Doppelte Umweltplakette |
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Doppelte Umweltplakette |
12.07.2012, 15:31
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64915 |
Diese Plakette habe ich ein Stück über die alte Plakette geklebt, so dass ich quasi 2 Plaketten am Wagen habe. Eine Neue, eine Alte. Nun bekam ich heute eine Verwarnung, mit der Auflage 35 Eu zu zahlen. Hier möchte ich gern fragen, ob das rechtens ist. Imgrunde werde ich bestraft, als wäre ich ohne Plakette gefahren. |
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12.07.2012, 16:02
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30327 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nun bekam ich heute eine Verwarnung, mit der Auflage 35 Eu zu zahlen. Was wird dir vorgeworfen? Welche Paragraphen werden genannt? Imgrunde werde ich bestraft, als wäre ich ohne Plakette gefahren. Nein, dafür drohen 40 EUR und 1 Punkt. -------------------- |
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12.07.2012, 18:02
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64915 |
Verletzte Vorschriften:
§ 41 Abs.2 § 49 StVO § 24 StVG 153 BKat ps. Danke für die Hilfe! |
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12.07.2012, 18:11
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... 153 BKat ... Das wäre:Zitat Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 € / 1 Pkt. Steht der Fahrer fest? Wenn nein, dann diesbezüglich erst mal nichts sagen. Da gibt es keine Halterhaftung. Aber trotzdem Einspruch einlegen, weil ja das Korrekte Wapperl angebracht war. Das kann man ja beweisen. Der Verwarngeldschreiberling muß außerdem zwecks Beweis ein Foto gemacht haben, worauf das richtige Wapperl auch zu sehen ist. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.07.2012, 18:15
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13439 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...und wie kommst Du da auf 35 Euro?
Bist Du fahrend angetroffen worden? (von wem?) ...oder parkte Dein Auto irgendwo? |
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12.07.2012, 18:35
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64915 |
Ich parkte und war nicht am Wagen. Erst als ich wiederkam sah ich das Knöllchen.
Ich zitiere mal: Sie nahmen trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1/ 270.2) mit einem Kfz am Verkehr teil. (Mehrere Umweltplaketten angebracht) Beweismittel Foto u.Zeugenaussage. Bemerkung: Die eintragspflichtige Geldbuße wurde auf ein nicht eintragspflichtiges Verwarnungsgeld reduziert. Sie sollten sofort die alte Umweltplakette entfernen. Zitatende....................................................................... ................................................................................. ... |
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12.07.2012, 18:40
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Es ist ja nicht mal richtig geklärt, daß auf der Umweltplakette das neue/aktuelle Kennzeichen vermerkt sein muß.
Ich würd mich da reinhängen. Mit welcher Begründung wollen die dir die alte Plakette mit dem Tatvorwurf, daß dein FZ nicht in die Umweltzone dürfte, zusammenbringen. Du hast sogar zwei richtige Plaketten, und auf beiden ist ein Kennzeichen vermerkt. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.07.2012, 18:42
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13439 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Uii,
da hast Du´s ja schriftlich, dass Du mehr als eine Umweltplakette am Fahrzeug hattest... Nett, dass sie´s reduzieren wollen, aber ich wüsste nicht, wo steht, dass es verboten ist, zwei Umweltplaketten zu haben. Ich habe nämlich auch zwei, weil ich bisher keine Lust hatte, das Ding mit dem alten Kennzeichen abzupuhlen. |
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12.07.2012, 18:44
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich hatte meine alte abgepuhlt, das ist kein Spass.
Hätt ich das vorher gewuss hätt ich das auch gelassen, aber mit einer halb-zerstörten Plakette wollt ich dann doch nicht rumfahren. (ganz schön eitel, gell) ps: wo bleibt der Anstand: Herzlich Willkommen im VP Adam Apfel -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.07.2012, 18:47
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64915 |
Die Frage die doch erstmal geklärt werden müsste ist, ist das Führen einer veralterten Plakette neben einer aktuellen Plakette verwarnungswürdig?
