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> Basis-Informationen zum EtG-Nachweis über Haarproben, Eins Zusammenstellung
Wagenpfeil
Beitrag 03.09.2013, 11:13
Beitrag #1


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Die Grundlagen

Hier werden Basis-Informationen zum "Nachweis der Abstinenz über EtG in Haarproben", hier kurz als "EtG-Haaranalyse" bezeichnet, zusammengestellt. (Das ist kein Diskussionsbeitrag, daher @Moderatoren: Ihr könnt das gerne zentral "anpinnen".)


Seit Anfang 2011 ist zum Nachweis der Abstinenz bei der MPU ein EtG-Nachweis zwingend notwendig - die bis dahin oftmals verwendeten Leberwerte werden nicht mehr anerkannt. Dieser EtG-Nachweis kann entweder über Urin- oder durch Haarproben erfolgen. Je nach "Schwere der Alkoholproblematik" sind dabei 6 oder 12 Monate Abstinenz nachzuweisen. Diese Vorgehensweise ist für alle Begutachtungsstellen gleich, da sie über die Begutachtungskriterien ("Beurteilungskriterien. Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik", Kirschbaum, 2. Auflage 2009) festgelegt ist.

Ethylglucuronid (kurz: EtG) ist ein Abbauprodukt der Leber, welches entsteht, wenn Alkohol getrunken wird. Dieses wird dann in den Haaren eingelagert und kann nicht ausgewaschen werden. Über eine Haaranalyse kann dann rückwirkend Alkoholkonsum innerhalb der letzten 3 Monate nachgewiesen werden. Hierzu werden etwa 3 Zentimeter Kopfhaare benötigt, da die Haare durchschnittlich 1 Zentimeter pro Monat wachsen. Für einen Abstinenznachweis über 12 Monate müssen dann 4 lückenlose Nachweise (im Abstand von 3 Monaten) beigebracht werden.

1. Was ist generell zu beachten?

  • Bei der ersten Abgabe sollten nicht nur 3, sondern 4 Monate Abstinenz eingehalten worden, da "EtG nachläuft" und es etwa 4 Wochen dauert, bis die Haare wieder "sauber" sind
  • Die Haare müssen bei der Abgabe ausreichend lang sein (mindestens 3 Zentimeter)
  • Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen sollte ziemlich genau 3 Monate betragen
  • Das Labor muss eine Akkreditierung nach ISO 17025 ("Forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik nach CTU-Kriterien") besitzen
  • Wenn irgendetwas schief läuft, so geht es immer zu Lasten des Untersuchten


2. Ungefährer Ablauf der EtG-Haaranalyse

  1. Terminvereinbarung / Anmeldung beim Labor (oder der Begutachtungsstelle); 2 Wochen Vorlauf einkalkulieren
  2. Zum Termin erscheinen, an die Bezahlung (vorab) denken
  3. Personalausweis mitbringen
  4. Es werden 2-3 Haarbüschel von der Kopfhaut an abgeschnitten, auf Alu-Folie geklebt, die Länge ermittelt und notiert, die Haarwurzel markiert
  5. Die Haarbüschel werden dann in ein Labor zur weiteren Untersuchung geschickt. Dort werden die Haarbüschel auf 3 Zentimeter gekürzt und zur Untersuchung in eine wässrige Lösung gegeben
  6. Das Ergebnis kommt "normalerweise" in Form eines ein- bis zweiseitigen Schreibens "10-14 Tage" später, es kann aber auch bis 4 Wochen dauern


3. Was muss ich während der Abstinenz beachten, um das Ergebnis nicht zu meinen Ungunsten zu verfälschen?

  • Kein Alkohol trinken (... aber das ist ja selbstverständlich!)
  • Lebensmittel mit Spuren von Alkohol sind zu vermeiden (z.B. überreifes Obst, Balsamico, ...)
  • Alkoholfreies Bier kann Alkohol enthalten, sollte daher auch vermieden werden. Gleiches gilt für Fruchtsäfte
  • Der Gebrauch von alkoholhaltigen Mundspüllösungen ist zu vermeiden
  • Die Haare dürfen nicht behandelt, also weder gebleicht noch coloriert sein
  • Bei der Einnahme von Medikamenten unbedingt darauf achten, dass diese kein Alkohol enthalten. Unbedingt vorher einen Arzt fragen und sich ggf. bestätigen lassen, dass das Medikament eingenommen werden musste


4. Grenzwerte

Folgende Grenzen ("Cut-off-Werte") werden beim EtG-Nachweis verwendet:

  • < 7 pg/mg: Abstinenz
  • 7-30 pg/mg: sozialer Konsum
  • > 30 pg/mg: intensiver Konsum
  • > 50 pg/mg: Alkoholproblematik
  • > 100 pg/mg: massiver Konsum


Ist das Ergebnis also unter 7 pg/mg so gilt eine Abstinenz als nachgewiesen. Dieser Wert ist im Normalfall recht großzügig bemessen, so dass man nicht "zufällig" darüber gerät. Einen Wert von "Null" gibt es nicht, da der Körper auch so EtG bildet und im Haar ablagert, nur bei Alkoholkonsum eben mehr.
Die meisten Labore geben nicht den genau ermittelten Wert weiter, sondern nur, in welchem Bereich das Ergebnis liegt. Damit ist es also nicht möglich zu erkennen, wie knapp man an einer Grenze liegt.


5. FAQ - Häufige Fragen und deren Antworten

  • F: Wo kann ich eine EtG-Haaranalyse vornehmen lassen?
    Bei jedem dafür akkreditieren Labor (nach ISO 17025) kann eine Haaranalyse vorgenommen werden.
  • F: Wird meine EtG-Haaranalyse bei der MPU auch tatsächlich anerkannt?
    Wenn die Analyse von einem nach ISO 17025 akkreditierten Labor kommt, muss sie anerkannt werden. Leider treten die Begutachtungsstellen selber als "Anbieter" auf (d.h. sie entnehmen nur die Haarprobe und schicken sie dann zu einem Labor).
  • F: Kann ich die Analyse auch bei meinem Hausarzt durchführen lassen?
    Der Hausarzt kann "im Prinzip" auch die Haarprobe entnehmen ("Zulassung nach CTU-Kriterien), die Analyse selbst muss dann aber bei einem Labor durchgeführt werden. Also müssen die Haare dann dort hingeschickt werden. Die Entnahme durch den Hausarzt kostet etwa 10-15 €.
  • F: Was kostet die EtG-Haaranalyse?
    Eine EtG-Haaranalyse kostet von 100 bis 270 € je nach Anbieter. Da man 2 bis 4 Nachweise braucht, kommen schnell einige hundert € zusammen.
  • F: Kann ich auch Körperhaare abgeben?
    Im Prinzip ja, es wird jedoch davon abgeraten, da Wachstum und Aufnahmeverhalten bei Körperhaaren anders als bei Kopfhaaren ist.
  • F: Muss ich bei der Abgabe etwas zusätzlich beachten?
    Nein. Der Ablauf ist oben beschrieben.
  • F: Kann ich das Ergebnis (zu meinen Gunsten) beeinflussen?
    Nein. Von angebotenen "Wundermitteln", die das EtG rauswaschen sollen, kann man nur abraten.
  • F: Welche Haarwaschmittel darf ich benutzen?
    Normales Shampoo sollte keine Auswirkung haben, kann also benutzt werden.
  • F: Kann nachgewiesen werden, WANN ich Alkohol getrunken habe?
    Nein, es ist nur möglich ob Alkohol konsumiert wurde. Der EtG-Wert gibt also die Summe des getrunkenen Alkohols wieder, macht aber keine Aussage darüber wann wie viel getrunken wurde. Beispiel: Wenn man 5 Liter Bier an einem Abend trinkt oder jeweils 1 Liter Bier an 5 Abenden wird der EtG-Wert gleich sein.
  • F: Werden auch andere Substanzen (Drogen, Medikamente) nachgewiesen?
    Bei einer Überprüfung auf Alkohol wird nur auf EtG geprüft und andere Substanzen entsprechend nicht erkannt.
  • F: Was ist mit einer Narkose, die ich bei einer medizinischen Operation erhalte?
    Diese sollte auf das Ergebnis keinen Einfluss haben. Aber auch hier vorher mit dem Arzt sprechen.
  • F: Warum kann nicht über einen längeren Zeitraum (wie bei Drogen 12 Monate) nachgewiesen werden?
    Das EtG wäscht sich mit der Zeit aus den Haaren - die EtG-Konzentration nimmt vom Haaransatz zu den Haarspitzen ab. Nach 3 Monaten ist dieses Rauswaschen erkennbar. Daher werden nur 3 Monate anerkannt.
  • F: Ist das Verfahren "sicher"?
    Ja. Dieses Verfahren gilt als sicher, ist also nicht anfechtbar. Wer tatsächlich abstinent lebt, wird damit keine Schwierigkeiten haben.
  • F: Was mache ich, wenn Alkoholkonsum nachgewiesen wird, obwohl ich (ganz sicher) keinen getrunken habe?
    Generell kann der Test durch Überprüfung der Zweitprobe wiederholt werden - es werden ja 2-3 Büschel Haare entnommen.
  • F: Müssen die Nachweis "lückenlos" sein?
    Ja. Es ist nicht zulässig zwischen drin größere Lücken zu haben. Also darauf achten, dass nicht mehr als "wenige Tage" Verschiebung auftreten, aslo der 3-Monats-Rhythmus eingehalten wird..
  • F: Was muss ich bei der MPU wegen der Nachweise beachten?
    Die Nachweise sind im Original mitzubringen und werden nach der MPU wieder zurückgegeben. Wichtig: Der letzte Nachweis sollte nicht älter als 4-6 Wochen sein (Zeitpunkt der Entnahme), ansonsten kann ein weiterer Nachweis gefordert werden.


