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> Neue Verkehrszeichen, Scheuers StVO-Novelle
Kuli
Beitrag 23.04.2020, 06:53
Beitrag #451


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Zitat
(4 bis 7, max. 11 km/h)

Das nenn ich mal ne präzise Angabe biggrin.gif
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ilam
Beitrag 23.04.2020, 07:03
Beitrag #452


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Schrittgeschwindigkeit beim LKW-Abbiegen?

Dazu vor der Sanktionierbarkeit dann noch 3km/h Messtoleranz - sofern gemessen wurde.
Macht 14km/h.
Dann wird in Deutschland ja nicht ab 1km/h zuviel sanktioniert - also ist es gefahrlos möglich, mit 16km/h und mehr abzubiegen.
Und ohne Messung (also der Regelfall, gibt es überhaupt Ausrüstung, mit der die Geschwindigkeit beim Abbiegen sanktionierbar gemessen werden kann?) muss da noch einiges an Aufschlag drauf.

Im Endeffekt kann es also weitergehen wie bisher.

Wenn ein LKW-Fahrer einen bevorrechtigten Radfahrer oder Fußgänger beim Abbiegen mitnimmt, ist die Überschreitung des Tempos sein kleinstes Problem. Und wenn nichts passiert, droht auch bei den heutigen Abbiegegeschwindigkeiten keine Gefahr einer Sanktion.

Also weiter wie bisher.







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ulm
Beitrag 23.04.2020, 07:37
Beitrag #453


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Ach komm, jetzt mach doch dem Scheuer Andy seine tolle Idee nicht kaputt! whistling.gif
Ja, so wie es auf der Heimatseite des Verkehsmysterium steht, ist die Regelung einfach nur Dummfug.
Rechtsabbiegende schwere Fahrzeuge bei Grünpfeil auf Tangentenspuren auszubremsen, ist nur eine der Folgen dieser unklaren Regelung.
Und ich wiederhole auch gerne meine alte unbeantwortete Frage dazu:
Wann beginnt und wann endet ein Abbiegevorgang?
Beim Setzen des Blinkers? Beim Verlassen der Geraden? Oder wann?
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rapit
Beitrag 23.04.2020, 08:52
Beitrag #454


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Zitat (ilam @ 23.04.2020, 08:03) *
gibt es überhaupt Ausrüstung, mit der die Geschwindigkeit beim Abbiegen sanktionierbar gemessen werden kann?

Naja, sagen wir mal so, man muss den Beginn des Abbiegevorgangs recht früh legen, so dass der LKW noch gerade fährt.
Und dann ist es sinnvoll, die Grenze bei 11 km/h zu wählen, weil die meisten Messgeräte erst ab 10 km/h zugelassen sind.

Also: auf der Berliner Stadtautobahn, da könnte man kontrollieren, wer da am Beginn des Verzögerungsstreifens noch nicht auf Schritttempo ist... rolleyes.gif

Zitat (ilam @ 23.04.2020, 08:03) *
Also weiter wie bisher.

Ja.
Nach einem Unfall kann oft ein Sachverständiger die Geschwindigkeit feststellen, mit der ein Radfahrer überrollt und mitgeschleift wurde.

Nur: da braucht es keinen OWi-Tatbestand mehr, da sind wir im Strafrecht.

Zitat (ulm @ 23.04.2020, 08:37) *
Wann beginnt ... ein Abbiegevorgang?
Beim Setzen des Blinkers?

Nur wenn man zu spät blinkt, denn man muss ja schließlich vor dem Abbiegen anzeigen, dass man Abbiegen will. mickey.gif


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Hick-Hack
Beitrag 23.04.2020, 08:59
Beitrag #455


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Natürlich ist es ziemlich sinnfrei.

Nehmen wir einmal an, der LKW-Fahrer würde zum Radfahrer den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern halten und mit Schrittgeschwindigkeit (11 km/h) abbiegen, während sich der Radler neben ihm befindet. Bei 11 km/h vergehen atemberaubende 0,49 Sekunden, bis der Fahrradfahrer vom LKW erwischt wird. Selbst bei 3 km/h (1,8 s) wird es ziemlich schwer, entsprechende Gegenmaßnahmen als Radler einzuleiten.

