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> Polizeikontrolle - Cannabis im Blut, Brief Führerscheinstelle, Abstinenznachweis u. a.
Betäubungsmittelkons...
Beitrag 09.10.2019, 17:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, wavey.gif

war lange Zeit öfters mal hier um mich ein bisschen in die Thematik reinzulesen, jetzt hat es mich auch erwischt und ich bin ein bisschen ratlos grade unsure.gif

Zu meiner Person:

24 Jahre
männlich
Wohnort BW

Zuerst mal ein Überblick was passiert ist:

31. Oktober 2016:
in geparktem Auto kontrolliert. Es wurden einige Gramm Gras gefunden.
Richter hat jedoch Blutabnahme abgelehnt, da ich nicht beim Fahren erwischt wurde.
Angaben zum Konsum habe ich, soweit ich mich erinnern kann, keine gemacht.
Verfahren wurde wegen geringer Menge eingestellt/fallen gelassen. (weiß die korrekte Terminologie nicht mehr)

16. August 2019:
wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgezogen. Urintest und Reaktionstests verweigert. Daraufhin Blutentnahme im KH.
Bis heute kam nix, bis auf die Einstellung des Verfahrens wegen Besitzes durch die Staatsanwaltschaft, da keine Drogen bei mir gefunden wurden.

Konsum habe ich sofort eingestellt, Urinstreifen (GabMed THC spezial Cut-Off 20 ng) sind negativ gewesen, wollte mich also diese Woche bezüglich eines Labors für den Abstinenznachweis informieren.

Dann ist heute ein Brief der Führerscheinstelle gekommen. Da ich aktuell studieren bin hat meine Mutter mir diesen weitergeleitet.

Bin jetzt ziemlich verwirrt, da ich davon ausging, dass eine Mitteilung an die FS-Stelle erst erfolgt, wenn das ganze bei der Bußgeldstelle durch ist. So habe ich dies aus diversen Threads mal zumindest rausgelesen. Mein Plan war eigentlich, durch einen taktischen Einspruch noch etwas Zeit zu gewinnen, das kann ich jetzt wohl vergessen... blink.gif

Ich füge euch mal einen Auszug ein, damit ihr über die Werte etc. Bescheid wisst.

"Die Polizei XY teilte uns mit, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie Betäubungsmittelkonsument sind.

Sie wurden am 16.08.19 als Fahrzeugführer kontrolliert. Bei der Kontrolle ergaben sich Anzeichen einer Betäubungsmittelbeeinflussung. Sie zeigten sich äußerst nervös, hatten deutliches Lidflattern und starkes Händezittern.

Eine erhobene Blutprobe ergab den Nachweis der Aufnahme von Cannabis mit:

Tetrahydrocannabinol 3,3 ng/ml
Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure 15,4 ng/ml
11-Hydroxy-Tetrahydrocannabinol 1,7 ng/ml


... (hier das übliche über Nichteignung § 11 u. 14 FeV)

Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann gem. §14 (1) S. 3 FeV angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. Dies ist bei Ihnen der Fall.

...

Ein positives med.-psych. Gutachten wegen Betäubungsmittelkonsums setzt in der Regel eine nachgewiesene Abstinenzphase von einem Jahr voraus.

... (Fristsetzung 14.10., Möglichkeit des vorzeitigen Verzichts auf die Fahrerlaubnis etc.)


So, ein positives Gutachten kann ich ja unmöglich erbringen. Hätte deshalb jetzt ein paar Fragen über den weiteren Ablauf:

- Soll ich von der Stellungnahme gebrauch machen? Hat ja eigentlich wenig Sinn, die Werte liegen ja über 1,0 ng, oder gibt es da irgendeine Möglichkeit?

