MPU (wg. THC pos. 1,3ng/ml) ohne Abstinenznachweis?, MPU gefordert ohne Hinweise auf Abstinenznachweise |
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MPU (wg. THC pos. 1,3ng/ml) ohne Abstinenznachweis?, MPU gefordert ohne Hinweise auf Abstinenznachweise |
20.12.2019, 12:05
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
zuerst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum und die Mitglieder, die hier in ihrer Freizeit gern und teils wahnsinnig ausführlich helfen. Ich wurde Anfang November im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert (keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr), aufgrund der Verweigerung von Schnelltests wurde dann allerdings von den Beamten eine Blutuntersuchung angeordnet. Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen, von der Polizei habe ich bisher noch nichts gehört. Allerdings war die Fahrerlaubnisbehörde sehr schnell und hat mich knapp einen Monat nach der Kontrolle zum Einreichen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert. Dies aufgrund der Tatsache, dass auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum die Fahreignung angezweifelt werden muss (erstmalige Auffälligkeit). Es wurde laut Analyse eine THC-Konzentration von 1,4ng/ml gemessen. Weitere Informationen bzw. Werte (z.B. THC-COOH) waren dem Schreiben nicht zu entnehmen. Die Frist liegt in meinem Fall bei knapp zwei Monaten, innerhalb derer ein positives Gutachten eingereicht werden muss. Das Gutachten soll nun Aufschluss darüber geben, ob eine Fahrtauglichkeit gegeben ist oder nicht, die Fahrerlaubnis selber ist aktuell noch nicht entzogen worden. Im Regelfall geht ja bei einem derartigen Verstoß eine MPU mit Abstinenznachweisen einher (6 oder 12 Monate). Hierzu wurden allerdings in dem Schreiben keine weiteren Aussagen getätigt - auch nach einem kurzen Telefonat mit dem Ansprechpartner der FEB scheinen Nachweise noch nicht gefordert zu werden. Diese Annahme konnte mir allerdings von bisher keine Seite wirklich bestätigt werden. Weder von einer MPU Prüfstelle in meiner Gegend, noch von meinem Anwalt oder den Verkehrspsychologen, mit denen ich bisher gesprochen habe. Sollten Abstinenznachweise gefordert werden, ist es mir ja aufgrund der gegebenen Fristen überhaupt nicht möglich, ein positives Gutachten einzureichen. Ich habe auch hier im Forum (bisher) lediglich einen Fall gefunden, in dem eine MPU aufgrund eines ähnlichen Vorfalls ohne Abstinenznachweise positiv ausgefallen ist. Generell wird ja in der Anlage 4 der FeV dargelegt, dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht zwangsweise die Fahrtauglichkeit einschränkt, sofern eine Trennung zwischen aktiver Teilnahme am Straßenverkehr und Rausch gegeben ist (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html). Wie schätzt ihr die Situation ein wenn man folgende Annahmen berücksichtigt:
Seht ihr in diesem Fall Chancen, eine MPU mit einem positiven Gutachten abzuschließen? Für die MPU liegt es ja nun an mir glaubhaft darzulegen, dass eine erneute Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von THC ausgeschlossen werden kann. Ich für meinen Teil habe definitiv meine Lehren aus dieser Nummer gezogen, und würde, sofern es noch einmal zum Konsum kommen sollte, zukünftig min. 4 Tage nach Abklingen des Rausches auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten (der sehr langsame Abbau von THC hat mich dann doch ein wenig überrumpelt - es folgte eine intensive Auseinandersetzung mit der Wirkung, der Rauschentwicklung und den verschiedensten Cannabis-Sorten und Produkten sowie dem Abbau des THC im Körper). Eine vollständige Abstinenz für den Rest meines Lebens halte ich für eher unwahrscheinlich, wenngleich der Konsum seit dem Vorfall komplett eingestellt wurde (was auch in keinster Weise ein Problem für mich dargestellt hat). Um die ersten Fragen vorab zu beantworten: Warum ich es für unwahrscheinlich halte, nicht komplett auf Cannabis zu verzichten? Ich schätze die Wirkung von Cannabis in Bezug auf Entspannung, veränderte Sinneswahrnehmung und Konsum von gutem Essen, Musik, Entertainment etc. sehr, sehe vor allem in Alkohol keine Alternative (gelegentlich vielleicht mal ein Glas Wein zum Essen, aber in keinster Weise als Rauschmittel). Entspannung kann ich genauso gut mit Sport und einem Saunagang oder einer guten Massage erreichen, gute Laune habe mit meiner Familie und meinen Freunden, würde also generell hier keine keine Probleme oder eine psychische Abhängigkeit sehen. Ich stehe auch mit beiden Beinen fest im Leben, habe eine liebevolle Familie, einen guten Beruf, Freunde die ich häufig sehe und Hobbies, denen ich regelmäßig nachgehe. Fangen hier eventuell schon die Probleme an, dass ich z.B. dem Rausch generell nicht abgeneigt bin? Wobei wir uns hier ja schon fast in dem Bereich Selbstreflexion/Vorbereitung zum MPU-Gespräch befinden Über konstruktives Feedback zur Einschätzung der Situation, weitere Beispiele oder eine generelle Diskussionen würde ich mich sehr freuen Habt eine gute (Vor-)Weihnachtszeit. Gruß, misc |
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20.12.2019, 12:22
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Warst du bei der Kontrolle als Fußgänger unterwegs?
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20.12.2019, 12:30
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Hi Murphy,
nein, mit dem Auto. Ich wurde zur allg. Verkehrskontrolle angehalten. Gruß, misc Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.12.2019, 23:01
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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20.12.2019, 14:50
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Hast du gegenüber der Polizei eine Konsumangabe getätigt? Wann du das letzte Mal vor der Kontrolle gekifft hast?
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20.12.2019, 15:21
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13616 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Ich wurde Anfang November im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert (keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr), aufgrund der Verweigerung von Schnelltests wurde dann allerdings von den Beamten eine Blutuntersuchung angeordnet. Allein wegen der Verweigerung von Schnelltests wäre die Anordnung einer Blutentnahme rechtswidrig. Ich vermute deshalb, die Polizei hatte noch andere Verdachtsmomente. Zitat Allerdings war die Fahrerlaubnisbehörde sehr schnell und hat mich knapp einen Monat nach der Kontrolle zum Einreichen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert. Dies aufgrund der Tatsache, dass auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum die Fahreignung angezweifelt werden muss (erstmalige Auffälligkeit). Das ist richtig, wenn Trennvermögen fehlt. Zitat THC-Konzentration von 1,4ng/ml gemessen. Was auf fehlendes Trennvermögen hinweist. Zitat Im Regelfall geht ja bei einem derartigen Verstoß eine MPU mit Abstinenznachweisen einher (6 oder 12 Monate). Dies wird zwar meistens so gehandhabt, ist aber formal durchaus nicht zwingend. Eine positive Prognose ist abhängig von der jeweiligen Problemtiefe und den entsprechend ergriffenen Maßnahmen. Zitat Hierzu wurden allerdings in dem Schreiben keine weiteren Aussagen getätigt - auch nach einem kurzen Telefonat mit dem Ansprechpartner der FEB scheinen Nachweise noch nicht gefordert zu werden. Diese Annahme konnte mir allerdings von bisher keine Seite wirklich bestätigt werden. Weder von einer MPU Prüfstelle in meiner Gegend, noch von meinem Anwalt oder den Verkehrspsychologen, mit denen ich bisher gesprochen habe. Tja, dass Dir weder Anwalt, noch Prüfstelle, noch Verkehrspsychologe die Sachlage auseinandersetzen konnten, ist schon traurig. Üblicherweise werden nicht von amtlicher Stelle von Dir AN gefordert; die FEB fordert ein Gutachten. Der Gutachter erforscht die Tiefe Deiner Problematik und leitet daraus ab, welche Maßnahmen von Dir zu getroffen sein müssen, um eine positive Prognose zu erhalten. Letztendlich entscheidet erst der Gutachter selbst, ob er mit oder ohne AN eine positive Prognose stellen kann, bzw. über welchen Zeitraum die AN dazu reichen müssen. Wenn Du Dich selbst sehr gut vorbereitest bzw. Du einen sehr guten Psychologen oder Berater hast, wird Du/er aber gut abschätzen können, wie der Gutachter Dich einordnen wird. Garantien kann Dir aber niemand geben, denn, wie gesagt, die Entscheidung trifft der Gutachter. Zitat Sollten Abstinenznachweise gefordert werden, ist es mir ja aufgrund der gegebenen Fristen überhaupt nicht möglich, ein positives Gutachten einzureichen. Das ist richtig. In so knappem Zeitraum kannst Du die MPU nur schaffen, wenn Deine Problemtiefe entsprechend gering ist. Zitat Ich habe auch hier im Forum (bisher) lediglich einen Fall gefunden, in dem eine MPU aufgrund eines ähnlichen Vorfalls ohne Abstinenznachweise positiv ausgefallen ist. Das ist richtig. Dies ist nicht einfach und es wird nur selten probiert. Aber es ist möglich. Zitat Generell wird ja in der Anlage 4 der FeV dargelegt, dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht zwangsweise die Fahrtauglichkeit einschränkt, sofern eine Trennung zwischen aktiver Teilnahme am Straßenverkehr