Zumal, wie eigentlich in der gesamten Novelle, ja nichts neues beschlossen wird. Auch jetzt müsste ein LKW-Fahrer entsprechend vorsichtig abbiegen.
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Andreas24
Beitrag 23.04.2020, 09:31
Beitrag #456


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Ich habe mal gerade in der Beschlussdrucksache gelesen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksa...ionFile&v=1
Wo finde ich da jetzt die 1,5m Überholabstand? think.gif


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rapit
Beitrag 23.04.2020, 09:52
Beitrag #457


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Da nicht. Da steht nicht alles drin.


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Hick-Hack
Beitrag 23.04.2020, 10:00
Beitrag #458


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In der Beschlussdrucksache stehen nur die Änderungen des Bundesrates. Zusätzlich braucht es noch die Grunddrucksache (hier). Am Montag müsste dann ja die zusammengefasste Version im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
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ulm
Beitrag 23.04.2020, 11:04
Beitrag #459


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...und genau diese konsolidierte Fassung ist bisher "geheim", damit müssen wir uns überraschen lassen, was da am Montag veröffentlicht wird.
Was ist da so geheim daran? think.gif
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rapit
Beitrag 23.04.2020, 11:30
Beitrag #460


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Man findet es schlecht, ist wohl gemeint. wavey.gif


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ulm
Beitrag 23.04.2020, 11:54
Beitrag #461


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Ich habe die konsolidierte Fassung echt nicht gefunden sad.gif
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rapit
Beitrag 23.04.2020, 12:59
Beitrag #462


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Als konsolidierte Fassung findest du es auch noch nicht, meine ich. wavey.gif


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ukr
Beitrag 24.04.2020, 19:03
Beitrag #463


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Zitat (Georg_g @ 21.02.2020, 19:24) *
Ich habe das noch mal nachgelesen und finde keine Hinweise darauf, dass es künftig ab 16 km/h Überschreitung einen Punkt gibt. Das Bußgeld (bei innerörtlicher Begehung, Pkw etc.) wird von 35 auf 70 Euro angehoben, es gibt aber nach wie vor keinen Punkt.
Schau mal in §28ff StVG. wavey.gif
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Jens
Beitrag 24.04.2020, 19:05
Beitrag #464


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Zitat (ukr @ 24.04.2020, 20:03) *
Schau mal in §28ff StVG. wavey.gif

Was soll da drin stehen? Jedenfalls nicht, dass es ab dem 28. für 26km/h zu schnell einen Punkt gibt

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.04.2020, 19:07


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ukr
Beitrag 24.04.2020, 19:14
Beitrag #465


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Nö, aber da ist die 60-Euro-Grenze definiert und darauf zielt m.E. die Aussage "1 Punkt ab 16km/h drüber" ab, weil das demnächst 60 bzw. 70 Euro kostet.
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Jens
Beitrag 24.04.2020, 19:19
Beitrag #466


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Du hast aber, wie die meisten, das Entscheidende überlesen:
Zitat
Im Fahreignungsregister werden Daten gespeichert über ...
3. rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit
a) nach den §§ 24, 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s bezeichnet ist und


Die "Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s" ist Anlage 13 FeV, in der abschließend alle Verstöße aufgezählt sind, für die es Punkte gibt. Und Anlage 13 FeV wird nicht geändert, d.h. auch weiterhin gibt es erst ab 21km/h zu schnell einen Punkt.

Diese abschließende Aufzählung aller Punkteverstöße ist eine der grundsätzlichen Änderungen im Fahreignungsrecht durch die Punktereform 2014. Bis dahin wurde ja alles ab (damals) 40 Euro in Flensburg eingetragen.


