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> Polizei droht unmittelbaren Zwang bei Kontrolle an
Ancel
Beitrag 26.06.2018, 10:10
Beitrag #1


Neuling
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Ich wurde letzte Woche angehalten, hatte nichts außer einer Kreditkarte dabei rolleyes.gif

Nachdem das mit der Zentrale besprochen wurde, gab man mir einen Kontrollbericht. Habe den Führerschein später auf der Wache vorgezeigt.

Da es eine Massenkontrolle war, wollte man mit mir einen Drogentest machen (alles war vorbereitet; von Urin- bis Blutprobe). Da ich wusste, dass man keinen der Tests machen muss, lehnte ich ab. Man kann sich schließlich nur ins eigene Bein schießen. Das wollte der Beamte nicht auf sich sitzen lassen und behauptete, ich MÜSSE diesen Test machen (es handelte sich dabei um den Romberg-Test).

Nach zehn- bis 15-minütiger Diskussion wurde ein Countdown runtergezählt und mir eine Blutprobe unter Zwang(!) angedroht. Ich lenkte ein. Doch anstelle eines Rombergtests wollte er jetzt eine Urinprobe. Wie auch immer, der Test verlief negativ.

Nach erneut zehn- bis 15-minütiger Wartezeit durfte ich dann fahren.

Lustig sind die Begründungen (folgen in chronologischer Reihenfolge), weshalb ich den Test machen müsste. Die Begründungen dichtete er sich übrigens nach meinem klaren NEIN zusammen:
1. Ich hätte ja keine Papiere dabei gehabt
2. Ich würde zittern (Auswirkungen meiner Krankheit, hab ich dem auch gesagt)
3. Ich wäre bleich gewesen (kann ich nicht nachvollziehen, da ich mich ja nirgends im Spiegel gesehen habe. Bin aber immer ziemlich weiß).

Ich hatte weder gerötete Augen, große Pupillen, noch nach Alkohol oder anderen verbotenen Substanzen gerochen.

Meine Frage nun: Wie würdet ihr dagegen vorgehen? Ich sehe hier einen unverhältnismäßigen Eingriff in meine Grundrechte. Ich wurde faktisch genötigt/erpresst, diesen Test durchzuführen. Der wollte sogar sehen, wie ich in den Becher pinkele. Das Beistehen scheint üblich zu sein.

Dennoch: Dieses Verhalten erfordert Konsequenzen und ich überlege, meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten.

Wie ist eure Meinung zu diesem Fall und was würdet ihr tun, wenn ihr, wie ich, dagegen vorgehen wollt? Ne Dienstaufsichtsbeschwerde wurde schon vorgelegt. Aber: Rache ist süß!
Und da man mir noch den abgefahrenen Hinterreifen bemängelte und ihn einschl. der vergessenen Papiere anzeigte, werde ich mit gleichen Mitteln zurückschlagen. "Lass Gras über die Sache wachsen" etc. kommt für mich nicht in Frage.

LG
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Kai R.
Beitrag 26.06.2018, 10:24
Beitrag #2


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Hallo,

was willst Du denn machen? Das Vorgehen der Polizei war in jeder Hinsicht rechtmäßig. Natürlich hättest Du den Test ablehnen können, aber wenn sich der cop.gif sicher ist, Ausfallerscheinungen wahrgenommen zu haben, dann geht auch eine Blutprobe durch. Das Recht auf Irrtum ist dem cop.gif zuzugestehen.

Außer der Dienstaufsichtsbeschwerde (die auch nichts bringen wird, formlos, fristlos, fruchtlos) hast Du keine Möglichkeiten.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 26.06.2018, 10:25
Beitrag #3


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Ich sehe hier kein größeres Fehlverhalten der kontrollierenden Beamten. Und wenn man dann von Deiner Seite noch überlegt, ob die subjektive Wahrnehmung noch mitspielt, sehe ich gar kein Fehlverhalten.
Und dass beim pinkeln zugesehen wird ist auch ok, damit will man verhindern, dass Probanden Fremdurin bei sich führen und benutzen...

Tatsache ist, dass Du weder pinkeln noch Hampelmann machen musst, bei begründetem Verdacht wird dann eben gezapft.
Dieses darf auch unter Zwang geschehen im Gegensatz zu den Vortests.

Von daher mein Tipp: Dreimal tief durchatmen und zur Tagesordnung übergehen.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Explosiv
Beitrag 26.06.2018, 10:44
Beitrag #4


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Gab es da nicht mal nen Richtervorbehalt?


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angeditscht
Beitrag 26.06.2018, 10:50
Beitrag #5


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Die Betonung liegt auf „gab“....