und Rausch gegeben ist Das ist richtig. Mit Deinem Blutwert hast Du aber bewiesen, dass Dein Trennvermögen zweifelhaft ist. Zitat Es liegt ein gelegentlicher Cannabiskonsum vor (ca. 2-7 Mal im Monat), grundsätzlich jedoch mit einer strikten Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr Gegen das Trennvermögen spricht der Blutwert. Zitat Pause zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr liegt i.d.R. bei 24-48h Im aktuellen Fall lag die Pause bei ca. 36h (Kontrolle an einem Mittwochmittag, letzter Konsum am Montagabend davor, 2 Joints) Wenn dies so stimmen soll, dann muss der Konsum aber schon eher 7 mal im Monat sein - bzw. eher noch öfter. Wenn nach so einer Verweilzeit noch so viel THC im Blut ist, spricht das für einen ziemlichen Puffer an THC - und der kommt nicht durch sporadischen Konsum. Irgendwas stimmt also an der Story nicht. Zitat Kein Cannabiskonsum um Probleme zu verdrängen, hauptsächlich zur Entspannung, manchmal auch als Genussmittel Ein Genussmittel, das Du konsumierst, obwohl Du weißt, dass der Besitz oder die Beschaffung illegaler Drogen eine Straftat ist, und obwohl Du weißt, welche umfangreichen Folgen der Konsum illegaler Drogen haben kann. Das ist bemerkenswert. Zitat Konsequente Trennung zwischen jeglicher Art von Verantwortung (Schule/Studium/Arbeit, Teilnahme am Straßenverkehr, familiäre Angelegenheiten etc.) und Konsum Das heißt, nach dem Konsum kommst Du 24-48 Stunden nicht mehr aus Deinem Zimmer, bist nicht arbeiten und hast auch keinen Kontakt zu Deiner Familie? Zitat Seht ihr in diesem Fall Chancen, eine MPU mit einem positiven Gutachten abzuschließen? Die Fragestellung wäre: Ist sichergestellt, dass misc42 nicht mehr unter Drogeneinfluß ein Kfz führen wird? Nun, das hat ja schon einmal nicht geklappt. Warum sollte dies zukünftig klappen? Da kann ich derzeit nichts finden. Zitat Für die MPU liegt es ja nun an mir glaubhaft darzulegen, dass eine erneute Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von THC ausgeschlossen werden kann. Richtig.Zitat Ich für meinen Teil […] Das hört sich schon mal gut an. Deine Auseinandersetzung und Aufarbeitung wirst Du aber dem GA glaubhaft vermitteln müssen. Der Gutachter ist aber ein desillusionierter Knochen, der es tagtäglich gewöhnt ist, dass seine Delinquenten ihm das Blaue vom Himmel versprechen, wohl wissend, dass die meisten den Wiedererhalt der Fläppe erstmal mit einer Tüte feiern werden. Möglich ist es, des GA zu überzeugen; einfach wird dies nicht sein. Zitat Entspannung kann ich genauso gut mit Sport und einem Saunagang oder einer guten Massage erreichen, gute Laune habe mit meiner Familie und meinen Freunden, würde also generell hier keine keine Probleme oder eine psychische Abhängigkeit sehen. Ich stehe auch mit beiden Beinen fest im Leben, habe eine liebevolle Familie, einen guten Beruf, Freunde die ich häufig sehe und Hobbies, denen ich regelmäßig nachgehe. Was Dich nicht gehindert hat, mit kritischem Blutspiegel hinter dem Steuer erwischt zu werden. Zitat Fangen hier eventuell schon die Probleme an, dass ich z.B. dem Rausch generell nicht abgeneigt bin? Wobei wir uns hier ja schon fast in dem Bereich Selbstreflexion/Vorbereitung zum MPU-Gespräch befinden Na, klar! Gerade darum geht es doch bei der MPU! Wobei das nicht bedeuten muss, zum Asketen zu werden. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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21.12.2019, 19:05
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Vielen Dank erst einmal an alle, die sich hier in ihrer Freizeit mit meinen Fehlern/meinem Fehlverhalten auseinander setzen.
Hast du gegenüber der Polizei eine Konsumangabe getätigt? Wann du das letzte Mal vor der Kontrolle gekifft hast? Nein, keinerlei Angaben zum Konsum. Ich wurde Anfang November im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert (keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr), aufgrund der Verweigerung von Schnelltests wurde dann allerdings von den Beamten eine Blutuntersuchung angeordnet. Allein wegen der Verweigerung von Schnelltests wäre die Anordnung einer Blutentnahme rechtswidrig. Ich vermute deshalb, die Polizei hatte noch andere Verdachtsmomente. Stimmt, ich war nervös (was als Cannabis-Konsument in Verkehrskontrollen schon einmal vorkommen kann), jedoch durchgehend freundlich, hatte angeblich eine gerötete Bindehaut (man kann an den Rändern der Augen Adern sehen - das ist so, seitdem ich denken kann und eigentlich ja bei allen Menschen der Fall) und ein Clipper-Feuerzeug dabei (bin Raucher - Zitat des Polizeibeamten: "Dass man hier den Feuerstein entfernen und sich damit eine Tüte stopfen kann, wissen Sie ja, dass muss ich Ihnen ja nicht erzählen..."). Allerdings war die Fahrerlaubnisbehörde sehr schnell und hat mich knapp einen Monat nach der Kontrolle zum Einreichen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert. Dies aufgrund der Tatsache, dass auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum die Fahreignung angezweifelt werden muss (erstmalige Auffälligkeit). Das ist richtig, wenn Trennvermögen fehlt. Keine Einwände. Im Regelfall geht ja bei einem derartigen Verstoß eine MPU mit Abstinenznachweisen einher (6 oder 12 Monate). Dies wird zwar meistens so gehandhabt, ist aber formal durchaus nicht zwingend. Eine positive Prognose ist abhängig von der jeweiligen Problemtiefe und den entsprechend ergriffenen Maßnahmen. Alles klar, danke für die Info. Formal durchaus nicht zwingend. Ich gehe davon aus, dass die Gutachter somit nach vorgegebenen Richtlinien arbeiten und die Erbringung von AN in einem solchen Fall nicht zwangsweise von Nöten ist, korrekt? Tja, dass Dir weder Anwalt, noch Prüfstelle, noch Verkehrspsychologe die Sachlage auseinandersetzen konnten, ist schon traurig. Wie genau darf ich diesen Satz verstehen? Kritik an den entsprechenden Ansprechpartnern? Üblicherweise werden nicht von amtlicher Stelle von Dir AN gefordert; die FEB fordert ein Gutachten. Der Gutachter erforscht die Tiefe Deiner Problematik und leitet daraus ab, welche Maßnahmen von Dir zu getroffen sein müssen, um eine positive Prognose zu erhalten. Letztendlich entscheidet erst der Gutachter selbst, ob er mit oder ohne AN eine positive Prognose stellen kann, bzw. über welchen Zeitraum die AN dazu reichen müssen. Wenn Du Dich selbst sehr gut vorbereitest bzw. Du einen sehr guten Psychologen oder Berater hast, wird Du/er aber gut abschätzen können, wie der Gutachter Dich einordnen wird. Garantien kann Dir aber niemand geben, denn, wie gesagt, die Entscheidung trifft der Gutachter. Also gehe ich hier von der Tatsache aus, dass während der MPU entschieden wird, ob AN erforderlich sind? Was im Umkehrschluss bedeutet, dass ich im schlimmsten Fall zweimal eine MPU machen muss, weil bei der ersten festgestellt wurde, dass AN erforderlich sind? Sollten Abstinenznachweise gefordert werden, ist es mir ja aufgrund der gegebenen Fristen überhaupt nicht möglich, ein positives Gutachten einzureichen. Das ist richtig. In so knappem Zeitraum kannst Du die MPU nur schaffen, wenn Deine Problemtiefe entsprechend gering ist. Was dann nur ohne AN möglich wäre - ich gehe davon aus, dass präventiv bis zum Termin der MPU erbrachte AN eher uninteressant für die Gutachter sind? Denn letzten Endes würde es ja durchaus meine Bereitschaft und Motivation unterstreichen, die Zweifel an der Fahrtauglichkeit bzw. dem fehlenden Trennungsvermögen aus der Welt zu räumen. Gegen das Trennvermögen spricht der Blutwert. Trennungsvermögen definitiv bzgl. Rausch und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr, allerdings bis dato wohl eher etwas blauäugig ob der recht langen Abbauzeiten von THC, wenngleich der Rausch (und eine gefühlte Beeinträchtigung) schon abgeklungen sind (bzw. wahrscheinlich subjektiv abgeklungen erschienen). Wenn nach so einer Verweilzeit noch so viel THC im Blut ist, spricht das für einen ziemlichen Puffer an THC - und der kommt nicht durch sporadischen Konsum. Irgendwas stimmt also an der Story nicht. Im November wurde tatsächlich etwas mehr als im "Durchschnitt" konsumiert. Dies lag unter anderem daran, dass ich mein Leben periodisch sehr frei gestalten kann. Zum Thema Verantwortlichkeit später mehr. Ein Genussmittel, das Du konsumierst, obwohl Du weißt, dass der Besitz oder die Beschaffung illegaler Drogen eine Straftat ist, und obwohl Du weißt, welche umfangreichen Folgen der Konsum illegaler Drogen haben kann. Das ist bemerkenswert. Hier könnte man eine weitreichende Diskussion zum Thema Sinn und Unsinn des Verbots anfangen, der generellen Handhabung verschiedener Rauschmittel seitens des Gesetzgebers etc., ist aber nicht das Thema. Generell kann man auch konsumieren, ohne sich strafbar zu machen (ist zwar eher albern, aber mit "fremder" Hilfe müsste ich weder besitzen, noch beschaffen und kann trotzdem konsumieren). Das heißt, nach dem Konsum kommst Du 24-48 Stunden nicht mehr aus Deinem Zimmer, bist nicht arbeiten und hast auch keinen Kontakt zu Deiner Familie? Kann man sehen wie man möchte - ich hocke natürlich nicht in meinem Zimmer. Ich gehe einkaufen, sitze am See oder treiber Sport. Allerdings besteht für mich nicht die Notwendigkeit, jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit zu fahren oder anderweitig Verantwortung (außer für mich selbst) zu übernehmen. Ich kann mir durchaus ein Wochenende am Mittwoch einplanen und dann am darauffolgenden Samstag erst wieder arbeiten, da ich nicht an vorgegebene Arbeitszeiten gebunden bin. Die Fragestellung wäre: Ist sichergestellt, dass misc42 nicht mehr unter Drogeneinfluß ein Kfz führen wird? Nun, das hat ja schon einmal nicht geklappt. Warum sollte dies zukünftig klappen? Da kann ich derzeit nichts finden. Korrekt, kommt aber letzten Endes später. Mir war aktuell die Fragestellung wichtig: Macht es Sinn, Geld für eine MPU auszugeben oder ist das generell zum Scheitern verurteilt? Dann würde ich das Geld lieber einem gemeinnützigen Verein spenden, der die Obdachlosen in meiner Region unterstützt, Tiere vor dem Aussterben bedroht oder für die Legalisierung von Cannabis kämpft Dass hier sehr viel Unterstützung, fast schon auf psychologischer Ebene geboten wird, finde ich bemerkenswert. Das wäre nach den ersten Fragen der nächste Schritt. Das hört sich schon mal gut an. Deine Auseinandersetzung und Aufarbeitung wirst Du aber dem GA glaubhaft vermitteln müssen. Der Gutachter ist aber ein desillusionierter Knochen, der es tagtäglich gewöhnt ist, dass seine Delinquenten ihm das Blaue vom Himmel versprechen, wohl wissend, dass die meisten den Wiedererhalt der Fläppe erstmal mit einer Tüte feiern werden. Möglich ist es, des GA zu überzeugen; einfach wird dies nicht sein. Das ist doch immerhin etwas. Was Dich nicht gehindert hat, mit kritischem Blutspiegel hinter dem Steuer erwischt zu werden. Auch das ist korrekt, hier bin ich aus mehrerlei Gründen mittlerweile schlauer als vorher. Na, klar! Gerade darum geht es doch bei der MPU! Wobei das nicht bedeuten muss, zum Asketen zu werden. Das wäre der nächste Schritt. Wie bereits erwähnt, ging es mir in erster Instanz um eine realistische Einschätzung, ob eine MPU zu diesem Zeitpunkt ein sinnloses Unterfangen ist oder nicht. Vielen Dank soweit und allen "Anwesenden" auf jeden Fall einen schönen Abend :-) |
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22.12.2019, 03:20
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 07.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78328 |
Ist die Abordnung der MPU möglicherweise rechtswidrig? Er hat keine Angaben gemacht, somit müsste doch erst mal mittels eines äG überprüft werden, ob gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen vorliegt? Bei dem niedrigen Wert wäre doch auch einmaliger Probierkonsum denkbar.
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22.12.2019, 12:07
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Es ist definitiv ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert, kein äG.
Ich persönlich gehe davon aus, dass ein Probierkonsum ist bei den vorhandenen Werten (speziell aufgrund des bisher noch unbekannten THC-COOH Werts) eher auszuschließen und nicht überzeugend darzulegen ist (was ja auch nicht der Realität entspricht). Gruß, misc Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.12.2019, 13:03
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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22.12.2019, 13:28
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Einfach mal die Begründung der Anordnung richtig lesen oder besser noch posten.
Da müßte stehen warum man von mindestens gelegentlichen Konsum ausgeht. |
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22.12.2019, 14:08
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Welchen Wochentag und welche Uhrzeit wurdest du angehalten?
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22.12.2019, 14:36
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Hier einmal das (anonymisierte) Anschreiben:
Zitat [..] Sie sind am [Anfang November] um [Mittags] in [Heimatort] unter dem Einfluss von Cannabis (psychoaktiv wirkender Stoff) erstmalig im Straßenverkehr aufgefallen. Zur Beurteilung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fordere ich Sie auf, mir bis zum [Frist bis Anfang Februar] ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen. Selbst ein gelegentlicher Konsum von Cannabis ist nur dann als unproblematisch anzusehen, wenn Konsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt werden können und bei einer Fahrt die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung Ihrer Fahrsicherheit nicht besteht. Von einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit kann ausgegangen werden, wenn beim Betroffenen im Anschluss an die Fahrt eine THC-Konzentration von 1 ng/ml oder mehr festgestellt wird. Bei Ihnen wurde eine THC-Konzentration von 1,40 ng/ml festgestellt. Bereits ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot von Konsum und Fahren rechtfertigt die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist; die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet, diesen Bedenken nachzugehen. Um die Bedenken im Hinblick auf Ihrer Fahreignung auszuräumen, ist die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich. Die Begutachtung soll klären, ob aufgrund der bisherigen Auffälligkeit zu erwarten ist, dass Sie auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen werden und/oder ob als Folge eines unkontrollierten Konsums solcher Mittel Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs ausschließen. [..] @Buchholzer: Angehalten wurde ich unter der Woche, gegen Mittag. Gruß, misc |
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22.12.2019, 16:47
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...in welchem Bundesland sitzt denn die anordnende Führerscheinstelle?
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22.12.2019, 16:59
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Unter der Woche gegen Mittag bietet verdammt wenig Potenzial für einmaligen Probierkonsum....ist jedenfalls nicht sehr glaubhaft das man zum Frühstück den ersten Joint seines Lebens konsumiert...
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22.12.2019, 17:09
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Vermutlich wird es NRW sein, oder ?
Die MPU Forderungs steht nachdem was wir an Infos haben auf sehr dünnen Eis. Eigentlich müßte ein Ärztliches Gutachten eingeholt werden ob einmaliger oder gelgentlicher Konsum vorliegt. Ich würde Termin mit der FSST zur akteneinsicht machen und dann dort ansprechen wieso sie von Gelegentlichen Konsum ausgehen wo es bei dir doch um einmaligen Probierkonsum handeln würde. Problem ist halt das wenn die FSST auf der MPU besteht hast du keine sinnvollen Rechtsmittel Die Zeitpunkt ist nicht der beste aber da könnte man sich was ausdenken wichtig ist das der Konsum nicht mehr als 6-8h vor der Blutenthame stattgefunden hat. |
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22.12.2019, 18:06
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
...in welchem Bundesland sitzt denn die anordnende Führerscheinstelle? NRW Unter der Woche gegen Mittag bietet verdammt wenig Potenzial für einmaligen Probierkonsum....ist jedenfalls nicht sehr glaubhaft das man zum Frühstück den ersten Joint seines Lebens konsumiert... Man könnte sich eine Story zusammenspinnen, wie z.B. in der Nacht von der Freundin verlassen worden, die relativ viel gekifft hat, am nächsten Morgen einen angerauchten Joint im Aschenbecher gefunden und versuch herauszufinden, was denn nun dran ist. Darauf hin ist mir schwindelig geworden, ich habe mich ein wenig benommen gefühlt und mich wieder hingelegt. Nach 2-3h Schlaf und einer Dusche dann wieder fit gefühlt und im Auto unterwegs gewesen. Aber das ist eher aus den Fingern gezogen und entspricht ja nicht der Realität... Vermutlich wird es NRW sein, oder ? Die MPU Forderung steht nachdem was wir an Infos haben auf sehr dünnen Eis. Eigentlich müsste ein Ärztliches Gutachten eingeholt werden ob einmaliger oder gelegentlicher Konsum vorliegt. Ich würde Termin mit der FSST zur Akteneinsicht machen und dann dort ansprechen wieso sie von Gelegentlichen Konsum ausgehen wo es bei dir doch um einmaligen Probierkonsum handeln würde. Problem ist halt das wenn die FSST auf der MPU besteht hast du keine sinnvollen Rechtsmittel Die Zeitpunkt ist nicht der beste aber da könnte man sich was ausdenken wichtig ist das der Konsum nicht mehr als 6-8h vor der Blutentnahme stattgefunden hat. Da wäre man in der Situation, die hier beschrieben ist, richtig? https://www.strafverteidiger-schueller.de/s...entelle-konsum/ Fraglich ist nur, inwieweit ein THC-COOH Wert (der aktuell noch nicht bekannt ist) eine solche "Verteidigungsstrategie" (ich weiß, ist der falsche Ansatz, aber mir fällt gerade keine passende, alternative Bezeichnung ein) funktioniert bzw. durch die vorhandenen Werte im Vorfeld entkräftet wird. |
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22.12.2019, 18:41
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Natürlich könnte man sich eine Geschichte zusammenspinnen....nur kommt man mit „Einem gefundenen abgetauchten Joint“ nicht auf deine Werte am Mittag....Achja und die Geschichte muss substantiell sein, die Behörden erwarten dann auch den Namen der Ex-Freundin....die dürfte not amused sein wenn die selber Post bekommt auf Grund deiner Einlassung...