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ukr
Beitrag 24.04.2020, 19:38
Beitrag #467


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Haben dann etwa all die Anwälte usw. falsch beim ADAC abgeschrieben? think.gif
Ich hab mich schon gewundert, warum das BMVI das nicht so kommuniziert. laugh2.gif
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Jens
Beitrag 24.04.2020, 19:40
Beitrag #468


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Zitat (ukr @ 24.04.2020, 20:38) *
Haben dann etwa all die Anwälte usw. falsch beim ADAC abgeschrieben? think.gif
Vermutlich. Wäre ja nichts Neues rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 24.04.2020, 19:41
Beitrag #469


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Als "Zwischenschritt" zum Fahrverbot wäre die 16km/h-Marke mit einem Punkt aber eigentlich sinnvoll oder - in Angleichung zum bisherigen Prinzip?
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ulm
Beitrag 24.04.2020, 21:10
Beitrag #470


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Wie kannst ausgerechnet DU "sinnvoll" und "BMVI" in einen Kontext stellen? think.gif
Die letzten Jahre sind da Dinge fabriziert worden, die einfach praxisfremd sind. Außer Du hast so viel öffentlichen Druck erzeugt, dass sie externes Know-how übernommen haben.

Alleine schon die Angleichung der Pkw-Geschwindigkeitsstrafen an die Lkw-Geschwindigkeitsstrafen zeigt doch, dass Polemik vor Sicherheit geht.
Oder wie war das doch gleich? Punkte nur für sicherheitsrelevante Verstöße, deswegen sind schlecht abgesichte Baustellen punktefrei... ranting.gif
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rapit
Beitrag 24.04.2020, 21:34
Beitrag #471


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Zitat (ukr @ 24.04.2020, 20:38) *
Haben dann etwa all die Anwälte usw. falsch beim ADAC abgeschrieben? think.gif

Nicht alle! ranting.gif

Das mit dem "neuen" Punktesystem haben seit der Flenspunktreform viele Kollegen noch nicht begriffen.

Dabei ist es gar nicht so schwer: der Verstoß muss in der "Punkteliste" explizit aufgeführt sein, und das Bußgeld muss mind. 60 EUR betragen (oder ein FV geben).

Schafft man es, das Bußgeld auf z.B. 35,- € zu drücken, gibt es also dennoch keinen Punkt.
So wie es umgekehrt für nicht aufgeführte Bußgelder sogar bei 100,- € noch keinen Punkt gibt (z.B. Umweltplakette).


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hk_do
Beitrag 24.04.2020, 22:35
Beitrag #472


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Zitat (ukr @ 24.04.2020, 20:41) *
Als "Zwischenschritt" zum Fahrverbot wäre die 16km/h-Marke mit einem Punkt aber eigentlich sinnvoll oder - in Angleichung zum bisherigen Prinzip?


klar, und zwei Punkte beim Fahrverbot würden auch dem bisherigen System entsprechen.

Aber man hat sich halt anders entschieden.

bzw. man hat etwas anderes entschieden

wie auch immer

crybaby.gif
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Kühltaxi
Beitrag 25.04.2020, 06:39
Beitrag #473


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Was ist denn so schlimm daran wenn nur höhere Geldbeträge und mehr Fahrverbote erwünscht waren und eben nicht auch noch mehr Entziehungen in Folge, und mehr Bußgeldverfahren statt Verwarnungen? Reicht ersteres nicht?

Zitat (Jens @ 25.03.2020, 14:25) *
Du scheinst mit deiner Empörung offenbar einer ziemlich kleinen Minderheit anzugehören.

Ja, momentan. Die anderen kommen wenn es "greift", dann ist's wohl auch mehr in der Presse. Wenn plötzlich nicht nur "Raser" Fahrverbote haben sondern "ganz normale Autofahrer" in größerer Zahl. Die "Empörten" werden zudem nicht nur Betroffene sein, auch alle anderen die mit dem Ansturm dann beschäftigt sind.
Daß das ganze unausgegoren ist habe ich ja schon in einem anderen Thema geschrieben. Hätte man sich mehr Gedanken gemacht wäre auch gleich die Durchführung der Fahrverbote mitreformiert worden, weg von der Führerscheinlandverschickung, hin zu einer örtlichen amtlichen Verwahrung.

Zitat (Explosiv @ 25.03.2020, 17:24) *
Dann fahr mal in der Schweiz über 21 zu schnell igO und lass Dich erwischen.

Dann laß es halt zweimalig sein, oder wegen mir auch drei- oder viermalig. Bei knapp 200 Ländern weltweit immer noch seltenst.


