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> Presssack, usw., Abgesplittet aus: Erfahrungen Etg und THC-COOH Urinscreening
Q-Treiberin
Beitrag 04.01.2021, 09:16
Beitrag #51


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Zitat (T73 @ 04.01.2021, 08:45) *
Edit:
@Andi18, ich würde einen solchen Unfug nicht verlinken. Jeder (Klick auf den) Link erhöht Suchmaschinenranking und Reichweite, trägt also entscheidend zur Verbreitung bei und ist demzufolge aktive Werbung für die Seite.
Es dürfte für die Sache hier ausreichend sein, die relevanten Stellen zu zitieren, wie du es ja auch getan hast.
Ganz schlechter Tipp! dry.gif

Sagt Dir der Begriff "Urheberrecht" etwas?


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lottizwerg
Beitrag 04.01.2021, 10:03
Beitrag #52


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Genau deswegen fagte ich Hornblower an, wie es forumsgerecht erstellt werden soll dry.gif

Nur eine Link-Auflistung fände ich nicht so gut- aber das ist nur meine persönliche Meinung thread.gif



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Andi18
Beitrag 04.01.2021, 10:27
Beitrag #53


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mir ist das Thema doch recht wichtig, da diese Panik in diesen Zeiten unnötig ist.
Ich fang jetzt basierend auf der Liste einfach mal an, mir gefällt der strukturelle Aufbau sehr. Sorry, wenn ich jetzt einfach mal vorstoße. Gebt gerne Feedback

Hinter welchen Bezeichnungen verbirgt sich Alkohol?

Dass in vielen Lebensmitteln, angeblich alkoholfreiem Bier und Kefir Alkohol enthalten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt, muss das auf der Verpackung in der Zutatenliste stehen. Gefährlich wird es, wenn der Alkohol in der Zutatenliste nicht als solcher aufgeführt ist. Es lohnt sich daher, kritisch auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Alkohol kann unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt werden:

Äthylalkohol oder Ethylalkohol
Äthanol oder Ethanol
Denaturierter Alkohol oder Alkohol Denat.
Weingeist, Trinkalkohol, sowie Alkohol (ohne zusätzliche Attribute wie Cetyl-, Steryl- oder Ähnlichem).
Spiritus
C2H5OH= chemische Bezeichnung
Methanol (giftig, aber z.B. in sehr billigem Branntwein enthalten)
auch Glycerin ist ein alkoholischer Stoff, genauso wie Mono- und Diglyceride

Leider gibt es einige Ausnahmen ohne Kennzeichnung:

Lose verkaufte Lebensmittel (z.B. Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker), Gerichte in Restaurants und Kantinen (z.B. Soßen, flambierte Gerichte, Obstsalat oder Eisbecher), Schokoladenprodukte (z.B. Schokoriegel oder Pralinen). Fragen Sie im Zweifelsfall den Verkäufer/Bäcker/Koch nach den Inhaltsstoffen.

Welche Produkte sind „gefährlich“? (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Getränke:

Alle alkoholhaltigen Getränke (Bier, Wein, Sekt, Likör und andere Spirituosen)
Mischgetränke: Schorle, Radler, Alsterwasser, Mischgetränke aus Alkohol und Limonade oder Saft, auch Hausgetränke wie Apfel- oder Beerenwein.
Angeblich alkoholfreies Bier, Wein Sekt (für alkoholhaltige Getränke wird mit dem Attribut „alkoholfrei“ geworben)
angegorene Fruchtsäfte, Federweißer
Malzbier, Nährbier
Kefir, „Kombucha“

Speisen:

Soßen: diverse Cocktailsaucen wie z.B. Worcestersauce, Barbecue, Tomatenketchup und Soßen, die mit Alkohol verfeinert wurden (möglicher Inhalt: Gin, Weinbrand, Sherry, Cognac)
Käsefondue, flambierte Gerichte, mit Alkohol angereicherte Wurstwaren, Fleisch- oder Fischgerichte oder Suppen (z.B. Fischsuppe etc.)
Verschiedene Weichkäsesorten
Mit Alkohol abgeschmeckte Marmeladensorten
Weinessig, Weinsauerkraut, Rotkraut: ist in normalen Konsummengen unkritisch.

Süßspeisen:

gefüllte Schokoladen (z.B. Mon Cherie, Weinbrandbohnen, Ritter Rum, Ostereier..... viele Eisbecher (z.B. Tropic-Eis, Marzipan-Eis, Likör-Eis.....)
Weinschaumcreme oder Zabaione, Tiramisu
Rumtopf, in Alkohol eingelegte Früchte
Alkoholische Zusätze in Kuchen und Torten, Cremeschnitten, Pralinen, Stollen, Lebkuchen, Marzipan und diversem Kleingebäck, sowie Back-Aromen: Rum, Arrak und Amaretto
Weingummi, Traubenschokolade

Andere Produkte:

Verschiedene Mundwasser
Verschiedene Zahnpasten
Stärkungs- und Aufbaupräparate (mit Vol%-Angabe)
z.B:
Amarum Magen-Tonicum (19 Vol%)
Doppelherz (15 Vol%)
Frauengold (15,5 Vol%)
Klosterfrau Magentonicum (29 Vol%)
Tai-Ginseng flüssig (20 Vol%)
Flüssige Medikamente, insbesondere Hustensäfte

Es ist davon auszugehen, dass in der flüssigen Darreichungsform eines Medikamentes meist Alkohol enthalten ist.
Um sicher zu gehen, sollte man in jedem Fall den Apotheker fragen. Im Zweifelsfall sollte man grundsätzlich die Tablettenform vorziehen.