- Lt. Brief steht bei mir ja jetzt gelegentlicher Konsum ohne Trennung fest. Denkt ihr, das in Kombination mit den (meiner Auffassung nach) recht niedrigen Werten würde reichen, um mit einem Abstinenznachweis von 6 Monaten durchzukommen, oder stehen die Chancen da eher schlecht? Von was ist das überhaupt genau abhängig, ob der Prüfer 6 oder 12 Monate sehen will?

- Wie läuft das ganze jetzt weiter ab? Wenn ich mich zum 14. nicht melde bekomme ich noch einen Brief, dass mein Führerschein eingezogen wird, oder? Und wie läuft das dann im Verhältnis zu dem Fahrverbot, das ich ja noch bekommen werde? Kann ich das antreten, wenn die FS meinen Schein bereits eingezogen hat?

- Was genau sagt der 11-Hydroxy-Wert und ist dieser bei mir okay, sprich bewegt er sich in einem geringen Maß?

- Ich hätte im internet nun ein Labor, das in meiner Nähe ist und von der Dakks akkreditiert ist. Lt. Leistungsverzeichnis bietet das aber nur Drogen-Schnelltests an. Reicht sowas, oder muss da eine genauere Urinuntersuchung erfolgen?

Das wäre erstmal alles von meiner Seite. Wäre natürlich für jede Hilfe von eurer Seite dankbar. smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 09.10.2019, 17:44
Beitrag #2


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Ich denke bei Deinen Werten könntest Du auch mit sechs Monaten Abstinenz durchkommen, wichtiger ist ja Deine Aufarbeitung und Konsumhistorie.
Das kommende Fahrverbot kannst Du in die Zeit des Entzuges legen, da Du für den Antritt des FV vier Monate Zeit bekommst.

Aus welchem Bundesland kommst Du?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 09.10.2019, 17:53
Beitrag #3


Neuling
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Q-Treiberin. smile.gif

Komme aus BaWü.

Ja, ich werde möglichst bald mit Screening und Aufarbeitung beginnen. Dass das Fahrverbot während der MPU-Vorbereitung erfolgen kann ist schon mal ne gute Nachricht.
Bei einem passiven Wert von 15 ng müsste ich ja mittlerweile nach bald zwei Monaten hoffentlich clean sein.
Den Fragebogen aus dem Forum werde ich in den kommenden Wochen mal versuchen zu beantworten und wahrscheinlich werde ich mir noch den Testknacker holen, falls der noch up-to-date ist. Falls jemand schon persönlich Erfahrung mit einer MPU machen durfte wäre ich natürlich auch froh über Ratschläge zur sonstigen Vorbereitung (MPU-Kurse, Verkehrspsychologe o. ä.)

Freundliche Grüße wavey.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.10.2019, 21:49
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 09.10.2019, 17:58
Beitrag #4


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Nimm Dir als erstes am besten den Kurzfragebogen vor, dann können wir schon mal ein bisschen abschätzen wo Du ungefähr stehst... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=125447


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Martinmmartin
Beitrag 09.10.2019, 20:16
Beitrag #5


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Mit dem Passivwert musst Du aufpassen. Du hast dein Wert im Blut erhalten , Abstinenz wird aber mittels Urin gemacht. Die Niere filtert rund um die Uhr ununterbrochen dein Blut richtung Urin und die Konzentration von THC-COOH im Urin ist deshalb ca 40X (!) höher als im Blut . Kauf dir im Ebay oder in Apotheke ein Schnelltest mit 20 ng Cut off und checke es nochmal....obwohl 2 Monatekonnten schon reichen.....
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beachlife
Beitrag 10.10.2019, 11:45
Beitrag #6


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Zitat (Betäubungsmittelkonsument @ 09.10.2019, 18:31) *
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann gem. §14 (1) S. 3 FeV angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. Dies ist bei Ihnen der Fall.