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ukr
Beitrag 25.04.2020, 06:49
Beitrag #474


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Zitat (ulm @ 24.04.2020, 22:10) *
Wie kannst ausgerechnet DU "sinnvoll" und "BMVI" in einen Kontext stellen? think.gif
Sorry, kommt nicht wieder vor. whistling.gif

...aber ich werde dort mal nachfragen, was die sich dabei "gedacht" haben. Aus der Begründung geht das nämlich nicht hervor - zumindest hab ich nix derartiges gelesen.
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Bleifuß
Beitrag 25.04.2020, 12:03
Beitrag #475


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Zitat (rapit @ 23.04.2020, 09:52) *
Zitat (ilam @ 23.04.2020, 08:03) *
gibt es überhaupt Ausrüstung, mit der die Geschwindigkeit beim Abbiegen sanktionierbar gemessen werden kann?

Naja, sagen wir mal so, man muss den Beginn des Abbiegevorgangs recht früh legen, so dass der LKW noch gerade fährt....

Genau! Dann würde man die Geschwindigkeit zu einem Zeitpunkt messen, an der überhaupt keine Gefahr besteht. Und während des eigentlichen Einbiegens kann der Lkw-Fahrer dann so schnell fahren, wie er möchte.


Zitat (rapit @ 23.04.2020, 09:52) *
Ja.
Nach einem Unfall kann oft ein Sachverständiger die Geschwindigkeit feststellen, mit der ein Radfahrer überrollt und mitgeschleift wurde.

Wie soll das funktionieren? Es kann sich wohl nur um das Spektrum möglicher Geschwindigkeiten handeln, z.B. zwischen 10 und 25 km/h kann alles möglich gewesen sein.

Zitat (Hick-Hack @ 23.04.2020, 09:59) *
Natürlich ist es ziemlich sinnfrei.

Nehmen wir einmal an, der LKW-Fahrer würde zum Radfahrer den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern halten und mit Schrittgeschwindigkeit (11 km/h) abbiegen, während sich der Radler neben ihm befindet. Bei 11 km/h vergehen atemberaubende 0,49 Sekunden, bis der Fahrradfahrer vom LKW erwischt wird. Selbst bei 3 km/h (1,8 s) wird es ziemlich schwer, entsprechende Gegenmaßnahmen als Radler einzuleiten.

Zumal, wie eigentlich in der gesamten Novelle, ja nichts neues beschlossen wird. Auch jetzt müsste ein LKW-Fahrer entsprechend vorsichtig abbiegen.

Ja, er muss, falls er nichts sehen kann, die maximale Sorgfalt walten lassen. Und das bedeutet ein Vortasten Zentimeter für Zentimeter. Da dürfte die Forderung nach Schrittgeschwindigkeit dann eher ein Rückschritt für die Verkehrssicherheit sein.
Wie schnell biegen Lkw eigentlich bisher ab? Biegen sie mit 50 km/h rechtwinklig ab, oder wie darf ich mir das vorstellen?
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der ebtler
Beitrag 25.04.2020, 16:52
Beitrag #476


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Statt des Grünpfeils nur für Radfahrer hätte ich lieber dieses Verkehrzeichen neu gesehen:



Da "freue" ich mich als Fußgänger echt schon auf entsprechende Konflikte mit abbiegenden Radlern, die dann einfach durch die querenden Fußgänger durchbrettern werden.
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rapit
Beitrag 25.04.2020, 21:04
Beitrag #477


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Aber die müssen doch erst anhalten... Wie beim MIV-Blechpfeil auch. whistling.gif

Daher rechne ich persönlich damit, dass mir garantiert einer hinten drauf knallt, wenn ich an so einem Ding (als Radler) vorbeikomme. Ich werde nämlich ganz bestimmt anhalten!