Entsprechende Bundesdruckgedöns
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Ancel
Beitrag 26.06.2018, 11:58
Beitrag #6


Neuling
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Finds furchtbar, wie einem immer mehr Bürgerrechte genommen werden.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.06.2018, 10:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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angeditscht
Beitrag 26.06.2018, 12:16
Beitrag #7


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Wieso welches Bürgerrecht wird dir denn genommen? Besoffen und bekifft Auto fahren?
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Scoundrel
Beitrag 26.06.2018, 12:29
Beitrag #8


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Ich hatte auch schon so eine Kontrolle.

Wir wuerden gerne einen Drogenschnelltest machen.
-> dankend abgelehnt
Dann machen wir jetzt ein paar Tests.
-> freundlich gesagt, dass ich daran nicht mitwirken werde.
Was ich zu denn zu verbergen haette? Dann muesse man mir Blut abnehmen, es kommen erhebliche Kosten auf mich zu etc.
-> freundlich nach seinem begruendeten Verdacht gefragt, der dies rechtfertigen wuerde und erklaert, dass da keine Kosten auf mich zukommen, da ich den Ausgang der potentiellen Blutuntersuchung ja bereits wisse.
Ich wuerde mich mit dem verweigern der Tests verdaechtig machen.
-> Erstaunt nachgefragt, ob er damit wirklich seinen Verdacht begruenden will.
Vorgesetzter wurde zu Rate gezogen.
-> Alles wurde nochmal hinterfragt und von mir brav beantwortet und begruendet.

Es wurde mir ein schoener Tag gewunschen und ich durfte weiterfahren.
Ich glaube in meinem Fall war der junge police.gif der die Kontrolle zuerst durchfuehrte etwas verwundert, dass sich jemand weigert die Untersuchungen ueber sich ergehen zu lassen.

Ich weiss nicht wie der TE aufgetreten ist. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass man dass durchaus machen kann, wenn man freundlich und bestimmt ist. Kommt wohl wie immer auch auf sein gegenueber an. Die Beamten veresuchen einen manchmal schon in die richtige richtung zu schubsen. Was manchmal wie eine Androhung klingen mag, ist dem Wortlaut nach nur ein Angebot einen vagen Verdacht durch Mitwirken selbst auszuraeumen.
Ob man das macht oder nicht, bleibt einem ja selbst ueberlassen.
Und ich glaube kaum, dass sich ein Beamter dazu hinreissen laesst ohne ausreichende Verdachtsmomente eine Blutprobe anzuordnen.
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Explosiv
Beitrag 26.06.2018, 13:53
Beitrag #9


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Laut Aussage des TE zeigt er folgende Eigenschaften auf:

Zittern
blasse Haut

Das kann man natürlich mit Krankheit und Veranlagung erklären.
Es kann aber auch einen Anfangsverdacht auf Drogenkonsum begründen. Kann ich mir vorstellen, ich bin kein Polizist oder RA, aber vom gesunden Menschenverstand her vorstellbar.
Verstärkt eventuell durch das Fehlen von FS oder sonstigem Lichtbildausweis, so dass ein schneller Abgleich mit verschiedenen Registern nur eingeschränkt möglich ist. Man weiß einfach nicht sicher, ob der Mensch vor einem der ist, der er zu sein behauptet.

Da kann auch eine im Nachhinein negativ ausfallende Blutprobe, ggf. unter Zwang, angemessen und gut begründet gewesen sein.






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janr
Beitrag 26.06.2018, 14:19
Beitrag #10


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Zitat (angeditscht @ 26.06.2018, 13:16) *
Wieso welches Bürgerrecht wird dir denn genommen? Besoffen und bekifft Auto fahren?
Körperliche Unversehrtheit. §2 GG wavey.gif

Und nebenbei: Tremor ist nix seltenes, nicht mal was Krankes.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Q-Treiberin
Beitrag 26.06.2018, 14:21
Beitrag #11


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Och nöööö.... blink.gif


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janr
Beitrag 26.06.2018, 14:23
Beitrag #12


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Gilt das GG nicht mehr? blink.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 26.06.2018, 14:42
Beitrag #13


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Doch, nur machst Du Dich gerade mit Deiner „Argumentation“ in diesem Fall ziemlich lächerlich... rolleyes.gif


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angeditscht
Beitrag 26.06.2018, 14:43
Beitrag #14


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Ach sind jetzt alle blutentnahmen verfassungswidrig? Ein Amtsrichter steht ja wohl kaum überm Grundgesetz oder hat das immer so lange gedauert bis die Zustimmung da war weil die Amtsrichter den zuständigen Senat in Karlsruhe aus dem Bett geklingelt haben?
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Kuli
Beitrag 26.06.2018, 14:47
Beitrag #15


