§229,230 StGB bitte um dringen rat Fahrverbot Punkte? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
§229,230 StGB bitte um dringen rat Fahrverbot Punkte? |
30.06.2012, 21:47
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64763 |
Habe durch unachtsamkeit eine rote Ampel überfahren und habe dadurch einen Unfall mit einem Motorradfahrer gebaut. Nun Habe ich vom Amtsgericht einen "Strafbefehl"bekommen fahrlässige Körperverletzung §229,230 StGB Eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 25€ (=625€) wurden festgesetzt. Meine Frage: -Kommen eventuell noch Punkte von Flensburg hinzu?Oder ist das schon alles? -Eventuell Fahrverbot?? -Eine Idee ob man den Betrag irgendwie runtersetzen kann? also 625€ sind mir persönlich zu viel... |
||||
|
|||||
|
30.06.2012, 22:01
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Hacegan,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Die fahrlässige Körperverletzung bringt Dir 5 Punkte in Flensburg ein. Zum Strafbefehl: Der Staatsanwalt ist offensichtlich von einem Nettomonatseinkommen von 750.- € ausgegangen. Entspricht das in etwa Deinem tatsächlichen Monatseinkommen? Zur Strafzumessung: Das Überfahren einer roten Ampel mit Unfall kann sehr schnell auch als Straßenverkehrsgefährdung gewertet werden und zu einem weitaus höheren Strafmaß und zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Solltest Du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Richter von diesem Tatvorwurf ausgeht. Bevor Du also etwas in der Richtung unternimmst, wäre es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, es sei denn, Du legst nur gegen die Höhe des Tagesgeldsatzes Einspruch ein, weil Du nachweislich weniger verdienst. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
30.06.2012, 22:04
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
-------------------- |
|
|
30.06.2012, 22:19
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64763 |
Nachteule Danke für deine Antwort, Also ganz ehrlich.Solange ich keinen Fahrverbot Kriege, würde ich die Summe dann in Raten abzahlen.Aber ein Fahrverbot müsste dann auch im Strafbefehl stehen oder? Das würde im Strafbefehl stehen genau das wollte ich wissen. Also muss ich mit Punkten rechnen aber mit Fahrverbot nicht? Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 30.06.2012, 23:12
Bearbeitungsgrund: Zitate auf das wesentliche gekürzt
|
|
|
30.06.2012, 22:21
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Genau
-------------------- |
|
|
30.06.2012, 22:54
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64763 |
Habe mir sagen lassen, dass die Punkte und ein eventueller Fahrverbot mit einem Separaten schreiben kommt.
Daher mache ich mir sorgen, ob ich meinen Führerschein abgeben muss... |
|
|
01.07.2012, 07:25
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Für die Verhängung eines Fahrverbots wäre das Gericht zuständig gewesen, das hätte als Nebenstrafe im Strafbefehl stehen müssen. Da dort nichts steht, bekommst du keins,
Mit den Punkten hingegen hat das Gericht nichts zu tun. Der Strafbefehl wird nach Rechtskraft an das Verkehrszentralregister in Flensburg gemeldet, dort wird dann entsprechend den Vorgaben in Anlage 13 FeV die Tat mit Punkten bewertet, in deinem Fall sind es 5. Post wegen der Punkte bekommst du von der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle, falls du durch die Punkte einen Gesamtpunktestand von 8, 14 oder 18 Punkten erreichen solltest. -------------------- |
|
|
01.07.2012, 08:02
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 |
Hallo Jens,
das Gericht hat doch nur die KV behandelt. Was ist denn mit der roten Ampel an sich? Oder geht die in der anderen Sache "unter"? |
|
|
01.07.2012, 08:34
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Ja, da die Verstöße tateinheitlich bewertet werden dürften.
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
|
|
|
01.07.2012, 17:58
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64763 |
Danke für eure Antworten.
Was ist den mit den Verfahrenskosten.In dem Schreiben steht, dass ich eine Zahlungsaufforderung bekommen werde, wo auch die Verfahrenkosten enthalten sind. Ist das richtig, dass die Versicherung die Verfahrenskosten bezahlt und ich lediglich nur die Strafkosten zahle? |
|
|
01.07.2012, 18:24
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Welche Versicherung meinst du?
