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> §229,230 StGB bitte um dringen rat Fahrverbot Punkte?
hacegan
Beitrag 30.06.2012, 21:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

Habe durch unachtsamkeit eine rote Ampel überfahren und habe dadurch einen Unfall mit einem Motorradfahrer gebaut.
Nun Habe ich vom Amtsgericht einen "Strafbefehl"bekommen fahrlässige Körperverletzung §229,230 StGB

Eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 25€ (=625€) wurden festgesetzt.
Meine Frage:
-Kommen eventuell noch Punkte von Flensburg hinzu?Oder ist das schon alles?
-Eventuell Fahrverbot??
-Eine Idee ob man den Betrag irgendwie runtersetzen kann? also 625€ sind mir persönlich zu viel...
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nachteule
Beitrag 30.06.2012, 22:01
Beitrag #2


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Hallo, Hacegan,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Die fahrlässige Körperverletzung bringt Dir 5 Punkte in Flensburg ein.

Zum Strafbefehl:

Der Staatsanwalt ist offensichtlich von einem Nettomonatseinkommen von 750.- € ausgegangen.

Entspricht das in etwa Deinem tatsächlichen Monatseinkommen?

Zur Strafzumessung:

Das Überfahren einer roten Ampel mit Unfall kann sehr schnell auch als Straßenverkehrsgefährdung gewertet werden und zu einem weitaus höheren Strafmaß und zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Solltest Du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Richter von diesem Tatvorwurf ausgeht.

Bevor Du also etwas in der Richtung unternimmst, wäre es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, es sei denn, Du legst nur gegen die Höhe des Tagesgeldsatzes Einspruch ein, weil Du nachweislich weniger verdienst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 30.06.2012, 22:04
Beitrag #3


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Zitat (hacegan @ 30.06.2012, 22:47) *
-Eventuell Fahrverbot?

Das würde im Strafbefehl stehen


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hacegan
Beitrag 30.06.2012, 22:19
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (nachteule @ 30.06.2012, 23:01) *
Nachteule



Danke für deine Antwort,

Also ganz ehrlich.Solange ich keinen Fahrverbot Kriege, würde ich die Summe dann in Raten abzahlen.Aber ein Fahrverbot müsste dann auch im Strafbefehl stehen oder?



Zitat (Jens @ 30.06.2012, 23:04) *
Das würde im Strafbefehl stehen


genau das wollte ich wissen. Also muss ich mit Punkten rechnen aber mit Fahrverbot nicht?

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 30.06.2012, 23:12
Bearbeitungsgrund: Zitate auf das wesentliche gekürzt
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Jens
Beitrag 30.06.2012, 22:21
Beitrag #5


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Genau


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hacegan
Beitrag 30.06.2012, 22:54
Beitrag #6


Neuling


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Habe mir sagen lassen, dass die Punkte und ein eventueller Fahrverbot mit einem Separaten schreiben kommt.
Daher mache ich mir sorgen, ob ich meinen Führerschein abgeben muss...
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Jens
Beitrag 01.07.2012, 07:25
Beitrag #7


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Für die Verhängung eines Fahrverbots wäre das Gericht zuständig gewesen, das hätte als Nebenstrafe im Strafbefehl stehen müssen. Da dort nichts steht, bekommst du keins,
Mit den Punkten hingegen hat das Gericht nichts zu tun. Der Strafbefehl wird nach Rechtskraft an das Verkehrszentralregister in Flensburg gemeldet, dort wird dann entsprechend den Vorgaben in Anlage 13 FeV die Tat mit Punkten bewertet, in deinem Fall sind es 5.
Post wegen der Punkte bekommst du von der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle, falls du durch die Punkte einen Gesamtpunktestand von 8, 14 oder 18 Punkten erreichen solltest.


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orlet
Beitrag 01.07.2012, 08:02
Beitrag #8


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Hallo Jens,
das Gericht hat doch nur die KV behandelt. Was ist denn mit der roten Ampel an sich? Oder geht die in der anderen Sache "unter"?
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steveluke
Beitrag 01.07.2012, 08:34
Beitrag #9


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Ja, da die Verstöße tateinheitlich bewertet werden dürften.


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hacegan
Beitrag 01.07.2012, 17:58
Beitrag #10


Neuling


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Danke für eure Antworten.
Was ist den mit den Verfahrenskosten.In dem Schreiben steht, dass ich eine Zahlungsaufforderung bekommen werde, wo auch die Verfahrenkosten enthalten sind.

Ist das richtig, dass die Versicherung die Verfahrenskosten bezahlt und ich lediglich nur die Strafkosten zahle?

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Jens
Beitrag 01.07.2012, 18:24
Beitrag #11


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Welche Versicherung meinst du?


