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Gast_Georg_g_* |
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#501
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Du hast keinen Denkfehler. @Georg hat einen Ich habe keinen Denkfehler, ich halte mich lediglich an den Wortlaut der StVO. Du hingegen dehnst ihn aus und somit kommt als Ergebnis etwas heraus, das in der StVO nicht steht: Das Schild verbietet Kraftwagen (und Krädern mit Beiwagen) das Überholen von einspurigen und von mehrspurigen Fahrzeugen. Der fett hervorgehobene Teil steht nicht in der StVO. Das Zeichen verbietet das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge nicht, auch nicht nach einer "erst-recht"-Logik. In der Praxis wird dort, wo das Zeichen 277.1 steht, das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge nicht möglich und auch nicht erlaubt sein, dann aber wegen den Regeln des § 5 StVO. Das Überholverbot (aller Fahrzeuge) ist doch aber als Ge- oder Verbot definiert. Wo ist mein Denkfehler? Ich verstehe nicht, was du meinst. Kannst du es anders formulieren? |
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#502
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich verstehe nicht, was du meinst. Kannst du es anders formulieren? Da steht als Ge- oder Verbot:"Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen" Der fett hervorgehobene Teil steht nicht in der StVO. Na doch, genau das.
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Gast_Georg_g_* |
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#503
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Da steht als Ge- oder Verbot: "Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen" Steht das ausschließlich zum Zeichen 277.1? Oder steht es einleitend zu allen drei Überholverbotszeichen? Der Wortlaut des Zeichens 277.1 ist: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen." Und damit verbietet es nicht das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge. |
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#504
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Hier der Auszug aus dem BGBl:
![]() Der Wortlaut des Zeichens 277.1 ist: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen." Und damit verbietet es nicht das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge. Das ist die amtliche Bezeichnung des Schildes. Relevant ist aber die Verhaltensvorschrift in Gestalt des definierten Ge- oder Verbotes - und hier hat man im Rahmen der Änderungswünsche den Geltungsbereich auf mehrspurige Fahrzeuge erweitert.Zitat (Beschlussdrucksache 591/19(B) vom 14.02.2020.) Begründung: Die Änderung stellt klar, dass das Überholverbot nicht nur für einspurige Fahrzeuge gilt, sondern auch das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge einschließt.
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#505
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 708 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Ist ein Krad mit Beiwagen denn nicht einspurig? Das steht jetzt nämlich in der Bezeichnung, nicht aber in der Verhaltensvorschrift.
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#506
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
In der Bedeutung des roten Pkw auf den Überholverbotsschildern sehe ich eine gewisse Unlogik:
Bei einem "normalen" Überholverbot (276) steht der rote Pkw für "Fahrzeuge": Also dürfen auch einspurige Fahrzeuge hier nicht überholen. Bei einem Überholverbot 277.1 steht der rote Pkw jedoch dagegen lediglich für "mehrspurige Fahrzeuge": Also dürfen einspurige Fahrzeuge hier überholen! Egal wen!!! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#507
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1135 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 ![]() |
So, gestern noch mal den Checkpot geknackt
![]() ![]() Das mit den 2x25 in einem Jahr dürfte damit ja sowieso hinfällig sein ![]() -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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#508
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Das Teil heißt "Jackpot" (auf Deutsch: "Hanstopf"
![]() Beispiel im Straßenverkehr: An einer Kontrollstelle kann - warum auch immer - vielfach die Fahrer-Identität nicht festgestellt werden. Jedesmal, wenn die Fahreridentität nicht festgestellt werden kann wird die eigentlich fällige Strafe dem "Jackpot" zugeschlagen. Wenn man DICH dann erwischt und Deine Identität feststellt zahlst Du nicht nur Deine eigene Strafe, sonderen auch noch die Strafen Deiner 20 Vorgänger, die irgendwie "durchgerutscht" sind. DAS wäre soch auch mal ne Maßname... Übrigens: Nachdem ich hier gestern gelesen hatte, dass der neue Bußgeldkatalog ab heute "scharfgeschaltet" ist, habe ich zu Docine gesagt: "Es gibt ab morgen höhere Bußgeldsätze und niedrigere Fahrverbots-Schwellen. Wir solten morgen zwei Minuten eher losfahren... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7902 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Die Verordnung gilt ab heute, aber es gibt immer noch keine Vollversion, sehe ich das richtig?
Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer darf sich die StVO jetzt erstmal selbst zusammenbasteln, bevor er seine Fahrt antritt? ![]() |
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#510
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30727 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Aktuelle StVO bei buzer.de
Aktueller Bußgeldkatalog bei buzer.de Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.04.2020, 09:07 -------------------- |
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#511
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7902 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Der Abstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern gilt nur bei Schutz- aber nicht bei Radfahrstreifen ![]() Der Mindestseitenabstand gilt immer. Sogar bei Fußgängern. Also, wenn Radfahrer und Fußgänger in gleicher Richtung unterwegs sind, wie das "überholende" ![]() Ich denke, es liegt am Wörtchen "Überholen". Überholen tut man in der Regel diejenigen, die auf der gleichen Fahrbahn unterwegs sind. Ein Radfahrstreifen ist aber nicht Teil der Fahrbahn. ... Ah, jetzt hast du schnell editiert ![]() Bei Gesetze im Internet habe ich auch geschaut, da ist aber noch die alte Version hinterlegt. Danke für den Link auf buzer.de! |
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#512
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30727 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ah, jetzt hast du schnell editiert Ich hab zweimal editiert. Erst hab ich gesetze-im-internet reineditiert, dann aber wieder rausgenommen als ich festgestellt habe, dass der Bußgeldkatalog dort entgegen der Standangabe "Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814) geändert worden ist" nicht aktuell ist.
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#513
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich denke, es liegt am Wörtchen "Überholen". Überholen tut man in der Regel diejenigen, die auf der gleichen Fahrbahn unterwegs sind. Ein Radfahrstreifen ist aber nicht Teil der Fahrbahn. So dogmatisch ist der aktuelle Gesetzgeber im Bereich der StVO schon lange nicht mehr. Seit heute "überholt" man auch Fußgänger, die auf dem Gehweg laufen. Wenn sie in gleicher Richtung laufen. Da ergibt sich dann natürlich ein riesiges Problem: Weil ich links überholen muss: wie komme ich zum Teufel bitteschön an Fußgängern vorbei, die auf dem linksseitigen Gehweg in gleicher Richtung laufen, wie ich fahre? Und noch schlimmer wird es außerorts, wenn da kein Gehweg ist, und Füßlinge am linken Fahbahnrand entlanggehen... ![]() Zu Vz 277.1: In der Bedeutung des roten Pkw auf den Überholverbotsschildern sehe ich eine gewisse Unlogik: Bei einem "normalen" Überholverbot (277) steht der rote Pkw für "Fahrzeuge": Also dürfen auch einspurige Fahrzeuge hier nicht überholen. Bei einem Überholverbot 277.1 steht der rote Pkw jedoch dagegen lediglich für "mehrspurige Fahrzeuge": Also dürfen einspurige Fahrzeuge hier überholen! Der Text für den roten Wagen ist bei allen ÜV-Schildern derselbe. (Außer beim LKW-Symbol). Da unterliegst Du also einem Irrtum. Und die Änderung bezüglich der zu überholenden Fahrzeuge, ja, da hat man halt nicht aufgepasst, den Namen des Kindes zu ändern. Quasi Geschlechtsumwandlung ohne Namensänderung. Da geht jetzt die Maximilan-Klaus-Konrad aufs Damenklo. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#514
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7902 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zitat Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Damit ist die Berliner Stadtautobahn raus. Gleiches sollte für Ampeln mit grünem Leuchtpfeil gelten, da bei grünem Pfeil nicht mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist, oder?Zitat Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. 9Durch das Zeichen <Grünpfeil nur Radfahrer> wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. Das liest sich irgendwie so, als wäre das genannte Zeichen ein Zusatzzeichen für Zeichen 720. Der Grünpfeil (der da hängt), wird durch das zusätzliche Zeichen beschränkt ![]() Oder handelt es sich um ein eigenständiges Zeichen? |
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#515
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
@ rapit
