtik an besagtem Anbieter reagiert er ja nicht. Wenn nun hier ein Mensch der Praxis erklärt, dass aufgrund des mangelnden Inhalts der Vorbereitung der Anbieter auf der schwarzen Liste steht, und dann mit
Zitat
Zum Glück gibt es bei denen diese Rote Liste

reagiert wird, ist nicht nur vollkommen daneben per se. Es zeigt auch, dass dieser Anbieter nicht im geringsten bereit ist, seine Standards nach oben zu korrigieren.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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F117
Beitrag 11.08.2022, 19:31
Beitrag #156


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Zitat (Cheesecake @ 11.08.2022, 17:23) *
Die einzigen Fragen die ich beantworte sind die vom Psychologen bei meiner MPU, für alles andere habe ich nicht bezahlt cop.gif

Das ist gut. Dann kann ein Mod ja hier endlich zumachen und diese Werbeveranstaltung beenden.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Hornblower
Beitrag 11.08.2022, 21:42
Beitrag #157


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Da es sich um einen allgemeinen Thread über unseriöse Praktiken in der MPU-Beratung, ohne Nennung irgendwelcher Firmen-Namen, handelt, lasse ich den Thread offen. wink.gif



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Herbie56
Beitrag 12.08.2022, 06:52
Beitrag #158


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Genau, der einzige, der ja offensichtlich hier fehl am Platze ist, ist der *** Käsekuchen.
Ob man den Nickname metaphorisch deuten darf ?

Ein *** Käsekuchen für 500,- rofl1.gif


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Hornblower
Beitrag 12.08.2022, 07:30
Beitrag #159


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Bleiben wir sachlich, ok?


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Andi18
Beitrag 13.08.2022, 20:45
Beitrag #160


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Zitat (MsTaxi @ 11.08.2022, 18:50) *
dass @cheesecake wahrscheinlich eher bezahlter Mitarbeiter als zahlender Kunde sein könnte, steht für mich fest, denn auf fundierte Krtik an besagtem Anbieter reagiert er ja nicht. Wenn nun hier ein Mensch der Praxis erklärt, dass aufgrund des mangelnden Inhalts der Vorbereitung der Anbieter auf der schwarzen Liste steht, und dann mit
Zitat
Zum Glück gibt es bei denen diese Rote Liste

reagiert wird, ist nicht nur vollkommen daneben per se. Es zeigt auch, dass dieser Anbieter nicht im geringsten bereit ist, seine Standards nach oben zu korrigieren.

das sehe ich genauso. Allerdings ist mMn cheesecake weiblich.. ;-) und ganz sicher angestellte Mitarbeiterin.
Die gekauften Rezensionen sind offensichtlich.

Nachdem nun einige mit dem Widerruf die Trennung erfolgreich herbei geführt haben, bestätigt mir, daß dieser Vorbereiter offensichtlich keinen Anwalt mit an Bord hat.
Ich hatte selbst mit einem unseriösen Unternehmen leider zu tun. Deren Anwalt hat eine Dauerbeschäftigung und kämpft beharrlich gegen jegliche negative Rezensionen an, sowie treibt Gelder ein. So ist v.a. der Widerruf immer wieder Bestand. Da auch die Gerichte auf einen Vergleich aus sind, um schnelles Ende herbei zuführen, scheint dies wohl auch deren Ziel zu sein.

Bleibt wohl oder übel abzuwarten, bis wann dieser Vorbereiter auch mit einem korrupten RA kooperieren wird. Leider sind die Gerichte wiederum nicht miteinander vernetzt um derartige schwarze Schafe gemeinschaftlich zu bekämpfen. Der Gang zu den Medien, so ala "Vorsicht Abzocke.." oder dergleichen, könnte noch eine Möglichkeit sein.
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Cheesecake
Beitrag 15.08.2022, 10:22
Beitrag #161


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Ich bin auf dieses Board aufmerksam geworden weil ICH einen dummen Fehler gemacht habe, der mir teuer zu stehen gekommen ist. Das ich hier jetzt angegriffen werde finde ich unterste Schublade!!!

Ich bin keine Mitarbeiterin und Arbeite auch nicht dort!