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22.12.2019, 18:57
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 269 Beigetreten: 22.08.2018 Wohnort: Im Herzen von Europa Mitglieds-Nr.: 84034 |
Ich hoffe dieser Link verweist nicht auf Deinen Anwalt ... denn ansonsten hast Du wahrscheinlich Dein Geld zum Fenster rausgeschmissen. |
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22.12.2019, 19:16
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Natürlich könnte man sich eine Geschichte zusammenspinnen....nur kommt man mit „Einem gefundenen angerauchten Joint“ nicht auf deine Werte am Mittag....Achja und die Geschichte muss substantiell sein, die Behörden erwarten dann auch den Namen der Ex-Freundin....die dürfte not amused sein wenn die selber Post bekommt auf Grund deiner Einlassung... Wie ich schon schrieb, von solchen Geschichten würde ich gerne Abstand halten. Ich hoffe dieser Link verweist nicht auf Deinen Anwalt ... denn ansonsten hast Du wahrscheinlich Dein Geld zum Fenster rausgeschmissen. Hehe, nein, keine Sorge. Das war nur eine Seite dich ich in der letzten Zeit gefunden habe - und die eine ähnliche Situation beschreibt. Ging hier um das Verständnis der "6-8h Regel", wenn man es so nennen möchte... |
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20.01.2020, 17:21
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Hallo zusammen,
ich bin bei bzw. nach einer Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet worden (Bluttest, Ergebnis: 1,4ng/ml). Nun steht mir eine MPU bevor, angeordnet von der FEB, allerdings ohne Hinweise, ob Abstinenznachweise erforderlich sind oder nicht. Meines Wissens nach trifft diese Entscheidung der Prüfer, bei dem ich zur MPU vorstellig werde. Bitte korrigiert mich, falls ich hier falsch liegen sollte. Generelle Informationen: Ich bin zum ersten Mal auffällig geworden (Trunkenheitsfahrt bzw. in meinem Fall Fahren unter Drogeneinfluss). Ich stehe mit beiden Beinen fest im Leben, habe einen Beruf der Spaß macht und mich erfüllt, bin in einer langjährigen, festen Beziehung und habe keinerlei Krankheiten (Depressionen o.ä.). Die MPU wird mit folgender Begründung gefordert: "Selbst ein gelegentlicher Konsum von Cannabis ist nur dann als unproblematisch anzusehen, wenn Konsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt werden können und bei einer Fahrt die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung Ihrer (meiner) Fahrsicherheit nicht besteht." Das fehlende Trennungsvermögen habe ich an jenem Tag ja nun unter Beweis gestellt, die Frage ist nun, wie die MPU aussehen wird. Laut FeV Anlage 4 schließt ja der gelegentliche Cannabiskonsum eine Fahreignung pauschal nicht aus. Hier einmal der ausgefüllte Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung: Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung 1. Was ist passiert? An einem Dienstag war ich beruflich auf einem Konzert, bin hier jedoch nicht gefahren. Beruflich bedeutet in diesem Sinne eine Fotodokumentation der Veranstaltung, klassische Konzertfotografie für Veranstalter und Band. Nach dem Ende des Einsatzes habe ich ein "Feierabendbierchen" getrunken (ca. 21 Uhr) und mich von einer Freundin nach Hause fahren lassen. Generell gilt für mich: Wer fährt, trinkt keinen Alkohol. Dort habe ich noch Fotos bearbeitet und habe um ca. 1 Uhr Feierabend gemacht. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch einen Joint geraucht (ca. 4h nach dem Bier – kein Mischkonsum, da sich die Wirkungen der einzelnen Substanzen nicht überschnitten haben und ein Rausch auch nicht das Ziel war bzw. generell ist), weil vom Besuch am WE noch ein wenig Cannabis vorhanden war. Der nächste Tag war frei von Terminen, es bestand keine Notwendigkeit, mit dem Auto zu fahren. Am nächsten Tag war ich trotzdem gegen Mittag mit dem Auto unterwegs, nachdem ich festgestellt habe, dass ich spezielles Reinigungsmittel für mein Equipment benötige. Der Antritt der Fahrt geschah zu einem Zeitpunkt, an dem ich mich fit und ausgeschlafen gefühlt habe. Auf der Suche nach einem Parkplatz wurde ich an einer Hauptstraße von der Polizei im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und auch auf Alkohol und Drogen angesprochen. Das Bier am Vorabend habe ich erwähnt, den Cannabis-Konsum nicht (bzw. Cannabis-Konsum generell) nicht. Schnelltests habe ich verweigert. Da ich nervös war, nahmen die Beamten dies als Verdachtsmoment (ebenso wie ein sog. Clipper-Feuerzeug; O-Ton des Beamten: "Dass man hier den Feuerstein entfernen und sich damit einen Joint stopfen kann, muss ich Ihnen ja nicht erzählen...") und ordneten eine Blutprobe an. Diese fiel mit 1,4ng/ml positiv aus. 2. Warum kam es zur Auffälligkeit? Das Rauschmittel wurde konsumiert, weil es für mich gelegentlich eine angenehme, alternative Art der Entspannung darstellt. Der Tag generell war etwas anstrengender, sowohl geistig als auch körperlich fordernd. In Bezug auf den Konflikt mit Menge und Fahreignung habe ich am darauffolgenden Tag, an dem die Kontrolle stattgefunden hat, keinerlei Einschränkungen erfahren. Ich habe mich fit und ausgeschlafen gefühlt, es gab keine Anzeichen von einem sog. „Kiffkater“. Daher habe ich mich (fälschlicherweise) in der Lage gesehen, auch aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen (was eigentlich nicht geplant war, da ich – wie bereits erwähnt – an diesem Tag keine weiteren Termine hatte). 3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit? Das erste Mal wurde im Alter von 17 Jahren konsumiert, hier war es in erster Linie jugendliche Neugierde, etwas neues, verbotenes auszuprobieren. Der Konsum selber schwankte in den darauf folgenden Jahren, manchmal wurde mehr, manchmal weniger bis gar nicht konsumiert. Der Rausch wurde dabei immer als sehr angenehm empfunden, negative Erfahrungen (schlechter Trip, körperliche Beeinträchtigungen o.ä.) blieben bei jedem Konsum aus. Gelegentlich war ich morgens recht müde, was allerdings seitdem ich denken kann der Fall ist. Ich war seit jeher ein Mensch, der nachts aktiv ist und selten vor 24 Uhr müde ist, morgens jedoch schlecht aus dem Bett kommt (was schon immer ein Problem in Bezug auf frühes Aufstehen ist). Verschlafen habe ich immer wieder einmal (jedoch nicht mehr im Arbeitsleben), egal ob vorher Cannabis konsumiert wurde oder nicht. Sofern wichtige Termine anstanden (Prüfungen, Tests, wichtige berufliche Termine etc.), habe ich konsequent gehandelt und bin mit dem ersten Wecker aufgestanden. Von Anfang an war jedoch das Gewissen involviert, sprich es wurde nie in der Schule, der Universität oder bei der Arbeit konsumiert. Ebenso wenig bevor ich mit Menschen zu tun hatte, die nicht zu meinem engen Freundeskreis zählen oder mit denen ich beruflich zu tun hatte. In der Zeit des Zivildiensts habe ich Kontakt zu Menschen gehabt, die stark kokainabhängig waren (inkl. Einblicke in die damit verbundenen Probleme im Privat- wie auch im Berufsleben) - dies war eine erschreckende Erfahrung, die zur Entscheidung meinerseits geführt hat, niemals andere Rauschmittel als Alkohol oder Cannabis zu konsumieren (die mir bis zu diesem Zeitpunkt ja bekannt waren). Dies habe ich bis heute, trotz gelegentlicher Versuchungen und Angebote konsequent eingehalten und habe keinerlei Bedürfnis, dies zu ändern. Chemische Drogen lehne ich generell ab. Der Kontakt zu der o.g. Person ist schon seit langer Zeit eingestellt, weitere Menschen mit einer solchen Drogenproblematik habe ich seither nicht mehr kennengelernt. Die Entwicklung des Konsumverhaltens lief weiterhin so, dass es immer mal wieder Situationen gab, in denen konsumiert wurde. Da ich (meinem Empfinden nach) sehr verantwortlich denkend erzogen wurde, hat der Konsum nie im Alltag stattgefunden, und es bestand immer ein Bewusstsein, dass es sich um eine Droge mit einem potentiellen Abhängigkeitsrisiko handelt. Den Rausch selber habe ich meist als sehr angenehm empfunden, sowohl in Bezug auf die veränderte Wahrnehmung (intensiverer Geschmack, veränderte Wahrnehmung von Musik) als auch körperlich entspannend (nach ausgedehnten sportlichen Aktivitäten oder anstrengender körperlicher Arbeit, wie z.B. Umzüge, Renovierungsarbeiten etc.). Ebenso hat der Konsum nie zu sozialer Vereinsamung oder Isolation geführt – ich vermeide im Rauschzustand zwar wichtige Gespräche mit z.B. Eltern, Kunden o.ä., aber auf keinen Fall mit guten Freunden. Andere Optionen zur Entspannung funktionieren für mich genauso, wie z.B. Sauna-Gänge und Massagen, Sport (Schwimmen, Rad fahren, hiken etc.) um mich vom Alltag abzulenken oder den Kopf frei zu bekommen. Sportlich aktiv bin ich eigentlich durchgehend, mal mehr, mal weniger, aber nie „bewegungsfaul“. Im Laufe der Zeit habe ich Cannabis für mich als angenehmes Genussmittel entdeckt, was verschiedenste Situationen bereichern kann. Im Gegensatz zum Konsum von Alkohol habe ich mich mit Cannabis (trotz der unbekannten Variablen) immer wohler und, wenn man es so nennen will, sicherer gefühlt. Vom Konsum um Probleme zu verdrängen habe ich immer abgesehen. Dies gilt genauso für Alkohol, welcher nie zur Problembewältigung genutzt wurde. Es gab weiterhin nie Situationen, in denen vor oder bei wichtigen Aktivitäten (wie bereits erwähnt, Schule, Arbeit o.