Anders gesagt, muss das alte Ding ab, sonst gibts 35 Eu Strafe? |
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12.07.2012, 18:48
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30327 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich hatte meine alte abgepuhlt, das ist kein Spass. Ich hab mal eine mit einem Ceranfeldschaber entfernt, ging ganz einfach. -------------------- |
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12.07.2012, 18:53
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 20.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27651 |
Also wenn ich das lese da werd ich ja echt sauer! Ich seh ja ein das die Leute auch nur ihren Job machen, aber da hört für mich das Verständnis auf. 2 Plaketten mag ja ästhetisch keine Glanzleistung sein, aber wenn man wegen sowas schon behelligt wird, dann versteh ich schon warum manch einer auf den Politessen rumreitet.
Wo war das überhaupt? Bestimmt nicht in Köln.. ich fahre seit 4 Jahren mit einer verblassten Plakette rum, da hat sich noch niemand drüber beschwert. |
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12.07.2012, 19:05
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64915 |
Tendenziell sieht es ja hier im Forum, respektive den Antworten nach so aus, dass ich in Widerspruch gehen werde, und das Bußgeldverfahren abwarte.
Es sei denn, dass sich hier doch noch ein paar nette User einfinden, die mir davon abraten. Danke allen, die mich so nett informiert haben @Zerlett Das war in Herne In Herne, da haben es die Politessen so gerne. |
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12.07.2012, 19:13
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1287 Beigetreten: 27.06.2009 Wohnort: Vechelde Mitglieds-Nr.: 49185 |
Ich hab mal eine mit einem Ceranfeldschaber entfernt, ging ganz einfach. Geht auch mit einem Spezialglasschneider. Besonders bei defekter Klimaanlage im Sommer zu empfehlen -------------------- Signaturen sind überflüssig
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12.07.2012, 19:22
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Wenn du vor Gericht willst mußt du deine Abstell/Fahreigenschaft zugeben.
Solange so ein Verstoß immer noch mit einem Punkt belastet ist (oder in dem Fall hier potentiell sein könnte) würde ich mich damit nicht vor Gericht wagen sondern auf die Halterhaftung gehen. Hier mal ein paar Ideen/Problemstellungen zur Umweltplakette. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=97908 Das Problem ist eben mir sind mindestens zwei Urteile bekannt in denen Amtsrichter bei 1 Umweltplakette mit altem Kennzeichen sinngemäß geurteilt haben "für die Überwachungskräfte als Arbeitserleichterung hat das aktuelle Kennzeichen drinzustehen!!!1111elf Der Rest geht mir am... vorbei. Ist doch ganz klar was der Gesetzgeber wollte, auch wenn er das Gesetz handwerklich falsch bezogen hat..." Daher denke ich beim falschen Richter wird der falsche Richter entscheiden, daß es für die Überwachungskräfte zu komplex ist... Das ist durchaus ernstgemeint! Es gibt soweit ich weiß bereits ähnliche Urteile zu mehreren Parkzetteln... Gut nicht absolut vergleichbar, aber... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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12.07.2012, 19:29
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1079 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Ich würde da auch Widerspruch einlegen.
