... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

12 Seiten V   1 2 3 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Neue Verkehrszeichen, Scheuers StVO-Novelle
ukr
Beitrag 15.08.2019, 13:17
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



    
 
Da ich denke, dass man das ein oder andere Vorhaben diskutieren kann, habe ich mal einen neuen Thread erstellt.

Zum Einlesen gibt es das hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/S...vo-novelle.html


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.08.2019, 13:23
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13410
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Das ist so traurig, dass ich es gar nicht kommentieren möchte crybaby.gif

Es wird wieder Murks herauskommen, denn es sind mal eKF berücksichtigt und mal nicht. wallbash.gif
Beispiele:
- Freigabe Einbahnstraßen
- Nebeneinanderfahren
- Fahrradzone ungleich eKF-Zone


Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 13:27
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Am meisten regt mich derzeit das komische Überholverbot von Zweirädern auf.

Gefolgt vom Kraftwagenpiktogramm mit 3 Personen, was für Personenkraftwagen stehen soll. wallbash.gif

Warum soll das ÜV nur für mehrspurige Kfz gelten, während dasselbe rote-Auto-Piktogramm sonst auch für einspurige Kfz gilt?

Da hätte man doch lieber was völlig neues entworfen, was zugegebenermaßen eigentlich antik ist,


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 13:28
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (rapit @ 15.08.2019, 14:27) *
was für Personenkraftwagen stehen soll. wallbash.gif
Gell... laugh2.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 13:53
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



ja, da ist ja das "3+ Bastelpiktogramm" von vor einigen Tagen besser.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 15.08.2019, 14:08
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5668
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Der erweiterte Mindestparkabstand vor Kreuzungen und Einmündungen scheint mir recht praxisfremd zu sein, da er ausschließlich von benutzungspflichtigen (!) Radwegen abhängen soll. Außerdem frage ich mich, warum nbpfl. RW weniger freie Sicht benötigen als bpfl. RW. Soll das ein Signal sein: "Selbst Schuld, wer die benutzt"?

Positiver Aspekt dabei: durch die zu erwartenden Diskussionen um die Anwendung im Einzelfall wird vielen VT die Unterscheidung der Radwege erstmals bewusst werden und möglicherweise wird den Radwegen grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt, weil sie das eigene Parkverhalten mitbestimmen.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Blechkiste
Beitrag 15.08.2019, 14:16
Beitrag #7


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 14.08.2019
Mitglieds-Nr.: 85653



Wow ohmy.gif

Der Schilderwald ist doch stellenweise so verkompliziert, das selbst der durchschnitts-intelligente mitdenkende Verkehrsteilnehmer manches nicht versteht.

Zitat
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
Überholverbot von Radfahrenden
Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen


Kommt mir so vor, als hat da jemand was gegen Radfahrer. think.gif

Es gibt jetzt schon genug Situationen, wo Radfahrer an Kreuzungen von Autofahrern übersehen werden. Radfahrer per Grünpfeil unabhängig des restlichen Verkehrs drum herum abbiegen zu lassen sehe ich nicht als Erhöhung deren Sicherheit. Wie verhält sich das, wenn gleichzeitig eine vom Radfahrer gequerte Fußgänger-Ampel für die Fußgänger grün hat? Da sehe ich für Radfahrer vs. Autofarher und Radfahrer vs. Fußgänger Kollisionen bevorstehen.

Auch das Fahren von Radfahrern in Gegernrichtung zum Verkehr (Einbahnstraßen) verstehe ich eher als zusätzliches Gefahrenpotential.

Ich bezweifle das es funktioniert, das Autos, Busse, LKW, Lieferwagen, etc. über einen längeren Zeitraum mit 20 km/h hinter einem Fahhrad herschleichen werden. Impulsive/genervte Überholmanöver würden hier, nach meinem Verständnis, wieder zusätzlich den Radfahrer gefährden. Der aufgrund des Überholverbots nicht damit rechnet (/muss) überholt zu werden.

Und zuletzt, Radfahren auf sandigem Untergrund?

Zitat
so dass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.


Und alle Führerschein-Besitzer werden dann per automatisch zugeschickter Info-Mappe über die Bedeutung der neuen Schilder informiert?

