Ersttäter THC positiv |
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Ersttäter THC positiv |
11.09.2019, 19:28
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85782 |
vor rund zwei Wochen wurde ich als Ersttäter im Rahmen einer Verkehrskontrolle (Baden-Württemberg) positiv auf THC getestet. Folgende Blutwerte konnte ich gestern bei der Polizei erfragen: Tetrahydrocannabinol (aktives THC): 2,3 ng/ml 11-Hydroxy-THC: 1,9 ng/ml THC-Carbonsäure (passives THC): 107,0 ng/ml Da mein Vergehen erst kurz zurückliegt, habe ich bislang noch keine Anklageschrift/Bußgeldbescheid bzw. Post von der Führerscheinstelle erhalten. Bei der Polizei selbst habe ich keine Angaben über mein Konsumverhalten gemacht. Was ggf. noch von Bedeutung sein könnte: Ich habe dem Arzt bei der Blutentnahme mitgeteilt, dass ich im Moment ein Antidepressivum einnehme (eine Tablette tägl.). Ich weiß nicht, inwiefern sich das in irgendeiner Weise negativ auswirken könnte. Bis auf den geschildelderten Fall, bin ich bislang noch nicht polizeilich auffällig gewesen. Ich würde euch um eine kurze Einschätzung meines Falls bitten, besonders hinsichtlich der Frage, ob ich mit den o.g. Werten noch als Gelegenheitskonsument eingestuft werde und inwieweit nun ein äG oder eine MPU die wahrscheinliche Konsequenz sein wird. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob es bereits zum jetzigen Zeitpunkt ratsam wäre einen Anwalt zu konsultieren und wie die Chancen stehen, eine Probier-/Erstkonsum-Argumentation anzuführen. Meinen Konsum habe ich direkt nach dem Vorfall komplett eingestellt. Ich bin dankbar für jegliche Antworten und Tipps. |
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11.09.2019, 20:04
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 11.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75395 |
Herzlich Willkommen im Vekehrsportal,
Wie sah dein Konsum in letzter Zeit aus ? Die Experten werden sich noch dazu Kompetent äußern 👍🏻 Viel Glück |
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11.09.2019, 20:18
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 |
Vorrangig gilt:
Vereinbar mit der Fahrerlaubnis ist nur: - einmaliger „Probierkonsum“ - gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen (unter 1ng/ml) Nicht vereinbar mit einer Fahrerlaubnis ist: - gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen (also ab 1ng/ml aktivem THC im Blut) - regelmäßiger (in diesem Sinne täglicher oder fast täglicher) Konsum - retten kann dich nur der: einmaliger „Probierkonsum“ - dein passiv Wert deutet aber stark auf mehrfachen Konsum hin Tetrahydrocannabinol (aktives THC): 2,3 ng/ml 11-Hydroxy-THC: 1,9 ng/ml THC-Carbonsäure (passives THC): 107,0 ng/ml das Verhältnis zwischen aktiven und passiven Wert ist schei... Ich habe dem Arzt bei der Blutentnahme mitgeteilt, dass ich im Moment ein Antidepressivum einnehme (eine Tablette tägl.). Ich weiß nicht, inwiefern sich das in irgendeiner Weise negativ auswirken könnte. Was für eins-bzw. ist die Einnahme bei Teilnahme lt Artz im Straßenverkehr bedenkenlos? |
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11.09.2019, 21:39
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13616 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Mal "unter uns": Ich nehme an, Du konsumierst nahezu täglich? Wieviele Stunden lagen zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme?
Die Werte sind schon relativ hoch. Für "Einmalkonsum" brauchst Du schon eine sehr gute Story. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 11:59 |