6. Nützliche Links

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Etchells
Beitrag 03.09.2013, 11:31
Beitrag #2


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Schon sehr gut, mir fehlt nur noch ein Hinweis auf den maximal möglichen Untersuchungszeitraum von drei Monaten bei 3cm Haarlänge bei EtG weiter oben und nicht erst in den FAQ's. "mindestens 3cm" könnte auch so ausgelegt werden, das ein längerer Zeitraum möglich wäre. wavey.gif
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Hornblower
Beitrag 03.09.2013, 13:25
Beitrag #3


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thumbup.gif

Super!

Der Artikel ist FAQ-Anwärter. Lassen wir ihn ein paar Tage noch hier stehen, um zu sehen, ob noch weitere Anregungen kommen. Die endgültige Form schiebe ich dann in Abstimmung mit Euch in unsere FAQ zu den anderen EtG-Infos.

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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corneliusrufus
Beitrag 03.09.2013, 13:48
Beitrag #4


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Finde ich prima. Danke für Deine Mühen, @Wagenpfeil!

Allerdings ist noch ein Fehler enthalten und es sollte ein des Weiteren ein Hinweis erfolgen. Der Fehler liegt in der Beschreibung der Zertifizierung, die nicht genau genug ist. Und zwar müssen alle Bedingungen erfüllt sein, also
Zitat
Akkreditierung nach ISO 17025 ("Forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik nach CTU-Kriterien")
, zusätzlich die Bedingung für Alkohol-Toxikologische Untersuchung zertifiziert eingeschlossen sein. Denn forensisch-toxokologische Untersuchung ist nur ein Oberbegriff, der imho in vier Untergruppen unterteilt wird. So nützt bspw. hinsichtlich der späteren Anerkennung ein gemäß ISO 17025 für forensische Untersuchungen im Bereich Drogen zertifiziertes Labor hier nicht.

Das andere ist eine Anregung, einen Hinweis einzufügen zu Fehlerquellen. Diese wurde so schön bildlich mit dem "Nachlaufen" erfasst. Bisweilen ist das Nachlaufen ausgeprägter. Hintergrund sind die Haarwachstumsphasen, zufällige Bedingungen bei der Haarentnahme. So können sich Haare aus der Haarwurzel lockern; in dieser könnte noch angereichertes EtG sich befinden. Gelangt dieses in die Haarprobe, bspw. durch Abrieb, sei es durch Ungenauigkeit in der Kürzung, so können durchaus Werte über dem Cut-off nachgewiesen werden. All dieses hat der Betroffene nicht in seiner Hand. Wenn sollte es jedoch nur die erste Probe betreffen. So dass manche raten, eine Haaranalyse über drei Monaten erst nach fünf bis sechs Monaten an Abstinenz zu beginnen.

Umgekehrt bedeutet dieses, dass bis zu drei Monate länger abstinent gelebt werden muss, als wenn der Nachweis mittels Urinkontrollen erfolgt. Diese haben natürlich andere Nachteile.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Gast_Rudolpho_*
Beitrag 03.09.2013, 14:50
Beitrag #5





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ganz tolle Übersicht! Vielen Dank!

Vielleicht kurz als Ergänzung bei FAQ hausarzt: die 10-15 Euro werden von der KK übernommen (es sei denn mein Arzt hat geschummelt, was ich nicht hoffe)....und darauf achten, dass der hausarzt auf dem Labor-Fragebogen auch vermerkt, dass das Ergebnis zusätzlich/nur an den Patienten versandt wird (sonst besteht die Gefahr, dass man nur eine Kopie erhält).....

Lg
Rudolpho.
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Lance_Ulrich
Beitrag 11.09.2013, 21:24
Beitrag #6


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Hallo zusammen.

Diese Stelle beist sich ein bisschen.

Zitat (Wagenpfeil @ 03.09.2013, 12:13) *
Ethylglucuronid (kurz: EtG) ist ein Abbauprodukt der Leber, welches entsteht, wenn Alkohol getrunken wird. Dieses wird dann in den Haaren eingelagert und kann nicht ausgewaschen werden.

[*] F: Warum kann nicht über einen längeren Zeitraum (wie bei Drogen 12 Monate) nachgewiesen werden?
Das EtG wäscht sich mit der Zeit aus den Haaren - die EtG-Konzentration nimmt vom Haaransatz zu den Haarspitzen ab. Nach 3 Monaten ist dieses Rauswaschen erkennbar. Daher werden nur 3 Monate anerkannt.


Mich würde mal Interessieren wer von euch allen schon mal so ein "Programm" mit gemacht hatt.
Habe soetwas über 2 Jahre gemacht und dazu ne Menge eigen Erfahrungen gesammelt.
Würde auch wenn ihr meint das es Interessant sein könnte nen AB-Nachweis von mir hier mit euch Teilen dann hat man mal ein Bild davon wie sowas aussehen kann.

Die Haare sollten bei der Abgabe länger als 3 cm sein! 1. Weil nicht direkt an der Kopfhaut geschnitten wird 2. Die untersuchte Länge sind 3 cm diese entsprechen 3 Monaten.

Diese Tabelle Stand so bei mr immer mit drauf das würde ich evtl ganz hilfreich finden.

Kinder und Abstinenzler: negativ unter dem Cut-off (7 pg/mg)
Normaltrinker ca. 30g Alkohol täglich < 30 pg/mg
starke Trinker / Alkoholiker > 30 pg/mg

Ich finde daraus wird schon ein bisschen ersichtlich das wenn man nicht gearde ein Medikament flaschenweise trink es undmöglich ist damit über den Cut-off zu kommen.
Obst, Essig, Mundspülung, Haarbearbeitung usw usw braucht man sich aus 2 Jähriger Erfahrung keine Gedanken machen. Essen und Trinken was schmeckt. Was glaubt ihr wie ich Panik hatte wenn mir mal wieder jemand Bier oder Cognacsoße oder Noch schlimmer Lasgagne mit Rotwein untergejubelt hat... Und was war alles Negativ...

"Lückenlos" ist ein Begriff der aus meiner Erfahrung 2-3 Wochen sein kann. Hängt vielleicht damit zusammen das das Haarwachstum nicht bei allen gleich ist.

Abschließend noch meine Lieblingsanmerkung zum Thema Abstinenznachweise. (sinngemäß geklaut von dem Labor meiner Screening)

Haaranalyse: Nachweis das in den letzten 3 Monaten nicht mehr als eine "geringe Menge" Alkohol konsumiert wurde.
Urinanalyse: Nachweis das in den letzten 3 Tagen kein Alkohol konsumiert wurde.

Fazit: Bei der einen Variante darf man ein bisschen Trinken bei der anderen ab Freitag Nachmittag. Beide Taugen nichts um 100% Abstinenz nachzuweisen.

Grüße

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Uwe W
Beitrag 12.09.2013, 01:25
Beitrag #7


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Zitat (Wagenpfeil @ 03.09.2013, 12:13) *
[*] F: Kann nachgewiesen werden, WANN ich Alkohol getrunken habe?
Nein, es ist nur möglich ob Alkohol konsumiert wurde. Der EtG-Wert gibt also die Summe des getrunkenen Alkohols wieder, macht aber keine Aussage darüber wann wie viel getrunken wurde. Beispiel: Wenn man 5 Liter Bier an einem Abend trinkt oder jeweils 1 Liter Bier an 5 Abenden wird der EtG-Wert gleich sein.