Spontan erschließt sich mir nicht, wie die FEB darauf kommt, dass es sich bei dir um einen gelegentlichen Konsumenten handelt. Akteneinsicht wäre hier sicher nicht verkehrt, um nachvollziehen zu können, was du genau bei dem damaligen Vorfall gesagt hast. Solltest du hier einen Konsum zugegeben haben, liegt das Kind im Brunnen. Andernfalls würde ich mich an deiner Stelle intensiv mit der Möglichkeit des einmaligen Konsums auseinandersetzen. Das könnte dir den FS retten und die festgestellten Werte sind geradezu prädestiniert für Einmalkonsum. Zu welcher Uhrzeit war die Verkehrskontrolle?

MfG
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HulioVanGoth
Beitrag 10.10.2019, 12:45
Beitrag #7


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Metabolismus Standardroute:
THC -> -11-OH-THC (Hydroxy) -> THC-COOH

Da 11-OH-THC ziemlich kurzlebig ist und weiter zu THC-COOH zerfällt gibt er eine relativ gute Auskunft darüber wie lange der letzte Konsum her ist bzw. dass der letzte Konsum nicht lange her ist. THC-COOH sättigt sich und kann daher nur für das Konsummuster herangezogen werden.
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Hornblower
Beitrag 10.10.2019, 16:16
Beitrag #8


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[Erbsenzählmodus ON]
Zitat (HulioVanGoth @ 10.10.2019, 13:45) *
[…] und weiter zu THC-COOH zerfällt [aufoxidiert wird…]

[Erbsenzählmodus OFF] narr.gif


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durban
Beitrag 10.10.2019, 16:27
Beitrag #9


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Zitat (Hornblower @ 10.10.2019, 17:16) *
aufoxidiert


Hast Du mit Buchstaben gewürfelt? tongue.gif


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Hornblower
Beitrag 10.10.2019, 16:40
Beitrag #10


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Ich hab's jetzt dreimal kontrolliert und sehe es nicht. think.gif Wo hab' ich den Knick in der Optik? blushing.gif


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durban
Beitrag 10.10.2019, 16:43
Beitrag #11


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Ich war nur beeindruckt von dem komplizierten Wort. Vielleicht ist da aber auch mein Maßstab nicht so hoch. laugh2.gif


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Hornblower
Beitrag 10.10.2019, 16:44
Beitrag #12


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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 10.10.2019, 16:53
Beitrag #13


Neuling
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@Q-Treiberin: danke für den Link. smile.gif
Ich bin leider aktuell zeitlich ziemlich eingespannt und ich würde mir für das Ganze gerne etwas Zeit nehmen, insbesondere für die Bewertung der inneren Motive, da ich mir hierbei noch ziemlich unsicher bin.
Zudem habe ich nächsten Montag auf Drängen meines Vaters noch einen Termin bei einem Anwalt (ja, ich weiß, habe keine große Hoffnung, dass sich da was machen lässt).
Ich werde aber definitiv zeitnah darauf zurückkommen.

@Martinmmartin: Vielen Dank, dass die Konzentration im Urin um so viel höher ist hätte ich definitiv erwartet… blink.gif
Einen Urintest mit cut-off 20 ng habe ich bereits besorgt (siehe Eingangspost).
Der letzte Test ist schon mehr als eine Woche her, ich werde es am Wochenende noch einmal probieren. Das Ganze ist für mich jedoch ziemlich schwer zu deuten:
Der Kontrollstreifen ist klar erkennbar, der Teststreifen jedoch nur minimal verfärbt. Lt. Packungsbeilage reicht bereits eine leichte Rosafärbung zur Annahme eines negativen Ergebnisses, aber ich wollte zur Sicherheit vor dem Abstinenzvertrag noch die zwei Monate voll machen, weil ich eigentlich nicht damit gerechnet habe, dass die Sache bei der Führerscheinstelle nun doch so schnell vonstatten geht.