Zitat
planen wir auch Änderungen in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz


Bleibt zu hoffen, das diejenigen die das Ganze absegnen müssen, Sinn von Unsinn unterscheiden können.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 14:29
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Ach ja, der Radschnellweg: warum muss das a) grün sein, und b) einen weißen Rand haben, plus einen schwarzen?? think.gif

Das Carsharing-Piktogramm gibt es in der Praxis ja längst. Lässt mich immer schmunzeln, ob Voraussetzung kaputte Autos sind laugh2.gif

Und das Piktogramm für E-Car-Sharing fehlt! Vorschlag:


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 14:30
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Scheinbar setzt man diese Tradition mit den neuen Sinnbildern "Fahrrad und Möppi von hinten" jetzt fort.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 15.08.2019, 14:33
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Zitat (rapit @ 15.08.2019, 14:27) *
Warum soll das ÜV nur für mehrspurige Kfz gelten, während dasselbe rote-Auto-Piktogramm sonst auch für einspurige Kfz gilt?
Aber VZ 276 gilt doch eben gerade nicht für einspurige Fahrzeuge?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Blechkiste
Beitrag 15.08.2019, 14:49
Beitrag #11


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 14.08.2019
Mitglieds-Nr.: 85653



Zitat (rapit @ 15.08.2019, 15:29) *
Und das Piktogramm für E-Car-Sharing fehlt! Vorschlag:[/url]

Auf dem Bild sind aber nur als Mann und Frau erkennbare Personen abgebildet, "divers" geschlechtliche könnten sich durch das Schild benachteiligt fühlen. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 14:51
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (treysis @ 15.08.2019, 15:33) *
Aber VZ 276 gilt doch eben gerade nicht für einspurige Fahrzeuge?

Das rote Auto betreffend schon.
Alle Kfz dürfen mehrspurige Kfz nicht überholen.

Wenn also künftig rote PKW nur noch "mehrspurige Kfz bedeuten sollen, muss unser Vz 276 geändert werden. In etwa so:


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 15:06
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Das Möppi-Sinnbild sieht auf deinem Schild noch mehr aus wie eine stilisierte Waldohreule, der man die Ohren langgezogen hat.
Oben wären sie besser angeornet, dann sitzt sie auf nem Ast. tongue.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.08.2019, 15:07
Beitrag #14





Guests






Zitat (treysis @ 15.08.2019, 15:33) *
Aber VZ 276 gilt doch eben gerade nicht für einspurige Fahrzeuge?

Doch, es gilt auch "für" einspurige Kraftfahrzeuge, aber nicht "gegenüber" einspurigen (Kraft-)Fahrzeugen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.08.2019, 15:11
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13410
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ich will auch ein Zeichen 276 dreiviertel!
Angehängte Datei  lmnu_au_9898___Dachlast.png ( 21.56KB ) Anzahl der Downloads: 6

Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge mit Dachlast. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ks-film
Beitrag 15.08.2019, 15:17
Beitrag #16


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 446
Beigetreten: 25.10.2018
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 84343



Hier meine Kommentare zu den VZ

Zitat (Quelle: BMVI)

Das finde ich doch etwas fragwürdig...
Mir erschließt es sich nicht, warum man jetzt Busspuen für alle Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen öffnen möchte.
Ich glaube nämlich nicht, dass so viele lieber Fahrgemeinschaften bilden und denke dass normale PKW auf der Busspur eher den Bus behindern und somit der Zweck der Busspur verloren geht...

Zitat (Quelle: BMVI)

Warum beschildert man dann nicht einfach Fahrradstraßen?

Zitat (Quelle: BMVI)

Wenn der Versuch in den Städten erfolgreich war, warum nicht?

Zitat (Quelle: BMVI)

Finde ich gut. Wenn es in Zukunft mehr solcher Radschnellwege geben soll, sollten sie auch einheitlich ausgeschildert werden...

Zitat (Quelle: BMVI)

Wenn sich so in Kombination mit VZ 314 wirksam Parkplätze reservieren lassen könnten, ist das doch eine gute Idee...

Zitat (Quelle: BMVI)

Wozu? Sollen dich die Carsharer jetzt registrieren? Mal wieder eine Bürokratie was etwas gutes wieder unattraktiver macht...

Zitat (Quelle: BMVI)

Sieht etwas komisch aus,
aber meiner Meinung wenn es an problematischen Stellen aufgestellt wird,
und so Unfälle verhindert werden, ist es doch ok...

LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.08.2019, 15:20
Beitrag #17





Guests






Die Sache mit dem Radschnellweg auf sandigem Untergrund habe ich nicht verstanden.

Das Zeichen "Fahrradzone" zusätzlich zur bereits vorhandenen Fahrradstraße halte ich für unsinnig und es widerspricht dem Charakter eines Sonderwegs bzw. eines Gebotszeichens. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll ja in einer solchen Fahrradzone auch ohne Zusatzzeichen jeglicher Verkehr, also auch alle Kraftfahrzeuge, fahren dürfen. Oder ist das im Artikel nur missverständlich beschrieben?

Und die Schrittgeschwindigkeit innerorts für rechtsabbiegende Kfz. mit mehr als 3,5 t z.G. muss ja wohl auch noch näher beschrieben werden. Oder soll sie auch bei konfliktfreiem Abbiegen mit Pfeilampel gelten?

Ich glaube, da muss man mal den genauen Wortlaut der Novelle abwarten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ks-film
Beitrag 15.08.2019, 15:21
Beitrag #18


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 446
Beigetreten: 25.10.2018
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 84343



Zitat (Georg_g @ 15.08.2019, 16:20) *
Die Sache mit dem Radschnellweg auf sandigem Untergrund habe ich nicht verstanden.


Das VZ soll aufgestellt werden, wenn sich keine Bodemarkierungen markieren lassen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 15:26
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (ks-film @ 15.08.2019, 16:17) *
Sieht etwas komisch aus
Ist vor allem mit einem "beiläufigen Blick" nicht zu erfassen.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 15.08.2019, 15:41
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2922
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (Tinu @ 15.08.2019, 14:08) *
Der erweiterte Mindestparkabstand vor Kreuzungen und Einmündungen scheint mir recht praxisfremd zu sein, da er ausschließlich von benutzungspflichtigen (!) Radwegen abhängen soll.
Sehe ich anders.
Das BMVI schreibt: "... wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbild gekennzeichnet ist."
Auch auf dem Zeichen Z 1022-10, welches in meiner Gegend ja üblicherweise an nicht benutzungspflichtigen Radwegen angebracht wird, ist ein Radsinnbild zu sehen.

Zitat (ks-film @ 15.08.2019, 15:17) *
Ich glaube nämlich nicht, dass so viele lieber Fahrgemeinschaften bilden und denke dass normale PKW auf der Busspur eher den Bus behindern und somit der Zweck der Busspur verloren geht...
Die Busse werden eher die PKW behindern, schließlich müssen diese in Zukunft in Schrittgeschwindigkeit Abbiegen. Und das anscheinend unabhängig davon ob Ihnen Buslichtsignale freie Fahrt signalisiert.

Was mich sehr ärgert ist das Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen bei mehr als 30 km/h.
Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kann der Assistent sehr nervig sein, da es immer Verkehrsteilnehmer gibt die meinen 10 m Abstand langen locker wenn man jemanden vor den Kühler zieht. Insbesondere im Berufsverkehr.
Hoffentlich gibt es noch lange genug die Möglichkeit Fahrzeuge ohne diesen Assistenten zu kaufen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 15.08.2019, 15:54
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5668
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Üblicherweise werden nbpfl. RW gar nicht beschildert oder gekennzeichnet (und Z 1022-10 kennzeichnet idR keine Radwege, auf denen man den Radverkehr meistens nicht extra freigeben muss). Sie als solche zu identifizieren funktioniert deshalb nur durch Ausschluss: Kein Gehweg, keine Fahrbahn, also wohl Radweg. Dieses Spiel dürfen dann auch parkwillige Kraftfahrer auf der Fahrbahn betreiben. whistling.gif


Zitat (Georg_g @ 15.08.2019, 16:20) *
Das Zeichen "Fahrradzone" zusätzlich zur bereits vorhandenen Fahrradstraße halte ich für unsinnig und es widerspricht dem Charakter eines Sonderwegs bzw. eines Gebotszeichens. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll ja in einer solchen Fahrradzone auch ohne Zusatzzeichen jeglicher Verkehr, also auch alle Kraftfahrzeuge, fahren dürfen. Oder ist das im Artikel nur missverständlich beschrieben?