Das glaube ich in dieser Form nicht: nach meinem Verständnis ist der in den Haaren gemessene EtG-Wert proportional zur durchschnittlichen Blutalkoholkonzentration während des Untersuchungszeitraums (von z.B. 3 Monaten). Und auf diesen Durchschnitt hat ein einmaliger Konsum einer größeren Menge Alkohol einen stärkeren Einfluss als der auf viele Einzelkonsumakte verteilte Konsum derselben Menge.

Wer z.B. relativ schnell eine Alkoholmenge zu sich nimmt, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 2,4 Promille führt, benötigt bei einer Abbaurate von 0,1 Promille einen ganzen Tag, um auf 0 Promille zu kommen und hat dann an diesem Tag eine durchschnittliche Konzentration von 1,2 Promille.

Wird dieselbe Menge Alkohol aber gleichmäßig über die 24 Stunden verteilt aufgenommen, so hat er an diesem Tag eine durchschnittliche Konzentration knapp über 0 Promille, da der aufgenommene Alkohol innerhalb von einigen Minuten wieder in der Leber abgebaut wird.

Im ersten Fall wird aber eine wesentlich größere Menge EtG produziert als im zweiten Fall. Ähnlich sollten 5 Bier an einem Abend mehr EtG produzieren als jeweils 1 Bier an 5 Abenden.

Oder um mal ein anderes Bild zu gebrauchen: man sollte sich die EtG-Moleküle als eine Art Protestbrief vorstellen, den einige Alkoholmoleküle schreiben, die darauf warten, in der Leber zur Essigsäure oxidiert zu werden. Wenn viel Alkohol auf einmal getrunken wird, dann müssen viele Alkoholmoleküle viele Stunden warten, um oxidiert zu werden und schreiben dann sehr viele Protestbriefe. Wenn dagegeben kontinuierlich nur geringe Mengen Alkohol aufgenommen werden, dann sind die Wartezeiten relativ kurz und es fallen nur sehr wenig Protestbriefe an, auch wenn die konsumierte Alkoholmenge gleich ist.

Nun ja: aus der Sicht der Fahreignung ist dieses Phänomen sicherlich ganz gut, denn unmittelbar problematisch ist ja nur der zeitlich konzentrierte Konsum von Alkohol, also die 5 Bier an einem Abend, während ein einziges allabendliches Bier nur bei schnell trinkenden Leichtgewichten zu einer im Straßenverkehr nicht mehr zulässigen Konzentration führt.

Wobei man mit einem Bier pro Abend wohl die 7 ng/ml Grenze überschreiten und beim Abstinenznachweis scheitern wird.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Wagenpfeil
Beitrag 12.09.2013, 12:32
Beitrag #8


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@Lance_Ulrich &

@Uwe W

Eure Anmerkungen bzgl. der Grenzwerte und der Genauigkeit sind sicherlich richtig, nur wollte ich mit der FAQ erreichen, dass die grundsätzlichen Fragen zum EtG-Nachweis für jedermann schnell & verständlich geklärt werden. Natürlich kann man Überlegungen anstellen, was "noch gerade so geht" um dennoch bei der Haaranalyse als abstinent durchzukommen. Wenn man davon ausgeht, dass 30g Alkohol pro Tag als sozialer Konsum gewertet werden und dies bei einer Untersuchung zu Werten unter 30 pg/mg führt, so verleitet dies zu der Annahme, dass man problemlos 7g Alkohol pro Tag zu sich nehmen kann, ohne dass das Verfahren anschlägt. Diese Rechnungen sind gefährlich, da es keinerlei Erfahrungswerte gibt und zu "nachlässigem Verhalten" seitens der Probanden führen kann. Nicht umsonst weisen einige Labore (oder sogar alle?) nicht den exakt ermittelten EtG-Wert aus, sondern nur, ob der Grenzwert überschritten wurde oder nicht.

In dieser FAQ sollte eher das Ziel sein, für diejenigen, die tatsächlich abstinent leben und dies mittels der Haaranalyse belegen wollen, generelle Probleme zu benennen und Ängste (insbesondere, was Nahrungsmittel wie Obst angeht) zu nehmen. Aus meiner Sicht kann man so bequem und sicher den Nachweis erbringen, wenn man sich an die Spielregeln hält.

Daher würde ich vorschlagen, die Grenzwert-Thematik hier außen vor zu lassen und diese separat zu diskutieren. Und da bin ich gerne dabei.
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Gast_pittchen_*
Beitrag 12.09.2013, 12:41
Beitrag #9





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Zitat (Wagenpfeil @ 12.09.2013, 13:32) *
Nicht umsonst weisen einige Labore (oder sogar alle?) nicht den exakt ermittelten EtG-Wert aus, sondern nur, ob der Grenzwert überschritten wurde oder nicht.

Ergänzung: Nicht alle: Labor XY (weiss nicht ob ich den Namen schreiben darf) gibt den genauen Wert an.....

lg
pittchen
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Wagenpfeil
Beitrag 12.09.2013, 12:44
Beitrag #10


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Du darfst den Namen schreiben - ich erlaube es Dir.
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Gast_pittchen_*
Beitrag 12.09.2013, 12:47
Beitrag #11





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labor Schottdorf (vielleicht ist der link zum reinsetzen auch interessant, nur das kann ich noch nicht crybaby.gif
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Lance_Ulrich
Beitrag 12.09.2013, 16:28
Beitrag #12


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Du hast schon recht über diese "Grauzone" kann man wo anderst diskutieren.

Was aber nicht hier rein gehört ist die Sache mit dem Obst oder den Medikamenten.
Natürlich wie es immer ist finde ich gearde kein passendes Medikament mit Alkohol um mal vorzurechnen wieviel Alk da dann wirklich drin ist...

Die beiden Sachen schaffen nur Unsicherheit ist meinen Meinung. Vorallem aber nehmen sie einem ein Stück Lebensqualität deswegen gehören die raus!

Grüße
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Gast_pittchen_*
Beitrag 12.09.2013, 16:39
Beitrag #13





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Zitat (Lance_Ulrich @ 12.09.2013, 17:28) *
Natürlich wie es immer ist finde ich gearde kein passendes Medikament mit Alkohol um mal vorzurechnen wieviel Alk da dann wirklich drin ist...

"frau" hat immer alles da, aber kann nicht so gut rechnen: Also ich habe Hustensaft "Bronchipret 100 ml enthält 7 % Alkohol

vielleicht hilft es bei deinen Recherchen
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corneliusrufus
Beitrag 12.09.2013, 22:01
Beitrag #14


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Ändere
Zitat
[*] F: Kann nachgewiesen werden, WANN ich Alkohol getrunken habe?
Nein, es ist nur möglich ob Alkohol konsumiert wurde. Der EtG-Wert gibt also die Summe des getrunkenen Alkohols wieder, macht aber keine Aussage darüber wann wie viel getrunken wurde. Beispiel: Wenn man 5 Liter Bier an einem Abend trinkt oder jeweils 1 Liter Bier an 5 Abenden wird der EtG-Wert gleich sein.


in
Zitat
[*] F: Kann nachgewiesen werden, WANN ich Alkohol getrunken habe?
Nein, es ist nur möglich nachzuweisen ob Alkohol konsumiert wurde. Der EtG-Wert gibt eine gewichtete Summe des getrunkenen Alkohols wieder, macht aber keine Aussage darüber wann wie viel getrunken wurde. Beispiel: Die gleiche EtG-Menge kann durch ein oder wenige Trinkereignisse "größerer" Mengen als auch durch deutlich mehr Konsumereignisse mit "kleineren" Mengen erreicht werden.


Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Uwe W
Beitrag 13.09.2013, 00:57
Beitrag #15


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Mein Vorschlag
Zitat
3. Was muss ich während der Abstinenz beachten, um das Ergebnis nicht zu meinen Ungunsten zu verfälschen?

  • Keinen Alkohol trinken (... aber das ist ja selbstverständlich!)
  • Die Haare dürfen nicht behandelt, also weder gebleicht noch coloriert sein
  • Es sollte weiterhin auf Spuren von Alkohol in Lebensmitteln (überreifes Obst, Balsamico, mit Alkohol zubereitete Speisen, alkoholhaltige Pralinen etc.), in Fruchtsäften, in Medikamenten, in Mundspüllösungen und in sogenannten alkoholfreien Getränken (Bier, Sekt) geachtet werden. Die cut-off Grenze von 7 pg/mg bei der Haaranalyse ist zwar relativ großzügig angesetzt, so dass neben dem vom Körper produzierten Alkohol in der Regel noch Platz für die Aufnahme geringer weiterer Alkoholmengen ist, die in den genannten Produkten enthalten sind. Da aber jeder Körper unterschiedlich reagiert, ist es insbesondere bei häufigerem Gebrauch/Konsum dieser alkoholhaltigen Lebensmittel/Säfte/Medikamente in Einzelfällen möglich, dass der Grenzwert überschritten wird.
    Alkoholfreies Bier sollte ohnehin aus psychologischen Gründen vermieden werden, da ansonsten die Gefahr zu groß ist, dass es erneut zum Konsum alkoholhaltigen Biers kommt.