Mir ist es egal ob alles Fake ist oder nicht, ich habe ein gutes Bauchgefühl und gehe jetzt diesen Weg.
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Hornblower
Beitrag 15.08.2022, 12:27
Beitrag #162


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Und das ist auch Dein gutes Recht! wink.gif


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Baronez
Beitrag 22.11.2022, 21:18
Beitrag #163


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Guten Abend ihr lieben.

Ich hatte ja bereits vor einiger Zeit Wiederspruch mitsamt dem Anwalt des Verbraucherschutzes eingelegt. Seit Juni kam jetzt auch nichts mehr (außer ein Anruf eines Mitarbeiters der mich nach meiner Zufriedenheit gefragt hat 😂😂😂).
Heute überreichte mir meine Postbotin einen gelben Briefumschlag. Inhalt war ein Mahnbescheid der Inkassofirma der tollen Vorbereiter Firma 😤 Ich hatte vorher jedoch noch keinen einzigen Brief von Inkasso in der Post. Auf diesen hätte ich nämlich geantwortet, dass die Forderung bereits bestritten wird.

Meine Frage: Die Inkassofirma anschreiben und nochmal drauf hinweisen oder direkt dem Amtsgericht?

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Buchholzer
Beitrag 22.11.2022, 21:21
Beitrag #164


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Widerspruch beim Amtsgericht. Jetzt laufen die Fristen. Wenn du nicht fristgerecht widersprichst, wird der Titel erteilt.
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Idiot007
Beitrag 23.11.2022, 22:13
Beitrag #165


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Hallo Baronez,


War bei mir ähnlich.

Nach dem Widerspruch kamen weiter Rechnungen u. Mahnungen. Dann ca. 6 Monate nichts mehr bis zum Brief vom Inkasso Büro. Ich habe per Mail und Post mitgeteilt das die Forderung bestritten wird und habe nie wieder was gehört.


Amtsgericht ist aus meiner Sicht nicht notwendig, der schriftliche Widerspruch schon.


Ahoi
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Buchholzer
Beitrag 23.11.2022, 22:22
Beitrag #166


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Zitat (Idiot007 @ 23.11.2022, 22:13) *
Amtsgericht ist aus meiner Sicht nicht notwendig, der schriftliche Widerspruch schon.


Ahoi

du machst deinem Namen gerade alle Ehre, oder?

Es ist zwingend schriftlicher Widerspruch beim Amtsgericht notwendig und zwar sofort so dass dieser innerhalb der Widerspruchsfrist des Mahnbescheides beim Amtsgericht eingeht. Wenn der Widerspruch nicht erfolgt, ergeht für den Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid. Mit dem kann er dann richtig richtig schaden machen.
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Idiot007
Beitrag 23.11.2022, 23:00
Beitrag #167


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Wie weiter vorne im Thread zu lesen habe ich den ganzen Spaß mit dem Unternehmen auch durch. Das Inkassobüro ist nicht dumm, es wird kein Verfahren für unrechtmäßige Forderungen anstreben. Es ist jedoch der Einzelfall zu betrachten, wurde innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist widersprochen und wurde keine Leistung in Anspruch genommen ist die Forderung unbegründet. Das dem Vertragsverhältnis widersprochen wurde, wurde dem Inkassobüro vorenthalten, sonst gäbe es keine Mahnung. Das Unternehmen versucht hier wie üblich einfach Druck aufzubauen.

Am besten einfach beide Wege gehen... Inkasso und Amtsgericht...
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blackdodge
Beitrag 23.11.2022, 23:37
Beitrag #168


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Der Unterschied ist Mahnbescheid bzw Mahnung vom Inkassobüro -> das kann man selber klären

vs


gerichtl. Mahnbescheid vom Amtsgericht XYZ welchem man dann beim Amtsgericht widersprechen muss. ( gelber Brief mit Zustellungsurkunde )




also......... was ist gekommen @Baronez


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Der_Veranstalter
Beitrag 24.11.2022, 08:48
Beitrag #169


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Zitat (blackdodge @ 23.11.2022, 23:37) *
gerichtl. Mahnbescheid vom Amtsgericht XYZ welchem man dann beim Amtsgericht widersprechen muss. ( gelber Brief mit Zustellungsurkunde )
also......... was ist gekommen @Baronez


Zitat (Baronez @ 22.11.2022, 21:18) *
Heute überreichte mir meine Postbotin einen gelben Briefumschlag.