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Zitat (Ancel @ 26.06.2018, 11:10) *
Rache ist süß!
Rache ist nicht süß, sondern unreif-
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Ancel
Beitrag 27.06.2018, 08:22
Beitrag #16


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Zitat (Explosiv @ 26.06.2018, 14:53) *
Zittern
blasse Haut

Das kann man natürlich mit Krankheit und Veranlagung erklären.
Es kann aber auch einen Anfangsverdacht auf Drogenkonsum begründen. Kann ich mir vorstellen, ich bin kein Polizist oder RA, aber vom gesunden Menschenverstand her vorstellbar.


Worauf ich explizit hinwies war ja, dass die Symptome ihm erst auffielen bzw. er diese Begründungen sich erdichtete, NACHDEM ich bereits abgelehnt hatte.

Zu dem Zeitpunkt an dem er mit mir die ersten Tests durchführen wollte und ich ablehnte existierte nur als Begründung "Papiere vergessen".

Es erfordert aber einen gewissen Anfangsverdacht, um sich über die Grundrechte hinwegzusetzen. Papiere vergessen kann jeder mal - damit darf ein solch schwerwiegender Eingriff nicht rechtfertigt werden.
Hätte ich nach Alkohol oder Cannabis gerochen, wäre das natürlich was anderes.


Meine Frage ist jetzt: Ich werde mich auch zukünftig weigern, mich durch irgendwelche Tests selber in Gefahr zu bringen. Ein Nichtmitwirken darf einem nicht negativ angelastet werden, ebenso wie einem Straftäter sowie Beschuldigten das Schweigen nicht negativ angelastet werden darf.

Was wenn der Beamte hartnäckig bleibt? Wen soll ich um Hilfe bitten? Die 24h-Hotline der DAS Rechtsschutz? Die Staatsanwaltschaft? Die Polizeidienststelle? Ist ein direkter Vorgesetzter 24h anzutreffen?
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Q-Treiberin
Beitrag 27.06.2018, 08:46
Beitrag #17


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Wenn Du zukünftig „hartnäckig“ bleibst und der kontrollierende Beamte einen Anfangsverdacht hat, wirst Du eben zur Ader gelassen und das darf auch unter körperlichen Zwangsmaßnahmen geschehen.

Und nein, wir sind nicht in einem amerikanischen Krimi, wo Du sofort einen Anwalt oder den lieben Gott anrufen kannst.

Du kannst aber im Nachherein die Maßnahme rechtlich prüfen lassen, aber dann fehlen Dir eben schon ein paar Milliliter Lebenssaft.


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Kai R.
Beitrag 27.06.2018, 08:54
Beitrag #18


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.06.2018, 09:46) *
wirst Du eben zur Ader gelassen

plus Untersagung der Weiterfahrt für 24h.

Aber so wie die Kontrolldichte ist, bist Du sowieso erst am Sanktnimmerleinstag wieder dran.


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Grüße

Kai

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HaWeThie
Beitrag 27.06.2018, 11:54
Beitrag #19


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naja - wenn ich manche Posts hier lese, wie oft die schon angehalten wurden....
in knapp 40 Jahren ist mir das erst vier mal passiert (2x "allgemeine Kontrolle"; 2x "kann das sein, dass Sie zu schnell waren") - aber manche scheinen die Polizeikontrolle geradezu magisch anzuziehen.

Zitat
Es erfordert aber einen gewissen Anfangsverdacht, um sich über die Grundrechte hinwegzusetzen.
den hat der Beamte doch angegeben. Und da du ja selbst schreibst, dass du gezittert hast....
Ob das eine Krankheit ist, kann der Beamte mangels ärztlicher Ausbildung nicht feststellen, dazu ist nun mal eine Untersuchung (zumindest des Blutes) erforderlich.


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janr
Beitrag 27.06.2018, 12:32
Beitrag #20


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Zitat (Q-Treiberin @ 26.06.2018, 15:42) *
Doch, nur machst Du Dich gerade mit Deiner „Argumentation“ in diesem Fall ziemlich lächerlich... rolleyes.gif

Nur weil es früher Richter erlauben mußten und jetzt nicht mehr bleibt das GG immer noch bestehen:
Zitat (Art 2 GG)
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Mag sein, daß das Grundgesetz von Polizisten als lächerlich betrachtet wird.
Für mich ist es jedoch nicht lächerlich.


