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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.07.2012 Mitglieds-Nr.: 65044 ![]() |
Wie sieht es da aus, mit der Verjährung ? Bei einer TF mit dem Fahrrad wird ja nicht die FE entzogen. Die Tilgungsfrist beträgt in diesem Fall 10 Jahre, beginnend mit dem Datum des Urteils oder Strafbefehls (natürlich können tilgungshemmende Entscheidungen im Register diese Frist verlängern). Hallo magnum88! Bei mir isses so wie bei Herrn Oberfeld, nur, dass ich vor 9 Jahren eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrradl hatte. Wie sieht es da aus, mit der Verjährung ? LG Lummerlott Bei mir verhält es sich fast genauso, nur diese aussage mit der Verjährung habe ich nicht verstanden. Ist es in diesem falle der Urteil über den Führerschein Entzug, oder der fall mit den Fahrrad? Entschuldigt bitte wenn ich so etwas Verjährtes ausgrabe. *** Anmerkung Moderator: Ich habe den Beitrag mal aus MPU - Verjährung 10 oder 15 Jahre abgespalten und dir einen neuen Thread aufgemacht. Gruß darkstar ![]() Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 27.07.2012, 17:46
Bearbeitungsgrund: Weiteres Zitat kenntlich gemacht.
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Was genau ist bei dir vorgefallen und wann?
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.07.2012 Mitglieds-Nr.: 65044 ![]() |
Ich hatte meinen Führerschein, 1998 letzter Quartal abgeben müssen, 2003 und 2007 nach erfolgloser MPU nicht mehr angefragt.
Da Zwischen zu jetzt, ist mir der Vorfall mit dem Fahrrad passiert, hat das jetzt etwas damit zu tuen, wird jetzt von der neu Verurteilung an gerechnet, da ist ja nicht der Führerschein abgenommen worden, oder ist dafür das Ergebnis der Verurteilung von 1998 ausschlaggebend?. Entschuldigung Alkohol Fahrt. 1998 August/September. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Ich hatte meinen Führerschein, 1998 letzter Quartal abgeben müssen, Was ist passiert? edit: Okay, dann nehme ich an es waren über 1,6 Promille BAK. ![]() 2003 und 2007 nach erfolgloser MPU nicht mehr angefragt. Hast du die negative MPU bei der FEB abgegeben bzw. kenntlich gemacht? Hast du den Antrag auf Neuerteilung der FE zurückgezogen oder wurde er versagt?Da Zwischen zu jetzt, ist mir der Vorfall mit dem Fahrrad passiert, Was genau ist passiert? Wenn es eine Straftat war dann hat diese eine Verjährungszeit von 10 Jahren, diese hemmt die Tilgung bzw. Verwertung der Tat aus 1998.§ 29 Abs 5 StVG Zitat (5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung [...] Konnte bei der Fahrt mit dem Fahrrad nicht (mehr) zur Anwendung kommen. Deswegen Tilgungsfrist von 10 Jahren. Dies muss aber nicht für die beiden Neuanträge (bzw. mögliche Versagungen) 2003 und 2007 gelten...mfg darkstar -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 16:25 |