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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Wagenpfeil
Beitrag 18.09.2013, 11:06
Beitrag #16


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Danke für die konstruktiven Anregungen.

Ich werde mich am Wochenende hinsetzen, die Anmerkungen einarbeiten und dann den zweiten Entwurf hier posten.

Beim TÜV Hessen steht zu diesem Thema http://www.tuev-hessen.de/content/know_how...index_ger.html:

"Das Labor ist nicht nur allgemein nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert, bei der Akkreditierung wurden vielmehr auch spezielle Anforderungen an forensische Laboratorien anhand eines Leitfadens basierend auf den Richtlinien der GTFCh überprüft. Die Liste der akkreditierten Labore kann auf der Internetseite des Deutschen Akkreditierungsrats (http://www.dar.bam.de/ast/) eingesehen werden."

Irgendwie gelingt es mir aber nicht, über die angegebene Internetseite http://www.dar.bam.de/ast/ die Labore anzeigen zu lassen. Weiß jemand, was dort einzutragen ist?
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Gast_pittchen_*
Beitrag 18.09.2013, 11:46
Beitrag #17





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Zitat (Wagenpfeil @ 18.09.2013, 12:06) *
Irgendwie gelingt es mir aber nicht, über die angegebene Internetseite http://www.dar.bam.de/ast/ die Labore anzeigen zu lassen. Weiß jemand, was dort einzutragen ist?

bei mir funktioniert der Link. Wenn man oben im ersten Feld "Länder incl. Google-Map Link" anklickt kann man zusätzlich nach Bundesländern suchen .................
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Etchells
Beitrag 18.09.2013, 12:15
Beitrag #18


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Nur zur Information:

seit 1. Januar 2010 ist nicht mehr der Deutsche AkkreditierungsRat (DAR) für Akkreditierungen zuständig, sondern die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS):

http://www.dakks.de/

Die Suchfunktion der DAkkS nach akkreditierten Laboren findest man hier:

http://www.dakks.de/content/verzeichnisse-...tierter-stellen

(Die Suchfunktion ist allerdings alles andere als Benutzerfreundlich rolleyes.gif )
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Wagenpfeil
Beitrag 18.09.2013, 12:29
Beitrag #19


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Benutzerfreundlich scheint tatsächlich nicht im Vordergrund zu stehen...

http://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks

Aber was muss ich eintragen?

Wenn ich bei "Art der Akkreditierung" "ISO/IEC 17025 Prüflabore" eintrage und suchen lasse, erhalte ich 2.098 Treffer.

Und bei allen anderen Kategorien stehe ich ein wenig ratlos davor...

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Mr.T
Beitrag 18.09.2013, 12:41
Beitrag #20


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Zitat (Wagenpfeil @ 18.09.2013, 13:29) *
Aber was muss ich eintragen?
Schau mal hier.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Wagenpfeil
Beitrag 18.09.2013, 13:13
Beitrag #21


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Bin noch immer am Rätseln:

Wenn ich nach Prüfgebiet "A19 = Medizinische Labordiagnostik" (ohne sonstige Einschränkung) suche, so bekomme ich 507 "Stellen" (= Treffer). Schränke ich weiter auf Art der Akkreditierung "ISO 17025" ein, so gibt es noch 57 Stellen, aber leider fehlen einige Prüflabore.
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Etchells
Beitrag 18.09.2013, 13:21
Beitrag #22


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Der Link in @Mr.T's Link führt auch wieder zum DAR. Die Datenbank des DAR wird nicht mehr gepflegt, wenn diese benutzt wird, dann kann es zu Fehlern kommen, so steht es auch auf der Seite des DAR.

Einzig die Datenbank der DAkkS ist auf dem akuellesten Stand und wird ständig gepflegt.

Die neueren, durch die DAkkS akkreditieren Stellen finden sich unter dem Link "Akkredierte Stellen - DAkkS", ältere und nicht von DAkkS akkreditierte Stellen sollten unter "Akkreditierte Stellen - sonstige" gesucht werden. Hier werden auch die Stellen geführt, die noch vom DAR akkreditiert wurden und ihre Gültigkeit behalten haben. sobald diese ihre Gültigkeit verlieren bzw. neu akkreditiert werden, gehen sie aus der Übergangsdatenbank in die aktuelle über. Diese "sonstige" Datenbank wird sich also über kurz oder lang leeren.

Zum Suchen solltest Du die Volltexteingabe nutzen. A19 ist das Kürzel für Medizinische Labordiagnistik, A35 das für Forensik. In das Feld "Adresse" kannst Du dann ein Bundesland oder auch eine Stadt eingeben. Unten bei den Ergebnissen, so denn welche angezeigt werden, gibt es einen Link "Anlage". Mit dem lässt sich eine PDF öffnen, in der recht genau drinsteht, für welche Untersuchungen das jeweilige Labor akkreditiert ist.

Mit einem Klick auf den Link "Akkreditierungsbereich" neben der Registriernummer öffnet sich ein Feld, in dem genau drin steht, was dieses Labor prüfen kann und darf. Da sollte dann so etwas in der Art drinstehen: "Forensische Toxikologie, inkl. Fahreignungsdiagnostik"

Wenn Du einen Labornamen hast, dann kannst Du auch mit diesem Suchen.

Du kannst auch mit direkten Worten wie Fahreignung, Alkohol, Drogen usw. suchen. Die Angabe der DIN Nummer 17025 ist zu allgemein, da auch andere als medizinische Labore nach dieser DIN zertifiziert und akkreditiert werden, z.B. Prüflabore. Probiers mal mit 17025:2005.

Medizinische Laboratorien können auch nach DIN EN ISO 15189 akkreditiert sein. Diese ist im Grunde sogar die höherwertige Zertifizierung.

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Hornblower
Beitrag 23.09.2013, 09:10
Beitrag #23


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Wagenpfeil
Beitrag 23.09.2013, 09:28
Beitrag #24


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Warte noch ein wenig: Ich würde das gerne noch heute überarbeiten/aktualisieren.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.09.2013, 11:31
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Wagenpfeil
Beitrag 23.09.2013, 12:50
Beitrag #25


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Die Grundlagen

Hier werden Basis-Informationen zum "Nachweis der Abstinenz über EtG in Haarproben", hier kurz als "EtG-Haaranalyse" bezeichnet, zusammengestellt.
(* Version 2, Anregungen und weitere Ergänzungen eingearbeitet. *)

Seit dem 01.01.2011 ist bei der MPU zum Beleg der Abstinenz ein EtG-Nachweis (EtG = Ethylglucuronid) zwingend notwendig - die bis dahin oftmals verwendeten Leberwerte dürfen von den Begutachtungstellen bei der MPU nicht mehr anerkannt werden. Diese Vorgabe ist für alle Begutachtungsstellen gleich, da sie über die Begutachtungskriterien ("Beurteilungskriterien. Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik", Kirschbaum, 2. Auflage 2009) festgelegt ist. Der EtG-Nachweis kann entweder über Urin- oder durch Haarproben erfolgen. Je nach "Schwere der Alkoholproblematik" sind dabei 6 oder 12 Monate Abstinenz nachzuweisen.

Ethylglucuronid (kurz: EtG) ist ein Abbauprodukt der Leber, welches entsteht, wenn Alkohol getrunken wird. Dieses wird dann in den Haaren eingelagert und nur langsam ausgewaschen, so dass über eine Haaranalyse rückwirkend ein Alkoholkonsum der letzten 3 Monate nachgewiesen werden. Hierzu werden etwa 3 Zentimeter Kopfhaare benötigt, da die Haare durchschnittlich 1 Zentimeter pro Monat wachsen. Für einen Abstinenznachweis über 12 Monate müssen dann 4 lückenlose Nachweise (im Abstand von 3 Monaten) beigebracht werden.

Die Haar-Entnahme kann von verschieden Stellen durchgeführt werden (siehe 2.), die eigentliche Laboranalyse der Haare erfolgt immer über akkreditierte Labore.