Wo steht im Artikel etwas zu Kfz-Verkehr in Fahrradzonen?
Ich verstehe das so, dass Fahrradzonen zukünftig nicht zusätzlich beschildert werden, sondern stattdessen. Und zwar genau dort, wo jetzt sich kreuzende Fahrradstraßen de facto bereits eine Zone bilden, aber einzeln als Fahrradstraßen an jeder Kreuzung neu beschildert werden müssen – wie sonst auch bei Zonenbeschilderungen.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 15:59
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Georg_g @ 15.08.2019, 16:20) *
Die Sache mit dem Radschnellweg auf sandigem Untergrund habe ich nicht verstanden.

Es geht a) viel schneller und b) viel billiger, eine Schotterpiste als Radschnellweg zu beschildern, als einen ordentlichen zu bauen. mickey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.08.2019, 17:01
Beitrag #23





Guests






Zitat (Tinu @ 15.08.2019, 16:54) *
Wo steht im Artikel etwas zu Kfz-Verkehr in Fahrradzonen?

Es heißt im Artikel u.a.: "Für den Fahrverkehr [nicht: Fahrradverkehr] gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden."

Das klingt so, als ob "Fahrverkehr" dort grundsätzlich erlaubt sei, auch ohne Zusatzzeichen. Vermutlich ist das aber nicht der Fall, weshalb ich lieber erst mal den genauen Wortlaut abwarte.

Zitat (dopero @ 15.08.2019, 16:41) *
Was mich sehr ärgert ist das Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen bei mehr als 30 km/h.
Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kann der Assistent sehr nervig sein, da es immer Verkehrsteilnehmer gibt die meinen 10 m Abstand langen locker wenn man jemanden vor den Kühler zieht.

Auch hier würde ich erst mal abwarten, was genau geregelt wird. Einen Tempomaten mit Abstandsradar wird man sicherlich auch künftig abschalten dürfen. Gemeint sind vielleicht Systeme wie ABS oder Bremsassistent. Vermutlich wird das auch keine Verhaltensvorschrift der StVO, sondern eine Zulassungsvorschrift der StVZO oder FZV.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 15.08.2019, 17:09
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Zitat (rapit @ 15.08.2019, 15:51) *
Wenn also künftig rote PKW nur noch "mehrspurige Kfz bedeuten sollen, muss unser Vz 276 geändert werden. In etwa so:
Ok, jetzt verstehe ich, was du meinst. Das "Problem" besteht ja aber schon jetzt: roter PKW=auch einspurige FZ, schwarzer PKW=nur mehrspurige FZ.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
A2Pilot
Beitrag 15.08.2019, 17:30
Beitrag #25


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 91
Beigetreten: 08.06.2016
Wohnort: Region Hannover
Mitglieds-Nr.: 79011



Zitat (dopero @ 15.08.2019, 16:41) *
Was mich sehr ärgert ist das Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen bei mehr als 30 km/h.
Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kann der Assistent sehr nervig sein, da es immer Verkehrsteilnehmer gibt die meinen 10 m Abstand langen locker wenn man jemanden vor den Kühler zieht. Insbesondere im Berufsverkehr.
Hoffentlich gibt es noch lange genug die Möglichkeit Fahrzeuge ohne diesen Assistenten zu kaufen.
Das ist doch geil und fördert das kommunilkative Miteinander, wenn ich auf der Autobahn vom Einfädelungsstreifen mit 60 gleich links vor den Kühler meines Nebenmannes ziehe. Der geht automatisch in die Eisen, ich hab genug Platz zum auffahren und ob meinem Ex-Nebenmann der Kofferraum verkürzt wird interessiert mich nicht (ist eh nicht eingehaltener Sicherheitsabstand) shutup.gif whistling.gif thread.gif

Wer meint, das ist noch nur von einem bekloppten A2Piloten erdacht und wird im realen Verkehr nie nicht niemals passieren, der sollte schon jetzt eine Autobahn mit viel Verkehr befahren (A2/A7 Hannover, Ruhrgebiet, etc.). Da wird der Sicherheitsabstand (halber Tacho, der Tacho von meinem Polo hat so ca. 20cm Durchmesser, d.h. 10cm Abstand) schon jetzt live und in Farbe gelebt.

Gut gemeint ist halt immer noch die kleine Schwester von Scheisse. ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 15.08.2019, 17:31
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5668
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (Georg_g @ 15.08.2019, 18:01) *
Das klingt so, als ob "Fahrverkehr" dort grundsätzlich erlaubt sei, auch ohne Zusatzzeichen.