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Q-Treiberin
Beitrag 27.06.2018, 12:54
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 27.06.2018, 13:32) *
Zitat
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Mag sein, daß das Grundgesetz von Polizisten als lächerlich betrachtet wird.
Für mich ist es jedoch nicht lächerlich.
Du zitierst das richtige, nur mit der Umsetzung hapert es bei Dir scheinbar noch... thread.gif

Und um bei Deinen Worten zu bleiben, Deine Argumentationskette ist und bleibt lächerlich...


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janr
Beitrag 27.06.2018, 12:59
Beitrag #22


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Nur reicht es leider nicht mit "stimmt nicht ..." dagegen zu diskutieren.
Fakten müßen deine Meinung belegen sonst bleibt es deine Einzelmeinung.


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Q-Treiberin
Beitrag 27.06.2018, 13:03
Beitrag #23


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https://www.gesetze-im-internet.de/

Auswählen darfst Du selber...


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Hornblower
Beitrag 27.06.2018, 13:11
Beitrag #24


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janr,

im Grundsatz gebe ich Dir ja Recht, und auch in meinen Augen ist eine zwangsweise durchgeführte Blutentnahme ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Allerdings liegt hier ja ein Anfangsverdacht auf Drogen-Konsum vor. Und wenn dieser Anfangsverdacht fundiert ist, finde ich es schon ganz richtig, wenn der Polizist dem nachgeht.

Oder siehst Du dies anders? (Das ist jetzt keine rhetorische Frage, sondern ich hätte von Dir hierzu gerne eine Antwort!)

*Ob* der Anfangsverdacht wirklich fundiert *war*, können wir schwerlich beurteilen. Ich neige dazu, zu argwöhnen, dass wir auf Basis der TE-Schilderung nur *eine* Perspektive des Vorfalls gezeigt bekommen haben. think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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janr
Beitrag 27.06.2018, 13:43
Beitrag #25


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Zitat (Hornblower @ 27.06.2018, 14:11) *
... Allerdings liegt hier ja ein Anfangsverdacht auf Drogen-Konsum vor. Und wenn dieser Anfangsverdacht fundiert ist, finde ich es schon ganz richtig, wenn der Polizist dem nachgeht. ...
Bei einem wirklich begründeten Verdacht hab ich im Grunde kein Problem damit die körperliche Unversehrtheit zum Schutze der anderen VT (vermuteter Rauschzustand) auszusetzen.

Aber darum geht es im Grunde ja auch nicht. rolleyes.gif

Es geht nur darum, daß dennoch jeder das Recht auf körperlicher Unversehrtheit hat.
Und dies scheint Q-Treiberin anders zu sehen.
Vor allem wenn sie in Kindergarten-art-und-weise dagegen spricht und nichts bringende Links setzt um ihre Einzelmeinung zu unterstreichen crybaby.gif


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HaWeThie
Beitrag 27.06.2018, 13:45
Beitrag #26


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Zitat (janr @ 27.06.2018, 13:59) *
Nur reicht es leider nicht mit "stimmt nicht ..." dagegen zu diskutieren.
Fakten müßen deine Meinung belegen sonst bleibt es deine Einzelmeinung.

das ist keine einzelmeinung, zumal du ja das richtige zitiert hast - du hast bloß das Falsche kenntlich gemacht - das hat @Q-Treiberin dir vorgehalten. aber nochmal für dich:
Zitat
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


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janr
Beitrag 27.06.2018, 13:48
Beitrag #27


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Zitat (HaWeThie @ 27.06.2018, 14:45) *
... aber nochmal für dich:
Zitat
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Was anderes hab ich nie behauptet. rolleyes.gif


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Hornblower
Beitrag 27.06.2018, 13:51
Beitrag #28


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Zitat (janr @ 27.06.2018, 14:43) *
Es geht nur darum, daß dennoch jeder das Recht auf körperlicher Unversehrtheit hat.
Und dies scheint Q-Treiberin anders zu sehen.

Den Eindruck hatte ich allerdings nicht: Mir schien es eher, dass Q-Treiberin darauf hinaus wollte, dass mit der Grundsatzdiskussion bzgl. des grundsätzlichen Rechtes der körperlichen Unversehrtheit - an dem sicherlich kein demokratisch gesinnter Mensch Zweifel hat - kein unnötiger Nebenkriegsschauplatz aufgemacht wird.

Das Thema ist doch: Hatte der Polizist einen hinreichend fundierten Anfangsverdacht oder hatte er ihn nicht? Und wenn er ihn nicht hatte, was kann der TE tun? Dabei ist dann immernoch zu berücksichtigen, dass die Schilderung des Vorfalls durch den Polizisten womöglich etwas anders aussehen wird als die Schilderung des TEs.

