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> Parken ohne Umweltplakette, Weiteres Vorgehen
Piwi
Beitrag 28.02.2012, 21:52
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen :-)

ich habe gestern einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vom Ordnungsamt Berlin/Pankow bekommen.

Genauere Details hier:

1. Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil(Verkehrsteilnahme durch parken).
§ 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Feinstaubplakette fehlt
Beweismittel: Aussage Mitarbeiterin Ordnungsamt Pankow


Das Fahrzeug war ein Firmenwagen meines Vaters.


Soviel ich weiß erwartet mich für das Fahren/Parken?? ohne Umweltplakette eine Strafe von 63,50 € + 1 Punkt


Wie sollte mein weiteres Vorgehen aussehen ? think.gif
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 21:56
Beitrag #2


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Lies mal diesen Thread, da gehts um den gleichen Vorwurf


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Piwi
Beitrag 28.02.2012, 21:59
Beitrag #3


Neuling
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Oh den habe ich über die Suche nicht gefunden...
Mal schauen ob das weiterhilft :-)

Danke schonmal
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haschee
Beitrag 28.02.2012, 22:13
Beitrag #4


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Hoffe doch.

Meine Wahl wäre das Stichwort Halterhaftung als Lektüre.


Das am Ende dreht sich eher um die Frage einer Umweltplakette mit entweder fehlendem oder früheren Kennzeichen des Fahrzeugs. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Piwi
Beitrag 28.02.2012, 22:53
Beitrag #5


Neuling
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GutGut :-) Dann werde ich mal abwarten, und das Schreiben wandert in die Wiedervorlage...
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2012, 23:39
Beitrag #6


bekennender Pfostenumfahrer
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Aus 1.Hand Erfahrung: Würde mir das passieren (IN BERLIN), würde ich absolut gar nicht reagieren und ich werde (der Halter würde) am Ende 18,50E zahlen.
Hätte ich eine RV würde ich es mit einem Anwalt vor Gericht ausfechten: 1. nach welcher StVO und 2. dieser Verstoß eine Verkehrsteilnahme darstellt.
(Leider gibt es am Berliner AG Tiergarten dazu zwei diametrale Meinungen/Entscheidungen)

Edit: Die Wiedervorlage P kannst du bemühen, der Polizeipräsident wird das für dich übernehmen.
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