Das BMVI hat bislang alle Anfragen zu diesem Thema mit dem ausweichenden Hinweis auf den Unterschied Überholen/Vorbeifahren abgebügelt (z.B. hier). Daher meine Aussage. Ob sich die Rechtssprechung an Ansichten wie jener des ADFC-Rechtsgutachten (hier) orientiert, ist ja meiner Ansicht nach noch nicht geklärt. In meinen Augen ist die Situation bei Radverkehrsanlagen immer noch jene wie vorher auf der Fahrbahn - ein Paragraph (§ 1 Absatz 2) regelt es unspezifisch, es gibt Urteile dazu, aber keine eindeutige Aussage in der StVO. Oder fehlt mir ein Blickwinkel? |
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#516
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Die Kosten für das Teil (ca 500,- € für das Kontrollgerät uns weitere 500,- € für Auslese- und Speicher-Hard-n'Software) latzt natürlich der Fahrzeughalter, die Hersteller freuen sich - und Vater Staat freut sich über die Mehrwertsteuer... ![]() Na komm, wer für Neuwägen durchschnittlich 34.000 Euro hinblättern kann, dem kommt es auf einen Tausender doch nicht an. Wenn ich mir nur anschaue, was ganz normale, erwachsene Menschen hinlegen für kindischen Quatsch wie Breitreifen oder Alufelgen... |
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#517
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Der Text für den roten Wagen ist bei allen ÜV-Schildern derselbe. (Außer beim LKW-Symbol). Da unterliegst Du also einem Irrtum. Nö, selba Irrtum! ![]() ![]() ![]() Beim "normalen Überholverbot (276) heiß es (jedenfalls in den VP-shortcuts): Zeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art und in der darüber stehenden Verhaltensvorschrift für Zeichen 276 und 277: Zitat Ge- oder Verbot Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet. Also darf im Fall von 276 auch kein Motorrad ein mehrspuriges Fahrzeug überholen. Bei 277.1 steht dagegen in der Verhaltensvorschrift: Zitat Ge- oder Verbot Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. Also gilt 277.1 (im Gegensatz zu 276) NICHT für überholende EINSPURIGE Fahrzeuge. ![]() Mit anderen Worten: - Der rote Pkw in Zeichen 276 steht für "Kraftfahrzeuge aller Art": - der rote Pkw in Zeichen 277.1 steht dagegen für "mehrspurige Kraftfahrzeuge" Mit NOCH anderen Worten: Andies Praktikantentruppe hat mal wieder zugeschlagen! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#518
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Immerhin: Der Rennradfahrer darf also immer überholen.
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#519
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Oder fehlt mir ein Blickwinkel? Jemand fehlte da ein Blickwinkel, eindeutig. Aber nicht dir! Dieser schwarze Peter geht ans BMVI ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#520
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Immerhin: Der Rennradfahrer darf also immer überholen. ![]() Nur, sofern er DEUTLICH schneller als das überholte Fahrzeug ist und weder (während des Überholvorgangs) den Gegenverkehr noch (beim Einscheren) das überholte Fahrzeug behindert... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#521
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Nö, selba Irrtum! ![]() ![]() ![]() Beim "normalen Überholverbot (276) heiß es (jedenfalls in den VP-shortcuts): Zeichen 276 Überholverbot für Kraftfahhrzeuge aller Art ![]() ![]() Es wird ja aber noch viel schlimmer! Dem Namen des Schildes nach soll es auch für Kräder mit Beiwagen gelten. Der (maßgeblichen) Regelung nach aber nicht! Denn Kräder sind in D "einspurige Kfz", nicht mehrspurige. Deswegen macht man ja immer die Formulierungsklimmzüge "mehrspurige Kfz und Kräder mit Beiwagen". Das war mir bislang gar nicht aufgefallen. @ukr: musst Du berücksichtigen, bist ja garantiert schon wieder was Bissiges am schreiben ![]() ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#522
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7902 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Ach du scheiße. Das war ja vorher schon unübersichtlich, was jetzt für einspurig und was für mehrspurig gilt usw
![]() Werde mir wohl die Regelungen zu Zeichen 267 - 277.1 ausdrucken und von innen an die Windschutzscheibe kleben. Warum macht das Ministrium eigentlich jedes Mal den gleichen Fehler und lässt das VP nicht vor der Veröffentlichung Korrektur lesen? |
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#523
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Kostenlos taugt nix. Ganz einfach.