Damit dürfte das wohl geklärt sein. Es ist ein PZA, also Widerspruch beim AG. Unternehmen oder Privatpersonen können keinen PZA verschicken.



Wundert mich jetzt ehrlich gesagt, dass es keine Inkassobüros etc. gibt, die PZAs nachahmen. Einfach einen bedruckten gelben Umschlag als Rückschein-Einschreiben versenden und schon schaut das richtig offiziell aus. Ein Gesetz gegen gelbe Briefumschläge gibts ja wohl nicht.



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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 24.11.2022, 09:17
Beitrag #170





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Die gibt es, glaub mir.

Es gibt sogar die ganz Unseriösen, die die Forderungsaufstellung auf rosa Papier mit gelben Briefumschlag drucken. Das hat dann die gleiche Farbe wie ein Haftbefehl (und sieht von der Aufmachung auch so ähnlich aus), das soll den vermeintlichen Schuldner noch mehr einschüchtern.

Mal rein interessehalber:

Was wurden denn an Nebenforderungen veranschlagt?

Und es wurde ja schon gesagt: Ankreuzen "Ich widerspreche dem Anspruch gesamt", Datum und Unterschrift drauf und so schnell wie möglich zurück an das Mahngericht. Harte Frist! (Zwei Wochen) Mit dem Inkassobüros redet man jetzt nicht mehr, Kommunikation läuft nur noch über das Gericht. Also erst Recht nicht mehr mit außergerichtlichen Schreiben einschüchtern lassen, dass man ja unbedingt den Widerspruch begründen muss etc.
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Buchholzer
Beitrag 24.11.2022, 09:39
Beitrag #171


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Zitat (Der_Veranstalter @ 24.11.2022, 08:48) *
Unternehmen oder Privatpersonen können keinen PZA verschicken.


Aber natürlich können die das. Ich kündige zum Beispiel alle meine Verträge grundsätzlich durch Zustellung nach 132 BGB. Das endet dann regelmäßig in einem PZA.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 24.11.2022, 10:09
Beitrag #172





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Naja, die Aussage ist so schon richtig. Man beauftragt ja dann den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung, welcher häufig den PZA wählt.

Selbst kann ich aber in der Tat keinen PZA bei der Post einreichen.
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Baronez
Beitrag 30.11.2022, 15:11
Beitrag #173


Neuling


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Ich hab jetzt beim Gericht wiedersprochen und dem Inkasso auch nochmal einen Brief zukommen lassen, dass die Forderung bereits zusammen mit dem Anwalt der Verbraucherzentrale bestritten wird und es ja auch seitens der Firma nichtmal mehr eine Reaktion gab.
Aus dem Streitwert von 2023 Euro ergibt sich laut Bescheid eine Gesamtsumme von 2610.77 (217,60 Verfahrenskosten, 280 Nebenkosten und Zinsen mit 89,37). Jetzt bin ich Mal gespannt was als nächstes folgt.

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mir
Beitrag 30.11.2022, 15:49
Beitrag #174


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Such Dir am besten jetzt schon einen Anwalt, der Dich vertreten wird, wenn Klage erhoben wird, dann hast Du damit nachher keinen Stress.

Vielleicht passiert aber auch einfach gar nichts. Es gibt keinen Automatismus, der Kläger kann die Sache auch eine ganze Weile liegenlassen oder weiter böse Briefe verschicken.

Vielleicht hast Du auch Lust, den ständigen Nervereien ein Ende zu bereiten und selber mit dem Ziel zu klagen, dass das Nichtbestehen der Forderung festgestellt wird. Das solltest Du aber unbedingt mit dem Anwalt besprechen.


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 30.11.2022, 15:54
Beitrag #175





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Bis auf ein paar Drohbriefe vom Inkasso wahrscheinlich nichts.

Der Gläubiger ist jetzt wieder in der Bringschuld und darf eine schlüssige Klagebegründung schreiben. Und erstmal weitere 320 Euro Gerichtsgebühren vorstrecken.