Die Formulierung wurde wahrscheinlich einfach nur ohne den vollständigen Kontext aus der Regelung für Fahrradstraßen kopiert. Wenn die F-Zonen im Gegensatz zu den F-Straßen auch ohne ZZ freigegeben wären, wäre das allerdings ein weiteres Beispiel für inkonsistente Beschilderungslogik.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 17:39
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Auf jeden Fall ist diese "Novelle" ein würdiges Geburtstagsgeschenk für die Schilderwaldnovelle von 2009. laugh2.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.08.2019, 17:42
Beitrag #28





Guests






Vielleicht ist das neue Motto zum Schilderwald "Verdichtung statt Lichtung".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 15.08.2019, 18:03
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Also quasi Wiederaufforstung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 18:33
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Ich bin ja mal gespannt, wie man die Freigabe für PKW mit Fahrgemeinschaften überwachen will und ob man sich in diesem Zusammenhang der Thematik mit den "besonderen Lichtzeichen" widmet. thread.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2019, 18:56
Beitrag #31


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21790
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat ( STVO-Novelle)
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Klasse: Jetzt kriegen wir zwei verschiedene Schrittgeschwindigkeiten.
Ich habe mich bisher schon gefragt, wie schnell GENAU man im Verkehrsberuhigten Bereich fahren darf (nicht schneller als 4 bis 7 km/h). Rechtsabbiegende Lkw dürften in Zukunft "nicht schneller als 7 bis 11 km/h".

Warum schreibt man dann nicht auch noch vor:
- "Innerorts nicht schneller als 30 bis 50 km/h,
- außerorts nicht schneller als 75 bis 100 km/h"? think.gif

Mal Spaß beiseite: Warum kann es nicht in der StVO an den entsprechenden Stellen eindeutig heißen :[i "Es ist mit Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) zu fahren."[/i]? think.gif

Ich fürchte übrigens, eine Geschwindigkeitsreduktion auf Schrittempo beim Rechtsabbiegen von Lkw könnte dazu führen, dass die Fahrer es als Freibrief nehmen, entsprechend "blind" in die abzweigende Straße einzubiegen.
Was macht dann ein Radfahrer, der gerade noch anhalten konnte, wenn er merkt, dass der Auflieger oder Anhänger des langsamfahrenden Lastzuges "die Kurve schneidet="? blink.gif

Meine Prognose:
Das ist reiner Aktionismus, denn es verhindert keine Toten!



Zitat (ukr @ 15.08.2019, 19:33) *
Ich bin ja mal gespannt, wie man die Freigabe für PKW mit Fahrgemeinschaften überwachen will und ob man sich in diesem Zusammenhang der Thematik mit den "besonderen Lichtzeichen" widmet. thread.gif

Die "Fahrgemeinschafts-Regel" entlastet Mami bei der Hausarbeit:
Sie muss nicht auch noch gleichzeitig auf sie beiden Blagen aufpassen, denn die nimmt Papi mit zum Einkaufen, damit er sein Auto vollkriegt.
UNd wenn er selbst sie nicht braucht, dann verleiht er sie an seinen Nachbarn...

Merke:
Die meisten der Vorschläge sind echt bescheuert...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 19:01
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2019, 19:56) *
Die meisten der Vorschläge sind echt bescheuert...

Sag ich doch: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058055497 laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Baghira
Beitrag 15.08.2019, 19:04
Beitrag #33


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2058
Beigetreten: 25.03.2005
Wohnort: Hamburg/Ost
Mitglieds-Nr.: 8972



Wenn die Novelle so durchgesetzt wird, muss ich meine Meinung (teilweise) gegenüber den CSU Verkehrsministern revidieren.
Sicher, die Einbahnstraßen werden schon häufig freigegeben, mehr ist besser. Die 150cm Abstand zum überholenden Rad ist schon durch Gesetze bestätigt, im Gesetz machts aber auch was her, Die Strafe fürs auf Radfahrstreifen und dem Trottior parken wird hoffentlich auch von den Ordnungskräften verstärkt bewacht werden.Der grüne Pfeil fürs rechtsabbiegen ist o.k,Die Freigabe der Bussspuren für Fahrgemeinschaften halte ich für problematisch, da damit die Busspuren teilweise ihre Vorteile für den ÖPNV verlieren.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 19:06
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (Baghira @ 15.08.2019, 20:04) *
Wenn die Novelle so durchgesetzt wird
Bis jetzt sind die Vorgänger mit ihren Leuchtturmprojekten nahezu immer gescheitert... thread.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Baghira
Beitrag 15.08.2019, 19:08
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2058
Beigetreten: 25.03.2005
Wohnort: Hamburg/Ost
Mitglieds-Nr.: 8972