@beachlife: ja, das werde ich mir definitiv anschauen. Denkst du, eine Einsicht liefe über den Anwalt schneller (wenn ich jetzt eh schonmal da bin…) oder soll ich da lieber selbst einen Termin machen?
Bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass zum Konsum keine Angaben gemacht wurden, aber hatte da leider einen ziemlichen Blackout.
Außerdem wurden Konsumutensilien konfisziert (Grinder, Papes). Von dem her sehe ich da leider ziemlich schwarz, aber ich werde mich auf jeden Fall in meine Führerscheinakte reinlesen.
Anbei noch Angaben zum Tathergang:

Zu zweit zwei kleinere Joints geraucht um ca. 21 Uhr, danach geredet und Musik gehört

Fahrtantritt war ungefähr zwischen 12 – 1 Uhr nachts. Geplanter Fahrtweg ca. 4 km, in die Kontrolle geriet ich ungefähr 50 m vor der Haustür.

@HulioVanGoth: okay, vielen Dank für die Erläuterung. Deckt sich ja dann auch damit, dass der Konsum wenige Stunden vor der Kontrolle stattfand whistling.gif

@Hornblower: Mit Chemiebegriffen kann ich eher nichts anfangen, da war ich leider immer eine relative Niete in der Schule laugh2.gif
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Hornblower
Beitrag 10.10.2019, 17:47
Beitrag #14


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Zitat (Betäubungsmittelkonsument @ 10.10.2019, 17:53) *
ich würde mir für das Ganze gerne etwas Zeit nehmen, insbesondere für die Bewertung der inneren Motive, da ich mir hierbei noch ziemlich unsicher bin.

Das ist sehr gut, wenn Du Dir gerade für diesen Punkt viel Zeit nimmst - denn der ist wirklich wichtig! Hier gilt es, tief zu schürfen!


Zitat
@Martinmmartin: Vielen Dank, dass die Konzentration im Urin um so viel höher ist hätte ich definitiv erwartet… blink.gif

Blutspiegel mit Urinspiegel zu korrelieren, hinkt immer, weil zu viele Faktoren eine Rolle spielen. In der Tat aber können Nieren Abfallstoffe aufkonzentrieren.


Zitat
Einen Urintest mit cut-off 20 ng habe ich bereits besorgt (siehe Eingangspost).

Gut.


Zitat
zur Sicherheit vor dem Abstinenzvertrag noch die zwei Monate voll machen, weil ich eigentlich nicht damit gerechnet habe, dass die Sache bei der Führerscheinstelle nun doch so schnell vonstatten geht.

Gut.



Zitat
@beachlife: ja, das werde ich mir definitiv anschauen. Denkst du, eine Einsicht liefe über den Anwalt schneller (wenn ich jetzt eh schonmal da bin…) oder soll ich da lieber selbst einen Termin machen?

Kannst Du ruhig selbst machen.

Zitat
Außerdem wurden Konsumutensilien konfisziert (Grinder, Papes). Von dem her sehe ich da leider ziemlich schwarz

Yep.


Zitat
@Hornblower: Mit Chemiebegriffen kann ich eher nichts anfangen, da war ich leider immer eine relative Niete in der Schule laugh2.gif

laugh2.gif
Ist für Dich auch völlig unwichtig. Ich wollte nur mal schlauschwätzen, und das "zerfallen" tat mir als Chemiker in den Augen weh.

Das, was für Dich wichtig ist, hat HulioVanGoth beschrieben. wavey.gif


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beachlife
Beitrag 10.10.2019, 22:42
Beitrag #15


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Das bloße Mitführen von Utensilien, die auf Konsum hindeuten, reicht meines Erachtens nicht aus, um gelegentlichen Konsum zu unterstellen. Die Uhrzeit der Kontrolle passt auch gut. Ich würde es zumindest versuchen, hat bei mir auch geklappt und mein Abbauwert war 4x so hoch wie deiner.