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Hick-Hack
Beitrag 27.04.2020, 13:07
Beitrag #478


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Die Änderungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl)

Zusätzliche Änderungen habe ich beim Durchschauen nicht finden können, die Kritikpunkte bleiben also bestehen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2020, 13:23
Beitrag #479


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Aso Leute, Ihr habt jetzt die allerletzte Chance:
Parkt Rad- und Fußwege zu und fahrt mit 80 Sachen durch Eure Innenstädte.
HEUTE isses noch billig!!! dribble.gif
MORGEN brechen harte Zeiten an... sadwalk.gif

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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ukr
Beitrag 27.04.2020, 13:26
Beitrag #480


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Lustig finde ich die 55 Euro für das unberechtigte Parken an Ladesäulen, die tatsächlich nur bei Zeichen 314/315 + ZZ "Steckerauto" greifen und sonst nirgends. Nicht bei Zeichen 283 und 286.
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Kühltaxi
Beitrag 27.04.2020, 13:39
Beitrag #481


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[Selbstironie]Ich habe doch glatt vergessen mir heute noch mal, bei extra Tacho weggucken natürlich, ein unbekanntes 30-Schild zum Übersehen mit nachgelagertem unbekannten Starenkasten zum auch übersehen zu suchen.[/Selbstironie]


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Hick-Hack
Beitrag 27.04.2020, 13:43
Beitrag #482


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Es sind einige Sachen dabei, die man hätte noch verbessern können. Halten auf Radfahrstreifen kostet immer noch nur 10 €, Halten auf Schutzstreifen 55. Der Abstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern gilt nur bei Schutz- aber nicht bei Radfahrstreifen, obwohl es physikalisch Null Unterschied macht. Und natürlich, dass die Kostentragungspflicht unverändert bleibt und ab morgen günstiger als die meisten Verstöße ist.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2020, 13:53
Beitrag #483


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Ein Kostentragungsbescheid ist keine "Strafe", sondern er dient lediglich dazu, die Kosten für die anfängliche Verfolgung wieder reinzuholen, wenn sich der Täter nicht auf Anhieb ermitteln lässt.

Was kann der Halter des falsch parkenden Fahrzeugs dafür, wenn die Ordnungsbehörden mal wieder den keinen Bock haben, den verantwortlichen Fahrer korrekt zu ermitteln... whistling.gif

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Explosiv
Beitrag 27.04.2020, 14:16
Beitrag #484


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Du bist also für flächendeckende, staatlich organisierte Videoüberwachung? Zumindest des Verkehrsraums?


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rapit
Beitrag 27.04.2020, 15:00
Beitrag #485


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Ich finde je besonders lustig den Gesetzestext zum Zz zu Vz 286 bzw. 290, dass "innerhalb gekennzeichneter Parkflächen" Carsharingfahrzeuge parken dürfen.
Jaja, wieso denn nicht, alle anderen doch auch, weil Parkflächen je sowieso abweichende Vz sind, wo das Haltverbot nicht gilt shutup.gif

Zitat (Hick-Hack @ 27.04.2020, 14:43) *
Der Abstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern gilt nur bei Schutz- aber nicht bei Radfahrstreifen

think.gif das liest Du woraus?

Der Mindestseitenabstand gilt immer. Sogar bei Fußgängern.
Also, wenn Radfahrer und Fußgänger in gleicher Richtung unterwegs sind, wie das "überholende" wallbash.gif Fahrzeug


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columbo
Beitrag 27.04.2020, 16:54
Beitrag #486


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Zitat (Explosiv @ 27.04.2020, 15:16) *
Du bist also für flächendeckende, staatlich organisierte Videoüberwachung? Zumindest des Verkehrsraums?


Nur mal so rumgesponnen, und mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass es genügend gute Gründe dagegen geben könnte:

Der Fahrer muss sich, sobald er den Zündschlüssel ins Schloss steckt (manuell oder virtuell) sich einloggen, beispielsweise indem er seine Führerscheinnummer eingibt - irgendwas in der Richtung.
Die Daten bleiben im Auto, werden nirgends hin übermittelt, aber wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, schnappt sich die Ermittlungsbehörde das Gerät...

Ich bin eigentlich ein großer Freund des Datenschutzes, aber ein Kfz ist schließlich kein Tretrollerchen. Wird aber in vielerlei Hinsicht vom Gesetz leider immer noch so behandelt.
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Stufentandemcaptain
Beitrag 27.04.2020, 17:26
Beitrag #487


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Um auch diesem Thread zum Radfahrerthread zu lenken:
Ist unser Stufentandem (Link zum großen Herstellerfoto unseres Hase Pino) nun ein Lastenfahrrad im Sinne des neuen Piktogramms?