Zitat (mir @ 30.11.2022, 15:49) *
Vielleicht hast Du auch Lust, den ständigen Nervereien ein Ende zu bereiten und selber mit dem Ziel zu klagen, dass das Nichtbestehen der Forderung festgestellt wird. Das solltest Du aber unbedingt mit dem Anwalt besprechen.


Man kann hier gleich Abgabe an das Prozessgericht erzwingen (§ 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und braucht keine negative Feststellungsklage mehr. Dann muss man aber die Gerichtsgebühren selbst vorstrecken. Also ja, der Gang zum Anwalt könnte sich lohnen wenn man die Sache aus der Welt schaffen möchte. Oder man wartet einfach mal ab, ob sich die Gegenseite die Blöße geben will.
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Baronez
Beitrag 09.12.2022, 15:59
Beitrag #176


Neuling


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Mich beschleicht das Gefühl, das inkassounternehmen ist genauso zwielichtig 🙈 Ich wurde per Email dazu aufgefordert, den widerspruch zurück zu nehmen. Ich hätte ja wortlos widersprochen und die Forderung bisher nicht bestritten.
Ich hatte sowohl beim Gericht wiedersprochen, als auch zeitgleich per Einwurfeinschreiben dem Inkasso meine Gründe dargelegt. Und das Tage bevor die E-Mail raus ging.

Leider hab ich es bisher zeitlich nicht geschafft, mir da nochmal eine Rückmeldung bei der Verbraucherzentrale einzuholen und es jetzt erstmal auf eigene Faust getan.
Leider habe ich deren Frist von 7tagen zum zurückmelden um einen Tag überstrichen bzw festgestellt, dass meine e-mail nicht rausging an dem Tag. Hab jetzt in der E-Mail jedoch darauf hingewiesen, dass ich bereits Ende November eine Begründung schriftlich niedergelegt hatte.

Interessanterweise habe ich schon wieder 3Anrufe von *** auf meinem Handy gehabt.

Man darf also gespannt sein, wohin die Reise jetzt noch geht. Kommt natürlich ganz prima so kurz vor Weihnachten

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.12.2022, 21:18
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 09.12.2022, 16:51
Beitrag #177





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Zitat (Panzerkroete @ 24.11.2022, 09:17) *
Mit dem Inkassobüros redet man jetzt nicht mehr, Kommunikation läuft nur noch über das Gericht. Also erst Recht nicht mehr mit außergerichtlichen Schreiben einschüchtern lassen, dass man ja unbedingt den Widerspruch begründen muss etc.


Derzeit musst du nichts weiter veranlassen, der Gläubiger ist in der Bringschuld. Der Gläubiger muss seine Forderung begründen, denn er will was von wem. Nicht umgekehrt, auch wenn manche zwielichtige Inkassobüros etwas anderes behaupten. Die willkürlich kurz gesetzten Fristen sind hier auch für die Katz, rechtlich nicht relevant.
Und wenn das Inkasso weiter nervt, kann man damit "drohen", Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen.
Sonst keine außergerichtliche Kommunikation mehr! Nicht mit E-Mails, erst Recht nicht mit Anrufen und Brieffreundschaften hat man auch nur mit Leuten, die man mag.
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mir
Beitrag 09.12.2022, 18:15
Beitrag #178


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Zitat (Baronez @ 09.12.2022, 15:59) *
Mich beschleicht das Gefühl, das inkassounternehmen ist genauso zwielichtig 🙈


Normal. laugh2.gif


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Idiot007
Beitrag 10.12.2022, 11:07
Beitrag #179


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Ich kann es kaum glauben, aber *** hat mich ebenfalls angerufen blink.gif
Und das obwohl ich *** damals aufgefordert habe meine Daten zu löschen und die weitere Verwendung untersagt habe.

Offenbar gibt es jetzt ein Bonusprogramm, wer Kunden wirbt bekommt 100€ (zumindest werben Sie damit). Ob ich *** nicht weiterempfehlen möchte rofl1.gif laugh2.gif oder Cannabispatienten kenne oder welche die es werden wollen...

Ich war schon kurz davor den Herr durchs Telefon zu mir zu holen...