DIES ist doch der Casus Cnacktus - oder nicht? think.gif


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janr
Beitrag 27.06.2018, 13:56
Beitrag #29


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Zitat (Hornblower @ 27.06.2018, 14:51) *
... Das Thema ist doch: Hatte der Polizist einen hinreichend fundierten Anfangsverdacht oder hatte er ihn nicht? ...
Das ist in der Tat schwer zu beurteilen.
Betrachtet man die Schilderung des TE als Objektiv und Ehrlich, dann sage ich nein, denn Nervosität bei einer Kontrolle, das fehlen von Papieren und ein evtl angeborener Tremor ist es jedenfalls nicht.
Was aber der Polizist meinte mehr zu beobachten wissen wir nicht.

Auf Grund dieser Faktenlage hier im VP bleibt die Verletzung der körperliche Unversehrtheit.
Und zwar so lange bis weitere Punkte gegen den TE auftauchen. wavey.gif


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haschee
Beitrag 27.06.2018, 15:14
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Aufgrund deiner langjährigen Mitgliedschaft ist dir bekannt, daß der Richtervorbehalt
das Papier nicht wert war auf dem er gedruckt wurde?

Wenn denn versucht wurde einen Richter zu erreichen oder wenn denn ein Richter
erreicht wurde falls denn ein Nachtdienst eingerichtet war, dann mußte man schon
sehr viel Glück haben wenn das ein Verkehrsrichter war.

Und selbst dann war das grundsätzlich eine Abnickmaschine.

Die paar Begebenheiten bei denen ein Richter den Betroffenen mal sehen wollte
wurden unter anderem in der copzone thread.gif aber durchaus auch hier und in
anderen Foren eher bis sehr negativ gesehen.
Weil das nicht den 99,9 % der Fälle entsprach und eine unglaubliche Arbeit
darstellt. whistling.gif

Der Gesetzgeber hat das eingesehen und ein Gesetz erlassen das die Realität
abbildet.
Das ist konsequent.
Mir wäre eine andere Realität lieber. Also mehr Richter. Aber nunja...


Was glaubst du denn wäre anders gewesen wenn der Polizist hätte
versuchen müssen einen Richter zu erreichen - wenn denn ein Nachtdienst
eingerichtet gewesen wäre?
Oder wenn er einen Richter erreicht hätte?


@TE:
Ich würde das so formulieren.
"Ich bin mit einer Blutentnahme nicht einverstanden aber werde mich
nicht physisch wehren."


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Tanker
Beitrag 27.06.2018, 21:08
Beitrag #31


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Nach einigen Kontrollen bin ich der Meinung die Polizei hat immer einen Anfangsverdacht. Denn immer wird man unter Druck gesetzt mit irgendwelchen Argumenten (rote Augen, zittern usw.). Wenn man was sagen will wird man gleich als aggresiv dargestellt usw.
Vermutlich braucht die Polizei Sünder und hofft mit solchen Spielchen durch einen ganz dummen Zufall genügend Sünder zu fangen. Anders kann ich mir ein solches Verhalten der Polizei nicht erklären.
Das nächste Mal in einer Kontrolle werde ich mich ganz einfach allem verweigern. Und ich könnte wetten dass erst Druck aufgebaut wird und ich danach einfach wieder aus der Kontrolle entlassen werde. Denn eine Blutentnahme kostet Zeit. In dieser Zeit kann man nicht x andere kontollieren. Und bei einem noch so "begründeten" Verdacht wird man wohl andere kontollieren als sich die Mühe einer Blutentnahme zu machen. Weil man den "Verdacht" sich aus den Fingern gesogen hat. wink.gif
Oder aus welchen anderen Gründen fährt man z.B. einen LKW mit defekten Bremsen mit dem Streifenwagen zum TÜV voraus statt ihn abschleppen zu lassen? Oder nehmen die Polizisten ihr eingeschränktes Recht auf körperliche Unversehrtheit war? whistling.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 27.06.2018, 21:17
Beitrag #32


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Ich weiß zwar nicht wie Du aussiehst, aber 98% aller Kontrollen die ich mitgemacht habe, verliefen ohne „Druckaufbau“ oder „Spielchen“.
Mir wurde nie mein Aussehen, evtl. Nervosität, noch nicht einmal meine fast immer leicht geröteten Augen vorgeworfen und auch nicht ein gewisses zittern wenn man bei Minusgraden mal in eine (Weihnachtsmarkt)kontrolle kommt...

Aber vielleicht kennst Du ja die Waldformel nicht....