1. Was ist generell zu beachten?

  • Bei der ersten Abgabe sollten nicht nur 3, sondern 4 Monate Abstinenz eingehalten worden, da "EtG nachläuft" und es etwa 4 Wochen dauert, bis die Haare wieder "sauber" sind
  • Die Haare müssen bei der Abgabe ausreichend lang sein (mindestens 3 Zentimeter)
  • Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen sollte ziemlich genau 3 Monate betragen
  • Das Labor muss eine Akkreditierung nach ISO 17025 ("Forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik nach CTU-Kriterien") besitzen, bei denen zusätzlich die Bedingung für "Alkohol-Toxikologische Untersuchung zertifiziert" erfüllt ist
  • Wenn irgendetwas schief läuft, so geht es immer zu Lasten des Untersuchten


2. Ungefährer Ablauf der EtG-Haaranalyse

  1. Terminvereinbarung / Anmeldung beim Labor (oder der Begutachtungsstelle); 2 Wochen Vorlauf einkalkulieren
  2. Zum Haar-Entnahme-Termin erscheinen, an die Bezahlung (vorab) denken
  3. Personalausweis für die Identitätsprüfung mitbringen
  4. Es werden 2-3 Haarbüschel von der Kopfhaut an abgeschnitten, auf Alu-Folie geklebt, die Länge ermittelt und notiert, die Haarwurzel markiert
  5. Die Haarbüschel werden dann in ein Labor zur weiteren Untersuchung geschickt. Dort werden die Haarbüschel auf 3 Zentimeter gekürzt und zur Untersuchung in eine wässrige Lösung gegeben. Das Ergebnis wird protokolliert
  6. Das Ergebnis kommt "normalerweise" in Form eines ein- bis zweiseitigen Schreibens "10-14 Tage" später, es kann aber auch bis 4 Wochen dauern


3. Zur Haar-Entnahme


Zur Durchführung der Haar-Entnahme gibt es mehrere Alternativen:

3.1 Die Haarprobe wird direkt beim akkreditierten Labor entnommen.
Vorteile: Das geht schnell und es könnte direkt mit der Untersuchung gestartet werden. Die Handlingkosten und die Gesamtkosten sind gering, da keine Dritten daran verdienen müssen.
Nachteile: Die Anzahl der akkreditierten Labore (nach ISO 17025) ist gering, häufig sind dies Großlabore (unpersönliche Krankenhausatmosphäre).

3.2 Die Haarprobe wird bei einer Begutachtungsstelle entnommen.
Die entnommenen Haarbüschel werden dann weiter an ein akkreditiertes Labor geschickt (welches dem Probanden aber nicht bekannt ist).
Vorteile: Die Begutachtungsstellen sind vor Ort, hoher Wohlfühlfaktor (es wirkt "sicher und seriös")
Nachteile: Das ist fast immer die teuerste Variante. Zudem werden häufig die Haarbüschel mehrerer Probanden "gesammelt" verschickt, so dass die Erstellung des Ergebnisses länger benötigt. Die Termine sind eventuell unflexibel. Die Durchlaufzeit ist typischerweise deutlich höher, was dazu führen kann, dass man schon deshalb die MPU bei dieser Begutachtungsstelle machen muss, da man die Anerkennungsfristen sonst nicht einhalten kann.

3.3 Die Haarprobe wird durch den Hausarzt entnommen.
Das akkreditierte Labor wird im Vorfeld durch den Probanden beauftragt, man erhält ein "Begleitschreiben", mit welchem man zu Hausarzt geht. Die Haarbüschel werden nach Vorgabe/Vorschrift (CTU-Kriterien) durch den Hausarzt entnommenen. Die Haarbüschel werden (zusammen mit dem Begleitschreiben) durch den Hausarzt weiter an das Labor geschickt.
(* Anmerkung: Diese Variante ist vergleichsweise "neu", wird erst seit 2012 häufiger praktiziert. *)
Vorteile: Der Hausarzt ist vor Ort (Wohlfühlfaktor?), man kann auch gleich andere Untersuchungen mit vornehmen lassen. Im Allgemeinen die preiswerteste Variante.
Nachteile: Der Proband muss sich um alles selber kümmern, Ärzte können bei der Entnahme Fehler machen (beim Ausfüllen des Begleitschreibens). Nicht jeder Hausarzt führt dies durch (keine Verpflichtung). Es gibt keinen direkten persönlichen Kontakt zum Labor. Einzelrechnungen für Labor und Entnahme.

3.4 Die Haarprobe wird durch ein Gesundheitsamt, ein Landratsamt oder ein Gerichtsmedizinisches Institut entnommen.
Ähnlich wie 3.3.

3.5 Die Haarprobe wird durch "Beratungsfirmen" (wie die MPV) entnommen.
Wird hier nicht näher betrachtet, da es fast nur Nachteile hat.

Wichtig bei 3.3 bis 3.5 (bei 3.1 und 3.2 kann das vorausgesetzt werden):
  • Stempel und Unterschrift der autorisierten Behörde und der entnehmenden Person müssen auf dem Begleitschreiben vorhanden sein
  • Es muss dokumentiert sein, dass die Probe nach der Probengewinnung nicht mehr für den Probanden zugänglich war
  • Es muss vermerkt werden, an wen das Ergebnis (als Original-Beleg) gerichtet/geschickt werden soll


4. Was muss ich während der Abstinenz beachten, um das Ergebnis nicht zu meinen Ungunsten zu verfälschen?

In der Abstinenzzeit sollte auf Spuren von Alkohol in Lebensmitteln (überreifes Obst, Balsamico, mit Alkohol zubereitete Speisen, alkoholhaltige Pralinen etc.), in Fruchtsäften, in Medikamenten, in Mundspüllösungen und in sogenannten alkoholfreien Getränken (Bier, Sekt) geachtet werden. Die Cut-off-Grenze von 7 pg/mg bei der Haaranalyse (siehe 5.) ist zwar relativ großzügig angesetzt, so dass neben dem vom Körper produzierten Alkohol in der Regel noch Platz für die Aufnahme geringer weiterer Alkoholmengen ist, die in den genannten Produkten enthalten sind. Da aber jeder Körper unterschiedlich reagiert, ist es insbesondere bei häufigerem Gebrauch/Konsum dieser alkoholhaltigen Lebensmittel/Säfte/Medikamente in Einzelfällen möglich, dass der Grenzwert überschritten wird.
Alkoholfreies Bier sollte ohnehin aus psychologischen Gründen vermieden werden, da ansonsten die Gefahr zu groß ist, dass es erneut zum Konsum alkoholhaltigen Biers kommt.

  • Kein Alkohol trinken (... aber das ist ja selbstverständlich!)
  • Lebensmittel mit Spuren von Alkohol sind zu vermeiden (z.B. überreifes Obst, Balsamico, ...)
  • Alkoholfreies Bier kann Alkohol enthalten, sollte daher auch vermieden werden. Gleiches gilt für Fruchtsäfte
  • Der Gebrauch von alkoholhaltigen Mundspüllösungen ist zu vermeiden
  • Die Haare dürfen nicht behandelt, also weder gebleicht noch coloriert sein (sonst verweigert das Labor die Untersuchung)
  • Bei der Einnahme von Medikamenten unbedingt darauf achten, dass diese kein Alkohol enthalten. Unbedingt vorher einen Arzt fragen und sich ggf. bestätigen lassen, dass das Medikament eingenommen werden musste


5. Grenzwerte bei der Haaranalyse

Folgende Grenzen ("Cut-off-Werte") werden beim EtG-Nachweis verwendet:

  • < 7 pg/mg: Abstinenz
  • 7-30 pg/mg: sozialer Konsum
  • > 30 pg/mg: intensiver Konsum
  • > 50 pg/mg: Alkoholproblematik
  • > 100 pg/mg: massiver Konsum


Ist das Ergebnis also unter 7 pg/mg so gilt eine Abstinenz als nachgewiesen. Dieser Wert ist im Normalfall recht großzügig bemessen, so dass man nicht "zufällig" darüber gerät. Einen Wert von "Null" gibt es nicht, da der Körper auch so EtG bildet und im Haar ablagert, nur bei Alkoholkonsum eben mehr.
Die meisten Labore geben nicht den genau ermittelten Wert weiter, sondern nur, in welchem Bereich das Ergebnis liegt. Damit ist es also nicht möglich zu erkennen, wie knapp man an einer Grenze liegt.


