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> Umweltzone - Schlupflöcher?, eine gesetzesTEXTliche Betrachtung
haschee
Beitrag 08.04.2012, 09:09
Beitrag #1


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Vorweg, das sind reine Gedanken und natürlich kann sie jeder einsetzen, allerdings sei gesagt, daß Gerichte bereits anders entschieden haben. (nach allgemeiner Lebenserfahrung und teils abenteuerlich auslegend)
Außerdem muß die Fahreigenschaft zugegeben werden was momentan noch mit 1 Punkt belohnt werden kann. Daher lohnen sich diese Gedanken erst wirklich zum "Spielen" wenn man fahrend erwischt wurde oder der Punkt fällt.

Ich bitte außerdem um konstruktive Antworten, das ist ein ernstgemeintes Thema. wavey.gif
Für weitere potentielle Lücken ist immer Platz, meine Gedanken sind nicht ausschließlich und abschließend.

Das 1. Schlupfloch ist denke ich hier bekannt.
Seit 2009 der Text geändert wurde und "Verkehrsteilnahme durch Parken" populär wurde ist es möglich die "Halterhaftung" aka "Kostentragungspflicht des Halters bei Verstößen im ruhenden Verkehr" zu nutzen. Vorteil, kostet weniger und gibt keinen Punkt.
Außerdem wurde bereits erfolgreich gegen die Halterhaftung im Umweltzonenfall vorgegangen.

Also ein funktionierendes Schlupfloch, zumindest für den Punkt.


Das 2. Schlupfloch bezieht sich mehr auf die PlakettenFARBE.
Anzutreffen bei Personen die ein Gebrauchtfahrzeug gekauft haben oder umgezogen sind und das Kennzeichen in der Umweltplakette nicht mehr übereinstimmt.

Nach der Lektüre zur Erläuterung zum Zusatzeichen zu Zeichen 270.1
Zitat
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 "Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

sehen wir das zitierte.
Also ich lese da nichts vom aktuellen Kennzeichen?

Auch in der 35. BImSchV steht dort nichts. Also im Absatz 1
Zitat
§ 3 Kennzeichnung
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_...R221810006.html

Das Kennzeichen folgt erst im Absatz 2


Meiner Meinung nach (die Richter offenbar nicht teilen...) ist kein Bezug zu einem Kennzeichen da. Also kann es nicht bestraft werden das alte Kennzeichen in der Plakette zu haben.


Vorsicht:
Ich habe 2 Urteile in denen die Richter es aus nennen wir es "Bequemlichkeit für Überwachungskräfte" nicht für nötig gehalten haben sich die Gesetze und Verordnung und Kommentare zu den Schildern durchzulesen. Bzw. meine Ansicht nicht teilen.
Rechtskräftig...



3. Schlupfloch

Ich finde das Schlupfloch genial.
Jeder weiß wie es vermutlich gedacht war, aber rein formal kann man etwas anderes sehen...

Erläuterung zum Zeichen 270.1
Zitat
Erläuterung
Ausgenommen von dem Verbot sind Kraftfahrzeuge,
1. die nach § 1 Absatz 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausnahmsweise im Einzelfall oder allgemein durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung zugelassen sind,
2. die nach Anhang 3 (zu § 2 Absatz 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, keiner Plaketten-Kennzeichnung unterliegen.


Nun, dort lesen wir folgendes:
Zitat
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
...

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_...R221810006.html

Man beachte das KÖNNEN. Und es geht nur um Sonderrechte.


http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php

Jetzt die Frage, mit welchem Fahrzeug KÖNNEN Polizeibeamte und Feuerwehrleute KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen? Also potentiell und theoretisch und praktisch.


Und nein, es geht hier nicht um Fahrzeuge wie Krankenwagen bei denen die Sonderrechte ans Fahrzeug gebunden sind...
Die stehen in
Zitat
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),



Außerdem wird in den anderen Ausnahmen teilweise nicht auf das reine KÖNNEN abgestellt sondern auf spezielle Fälle
8.
Zitat
soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen

9.
Zitat
soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten


Also, da mit jedem Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch genommen werden KÖNNEN braucht eigentlich gar kein Fahrzeug eine Plakette.


Man wird sich doch etwas bei dem KÖNNEN gedacht haben?
Oder man hätte das ganze entweder als "genommen WERDEN" oder als "WEGERECHTE genommen werden können" formulieren sollen...