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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 21.11.2019, 11:16
Beitrag #16


Neuling
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Habe leider schlechte Nachrichten für mich...
Zunächst was passiert ist:
Habe gegenüber der FSSt auf Einmalkonsum plädiert.
Antwort: Sie können nicht nachweisen, dass dies nicht der Fall sei. Ich solle ein äG mit zwei Urinscreenings absolvieren; Fragestellung lautet, ob es sich um einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum handelt
War natürlich zunächst happy, da ja wohl nur der aktuelle Konsum aktenkundig war.
Dennoch habe ich Akteneinsicht gefordert und heute einen elektronischen Auszug erhalten

2026: Sichergestellt wurden 2,2 g sowie Konsumutensilien. Ein Konsum vor der Kontrolle wurde angeblich eingeräumt...

Wieso fordert die FSSt dennoch ein äG, obwohl zwei Konsumakte aktenkundig sind? Bin grade echt ratlos, habe gestern die Rechnung für das äG erhalten, aber in dem Fall wird das ja sowieso auf gelegentlichen Konsum rauslaufen.
Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?
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Hornblower
Beitrag 21.11.2019, 11:29
Beitrag #17


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Zitat (Betäubungsmittelkonsument @ 21.11.2019, 11:16) *
2026: Sichergestellt wurden 2,2 g sowie Konsumutensilien. Ein Konsum vor der Kontrolle wurde angeblich eingeräumt...

Das sieht für Deine Zukunft nicht gut aus. think.gif


Zitat
Wieso fordert die FSSt dennoch ein äG, obwohl zwei Konsumakte aktenkundig sind?

Naja, der zweite Konsum-Akt hat ja noch nicht stattgefunden. wink.gif




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durban
Beitrag 21.11.2019, 11:34
Beitrag #18


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Das ist doch erst mal positiv für Dich.

Der Stand jetzt ist: Die Behörde sieht sich nicht in der Lage, Dir gelegentlichen Konsum zu unterstellen - obwohl sie Kenntnis von der Sache aus 2016 hat.

Wenn durch das äG keine erheblichen Tatsachen dazukommen, könnte die FeB konsequenterweise nicht auf gelegentlichen Konsum schließen.

Das äG sollte also sauber sein und nur falls man Dich auf Dein Konsumeingeständnis von 2016 ansprechen sollte, solltest Du Dir überlegen, eine mehr oder weniger plausible Erklärung dafür zu finden.


--------------------
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 21.11.2019, 11:34
Beitrag #19


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*2016 soll es natürlich heißen laugh2.gif
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Hornblower
Beitrag 21.11.2019, 11:35
Beitrag #20


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OK, dann schließe ich mich Durbans Ausführungen an. whistling.gif


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Beitrag 21.11.2019, 14:10
Beitrag #21


Neuling
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Ich bedanke mich erstmal bei euch. Ja, kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die Sachbearbeiterin das übersehen hat, so dick ist die Akte ja nicht laugh2.gif
Wegen der UK‘s mach ich mir eigentlich keine Sorgen, bin ja jetzt seit drei Monaten abstinent.
Das Problem ist dass ich mir ziemlich sicher bin, der Gutachter wird dies thematisieren und wem glaubt er eher? Einem Polizisten oder einem Kiffer der seinen Hintern retten will unsure.gif

Naja, ich hätte noch ein paar Fragen bzgl des äG
Rechnung lautet nur auf zwei UK‘s, sollte ich trotzdem die Haare kürzen?

Und wenn es dennoch zu einer MPU kommen sollte:
Sind die UK‘s von dem äG für den Abstinenznachweis nutzbar oder wäre dann das gesamte Gutachten umsonst?

Gilt das neue Urteil nach dem man den FS erst nach nicht absolvierter MPU verliert trotzdem? Sprich, würde ich nach einem negativen Gutachten den Deckel direkt verlieren oder müsste man mir noch Zeit für eine MPU einräumen?

Danke an alle smile.gif
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HulioVanGoth
Beitrag 21.11.2019, 16:32
Beitrag #22


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Um mich Hornblower anzuschließen der zweite Konsum hat ja nie stattgefunden, warum du beim ersten Mal Gras & Utensilien eines anderen dabei hattest (oder deine aber nicht konsumierst?) kannst nur du dem Arzt später sagen.