Anders gefragt: Transportiere ich als Captain dieses Gefährtes meine vor mir sitzende Stokerin auch dann, wenn sie mir tretrend eine Unterstützung bietet? Selbstverständlich bin ich der verantwortliche Fahrzeugführer, denn ich bediene alleine das Lenkrad und die Bremsen. Jede/r auf dem Stokerplatz vor mir kann nur in die Pedale treten, sonst nichts. Ich würde mich daher als Führer eines Lastenrades im Sinne dieses Piktogrammes sehen. Aber ist das auch so gedacht?

Und wenn ja: Gilt das dann auch für "stinknormale" Tandems mit dem Stoker hinterm Captain?


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Obelix1968
Beitrag 27.04.2020, 18:23
Beitrag #488


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Zitat (Kühltaxi @ 27.04.2020, 14:39) *
[Selbstironie]Ich habe doch glatt vergessen mir heute noch mal, bei extra Tacho weggucken natürlich, ein unbekanntes 30-Schild zum Übersehen mit nachgelagertem unbekannten Starenkasten zum auch übersehen zu suchen.[/Selbstironie]


Das ist wohl nun auch meine Angst: Ein 30er-Schild zu übersehen weil zugewachsen oder gerade ein größeres Fahrzeug neben einem das Schild verdeckt.

Mir wäre da jetzt fast ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaft lieber als die ständigen "Überraschungs-30er".

Mein erster Tread und Beitrag hier handelte ja von so einem Fall:

klick (nie mehr etwas von gehört, wurde laut meiner Quelle in vielen anderen Fällen nach massiven Beschwerden wegen unzureichender Beschilderung eingestellt).

Oder anderes Beispiel in Köln auf dem Hansaring. Zwei Fahrspuren je Richtung + Stellenweise noch Seitenstreifen, wo sich auch mal ein Lkw vor ein 30er-Schild stellen könnte. Der Mittelstreifen der Strasse ist eine stellenweise breite Grünanlage. Dort könnte man prima AUCH ein 30er-Schild hinstellen, damit man von dem Tempolimit auf etwas mitbekommt wenn man auf der linken Spur fährt und einem ein großes Fahrzeug die Sicht auf das Schild am rechten Rand nimmt.

Das Böse ist dann ja, dass man ggf. im Glauben an HG 50 diese versucht einzuhalten, dann aber doch mal bei verwertbaren 51 ankommt und ZACK darf man einen Monat zu Fuß gehen, sich ggf. sogar einen neuen Job suchen, oder was auch immer ein Fahrverbot für gravierende sekundäre Folgen haben kann. Das finde ich Mist. Lieber höhere Bußgelder - ggf. auch an das Einkommen gekoppelt - anstatt Menschen, die wirklich ein verstecktes 30er-Schild übersehen haben (vielleicht weil sie es nichtmal sehen konnten!) in Existenznöte zu bringen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2020, 18:56
Beitrag #489


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Zitat (columbo @ 27.04.2020, 17:54) *
... Nur mal so rumgesponnen, und mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass es genügend gute Gründe dagegen geben könnte:
Der Fahrer muss sich, sobald er den Zündschlüssel ins Schloss steckt (manuell oder virtuell) sich einloggen, beispielsweise indem er seine Führerscheinnummer eingibt - irgendwas in der Richtung.

Sowas ist gar nicht mehr nötig:.
Es reicht völlig aus, die gesetzlich geforderte Technik für Lkw und Gespanne über 3,5 t auch in die restlichen Kraftfahrzeuge zu implementieren:
Ein handelsübliches EG-Kontrollgerät je Fahrzeig und eine Fahrerkarte für jeden, der so ein Fahrzeug fahren will (könnte man dann eventuell mit der Führerschein-Plastikkarte verbinden).

Dann ist jeder Fahrer automatisch registriert, und wenn der Halter den Namen des Fahrers nicht rausrückt werden die Verfolgungsbehörden ganz einfach (kostenpflichtig) anrücken und die Fahrerdaten des tatsächlichen Fahrers auslesen.