-------------------- |
|
|
01.07.2012, 18:24
Beitrag
#12
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64763 |
Kfz-Versicherung
|
|
|
01.07.2012, 18:28
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nein, die zahlt keine Gerichtskosten, das wäre wohl nur bei einer Rechtsschutzversicherung der Fall. Die Gebühren sind aber mit 60 EUR durchaus überschaubar.
-------------------- |
|
|
01.07.2012, 18:29
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64763 |
Also meinst du, da würden nur 60€ draufkommen?
|
|
|
01.07.2012, 19:00
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1079 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Wie geht´s denn eigentlich dem Motorradfahrer.
Weil, der TE jammert ja nur wegen seinem Geld rum... |
|
|
01.07.2012, 19:09
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 151 Beigetreten: 25.01.2012 Mitglieds-Nr.: 63077 |
Ist es bei Gericht üblich, dass bei einer Straftat, die aus einem qualifizierten Rotlichtverstoß hervorgegangen ist, kein Fahrverbot verhängt wird?
|
|
|
01.07.2012, 19:37
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
-------------------- |
|
|
01.07.2012, 19:46
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Zufall,
Ist es bei Gericht üblich, dass bei einer Straftat, die aus einem qualifizierten Rotlichtverstoß hervorgegangen ist, kein Fahrverbot verhängt wird? eigentlich nicht, aber im vorliegenden Fall habe ich nichts von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gelesen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
01.07.2012, 19:49
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
aber im vorliegenden Fall habe ich nichts von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gelesen. In Verbindung mit einem Unfall sieht der Bußgeldkatalog auch für einen einfachen Verstoß ein Regelfahrverbot vor (BKat 132.2), insofern ist es schon bemerkenswert, dass das Gericht keines verhängt hat. -------------------- |
|
|
01.07.2012, 20:07
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 151 Beigetreten: 25.01.2012 Mitglieds-Nr.: 63077 |
|
|
|
01.07.2012, 20:36
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Jens, hallo, Zufall,
danke für den Hinweis (da sieht man mal, dass wir es auf der BAB nicht so sehr mit Rotlichtsündern haben ) Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten: Der TE hat das Fahrverbot übersehen, bzw. nicht erwähnt, oder der Staatsanwalt hat es vergessen (oder wusste es genauso wenig wie ich ). Letzteres wäre für den TE natürlich besser. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
02.07.2012, 12:41
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Wie geht´s denn eigentlich dem Motorradfahrer. Weil, der TE jammert ja nur wegen seinem Geld rum... Dacht ich auch grad..... Wie gehts dem Motorradfahrer? Hast du dich mal nach ihm erkundigt? War er schwer verletzt? Ich glaube, es könnte sein, dass noch zivilrechtliche Forderungen auf Dich zukommen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall und sowas. Aber die 5 Punkte stehen nicht explizit im Strafbefehl drin... und ich habe hier im Forum gelernt, dass man nur 1x bestraft werden kann, also ENTWEDER Strafbefehl ODER Bußgeldverfahren.. stimmt doch so oder? -------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
|
|
02.07.2012, 12:46
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich glaube, es könnte sein, dass noch zivilrechtliche Forderungen auf Dich zukommen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall und sowas. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung. -------------------- |
|
|
02.07.2012, 12:54
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Pia2012,
... und ich habe hier im Forum gelernt, dass man nur 1x bestraft werden kann, also ENTWEDER Strafbefehl ODER Bußgeldverfahren.. stimmt doch so oder? kommt darauf an, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt. Bei Tatmehrheit, z. B. Fahren unter BTM - Einfluss und Erwerb von BTM gibt es ein Bußgeld für die berauschte Fahrt und je nach Sachlage z. B. einen Strafbefehl für den Verstoß gegen § 29 BtMG. Im vorliegenden Fall dürfte allerdings Tateinheit vorliegen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 07:20 |