So wie es jetzt ist, ist es ein Schlupfloch meiner Meinung nach.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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blue0711
Beitrag 08.04.2012, 09:27
Beitrag #2


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§35 StVO ist doch abschließend formuliert und keinesfalls eine Jeder-Regelung, oder?


--------------------
Gruß Kai
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haschee
Beitrag 08.04.2012, 09:42
Beitrag #3


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Wer redet denn von einer jeder Regel?

Ich sehe das als Formulierungsproblem.


Die Polizei und Feuerwehr taucht sonst nirgends auf in den Ausnahmen. wavey.gif
Und Polizei und Feuerwehr können potentiell mit jedem Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen.



Edit:
Sieh dir den §35 StVO in Verbindung mit dem KÖNNEN aus der Verordnung an.
Und vergleiche die anderen Ausnahmen.


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Pistenteufel
Beitrag 08.04.2012, 09:45
Beitrag #4


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Wäre interessant, ob man mit der Begründung bei einem Einspruch Erfolgsaussichten hätte.

In den Hollywood-Filmen sieht man ja auch immer wieder mal, dass nach einer wilden Verfolgungsjagd das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, so dass dann der Polizist ein fremdes Fahrzeug anhält und damit den Flüchtigen weiterverfolgt. In so einem Fall würde mein Fahrzeug dann ja auch ein Sonderrechtefahrzeug sein. ;-)
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haschee
Beitrag 08.04.2012, 09:49
Beitrag #5


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Jup.
Oder weniger Hollywoodtechnisch:
Wenn ein Freund bei der freiwilligen Feuerwehr ist, einen Einsatz bekommt und zugeparkt wurde und du ihm dein Fahrzeug leihst wird es ein "Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden".

Also ist jedes Fahrzeug ein Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. wink.gif



Edit:
Änderung wegen Klarheit


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Pistenteufel
Beitrag 08.04.2012, 10:02
Beitrag #6


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Besser wäre vielleicht, wenn Du gerade in dem Moment des Einfahren in die Umweltzone selbst Sonderrechte in Anspruch nehmen könntest.

Aber ich stelle mir gerade das Gesicht des cop.gif vor, dem man das bei einer Kontrolle so überzeugend mit den Zitaten der §§ rüberbringt und evtl noch nen Ausdruck vorzeigt.

Wenn ich mir z.B. http://www.plakette24.de/umweltzone/umweltzone/dortmund.php angucke (jede Umweltzone scheint eigene Ausnahmegenehmigungsregelungen zu haben) wird dort gesprochen von:

Zitat
Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht:
...
Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, ...


Aber wie soll das Fahrzeug Sonderrechte haben? whistling.gif Die können doch eigentlich nur Insassen unabhängig vom Auto haben.
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blue0711
Beitrag 08.04.2012, 11:43
Beitrag #7


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Zitat (haschee @ 08.04.2012, 10:42) *
Wer redet denn von einer jeder Regel?
Ei eben die Regel, von Dir zitiert (geänderte Hervorhebungen durch mich)

Zitat (haschee @ 08.04.2012, 10:09) *
Erläuterung zum Zeichen 270.1
Zitat
Erläuterung
Ausgenommen von dem Verbot sind Kraftfahrzeuge,
...
2. die nach Anhang 3 (zu § 2 Absatz 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, keiner Plaketten-Kennzeichnung unterliegen.
Zitat
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
...


Und ich wüsste jetzt nicht, wie jemand, der in §35 StVO nicht aufgeführt ist, nach diesem Paragrafen Sonderrechte in Anspruch nehmen könnte. think.gif

Problem ist eher, dass der §35 Personengruppen nennt und teilweise eine Einschränkung auf Fahrzeuggruppen vornimmt. Grundsätzlich ist er also personenbezogen, während die Umweltplakette fahrzeugbezogen ist.

Ein Fahrzeug ohne den zugehörigen Fahrer kann keine Sonderrechte in Anspruch nehmen, also kann es dass nur, wenn eine berechtigte Person am Steuer sitzt.
Für den Angehörigen der FFW, der seinen Privat-PKW zur Fahrt zum Einsatz benötigt, mag das also noch angehen, dann darf er aber niemand anderen fahren lassen, da in diesem Moment das Fahrzeug keine Sonderrechte mehr in Anspruch nehmen kann.

