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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2078 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Sehe ich anders: Solange die linken Radwege nicht explizit freigegeben sind, sind sie verboten. Was ist daran unklar? Ich fände es als Radfahrer, der einen rechtsseitigen Radweg benutzt, hilfreich zu erfahren, ob dieser Radweg auch in Gegenrichtung freigegeben ist. Das ist längst nicht immer erkennbar. ![]() Gewöhnungseffekt.Irgendwo ists erlaubt, Radfahrer glaubt das ist immer so und fährt dann wenns bequemer ist auf der linken Seite. Oder es ist dem Radfahrer egal. Wenn man auf einem Weg zweimal eine 4 spurige Straße queren muss , um dem rechtsfahrgebot genüge zu tun, kann man schon auf die Idee kommen, den ganzen Weg auf der linken Seite zu fahren. An der Verbindungsbahn ist ein Gehweg in östlicher Richtung, der wohl zu häufig von Radfahrern genutzt wurde und mit Drängelgitter zugemacht wurde. Radfahrer müssen dort schon länger auf der linken Seite fahren. Was mir seit kurzem auffällt, ist das Linksfahren auf dem Radfahrstreifen. ![]() ![]() -------------------- |
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Beitrag
#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Zu meiner Grundschulzeit (das ist jetzt auch gute 15 Jahre her) lernte ich noch, dass die Fahrbahn sicherer ist als der Gehweg. Ist ja nett - ein durchgehender Radweg, bei dessen Benutzung man absteigen soll? ![]() Wo das Blauschild jedoch ist, muss ich den Radweg benutzen, auch wenn er über den Gehweg geht. Da sagte der Polizist aber, dass man beim Überqueren von Fahrbahnen zur eigenen Sicherheit absteigen sollte, vor allem wenn man auf einem linkseitigen unterwegs ist. ![]() Zitat Heutzutage verhalte ich mich ähnlich. Wir haben hier zwar kaum benutzungspflichtige Radwege, die abseits der Fahrbahn liegen ( Wenn der Radweg abseits der Fahrbahn (also weiter als 5 Meter weit weg) ist, besteht ohnehin keine Benutzungspflicht. ![]() ![]() Zitat Wie es dann heutzutage gelehrt wird, werde ich eventuell bald erfahren, da mein kleiner Bruder Grundschüler ist. Dann richte dich schon mal darauf ein, ihm zu erklären, dass er da vermutlich jede Menge Unsinn gelernt hat. Zum Glück haben Kinder in dem Alter eine sehr gute Auffassungsgabe.![]() Zu meinen Zeiten fand der Verkehrsunterricht im Schulhof statt, wo mit Linien ein Rundkurs mit Kreuzungen, Zebrastreifen usw. aufgemalt war. Radwege dabei nicht vorgesehen ![]() Dito. Blaulollis gab es in der freien Wildbahn aber auch im Umkreis von 20 Kilometern nicht. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#53
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Zu Siutuation 3 müsste ich noch mal hin, um zu sehen, welche Schilder dort hängen und ob sie objektiv erkennbar sind (war subjektiv unterwegs). Geklärt: - Z240 ist (fast) eindeutig dem linken Weg zuzuordnen - also muss der Seitenstreifen benutzt werden - allerdings ist Z240 in der anderen Richtung angebracht, sodass es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg (neben einem Seitenstreifen) handelt. - In Erinnerung hatte ich ein Zusatzzeichen für einen Zweirichtungsradweg, das hängt da aber nicht - vielleicht hat mein Gehirn da was automatisch "vervollständigt"... Nach der neuen StVO muss aber auch die Fahrtrichtung gekennzeichnet werden, oder? Somit müsste man in der einen Richtung auf dem Seitenstreifen fahren, in der anderen auf dem Geh- und Radweg. Keiner der Radfahrer benutzte den rechten Seitenstreifen. Fotos hätte ich auch, aber ich will diesen Thread jetzt nicht damit überfrachten, ist ja nur ein Beispiel-/Randthema. Wenn welche gewünscht sind, mache ich dann im Radweg-Mecker-Foto-Thread weiter. |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Wenn VZ 240 mit ZZ für beide Richtungen nur in entgegengesetzter Richtung angebracht ist, man also nur die Rückseite sieht, hat man meiner Meinung nach de fakto die Wahl.