ä.) konsumiert wurde. Gleiches gilt seit jeher für die Teilnahme am Straßenverkehr. Es wurde nie im berauschten Zustand aktiv teilgenommen (abgesehen vom Weg zu Fuß zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder zum Taxi). Gelegentlicher Konsum findet also seit längerer Zeit statt. Dies passiert je nach Situation vor Konzerten, beim gemeinsamen Abend mit Freunden oder im Urlaub. Allerdings ist dies, wie bereits beschrieben, absolutes "Feierabendprogramm". Sofern irgendeine Verpflichtung besteht, ist vorheriger Cannabis-Konsum keine Option. 4. Wie ist der Konsum heute? Seit dem Vorfall wurde der Konsum vollständig eingestellt. Es hat keinerlei Entzugserscheinungen gegeben - ich schlafe weiterhin gut, schaffe alles, was ich mir vornehme und bin weiterhin sportlich aktiv und mit Freunden unterwegs. Tatsächlich bin ich im Alltag weder aktiver, noch passiver. Ich habe mich zwischenzeitlich mal zum Spazieren gehen überreden lassen, was sich als weiterhin genau so langweilig und uninteressant wie schon immer herausgestellt hat. Als bedeutendste Veränderung würde ich beschreiben, dass ich mich, wenn der Wecker klingelt, einmal weniger umdrehe, sprich etwas besser aus dem Bett komme. Warum es sich nicht bereits früher geändert hat? Ich habe durch den gelegentlichen Konsum von Cannabis kaum Einschränkungen gehabt, weil es nie im Alltag eine Rolle gespielt hat oder zur Diskussion stand. Einschränkungen zum Beispiel habe ich in Form von fehlendem Taktgefühl beim Musizieren (auch hier wieder Freizeit, nicht auf der Bühne) festgestellt, welche aber auch mit neuen und veränderten Ansätzen in Bezug auf Melodien und Rhythmen einhergingen. Bei Jam-Sessions konnte man über die Einschränkungen hinwegsehen, da hier andere, positive Effekte aufgetreten sind. Auch hier wurde nie übertrieben konsumiert, sondern eher, um zwischendurch die gewohnten Muster im Bandgefüge zu durchbrechen. 5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt? Durch die Auffälligkeit habe ich mich sehr intensiv und ausführlich mit der Wirkung von Cannabis und dem Abbau der Wirkstoffe im Körper beschäftigt. Einer so lange und im schlimmsten Fall beeinträchtigende Wirkung war ich mir bisher nicht bewusst. Durch das neu erlangte Wissen in Bezug auf das Abbauverhalten und die negativen Auswirkungen wird dem Konsum, sofern er in Zukunft stattfinden sollte, definitiv sehr viel mehr Freizeit vorausgesetzt. Spontan wird definitiv nicht mehr konsumiert. Zusätzlich habe ich mir THC-Urintests gekauft. Diese würden auch, sofern noch einmal Konsum vorkommt, genutzt werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand ist seit jeher keine Option für mich, egal in welcher Situation. Es gibt hier genügend Alternativen, um entweder heim zu kommen oder in den Folgetagen ein Auto abzuholen. Auch habe ich sehr gute Freunde und Familienmitglieder, die im schlimmsten Fall unterstützen würden. Um eine objektive Einschätzung zum Konsum und dem Einfluss in meinem Leben zu bekommen, habe ich Kontakt mit einer Drogenberatungsstelle in meinem Wohnort aufgenommen und zusammen mit einem der dort tätigen Therapeuten eingehend erörtert. Dieser bewertete meine Art des Konsums als kontrolliert und verantwortungsbewusst, dies aber natürlich auch aus der Sicht eines Suchttherapeuten, nicht eines MPU-Gutachters. Ebenso habe ich auch nach dem Vorfall Situationen erlebt, in denen mir sowohl von Bekannten als auch fremden Personen Cannabis angeboten wurde (in verschiedensten Situationen – auf dem Weg nach Hause am Bahnhof, bei Konzerten etc.). Ein klares „Nein“ ist kein Problem und wird seit der Entscheidung den Konsum einzustellen konsequent umgesetzt. Für mich wird ab sofort, wenn es überhaupt zu der Situation kommen wird, nur vorausschauend konsumiert und wenn es ALLE gegebenen Umstände „erlauben“. Meine Fragen an das Forum sind nun: - Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich - sofern ich zeitnah eine MPU mache - ein negatives Gutachten erhalte, weil der Prüfer auf Abstinenznachweise besteht? - Welche Punkte habe ich nicht ausreichend erörtert? - Mit welchen Themen sollte ich mich noch intensiver auseinandersetzen? - Wie schätzt ihr, basierend auf den Angaben zum Kurzfragebogen, die Erfolgsaussichten zu einem positiven Gutachten ein? Vielen Dank im Voraus für eure Mühe Gruß, M |
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20.01.2020, 17:42
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hallo, willkommen im Forum!
Meine Fragen an das Forum sind nun: - Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich - sofern ich zeitnah eine MPU mache - ein negatives Gutachten erhalte, weil der Prüfer auf Abstinenznachweise besteht? Du gehst mit "kontrolliertem Kiffen" in die MPU. Das ist möglich, aber mutig. Da viele "auf Nummer sicher" gehen und mit Abstinenz reingehen, haben wir hier im Forum bisher nur wenige Fälle gehabt, in denen das "kontrollierte Kiffen" die Strategie war. Der Gutachter entscheidet anhand der Einordung Deines Konsums, ob gelegentlicher und kontrollierter Konsum in Frage kommt. Zu Deinen Konsumgewohnheiten bist Du in Deiner Beschreibung sehr ungenau. Du beschreibst weder, wie oft, noch wie viel Du dann jeweils konsumiert hast. Problematisch ist weiterhin, dass Du nicht darlegst, wie Du eine ausreichende Trennung zwischen Konsum und Fahren sicherstellen willst. Du schreibst, die berauschte Fahrt sei von jeher "keine Option" für Dich gewesen. Das Problem ist aber, dass Du bei der Fahrt den relevanten Grenzwert überschritten hast. Durch welche konkreten Maßnahmen würdest Du das in Zukunft verhindern? MfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.01.2020, 18:10
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ein Thread hätte gereicht.... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=127859&hl=
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.01.2020, 18:20
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Moin Durban,
vielen Dank für deine Anmerkungen. Hier das Feedback/die weiteren Informationen: Der Gutachter entscheidet anhand der Einordung Deines Konsums, ob gelegentlicher und kontrollierter Konsum in Frage kommt. Zu Deinen Konsumgewohnheiten bist Du in Deiner Beschreibung sehr ungenau. Du beschreibst weder, wie oft, noch wie viel Du dann jeweils konsumiert hast. Die Konsumgewohnheit schwankte in den Jahren, manchmal mehr, manchmal weniger. Es gab durchaus mal Wochenenden, an denen an mehreren Tagen hintereinander konsumiert wurde - genau so gab es Wochen und Monate, an denen gar nicht konsumiert wurde. In diesem Fall war es, wie beschrieben, am WE und dem Dienstag danach. Der Konsum war eigentlich immer recht gering. Lediglich kleine Mengen Cannabis-Blüten im Joint, weder Wasserpfeife, noch Haschisch. Ich würde auf ca. 0,2 - 0,3g pro Konsumeinheit (Joint) tippen. Und davon nie mehr als zwei am Abend. Seit der Auffälligkeit ist der Konsum komplett eingestellt, was jetzt auch schon wieder mehrere Monate zurückliegt. Problematisch ist weiterhin, dass Du nicht darlegst, wie Du eine ausreichende Trennung zwischen Konsum und Fahren sicherstellen willst. Du schreibst, die berauschte Fahrt sei von jeher "keine Option" für Dich gewesen. Das Problem ist aber, dass Du bei der Fahrt den relevanten Grenzwert überschritten hast. Durch welche konkreten Maßnahmen würdest Du das in Zukunft verhindern? Konkret verhindern werde ich eine erneute Auffälligkeit/Trunkenheitsfahrt (wie auch immer man es nennen möchte) durch eine ausreichende, zeitliche Trennung zwischen Rausch und der Teilnahme am Straßenverkehr. Das bedeutet für mich mindestens eine Pause von 48h nach Abklingen des Rausches und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr, wenn nicht sogar noch länger. Zusätzlich (das hatte ich wohl erwähnt), die Nutzung von handelsüblichen Drogentests vor Fahrtantritt. Da man ja hier letzten Endes nur auf das Vorhandensein von Abbauprodukten Rückschlüsse ziehen kann, wäre die Pause zwischen Rausch und Teilnahme am Straßenverkehr u.U. um einiges länger als 48h. Gruß, M |
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20.01.2020, 18:42
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#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Ein Thread hätte gereicht... Vielen Dank für den Einwand - ich hätte gesagt, dass man diese beiden Themen durchaus noch getrennt voneinander behandeln kann, um die Übersicht zu wahren. Hier soll es ausschließlich um die MPU-Vorbereitung gehen, nicht um andere Themen. Zusätzlich kann ich den ersten Beitrag aus dem alten Thread leider nicht bearbeiten - hier sind noch einige Fehler vorhanden. Gruß, M |
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20.01.2020, 19:27
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1131 Beigetreten: 07.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86298 |
Hm, wenn Menschen von sich selbst im Passiv schreiben ("es wurde konsumiert" etc.) frage ich mich immer, ob das irgendwo abgeschrieben ist oder ob Anzeichen für eine Dissoziative Identitätsstörung vorliegen...