Ein Fahrzeug, das weder einem speziellen Fahrzeugtypus, der in §35 StVO genannt wird, entspricht noch von einem der dort genannten Personen gefahren wird, kann keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.


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Gruß Kai
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EMD
Beitrag 08.04.2012, 17:41
Beitrag #8


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Ich weiß noch was laugh2.gif

Man lässt sich die Plakette für ein Auto was eine grüne bekommen kann machen klebt sie aber noch nicht in die Scheibe. Dann meldet man dieses Fahrzeug ab, und ein anderes das keine Plakette bekommen würde, mit dem selben Kennzeichen an. Schon hätte man dafür eine originale Plakette mti dem richtigen Kennzeichen drauf.

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Kühltaxi
Beitrag 08.04.2012, 17:50
Beitrag #9


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Da ist es wahrscheinlich einfacher und billiger sich illegal eine Blankoplakette zu besorgen.


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emperor20
Beitrag 08.04.2012, 18:53
Beitrag #10


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Zitat (haschee @ 08.04.2012, 10:49) *
Wenn ein Freund bei der freiwilligen Feuerwehr ist, einen Einsatz bekommt und zugeparkt wurde und du ihm dein Fahrzeug leihst wird es ein "Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden".


rofl1.gif Seit wann bitte darf jemand der bei der Freiwilligen Feuerwehr ist, Sonderrechte mit seiner Privatkrücke in Anspruch nehmen nur weil er zu einem angeblich so wichtigen "Einsatz" muss? Soweit kommts noch. laugh2.gif


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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 18:56
Beitrag #11


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um Nach Alarmierung schnellstmöglich zum Gerätehaus zu kommen damit die Ausrückebesatzung zusammenkommt ! und dann Deinen brennenden Keller löscht .............


Ist übrigens nach STVO rechtmäßig.


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Jens
Beitrag 08.04.2012, 18:58
Beitrag #12


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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 19:53) *
Soweit kommts noch.

Soweit ist es schon, da gibt es nichts zu Lachen


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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 19:00
Beitrag #13


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OT





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emperor20
Beitrag 08.04.2012, 19:01
Beitrag #14


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Bevor die was löschen, ist das Haus schon längst abgebrannt. Sry, aber die Freiwillige Feuerwehr hat für mich keinen Stellenwert im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr.

Ja ich weiss OT. rolleyes.gif

Edit: Ahja, nur weil irgendein Amtsgericht mal für Sonderrechte entschieden hat, ist dies ein unumstößlicher Fakt. Ich denke nicht. Und ob ich lache oder nicht, hast du mit Sicherheit überhaupt nicht zu entscheiden.


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Jens
Beitrag 08.04.2012, 19:02
Beitrag #15


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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 20:01) *
Dafür gibt es doch hoffentlich eine rechtliche Grundlage oder?
§35 StVO



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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 19:06
Beitrag #16


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Wenn Du in einer Stadt mit BF wohnst vielleicht.

in kleineren Städten bzw auf dem Lande kann man sich in der Regel keine BF leisten um überhaupt den Brandschutz sicherstellen zu können.

Es gibt in Deutschland sogar sog. Pflicht-Feuerwehren.
D.h. es gibt nicht genügend Nachwuchs für die FFw und damit werden männl. Bürger der Gemeinde zum Dienst in der FFw verpflichtet. ( Man kann sich aber teilweise rauskaufen oder hat einen Job bei Polizei, BF oder THW und Rettungsdienst )


Wir haben hier in DD eine FFW die hat so Feuerwehrverrückte, da können sich andere in Bezug auf Ausrückezeiten ne Scheibe abschneiden ( die warten regelrecht auf der Wache )
Feuerwehr Dresden-Niedersedlitz


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Jens
Beitrag 08.04.2012, 19:09
Beitrag #17


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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 20:01) *
Ich denke nicht.
Das beweist du stets aufs Neue rolleyes.gif




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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 19:10
Beitrag #18


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nochmal OT



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durban
Beitrag 08.04.2012, 19:11
Beitrag #19


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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 19:01) *
Bevor die was löschen, ist das Haus schon längst abgebrannt. Sry, aber die Freiwillige Feuerwehr hat für mich keinen Stellenwert im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr.