6. FAQ - Häufige Fragen und deren Antworten

  • F: Wo kann ich eine EtG-Haaranalyse vornehmen lassen?
    Bei jedem dafür akkreditieren Labor (nach ISO 17025 mit dem Zusatz "für Alkohol-Toxikologische Untersuchung zertifiziert") kann eine Haaranalyse vorgenommen werden.
  • F: Wie finde ich akkreditiertes Labor (in meiner Nähe)? Gibt es eine Liste?
    Eine "einfache Liste der akkreditierten Labore" gibt es leider nicht. Daher muss man entweder eine Internetrecherche durchführen oder bei der Deutsche Akkreditierungsstelle schauen, wobei die Suchfunktion schwer bedienbar ist: http://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks
  • F: Wird meine EtG-Haaranalyse bei der MPU auch tatsächlich anerkannt?
    Wenn die Analyse von einem nach ISO 17025 akkreditierten Labor kommt, muss sie anerkannt werden. Leider treten die Begutachtungsstellen selber als "Anbieter" auf (d.h. sie entnehmen nur die Haarprobe und schicken sie dann zu einem Labor), die ihr eigenes Produkt bewerben und damit zur Verwirrung beitragen.
  • F: Einige Begutachtungsstellen und Verkehrspsychologen sprechen von "Problemen mit anderen Anbietern bei der EtG-Analyse". Was ist davon zu halten?
    Das sind Werbesprüche. Diese Aussagen wird man daher kaum schriftlich bekommen.
  • F: Kann ich die Analyse auch bei meinem Hausarzt durchführen lassen?
    Jein (siehe 3.). Der Hausarzt kann "im Prinzip" auch die Haarprobe entnehmen ("Zulassung nach CTU-Kriterien"), die Analyse selbst muss dann aber bei einem Labor durchgeführt werden. Also müssen die Haare dann dort hingeschickt werden. Die Entnahme durch den Hausarzt kostet etwa 10-15 €.
  • F: Was kostet die EtG-Haaranalyse?
    Eine EtG-Haaranalyse kostet von 100 bis 270 € je nach Anbieter, dies ist nicht gesetzlich festgelegt. Da man 2 bis 4 Nachweise braucht, kommen schnell einige hundert € zusammen.
  • F: Meine Haare wachsen schneller als 1 cm pro Monat. Hat das einen Einfluss?
    Die Kopfhaare wachsen mit bis zu 1,5 cm pro Monat. Auch bei einem schnelleren Wachstum werden dennoch nur 1 cm pro Monat als relevant angesehen.
  • F: Kann ich auch Körperhaare abgeben?
    Im Prinzip ja, es wird jedoch davon abgeraten, da Wachstum und Aufnahmeverhalten bei Körperhaaren anders ist als bei Kopfhaaren.
  • F: Wie sehen meine Haare nach der Entnahme aus?
    Die Entnahmestellen ("Lücke") sind direkt sichtbar. Ein direkt anschließender Frisörtermin kann diese Problematik verringern.
  • F: Wie lange dauert es, bis ich das schriftliche Ergebnis habe?
    Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise 2 Wochen, teilweise auch 4 Wochen. Bitte jeweils individuell bei der Abgabe erfragen.
  • F: Muss ich bei der Abgabe etwas zusätzlich beachten?
    Nein. Der Ablauf ist oben beschrieben.
  • F: Kann ich das Ergebnis (zu meinen Gunsten) beeinflussen?
    Nein. Von angebotenen "Wundermitteln", die das EtG rauswaschen sollen, kann man nur abraten.
  • F: Welche Haarwaschmittel darf ich benutzen?
    Normales Shampoo sollte keine Auswirkung haben, kann also benutzt werden.
  • F: Kann nachgewiesen werden, WANN ich Alkohol getrunken habe?
    Nein, es ist nur möglich nachzuweisen, ob Alkohol konsumiert wurde. Der EtG-Wert gibt eine gewichtete Summe des getrunkenen Alkohols wieder, macht aber keine Aussage darüber wann wie viel getrunken wurde. Beispiel: Die gleiche EtG-Menge kann durch ein oder wenige Trinkereignisse "größerer" Mengen als auch durch deutlich mehr Konsumereignisse mit "kleineren" Mengen erreicht werden.
  • F: Werden auch andere Substanzen (Drogen, Medikamente) nachgewiesen?
    Bei einer Überprüfung auf Alkohol wird nur auf EtG untersucht und andere Substanzen entsprechend nicht erkannt.
  • F: Was ist mit einer Narkose, die ich bei einer medizinischen Operation erhalte?
    Diese sollte auf das Ergebnis keinen Einfluss haben. Aber auch hier vorher mit dem Arzt sprechen.
  • F: Warum kann nicht über einen längeren Zeitraum (wie bei Drogen 6 oder 12 Monate) nachgewiesen werden?
    Das EtG wäscht sich mit der Zeit aus den Haaren - die EtG-Konzentration nimmt vom Haaransatz zu den Haarspitzen ab. Durch das Rauswaschen wird Alkoholkonsum nach 3 Monaten schwer nachweisbar. Daher werden nur 3 Monate anerkannt.
  • F: Ist das Verfahren "sicher"?
    Ja. Dieses Verfahren gilt als sicher, ist also nicht anfechtbar. Wer tatsächlich abstinent lebt, wird damit keine Schwierigkeiten haben.
  • F: Ist mit dem Abstinenz-Beleg die Abstinenz "bewiesen"?
    Auch wenn es ein wenig "spitzfindig klingt": Ein Abstinenzbeweis gibt es nicht. In einigen MPU-Gutachten stehen Formulierungen wie "eine Alkoholaufnahme gilt als unwahrscheinlich", dennoch bedeutet dies, dass die Abstinenz als nachgewiesen gilt.
  • F: Was mache ich, wenn Alkoholkonsum nachgewiesen wird, obwohl ich (ganz sicher) keinen getrunken habe?
    Generell kann der Test durch Überprüfung der Zweitprobe ("Rückstellprobe") wiederholt werden - es werden ja 2-3 Büschel Haare entnommen.
  • F: Müssen die Nachweise "lückenlos" sein?
    Ja. Es ist nicht zulässig zwischen den Nachweisen größere zeitliche Lücken zu haben. Also darauf achten, dass nicht mehr als "wenige Tage" Verschiebung auftreten, also der 3-Monats-Rhythmus eingehalten wird.
  • F: Was muss ich bei der MPU wegen der Nachweise beachten?
    Die Nachweise sind im Original mitzubringen und werden nach der MPU wieder zurückgegeben. Wichtig: Der letzte Nachweis sollte nicht älter als 4-6 Wochen sein (Zeitpunkt der Entnahme), ansonsten kann ein weiterer Nachweis während der MPU gefordert werden.
  • F: Werden bei der MPU dann noch die Leberwerte untersucht?
    Auch wenn man lückenlos Abstinenz nachweisen kann, werden die drei Basis-Leberwerte (Gamma-GT, GPT, GOT) untersucht. Allerdings ist deren Bedeutung dann gering.


7. Wo werden die EtG-Nachweise sonst noch verwendet?

Da das Verfahren als sicherer Nachweis anerkannt wird, wird auch von anderen Stellen ein EtG-Nachweis verlangt. Einige Labore werben auch aktiv damit. Mögliche Einsatzbereiche:
  • In der Ausbildung, falls Abstinenz verlangt wird, so z.B. bei der Piloten-Ausbildung der Lufthansa
  • Bei arbeitsrechtlichen Fragen (Nachweis bei Verdacht auf starken Alkohol-Konsum)
  • Bei waffenrechtlichen Fragestellungen (Beantragung Waffenschein)


8. Nützliche Links



9. Weiteres / Sonstiges

Bei der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS http://www.dakks.de/ ) kann eine Liste der akkreditierten Labore erzeugt werden: http://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks. Leider ist die Bedienung nicht einfach.
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Hornblower
Beitrag 23.09.2013, 15:36
Beitrag #26


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Zitat (Wagenpfeil @ 23.09.2013, 10:28) *
Warte noch ein wenig: Ich würde das gerne noch heute überarbeiten/aktualisieren.


laugh2.gif
Ich wollte Dich nicht drängen, sondern nur signalisieren, daß ich den Thread nach wie vor brennend interessant finde. wink.gif

Prima, daß Du die Ausarbeitung überarbeitet hast!

Weitere Meinungen?

Viele Grüße,

H.H.


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Gast_pittchen_*
Beitrag 23.09.2013, 15:52
Beitrag #27





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nur noch eine (eigentlich unnötig aber trotzdem): Vielen vielen Dank für die Mühe und Arbeit! Er wurde gestern abend schon im Vorfeld erfolgreich in einem thread verwendet....

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 23.09.2013, 17:09
Beitrag #28


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Zitat (Hornblower @ 23.09.2013, 16:36) *
Weitere Meinungen?
Jo.
Zu 3.3:
Zitat
Die Identität des Probanden ist sicherzustellen (Personalausweis, Lichtbildvergleich, Unterschrift, ggf. Fingerabdruck).