Aber: das Beiwagenproblem ist mir erst im Moment aufgefallen. (Allerdings hätte ich bei einem echten Bearbeitungsauftrag nicht aus dem Gedächtnis heraus argumentiert, was Grundlage für den Fehler bei @Docs Einwand war). -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@ukr: musst Du berücksichtigen, bist ja garantiert schon wieder was Bissiges am schreiben Ach, so bissig wird das nicht, da ich mich ja nur auf VZ beziehe. Aber das mit Zeichen 277.1 findet in jedem Fall hinreichend Berücksichtigung - allein weil das Schild grafisch gesehen eine Vollkatastrophe ist. ![]() ![]() ![]() ![]() Ich hätte ja noch Varianten für mehrfachbesetzte PKW etabliert, um der Sache die Krone aufzusetzen. |
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#525
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10192 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Beispiel im Straßenverkehr: An einer Kontrollstelle kann - warum auch immer - vielfach die Fahrer-Identität nicht festgestellt werden. Jedesmal, wenn die Fahreridentität nicht festgestellt werden kann wird die eigentlich fällige Strafe dem "Jackpot" zugeschlagen. Wenn man DICH dann erwischt und Deine Identität feststellt zahlst Du nicht nur Deine eigene Strafe, sonderen auch noch die Strafen Deiner 20 Vorgänger, die irgendwie "durchgerutscht" sind. DAS wäre soch auch mal ne Maßname... Ohhh ![]() ... der jeder normale VT weiß ja nicht wieviele vorher "durchgerutscht" sind - sprich wie hoch der Jackpott ist. Und da es doch einen Unterschied macht nur die 1-fache oder 20-fache Strafe zu zahlen erhöht sich hierduch der Druck auf die VT sich doch StVO-konform zu verhalten. (das Blöde dabei: wenn alle StVO-konform fahren würden, gibt es keine "Durchrutscher" mehr - also sinkt die Jackpott-Wahrscheinlichkeit - das ganze entspräche einem Auf-&Abschwellen) OJ ![]() -------------------- Kampf
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#526
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#527
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Hier der Auszug aus dem BGBl: OK, dann stimme ich dir zu. Der Satz zu den Ge- und Verboten steht nicht einleitend zu allen drei Überholverbotszeichen, sondern tatsächlich direkt beim Zeichen 277.1. Dann sehe ich zwischen dem Satz in "Ge- oder Verbot" und der amtlichen Bezeichnung des Zeichens auch einen Widerspruch. Es gibt übrigens auch einen einleitenden Satz, nämlich: "Soll mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten werden, ist Zeichen 277.1 angeordnet." Hier ist also wieder nur die Rede von einspurigen Fahrzeugen. Offenbar soll man das dann als "Soll zusätzlich ... das Überholen von einspurigen ..." interpretieren. Mal sehen, was die Rechtsprechung daraus machen wird. Vermutlich wird dem geregelten "Ge- oder Verbot" mehr Gewicht beigemessen als der amtlichen Bezeichnung des 277.1. |
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#528
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich denke mal man wird eine Änderungs-VO nachlegen und den ganzen Quatsch, der jetzt so aufploppt, geraderücken.
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#529
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Wenn mich meine armen Augen nicht trügen stehen hier zwar die Bußgeldsätze und die Fahrverbote drinnen, NICHT aber die Punkte... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#530
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das mit dem Überholverbot erst recht von mehrsprigen Fahrzeugen war doch eine der Änderungen des fachgremiums, oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Da hat man dann einfach vergessen, den Namen zu ändern. Und fachlich beim ertweiterten Verbot auch noch die Beiwagen-Kräder-Formulierung vergessen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
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#531
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Wenn mich meine armen Augen nicht trügen stehen hier zwar die Bußgeldsätze und die Fahrverbote drinnen, NICHT aber die Punkte... Die standen auch schon vorher nicht im BKat, sondern in Anlage 13 zur FeV. |
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#532
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Mag sein.
Ich kenne nicht den "offiziellen" Bußgeldkatalog, sondern nur den (seit heute veralteten) Bußgeldkatalog im Verkehrsportal. Und dort stehen alle Infos drinnen, die man als Betroffener so braucht: Höhe des Bußgeldes, Anzahl der Punkte, Länge des Fahrverbots. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#533
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Jetzt drängel doch nicht so!