Du weißt aber schon, dass der größte Teil des Bundesgebietes ausschließlich von freiwilligen Feuerwehren abgedeckt wird? blink.gif
In weiten Teilen ist die freiwillige Feuerwehr das einzige, was löscht, wenns brennt oder rausschneidet, wenns klemmt.

Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 19:01) *
Edit: Ahja, nur weil irgendein Amtsgericht mal für Sonderrechte entschieden hat, ist dies ein unumstößlicher Fakt. Ich denke nicht. Und ob ich lache oder nicht, hast du mit Sicherheit überhaupt nicht zu entscheiden.


Die Sonderrechte für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren in Privatfahrzeugen nach § 35 Abs. 1 StVO sind inzwischen ganz herrscheinde Meinung.


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emperor20
Beitrag 08.04.2012, 19:14
Beitrag #20


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Zitat (Jens @ 08.04.2012, 20:09) *
Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 20:01) *
Ich denke nicht.
Das beweist du stets aufs Neue rolleyes.gif


Und sowas ist Moderator. Ist ja traurig. rolleyes.gif Wenn du ein Problem mit mir hast, dann sags. Aber sowas niveauloses hier abzulassen ist ja wohl das letzte.


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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 19:20
Beitrag #21


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entschuldige aber


@ blue hat schon die Rechtsgrundlage geliefert

@ Jens dann ein passendes Urteil

und Dich nachfolgend mit Deinen Worten Zitiert. Ich denke mal der Fehler wäre Dir nicht unterlaufen, wenn Du nachgelesen hättest.



Und DAS ist traurig


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emperor20
Beitrag 08.04.2012, 19:26
Beitrag #22


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Ja genau. Drehe es genau so hin, das ich wieder der böse bin. Das könnt ihr hier ja sehr gut. mad.gif


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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 19:35
Beitrag #23


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Du bist doch nicht der Böse, nimm Dir nur mal die Zeit, die Links durchzulesen, welche in den Beiträgen stehen und dann erst zu schreiben. Jens hat übrigens als normaler Member und nicht als Mod geschrieben. Ihm steht damit das gleiche Recht wie jedermann hier im Forum zu. Nur blau nicht, da hat er mehr Rechte aber andere Pflichten ( Er muss die Ironie vergessen und sachlich bleiben )

wavey.gif


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Offroad-Events
Beitrag 08.04.2012, 19:50
Beitrag #24


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Und um das emporische Weltbild gänzlich zusammenfallen zu lassen dürfen nicht nur Mitglieder der FFW, sondern auch Einsatzkräfte von THW, SEG's und niedergelassene Ärzte mit Notdienst Sonderrechte nach §35 in Anspruch nehmen rolleyes.gif

Ach ja, Ausrückzeit unserer freiwilligen Dorf Feuerwehr hier ist etwa 3-4 Minuten. Und die löschen nicht nur, die haben auch noch das Autobahnkreuz Wü-West mit A3 und A81 in ihrem Einsatzbereich.


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durban
Beitrag 08.04.2012, 19:55
Beitrag #25


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Was die SEGen angeht, würde ich Dir widersprechen. wavey.gif


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Offroad-Events
Beitrag 08.04.2012, 20:04
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Kommt sicher auf die HiOrg an welcher die SEG untersteht, oder ?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.04.2012, 20:16
Beitrag #27





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Die Frage nach der Plakettenpflicht bei Sonderrechtsfahrzeugen und die Formulierung "in Anspruch genommen werden können" wurde schon hier und dort erörtert.
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blue0711
Beitrag 08.04.2012, 20:27
Beitrag #28


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Zitat (blackdodge @ 08.04.2012, 20:20) *
@ blue hat schon die Rechtsgrundlage geliefert
Zuviel der Ehr, das tat @Haschee schon im Eingangspost.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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emperor20
Beitrag 08.04.2012, 20:32
Beitrag #29


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Zitat (Offroad-Events @ 08.04.2012, 20:50) *
Und um das emporische Weltbild gänzlich zusammenfallen zu lassen dürfen nicht nur Mitglieder der FFW, sondern auch Einsatzkräfte von THW, SEG's und niedergelassene Ärzte mit Notdienst Sonderrechte nach §35 in Anspruch nehmen rolleyes.gif


Mach dir mal um mein Weltbild keine Sorgen, mag ja sein, nur braucht niemand zu erwarten das irgendjemand Platz macht, nur weil irgendjemand mit seinem niedlichen "THW"-Schildchen umherfuchtelt. Da kann ja jeder kommen. rolleyes.gif

