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> MPU bei niedrigen Blutwerten?
DerBär
Beitrag 13.01.2020, 19:09
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend,

Kurz zu meiner Person. Ich bin 23 Jahre Alt, männlich und komme aus Südhessen.

Ich wurde Anfang Dezember von der Polizei angehalten. Bei mir wurden 0,92g Cannabis gefunden.
Leider stimmte ich der Urinprobe zu und diese fiel positiv aus. Anschließend ging es auf die Wache zur Blutabnahme.
Die Kontrolle war an einem Dienstag Abend und ich gab zu Freitags Cannabis geraucht zu haben.

Nun sind die die Blutwerte da:

-THC im Blut: 0,75ng/ml

-THC-OH: 0,2ng/ml

-THC-COOH: 8,9ng/ml

Zu erwähnen ist noch das es sich um mein erstes Vergehen handelt und ich nicht vorbestraft bin.

Was könnte auf mich zukommen?

Hoffe jemand teilt seine Erfahrungen mit mir oder hat mehr Ahnung von diesem Thema als ich

Vielen Dank 😊

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Martinmmartin
Beitrag 13.01.2020, 19:18
Beitrag #2


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Was steht noch alles so in dem Brief? Bestimmt findest Du da etwas was dir weiter helft....smile.gif Oder es waren nur die Werte ohne Worte?
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DerBär
Beitrag 13.01.2020, 19:29
Beitrag #3


Neuling


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Hab die Werte von dem Polizist telefonisch mitgeteilt bekommen. Er fragte nur ob ich noch eine Aussage dazu machen möchte weil es an die Staatsanwaltschaft geht. 😐
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Buchholzer
Beitrag 13.01.2020, 19:30
Beitrag #4


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Da kommt nichts....keine Hinweise auf regelmäßigen Konsum und Trennvermögen eingehalten...der einmalkonsumjoker ist jetzt aber im Zweifelsfall aufgebraucht...
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Philipp68
Beitrag 13.01.2020, 19:31
Beitrag #5


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Zitat (DerBär @ 13.01.2020, 19:09) *
-THC im Blut: 0,75ng/ml
-THC-OH: 0,2ng/ml
-THC-COOH: 8,9ng/ml


Hallo und Willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

wenn die Werte so stimmen und es liegt sonst nichts weiter im Argen wäre die Anordnung rechtswidrig.
Du hast ja nachweislich richtig getrennt, ... selbst ein ärztliches Gutachten würde mich wundern, da die Werte keinesfalls für regelmäßigen Konsum sprechen.

(ich bin selbst aus Südhessen und hab mich lange und intensiv mit der Materie beschäftigt)
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Buchholzer
Beitrag 13.01.2020, 19:32
Beitrag #6


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Die Staatsanwaltschaft ist in dem Fall nur noch zuständig für das Strafverfahren wegen Besitzes von BTM...ein Owi-Verfahren wegen einer berauschten Fahrt geben deine Werte ebensowenig her wie Maßnahmen der FSSt...
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DerBär
Beitrag 13.01.2020, 19:46
Beitrag #7


Neuling


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Vielen Dank für die Antworten, das beruhigt mich schon mal ein wenig 😅
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Lars
Beitrag 13.01.2020, 20:45
Beitrag #8


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Zitat (Buchholzer @ 13.01.2020, 19:30) *
...der einmalkonsumjoker ist jetzt aber im Zweifelsfall aufgebraucht.
Schreib doch nicht so einen Quatsch! Der @TE kommt aus Hessen!!!


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DerBär
Beitrag 13.01.2020, 20:53
Beitrag #9


Neuling


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Kann es sein das mich trotzdem eine Strafe erwartet? BTM Eintrag ist mir klar 😑
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Philipp68
Beitrag 13.01.2020, 20:59
Beitrag #10


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Nein, ich denke auch das Strafverfahren wird eingestellt und das wars.

Stell Dich halt drauf ein, das bei zukünftigen Verkehrskontrollen ein Drogentest wahrscheinlich ist.
Gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen (unter 1ng) ist ok.

@Lars
aber ne gewisse Zeit ist der Einmaljoker schon verbrannt, ... ich weiß nur nicht wie lange eine Zäsur zusammengeführt werden könnte think.gif
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Lars
Beitrag 14.01.2020, 06:20
Beitrag #11


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Zitat (Philipp68 @ 13.01.2020, 20:59) *
@Lars
aber ne gewisse Zeit ist der Einmaljoker schon verbrannt, ... ich weiß nur nicht wie lange eine Zäsur zusammengeführt werden könnte think.gif
Nein, in Hessen braucht man keinen Einmalkonsumjoker, da insb. von den südhessischen FSSten bei der ersten Rauschfahrt auch dann keine MPU angeordnet wird, wenn beim ÄG gelegentlicher Konsum herauskommt.


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Hornblower
Beitrag 14.01.2020, 10:00
Beitrag #12


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Zitat (DerBär @ 13.01.2020, 19:09) *
-THC im Blut: 0,75ng/ml
-THC-OH: 0,2ng/ml
-THC-COOH: 8,9ng/ml


Aus Interesse: Wieviele Stunden lagen denn wirklich zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme? Wie oft rauchst Du?


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Kai R.
Beitrag 14.01.2020, 10:42
Beitrag #13


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sollte sich die FSSt doch melden, frag hier nach bevor Du irgend etwas unternimmst. Maßnahmen wären nämlich nicht rechtmäßig.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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maxxs
Beitrag 14.01.2020, 11:31
Beitrag #14


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Kiffen, Alkohol, sonstige Drogen sollten alle total verboten und unter Strafe gestellt werden.

Dann gibt es kein: "Ich hab ja nur einmal" oder " es waren ja nur 0,4promill"

Egal. Wer Drogen konsumiert, gehört bestraft.