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#534
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Erste Ergebnisse:
http://www.vzkat.de/2020/StVO-2020/StVO-2020.htm Hinweise sind wie immer willkommen. ![]() |
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#535
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 161 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 ![]() |
Wer erteilt eigentlich die Carsharing-Plaketten für die Anbieter? Eine entsprechende Rechtsverordnung habe ich bisher nicht gefunden.
Und warum wird in der GebOSt unter die Gebührennummer 260 "Zuteilung eines Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen..." eingefügt. Wou soll der Ausweis gut sein? Ich dachte eigentlich, dass die Plakette den Ausweis ersetzt. |
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Beitrag
#536
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14122 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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#537
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 161 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 ![]() |
Wer erteilt eigentlich die Carsharing-Plaketten für die Anbieter? Eine entsprechende Rechtsverordnung habe ich bisher nicht gefunden. Und warum wird in der GebOSt unter die Gebührennummer 260 "Zuteilung eines Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen..." eingefügt. Wou soll der Ausweis gut sein? Ich dachte eigentlich, dass die Plakette den Ausweis ersetzt. Edit: Jetzt seh ich´s gerade..in der Erläuterung u.a. zu Z 314 ist auch vom Ausweis, der gut sichtbar ausgelegt werden soll, die Rede. Das passt doch mit dem § 39 Abs. 11 nicht unter einen Hut. |
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#538
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77953 ![]() |
Hat jemand eine Idee, warum das Radfahren auf beschilderten Gehwegen ab morgen 30 Euro weniger kostet als auf nichtbeschilderten, während es bisher 5 Euro mehr waren? Würde mich auch interessieren! Betrifft BkatV Nr. 2 vs. Nr. 141.4 Bzgl. "Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren" scheint es jetzt auch die Bußgeldalternativen - BKatV Nr. 7.3 (20 €) und - Nr. 2 (vorschriftswidrig linksseitig angelegten Radweg ... benutzt, 55 €) zu geben. ... wobei die "mildere" Buße nur dann greift, wenn "Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden" ![]() |
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#539
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Dumm nur, dass es keine Fahrschule für Radfahrer gibt.
Und auch keine theoretische Radfahrerpfüfung in Kfz.-Fahrschulen. Da weiß ich als Radfahrer gar nicht, wie das überhaupt mit dem linksseitigen Radweg ist: Variante 1: Ein Zeichen 240 gebietet dem Radfahrer, einen außerörtlichen linksseitigen Rad- und Fußweg zu benutzen. Dieser Weg neben einer Kreisstraße geht in der nächsten Ortschaft in einen stinknormalen Hochbord-Bürgersteig über, ohne dass die Radwegbenutzungspflicht durch irgendein Zeichen beendet wird. Auch an der nächsten Einmündung von links folgt weder eine Aufhebung noch eine Wiederholung von Zeichen 240. Eine nach rechts weisende Radwegfurt gibt es nicht. Ab welcher Stelle kostet den Radfahrer die Benutzung des zuvor benutzungspflichtigen kombinierten Geisterradlerwegs etwas - und wieviel? Variante 2: Im Rahmen der Durchforstung der Beschilderung benutzungspflichtiger Radweg hat sich vor einiger Zeit eine Änderung ergeben: Das erwähnte Zeichen 240 wurde (in beiden Richtungen) durch ein Zeichen 239 mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ersetzt, das Ende des "Radfahrer frei" bleibt weiter im Dunklen. Ab welcher Stelle kostet den Radfahrer die Benutzung des zuvor für Geisterradler freigegeben Fußwegs etwas - und wieviel? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#540
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77953 ![]() |
Da weiß ich als Radfahrer gar nicht, wie das überhaupt mit dem linksseitigen Radweg ist Wie der (Bundesrats)am 04.02.20 zu Papier gebracht hat, ist die "geistige Reife bei Dir als Rad Fahrenden ohnehin nur sehr heterogen ausgeprägt." Da macht es doch nichts, dass der Gesetzgeber vollkommen wirre Regelungen bzgl. des Radverkehr verfasst, und diese von den Verkehrsplanern vor Ort nochmal schludriger umgesetzt werden. |
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#541
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77953 ![]() |
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#542
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 11.10.2006 Wohnort: Bayrisch-Schwaben Mitglieds-Nr.: 24019 ![]() |
Habe zu einem mir unbekannten Schild auch eine Frage.