Wenn die FssT zwei UK will dann werden auch 2 UKs durchgeführt, letztendlich gibst du privat ein ÄG auf mit 2 Urinkontrollen, warum sollte der Arzt/MPI etwas anderes tun (vorallem wer sollte das bezahlen). Wenn du beim Bäcker Brötchen bestellst bekommst du ja auch keine Brezeln.

Die UKs sollten verwertbar sein, da die CTU-Kriterien erfüllt werden.

Wenn du das ÄG überraschend nicht bestehst muss vor Entzug erst eine MPU angeordnet werden.

Mfg Hulio
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Martinmmartin
Beitrag 21.11.2019, 22:03
Beitrag #23


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Beim AG ist es egal was der (oder die) Arzt (in) glaubt, denkt, oder behauptet.... es ist nur wichtig was die messen koennen und ob deine Story zu dem Werten und den Maastricht kriterien fuer Einmalkonsum passt ( 6 Stunden regel usw...) . Wen das alles stimmt muessen die schreiben dass es anders nicht beweisen werden konnte und es MUSS von Einmalkonsum ausgegangen werden , manchmal schreiben die auch irgendwo dass es nicht glaubhaft ist aber die letzte Seite von dem Gutachten ist beantwortung der Fragestellung wo keine weitere Komentare erlaubt sind. Der Arzt wird aber versuchen dich klein zu kriegen ,
Mehr dazu hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058053706

Der Beitrag wurde von Martinmmartin bearbeitet: 21.11.2019, 22:10
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 20.01.2020, 21:47
Beitrag #24


Neuling
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Hallo Leute,

erstmal danke für die Nachrichten, das beruhigt mich grade ein wenig laugh.gif

Sorry für die Inaktivität, wollte das ganze mal für ein Weilchen aus dem Kopf bekommen, da es bei mir gerade ansonsten beruflich und privat etwas drunter und drüber geht.

Hatte vor Weihnachten mein erstes Screening, welches ich in der Zwischenzeit erhalten habe.
Ist für mich positiv gelaufen, sprich Test war negativ whistling.gif

Naja, morgen steht die Untersuchung an. Ich werde natürlich bei der Geschichte bleiben.
Für die Sache in 2016 habe ich einen (mehr oder minder glaubhaften) Ablauf parat.

Mein Fahrverbot habe ich ebenfalls absolviert. Das ganze war mir definitv eine Lehre und ich hoffe, dass ich morgen mit einem blauen Auge davonkomme. wavey.gif
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 31.01.2020, 19:47
Beitrag #25


Neuling
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Also, Gutachten ist heute eingetroffen...

Drogenscreenings negativ, keine gesundheitlichen Bedenken aber beantwortet wird die Fragestellung, damit es läge mindestens gelegentlicher Konsum vor sad.gif

Kurz zum Ablauf: Auf die Trunkenheitsfahrt ist der Arzt überhaupt nicht eingegangen, er hat nur bezüglich des Besitzdeliktes nachgefragt und ansonsten wegen Alkohol und Zigaretten.
Hatte die Tage drauf dann schon ein komisches Gefühl, weil ich mir halt unsicher war, wie ich das jetzt auffassen soll.

Er hat alles in dem Gutachten so geschrieben, wie ich es gesagt habe.
Beim Befund allerdings dann nur stumpf die typische Aussage, wie unwahrscheinlich es doch wäre, nach dem erstmaligen Konsum direkt in's Fahrzeug zu steigen und erwischt zu werden.
Kann ich auch voll nachvollziehen, aber weiter schreibt er dann, dass deshalb mindestens gelegentlicher Konsum wahrscheinlich sei.

Und trotzdem beantwortet er die Fragestellung damit, es läge "mindestens gelegentlicher Konsum" vor, schreibt nicht einmal, dass Einmalkonsum theoretisch möglich wäre.