Zitat (ukr @ 15.08.2019, 19:06) *
Zitat (Baghira @ 15.08.2019, 20:04) *
Wenn die Novelle so durchgesetzt wird
Bis jetzt sind die Vorgänger mit ihren Leuchtturmprojekten nahezu immer gescheitert... thread.gif


Ich schrub deswegen auch wenn.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2019, 19:11
Beitrag #36


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21790
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (ukr @ 15.08.2019, 20:01) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2019, 19:56) *
Die meisten der Vorschläge sind echt bescheuert...
Sag ich doch: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058055497 laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Aber in einem anderen Thread, in dem ich heute noch nicht gelesen hatte... tongue.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
TNF
Beitrag 15.08.2019, 19:12
Beitrag #37


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 261
Beigetreten: 10.05.2016
Mitglieds-Nr.: 78801



@ukr, sind die neue Vz schon auf vzkat.de eingeplegt? whistling.gif crybaby.gif


--------------------
:-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 19:14
Beitrag #38


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Neeeeee...

...erst muss das Ding durch den Bundesrat und ich hoffe, es gesellt sich auf politischer Ebene noch etwas Sachverstand in die Diskussion.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.08.2019, 19:17
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13410
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Wir diskutieren doch mit Sachverstand.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 19:26
Beitrag #40


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Habs korrigiert. Jetzt ergibt es allerdings keinen Sinn mehr. laugh2.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 20:07
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (treysis @ 15.08.2019, 18:09) *
Das "Problem" besteht ja aber schon jetzt: roter PKW=auch einspurige FZ, schwarzer PKW=nur mehrspurige FZ.

Jaja, aber künftig hat man eben das Problem, dass einunddasselbe Sinnbild (roter PKW) in verschiedenen, aber sehr ähnlichen Schildern, etwas anderes bedeutet wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KJK
Beitrag 15.08.2019, 20:16
Beitrag #42


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3144
Beigetreten: 25.01.2005
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 8011



Mir gefällt besonders das Symbol mit den mehrfach besetzten PKW.
Da die ja wohl demnächst privilegiert werden sollen, könnte es sein, dass die Preise für die wenigen noch existierenden Matra Simca Bagheera bald durch die Decke gehen rolleyes.gif . Allerdings hatte der ja rechteckige (Klapp-)Scheinwerfer think.gif .


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2019, 20:21
Beitrag #43


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21790
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Baghira @ 15.08.2019, 20:04) *
... Die Strafe fürs auf Radfahrstreifen und dem Trottior parken wird hoffentlich auch von den Ordnungskräften verstärkt bewacht werden.

Wahrscheinlich nicht!
Die kommunalen Politessen und Politesseriche werden ja von den Kommunen bezahlt. Die Kommunen erhalten aber meines Wissens nur das Geld aus den von ihren Ordnungskräften ausgestellten gebührenpflichtigen Verwarnungen.
Alles, was mit Punkten versehen ist, sind dagegen Bußgelder, und die kassiert meines Wissens das betreffende Bundesland.

Also haben Kommunen zukünftig nicht das geringste Interesse mehr, entsprechende Leute zu bezahlen, die letztlich fast nur zum Wohle der Landeskasse arbeiten.
Die kommunalen Ordnungskräfte werden also nach wie vor nur Verwarnungen schreiben, und das Radwegparken wird nur noch bestraft, wenn zufällig ein cop.gif des Weges kommt, dem langweilig ist.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 20:40
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2019, 21:21) *
Bußgelder, und die kassieert meines Wissens das betreffende Bundesland.

Außer in Frankfurt/M.

Und natürlich in Stadtstaaten


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 15.08.2019, 20:48
Beitrag #45


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (KJK @ 15.08.2019, 21:16) *
Mir gefällt besonders das Symbol mit den mehrfach besetzten PKW.
Fiat Multipla...