Im neuen VzKat ist es nicht zu finden. ![]() Gibt es dieses Verkehrszeichen in der Realität? |
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#543
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 ![]() |
In der Realität ja, in der StVO nicht.
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
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#544
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
Denn von der Idee her dürfte es Geschwindigkeitsbeschränkungen eigentlich nur da geben, wo eine Gefahr besteht, die man nicht rechtzeitig erkennt, wo man also im Nachhinein für die Tempobegrenzung als VT dankbar ist. Du meinst also die Autobahn, wo wegen einer verbogenen Leitplanke aus Richtgeschwindigkeit heraus Tempo 60 angeordnet wird? Hab' ich letztens auch drei Rosenkänze gebetet, dass ich meine Tempo 100 dort heil überlebt habe.PS: Ich bin Heide. |
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#545
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15892 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Ich finde je besonders lustig den Gesetzestext zum Zz ![]() Oh, da hat aber ein Schilderdesigner zu viel James Bond geguckt. ![]() Oder war da etwa einer von uns am Werk? ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#546
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75659 ![]() |
Ich habe nochmal ein Highlight gefunden. Diesmal als kleines Quiz formuliert:
Dumme Sache: Der verkehrsrechtlich versierte Autofahrer A. hält versehentlich auf dem Schutzstreifen für den Radverkehr und steigt aus dem Auto. Zur gleichen Zeit biegt ein Verkehrsüberwacher ums Eck, der sieht, dass ein Fahrradfahrer durch das Fahrzeug des A behindert wird. Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung ist nach dem neuen Tatbestandskatalog mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt bewehrt. So ein Mist! Wie kommt A. um den Punkt herum? Antwort A: Er verlässt das Fahrzeug für den Verkehrsüberwacher deutlich erkennbar Antwort B: Er verlässt das Fahrzeug, ohne dass ihn der Verkehrsüberwacher erkennen kann Antwort C: Er lässt das Fahrzeug einfach auf dem Schutzstreifen stehen Antwort D: Er fährt ohne zu zögern umgehend wieder vom Schutzstreifen herunter Es können mehrere Antworten richtig sein. Na, wer traut sich ![]() |
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#547
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Variante 1: Linksseitiges Radeln und Gehwegradeln ist beides prinzipiell verboten.Ein Zeichen 240 gebietet dem Radfahrer, einen außerörtlichen linksseitigen Rad- und Fußweg zu benutzen. Dieser Weg neben einer Kreisstraße geht in der nächsten Ortschaft in einen stinknormalen Hochbord-Bürgersteig über, ohne dass die Radwegbenutzungspflicht durch irgendein Zeichen beendet wird. Auch an der nächsten Einmündung von links folgt weder eine Aufhebung noch eine Wiederholung von Zeichen 240. Eine nach rechts weisende Radwegfurt gibt es nicht. Variante 2: Im Rahmen der Durchforstung der Beschilderung benutzungspflichtiger Radweg hat sich vor einiger Zeit eine Änderung ergeben: Das erwähnte Zeichen 240 wurde (in beiden Richtungen) durch ein Zeichen 239 mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ersetzt, das Ende des "Radfahrer frei" bleibt weiter im Dunklen. Dieses Verbot muss explizit per Schild aufgehoben werden Meines Erachtens muss diese Erlaubnis zum Gesetzesbruch an jeder Kreuzung neu erteilt werden (genauso wie eine Benutzungspflicht auch wenn das so nicht mehr in der VwV-StVO drin steht, in die 97er stand's drin ...) Also sofort Verbot ab Querstraße ... Ab welcher Stelle kostet den Radfahrer die Benutzung des zuvor benutzungspflichtigen kombinierten Geisterradlerwegs etwas - und wieviel? Da kommt dann noch die Frage hinzu, ab wann das vorwerfbar ist.Ab welcher Stelle kostet den Radfahrer die Benutzung des zuvor für Geisterradler freigegeben Fußwegs etwas - und wieviel? Verbotsirrtümer durch mangelhafte Beschilderung