So wie ich smile.gif
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haribo86
Beitrag 14.01.2020, 12:11
Beitrag #15


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@maxxs - inhaltlich, zielführend zum Thread, ist dieser Comment null Wert.

Und auch sonst sehr plump verfasst.
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maxxs
Beitrag 14.01.2020, 14:58
Beitrag #16


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so ist es. srry. bitte löschen
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DerBär
Beitrag 24.01.2020, 22:51
Beitrag #17


Neuling


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Wie sieht es dann eigentlich mit dem Arzt bzw. Bluttest aus. Der Test war ja positiv, aber nicht im Bereich einer Owi. Muss ich den trotzdem bezahlen?
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MsTaxi
Beitrag 25.01.2020, 01:33
Beitrag #18


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Klar musst du bezahlen, du hast dem Test ja zugestimmt. Die UK war positiv, also musste festgestellt werden, wie sehr positiv dein positiv ist. Also zahlst du auch die Blutentnahme.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Nofofu
Beitrag 25.01.2020, 07:20
Beitrag #19


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Zitat (MsTaxi @ 25.01.2020, 01:33) *
Klar musst du bezahlen, du hast dem Test ja zugestimmt. Die UK war positiv, also musste festgestellt werden, wie sehr positiv dein positiv ist. Also zahlst du auch die Blutentnahme.

Der TE hat mit den Werten keine OWI begangen und es geht hier nicht um das Handeln der Fsst.
Ich wäre erstaunt, wenn er für den Bluttest eine Rechnung erhält. Seine Zustimmung zur Blutuntersuchung war auch nicht freiwillig, wenn ihm wurde offenbart wurde, der Test findet sowieso statt.
Ohne Ausfallerscheinngen muß in meinen Augen auch nichts überprüft werden. Da gibt es keine Gefahr. Die Frage lautet für mich, war der Urintest angebracht oder doch Jagdeifer.
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MsTaxi
Beitrag 25.01.2020, 08:10
Beitrag #20


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Du vergisst, dass er zudem noch im Besitz von nahezu einem weiteren Gramm befand. Besitz, (zumindest mögliche, hier unerwähnt gebliebene) Anzeichen von Konsum und Verweigerung von Urinprobe rechtfertigen mEn eine Blutentnahme. Mir ist unklar, wann der TE den Konsum eingeräumt hat. Außerdem hat er der BE zugestimmt und scheint nicht zwangsweise vorgeführt worden zu sein.


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Nofofu
Beitrag 25.01.2020, 08:58
Beitrag #21


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Korrekt, er hat rechtswidrig besessen.
Die Bluttest, war in meinen Augen nicht rechtswidrig, aber der Verdacht hat sich zerschlagen.
Ohne die Owi für berauschtes Fahren entfallen in meinen Augen die Kosten für den Test.
Egal wie viele Anhaltspunkte es gab, und ob er zugestimmt hat oder auch nicht.
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DerBär
Beitrag 25.01.2020, 10:27
Beitrag #22


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Ich habe der UK sowie der Blutentnahme zugestimmt. Da BTM gefunden wurde war es in meinen Augen sinnlos die Maßnahmen zu verweigern da sie es so oder so durchgesetzt hätten. Der Amtsarzt konnte keine Auffälligkeiten dokumentieren (habe ich persönlich auf dem Gutachten des Labors gelesen)
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kleines-Chaos
Beitrag 25.01.2020, 13:17
Beitrag #23


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Zitat (DerBär @ 13.01.2020, 19:09) *
[...]

Nun sind die die Blutwerte da:

-THC im Blut: 0,75ng/ml

-THC-OH: 0,2ng/ml

-THC-COOH: 8,9ng/ml

[...]


also ich hatte wegen minimal kleineren blutwerten schon ziemlichen ärger. das war in nrw und so 2012 o. 2013.
thc 0.7ng
thccooh etwa 8
thcoh höre ich zum ersten mal

jedenfalls kam erst ein brief daß es keine ordnungswidrigkeit sei und man das verfahren einstellt (die cops).
etwa 3 monate später ein weiterer brief... ich solle zu einem labor und auf eigene kosten nachtesten. dazu konnte ich mir ein labor von derren liste aussuchen. diese liste war anbei. hatte 10 tage zeit dafür sonst führerschein weg (die führterscheinstelle).

ich habe sofort einen anwalt involviert und den test fristgerecht durchgeführt. danach liess man mich in ruhe. beim nachtesten waren die werte unter der nachweisgrenze (blut) aber urin test noch positiv (50er cut off denke ich). durch die rechtschutz kostete mich der spaß "nur" knappe 500 euro mit allem.

also auf die leichte schulter nehmen würde ich das nicht und auf jeden fall das konsummuster mindestens überdenken. denn es ist nicht unwahrscheinlich daß du in ein paar monaten ebenfalls post bekommst und zum nachtest "gebeten" wirst. den musst du selbst zahlen. mein rat wäre sicher zu stellen, daß du dann die taler für das labor hast und sichere blut- und urinwerte. idealerweise auch die adresse eines anwaltes, der im fall des falles inmvolviert werden kann. 10 tage sind nicht viel.....

ach ja, ganz wichtig: ich bin keine anwältin oder so. hab null plan von jura laugh2.gif ich will auch keine panik machen aber aber das sind halt die erfahrungen die ich gemacht habe. und ich hab da definitiv draus gelernt ^^
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DerBär
Beitrag 25.01.2020, 14:04
Beitrag #24


Neuling


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Seit der Geschichte habe ich den Konsum komplett eingestellt
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Nofofu
Beitrag 26.01.2020, 18:15
Beitrag #25


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Die Bluttest, ...

Entschuldigung für den Augenkrebs.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 18:05