Datenschutz: Überhaupt kein Problem: ist alles für Lkw und deren Fahrer EU-seitig geklärt - und müsste sich auch auf die Fahrer anderer Kfz übertragen lassen.

Die Kosten für das Teil (ca 500,- € für das Kontrollgerät uns weitere 500,- € für Auslese- und Speicher-Hard-n'Software) latzt natürlich der Fahrzeughalter, die Hersteller freuen sich - und Vater Staat freut sich über die Mehrwertsteuer... whistling.gif

Doc


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kleini1976
Beitrag 27.04.2020, 19:10
Beitrag #490


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Hat jemand eine Idee, warum das Radfahren auf beschilderten Gehwegen ab morgen 30 Euro weniger kostet als auf nichtbeschilderten, während es bisher 5 Euro mehr waren?
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ukr
Beitrag 27.04.2020, 19:40
Beitrag #491


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Ich habe auch eine Frage: Wie ist das Ge- oder Verbot zu Zeichen 277.1 zu verstehen? whistling.gif
(Die Begründung in der Beschlussfassung kenne ich).
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.04.2020, 19:49
Beitrag #492





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Was genau verstehst du denn nicht?
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Ernschtl
Beitrag 27.04.2020, 19:55
Beitrag #493


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QUOTE (columbo @ 27.04.2020, 17:54) *
Der Fahrer muss sich, sobald er den Zündschlüssel ins Schloss steckt (manuell oder virtuell) sich einloggen, beispielsweise indem er seine Führerscheinnummer eingibt - irgendwas in der Richtung.
Wo steht, dass man zum Führen eines Kfz überall eine Fahrerlaubnis braucht?


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ukr
Beitrag 27.04.2020, 20:05
Beitrag #494


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Zitat (Georg_g @ 27.04.2020, 20:49) *
Was genau verstehst du denn nicht?
Das ein Schild, dass lt. Bezeichnung das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbietet, das Überholen aller Fahrzeuge verbietet.
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rapit
Beitrag 27.04.2020, 20:41
Beitrag #495


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naja, sagen wir mal so: erst recht nicht.

Wenn man nichtmal Radfahrer & Co überholen darf, dann Mehrspuriges erst recht nicht.

Weiß halt keiner...


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ukr
Beitrag 27.04.2020, 20:50
Beitrag #496


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Das wird sicherlich an den Stellen, an denen das Zeichen angeordnet wird, auch zutreffen. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass dieses Zeichen z.B. auf schmalen Fahrbahnen angeordnet wird, wo man die 2m Überholabstand außerorts nicht einhalten kann, aber z.B. ein 25km/h-Vehikel problemlos überholen könnte. Sicherlich nicht wirklich praxisrelevant aber dennoch irgendwie seltsam...
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.04.2020, 21:34
Beitrag #497





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Zitat (ukr @ 27.04.2020, 21:05) *
Zitat (Georg_g @ 27.04.2020, 20:49) *
Was genau verstehst du denn nicht?
Das ein Schild, dass lt. Bezeichnung das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbietet, das Überholen aller Fahrzeuge verbietet.

Das tut es doch gar nicht. Das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge kann dann zwar wegen der allgemeinen Verbote aus § 5 StVO verboten sein, aber nicht wegen des Schildes.
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ukr
Beitrag 27.04.2020, 21:37
Beitrag #498


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Das Überholverbot (aller Fahrzeuge) ist doch aber als Ge- oder Verbot definiert. Wo ist mein Denkfehler? think.gif
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rapit
Beitrag 27.04.2020, 22:13
Beitrag #499


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Du hast keinen Denkfehler. @Georg hat einen wavey.gif

Das Schild verbietet Kraftwagen (und Krädern mit Beiwagen) das Überholen von einspurigen und von mehrspurigen Fahrzeugen.

Das fiese ist, dass Radfahrer Autos überholen dürfen. Und wenn ihnen dann (zB an folgender Steigung) die Puste ausgeht, der Autler hinter dem Fahrrad versauert laugh2.gif


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ukr
Beitrag 27.04.2020, 22:18
Beitrag #500


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Daher fährt man an so beschilderten Stellen auch einer -schmalen, überholbaren- Pferdekutsche hinterher. laugh2.gif
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