Will ich eigentlich nicht so auf mir sitzen lassen, die Behörde bzw. der Arzt trägt doch eigentlich die Beweislast oder? Reicht da eine bloße Mutmaßung à la "es ist unwahrscheinlich"?
Habe schon ein Schreiben aufgesetzt um zumindest rauszuholen, dass einmaliger Konsum nicht mit einhundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann, aber weiß auch nicht ob ich das abschicken soll.

Hätte noch zwei Wochen bis zur Frist Zeit. Denkt ihr, da ließe sich noch was drehen? Hab nur das hier gefunden, was meinen Fall sehr gut beschreibt:

"Gewünschtes Ziel bei der PIMA = ab 10 ng/ml THC COOH liegt gelentlicher Konsum vor (Auffassung von Daldrup = veraltet aber immer noch gerne genommen, die Auslegung wird dem Ziel angepasst, was man wissenschaftlich als überaus schäbig und unsportlich einstufen kann).

Rein wissenschaftlich betrachtet ist es so:

Maßgeblich ist für die Feststellung der Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums auf die Konzentration des sich nur sehr langsam abbauenden wirkungsfreien Metabolits Carboxy-THC (=THC COOH) abzustellen (Daldrup u.a., Blutalkohol Band 37, 2000, S.41). Manche fabulieren auch traumtänzerisch von der generellen Unwahrscheinlichkeit, gleich nach dem ersten mal Kiffen auch noch erwischt zu werden, aber das soll hier nicht Thema sein"

https://www.strafverteidiger-schueller.de/2...ooh-angenommen/

(wenn Links nicht erlaubt sind bitte löschen, sorry)
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Buchholzer
Beitrag 31.01.2020, 20:52
Beitrag #26


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Der Herr schueller ist nun nicht unbedingt die Quelle auf die man sich bei THC stützen sollte....

welche Konsumangabe hast du denn zeitlich im Gutachten getätigt?
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 31.01.2020, 21:16
Beitrag #27


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Mag sein, in diesem Fall hat er es aber ja scheinbar noch drehen können, auch wenn man natürlich nicht weiß, wie die Erfolgsaussicht in so einem Fall ist.

Wie gesagt, Trunkenheitsfahrt wurde nicht thematisiert, es wird in dem Gutachten nur die Aussage bzgl. des Besitzdeliktes wiedergegeben, das war's - das Gespräch selbst dauerte auch max. 10 Minuten und mein Alkoholkonsum schien relevanter als der Cannabiskonsum.

Hätte noch eine Frage: soll ich das Gutachten nach jetzigem Stand überhaupt abgeben? Für eine MPU wäre das ja eher kontraproduktiv...
Und gibt es für die Frist zur Erbringung wirklich keine Vorschriften, außer dass diese "angemessen" sein muss?
Das hieße ja, wenn die Frist für das Gutachten abgelaufen ist und die Behörde mich bittet, innerhalb von einer Woche eine positive MPU abzugeben, dann wäre im Anschluss danach der Führerschein weg auch wenn diese Frist völlig unrealistisch wäre?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.02.2020, 04:44
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Buchholzer
Beitrag 31.01.2020, 21:38
Beitrag #28


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Deine FE ist auch weg wenn du kein Gutachten vorlegst...

Wie kommst du auf die Idee das der Herr noch was drehen konnte?

Welchen konsumzeitpunkt hast du im fÄG angegeben?
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 31.01.2020, 22:06
Beitrag #29


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Ja, das war nicht die Frage, es geht darum dass das ganze Gutachten dann in meiner Akte ist und dem Gutachter bei der MPU vorliegt.

Das findest du in dem Link, den ich gepostet habe. In dem Gutachten wurde ursprünglich von gelegentlichem Konsum aufgrund des THC-COOH-Gehalts ausgegangen, was dann aber nachträglich durch die PIMA korrigiert wurde.
Bei mir wurden die Werte der Polizeikontrolle nicht einmal thematisiert, sondern lediglich aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit ein Einmalkonsum verneint.