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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nachteule
Beitrag 27.06.2018, 22:17
Beitrag #33


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Hallo, janr,

Zitat (janr @ 27.06.2018, 14:56) *
Was aber der Polizist meinte mehr zu beobachten wissen wir nicht.

Auf Grund dieser Faktenlage hier im VP bleibt die Verletzung der körperliche Unversehrtheit.
Und zwar so lange bis weitere Punkte gegen den TE auftauchen. wavey.gif

habe ich da etwas übersehen?

Wo wurde beim TE die körperliche Unversehrtheit angetastet?

Der Polizeibeamte hat scheinbar versucht, ihn etwas aus der Reserve zu locken, um zu sehen, ob er einem Gespräch folgen kann und dem TE ist offensichtlich gelungen, ihn zumindest soweit zu überzeugen, dass er sich nicht mehr sicher genug war, um eine BE anzuordnen und damit war dieser Teil erledigt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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haschee
Beitrag 28.06.2018, 07:01
Beitrag #34


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Ich bin da immer etwas zwiegespalten.

Hatte da auch schon meine Erlebnisse mit Pusten

"Weil Fasching ist"

rolleyes.gif



Und aus der Reserve locken da seh ich immer die Polizisten die mit

"Sie haben doch schonmal Drogen genommen, das können sie doch zugeben"
"Das kann doch nicht sein, daß sie noch nie Drogen genommen haben"


Und sollte man da jemals Ja sagen... ranting.gif





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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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Explosiv
Beitrag 28.06.2018, 07:23
Beitrag #35


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Nunja, die Volksdroge Alkohol- täglich ca. 200 Tote deswegen laut TV- hat fast jeder mal mindestens probiert.
Und Nikotinabusus ist auch weit verbreitet.

Die Wenigsten können also behaupten, noch nie Drogen konsumiert zu haben. Und wenn da schon gelogen wird, was kommt dann noch alles ans Licht, wenn man genau hinschaut? rolleyes.gif


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durban
Beitrag 28.06.2018, 09:54
Beitrag #36


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Da keine BE durchgeführt wurde, gibt es keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG.

Ich würde das Verhalten eher an 136a StPO messen. Da es aber durchaus erlaubt ist, "kriminalistische List" anzuwenden und zu versuchen, Personen, wie @Nachteule sagt, aus der Reserve zu locken - das ist keine Täuschung iSd 136a StPO.



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.06.2018, 10:07
Beitrag #37


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Zitat (HaWeThie @ 27.06.2018, 12:54) *
... - aber manche scheinen die Polizeikontrolle geradezu magisch anzuziehen...

ALs ich noch im T2- bzw. T3-Bulli unterwegs war, einen Vollbart trug und eine dichte dunkle Matte auf dem Kopf hatte wurde ich jedenfalls weeeesentlich häufiger angehalten als jetzt glattrasiert, mit sich merklich lichtenden vorwiegend grauen Haaren im Rentnerdiesel... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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simcoe
Beitrag 28.06.2018, 10:35
Beitrag #38


Neuling
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Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung wie mit dir umgegangen wurde und fände es sehr gut wenn du irgendeine Form von Beschwerde einreichst!

Ich bereue über 10 Jahre später noch dass ich damals nichts in die Wege geleitet habe obwohl es warscheinlich nichts gebracht hätte.

Bei mir war es foldendermaßen:

Aufgehalten worden 24h nach Cannabis-Konsum, aufgrund von Aktenkundigen Besitzdelikt einer Kleinstmenge( <0,5g) wurden Auffälligkeiten festgestellt ( rote Augen), die ganze Zeit wieder und wieder gefragt wann ich das letzte Mal konsumiert habe( keine Aussage), Urintest verweigert, trotzdem Blutentnahme und FS 5 Monate bis zur Gerichtsverhandlung einbehalten obwohl offensichtlich keine Ausfallerscheinungen (ca. 1,4 ng Aktiv) vorlagen.

Zusätzlich wurde ich nach der Blutentnahme noch 30 Minuten! in den Bulli gesetzt weil wir angeblich gleich zu mir nach Hause fahren und eine Hausdurchsuchung durchführen. Ich wohnte noch bei den Eltern und mir wurde gesagt, dass wenn ich zugebe was zu haben würde ich die Möglichkeit bekommen es der Polizei zu überreichen ohne Hausdurchsuchung, andererseits würden sie das ganze Haus auf den Kopf stellen, meine Eltern wecken etc. Alle 5 Minuten steckte jemand den Kopf in den Bulli und fragte ob ich zugebe was zuhause zu haben, nach 30 Minuten durfte ich dann gehen. Natürlich mitten in der Pampa am Krankenhaus, eine Mitfahrt in die Stadt wurde mir verweigert.