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 15.08.2019, 21:34
Beitrag #46


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9915
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Was mir dazu noch fehlt ist die verpflichtende 3-stündige theoretische Nachschulung für alle FS Inhaber.


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2019, 21:51
Beitrag #47


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21790
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Die hat es bislang noch nie gegeben.
Noch nicht mal bei der großen Novelle 1971, wo es plötzlich haufenweise neue Verkehrszeichen gab bzw. wo bisherige Verkehrszeichen eine völlig neue Bedeutung erhielten.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.08.2019, 22:02
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2019, 22:51) *
haufenweise neue Verkehrszeichen

Eine Verkehrszeichenhäufung kann es gar nicht geben. Max. 3 Stück pro Pfosten.
Oder anders formuliert: Bereits mit drei Schildern ist ein Pfosten voll.
Ein Vollpfosten.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pirminator
Beitrag 15.08.2019, 23:09
Beitrag #49


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 04.11.2018
Mitglieds-Nr.: 84389



Voll bescheuert, vor allem das Überholverbotsschild. Warum sollte man hierfür auch die bekannten Sinnbilder verwenden...

Und wer braucht überhaupt ein Vz für diesen Radschnellweg-Quatsch?

Am bescheuertsten finde ich allerdings, dass hier wohl einmal mehr eine Chance vertan werden soll, endlich rechteckige Radwegschilder in die StVO aufzunehmen. Vor allem für das Z 240 haben die allermeisten StVB'en weiterhin keine rechtssichere Möglichkeit, das Gehwegradeln ohne Benutzungspflicht (und Schrittgeschwindigkeit) zu legalisieren / beschildern. Was auch der wesentliche Grund ist, warum sich die örtliche Kreisbehörde seit nun fast genau 2 Jahren weigert, selbst die absurdesten (runden) Z 240 entfernen zu lassen... ranting.gif

Achja, warum soll es weiter keine "Zonen" mit Zeichen 240, aber stattdessen mit Z 237 geben...!?

Wer wählt diese unfähigen Pappnasen eigentlich immer...!? blink.gif


--------------------
Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 16.08.2019, 05:31
Beitrag #50


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10320
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Zitat (Ernschtl @ 15.08.2019, 21:34) *
Was mir dazu noch fehlt ist die verpflichtende 3-stündige theoretische Nachschulung für alle FS Inhaber.


Jupp.

Gerade in Bezug auf den Umgang mit Radfahrern sind unfassbar viele veraltete oder falsche Informationen im Umlauf, die die Radfahrer durch Erziehungsversuche ausbaden dürfen, bzw. es wird das Gefühl "Radfahrer halten sich an keine Regeln" verstärkt, auch wenn sich die Radfahrer regelgemäß verhalten.

"Wenn irgendwas, das nach Radweg aussieht, da ist, muss es benutzt werden"
"Auf Hauptstraßen haben Radfahrer nichts auf der 'Straße' zu suchen"
"Wenn der Radweg nicht benutzbar ist, muss der Radfahrer schieben oder auf dem Fußweg fahren"
"An haltenden Autos rechts vorbei dürfen Radfahrer nicht"
"Für Radfahrer gilt die Fußgängerampel"
"Am Zebrastreifen müssen Radfahrer immer absteigen und schieben"
"die (bisher gerichtlich festgestellten) 1,5m Überholabstand gelten auch wenn Radfahrer überholen. Die halten sich nicht dran, muss ich also auch nicht"
"Abgesenkter Bordstein hat nix zu sagen, es gilt rechts vor links"
"Radfahrer dürfen nie nebeneinanderfahren fahren"
"Überholende Radfahrer fahren nebeneinander. Siehe vorheriger Punkt"

Jetzt noch ein Schild hinzu, das das Überholen von Radfahrern an wenigen ausgesuchten Stellen verbietet. Resultat wird sehr sicher das Gegenteil: Überall wo dieses Schild nicht steht, darf also überholt werden. Damit eine Bestätigung für das bisherige Verhalten. Dabei sollte es mit den 1,5m Abstand ja eigentlich 100% klar sein, wo es geht und wo es nicht geht... mit den 1,5m Abstand gibt es nämlich nur noch minimale Unterschiede zum Platzbedarf beim Überholen mehrspuriger Fahrzeuge...

Go to the top of the page
 
+Quote Post

12 Seiten V   1 2 3 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 02:40