Sofern die mich nochmal anrufen bzw. ich doch noch die Nummer des Anrufers zuordnen kann werde ich das mal der Bundesnetzagentur melden.


Falls nicht schon geschehen sollte Baronez ebenfalls die Löschung seiner Daten beantragen und die weitere Nutzung untersagen.
Jeder weitere Kontakt mit *** ist nur Öl im Feuer...

Einen Mahnbescheid hatte ich tatsächlich nicht bekommen... Es geht wieder eben nur darum Druck aufzubauen.... Lass dir die Feiertage deswegen nicht versauen... Bei mir haben Sie es an meinem Geburtstag versucht...
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ulm
Beitrag 10.12.2022, 13:25
Beitrag #180


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Zitat (Idiot007 @ 10.12.2022, 11:07) *
Und das obwohl ich *** damals aufgefordert habe meine Daten zu löschen und die weitere Verwendung untersagt habe.

Sowas unbedingt schriftlich machen!
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Idiot007
Beitrag 10.12.2022, 15:18
Beitrag #181


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Zitat (Idiot007 @ 01.08.2022, 21:14) *
Des Weiteren wird die Löschung sämtlicher erhobener Daten nach Artikel 17 DSGVO, aufgrund des oben genannten Rücktritts, verlangt. Eine weitere Nutzung und Verarbeitung der Daten wird gemäß der DSGVO mit sofortiger Wirkung ausdrücklich untersagt.

Die Aufhebung jeglicher u. U. vereinbarter Leistungs- und Bringschuld ist hiermit ausgesprochen, ich erwarte die Löschung meiner Daten bis spätestens xx.xx.xxxx.

...

Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 31 Abs.2 S. 1 Nr.4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen


Wo ich das wieder so lese war doch die Weitergabe meiner Daten an das Inkassobüro bereits eine unzulässige Datenverarbeitung sofern die Forderung offensichtlich unzulässig war?! Oder?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.12.2022, 09:38
Beitrag #182





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Eine Speicherung der Daten ist rechtmäßig, da das Betreiben von Forderungen ein "berechtigtes Interesse" darstellt. Dazu zählen aber nicht Werbezwecke!
Bei den Telefonanrufen hat man generell einen Unterlassungsanspruch gegen das Inkassounternehmen.

Eine Beschwerde beim Landesamt für Datenschutz wäre angeraten, sofern man mit der Werbung nicht in Ruhe gelassen wird.
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crystal57
Beitrag 12.12.2022, 13:26
Beitrag #183


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Der Kerl kauft sich übrigens auch Instagram follower von etwas höherer Qualität um besser dazustehen biggrin.gif
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Nochmalda
Beitrag 12.12.2022, 21:05
Beitrag #184


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@Panzerkröte
Zitat (Panzerkroete @ 12.12.2022, 09:38) *
Eine Speicherung der Daten ist rechtmäßig, da das Betreiben von Forderungen ein "berechtigtes Interesse" darstellt..

Was ist "berechtigtes Interesse"? Wer stellt die Berechtigung fest? Dann könnte ja jeder an jeden Forderungen stellen.
Ist Speicherung von Daten in jedem Fall zulässig/rechtmäßig?


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Buchholzer
Beitrag 12.12.2022, 22:30
Beitrag #185


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Forderungen zu stellen die grundsätzlich substanzlos sind, ist aber ziemlich doof, eine Forderung für ein Unternehmen entsteht in der Regel ja durch Rechnungsstellung -> mit Rechnungsstellung entsteht ein Umsatz und darauf gewinn ohne das Geld fliesst, das kein Geld fliesst interessiert aber das Finanzamt erstmal nicht bei der Besteuerung des Gewinns, die sind ziemlich fix damit die steuern einzutreiben....schneller als das Inkasso-unternehmen....
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 13.12.2022, 13:35
Beitrag #186





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Zitat (Nochmalda @ 12.12.2022, 21:05) *
@Panzerkröte
Zitat (Panzerkroete @ 12.12.2022, 09:38) *
Eine Speicherung der Daten ist rechtmäßig, da das Betreiben von Forderungen ein "berechtigtes Interesse" darstellt..