Wie schon erwähnt, hast du ja sogar 2 Plaketten Oder haben die Pickerl evtl. die falsche Farbe Aber irgendwann ist die Frontscheibe eh blickdicht. Umweltplakette(n). ADAC-Aufkleber. Lichttest 1995-2012. Vignetten diverser Alpenländer... warum manch einer auf den Politessen rumreitet. Dazu sach ich nix. |
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12.07.2012, 19:39
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Wenn du vor Gericht willst mußt du deine Abstell/Fahreigenschaft zugeben. Nö, wieso ? Er argumentiert ja nur dass er ein Fahrzeug besitzt dass von 2 Dummweltplaketten geziert wird -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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12.07.2012, 19:40
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64915 |
Danke dir Haschee
Ich wollte eigentlich auch nicht vor den Amtsrichter. Plan und Hoffnung soll sein, dass die Sache durch die Bußgeldstelle bereits zu meinen Gunsten entschieden wird. Ggfls. dann erst zum Kadi. Oder ist mein gedanklicher Weg falsch? |
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12.07.2012, 19:45
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Ceranfeldschaber ... ging ganz einfach. War in der Ecke und die Scheibe ist da sehr gewölbt. Soweit lässt sich mein Ceranfeldschaber nicht wölben. Ich dachte da auch schon drann. Wenn du vor Gericht willst mußt du deine Abstell/Fahreigenschaft zugeben. ... Wieso muß man sich selber als Fahrer outen, wenn man als Halter bereits klären kann, daß da das richtige Wapperl drauf ist.... Solange so ein Verstoß immer noch mit einem Punkt belastet ist (oder in dem Fall hier potentiell sein könnte) würde ich mich damit nicht vor Gericht wagen sondern auf die Halterhaftung gehen. ... Sind nur 35 € und auch kein Punkt.Wurde reduziert, weil ja die richtige Plakette auch dran ist. ... Daher denke ich beim falschen Richter wird der falsche Richter entscheiden, daß es für die Überwachungskräfte zu komplex ist... ... Dann ist aber trotzdem der Tatbestand falsch, und daher glaub ich auch, daß die Bußgeldstelle das bereits einstellt.Ich würd' beim Widerspruch erklären, daß ich grad nicht weis wer das FZ dort hingestellt hat, und außerdem die richtige Umweltplakette drauf ist, und somit ist der Vorwurf bereits falsch ist. Könnte man ja auf dem Bild erkennen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.07.2012, 19:47
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Naja du kannst probieren ob du bei der Bußgeldstelle was erreichst.
Aber wie schon erwähnt muß man dabei nicht erwähnen wer abgestellt hat. Da eben heikel... Die Frage ist eben ob die aufgrund dessen dann nicht einfach nach 3 Monaten die Halterhaftung aka Kostentragungspflicht des Halters §25a StVG hier nochmal zum Nachlesen http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25a.php raushauen und dich ansonsten ignorieren. Wirklich definitiv vor einen Richter kommt man eben nur wenn man zugibt abgestellt zu haben. Und nur dann kann man sicher sein, daß das vorgebrachte gewürdigt wird. WIE das gewürdigt wird ist ne andere Frage. Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Der kann dann genausogut sagen, du hättest vorsätzlich die Überwachungskraft in die Irre treiben wollen. Und dir den Punkt verpassen - denn du hast ja zugegeben, daß du abgestellt hast. Das ist durchaus möglich. Edit: @janr: ja wenns so einfach wäre! Die mit der einzelnen Plakette und dem alten Kennzeichen dachten ja auch sie hätten recht. Aber Recht haben und Recht bekommen. Hier nochmal Zitate der Urteilsbegründung... Sind auch im obigen Umweltplakettenprobleme Themenlink drin. Zitat Das allgemeine Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung nach den vorgenannten Vorschriften besteht grundsätzlich für Fahzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Plakette ausgestattet sind. Eine solche Plakette muss arn Fahzeug angebracht sein, das Kennzeichen des Fahzeugs tragen und im übrigen die jeweitigti Gruppe der Abgasnorm, die für das Befahren in dem gesperrten Bereich zugelassen ist, aufzeigen. Am Fahzeug des Betroffenen war das Kennzeichen MKK-- angebracht. Die im Fa.hzeug befindtiche Plakette trug das Kennzeichen HU- Das von der. Verwaltungsbehörde festgesetzte Bußgeld greift nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn durch'eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Plakette die Zulässigkeit des Führens dieses Fahzeugs im gespenten Bereich nicht.sofort feslgestellt werden kann. Die Bußgeldandrohung für das Fehlen einer ordnungsgemäßen Plakette soll in erster Linie die reibungslose Kontrolle där im Sperrgebiet befindlichen Fahzeuge sicherstellen. Dazu gehört selbstverständlich, dass eine Plakette am Fahzeug ist und diese auch zweifelsfrei auf dieses Fahrzeug bezogen wird, ohne dass Anfragen bei Zulassungsstelten, Kraflfahrtbundesamt oder ähnliches erforderlich sind. Zitat Das Zusatzzeichen zum 270.1 (Freistellung vom Verkehrsverbot nach $ 40 Abs,1 des Bundesemissionsschutzgesetzes) nimmt unter anderem Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusalzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach S 3 Abs. 1 der Kennzeichnungsverordnung ausgestattet sind. Die Freistellung vom Verkehrsverbot hängt damit gerade von der - rein formalen - Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der" Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzung für die Erteilung einer Feinstaubplakette ankommt, Die Kennzeichnungspflicht soll die Übewachung angeordneter Verkehrsbeschränkungen erleichtern. Der 2. Richter hat sogar noch nachgelesen und nicht kapiert (oder ignoriert - was ist eigentlich schlimmer?), daß das Kennzeichen im Absatz 2 steht. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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12.07.2012, 20:17
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 615 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 |
Mein Zweitschlitten hat vor kurzem eine neue Frontscheibe bekommen. Ich ging davon aus, dass ich dann keine Umweltplakette mehr haben werde. Erst einen Tag später!! habe ich dann gesehen, dass die Fenstertauscher die Plakette abgemacht und an die neue Scheibe geklebt haben. Die Plakette ging dabei nicht kaputt. Leider konnte ich deshalb nicht mehr fragen, wie sie die abgekommen hatten und mich bedanken.
