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> Fachärztliches Gutachen- Thc, Brauche Beratung
Luke90
Beitrag 04.03.2013, 18:30
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

am 15.01.13 bin ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten.
nach den formalitäten und einem negativen Alkoholtest wollten die beamten noch einen Drogenschnelltest machen - dieser fiel positiv auf thc aus...

Blutabnahme ergab folgende werte:

4,0 thc
46,4 thc-carbonsäure

Folgen: Busgeld, 1 monat Fahrverbot, 4 Punkte

2 Wochen später bekam ich post von der Führerscheinstelle (Anordnung bis 15. April 2013 ein Fachärztliches Gutachten vorzulegen)

ich war erst mal erleichtert da das ja knapp 2 monate sind die ich zeit habe...aber falsch gedacht.
Heute hab ich post von der TÜV-Stelle bekommen wo ich das Ärztliche Gutachten abgeben soll. ich soll morgen kommen und das Gutachten bei denen machen...(hab dort angerufen und gesagt ich bin auf Klassenfahrt, werde warscheinlich nächste woche einen Termin bekommen)

Meine erste Frage: Werde ich mit Konsequenzen rechnen müssen weil ich den Termin abgesagt habe? und Könnte ich mich guten gewissens bei einer anderen Tüv-Stelle Melden um etwas mehr Zeit zu gewinnen?


seit der Blutabnahme hab ich jeglichen Konsum eingestellt (kein Alk, kein thc) und hab mir im internet Schnellteststreifen für thc besorgt (25ng) die seit gut einer woche negativ sind.
habe sogar lezte woche urin vom Hausarzt in ein Labor schicken lassen, warte aber noch auf Ergebnisse...

im Brief von der TÜV-Stelle steht dass sie definitiv Urin haben wollen...

Meine zweite Frage: Was genau wird im Urin getestet? Muss der Urin 100% clean sein? (also 0,00 ng) oder werden die das auch mit einem bestimmten cut-off wert testen?


gruß



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Kai R.
Beitrag 04.03.2013, 19:44
Beitrag #2


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Hallo und willkommen hier,

der Urin solle schon komplett sauber sein, um mit einmaligem Probierkonsum (und nur das rettet Dich) durchzukommen. Aber bis nächste Woche ist das zu schaffen. Natürlich kannst Du auch zu einem anderen Institut gehen, brauchst aber eine gute Begründung, daß die FSST dahin Deine Akte schickt.


--------------------
Grüße

Kai

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Luke90
Beitrag 04.03.2013, 22:54
Beitrag #3


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danke für die Antwort!

ich hab mir schon ein paar Themen durchgelesen zum ÄG (erst mal großes Lob an das Forum!)

in der Ärztlichen Untersuchung geht es ja in erster Linie um die Frage wie mein Konsumverhalten einzuordnen ist...
und da ich über dem grenzwert von 1ng lag hab ich nur mit den "probierkonsum" ne chance.

was ich komisch finde ist dass die fss bei mir so verdammt fix ist! bei manchen dauert es ja bis zu 6 monaten bis die sich melden. bei mir nur 3 wochen.

bei der polizei hab ich nur zugegeben konsumiert zu haben. ich habe weder eine zeitangabe noch ein konsummuster genannt.

beschränkt sich die Ärztliche untersuchung nur auf die Frage: "wie oft haben sie konsumiert/wie oft konsumieren sie?" und den Urintest, oder kommen da noch andere Sachen auf mich zu? (Reaktionstests etc.)

sry ich schreib grad nur drauf los, ich hab echt panik seit heute biggrin.gif

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Luke90
Beitrag 06.03.2013, 21:03
Beitrag #4


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schieb
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Kai R.
Beitrag 06.03.2013, 22:44
Beitrag #5


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Es geht nur um die Konsumfrage.


--------------------
Grüße

Kai

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Luke90
Beitrag 09.03.2013, 09:07
Beitrag #6


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so habe gestern die laborwerte von meinem hausarzt bekommen.

Haschisch/Cannabinoide im Urin: < 25 µg/l

obwohl ich ausdrücklich erklärt habe dass ich einen exakten wert brauche haben die mit cut-off getestet dry.gif


ich gehe mal davon aus dass die beim Gutachten nicht mit so einem cut-off arbeiten, wisst ihr da näheres?

gruß

was ich auch gerade nicht ganz durchblicke ist die angabe: µg/l

µg/l müsste doch das gleiche sein wie ng/ml (wenn ich in physik nicht ganz gepennt habe)?
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kabo55
Beitrag 09.03.2013, 09:13
Beitrag #7


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Zitat (Luke90 @ 09.03.2013, 09:07) *
µg/l müsste doch das gleiche sein wie ng/ml (wenn ich in physik nicht ganz gepennt habe)?