Quelle


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Gruß Mr.T

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corneliusrufus
Beitrag 24.09.2013, 01:20
Beitrag #29


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Zitat (Wagenpfeil @ 23.09.2013, 12:50) *
[*] F: Ist das Verfahren "sicher"?
Ja. Dieses Verfahren gilt als sicher, ist also nicht anfechtbar. Wer tatsächlich abstinent lebt, wird damit keine Schwierigkeiten haben.
[*] F: Was mache ich, wenn Alkoholkonsum nachgewiesen wird, obwohl ich (ganz sicher) keinen getrunken habe?

Generell kann der Test durch Überprüfung der Zweitprobe ("Rückstellprobe") wiederholt werden - es werden ja 2-3 Büschel Haare entnommen.


Beides würde ich anders formulieren. Das Verfahren gilt als sicher, ist jedoch nicht unfehlbar. So kann es vorkommen, dass trotz strickter Abstinenz die Erst- wie Zweitprobe einen Konsum nachweisen. Das ist im einfachsten Fall in einer unzureíchenden Wartefrist zwischen dem letzten Konsum und der ersten Haarprobe begründet. Belastetes Haar ist noch nachgewachsen. Auch können bedingt durch die unterschiedlichen Wachstumsphasen besonders belastete Haare in die Probe geraten. Mit diesem kleinen Risiko muss gelebt werden. Ggf. kann eine erneute Haarprobe eine solchen Fall erklärlcih gestalten, jedoch bliebe dann ein juristisches Restrisiko. Die Alternativmethode des Urinscreens hat andere Probleme.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Uwe W
Beitrag 24.09.2013, 04:25
Beitrag #30


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Zitat (Wagenpfeil @ 23.09.2013, 13:50) *
[*] Wenn irgendetwas schief läuft, so geht es immer zu Lasten des Untersuchten

Hier stört mich das "immer". Ich würde das etwas vorsichtiger formulieren:

"Wenn irgendetwas schief läuft, muss der Untersuchte damit rechnen, dass er einen Abstinenznachweis nicht erbringen kann.


Bei Punkt 4. würde ich den letzten Punkt so formulieren:



[*] Bei der Einnahme von Medikamenten unbedingt darauf achten, ob diese Alkohol enthalten. Ggf vorher einen Arzt fragen und sich ggf. bestätigen lassen, dass ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen werden musste.

5. Grenzwerte bei der Haaranalyse

Momentan wird die Haaranalyse ja nur als Abstinenznachweis durchgeführt. Ist es da wirklich so, dass der genaue Wert nicht angegeben wird, auch wenn man mindestens 7 pg/mg hat?

Die übrigen Intervalle sind in meinen Augen keine verbindlichen Aussagen, sondern nur grobe Einschätzungen. Vielleicht sollte man das entsprechend formulieren:
"liegt die gemessene EtG-Menge in den folgenden Intervallen, so wird das Trinkverhalten jeweils wie folgt eingeschätzt".





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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lance_Ulrich
Beitrag 25.09.2013, 02:10
Beitrag #31


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Hallo.

Ich würde das hier noch bei Punkt 1 ändern

Die Haare müssen bei der Abgabe ausreichend lang sein (mindestens 3 Zentimeter) -> finde hier sollte deutlicher gemacht werden das die untersuchte Länge 3 cm sein müssen also die Haare nicht gerade so 3 cm haben dürfen da diese ja nicht direkt an der Kopfhaut abgeschnitten werden können...

Bei Punkt 2

Das Ergebnis kommt "normalerweise" in Form eines ein- bis zweiseitigen Schreibens "10-14 Tage" später, es kann aber auch bis 4 Wochen dauern -> bei mir war das Ergebnis auf einer Seite. Außerdem bekommt man wenn man nicht dirket beim Labor die Haare abgibt erst mal eine Rechnung zu geschickt. Bei mir immer mit dem Hinweis das die Haare erst analysiert werden wenn das Geld eingegangen ist. Danach hat es dann so ca 2-4 Wochen gedauert. Man sollte also die Sache mit dem bezahlen aufnehmen. Das mit der dauer kann man weg lassen finde ich.

Grüße

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Gast_pittchen_*
Beitrag 25.09.2013, 08:06
Beitrag #32





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Zitat (Lance_Ulrich @ 25.09.2013, 03:10) *
Das mit der dauer kann man weg lassen finde ich.
Grüße

finde ich schon wichtig mit der Dauer z. B. wenn man ein bisschen planen muss bis wann das Ergebnis vorliegen muss (z. B. Termin MPU), dass man genügend Zeit einplant bzw. ggf. die Probe eine Woche früher entnehmen lässt............aber die Entscheidung was wie übernommen wird, überlasse ich natürlich wagenpfeil etc.
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Hornblower
Beitrag 08.10.2013, 12:12
Beitrag #33


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Ich schiebe das Thema dann noch einmal hoch:

Wagenpfeil,

wenn Du magst, dann poste doch bitte die endgültige "Version 1" doppelt. Ein Posting können wir dann hier als Grundlage für weitere Diskussionen belassen, die Kopie würde ich dann an DIESEN FAQ-THREAD anhängen, sodaß hier dann das gesammelte EtG-Know-How zu finden ist.

Einverstanden?


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Wagenpfeil
Beitrag 08.10.2013, 13:10
Beitrag #34


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Ich würde gerne die endgültige Version (mit welcher Nummer auch immer) morgen früh fertigstellen, indem ich die letzten Änderungen und Anregungen noch einarbeite.

Wäre das OK?
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Hornblower
Beitrag 08.10.2013, 13:16
Beitrag #35


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smile.gif

Wann immer Du Zeit und Lust dazu hast! Ich will Dich nicht drängen. Du hast richtig gute Arbeit geleistet, und die verdient es, in der FAQ zu stehen.

Also: Wenn fertig, dann sag' einfach "Bescheid".

wavey.gif


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Wagenpfeil
Beitrag 16.10.2013, 11:22
Beitrag #36


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Die nächste Version kommt gleich - der Editor ist gewöhnungsbedürftig.
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Hornblower
Beitrag 16.10.2013, 16:24
Beitrag #37


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Wagenpfeil: Basis-Informationen zum EtG-Nachweis über Haarproben - eine Zusammenstellung

Meinen Glückwunsch zu diesem tollen FAQ-Eintrag, Wagenpfeil! clapping.gif

Und vielen Dank für die ungeheure Mühe, die Du Dir gemacht hast. Der Artikel ist wirklich eine Bereicherung!

Viele Grüße,

H.H.


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Wagenpfeil
Beitrag 17.10.2013, 14:29
Beitrag #38


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Danke für das Lob. rolleyes.gif wavey.gif

Dann werde ich mich demnächst an das nächste Thema wagen:
"Radfahren & Alkohol -> MPU"

Denn hier gibt es ja auch häufig wiederkehrende Fragen (mit entsprechenden Antworten)
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Hornblower
Beitrag 17.10.2013, 15:39
Beitrag #39


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Lotte 2
Beitrag 17.10.2013, 15:48
Beitrag #40


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http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056490845


Hallo Hornblower,

und wie ist es? Ist es so, dass das "von" schon Deinen Namen ziert?


Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Hornblower
Beitrag 17.10.2013, 16:00
Beitrag #41


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Ichtyos
Beitrag 18.10.2013, 18:40
Beitrag #42


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Die Links der Punkte 8 und 9 wären vielleicht hier auch nochmal gut aufgehoben - dann sind alle Links zusammen.


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Hornblower
Beitrag 18.10.2013, 19:09
Beitrag #43


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Erledigt.


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Halbaus
Beitrag 08.05.2014, 23:47
Beitrag #44


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Preise für ETG - AN

mit freundlicher Erlaubnis hier einige Beispiele von Labor Krone Bad Salzuflen (www.laborkrone.de oder labtoxx.de)

Angaben von heute * Fertigstellung der Analyse in drei bis acht Tagen + Postweg incl. Versendung vom Entnahmeort *
Haar ETG auf Alk 70.- Euro, BTM (6 Substanzklassen s.u.) + Alk 150.- Euro
Urin ETG auf Alk 17.- Euro, BTM 35.- Euro Hierbei Vertrag mit Labor Krone direkt abschließen .......................... alles netto u. ohne Versand

Probenentnahme am Wohnort durch Labor oder HA, wenn Zusatzquali CTU 2 nach DGVM erworben und im QM-System des Empfänger-Labors eingetragen
Bei Interesse, wie die Entnahme stattzufinden hat, für Haar (Identifikation, Entnahmeort, proximale Markierung usw.) s. GTFCh Anh. C Anforderung an Untersuchung von Haarproben

Akkreditierung: DIN 17025 ist zu wenig. (Ich habe bei meinem MPI einfach vorher den Arzt gefragt, ob sie "Krone" akzeptieren, sicher ist sicher.)
Es muß auf dem Labor-Befundbericht heißen: Labor xxx ist für die Alkohol- und Betäubungsmittelanalytik nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert durch DAkkS.