PS: Mein Kennzeichen stimmt auch nicht. Stört mich aber nicht. An meinem Erstschlitten habe ich die Plakette seinerzeit mit Tesafilm befestigt. Störte bisher noch keinen. Indessen stimmt auch bei dem das Kennzeichen nicht mehr. Ist aber kein Problem, da der Tesafilm ja gut abgeht und ich einfach das Kennzeichen überkleben kann. Grüße vom Nordpol Der Weihnachtsmann |
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12.07.2012, 20:31
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
... 153 BKat ... Das wäre:Zitat Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 € / 1 Pkt. Steht der Fahrer fest? Wenn nein, dann diesbezüglich erst mal nichts sagen. Da gibt es keine Halterhaftung. Selbst wenn der Fahrer feststeht, ist die vorgeworfene OWi ja garnicht begangen worden. Denn nach weislich durch Plakette durfte das Fahrzeug ja einfahren. Und für 2 Plaketten, welche ja sogar rechtmäßig zugeteilt wurden, gibt es kein Verbot. Ich habe nämlich auch zwei, weil ich bisher keine Lust hatte, das Ding mit dem alten Kennzeichen abzupuhlen. Und ich habe nur eine, aber noch mit dem alten Kennzeichen. Nach Urteil ist dies aber nicht Ordnungswidrig. Folglich bleibt die alte als Nachweis auch dran. Die sollte dann auch reichen. -------------------- |
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12.07.2012, 20:50
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Welches Urteil hast du, daß die alte Plakette reicht?
Ich hab 2 Urteile die das Gegenteil behaupten. Also, daß das alte Kennzeichen nicht reicht. (schick mir doch per pn ne Mailadresse und ich schick dir die 2 Urteile als pdf) -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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12.07.2012, 20:59
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Link zu meiner Argumentation.
Zitat (http://www.recht-hilfreich.de) Für ein Bußgeld bei fehlender Übereinstimmung des Kennzeichens auf der Plakette und dem Fahrzeug fehle die gesetzliche Grundlage.
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12.07.2012, 21:00
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Was für ein Unsinn der dortigen Kontrollorgane.
Nun hat dein Fahrzeug sogar einen doppelten Staubfilter in Form von Plaketten an der Fahrzuegscheibe angebracht und trotzdem ist das der Obrigkeit nicht Recht. Ich würde die 35 Euro keinesfalls zahlen und wenn die Behörde das Verfahren nicht einstellt auch weiter vor Gericht gehen. Es wird genug Unsinn mit der Plakette getrieben - in Kürze haben wir hier in WI / MZ auch für viel Geld ein solches tolles Teil (ab Beginn gleich nur grüne Plakette). Dabei sind laut offiziellen Stellen hier nur noch 10 Prozent der Fahrzeuge nicht mit einer grünen Plakette auszuzeichnen. Von diesen 10 Prozent gibt es dann für viele Fahrzeuge Extragenehmigungen bzw. sie benötigen keine extra ausgestellte Ausnahmegenehmigung sondern fallen gleich unter die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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12.07.2012, 21:38
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ich hab 2 Urteile die das Gegenteil behaupten. Danke, sind angekommen. Jedoch überzeugen sie mich nicht. Denn es sind auch nur AG-Urteile, wobe eines sogar nur ein Beschluss ist. Das Urteil bezieht sich auf die derzeitige Rechtsprechung. Nur gibt es dazu noch keine. Denn angreifbar ist der Bescheid, da ja eine Plakette zugeteilt wurde, das Fahrzeug den Bedingungen entspricht und in der Umweltzone verkehren darf. So wird es auch beim Tatbestand benannt. Es gibt also keinen Tatbestand, welcher eine fehlerhafte Plakette bemängelt. Da hat es sich das AG FFM sehr leicht gemacht. -------------------- |
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13.07.2012, 07:13
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Sie überzeugen mich ja auch nicht.