Ich finde einen 18 Jährigen so einzuschüchtern, 30 Minuten im Auto warten zu lassen ist nicht in Ordnung und würde mir wünschen, dass mehr Leute gegen so eine Behandlung vorgehen. Selbst wenn es nichts bringt wird ein Polizist vielleicht seine Arbeitsweise überdenken, wenn es eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach der anderen hagelt.

Sorry für den langen Text, aber der Vorfall setzt mir nach all den Jahren immer noch zu. Die Hilflosigkeit und die herabwürdigende Behandlung war erniedrigend.
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janr
Beitrag 28.06.2018, 10:37
Beitrag #39


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Irgendwie hatte ich gelesen, daß der TE einlenkte und dachte daß er dann doch gepiekst wurde. blushing.gif
Da dies aber dann doch nicht stattfand ist es doch eher ein "wenn & wäre".

Selber hab ich mit Polizisten keine schlechte Erfahrungen gemacht, aber ich halte sie auch nicht für Übermenschen die immer den einzig wahren Riecher haben und sich immer richtig verhalten.
Ich halte sie für Menschen die einen stressigen Beruf haben und grad da passieren dann auch Fehler.

@Doc: Fahre einen T4, hab einen recht langen Vollbart und lange Haare (Matte wink.gif ) und wurde mit dem FZ noch nie angehalten.
Wohl aber mit dem Audi A6 vom Kumpel mit Werkzeug, weil ja Arbeiter immer trinken rolleyes.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Q-Treiberin
Beitrag 28.06.2018, 10:58
Beitrag #40


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Zitat (simcoe @ 28.06.2018, 11:35) *
Aufgehalten worden 24h nach Cannabis-Konsum,

In Deinem ersten Thread http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=122592&hl= las sich das noch anders....
Zitat (simcoe @ 11.10.2017, 17:20) *
( letzter Konsum war über 12 Stunden her)

Da unter anderem @Hornblower hier eine Statistik führt, nach welcher Zeit die User noch wieviel aktiv im Blut haben, wäre es schön, wenn Du wahrheitsgemäße Aussagen machen würdest. Nur so kann man anderen Usern dann auch vernünftig helfen und raten.


Und ach ja, wer meint „groß“ genug zu sein um bekifft Auto zu fahren, der kann auch ruhig mal ein paar Meter zu Fuß nach Hause gehen. Das anschließende Gejammer finde ich persönlich dann unangebracht...


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simcoe
Beitrag 28.06.2018, 11:16
Beitrag #41


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24 Stunden sind über 12 Stunden, außerdem geht es ja in diesem Fall darum, dass keine Beeinträchtigungen mehr vorlagen oder festellbar waren. Da sind wir uns ja hoffentlich einig, dass das nach dieser Zeit und dem niedrigen Aktiv Wert ausgeschlossen ist. Also bin ja auch nicht bekifft Auto gefahren.

Da du es offensichtlich in Ordnung findest jemand Nachts in der Pampa stehen zu lassen, ohne dass jeder Beweis eines Fehlverhalten fehlt, findest du den "Trick" mit dem im Bulli warten lassen und der falschen Aussage bzgl. der Hausdurchsuchung auch in Ordnung? Da haben wir wohl sehr unterschiedliche Meinungen.
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Freisinn
Beitrag 28.06.2018, 11:58
Beitrag #42


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Zitat (simcoe @ 28.06.2018, 12:16) *
Also bin ja auch nicht bekifft Auto gefahren.

Mit 1,4ng??
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Q-Treiberin
Beitrag 28.06.2018, 12:47
Beitrag #43


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Zitat (simcoe @ 28.06.2018, 12:16) *
Da du es offensichtlich in Ordnung findest jemand Nachts in der Pampa stehen zu lassen, ohne dass jeder Beweis eines Fehlverhalten fehlt,
Wer ausreichend finanzielle Mittel für illegale Drogen hat, kann sich auch ein Taxi leisten...

Und es gab für die Beamten wohl ausreichend Anhaltspunkte (=begründeter Anfangsverdacht), sonst wären keine 1,4 aktiv dabei herausgekommen. Auch wenn Du Dich, warum auch immer, gut gefühlt hast, Du standest nachweislich unter Drogeneinfluss.
Heißt im Umkehrschluss, dass die Polizisten einmal mehr den „richtigen Riecher“ hatten und nicht einen „armen unschuldigen“ Verkehrsteilnehmer mitgenommen haben...


