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> Gefahrgut-Benennung: Welche Reihenfolge?, Spezialfall: Geschmolzenes Gut
Hornblower
Beitrag 16.11.2012, 09:15
Beitrag #1


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Hallo Gefahrgutler,

gegeben sei eine allgemeine Gefahrgut-Position für einen festen Stoff. Fiktives Beispiel:

UN 4711 WACKERSTEINE, N.A.G.

Die N.A.G.-Position wird durch den technischen Stoffnamen (Gefahrauslöser) ergänzt: (Granit, Basalt)

Problem: Das Gut wird in geschmolzenem Zusaten befördert, d.h. irgendwie muß jetzt noch der Zusatz "GESCHMOLZEN" (s. ADR 3.1.2.5) untergebracht werden.

Wie ist nun die richtige Reihenfolge?

a) UN 4711 WACKERSTEINE, N.A.G., GESCHMOLZEN (Granit, Basalt)

b) UN 4711 WACKERSTEINE, N.A.G. (Granit, Basalt), GESCHMOLZEN

Viele Grüße,

H.H.


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Pandora
Beitrag 16.11.2012, 09:39
Beitrag #2


Neuling
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Aloha,

ich habe mir grad mal 3.1.2.5 ADR und 3.1.2.8.1 ADR durchgelesen und komme zu folgendem Ergebnis:

a) UN 4711 WACKERSTEINE, N.A.G., GESCHMOLZEN (Granit, Basalt)

Sieht zwar komisch aus, aber...

In 3.1.2.5 steht: wenn geschmolzen, muss die offizielle Benennung (gemäß 3.1.2.1 das, was in GROSSBUCHSTABEN steht), um "GESCHMOLZEN" ergänzt werden. Damit wird "WACKERSTEINE, N.A.G., GESCHMOLZEN" die neue vollständige offizielle Benennung.

Der Gefahrauslöser wird gemäß 3.1.2.8.1 unmittelbar ***nach*** der offiziellen Benennung in Klammern angegeben.
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Kurier
Beitrag 16.11.2012, 09:49
Beitrag #3


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Zitat
5.4.1Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende
Informationen
5.4.1.1.1 Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss
(müssen) folgende Angaben enthalten:
a) die UN-Nummer, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden;
b) die gemäß Abschnitt 3.1.2 bestimmte offizielle Benennung für die Beförderung, sofern zutreffend (siehe
Absatz 3.1.2.8.1) ergänzt durch die technische Benennung in Klammern ;


so gesehen würde ich deine Frage beantworten mit

c) UN 4711 WACKERSTEINE,(Granit, Basalt) N.A.G., GESCHMOLZEN


Edit hat den Unsinn gestrichen.


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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Pandora
Beitrag 16.11.2012, 09:50
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (Kurier @ 16.11.2012, 10:49) *
Zitat
5.4.1Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende
Informationen
5.4.1.1.1 Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss
(müssen) folgende Angaben enthalten:
a) die UN-Nummer, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden;
b) die gemäß Abschnitt 3.1.2 bestimmte offizielle Benennung für die Beförderung, sofern zutreffend (siehe
Absatz 3.1.2.8.1) ergänzt durch die technische Benennung in Klammern ;


so gesehen würde ich deine Frage beantworten mit

c) UN 4711 WACKERSTEINE,(Granit, Basalt) N.A.G., GESCHMOLZEN


Das ist völlig ausgeschlossen, da N.A.G. Teil der offiziellen Benennung ist - der Gefahrenauslöser kann niemals vor N.A.G. stehen.
"Ergänzt" lese ich in Verbindung mit 3.1.2.8.1 als "dahinter eintragen".
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Kurier
Beitrag 16.11.2012, 10:08
Beitrag #5


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Du hast natürlich recht. book.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 16.11.2012, 10:17
Beitrag #6


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Mich gehts ja nichts an, aber wie kommst du auf so ein Beispiel? Bist du im echten Leben Vulkanhändler oder so? Geschmolzene Wackersteine wären mir jetzt nicht eingefallen...


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Hornblower
Beitrag 16.11.2012, 10:59
Beitrag #7


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Ah, ich verstehe es in der Tat genau so wie Pandora, allerdings fehlt mir in diesem formalen Bereich die praktische Erfahrung. Bin halt mehr "Einstufer". wink.gif

Vielen Dank! wavey.gif

Weitere (bestätigende oder kontroverse) Meinungen nantürlich erwünscht. wink.gif

Viele Grüße,

H.H.