Im MPU-Gespräch solltest du dich so oder so jedenfalls anders ausdrücken. |
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20.01.2020, 21:43
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#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Guter Hinweis.
Das Problem dürfte sein, dass das angestrebte Verhaltensmuster noch nicht eingeübt ist. Wie beim kontrollierten Trinken auch, wird es beim "kontrollierten Kiffen" Voraussetzung sein, dass man das schon eine Weile ausprobiert hat, um zu zeigen, dass das Modell funktionieren kann. Anmrkung Moderator: Themen verbunden. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.01.2020, 22:02
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#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
BTW: Danke fürs Threads zusammenführen.
Ab wann wäre denn ein Verhaltensmuster eingeübt, wie ist "eine Weile" definiert? Ist es die Anzahl der Versuchungen, der ich widerstanden habe? Ist es ein definierter Zeitraum in Monaten/Jahren? Das würde dann ja wiederum für die Abstinenznachweise sprechen... Wie kann man "kontrolliertes Kiffen" nachweisen bzw. überzeugend darstellen? Aktuell kann ich mich nur auf meine Einstellung und den aktuellen (nicht vorhandenen) Konsum berufen. Ich habe in den letzten Monaten in verschiedensten Situationen ohne Probleme Cannabis abgelehnt. Ob es nun Bekannte waren, die von meiner Situation nichts wussten oder wildfremde Menschen, die nicht alleine kiffen wollten (ist mir sowohl auf Konzerten, als auch auf dem Heimweg am Bahnhof schon passiert, dass mir ein Joint angeboten wurde - und ich laufe nicht herum, wie der Klischee-Kiffer)... |
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20.01.2020, 22:25
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#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Bei Alkohol wird m.E. (das wissen andere hier besser) von ca. einem Jahr stabiler Verhaltensänderung gesprochen.
Es wirft Dir ja keiner vor, süchtig zu sein. Und es geht nicht um „der Versuchung widerstehen“ - das möchtest Du ja in Zukunft auch nicht. Du müsstest das Verhalten, das Du in der Zukunft anstrebst, erfolgreich eingeübt haben. Also gerade nicht die Abstinenz, sondern das kontrollierte Kiffen. Und deshalb geht es auch uns gerade um die strikte Trennung zum Straßenverkehr, die bei Dir nicht geklappt hat. Dein Konsummuster wäre fahrerlaubnisrechtlich unproblematisch gewesen, wenn Du die Grenze nicht überschritten hättest. Dein Problem war also nicht das Konsummuster, sondern das nicht ausreichende Trennvermögen. Ich will Dich jetzt nicht von Deiner momentanen Abstinenz abbringen. Aber das, was Du schreibst, klingt so: „Ich hab kein Problem, deshalb mache ich alles so wie früher, dann passiert in Zukunft nichts.“ darin liegt aber der Denkfehler, dass Du ja schon (wenn auch knapp) mit mangelndem Trennvermögen aufgefallen ist, Deine bisherige Strategie also nicht aufgegangen ist. Warte mal ab, was die anderen hier noch schreiben! -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.01.2020, 08:43
Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Das klingt alles durchaus nachvollziehbar.
Trotzdem stellt sich für mich die Frage, wie man denn nun in einer solchen Situation das Verhalten wirklich "üben" kann. Wie sieht es bei kontrolliertem Trinken aus? Wenn mich eine erste Recherche nicht täuscht, gibt es hier ausreichend Angebote von Unternehmen, die hier unterstützen (und auch die Teilnahme bescheinigen können). Wie sieht es für Cannabiskonsum aus? Gibt es etwas ähnliches? Alternativ kann ich natürlich auch wieder zwischendurch kiffen, das alles ordentlich dokumentieren und auf Basis von Drogentests für mich das Bewusstsein schärfen, wie lange ich bis zur nächsten Teilnahme am Straßenverkehr warten muss. Ebenso muss ich mir klare Regeln aufstellen, in welchen Situationen ich das Kiffen für mich überhaupt als Option sehe (z.B. nur bei Verfügbarkeit von freier Zeit nach dem Konsum für mehrere Tage). Aber auch hier wieder die Frage, wie lange ich die Anwendung üben und erproben muss. Und inwiefern ich eine solche Kontrolle bei einer MPU nachweisen kann oder ggfs. sogar muss. Denn die strikte Trennung zum Straßenverkehr ist ja letzten Endes nur über die Pausen nach dem Konsum zu realisieren und ist definiert durch Konsummenge und Stoffwechsel. Generell sorge ich für eine einigermaßen gesunde und ausgewogene Ernährung und ausreichend Sport (u.a. mit dem Ziel, für einen guten Stoffwechsel zu sorgen). Würde mich freuen, falls sich hier jemand meldet, der dieses Thema "kontrolliertes Kiffen üben" vielleicht noch ein wenig mehr aufschlüsseln kann... Nachtrag: Meine Aussage, dass eine "berauschte Fahrt seit jeher keine Option für mich ist", bezog sich natürlich auf Teilnahme unter bewusstem/merkbaren Einfluss von THC oder Alkohol. Generell bin ich nie am Tag des Konsums gefahren, sondern habe immer dafür Sorge getragen, dass ich mich fit und fähig fühle. Dass dies dann noch nicht ausreichend war bzw. ist, habe ich jetzt auf die harte Tour lernen müssen... |
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21.01.2020, 10:40
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#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
betrachten wir das Ganze mal von der taktischen Seite. Deine MPU Aufforderung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück, welches entschieden hat, dass man aus einer einmaligen Auffälligkeit nicht direkt ableiten kann, dass kein Trennvermögen vorliegt. Es wird gefordert, das Trennvermögen in einer MPU zu überprüfen. Was das Gericht nicht gesagt hat, ist, wie man bei den derzeit geltenden Beurteilungskriterien eine solche MPU überhaupt bestehen kann.
Bei einer Abstinenzbehauptung muss man diese Abstinenz in der Regel für 6 Monate nachweisen. Diese Zeit hat man nicht und das würde auch in Deinem Fall nicht klappen. Man kann eine MPU auch mit kontrolliertem Kiffen bestehen, aber das haben noch nicht viele versucht. Kritischer Punkt ist tatsächlich, dass man eine geänderte Verhaltensweise auch über einen längeren Zeitraum (ca. 6 Monate) glaubhaft machen muss. Am besten an Beispielen, wo man sich früher falsch verhalten hat und das neue Verhalten jetzt zum Einsatz gebracht hat. Für Dich stellt sich als Erstes die Frage, ob Du das Risiko einer MPU überhaupt eingehen willst. Kostet halt, kann aber lohnend sein, wenn man sehr auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Kann schief gehen. Alternativ gibst Du den Führerschein ab und gehst in 6 Monaten mit nachgewiesener Abstinenz in die MPU. Du bist nun ein sehr seltener Kiffer und gehst mit Deinem Konsum sehr bewusst um. Es sollte also kein Problem sein, sich selber Richtlinien zu geben, wie man künftig Kiffen und fahren trennen kann. Eckpfeiler sollten sein, dass der Konsum sehr selten erfolgt und mindestens 72 Stunden nach dem Konsum nicht gefahren wird. Das sollte eigentlich dem Gutachter Sicherheit geben, aber ob er dann auch ein positives Gutachten schreibt: who knows? Zu Deinen Fragen: Wie schätzt ihr die Situation ein wenn man folgende Annahmen berücksichtigt:
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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21.01.2020, 11:08
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#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 06.01.2009 Wohnort: Kleine blaue Kugel Mitglieds-Nr.: 46102 |
Ich bin nur stiller Mitleser und habe zugegebenermaßen keine wirkliche Ahnung von der Materie.
Von da her ist folgende Idee möglicherweise Unsinn: Der TE hat schon „immer“ kontrolliertes Kiffen betrieben. Also das auch über längere Zeit gelebt und geübt. Nur war er sich fatalerweise nicht so wirklich klar, wie lange der Abbau dauern kann. Und vielleicht sogar offen zugeben, dass er deshalb möglicherweise schon mehrfach knapp über der erlaubten Grenze gefahren ist. Nun hat sich der TE eingehend mit der Materie befasst (was er natürlich belegen können muss). Und er wird weiterhin (wie bisher!) Kiffen und Fahren trennen. Nur mit dem Unterschied, dass er zukünftig einen Tag (?) länger wartet, bis er wieder ein Fahrzeug führt. Wahrscheinlich wäre das viel zu einfach. Unwissenheit schützt weder vor Strafe noch vor der MPU. Andererseits wäre die Idee gar nicht so weit von der Wahrheit entfernt. -------------------- Mein Nick hat übrigens nichts mit meinen Charaktereigenschaften zu tun.