Ich finde es bedauerlich, das kein Bundesland in der Lage ist, genügend Berufsfeuerwehren aufzubauen. Dort sollte man mal ansetzen und nicht einfach irgendwelchen Laienhaften Amateuren die ganze Arbeit überlassen. Hauptsache Geld einsparen, das kann die Regierung. Hoffentlich brennt bei euch nicht mal was großes. unsure.gif

@blackdodge

alles klar danke, hat sich wohl irgendwie im Eifer des Gefechts überschnitten mit den Beiträgen shutup.gif


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Ernschtl
Beitrag 08.04.2012, 20:34
Beitrag #30


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Leute, das Thema hatten wir doch schon vor 3 Jahren. Klick

Edit:
und doch zu spät


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CvR
Beitrag 08.04.2012, 20:42
Beitrag #31


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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 21:32) *
Mach dir mal um mein Weltbild keine Sorgen, mag ja sein, nur braucht niemand zu erwarten das irgendjemand Platz macht, nur weil irgendjemand mit seinem niedlichen "THW"-Schildchen umherfuchtelt. Da kann ja jeder kommen. rolleyes.gif

Möglicherweise wäre es hilfreich, wenn du dich nochmal mit dem Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten auseinandersetzen würdest wavey.gif
zB FAQ: Sonderrechte - Wegerechte (Zusammenschau von § 35 und § 38 StVO)
Sonderrechte hat sogar die Müllabfuhr wink.gif
Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 21:32) *
Ich finde es bedauerlich, das kein Bundesland in der Lage ist, genügend Berufsfeuerwehren aufzubauen. Dort sollte man mal ansetzen und nicht einfach irgendwelchen Laienhaften Amateuren die ganze Arbeit überlassen.

Och, das kriegen alle Bundesländer ohne Probleme hin. Man müsste nur den Einkommensteuersatz auf 200-300% anheben oder so rolleyes.gif

Auf jedem abgelegenen Dorf mit 40-80 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr mit mindestens 30-40 Mann Vollzeitpersonal zu beschäftigen ist wenig sinnvoll.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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blackdodge
Beitrag 08.04.2012, 20:46
Beitrag #32


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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 21:32) *
Ich finde es bedauerlich, das Deutschland nicht in der Lage ist, genügend Berufsfeuerwehren aufzubauen und zu finanzieren, bei dem Steueraufkommen.



Dort sollte man mal ansetzen und nicht einfach irgendwelchen gut ausgebildeten Amateuren die ganze Arbeit überlassen. Hauptsache Geld einsparen, das kann die Regierung. Hoffentlich brennt bei euch nicht mal was großes. unsure.gif


@blackdodge

alles klar danke, hat sich wohl irgendwie im Eifer des Gefechts überschnitten mit den Beiträgen shutup.gif




Ich hab mal was passend gemacht wavey.gif


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durban
Beitrag 08.04.2012, 22:04
Beitrag #33


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Zitat (Offroad-Events @ 08.04.2012, 20:04) *
Kommt sicher auf die HiOrg an welcher die SEG untersteht, oder ?


Na ja, wenn die SEG zur Feuerwehr gehört, kann sie sich auf SR berufen, wenn sie hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
Wenn jedoch bspw. JUH, MHD, DRK oder ASB eine Einheit im Rahmen der SEG ausrücken lassen, dann sind sie nicht von § 35 Abs. 1 erfasst (insbesondere "Kathastrophenschutz" gilt nur, wenn die Einhait im Rahmen des Kathastrophenschutzes und als Kathastrophenschutz ausrückt!).

Und wenn die SEG als (ergänzender) Rettungsdienst ausrückt, so bestehen ("nur") Sonderrechte nach § 35 Abs. 5a. Sonderrechte nach Abs. 5a gelten jedoch nicht in Privatfahrzeugen.


Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 20:32) *
Ich finde es bedauerlich, das kein Bundesland in der Lage ist, genügend Berufsfeuerwehren aufzubauen. Dort sollte man mal ansetzen und nicht einfach irgendwelchen Laienhaften Amateuren die ganze Arbeit überlassen. Hauptsache Geld einsparen, das kann die Regierung. Hoffentlich brennt bei euch nicht mal was großes. unsure.gif


Eine flächendeckende Berufsfeuerwehr gibt es meines Erachtens in keinem Land. Das wäre auch total blödsinnig.

Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 20:32) *
Hoffentlich brennt bei euch nicht mal was großes.


Rein statistisch wird vermutlich ein Großteil aller Großbrände in Deutschland nur durch freiwillige Kräfte bewältigt.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.04.2012, 22:42
Beitrag #34


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Zitat (CvR @ 08.04.2012, 21:42) *
Auf jedem abgelegenen Dorf mit 40-80 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr mit mindestens 30-40 Mann Vollzeitpersonal zu beschäftigen ist wenig sinnvoll.

Bei mir im Dorf wäre schon genug Geld vorhanden, nur das wird seltsamerweise dafür aufgewendet das unrentable Hallenbad + angeschlossenes Fitnessstudio finanziell am Leben zu erhalten. Hallenbäder gibt es in einem Umkreis von 10 km eigentlich genug, da kann das vor Ort vorhandene theoretisch geschlossen werden und die Stadt hat dafür pro Jahr knapp 'ne Million mehr Steuermittel zur verfügung wallbash.gif

Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr bauen sogar in ihrer Freizeit unentgeldlich ihr Gerätehaus selber aus bzw. neu blink.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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EMD
Beitrag 08.04.2012, 23:59
Beitrag #35


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Zitat (blackdodge @ 08.04.2012, 20:10) *
nochmal OT




Noch mehr OT, soweit ich weiß dürfen die Eisenbahnen auch mit Sondersignal in der Gegend rum fahren und Sonderrechte in anspruch nehmen. DB Notfalltechnick z.B. hat die volle Ausrüstung auf ihren Autos mit Blaulicht und Sirene. Bei der kleinen Provinzbahn wo ich arbeite hat man nur einen Einlaminierten Zettel in der Frontscheibe liegen auf dem "Breisgau S-Bahn Einsatzfahrzeug" steht laugh2.gif was aber schon ausreicht um bei Übertretungen keine Strafzettel zu bekommen.
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Gast_HT3_*
Beitrag 09.04.2012, 03:00
Beitrag #36





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Zitat (emperor20 @ 08.04.2012, 20:01) *
Bevor die was löschen, ist das Haus schon längst abgebrannt. Sry, aber die Freiwillige Feuerwehr hat für mich keinen Stellenwert im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr.


Uff! Ich kann mir zwar denken was du meinst - die FFWs haben, gerade auf dem Land, manchmal so ihre Eigenarten (Stichwort Dorffest) - aber das ist schon ein deftiger Kommentar. Eine ganze Menge Leute verdankt Jahr für Jahr ihre Gesundheit und ihr Leben der freiwilligen Arbeit dieser Leute, beispielsweise bei Bränden und Verkehrsunfällen, wo gerade keine BFW greifbar ist.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.04.2012, 06:57
Beitrag #37





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Zur ersten Frage mit dem Kennzeichen: Nach StVO ist kein Kennzeichen und auch keine Nummer in der Plakette vorgeschrieben. Wichtig ist danach nur die Farbe der Plakette. Ein grünes Stück Pappe von innen mit Klebefilm an die Windschutzscheibe tut's also auch, jedenfalls nach StVO. Ein StVO-Verstoß liegt dann jedenfalls nicht vor (vielleicht aber einer nach der Feinstaubverordnung oder Vergleichbarem).

Zitat
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 "Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.
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haschee
Beitrag 09.04.2012, 07:16
Beitrag #38


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Hm, für 2. interessiert sich niemand. crybaby.gif wavey.gif jaaaah doch wink.gif
Edit: Streichung und juhu!


Und die Idee mit den Plaketten und nicht mehr fahrzeuggebundenen Kennzeichen hatte ich schon bei der Abwrackprämie entwickelt und hier im Forum vorgestellt... z. B. Alter 91er Benziner spendet grüne Plakette für 200Xer Diesel rot. thread.gif

Also 3.:

das interessante ist ja, daß Krankenwagen extra erwähnt werden!
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_...R221810006.html

Warum?

Es sind doch ebenfalls Fahrzeuge nach §35.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
Und im Fall eines Krankenwagens ist das Sonderrecht wirklich "am Fahrzeug".
Rettungssanitäter haben das Sonderrecht nicht "am Mann" wie die Polizei und die Feuerwehr.

Warum werden zivile Fahrzeuge der Bundeswehr nochmals extra erwähnt?