P.S.:

Bei Wackersteinen bin ich mir relativ sicher, daß sie die Kriterien für einen festen Stoff nach ADR erfüllen. laugh2.gif Nimmt man es genau, müsste man in diesem Fall irgendwie auch noch den Zusatz "HEISS" unterbringen (ADR 5.4.1.1.14), und zwar m.E. direkt hinter dem "GESCHMOLZEN".



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Wollf_0708
Beitrag 16.11.2012, 11:04
Beitrag #8


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An dem Beispiel hakt aber auch anderes:
Zitat
gegeben sei eine allgemeine Gefahrgut-Position für einen festen Stoff.......Problem: Das Gut wird in geschmolzenem Zusaten befördert,
Entweder ist der Stoff fest (erkaltet) oder geschmolzen (zB. pastös, sehr zähpastös, bröckelig, flüssig, dampfförmig).

Werden die "Wackersteine" erst dann zum Gefahrgut, wenn sie im geschmolzenem Zustand transportiert werden ?

GrussWolF

Edit: Die HEISSE -Antwort beantwortet einiges

Andererseits: Es gibt bestimmt Stoffgemenge, die erst dann "gefährlich" werden, wenn sie geschmolzen wurden; egal ob sie dann kalt oder heiss transportiert werden, oder ? (Beispiele ?)
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Hornblower
Beitrag 16.11.2012, 11:49
Beitrag #9


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Oha, oha....

Ein Kollege hatte noch eine ihm bekannte GefGut-Beauftragte gefragt, die genau zu dem anderen Ergebnis kam: Die technische Benennung soll unmittelbar nach der offiziellen Bennenung angefügt werden und damit damit würde das Ganze zur offiziellen Benennung, die dann um "GESCHMOLZEN" ergänzt würde.

Der Argumentation kann ich aber nun gar nicht folgen; wenn überhaupt eine Reihenfolge der Elemente abzuleiten ist, dann doch allenfalls über die Kapitel-Chronologie. Demnach sehe ich in 3.1.2.5. eine höhere Priorität, die offizielle Bennung zu ergänzen als in 3.1.2.8.1.

Die Lösung a) entspricht auch der Analogie zu UN-Positionen, die das GESCHMOLZEN schon per Definition im Namen haben (s.a. 3.1.2.4).



Gibt es weitere Meinungen?



Zitat (Wollf_0708 @ 16.11.2012, 11:04) *
Entweder ist der Stoff fest (erkaltet) oder geschmolzen (zB. pastös, sehr zähpastös, bröckelig, flüssig, dampfförmig).

Werden die "Wackersteine" erst dann zum Gefahrgut, wenn sie im geschmolzenem Zustand transportiert werden ?


Es geht in diesem Fall um ein Gefahrgut, das nach Legal-Definition "FEST" ist, also

QUELLTEXT
Fester Stoff:

a) ein Stoff mit einem Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn über 20 °C bei einem Druck von 101,3 kPa oder
b) ein Stoff, der nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig ist oder der nach den Kriterien des in Abschnitt 2.3.4 beschriebenen Prüfverfahrens für die Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) dickflüssig ist.


Dieser Stoff wird aber transportiert bei einer Temperatur, bei der er geschmolzen vorliegt. Damit hat er grundsätzlich ein anderes Gefahrenpotenzial: Er kann fließen.


Zitat
Andererseits: Es gibt bestimmt Stoffgemenge, die erst dann "gefährlich" werden, wenn sie geschmolzen wurden; egal ob sie dann kalt oder heiss transportiert werden, oder ? (Beispiele ?)


Grundsätzlich kann es sein, daß ein Risiko für den Transport erst ab einer gewissen Menge relevant wird. Einfaches Beispiel: 5000 Liter Ethylacetat in einem Tank sind gefährlich. Schlägt der Tank bei einem Unfall leck, kann es ein schönes Feuerchen geben.
Verpackst Du das Gut in 10 ml Nagellackentferner-Fläschchen, dann kippen die zwar möglicherweise von der Palette, aber es zerbrechen nur wenige und die Gefahr ist gering. Das wäre dann z.B. eine Limited Quantity, die dann ggf. sogar kein Gefahrgut wäre.

Viele Grüße,

H.H.