sollten zu Lasten der Behörde gehen, im Zivilrecht verweise ich gerne auf das OLG Jena bzgl. linksseitiger Wege, Owis dürfte nicht wesentlich anders aussehen. Das hängt aber auch von den örtlichen Indizien ab, ob man merken muss, dass die Freigabe zwingend endet ... Habe hier auch solche Stellen. Rechtsseitiger 240er, nach Einmündung eines inzwischen nur noch Rad-/Gehweges von rechts geht's in eine 30er Zone über, auf dem Gehweg sind inzwischen halbhüftige Parkstände markiert, für mich endet der 240er dort, aber ich würde sagen, mit einer Owi für Bordsteinweiterradler dürfte man nicht weit kommen ... Oder die Tage erst gesehen ein rechtsseitiger "Gehweg, Schleichradler frei" an der ersten Kreuzung, an der nächsten Kreuzung kein Schild mehr, aber markierte Radfurt läuft weiter. Für mich ist es ab dort ein "anderer Radweg", ein 240er ohne 240 nach § 2, damit Dauerschrittgeschwinigkeit aufgehoben ... Antwort B: = 23,50Er verlässt das Fahrzeug, ohne dass ihn der Verkehrsüberwacher erkennen kann |
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Gast_Georg_g_* |
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#548
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Guests ![]() |
Gibt es dieses Verkehrszeichen in der Realität? Ja, aber immerhin bleiben die deutschen Radfahrer innerhalb des Schildes und stoßen sich nur den Kopf am Schilderrand. Radfahrer im Elsass fliegen gleich komplett aus dem Schild raus (das Fahrrad bleibt aber drin). |
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#549
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 538 Beigetreten: 22.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86094 ![]() |
...Linksseitiges Radeln und Gehwegradeln ist beides prinzipiell verboten. Dieses Verbot muss explizit per Schild aufgehoben werden Meines Erachtens muss diese Erlaubnis zum Gesetzesbruch an jeder Kreuzung neu erteilt werden... Wie kommst Du zu dieser Ansicht? Wir reden von einem Sonderweg. Der endet auch nicht automatisch an jeder Kreuzung oder Einmündung. Zitat (genauso wie eine Benutzungspflicht auch wenn das so nicht mehr in der VwV-StVO drin steht, in die 97er stand's drin ...) 1.) Was glaubst Du, warum man es dort herausgenommen hat? Damit es weiterhin gilt? 2.) Der Umstand, dass eine Straßenverkehrsbehörde bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen hat, bedeutet für den Verkehrsteilnehmer überhaupt nichts. Ich habe nochmal ein Highlight gefunden. Diesmal als kleines Quiz formuliert: Dumme Sache: Der verkehrsrechtlich versierte Autofahrer A. hält versehentlich auf dem Schutzstreifen für den Radverkehr und steigt aus dem Auto. Zur gleichen Zeit biegt ein Verkehrsüberwacher ums Eck, der sieht, dass ein Fahrradfahrer durch das Fahrzeug des A behindert wird. Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung ist nach dem neuen Tatbestandskatalog mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt bewehrt. So ein Mist! Wie kommt A. um den Punkt herum? Antwort A: Er verlässt das Fahrzeug für den Verkehrsüberwacher deutlich erkennbar Antwort B: Er verlässt das Fahrzeug, ohne dass ihn der Verkehrsüberwacher erkennen kann Antwort C: Er lässt das Fahrzeug einfach auf dem Schutzstreifen stehen Antwort D: Er fährt ohne zu zögern umgehend wieder vom Schutzstreifen herunter Es können mehrere Antworten richtig sein. Na, wer traut sich ![]() Er macht sich vom Acker und streitet später ab, gefahren zu sein. So, wie üblich. Es kann eventuell ein Fahrtenbuch geben. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Jedoch keinen Punkt. |
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#550
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Radfahrer im Elsass fliegen gleich komplett aus dem Schild raus (das Fahrrad bleibt aber drin). Ha, geschieht Monsieur Piktogramm ganz recht: ist offenbar ein Geisterradling: fährt auf einem Steigungsschild in falscher Richtung bergab ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 17:32 |