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hacegan
Beitrag 01.07.2012, 18:24
Beitrag #12


Neuling


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Kfz-Versicherung
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Jens
Beitrag 01.07.2012, 18:28
Beitrag #13


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Nein, die zahlt keine Gerichtskosten, das wäre wohl nur bei einer Rechtsschutzversicherung der Fall. Die Gebühren sind aber mit 60 EUR durchaus überschaubar.


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hacegan
Beitrag 01.07.2012, 18:29
Beitrag #14


Neuling


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Also meinst du, da würden nur 60€ draufkommen?
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ExVWbusfahrer
Beitrag 01.07.2012, 19:00
Beitrag #15


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Wie geht´s denn eigentlich dem Motorradfahrer.

Weil, der TE jammert ja nur wegen seinem Geld rum...
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Zufall
Beitrag 01.07.2012, 19:09
Beitrag #16


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Ist es bei Gericht üblich, dass bei einer Straftat, die aus einem qualifizierten Rotlichtverstoß hervorgegangen ist, kein Fahrverbot verhängt wird?
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Jens
Beitrag 01.07.2012, 19:37
Beitrag #17


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Zitat (hacegan @ 01.07.2012, 19:29) *
Also meinst du, da würden nur 60€ draufkommen?

Ja


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nachteule
Beitrag 01.07.2012, 19:46
Beitrag #18


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Hallo, Zufall,

Zitat (Zufall @ 01.07.2012, 20:09) *
Ist es bei Gericht üblich, dass bei einer Straftat, die aus einem qualifizierten Rotlichtverstoß hervorgegangen ist, kein Fahrverbot verhängt wird?

eigentlich nicht, aber im vorliegenden Fall habe ich nichts von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gelesen. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 01.07.2012, 19:49
Beitrag #19


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Zitat (nachteule @ 01.07.2012, 20:46) *
aber im vorliegenden Fall habe ich nichts von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gelesen. think.gif

In Verbindung mit einem Unfall sieht der Bußgeldkatalog auch für einen einfachen Verstoß ein Regelfahrverbot vor (BKat 132.2), insofern ist es schon bemerkenswert, dass das Gericht keines verhängt hat.


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Zufall
Beitrag 01.07.2012, 20:07
Beitrag #20


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Zitat (nachteule @ 01.07.2012, 20:46) *
eigentlich nicht, aber im vorliegenden Fall habe ich nichts von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gelesen. think.gif


Ich bin davon ausgegangen, da es zum Unfall gekommen ist.
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nachteule
Beitrag 01.07.2012, 20:36
Beitrag #21


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Hallo, Jens, hallo, Zufall,

danke für den Hinweis (da sieht man mal, dass wir es auf der BAB nicht so sehr mit Rotlichtsündern haben rolleyes.gif ) wavey.gif

Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten:

Der TE hat das Fahrverbot übersehen, bzw. nicht erwähnt, oder der Staatsanwalt hat es vergessen (oder wusste es genauso wenig wie ich rolleyes.gif ).

Letzteres wäre für den TE natürlich besser.

Viele Grüße,

Nachteule


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Pia2012
Beitrag 02.07.2012, 12:41
Beitrag #22


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Zitat (ExVWbusfahrer @ 01.07.2012, 20:00) *
Wie geht´s denn eigentlich dem Motorradfahrer.

Weil, der TE jammert ja nur wegen seinem Geld rum...



Dacht ich auch grad.....
Wie gehts dem Motorradfahrer? Hast du dich mal nach ihm erkundigt? War er schwer verletzt? Ich glaube, es könnte sein, dass noch zivilrechtliche Forderungen auf Dich zukommen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall und sowas.


Aber die 5 Punkte stehen nicht explizit im Strafbefehl drin... und ich habe hier im Forum gelernt, dass man nur 1x bestraft werden kann, also ENTWEDER Strafbefehl ODER Bußgeldverfahren.. stimmt doch so oder?


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Jens
Beitrag 02.07.2012, 12:46
Beitrag #23


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Zitat (Pia2012 @ 02.07.2012, 13:41) *
Ich glaube, es könnte sein, dass noch zivilrechtliche Forderungen auf Dich zukommen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall und sowas.

Dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung.


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nachteule
Beitrag 02.07.2012, 12:54
Beitrag #24


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Hallo, Pia2012,

Zitat (Pia2012 @ 02.07.2012, 13:41) *
... und ich habe hier im Forum gelernt, dass man nur 1x bestraft werden kann, also ENTWEDER Strafbefehl ODER Bußgeldverfahren.. stimmt doch so oder?

kommt darauf an, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt.

Bei Tatmehrheit, z. B. Fahren unter BTM - Einfluss und Erwerb von BTM gibt es ein Bußgeld für die berauschte Fahrt und je nach Sachlage z. B. einen Strafbefehl für den Verstoß gegen § 29 BtMG.

Im vorliegenden Fall dürfte allerdings Tateinheit vorliegen.

Viele Grüße,

Nachteule


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