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Wenn VZ 240 mit ZZ für beide Richtungen nur in entgegengesetzter Richtung angebracht ist, man also nur die Rückseite sieht, hat man meiner Meinung nach de fakto die Wahl. Wenn VZ 240 mit ZZ für beide Richtungen nur in entgegengesetzter Richtung angebracht ist, man also nur die Rückseite sieht, hat man |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Man könnte aber auch sagen, dass dieses Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen anordnet, es aber aus einer Richtung nicht oder schwer erkannt werden kann und dort zumindest für Ortsunkundige nicht verpflichtend ist. §2 STVO sagt ja nicht aus wie eine Anordnung der Benutzungspflicht für die jeweilige Richtung aussehen muss. Muss das Schild der Fahrtrichtung entgegenweisen oder darf es auch um 90 oder 180 Grad verdreht sein, wenn es entsprechende Zusatzschilder hat? Insbesondere die Variante um 90° verdreht ist ja beliebt.
Ich missachte ja regelmäßig so ein 90 Grad Schild, weil es sich meiner Meinung nach nur auf den 1m langen Weg von der Fahrbahn bis zum Querweg bezieht, aber msdwgi... |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#57
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Wenn VZ 240 mit ZZ für beide Richtungen nur in entgegengesetzter Richtung angebracht ist, man also nur die Rückseite sieht, hat man meiner Meinung nach de fakto die Wahl. Wenn VZ 240 mit ZZ für beide Richtungen nur in entgegengesetzter Richtung angebracht ist, man also nur die Rückseite sieht, hat man Das Schild hat kein Zusatzzeichen (also nur Z. 240 allein) Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass man den rechten Seitenstreifen benutzen muss/soll (auch wenn das niemand tut). Warum darf man dort nicht fahren? Hier doch mal schnell eine (vereinfachte) Skizze mit (nur) den wichtigsten Sachen zu Beispiel 3: ![]() - der linksseitige Radweg ist also mit Z. 240 gekennzeichnet - aber nur in einer Richtung - auf jeder Straßenseite gibt es einen Seitenstreifen Zitat Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Zeichen 240 ist angeordnet, aber nicht in der jeweiligen Fahrtrichtung. Besteht nun eine Benutzungspflicht oder nicht? Zitat Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Ein Radweg ist vorhanden, das ist (beim erstmaligen Befahren!) am Seitenstreifen-Anfang aber noch nicht erkennbar, weil der Radweg nur in der Gegenrichtung gekennzeichnet ist. Um auf der Fahrbahn Rad zu fahren, ist die Straße eindeutig zu stark frequentiert. |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
keine Berechtigung woanders als auf der Fahrbahn zu fahren! Hier doch mal schnell eine (vereinfachte) Skizze mit (nur) den wichtigsten Sachen zu Beispiel 3: ![]() - der linksseitige Radweg ist also mit Z. 240 gekennzeichnet - aber nur in einer Richtung - auf jeder Straßenseite gibt es einen Seitenstreifen Zeichen 240 ist angeordnet, aber nicht in der jeweiligen Fahrtrichtung. Besteht nun eine Benutzungspflicht oder nicht? Ok, nach Ansehen der Skizze: Du darfst auf dem rechten Seitenstreifen fahren, der Radweg bleibt aber tabu! |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 05.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65128 ![]() |
Hallo zusammen,
nachdem ich hier eine (für mich) längere Zeit inaktiv war und auch so seit längerem den Überblick über die ganzen Änderungen bezüglich StVO, BKatV und "Punktereform" verloren habe, wende ich mich nun mit ein paar Fragen an euch, und hoffe, dass diese mir beim Grundverständnis des aktuellen Status bezüglich der Verwarn- und Bußgelder helfen. 1. Habe ich es richtig mitbekommen, dass zum 1. April eine neue StVO in Kraft tritt? 2. Tritt am 1. April ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft? In welchem Zusammenhang wurden die letzten Verwarn- und Bußgelder erhöht? 3. Ist die 9. Auflage des Tatbestandkatalogs nun die aktuellste Version, die ab dem 01.04.2013 gültig sein wird? 4. Tritt zum 1. Februar nächsten Jahres eine "Punktereform" in Kraft, in derem Zusammenhang einzelne Tatbestände verändert werden (z.B. Umweltzone 40€ --> 80€)? 5. Hat das BMVBS bereits eine Endfassung der Punktereform vorgestellt (alos zusammen mit den veränderten Bußgeldern) und wenn ja, ist diese Endfassung schon durch alle Gesetzgebungsinstitutionen durch? 6. Welche Grundlegenden Änderungen treten bei Verwarn- und Bußgeldern zusammen mit der "Punktereform" ein? 7. Wird im Zusammenhang mit der Punktereform auch die BKatV geändert? (Also nochmal?) Ich Danke schonmal im Voraus! ![]() |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