Bronchicum Elixier (1,1 Vol%)
Bronchicum Tropfen (19,4 Vol%)
Ipalat Sirup (2,4 Vol%)
Diverse Ecchinacea-Präparate

Hände/Haut-Desinfektion
Farben/Lacke (als Lösungsmittel)
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lottizwerg
Beitrag 04.01.2021, 10:50
Beitrag #54


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WARUM wartest du nicht, bis Hormblower meine Frage beantwortet hat?

Dein Vorpreschen in allen Ehren, aber bevor wir nicht wissen, wie es sein soll, wird es wieder unübersichtlich. Warte doch bitte erstmal ab.


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T73
Beitrag 04.01.2021, 11:27
Beitrag #55


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Zitat (Q-Treiberin @ 04.01.2021, 09:16) *
Zitat (T73 @ 04.01.2021, 08:45) *
Edit:
@Andi18, ich würde einen solchen Unfug nicht verlinken. Jeder (Klick auf den) Link erhöht Suchmaschinenranking und Reichweite, trägt also entscheidend zur Verbreitung bei und ist demzufolge aktive Werbung für die Seite.
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Hm.

Dann halt einfach den wesentlichen Inhalt sinngemäß wiedergeben...

Ich habe bei einem selbsternannten "MPU-Berater" gelesen, dass auch Glycerin und Glyceride...


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Hornblower
Beitrag 04.01.2021, 11:30
Beitrag #56


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Zitat (Andi18 @ 04.01.2021, 08:22) *
@Hornblower: Soweit ist weiß, sind Glycerine sowie Mono- und Diglyceride mehrwertige Alkohole und folglich unkritisch auf ETG.

Sehe ich auch so. Methanol ist auch Unsinn.


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T73
Beitrag 04.01.2021, 11:41
Beitrag #57


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Zitat (Andi18 @ 04.01.2021, 10:27) *
Stärkungs- und Aufbaupräparate (mit Vol%-Angabe)
z.B:
Amarum Magen-Tonicum (19 Vol%)
Doppelherz (15 Vol%)
Frauengold (15,5 Vol%)
Klosterfrau Magentonicum (29 Vol%)
Tai-Ginseng flüssig (20 Vol%)

Eine solche beliebige Listung ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Im schlimmsten Fall verleitet sie noch wen, die unzähligen "medizinischen" Kräuterschnäpse, die hier nicht aufgeführt sind, deshalb doch zu trinken.

Ich finde, es sollte stattdessen konsequent dieser Ansatz vertreten werden:
Zitat (Andi18 @ 04.01.2021, 10:27) *
Wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt, muss das auf der Verpackung in der Zutatenliste stehen. Gefährlich wird es, wenn der Alkohol in der Zutatenliste nicht als solcher aufgeführt ist. Es lohnt sich daher, kritisch auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Alkohol kann unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt werden: [...]

Darin ist immerhin eine "Kurzanleitung" zum Selberdenken enthalten.

Das ganze soll sich ja schließlich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch irgendwie von den ganzen bereits im Netz zu findenden Hinweisseiten abheben und nicht eine beliebige weitere dazu werfen.


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Hornblower
Beitrag 04.01.2021, 13:15
Beitrag #58


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Finde ich auch. think.gif

Der FAQ-Artikel benötigt jedenfalls eine sehr gute Einleitung und einen Disclaimer, der auf das "Selberdenken" explizit hinweist. Eine Liste hier im VP kann selbstverständlich niemals "abschließend" sein.

Vielleicht kann man Nahrungsmittel-Gruppen nennen, bei denen man erfahrungsgemäß besonders aufpassen sollte. think.gif


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MB W123
Beitrag 04.01.2021, 13:25
Beitrag #59


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Moin,

Der Bergmannsprediger sagt noch einen Hinweis für alle, die eine Drogen-MPU vor sich haben:

In manchen Erkältungsmitteln,vor allem bei Verschreibungspflicht ,auch solche ohne Alkohol, ist "Ephedrin" bzw. "Pseudoehphedrin" enthalten, das ein "falsch-positives" Ergebnis auf Amphetamin/Methamphetamin

anklopfen "kann". Je nach Testverfahren ist das eine "Kannbestimmung". Dieser "Hinweis" steht meistens nicht im Abstinenzvertrag. Bei "falsch-positiv" heißt es dann : Massenspektrometrie....= "Geldvernichtung"-Positiv-.