Nach Tab. 4 CTU 3 werden getestet: Opiate (Morphin, 6-MAM, Codein u. Dihydrocodein), Cocain (inkl. seiner Metabolite), Amphetamin und Metamphetamin (inkl. MDMA, MDA und MDEA), Cannabinoide, Methadon (inkl. EDDP) und Benzodiazepine.

PIMA soll auf 250.- Euronen erhöht haben, andere Hausnummer!

Halbaus wavey.gif


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Serpens nisi serpentem comederit non fit draco = Die Schlange kann sich noch so winden, sie wird nie ein Drache werden.
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Halbaus
Beitrag 19.05.2014, 20:46
Beitrag #45


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aktuelle Korrektur

Wegen des möglichen Interessenskonflikts darf nach den ab 1.5.14 verschärften CTU-Kriterien die Entnahme/Abgabe der Proben NICHT mehr über den Hausarzt erfolgen, auch wenn er die CTU 2 - Quali hat.

LG mad.gif TH

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 19.05.2014, 20:49
Bearbeitungsgrund: Farbe geändert, blau ist der Moderation vorbehalten


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Halbaus
Beitrag 12.06.2014, 15:20
Beitrag #46


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Zwei weitere Hinweise.

1. Weil vielen die Dauer der AN sehr wichtig ist. Auch hier kann man doch mit dem Labor vorher sprechen.
Kürzeste Leistung: Mein Labor. Drei Tage nach Probeentnahme war der AN bei mir zuhause.

2. Ich verweise auf den Link in # 33 auf die FAQ. Dort läßt sich - im Gegensatz zu @Wagenpfeils Behauptung in #25 lesen:

<<<<<<<<<<<<..Es gibt keine endogenen ETG-Spiegel, also keine ETG-Produktion ohne orale Aufnahme von Ethanol.>>>>>>>>>>


TH


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Uwe W
Beitrag 12.06.2014, 23:39
Beitrag #47


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Zitat
Es gibt keine endogenen ETG-Spiegel, also keine ETG-Produktion ohne orale Aufnahme von Ethanol.

Da hast Du @Hornblower meines Erachtens missverstanden:
- der Körper produziert endogen kein EtG, d.h. jedes EtG-Molekül ist aus Ethanol entstanden. Dass dieser Ethanol aber oral eingenommen worden sein muss, hat @Hornblower nie behauptet. Es ist allgemein bekannt, dass der Körper endogen Ethanol produzieren kann und auch produziert. Die Konzentration ist zwar sehr gering, wenn man aber bedenkt, dass 3 Monate etwa 2184 Stunden umfassen, so kann in dieser Zeit auch aus einer sehr geringen Ethanol-Konzentration eine messbare Menge an EtG produziert werden.
Das ist wohl das, was @Wagenpfeil mit "der Körper produziert auch so EtG" gemeint hat. Vielleicht könnte man diese Formulierung von @Wagenpfeil noch etwas präzisieren.

Daneben kann natürlich auch EtG aus geringen Ethanolkonzentrationen produziert werden, die sich in manchen Speisen und Getränken finden, aber zu keinem relevanten Blutalkoholgehalt führen.



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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Halbaus
Beitrag 13.06.2014, 00:58
Beitrag #48


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Verzeih mir mein IIRC-Zitat, @Uwe.

Dann @Wagenpfeil selbst, der das in folgendes hübsches Bild brachte: Das ETG ist das Ergebnis von 'Protestbriefen' quasi im Stau stehender Ethanolmoleküle. (wieder keine Gänsfüßchen) Das heißt, selbst eine oral aufgenommene Menge von 1 Glas Rotwein nach reichem, fetthaltigem Essen führt zu keiner ETG-Produktion, da es schon von der Magen-ADH abgebaut wird. Die Leber und der Darm kriegen dieses Ethanol nie 'zu sehen'. Das Essen hingegen weggelassen, sind 5... 10 g E. bereits als ETG im Serum nachweisbar, fortgeschrittener Analysetechnologie sei dank. Die Glucuronidbildung geschieht ausschließlich in der Leber.

Stimmt das nicht, wird @Hornblower es korrigieren. Und dann hänge ich wieder am Telefon mit meinem Laborprof. oder dem Forensiker
Strohbeck-Kühner Heidelberg, der Mitautor der "Beurteilungskriterien" ist.

Ich habe nur Medizin studiert, nicht Biochemie und schon gar nicht in so hoher Spezialisierung. Aber ich versuche gründlich zu sein, bevor ich hier was reinposte. Irrtümer können jedem unterlaufen. Dann muß nachgebessert werden, bis es perfekt ist.

Zur Zeit bin ich am ETG-Wert für KT dran. Da hat mir hier bisher sogar @Hornblower nichts sagen können, aber es ist wichtig. Mal sehen, was Dr. Frank Mußhoff, FTC München, morgen zu sagen hat. Strohbeck meinte xxx. Weiß ich weiter, erfahrt ihr's brühwarm weiter in meinem MEOS-Thread. Tu's schließlich nicht zu meinem Pirvatspaß. cool.gif (Den macht es aber auch.)


TH

Hoffentlich liest keiner von denen hier mit, sonst ist der Draht ab. Ich bin schon naiv...
- Dann geht's wieder nur über Strohmänner thread.gif OK.


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Hornblower
Beitrag 13.06.2014, 07:00
Beitrag #49


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OK, fangen wir an, Erbsen Schweizer zu zählen; ich sehe es schon so wie Wagenpfeil (und auch Uwe ist dazu nicht im Widerspruch):

Wir mögen durchaus endogenen Alkohol produzieren. Die Menge halte ich aber für klein im Vergleich zu Alkohol, den wir irgendwie anderweitig aufnehmen, z.B. durch Nahrung.

Aufgrund der chemischen Kinetik nehme ich im Allgemeinen an, daß es für ein Substrat n verschiedene Möglichkeiten gibt, zu reagieren. Welchen Weg durch die Potentialhyperfläche das Molekül nimmt, hängt von den Potentialwänden ab. Stell Euch einfach ein Männlein vor, das irgendwo in den Alpen in einem Tal steht und sich jetzt einen Weg aussuchen soll.

Je nachdem, wo es gerade steht, kann durch Katalysatoren ggf. ein Reaktionsweg erleichtert werden (Tunnel durch den Berg).

Im Prinzip reicht es aber nicht, wenn wir nur ein Männlein betrachten, sondern wir müssen statistisch über ganz viele Alpenbewohner gucken. Irgendeine Blondine wird dabei sein, die nicht dem flachen Weg durch das Tal folgt, sondern über den Höhenrücken zur Linken wandert, weil irgendjemand ihr geflüstert hat, daß es hinter dem Höhenrücken ein großes Schuhgeschäft gibt.

Also: Der Reaktionsweg zum EtG ist definiert. Sofern wir Alkohol haben, wird ein gewisser teil in dieser Richtung abreagieren.

Die Menge, die diesen Weg nun absolut geht, ist natürlich abhängig von der Ausgangsmenge Ethanol.

Nehmen wir einen Wettersatelliten, der nun auf die Alpen späht: Die eine Blondine wird er nicht sehen, auch wenn sie vor dem Schuhgeschäft steht. Gehen wir nun aber davon aus, daß nicht nur die Einwohnerschaft Zürichs in dem Ausgangstal versammelt ist, sondern die Einwohnerschaft ganz Chinas, dann wird auch der Auflauf vor dem Schuhgeschäft entsprechend groß sein, sodaß der Wettersatellit dies auch wahrnimmt.

Letztlich sprechen wir hier über das Thema Allgegenwärtigkeitskonzentration und Kriterien für den Cut-Off.

Viele Grüße,

H.H.


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Tanna
Beitrag 13.06.2014, 07:47
Beitrag #50


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Zitat (Hornblower @ 13.06.2014, 08:00) *
Irgendeine Blondine Seemann wird dabei sein, dieder nicht dem flachen Weg durch das Tal folgt, sondern über den Höhenrücken zur Linken wandert, weil irgendjemand ihrihm geflüstert hat, daß es hinter dem Höhenrücken ein großes SchuhGolfschlägergeschäft gibt.
tongue.gif

Sorry for OT, aber ehe es hier ständig gegen die armen Blondinen geht...


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