Was ist "berechtigtes Interesse"? Wer stellt die Berechtigung fest? Dann könnte ja jeder an jeden Forderungen stellen.
Ist Speicherung von Daten in jedem Fall zulässig/rechtmäßig?


Erwägungsgrund Nr. 47 zur DSGVO sagt dazu folgendes:
"Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung kann durch die berechtigten Interessen eines Verantwortlichen, auch eines Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, oder eines Dritten begründet sein, sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen; dabei sind die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, die auf ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhen, zu berücksichtigen.
2Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, z. B. wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht. 3Auf jeden Fall wäre das Bestehen eines berechtigten Interesses besonders sorgfältig abzuwägen, wobei auch zu prüfen ist, ob eine betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten und angesichts der Umstände, unter denen sie erfolgt, vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.
"

Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen wurde von Gerichten und Datenschutzbehörden als ein solches Interesse qualifiziert und das ist auch irgendwie selbstverständlich. Die Berechtigung stellt im Zweifel der Datenschutzbeauftragte, die Aufsichtsbehörde oder, wenn man ganz weit gehen möchte, ein Gericht fest.

Ja, es kann jeder an jeden Forderungen stellen, ich kann auch gegen dich einen Mahnbescheid über 100k Euro beantragen (bzw. es versuchen, wenn ich z.B. deine Anschrift nicht kenne). Ist halt (Computer-)Betrug, unter Umständen im Versuch, wenn ich weiß, dass die Forderung unter keinen Umständen bestehen kann.

Zu den von @Buchholzer angesprochenen steuerrechtlichen Gesichtspunkten kenne ich mich wenig aus. Aber normalerweise ist es so, dass die Forderung an das Inkasso gegen weitaus geringeren Geldwert "abgetreten", d.h. weiter verkauft wird und so das Risiko bei Streit über Zahlungsverpflichtung oder Zahlungsunfähigkeit ausgelagert wird.
So kommt die Buchführung des Zedenten relativ schnell wieder ins Gleichgewicht und der Wirtschaftsprüfer macht auch keine Probleme.
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MsTaxi
Beitrag 13.12.2022, 13:49
Beitrag #187


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Zitat (Panzerkroete @ 13.12.2022, 13:35) *
Ja, es kann jeder an jeden Forderungen stellen, ich kann auch gegen dich einen Mahnbescheid über 100k Euro beantragen (bzw. es versuchen, wenn ich z.B. deine Anschrift nicht kenne). Ist halt (Computer-)Betrug

Deshalb bekomme ich bei einer Gemeinde ja auch Auskunft über das eventuelle Fortbestehen einer Wohnanschrift bzw. ggfs. Ummeldung in eine andere Gemeinde oder aber bei einem AG auch die Auskunft, ob die angestrebte Betreuung einer Person in Hinsicht auf ihre Finanzen bejaht wurde oder nicht. Dazu muss ich nur glaubhaft machen, d.h. es behaupten, dass diese Person, nach der ich frage, bei mir Schulden hat. Zwar wird im Nachgang zumindest im Fall des AGs zwar die Person, über die Auskunft verlangt wurde, über mein Handeln informiert, aber die Info, die haben will, kriege ich zunächst anstandslo.


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Idiot007
Beitrag 13.12.2022, 20:50
Beitrag #188


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Zitat (Panzerkroete @ 13.12.2022, 14:35) *
Ja, es kann jeder an jeden Forderungen stellen, ich kann auch gegen dich einen Mahnbescheid über 100k Euro beantragen (bzw. es versuchen, wenn ich z.B. deine Anschrift nicht kenne). Ist halt (Computer-)Betrug, unter Umständen im Versuch, wenn ich weiß, dass die Forderung unter keinen Umständen bestehen kann.


Das war der eig. Gedanke hinter meiner Frage, ggfls. kann es ja passieren das ein Unternehem mal eine unberechtigte Forderung stellt, sollte dies aber häufiger bzw regelmäßig vorkommen (z.B. 50x2000€) könnte man meiner Meinung nach durchaus von versuchtem Betrug ausgehen...
Auch wenn das eher was für ein Juraforum wäre...
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Blume1337
Beitrag 04.09.2023, 15:48
Beitrag #189


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Hallo zusammen,

vielen Dank für diesen Beitrag!