Aber sie existieren. Das Problem ist eben 1. wenn TE seine Abstelleigenschaft nicht zugibt kann es sein, daß er ignoriert wird und man auf die Halterhaftung geht 2. wenn TE seine Abstelleigenschaft zugibt kann es sein, daß der Richter gegen ihn entscheidet - und der ist da ganz frei und kann den Punkt vergeben, auch wenn vorher auf 35 € reduziert wurde. Risiko 2 sollte einem eben klar sein. Und wenn Amtsrichter mit gesundem Menschenverstand und Üblichkeiten kommen... Mir ist auch ein Urteil bekannt in dem sich ein Anwalt erstritten hat, daß das Parken in der Umweltzone ohne Plakette bei sonst ordnungsgemäßen Parken (also nicht entgegen Fahrtrichtung, Gehweg usw...) kein Parken im Sinne des §25a StVG darstellt. http://dejure.org/dienste/vernetzung/recht...94%20OWi%205/09 Der ist also auf Halterhaftung gegangen und dann gegen den 18,50 € Gebührenbescheid erfolgreich vorgegangen. Aber sicher ist das auch nicht. Vor allem seit der Verkehrsteilnahme durch Parken. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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13.07.2012, 08:53
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 20.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27651 |
Also gute und zerstörungsfreie Erfolge hat man mit einer Rasierklinge, wenn man vorsichtig an die Sache rangeht, lassen sich damit auch andere Plaketten lösen, die eigentlich nicht zu lösen sein sollen.
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14.07.2012, 09:20
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 14.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64930 |
Gehört zwar nicht ganz zum Thema:
OWI ist : Die Umweltplakette War nicht vorschriftsmäßig angebracht.Die untere Hälfte und das Beschriftungsfeld für das Kennzeichen klebten nicht fest an der Scheibe. Hatte sich wohl durch Hitze Lüftung gelöst. Verletzte Vorschriften '#2, Politesse hatte wohl langeweile,Bußgeld 35Euro |
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14.07.2012, 09:32
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Wie bitte?
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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14.07.2012, 11:44
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7052 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
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14.07.2012, 11:51
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
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14.07.2012, 13:54
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Zitat 35. BImSchV § 3 ... Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört ... Die Plakette war doch deutlich sichtbar, warum wollte die gute Dame dann 35 Doppelmark -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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14.07.2012, 14:28
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Na wegen Irreführung der Überwachungskräfte...
Ich hab da doch die 2 Urteile... Ich denke nicht, daß mit "über" gemeint ist, daß die Plaketten teilweise übereinander/sich überlappend kleben, sondern, daß eine Plakette "ein Stück höher" (=über) an der Scheibe klebt. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.11.2016, 13:25
Beitrag
#35
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Ich weiß nicht wo das enden soll mit den Plakettenwahnsinn im "Vereinigten Europa"!!!
Fast in jedem unserer Nachbarländer wird ein Mautplakette verlangt. Wer viel rum kommt, braucht mindestens 8 verschiedene Plaketten. Mit den Umweltplaketten geht es weiter. Neben Deutschland sind die erforderlich für Paris, Grenoble, Mailand und noch weitere Städte in Italien. Weitere Länder planen ähnliches. Dann kommen noch spezielle Plaketten für Firmen Parkgenehmigungen oder Campingplatzzufahrten als nicht amtliche Plaketten hinzu... Irgendwann einmal ist die Windschutzscheibe so mit amtlichen und privat erforderlichen Plaketten zugeklebt, dass die Sicht erheblich eingeschränkt wird! -------------------- |
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