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21.01.2020, 12:07
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Wie schätzt ihr die Situation ein wenn man folgende Annahmen berücksichtigt:
ja, aber was hat sich im Vergleich zu vorher geändert? Um darauf noch einmal kurz zurückzukommen: Es hat sich nichts geändert, da ich nur in der Freizeit gekifft habe. Weder an Weihnachten mit der Familie, noch bei/vor der Arbeit etc. |
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21.01.2020, 12:13
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
nichts geändert ist schlecht. Dann wäre ja die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder passiert, noch genauso hoch.
Lies Dir mal durch, was Stromboli so geschrieben hat, in die Richtung würde ich meine Argumentation auch aufbauen, nur dass Du natürlich noch seltener und noch bewusster konsumierst. Wahrscheinlich hätte ich auch ein "Kifftagebuch" dabei, wo die Anlässe im Voraus geplant sind und die Tage danach angestrichen sind, damit die Fahrpausen eingehalten werden. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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21.01.2020, 12:41
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Dann besteht hier ein Missverständnis. Ich ging davon aus, dass du dich auf die Annahme der Veränderung des Konsumverhaltens zum Freizeitkonsum hin bezogen hast. Und der Konsum hat ja ausnahmslos in der Freizeit stattgefunden, so dass sich hier auch nichts geändert haben kann... Vielleicht habe ich mich generell mit der Formulierung "Annahme" in meiner Auflistung falsch ausgedrückt.
Natürlich hat sich durch die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema ein ganz anderes Verständnis aufgebaut. Gerade was den Abbau von den Cannabinoiden nach dem Konsum betrifft, die Einlagerung im Körper und das doch sehr spezielle Abbauverhalten der einzelnen Wirkstoffe (Stichwort "enterohepatischer Kreislauf" - und ja, das war abgeschrieben, kannte ich bis dato nicht, bin aber auch kein Biologe/Mediziner ). Zusammengefasst wäre die zu erprobende, einzuübende Vermeidungsstrategie:
Habt ihr noch alternative Vorschläge, was man hier noch weiter berücksichtigen kann? |
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21.01.2020, 13:21
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Was sehr wahrscheinlich noch ein Problem bei der MPU ist sind die Daten der TF:
Zitat Im aktuellen Fall lag die Pause bei ca. 36h (Kontrolle an einem Mittwochmittag, letzter Konsum am Montagabend davor, 2 Joints) wie Du siehst Das wiederspricht jeglichen Erfahrungen die es zum Thema Abbau von THC (hatte ja auch Hornblower dir schon am 20.12.19 geschrieben). Damit wirst du aller wahrscheinlichkeit bei der MPU auf die Nase fallen und kann sein das das schon für eine negative MPU ausreicht weil der Prüfer dann glaubt du hast dich nicht mit deinen damaligen Konsum auseinandergesetzt und die Daten 'beschönigt/verharmlos' . Also nochmals die Nachfrage: Stimmern die Daten wirklich ? wenn ja würde ich die Daten für die MPU auf jeden Fall anpassen. Hast du bei der FSST mal Akteneinsicht genommen was die genau an Daten haben , sprich gibt es da einen COOH Wert (normal sollte es den immer geben). Wichtig ist der Gutacher hat auch die Akte bekommt , und dementsprechent MUßT du wissen was da drin steht. Allgemein ist die Chance auf eine Positive MPU derzeit extrem gering seit der TF sind ja gerade mal 2 Monate vergangen und unter 6 Monate gelebte Änderung deines Konsum/Trenn verhalten wäre ein Postiive extrem selten. Ich sehe da keine realistische Chance was halt besser funktionieren würde wäre zu versuchen auf ein äG hinzuarbeiten und da dann mit einer Lügengeschichte auf einmaligen Probierkonsum zu gehen, aber das willst du ja nicht. |
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21.01.2020, 13:49
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Hallo Falo999,
auch danke für deinen Einwand. Wie ich bereits bei der der Zusammenführung der Themen geschrieben habe, wurde der zweite Thread eröffnet, da sich im ersten Anlauf ein paar Fehler eingeschlichen haben (u.a. Beschönigung der Situation - eine nachträgliche Bearbeitung war leider nicht mehr möglich). Das ist allerdings in dem Fragebogen zur MPU-Vorbereitung korrigiert worden (vgl. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058078191) Also nochmals die Nachfrage: Stimmern die Daten wirklich? Wenn ja würde ich die Daten für die MPU auf jeden Fall anpassen. Siehe oben. Daten wurden korrigiert. Den THC-COOH Wert habe ich noch nicht, allerdings gehe ich stark davon aus, dass das Plädieren auf einen Probierkonsum auf jeden Fall aussichtslos ist. |
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21.01.2020, 13:59
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich will noch mal den Hinweis von @Kai R. betonen, dass die von Dir beabsichtigte Zahl an Konsumtagen - bis zu 7 mal im Monat - zu hoch ist. Das wäre im Schnitt knapp 2 mal die Woche - und Du könntest kaum sicherstellen, beim Fahren unter den Grenzwert zu kommen.
Und nur zur Ergänzung: Deine Schwerpunkte sind ja Konsum und Fahren. Du musst also nicht nur Antworten zum Konsumverhalten, sondern auch zum Fahrverhalten parat haben: Wie oft fährst Du Auto; zu welchem Zweck; spontan oder geplant; was machst Du in Ausnahmesituationen? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.01.2020, 14:13
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
[*]Nutzung von Drogentests bevor es hinter das Steuer geht das lässt Du mal schön weg, die Drogentests reagieren auf die Abbauwerte, die würde man auch nach 72 Stunden noch finden. Ist also eine sehr unglaubwürdige weil unmögliche Vermeidungsstrategie. Auf die Ergebnisse Deiner MPU sind wir alle sehr gespannt, kontrolliertes Kiffen ist eine selten gewählte Strategie, die aber angesichts der neuen Rechtslage an Bedeutung gewinnen wird. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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21.01.2020, 15:09
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Ich will noch mal den Hinweis von @Kai R. betonen, dass die von Dir beabsichtigte Zahl an Konsumtagen - bis zu 7 mal im Monat - zu hoch ist. Das wäre im Schnitt knapp 2 mal die Woche - und Du könntest kaum sicherstellen, beim Fahren unter den Grenzwert zu kommen. Gibt es zur Definition von "gelegentlichem Konsum" denn irgendwelche Richtlinien? Die Argumentation ist schlüssig, aber wenn gelegentlicher Konsum für den Gutachter lediglich 1x im Jahr bedeutet, müsste das Gutachten ja direkt negativ werden (zzgl. Forderung von Abstinenznachweisen). Oder liegt dies im Ermessen des Gutachters, basierend auf der Lebenssituation, der psychischen Verfassung etc., was gelegentlicher Konsum konkret bedeutet? Und nur zur Ergänzung: Deine Schwerpunkte sind ja Konsum und Fahren. Du musst also nicht nur Antworten zum Konsumverhalten, sondern auch zum Fahrverhalten parat haben: Wie oft fährst Du Auto; zu welchem Zweck; spontan oder geplant; was machst Du in Ausnahmesituationen? Korrekt, Konsum und Fahren, aber getrennt voneinander. Generell bin ich nicht auf das Auto angewiesen, es erleichtert mir das Leben nur ungemein (hier könnte man das Stichwort Bequemlichkeit anbringen). Alle alltäglichen Dinge kann ich fußläufig erledigen (vom Einkaufen über Sport, Arztbesuche und soziale Kontakte) und die Anbindung an den ÖPNV ist auch gut nutzbar. Beruflich bin ich selten wirklich auf das Auto angewiesen - hier hauptsächlich für den Transport von Equipment, was aber auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln realisiert werden könnte. Diese Situationen sind aber nie spontan, sondern häufig über Wochen im Voraus geplant. Außerdem habe ich in der Nachbarschaft sowohl Familie als auch sehr gute Freunde, die auch für solche Situationen ihre Unterstützung anbieten (bzw. aufgrund meiner aktuellen Situation auch angeboten haben). Das gilt dann auch für Ausnahmesituationen oder Notfälle. |
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21.01.2020, 17:37
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Gelegentlich ist, streng genommen, mehr als einmalig.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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21.01.2020, 18:59
Beitrag
#40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
[*]Nutzung von Drogentests bevor es hinter das Steuer geht das lässt Du mal schön weg, die Drogentests reagieren auf die Abbauwerte, die würde man auch nach 72 Stunden noch finden. Ist also eine sehr unglaubwürdige weil unmögliche Vermeidungsstrategie. Auf die Ergebnisse Deiner MPU sind wir alle sehr gespannt, kontrolliertes Kiffen ist eine selten gewählte Strategie, die aber angesichts der neuen Rechtslage an Bedeutung gewinnen wird. Um diesen Punkt noch einmal aufzugreifen: Bei Speicheltests sieht der eigentliche Test doch noch etwas anders aus, zumindest laut folgender Quelle... Vgl.: https://www.royalqueenseeds.de/blog-speiche...sen-musst-n1039 Zitat WIE FUNKTIONIEREN SPEICHELTESTS? Einer der bemerkenswertesten Unterschiede zwischen Speichel-Drogentests und dem Standard-Urintest besteht darin, dass jede dieser Methoden auf verschiedene Verbindungen im Körper testet. Urintests suchen nach 11-Nor-9-carboxy-Δ9-tetrahydrocannabinol (THC-COOH), einem Metaboliten, der entsteht, wenn Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) im Körper abgebaut wird. Abhängig von Deinem Körperbau, kann THC-COOH sogar noch über 30 Tage nach dem Konsum gefunden werden. Ein Speicheltest hingegen sucht nach THC Δ9-Tetrahydrocannabinol selbst. Nachdem Du geraucht hast, kleidet THC die Innenseite Deines Mundes aus, bevor es vom Körper verstoffwechselt werden kann. [..] Hat hier jemand das entsprechende Fachwissen, um diese Aussage zu bestätigen oder zu negieren? Denn das würde doch als zusätzlicher, durchaus sinnvoller Punkt für die Vermeidungsstrategie zählen. |
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21.01.2020, 21:45
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Nie gehört. Welche Werte weisen die Speicheltests denn nach oder nicht nach? Kann man sicher sagen, dass kein aktives THC mehr im Körper ist, wenn der Speicheltest null anzeigt?