Richtig.
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tulpe145
Beitrag 09.03.2013, 10:26
Beitrag #8


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Hallo zusammen,

Konsummuster:

ca. 3-4 Monate jeweils pro Monat durchschnittlich 4,8 Gramm (2,3g auf etwa 14 Tage verteilt), also pro Tag etwa 0,2-0,3 ein Joint
Letzter Konsum vor der Kontrolle: 43 Stunden
Bundesland: BW
Nach zwei Wochen bei der Polizei angerufen: keine genauen Ergebnisse, aber der THC Wert liegt unterhalb der Grenze, somit keine Ordnungswirdigkeit (noch keine Briefe bekommen)

mich würden noch zwei Sachen interessieren und zwar: ich habe vor der Kontrolle sehr viel Stress gehabt und dadurch konnte ich weniger Essen (die Zeit dazu hat einfach gefehlt..), dadurch habe ich um die 4kg abgenommen. Sollte ich mir deswegen sorgen bezüglich dem THC-COOH Wert machen? Ich habe im Internet eine Datensammlung gefunden und die Werte mal statistisch ausgewertet. Bei auch regelmäßigen Rauchern, die nicht länger als 1-1,5 Jahre rauchen und unter der 1ng/ml Grenze lagen (durchaus auch leicht drüber) lag der THC-COOH Wert zwischen 5-20ng/ml, ich lag ja unter der Grenze, also theoretisch könnte ich davon ausgehen dass ich ebenso in dem Bereich bin oder?
Noch eine zweite Sache ist für mich nicht wirklich klar, nämlich, die FEB kann ja durchaus bei festgestelltem Konsummuster einen reinen Drogenscreening ohne MPU anordnen, müssen dann diese Screenings komplett negativ sein oder gibt es da eine gewisse Toleranz?

Ich habe mich entschieden etwas mehr Sport zu treiben um die THC Abbauprodukte aus dem Körper komplett rauszubekommen (erstens im Hinblick auf die Screenings, zweitens ich will endlich frei von dem Zeug sein). Ist das eine gute Idee jetzt mehr Sport zu treiben?
Habe vor 3 Tagen einen Schnelltest (50ng) gemacht, welcher leider noch teilweise positiv ausfiel (der Strich war sehr schwach) - Zeit seit dem letztem Konsum: 28 Tage.

Danke im Voraus.

Grüße!


Neuen Thread mit dem alten verbunden.

H.H.
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kabo55
Beitrag 09.03.2013, 10:34
Beitrag #9


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Warum bleibst du nicht in deinem Thread?

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 10.03.2013, 00:29
Bearbeitungsgrund: Da Threads zusammengeführt wurden, den Link entfernt.
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tulpe145
Beitrag 09.03.2013, 10:40
Beitrag #10


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Hallo,

da möchte mir keiner mehr antworten sad.gif.
Ich glaube dass die Anzahl von bereits vohandenen Beiträgen eine psychische Rolle dabei spielt.

Grüße!

Ps. Ich versuche gleich den alten Thread zu löschen, falls ich das nicht darf dann bitte ich den Moderator um dieszu tun.
Danke.
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Lesley
Beitrag 09.03.2013, 10:59
Beitrag #11


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Es wird schon jemand antworten - nur Geduld. wavey.gif
Die Anzahl der Beiträge hat damit nichts zu tun.
Löschen kannst du den Thread nicht und die Mods werden das auch nicht tun.


--------------------
"Lesen gefährdet die Dummheit."

== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 ==
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13.10.2021 100.000 km
05.05.2022 120.000 km
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Kai R.
Beitrag 09.03.2013, 11:17
Beitrag #12


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Den Cut-off gibt es auch beim äG. Meines Wissens nach liegt er bei 20 (ggf. 10), sollte aber bei Dir dann auch negativ sein.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Hornblower
Beitrag 10.03.2013, 00:31
Beitrag #13


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Zitat (Luke90 @ 09.03.2013, 09:07) *
obwohl ich ausdrücklich erklärt habe dass ich einen exakten wert brauche haben die mit cut-off getestet dry.gif


ich gehe mal davon aus dass die beim Gutachten nicht mit so einem cut-off arbeiten, wisst ihr da näheres?


JEDE Methode hat einen Cut-Off. Faustregel: Je niedriger der Cut-Off, desto teurer.

Zitat
µg/l müsste doch das gleiche sein wie ng/ml ?


So ischt es.

Nebenbei:

Wieviele Stunden lagen bei Dir zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme?

Wie oft rauchst Du denn so?

Viele Grüße,

H.H.


Zitat (tulpe145 @ 09.03.2013, 10:40) *
Ich versuche gleich den alten Thread zu löschen, falls ich das nicht darf dann bitte ich den Moderator um dieszu tun.


Es ist im Verkehrsportal unüblich, Threads zu löschen. Auch solltest Du in der Tat für die selbe Fragestellung keinen weiteren Thread eröffnen, sondern in Deinem alten Thread weiterschreiben.



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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Luke90
Beitrag 20.03.2013, 15:54
Beitrag #14


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Zitat
Wieviele Stunden lagen bei Dir zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme?


ca. 10 Stunden

Zitat
Wie oft rauchst Du denn so?


eigentlich nur am we,
da aber weihnachtsferien waren hab ich die lezten 2 wochen vor der kontrolle leider fast täglich 3-4 joints geraucht...


sooo, ich war heute bei Tüv-Süd und der fachärztlichen Begutachtung...

nach geschlagenen 3 Stunden!!! wartezeit hat mich der Arzt zu sich gerufen und hat erst mal ein paar allgemeine Fragen gestellt.
Krankheitliche Vorgeschichte, Allergien, Blutdruck-/Pulsmessen
Dann ging er mit mir aufs Klo, Urinprobe.