Ich finde es gibt durchaus "Spiel"raum.
(entweder wenn man fahrend erwischt wird oder wenn der Punkt fällt)



Es gibt sogar echte PRIVATfahrzeuge mit WEGErecht.
Kommandofahrzeuge des KatastrophenSchutzes z. B. wavey.gif
(eine echte Rennerei für Ausnahmegenehmigung, Einbau, Versicherungsmitteilung/erhöhung, Abnahme durch Prüforganisation, Eintragung in die Fahrzeugpapiere, bei Verkauf Rückbau und Austragung - also das machen echt nur Masochisten)

Also das Privatfahrzeug wäre auf jeden Fall von der Pflicht ausgenommen.
Auch wenn jemand anders damit fährt...


Analog dazu sehe ich ALLE Fahrzeuge in die sich ein Feuerwehrmann setzen KANN. wavey.gif



Edit:
(Gibts jetzt automatische Zusammenfügung für 2 Posts hintereinander?)


für 2. Idee bzw. Auslegung mancher Amtsrichter zu Gunsten der Überwachungskräfte dry.gif

Auszüge aus den AG Urteilen aus Stuttgart von 2010 und 2011

die hatte ich hier im Forum glaube ich schonmal erwähnt und auch jemand zukommen lassen.
Zitat
Das allgemeine Verkehrsverbot zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigung nach den vorgenannten Vorschriften besteht
grundsätzlich für Fahzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Plakette ausgestattet sind. Eine
solche Plakette muss arn Fahzeug angebracht sein, das Kennzeichen des Fahzeugs tragen und
im übrigen die jeweitigti Gruppe der Abgasnorm, die für das Befahren in dem gesperrten Bereich
zugelassen ist, aufzeigen. Am Fahzeug des Betroffenen war das Kennzeichen MKK--
angebracht. Die im Fa.hzeug befindtiche Plakette trug das Kennzeichen HU- Das von der.
Verwaltungsbehörde festgesetzte Bußgeld greift nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn
durch'eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Plakette die Zulässigkeit des Führens dieses
Fahzeugs im gespenten Bereich nicht.sofort feslgestellt werden kann. Die Bußgeldandrohung für
das Fehlen einer ordnungsgemäßen Plakette soll in erster Linie die reibungslose Kontrolle där im
Sperrgebiet befindlichen Fahzeuge sicherstellen. Dazu gehört selbstverständlich, dass eine
Plakette am Fahzeug ist und diese auch zweifelsfrei auf dieses Fahrzeug bezogen wird, ohne
dass Anfragen bei Zulassungsstelten, Kraflfahrtbundesamt oder ähnliches erforderlich sind.


Zitat
Das Zusatzzeichen zum 270.1 (Freistellung vom
Verkehrsverbot nach $ 40 Abs,1 des Bundesemissionsschutzgesetzes) nimmt unter
anderem Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusalzeichen in
der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach S 3 Abs. 1 der
Kennzeichnungsverordnung ausgestattet sind. Die Freistellung vom Verkehrsverbot
hängt damit gerade von der - rein formalen - Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit
der" Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzung für die Erteilung einer
Feinstaubplakette ankommt, Die Kennzeichnungspflicht soll die Übewachung
angeordneter Verkehrsbeschränkungen erleichtern
.


Wenns nicht so traurig wäre rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


Das sind Urteile die einem Staatsrechtler das Herz höher schlagen lassen?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 09.04.2012, 09:01
Beitrag #39


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Zitat (münsterland-radler @ 09.04.2012, 07:57) *
Ein grünes Stück Pappe von innen mit Klebefilm an die Windschutzscheibe tut's also auch, jedenfalls nach StVO.

Nein. Du mußt die StVO schon ganz lesen:
Zitat
Das Zusatzzeichen nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.

Der genannten Vorschrift wirst du mit einem simplen Stück grüner Pappe nicht gerecht.


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blackdodge
Beitrag 09.04.2012, 11:16
Beitrag #40


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Zitat (EMD @ 09.04.2012, 00:59) *
[, soweit ich weiß dürfen die Eisenbahnen auch mit Sondersignal in der Gegend rum fahren und Sonderrechte in anspruch nehmen. DB Notfalltechnick z.B. hat die volle Ausrüstung auf ihren Autos mit Blaulicht und Sirene. Bei der kleinen Provinzbahn wo ich arbeite hat man nur einen Einlaminierten Zettel in der Frontscheibe liegen auf dem "Breisgau S-Bahn Einsatzfahrzeug" steht laugh2.gif was aber schon ausreicht um bei Übertretungen keine Strafzettel zu bekommen.