Ich wäre auch fast auf diese Firma reingefallen und habe mir dann zum Glück den Beitrag hier genau durchgelesen. Vielen vielen Dank.

Wir ist die Sache bei euch denn ausgegangen?

Viele Grüße
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Buchholzer
Beitrag 04.09.2023, 17:20
Beitrag #190


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Da der TE seid mehr als einem Jahr nicht mehr gesehen ward, wird er wohl im Knast schmoren…
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MsTaxi
Beitrag 12.09.2023, 11:14
Beitrag #191


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Ich bin gerade dabei, das Kapitel der BuK durchzuarbeiten, bei dem es um fahreignungsfördernde Maßnahmen, entsprechende Bescheinigungen und Qualifikationen der "Berater" geht. Irgendwelche speziellen Fragen, auf die ich achten soll? Oder vertraut ihr mir, dass ich das alleine hinkriege? laugh2.gif


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Hornblower
Beitrag 12.09.2023, 14:29
Beitrag #192


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Ich vertraue Dir! laugh2.gif wavey.gif


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Idiot007
Beitrag 24.10.2023, 17:43
Beitrag #193


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Aye Aye, wavey.gif

fast 2 Jahre sind vergangen und siehe da, ich hatte gestern einen gelben Umschlag mit gerichtlichem Mahnbescheid im Briefkasten. blink.gif
Immer hin 15 Monate nach dem letzten Kontakt mit dem Inkassobüro...

Ich habe das Ding jetzt meinem Anwalt übergeben, vllt. habe ich ja Glück und es kommt doch noch vor Gericht. Falls nicht endet das Mahnverfahren in ca. 8 Wochen und die Sache ist vom Tisch. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Anwalt sehe ich dem gelassen entgegen.

Egal wie ich gebe noch einmal ein kurzes Update wenn die Sache um ist für zukünftige Fälle.

Ahoi wavey.gif


PS meinen FS habe ich übrigens nach einem kurzen aber sehr hitzigen Gespräch bei der MPU seit April wieder. yahoo.gif

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Cleo145
Beitrag 04.11.2023, 17:30
Beitrag #194


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Hallo Idiot,

auch bei mir - nach über zwei Jahren hatte ich heute besagten gelben Brief im Briefkasten.

Hast du schon neue Erkenntnisse? Legt man beim Widerspruch direkt relevante Papiere bei oder kreuzt man wirklich nur den Widerspruch an?
Ist es ratsam, dem Inkassounternehmen nochmals die alten Schriftverkehre zukommen zu lassen?

Liebe Grüße 😊

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.11.2023, 17:48
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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mir
Beitrag 04.11.2023, 19:12
Beitrag #195


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Du kannst kostenlose Beratung direkt bei der Rechtsantragstelle des nächsten Amtsgerichts bekommen.

Letztlich ist der Widerspruch eine reine Erklärung, dass Du nicht einverstanden bist. Nachweise braucht man erst, wenn eine Klage eingereicht wird.

Es ist ratsam, sich schon mal einen Anwalt zu suchen. Wenn die Klageschrift kommt, hat man nur noch wenig Zeit dafür.

Die Frist zum Widerspruch ist unbedingt einzuhalten!


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Idiot007
Beitrag 08.11.2023, 16:05
Beitrag #196


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Hi Cleo,

Mein Anwalt hat dem Mahnbescheid widersprochen. Jetzt läuft eine Frist zur Klagebegründung beim Gläubiger. Ggfls kommt hier gar nichts mehr oder eben mit der Klagebegründung ein Gerichtstermin...

Um die kurze Rücksprache mit meinem Anwalt zusammenzufassen... unberechtigte Forderung...
auf jeden Fall wehren...
Stinkt nach Abzocke....

Das alles ist natürlich kein Garant für ein Erfolg vor Gericht, um mich jedoch von der Zahlung zu Überzeugen benötigt es durchaus einen Gerichtsbeschluss, ggfls. auch eine 2. Runde vor Gericht.

Aktuell heißt es aber noch abwarten ob es eine Klagebegründung bzw. Einen Gerichtstermin geben wird.