Dann gings los...
"Wie oft in ihrem leben haben sie gekifft?"
ich:"einmal"

dann hat er mich weiter befragt wie es denn dazu kam, warum ich wenn ich bis jezt noch nie gekifft hätte denn auf einmal dann doch usw...
ich hab ihm eine kleine Geschichte erzählt, die ich mir im vorfeld wirklich gut überlegt hatte.
ich hab angegeben dass es um ca 4.uhr morgens zum konsum kam---um 13.uhr war die BE

nach unserem Gespräch hat er dann auf einmal die Stirn gerunzelt und mich angeschaut:
"nach 9std, und nach einmaligem Konsum hätte ihr blut komplett sauber sein müssen"

nach weiterem hin und her hatt er sich dann recht schroff von mir verabschiedet.
Ich befürchte echt das schlimmste...

War meine Aussage so unglaubwürdig?
ich muss jezt ca 3 wochen auf das ergebniss abwarten und werde vermutlich nochmal zu nem urintest eingeladen...
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Kai R.
Beitrag 20.03.2013, 16:02
Beitrag #15


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Zitat (Luke90 @ 20.03.2013, 15:54) *
War meine Aussage so unglaubwürdig?

nein, eigentlich hast Du alles richtig gemacht. 6 Stunden wäre vielleicht besser gewesen, aber das hängt sehr von der Qualität des Stoffs ab und so linear verläuft die Abbaukurve nicht.

Vielleicht war er nur sauer weil Du Dich nicht verquatscht hast.


--------------------
Grüße

Kai

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Uwe W
Beitrag 20.03.2013, 23:14
Beitrag #16


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Bei 46 ng/ml THC-COOH muss im übrigen schon relativ viel konsumiert worden sein, also 2 bis 3 durchschnittliche Joints, um mit einmaligem Probierkonsum durchzukommen. In diesem Fall ist auch der aktive Wert nach 6 Stunden noch über 1,0 ng/ml.

Wenn Du nicht gesagt hast, nur sehr wenig probiert zu haben, besteht also noch Hoffnung.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Luke90
Beitrag 21.03.2013, 19:57
Beitrag #17


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QUELLTEXT
Wenn Du nicht gesagt hast, nur sehr wenig probiert zu haben, besteht also noch Hoffnung.


habe angegeben dass ich mit ein paar kumpels ca 30 min. lang an einer wasserpfeife geraucht habe, das sollte schon als größerer konsum angesehen werden, hoffe ich rolleyes.gif

wie sieht es eigentlich mit meinen Akten aus?
Diese Sache wird natürlich vermerkt, soviel ist mir klar.

Wie lange wird es dauern bis so ein Eintrag gelöscht wird? 5-10 Jahre?
Wird so etwas im polizeilichem Führungszeugnis erwähnt? (ist evtl für die Uni wichtig wo ich mich demnächst bewerbe...)
Wird so etwas dann schon als Vorbestraft bewertet?

gruß

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Uwe W
Beitrag 21.03.2013, 20:20
Beitrag #18


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Strafbar ist lediglich der Besitz oder Erwerb von illegalen Drogen. An einer Wasserpfeife zu rauchen, die einem anderen gehört, ist aber kein Besitz und auch kein Erwerb. Insofern liegt hier keine Strafbarkeit vor. Bei Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum wird ohnehin das Strafverfahren meist eingestellt.
Dein Führungszeugnis dürfte also sauber bleiben.

Wenn es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen sollte, so wird dieser Umstand für 10 Jahre ab Neuerteilung in Flensburg gespeichert. Ohne Neuerteilung innerhalb von 5 Jahren nach Entzug bleibt der Entzug (samt Entzugsgrund) 15 Jahre lang verwertbar. Eine neue deutsche Fahrerlaubnis gibt es in diesem Fall nur nach bestandener MPU.

Wenn man Dir den einmaligen Probierkonsum abnimmt und es nicht zum Entzug kommt, wird die Angelegenheit in Deiner örtlichen Führerscheinakte gespeichert. Die berauschte Fahrt wird in diesem Fall nach 2 Jahren in Flensburg getilgt (jetzige Rechtslage), sofern keine neuen Einträge dazukommen.
Du solltest aber davon ausgehen, dass der Umstand des Konsum länger als 2 Jahre in der Führerscheinakte vermerkt bleibt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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corneliusrufus
Beitrag 21.03.2013, 20:25
Beitrag #19


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Vorbestraft wärst Du nur, wenn es einen rechtskräftigen Strafbefehl oder ein rechtskräftiges Strafurteil gäbe. Also dahingehend hast Du nichts zu befürchten. Denn das Strafverfahren wegen des Besitzes wird - im Erstfall - zumeist eingestellt.

ich höre auf zu Schreiben, sehe, Uwe W. hat gerade geantwortet.

Liebe Greet-Ings Cornelius





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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 23:18