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Wollf_0708
Beitrag 16.11.2012, 14:07
Beitrag #10


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Zitat (Hornblower @ 16.11.2012, 11:49) *
Dieser Stoff wird aber transportiert bei einer Temperatur, bei der er geschmolzen vorliegt. Damit hat er grundsätzlich ein anderes Gefahrenpotenzial: Er kann fließen.

Meine neugierige Seite fragt: Ist der zu klassifiziernde Stoff [Wackersteinesynonym] im Bereich des Strassenbaus, Bitumen/Asphalt anzusiedeln ?
Wird der Stoff "geschmolzen" transportiert, weil er ansonsten schlecht pumpfähig ist oder ist das physikalisch "naturbedingt" beim Transport mit den durchschnittlichen deutschen Umgebungstemperaturen, dass er als halbfester Stoff vorliegt ?

Bei unter 0° C. im Transportbehältnis (Tank/Kessel) wäre er dann fest, aber nicht händelbar. ?

Ist das geschmolzen = fliessfähig als Gefahrgutwarnzusatz dazu gedacht, damit bei einer Havarie zB. die Feuerwehr nicht in der Pampe versinkt, die aus dem geplatztem Transportbehältnis herausblubbert ?


GrussWolF


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Hornblower
Beitrag 16.11.2012, 14:42
Beitrag #11


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Zitat (Wollf_0708 @ 16.11.2012, 14:07) *
Meine neugierige Seite fragt: Ist der zu klassifiziernde Stoff [Wackersteinesynonym] im Bereich des Strassenbaus, Bitumen/Asphalt anzusiedeln ?

Mir stellt sich das Problem nur abstrakt; den konkreten Hintergrund kenne ich nicht. Es wird aber höchstwahrscheinlich nicht um Straßenbau gehen, sondern wirklich um eine "Chemikalie".

Zitat
Wird der Stoff "geschmolzen" transportiert, weil er ansonsten schlecht pumpfähig ist oder ist das physikalisch "naturbedingt" beim Transport mit den durchschnittlichen deutschen Umgebungstemperaturen, dass er als halbfester Stoff vorliegt ?

Es wird wohl um die Pump-Fähigkeit gehen, denke ich. Kann natürlich auch sein, daß der Festpunkt gerade bei 23 °C liegt und aus Sicherheitsgründen dann schon der Zusatz verwendet wird.

Zitat
Bei unter 0° C. im Transportbehältnis (Tank/Kessel) wäre er dann fest, aber nicht händelbar. ?

Ich vermute dies so. Es wird sich wohl um ein technisches Verfahren handeln, nicht um ein stabilitäts-bezogenes.

Zitat
Ist das geschmolzen = fliessfähig als Gefahrgutwarnzusatz dazu gedacht, damit bei einer Havarie zB. die Feuerwehr nicht in der Pampe versinkt, die aus dem geplatztem Transportbehältnis herausblubbert ?

So stelle ich es mir vor. Wäre halt problematisch, wenn die OLKs mit einem festen Stoff rechnen, der Ihnen dann plötzlich entgegenschwappt.


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Ichtyos
Beitrag 16.11.2012, 22:29
Beitrag #12


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Zitat (Hornblower @ 16.11.2012, 14:42) *
wenn die OLKs

Die was? blink.gif


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Hornblower
Beitrag 18.11.2012, 10:20
Beitrag #13


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OLK - oder: Oller Löschknecht. (Liebevolle Bezeichnung für die Kollegen in den roten Autos seitens mancher Rettungsdienstler in den nicht ganz so roten Autos.)


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Wollf_0708
Beitrag 18.11.2012, 11:46
Beitrag #14


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Betone das O für Oller....
Ein Alter LöschKnecht wäre mit einem ALK zu verwechseln. wink.gif


Zitat
wenn die OLKs mit einem festen Stoff rechnen, der Ihnen dann plötzlich entgegenschwappt.

Guter Hinweis.
Wenn bekannt ist, dass es sich um einen festen Stoff handelt, der aus einem Transportbehälter austritt, dann sind weiter Schippen/Mulden/Behälter anzufordern, bei halbfestflüssigen Stoffen ein Saugwagen (o.ä.) um das Material aufzunehmen, Ausbreitungsverhinderungsbarrieren....usw. damit nix in "die Umwelt" gelangt;
stell' ich mir so vor.

GrussWolF
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