Soweit ich mich erinnern kann war auf dem Fragebogen lediglich das Datum des Konsums gefragt. Wie bereits gesagt wurde die Fahrt in dem Gespräch nicht thematisiert. Es finden sich keinerlei Uhrzeitangaben außer die der Kontrolle und ich kann mich nicht erinnern, nach der Uhrzeit des Konsums gefragt worden zu sein. Gesagt hätte ich ansonsten ca. 9 - 10 Uhr, also zwei bis drei Stunden vor der Kontrolle, was auch der Wahrheit entspricht.
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Buchholzer
Beitrag 31.01.2020, 23:16
Beitrag #30


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In dem link den du gepostet hast, gibt der Herr seine Meinung in vielfältiger Form wieder und wirft viele Sachen in den Topf....kramt auch ein ihm genehmes Urteil eines fernen Gerichts raus das für Hamburg nicht zuständig ist....aber ein Urteil wo er erfolgreich gegen die PIMA geklagt hat seh ich da nicht...

Wenn du keine konsumangaben gemacht hast, wie soll der Arzt denn dann sicher auf einmaligen probierKonsum kommen? Im fÄG haste ja auch mitwirkungspflichten....
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JiGGi
Beitrag 02.02.2020, 02:18
Beitrag #31


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Zu deinem Fall am 31.10.2016 wo du mit btm erwischt wurdest, kam was von der FEB ?
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 02.02.2020, 23:52
Beitrag #32


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@Jiggi: ne, da ja „nur“ Zubereitung und eingeräumter Einmalkonsum im Raum stand, was mir jetzt letztlich das Genick brechen wird. Ansonsten halt der übliche Brief von der Staatsanwaltschaft.

Hätte jetzt einige Fragen die mir hoffentlich paar Experten beantworten können:

1. nur aus Neugier: versteh ich das richtig, dass bei erstmaligem Verstoß nach 24a die Anordnung einer MPU nach 14 FeV eine reine Ermessenssache ist? Falls ja, ist es hier schon mal vorgekommen dass bei gelegentlichem Konsum und erstmaligem Verstoß keine mpu angeordnet wurde ?

2. wie ist denn der Unterschied zwischen Hypothese D4 und D3 definiert? Und ist gelegentlicher Konsum aus Sicht der FEV anders definiert als aus Sicht der Begutachtungsleitlinien, sprich Hypothese d4? Vermutlich schon oder? Ansonsten würde ja so gut wie jeder, der nicht grade regelmäßiger Konsument ist unter diesen Bereich fallen und müsste somit i.d.R. keinen Abstinenznachweis erbringen.

3. wäre in meinem Fall ein Termin bei einem verkehrspsychologen sinnvoll? Und wenn ja, wie läuft das ab? Sollte man sich da schon drauf vorbereiten? Und bekommt die FSSt bzw. das Begutachtungsinstitut da nur einen Nachweis oder quasi einen kompletten Mitschrieb des Gesprächs?

Also ich würde mich eigentlich rein von meinem konsummuster her in D3 verorten, D4 scheint ja in der Praxis keine große Rolle zu spielen...
Ich werde schauen dass ich einen Termin für eine haaranalyse für Ende April bekomme, da sollte ich ja dann hoffentlich sechs Monate Abstinenz nachweisen können.
Für Vorschläge oder Empfehlungen von eurer Seite wäre ich echt dankbar
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Betäubungsmittelkons...
Beitrag 25.02.2020, 16:50
Beitrag #33


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Hat sich wohl erledigt...

Thread kann gelöscht werden, oder auch nicht, falls es irgendjemandem was nützen sollte.

Danke für die Hilfe wavey.gif
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ulm
Beitrag 25.02.2020, 17:58
Beitrag #34


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