1. Habe ich es richtig mitbekommen, dass zum 1. April eine neue StVO in Kraft tritt? Ja2. Tritt am 1. April ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft? JaIn welchem Zusammenhang wurden die letzten Verwarn- und Bußgelder erhöht? Die letzte "große" Erhöhung trat zum 1.2.2009 in Kraft. Ich versteh nur nicht, was du mit dem Zusammenhang meinst.3. Ist die 9. Auflage des Tatbestandkatalogs nun die aktuellste Version, die ab dem 01.04.2013 gültig sein wird? Schaut so aus4. Tritt zum 1. Februar nächsten Jahres eine "Punktereform" in Kraft, in derem Zusammenhang einzelne Tatbestände verändert werden (z.B. Umweltzone 40€ --> 80€)? Zu diesen Fragen empfehl ich die Lektüre dieses Threads. Da wird zum Thema Punktereform ausführlich diskutiert.5. Hat das BMVBS bereits eine Endfassung der Punktereform vorgestellt (alos zusammen mit den veränderten Bußgeldern) und wenn ja, ist diese Endfassung schon durch alle Gesetzgebungsinstitutionen durch? 6. Welche Grundlegenden Änderungen treten bei Verwarn- und Bußgeldern zusammen mit der "Punktereform" ein? 7. Wird im Zusammenhang mit der Punktereform auch die BKatV geändert? (Also nochmal?) -------------------- |
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Für die letzte (welche der beiden das auch immer war...) hätte der 1.4. viel beser gepasst.
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#63
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Hier doch mal schnell eine (vereinfachte) Skizze mit (nur) den wichtigsten Sachen zu Beispiel 3: Ich finde die Lage auf deiner Skizze überhaupt nicht uneindeutig.![]() - der linksseitige Radweg ist also mit Z. 240 gekennzeichnet - aber nur in einer Richtung - auf jeder Straßenseite gibt es einen Seitenstreifen Zitat Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Zeichen 240 ist angeordnet, aber nicht in der jeweiligen Fahrtrichtung. Besteht nun eine Benutzungspflicht oder nicht? Zitat Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Ein Radweg ist vorhanden, das ist (beim erstmaligen Befahren!) am Seitenstreifen-Anfang aber noch nicht erkennbar, weil der Radweg nur in der Gegenrichtung gekennzeichnet ist. Um auf der Fahrbahn Rad zu fahren, ist die Straße eindeutig zu stark frequentiert. Wenn du "von oben" kommst -> Radwegbenutzungspflicht. Hier ist "in der jeweiligen Fahrtrichtung" die RWBP formal korrekt beschildert. Wenn du "von Unten" kommst, keine RWBP, du kannst den Seitenstreifen oder die Fahrbahn benutzen, da in diese Fahrtrichtung kein Radweg vorhanden ist. Der linke Radweg ist Tabu, da er hier "in der jeweiligen Fahrtrichtung" eben nicht beschildert ist, ergo kein Zweirichtungsradweg ist. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#64
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In der Theorie komme ich zum gleichen Ergebnis. Aber ich halte es nicht für praxistauglich.
Man sieht doch eigentlich, dass es nicht so gemeint ist, dass man auf der Fahrbahn fahren soll: ![]() ![]() ![]() ![]() Erlaubt ist es trotzdem. Es bleibt noch der Seitenstreifen übrig, aber es wirkt trotzdem ungewöhnlich... Hier noch ein paar Eindrücke aus der Gegenrichtung: ![]() ![]() Es stimmt ja, dass die rechtliche Situation doch eindeutig ist. Trotzdem kommt man sich hier irgendwie auf jedem Straßenteil falsch vor, jedenfalls in der einen Richtung... (Ich weiß, dass die Bilder nicht explizit erwünscht waren, denke mittlerweile jedoch, dass sie einem besseren Verständnis zuträglich sind) |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Man sieht doch eigentlich, dass es nicht so gemeint ist, dass man auf der Fahrbahn fahren soll: Woran sieht man das? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_münsterland-radler_* |
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#66
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am Gesamteindruck
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 246 Beigetreten: 30.10.2012 Mitglieds-Nr.: 66056 ![]() |
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du hast. Mein Gesamteindruck ist, dass es sich hier um eine normale Straße handelt und die StVB gewohnheitsmäßig unbegründet eine RwBPfl angeordnet hat. Einseitig, weil die Breite für zwei Richtungen vielleicht nicht reichte.