"The only way to Exit, it`s going Peace by Peace..."

LG
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Jede ausweglose Situation erscheint als Sackgasse.
Aber diese Sackgasse hat ein kleines Loch.
Das kleine Loch hat einen Namen. Es heisst "Motivation".

"Endorphin ist ein Suchtmittel ohne Toleranzaufbau"
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Andi18
Beitrag 06.01.2021, 05:54
Beitrag #60


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Zitat (T73 @ 04.01.2021, 11:41) *
Zitat (Andi18 @ 04.01.2021, 10:27) *
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Eine solche beliebige Listung ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Im schlimmsten Fall verleitet sie noch wen, die unzähligen "medizinischen" Kräuterschnäpse, die hier nicht aufgeführt sind, deshalb doch zu trinken.

Ich finde, es sollte stattdessen konsequent dieser Ansatz vertreten werden:
Zitat (Andi18 @ 04.01.2021, 10:27) *
Wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt, muss das auf der Verpackung in der Zutatenliste stehen. Gefährlich wird es, wenn der Alkohol in der Zutatenliste nicht als solcher aufgeführt ist. Es lohnt sich daher, kritisch auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Alkohol kann unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt werden: [...]

Darin ist immerhin eine "Kurzanleitung" zum Selberdenken enthalten.

Das ganze soll sich ja schließlich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch irgendwie von den ganzen bereits im Netz zu findenden Hinweisseiten abheben und nicht eine beliebige weitere dazu werfen.


Ich sehe den Einwand ein. Im oberen Satz steht, wenn der Alk nicht in der Zutatenliste aufgeführt ist, soll man aufs Kleingedruckte achten?!?
Es gibt aber nur eine Zutatenliste, somit unlogisch auf was geachtet werden soll.
Diese Anleitung zum Selberdenken trifft es sehr genau - nur was meinst damit genau? Beispiele aufzuführen ist doch wichtig, auch wenn unvollständig?!?

Zitat (Hornblower @ 04.01.2021, 13:15) *
Der FAQ-Artikel benötigt jedenfalls eine sehr gute Einleitung und einen Disclaimer, der auf das "Selberdenken" explizit hinweist. Eine Liste hier im VP kann selbstverständlich niemals "abschließend" sein.

Vielleicht kann man Nahrungsmittel-Gruppen nennen, bei denen man erfahrungsgemäß besonders aufpassen sollte. think.gif


Ich verstehe was du meinst, aber ich find grad keine Idee, eben wie genau.
Könntest vlt ein konkretes Beispiel aufführen, wie Du das meinst?
PS: hatte gestern von einem anderen erfahren, daß er selbst das Kraut vom Döner gekratzt hat, weil Kraut mit Vergärung vlt zu tun haben könnte was nicht ist..
ich weiß, klingt lächerlich und Menschenverstand etc. - aber in Panik kommt das vor.
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T73
Beitrag 06.01.2021, 09:56
Beitrag #61


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Zitat (Andi18 @ 06.01.2021, 05:54) *
PS: hatte gestern von einem anderen erfahren, daß er selbst das Kraut vom Döner gekratzt hat, weil Kraut mit Vergärung vlt zu tun haben könnte

Besser jemand entsorgt seinen mehr oder wenigen frischen Krautsalat als umgekehrt Unmengen von vergorenem Sauerkraut zu essen.

Ich finde überhaupt nicht schlimm, wenn jemand es im Zweifel mit der Vorsicht übertreibt. Dadurch entsteht kein Schaden.

Der Effekt, aufmerksam zu sein und hier und da mal auf etwas zu verzichten, auch wenn das gar nicht zwingend nötig wäre, trägt immerhin dazu bei, sich immer wieder aktiv zu erinnern, wieso man das eigentlich macht und in welcher Situation man steckt. Für den Gesamtkontext der Aufarbeitung sicher nicht falsch.

Deshalb denke ich, es braucht auch keine ausdrücklichen "Erlaubt-Listen". Die völlig unsinnigen Behauptungen, die hier und da zu finden sind (Beispiel Glycerin), kann man natürlich trotzdem allgemein als solche benennen.


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Hornblower
Beitrag 06.01.2021, 10:14
Beitrag #62


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Zitat (Andi18 @ 06.01.2021, 05:54) *
Ich verstehe was du meinst, aber ich find grad keine Idee, eben wie genau.
Könntest vlt ein konkretes Beispiel aufführen, wie Du das meinst?


In etwa wie hier. Natürlich inhaltlich anders, und gerade wegen der Schwierigkeit des Themas noch ausführlicher und sorgfältiger formuliert. wink.gif

Also:
  • Kurze Einführung, worum es geht;
  • Darstellung der besonderen Schwierigkeiten dieses Themas;
  • Abgrenzung, was der Beitrag leisten soll - und was nicht!
  • Hinweis auf selbständiges Denken;
  • Hinweis auf zwangsläufige Unvollständigkeit von Listen und Beispielen.
  • Haftungs-Ausschluss.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.05.2024 - 01:16