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> MPU mit zu kurzer Frist?
benderslender
Beitrag 19.06.2019, 12:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen einen Brief von der Führerscheinstelle erhalten, dass ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten bis zum 11.09.19 vorlegen soll. Ich habe bis zum 25.06.19 Zeit der Führerscheinstelle mitzuteilen, an welchem Institut ich das Gutachten ausstellen lassen möchte. Mein Führerschein wurde mir bis jetzt noch nicht entzogen, außerdem ist dies mein erstes Vergehen. Mir wurde nach einer Polizeikontrolle am 03.08.18 Blut abgenommen, dabei wurde ein THC-Wert von 5,7 ng/ml und ein THC-COOH Wert von 48,3 ng/ml festgestellt.

Wie soll es bei dieser kurzen Frist bis zum 11.09.19 möglich sein, ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten zu erhalten? Geht eine MPU nicht auch mit einem mehrmonatigen Abstinenznachweis einher?


Freundliche Grüße
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ilam
Beitrag 19.06.2019, 13:12
Beitrag #2


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Zwischen der Blutprobe und dem Ende der Frist liegen 13 Monate.

Hättest Du Dich rechtzeitig gekümmert, waren 6 Monate Abstinenznachweis überhaupt kein Problem gewesen (Ob die gereicht hätten, kann ich Dir aber nicht sagen). Du stellst aber die falsche Frage, es ist nämlich nicht rechtswidrig eine defacto nicht schaffbare MPU zu fordern, Radfahrer mit >1,6‰ haben oft nur wenige Monate nach der Alkoholfahrt Zeit...




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benderslender
Beitrag 19.06.2019, 13:39
Beitrag #3


Neuling


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Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich eine MPU machen muss. Außerdem sind meines Wissens nach Abstinenznachweise nur 3 Monate nachdem man diese gemacht hat "gültig", wäre also auch eher ein Glückspiel gewesen hätte ich dies so gemacht, weil man nicht voraussagen kann wann die Führerscheinstelle aktiv wird und einem zur MPU auffordert.
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auchdasnoch
Beitrag 19.06.2019, 13:57
Beitrag #4


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Sofern man abstinent lebt, kann man 6 Monate Abstinenz mittels einer Haaranalyse nachweisen.
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Hornblower
Beitrag 19.06.2019, 14:05
Beitrag #5


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Bei Alkohol über die Haare nur 3 Monate. wavey.gif


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Gast_sNaj_*
Beitrag 19.06.2019, 14:49
Beitrag #6





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Du hattest ja nach der BE genug Zeit dich zu informieren was auf dich zukommen kann bzw. wird, das eine mpu bei Btm kommen wird, hättest du nach Erhalt deiner Werte auch schnell erfahren können. Naja jetzt ist es wie es ist.
Wenn deine Haare lang genug sind, kannst du wie der andere user bereits gesagt hat, eine haarprobe abgeben und damit 6 Monate rückwirkend nachweisen. Macht aber nur Sinn wenn du es zeitnah machst und du seit der Auffälligkeit Abstinent lebst.
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Kai R.
Beitrag 19.06.2019, 15:15
Beitrag #7


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Zitat (benderslender @ 19.06.2019, 13:50) *
Wie soll es bei dieser kurzen Frist bis zum 11.09.19 möglich sein, ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten zu erhalten? Geht eine MPU nicht auch mit einem mehrmonatigen Abstinenznachweis einher?

mit Abstinenz gar nicht, denn Dir fehlen die Nachweise. Man kann eine THC-MPU auch mit sogenanntem "kontrolliertem Kiffen" bestehen, wenn Du Dein Konsumverhalten so umgestellt hättest, dass Du künftig Trennvermögen gewährleisten kannst. Das ist aber unkartiertes Terrain, weil noch kaum Erfahrungen mit dieser MPU-Strategie vorliegen. Ist aber eine Option, denn die Begutachtungskriterien geben das her.

Wie ist denn Dein Konsumverhalten im Moment?



--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Uwe W
Beitrag 19.06.2019, 23:47
Beitrag #8


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Wie begründet die Behörde denn, dass Du gelegentlicher (=mehr als einmaliger) Konsument von Cannabis bist?
Das ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine MPU angeordnet werden darf.

Deine Blutwerte könnten nämlich auch durch einen Einmalkonsum ca. 2 bis 3 Stunden vor der Blutentnahme entstanden sein.

Wenn Du allerdings bereits Angaben zu Deinem Konsum gemacht hast oder Du früher schon mal nachweislich konsumiert hast, wäre der Nachweis gelegentlichen Konsums erbracht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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auchdasnoch
Beitrag 21.06.2019, 08:51
Beitrag #9


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Zitat (Hornblower @ 19.06.2019, 15:05) *
Bei Alkohol über die Haare nur 3 Monate. wavey.gif
Stimmt, aber hier geht es nicht um Alkohol, sondern um Cannabis.

Zitat (Uwe W @ 20.06.2019, 00:47) *
Wie begründet die Behörde denn, dass Du gelegentlicher (=mehr als einmaliger) Konsument von Cannabis bist?
Das ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine MPU angeordnet werden darf.

Deine Blutwerte könnten nämlich auch durch einen Einmalkonsum ca. 2 bis 3 Stunden vor der Blutentnahme entstanden sein.
Ist jetzt reine Spekulation, aber bislang wurde mitunter (z.B. in NRW) die Fahrerlaubnis gerne sofort entzogen. Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgericht könnte sich die bisherige Praxis ändern und erst einmal eine MPU verlangt werden.
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Hornblower
Beitrag 21.06.2019, 13:47
Beitrag #10


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Zitat (auchdasnoch @ 21.06.2019, 09:51) *
Stimmt, aber hier geht es nicht um Alkohol, sondern um Cannabis.

Ups - übersehen.... blushing.gif


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haribo86
Beitrag 21.06.2019, 20:04
Beitrag #11


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Zitat (auchdasnoch @ 21.06.2019, 09:51) *
Zitat (Hornblower @ 19.06.2019, 15:05) *
Bei Alkohol über die Haare nur 3 Monate. wavey.gif
Stimmt, aber hier geht es nicht um Alkohol, sondern um Cannabis.

Zitat (Uwe W @ 20.06.2019, 00:47) *
Wie begründet die Behörde denn, dass Du gelegentlicher (=mehr als einmaliger) Konsument von Cannabis bist?
Das ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine MPU angeordnet werden darf.

Deine Blutwerte könnten nämlich auch durch einen Einmalkonsum ca. 2 bis 3 Stunden vor der Blutentnahme entstanden sein.
Ist jetzt reine Spekulation, aber bislang wurde mitunter (z.B. in NRW) die Fahrerlaubnis gerne sofort entzogen. Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgericht könnte sich die bisherige Praxis ändern und erst einmal eine MPU verlangt werden.


Dennoch müßten die Voraussetzungen für eine solche Anordnung gegeben sein.

daher erneut:

Zitat (Uwe W @ 20.06.2019, 00:47) *
Wie begründet die Behörde denn, dass Du gelegentlicher (=mehr als einmaliger) Konsument von Cannabis bist?
Das ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine MPU angeordnet werden darf.


oder auch:

Welche Aussagen hast du gemacht?
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