Es gibt auch kreuzungsfrei ausgebaute Landstraßen (bei mir fast vor der Tür: kein Seitenstreifen oder begleitender Radweg, 2 Fahrstreifen je Richtung, Leitplanken an Rändern und in der Mitte, Ein/Ausfädelungsstreifen), wo man ganz legal radfahren kann. Da könnte ich es ja noch verstehen, aber hier? -------------------- Die "Dynamik städtebaulicher Ideen" erfahrend, ohne das Wortlaut der Vorschrift in unzulässiger Weise zu überdehnen.
Die Einrichtung eines Schutzstreifens ist geeignet, Radfahrer zu schützen [...], weil der Verordnungsgeber von einer Schutzfunktion eines „Schutz“streifens für Radfahrer ausgeht. warum es unweigerlich Radwegparker geben wird, solange Radwege existieren (by granny) |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
...und die StVB gewohnheitsmäßig unbegründet eine RwBPfl angeordnet hat. MMn auch noch unberechtigt, denn die Breite des Radwegs unterschreitet (nimmt man die Breiter der Pflastersteine mit 20 cm an) die erforderliche Mindestbreite für gemeinsame Geh- und Radwege.In der "unbeschilderten Richtung" habe ich aufgrund der Fotos an keiner Stelle den Eindruck, daß dort das Radfahren auf der Fahrbahn unerwünscht sein könnte. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Gast_münsterland-radler_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Ja.
(zum Beispiel an dem schräg verlaufenden Pflasterweg zu erkennen) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
jetzt bin ich aber auch richtig neugierig:
Hast Du schonmal Radfahrer beobachtet, die dort absteigen und schieben? Was machst Du, wenn Du dort entlangkommst? |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#75
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Hast Du schonmal Radfahrer beobachtet, die dort absteigen und schieben? Nein, ich bin da aber auch nicht oft. Ich habe dort glaube ich generell keine Radfahrer in der relevanten Richtung gesehen... Zitat Was machst Du, wenn Du dort entlangkommst? ein Foto (und dazu steige ich tatsächlich lieber ab, hat aber mit dem Schild nichts zu tun) Ich glaube, ich bin (die Male als ich kein Foto machen wollte) auf dem Gehweg bis zur Kreuzung weitergefahren und dann über die Fußgängerfurt (oder rechts abgegbogen)... ![]() (ich hatte das Schild auch wohl übersehen, kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass es mich zu etwas veranlasst hätte) Man könnte auch auf die Fahrbahn wechseln, um, falls man geradeaus fährt, nach der Kreuzung wieder auf den Bordstein zurückzufahren... |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#77
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Hallo Pogge
Ich meinte ja auch, dass man vor/am Schild auf den Bordstein zurückwechselt, also nur die Kreuzung selbst auf der Fahrbahn überquert. |
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#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Ich meinte, hinter dem "Taxi-Schild" auf dem Hochbord zu fahren, wäre mir bei dem geringen Abstand zwischen Hausecke und Bordstein zu gefährlich!
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#79
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56089 ![]() |
Kann man den neuen Bußbeldkatalog schon im Netz einsehen? Bzw. gibt es irgendwo eine vernünftige Übersicht aller Änderungen?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
-------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Der Neuerlass wurde heute im Bundesgesetzblatt (S. 498) veröffentlicht und tritt am 1. April in Kraft.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 ![]() |
Beim durchstöbern der Änderungen im Tatbestandskatalog fiel mir auf, dass unter "Überholen" der Punkt 20 "Sie überholten...obwohl dies durch Zeichen 267,277 verboten war" gestrichen wurde.
Im alten BKat wurde das mit 70 Euro und einem Punkt bebußt. Jetzt nicht mehr ? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen... ![]() ![]() -------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Guggst du hier unter Ziff. 19.1
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#84
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 ![]() |
Das fiel mir zunächst auch auf.
Würde aber bedeuten, dass das überholen jetzt 150 Euro und 4 Punkte kostet. MMn bezieht sich der Punkt 19.1 auf den Punkt 19... -------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
MMn bezieht sich der Punkt 19.1 auf den Punkt 19... ups, ![]() Edit: Nr. 141627 Tatbestandskatalog: Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. = 70,00 Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 24.04.2013, 15:12 -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 ![]() |
Danke Andreas.
![]() -------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.07.2025 - 21:47 |