Die bewussten Fahrzeuge der DB gehören zu den strukturmäßigen Notfallmanagern und sind eingeordnet als Unfallhilfsfahrzeug öff. Verkehrsbetriebe.

Es gibt auch Fahrleitungswagen mit SOSI
und Dispatcherfahrzeuge ( in anderen Städten sind es Fahrzeuge der Verkehrsmeister des öff. Verkehrsbetriebes ). mit SOSI


-> Die Stadt Dresden erkennt die Fahrzeuge der DVB ( Dispatcher ) nicht als Unfallhilfsfahrzeug an, also kein Blaulicht


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.04.2012, 11:17
Beitrag #41





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Stimmt, das ist Farbe plus Plakette nach, nicht Farbe der Plakette, wie ich irgendwie fälschlicherweise ständig gelesen hatte.

Aber egal für mich, das Auto hat eine echte Plakette und das Fahrrad braucht keine (kein Kraftfahrzeug - wer sein Rad trotzdem aufhübschen möchte, dafür gibt es grüne Plaketten mit einer 5 oder 6 zu kaufen ... ich find's unnötig).
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.04.2012, 13:11
Beitrag #42


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Zitat (haschee @ 09.04.2012, 08:16) *
Wenns nicht so traurig wäre rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


Das sind Urteile die einem Staatsrechtler das Herz höher schlagen lassen?

Ich wundere mich bis zum heutigen Tage warum der Verordnungsgeber keine Verordnung erlassen hat die das aktuelle KFZ-Kennzeichen in der Plakette vorschreibt?

Ich persönlich habe ja auch eine maschinell bedruckte Plakette, d.h. die Eintragung des KFZ-Kennzeichens ist NIChT mit einem lichtechten Stift erfolgt - au weia thread.gif


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Digo
Beitrag 09.04.2012, 13:30
Beitrag #43


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Das dritte Schlupfloch wurde hier vor Jahren (?) schonmal genannt, wenn ich ohne Plakette erwischt worden wäre, hätte ich mich auch darauf berufen wink.gif.
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Kühltaxi
Beitrag 10.04.2012, 09:53
Beitrag #44


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Zitat (blackdodge @ 08.04.2012, 20:06) *
Es gibt in Deutschland sogar sog. Pflicht-Feuerwehren.
D.h. es gibt nicht genügend Nachwuchs für die FFw und damit werden männl. Bürger der Gemeinde zum Dienst in der FFw verpflichtet. ( Man kann sich aber teilweise rauskaufen oder hat einen Job bei Polizei, BF oder THW und Rettungsdienst )

Das halte ich für arg problematisch, für sowas Leute zwangszuverpflichten, auch in Anbetracht dessen daß es keine Wehrpflicht mehr gibt. Ist schließlich eine Sache bei der man eigenes Leben und Gesundheit gefährdet. Und wie wird überhaupt entschieden wer der Dumme ist, durch Los?
Ich würde wenn sie sowas mit mir versuchen würden in letzter Konsequenz wegziehen.


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Beitrag 10.04.2012, 10:01
Beitrag #45


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Das wird nach Eignung entschieden. Hast Du einen technischen Beruf, dann haste schon schlechte Karten. Witzig fand ich zu Zeiten der Wehrpflicht immer, wie unterschiedlich das gehandhabt wurde. Bei der Pflichtfeuerwehr war das Geschlecht egal, bei der Wehrpflicht nicht. Gesetzlichen Grundlage und Argumentation war jedoch quasi die gleiche. Wo ein Wille ist ... whistling.gif
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jor
Beitrag 13.04.2012, 23:06
Beitrag #46


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Zitat (EMD @ 09.04.2012, 00:59) *
Noch mehr OT, soweit ich weiß dürfen die Eisenbahnen auch mit Sondersignal in der Gegend rum fahren und Sonderrechte in anspruch nehmen.


Das ist nicht ganz richtig, die Fahrzeuge von Schienenbahnen besitzen keine Sonderrechte.

Sie besitzen im Einsatzfalle lediglich Wegerechte.
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