Mfg
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mir
Beitrag 08.11.2023, 17:07
Beitrag #197


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Gefällt mir wavey.gif

Dann hat der Anwalt wohl direkt die Durchführung des streitigen Verfahrens auf dem Widerspruch angekreuzt, was jetzt die Gegenseite unter Zugzwang setzt. Find' ich genau richtig, um diese Drohspielchen zu beenden.

Deswegen ist es auch sinnvoll, sich gleich einen Anwalt zu suchen, wenn sich sowas anbahnt - ansonsten kommt nämlich das Verfahren womöglich irgendwann kurz vor Weihnachten oder zur Urlaubszeit, wenn man verflixte Mühe hat, kurzfristig einen Anwalt zu finden. Und dann läuft meist direkt eine 14-tägige Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft - hat schon mal ein Freund von mir verpasst, der der Meinung war, sich um die Weihnachtszeit nicht um Post kümmern zu müssen.


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Idiot007
Beitrag 08.11.2023, 19:09
Beitrag #198


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Fast richtig...

Dem Gerichtlichen Mahnbescheid kann man nur teilweise oder vollumfänglich widersprechen.

Der "Antragssteller" bekommt dann die Möglichkeit seine Forderung zu begründen (Frist von 2 oder 4 Wochen). Diese Begründung wird dann erstmals vom Gericht geprüft und ggfls zugelassen oder abgelehnt. Liegt nach Fristablauf keine Begründung vor ist das Mahnverfahren beendet.

Alles andere wäre eine negative Feststellungsklage, hierfür muss man aber Vorkasse leisten...

Zuständiges Amtsgericht ist das des Antragsgegners, man muss also keine Angst haben verreisen u müssen. Von mir zu Fuß erreichbar....

Ich würde ebenfalls zum Anwalt raten, damit ist die Wahrung der Fristen sichergestellt. Außerdem wird auf dem Widerspruch die Vertretung durch einen Anwalt bekannt gemacht was ja ggfls. auch hilfreich ist.

Ich wollte meinem Anwalt auch ggfls. nicht auf den letzten Drücker einschalten...
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Andi18
Beitrag 25.12.2023, 05:23
Beitrag #199


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***
Ich bin per Zufall auf dieses YouTube Video gestoßen.
Beängstigend wie selbst die Vorbereiter gegeneinander vorgehen. Da tun mir va. deren Kunden leid..

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.12.2023, 08:37
Bearbeitungsgrund: Link entfernt
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ilam
Beitrag 25.12.2023, 07:43
Beitrag #200


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[edit]
Habe mir das Video doch zumindest teilweise angetan. Ich gehe davon aus, dass es bald hier nicht mehr verlinkt ist, weil das VP kaum in so einer Schlammschlacht mitmischen will.

Kurz gesagt geht es darum, dass hier zwei "interessante" MPU-Berater aufeinandertreffen:

A ist durchgestylt, hat eine schicke Website mit durchgängigen 5-Sterne-Bewertungen und angeblichen Presseartikeln, die sich bei genauem Hinschauen als Anzeige entpuppen.
B ist ein Ehepaar, das technisch eher nicht durchblickt (amateurhaftes youtube-Video in 480p, kein vernünftiges Mikro, erst nach 12 von 19 Minuten erzählt sie, worum es im Video eigentlich geht. Und im Video zeigt sie, dass sie im Jahr 2022 noch Outlook 2007 nutzt, für das es seit 2017 keine Sicherheitsupdates mehr gibt).

Beides sind Läden, von denen wir hier abraten würden, der eine weil er nur die große Show macht, der zweite, weil er "Garantie" und "Festpreis" anbietet. Und ganz nebenbei frage ich mich, wie meine höchstpersönlichen Daten in einem Laden (B) geschützt werden, wenn dieser mit komplett unsicherern Softwareprodukten im Netz unterwegs ist und nicht mal merkt, dass man das zumindest nicht öffentlich machen sollte.

Jedenfalls ist es so, dass A über B etliche Sachen in Videos behauptetet, die durchaus strafrechtlich relevant sind und dass B jetzt dagegen per Strafanzeige vorgeht.
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