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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21.01.2020, 22:05
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Hier ging es doch gar nicht um einen Speicheltest, oder hab ich da was überlesen...?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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22.01.2020, 01:01
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5076 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
@misc42
Was würdest du denn auf folgende Frage eines Gutachters antworten: "Herr misc42, der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar, der Erwerb und Besitz hingegen kann strafbar sein oder ist es sogar. Überzeugen Sie mich doch, dass ich in Ihrer beständigen Bereitschaft, gegen geltende Gesetze zu verstoßen, nur um angeblich ohne Rauschwunsch konsumieren zu können, kein Anzeichen für eine Missbrauchssymptomatik sehen muss." -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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22.01.2020, 09:10
Beitrag
#44
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
@Q-Treiberin:
Es ging um einen Punkt aus dem Bereich Vermeidungsstrategie, den Kai R. mir empfohlen hat zu streichen, weil er ihn für unglaubwürdig hält. Hier hatte ich die Nutzung von Drogentests vor Fahrtantritt genannt - daher die weitere Diskussion, ob es Tests gibt, die den aktiven THC Gehalt messen und nicht nur auf Abbauprodukte reagieren (die ja bekanntermaßen länger im Körper verbleiben bzw. nachweisbar sind. @MsTaxi: Gute Frage. Hier sehe ich persönlich mehrere Ansätze:
Fazit: Es ist ja nun einmal nicht das Ziel, dauerhaft oder täglich berauscht zu sein, sondern die positive Wirkung des Cannabis zu erfahren/zu nutzen. Hier sehe ich noch keine Anzeichen für eine vorliegende Missbrauchssymptomatik. Sollte ich mit dieser Annahme falsch liegen, wäre ich für weitere Ausführungen sehr dankbar. Und die Lehren für mich aus den letzen Wochen/Monaten: Alle o.g. Situationen werden entweder geplant oder nur dann eintreten, wenn in den darauf folgenden Tagen eine Teilnahme am Straßenverkehr (als Führer eines KFZ) ausgeschlossen werden kann. |
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22.01.2020, 09:38
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Könntest du die Rechtssprechung zum Konsum mal belegen, durch entsprechende idealerweise höhergerichtliche Urteile? Bisher kenne ich nur die Auffassung wer konsumiert, hat auch besesse, weshalb üblicherweise bei jedem erwischten Deliquenten im Straßenverkehr neben der berauschten Fahrt (Strafverfahren) und dem Verwaltungsverfahren (FSSt) auch immer ein Strafverfahren wegen BTM-Besitz eröffnet wird...das das wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft meist zügig eingestellt wird, bedeutet nicht, dass man nicht besessen hat.
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22.01.2020, 09:42
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5076 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Sorry, aber du weichst mir aus. Ich nehme nicht eine Sekunde an, dass du immer nur von anderen "versorgt" würdest. Wenn du auf diese oder ähnliche Fragen keine gute Antwort findest, wird das schwierig.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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22.01.2020, 09:47
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
[*]Stellen wir uns vor, ich besuche ein Konzert. Man trifft sich mit Freunden oder Bekannten (von denen man ggfs. weiß, dass sie Cannabis konsumieren) und bekommt einen Joint gereicht. dann müsste man den selbstverständlich ablehnen, denn es wäre ja kein geplanter Konsumanlass. Merkst Du, wie wichtig es ist, klare Regeln zu formulieren und dazu zu stehen? Mir scheint, Du bist inhaltlich noch nicht bereit, wirklich etwas zu ändern. Ich würde die Frage anders beantworten. Der Konsum ist nicht strafbar und der (illegale) Besitz bedeutet nicht, dass man Konsumregeln nicht einhalten kann. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Du hast die Regeln zum Besitz ja nicht gemacht, Deine Konsumregeln legst Du aber selber fest. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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22.01.2020, 10:19
Beitrag
#48
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Könntest du die Rechtssprechung zum Konsum mal belegen, durch entsprechende idealerweise höhergerichtliche Urteile? Bisher kenne ich nur die Auffassung wer konsumiert, hat auch besesse, weshalb üblicherweise bei jedem erwischten Deliquenten im Straßenverkehr neben der berauschten Fahrt (Strafverfahren) und dem Verwaltungsverfahren (FSSt) auch immer ein Strafverfahren wegen BTM-Besitz eröffnet wird...das das wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft meist zügig eingestellt wird, bedeutet nicht, dass man nicht besessen hat. Ein höhergerichtliches Urteil habe ich jetzt auf die Schnelle leider nicht gefunden, aber folgende Aussage (gefährliches Halbwissen des Internets?), welche in verschiedenen Quellen ähnlich dargelegt wird (vgl. http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen...bt-oder-nicht/). Ist Kiffen nun erlaubt oder nicht? Tatsächlich noch weitere Anhaltspunkte gefunden, die mit gerichtlichen Entscheiden einhergehen (vgl. https://kujus-strafverteidigung.de/blog/kon...t-kein-besitz/) Gemeinschaftlicher Konsum von Betäubungsmitteln Sorry, aber du weichst mir aus. Ich nehme nicht eine Sekunde an, dass du immer nur von anderen "versorgt" würdest. Wenn du auf diese oder ähnliche Fragen keine gute Antwort findest, wird das schwierig. Das ist sogar korrekt, aber wie Kai R. es gut formuliert hat: Konsum und Erwerb/Besitz sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Natürlich besitze oder erwerbe ich zum Zweck des Konsums, allerdings bedeutet der Besitz nicht gleich einen unkontrollierten, missbräuchlichen Konsum. Das ist dann von meiner Einstellung, meinen Regeln und meinem Verhalten abhängig. Diese Regeln gilt es dann natürlich auch strikt zu befolgen! [*]Stellen wir uns vor, ich besuche ein Konzert. Man trifft sich mit Freunden oder Bekannten (von denen man ggfs. weiß, dass sie Cannabis konsumieren) und bekommt einen Joint gereicht. dann müsste man den selbstverständlich ablehnen, denn es wäre ja kein geplanter Konsumanlass. Merkst Du, wie wichtig es ist, klare Regeln zu formulieren und dazu zu stehen? Mir scheint, Du bist inhaltlich noch nicht bereit, wirklich etwas zu ändern. Ich würde die Frage anders beantworten. Der Konsum ist nicht strafbar und der (illegale) Besitz bedeutet nicht, dass man Konsumregeln nicht einhalten kann. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Du hast die Regeln zum Besitz ja nicht gemacht, Deine Konsumregeln legst Du aber selber fest. Ich bin hier von mehreren Punkten ausgegangen. Zum einen, dass quasi die Gewissheit besteht, dass jemand Cannabis zum Konsum bereithält. Ebenso der letzte Satz meines Beitrags, dass die aufgezeigten Situationen durchaus geplant sein können oder nur dann eintreten, wenn die darauffolgenden Tage garantiert frei sind bzw. keine Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist. Ziemlich sicher würde ich mir dreimal überlegen, ob ich mitrauche oder nicht, von spontan soll hier keine Rede sein. Nevertheless, danke für den Hinweis. Trennung von Besitz und Konsum ist ein wichtiger Punkt. |
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22.01.2020, 10:58
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Es sei noch mal erwähnt: Überlege Dir ganz genau, was Du ändern willst und bleibe dann dabei. Du machst das nicht für die MPU, Du musst schon dahinterstehen. Im Moment hat man immer den Eindruck, dass Du eigentlich nicht wirklich etwas ändern willst.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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22.01.2020, 11:37
Beitrag
#50
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 17.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86211 |
Darf ich fragen, was genau zu dem entsprechenden Eindruck führt?
Folgende Situation ist ja gegeben:
Aufgrund meiner Auffäligkeit habe ich mich intensiv mit der Wirkung von Cannabis im Körper auseinandergesetzt und mich insbesondere über den Abbau (und dessen Dauer) der Wirkstoffe informiert, damit eine erneute Fahrt unter dem Einfluss von THC ausgeschlossen werden kann. Eben wegen dieser neuen Erkenntnisse habe ich für mich und den zukünftigen Konsum, wenn er denn stattfinden sollte, klare Regeln aufgestellt:
Und diese Regeln gilt es für mich zu befolgen, da sehe ich keine Alternative (außer den Konsum für immer komplett einzustellen). Alles andere wäre entweder fahrlässig oder arg blöd. Andere, klare Regeln in meinem Leben (die ich für mich aufgestellt habe) kann ich ebenso gut einhalten. Übersehe ich hier noch etwas? Seht ihr noch generelle Denkfehler in meinen Ansätzen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 13:29 |