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durban
Beitrag 28.06.2018, 14:14
Beitrag #44


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Zitat (simcoe @ 28.06.2018, 11:35) *
Zusätzlich wurde ich nach der Blutentnahme noch 30 Minuten! in den Bulli gesetzt weil wir angeblich gleich zu mir nach Hause fahren und eine Hausdurchsuchung durchführen. (...) nach 30 Minuten durfte ich dann gehen.


Das klingt so, als ob die Polizisten vor Ort eine Durchsuchung angeregt haben und irgendjemand - spätestens der Richter - (zu Recht) die Durchsuchung abgelehnt hat.
Ich würde eher nicht davon ausgehen, dass man von Anfang an vorhatte, Dich nur warten zu lassen, um Dich später gehen zu lassen; da hat es eher wohl nicht so geklappt, wie die Beamten vor Ort das möglicherweise geplant hatten.


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Andreas0815
Beitrag 29.06.2018, 10:45
Beitrag #45


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.06.2018, 21:17) *
Aber vielleicht kennst Du ja die Waldformel nicht....


Ich für meinen Teil habe auch schon Polizisten getroffen die die nicht kannten. Das ist ja eindeutig eine bilaterale Geschichte:)Und ich hatte sowohl schon normale Kontrollen von sagen wir mal normalen Menschen in Uniform, aber auch ziemlich üble von anderen Menschen in Uniform die sich dem Anschein nach für gottähnlich hielten.


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Q-Treiberin
Beitrag 29.06.2018, 13:17
Beitrag #46


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Auf solche „Götter in Uniform“ bin ich auch schon gestoßen...hat mich aber nie daran gehindert in einem solchen Fall „extrem“ höflich zu bleiben....








.... und ggf. am nächsten Tag mal den Vorgesetzten anzurufen. thread.gif


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Adabei
Beitrag 29.06.2018, 13:21
Beitrag #47


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Zitat (simcoe @ 28.06.2018, 11:35) *
trotzdem Blutentnahme und FS 5 Monate bis zur Gerichtsverhandlung einbehalten obwohl offensichtlich keine Ausfallerscheinungen


Wenn du nicht bekifft warst, warum gab es dann eine Gerichtsverhandlung und warum hast du deinen Führerschein erst nach 5 Monaten wiederbekommen?


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heretic12
Beitrag 29.06.2018, 15:30
Beitrag #48


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Zitat (simcoe @ 28.06.2018, 11:35) *
Bei mir war es foldendermaßen:

Also hat die Polizei erst den richtigen Riecher gehabt, als sie dich kontrolliert hat, dann hat sich rausgestellt, dass der als Konsument bekannte wieder konsumiert hat und die Symptome hat der Polizist auch noch richtig gedeutet.
Egal, ob du wirklich rote Augen hattest oder nicht, das kann am Ende eh keiner mehr nachweisen. Aber Der Polizist hat sich jetzt gemerkt, dass er mal wieder Recht hatte mit seinem Verdacht.
Das man dich nicht mehr nach Hause mitgenommen hat ist gesetzlich bzw versicherungstechnisch (auch wenn die Fahrzeuge nicht im klassischen Sinne versichert sind) so vorgegeben.

Bei dir dürfen sich jetzt die anderen 18jährigen bedanken, die nur auf Grund von Erscheinungsbild xyz kontrolliert werden.

Komisch ist, dass hier immer wieder Leute aufschlagen und sich über die Polizei und erlogenen Anfangsverdacht aufregen, dann aber am Ende doch Konsumenten sind.
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johndoe1
Beitrag 29.06.2018, 18:25
Beitrag #49


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.06.2018, 22:17) *
Ich weiß zwar nicht wie Du aussiehst, aber 98% aller Kontrollen die ich mitgemacht habe, verliefen ohne „Druckaufbau“ oder „Spielchen“.
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Der klassische Drogen-Konsument ist männlich, zwischen 16 - 40 Jahre alt. Gehört man zu dieser Personengruppe, darf man immer mit einem angebotenen Atemalkoholtest, einer Urin- oder Blutprobe rechnen.
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jeho
Beitrag 29.06.2018, 21:22
Beitrag #50


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Zitat (Ancel @ 27.06.2018, 09:22) *
...Meine Frage ist jetzt: Ich werde mich auch zukünftig weigern, mich durch irgendwelche Tests selber in Gefahr zu bringen.


Ohne explizit etwas unterstellen zu wollen,
In Gefahr bringst du dich und Andere bereits zu dem Zeitpunkt wenn du ein Fahrzeug führst und nicht oder nur eingeschränkt verkehrstauglich bist und nicht erst wenn du kontrolliert wirst. think.gif

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dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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