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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 24.02.2011 Mitglieds-Nr.: 58015 ![]() |
ich habe gestern einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vom Ordnungsamt Berlin/Pankow bekommen. Genauere Details hier: 1. Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil(Verkehrsteilnahme durch parken). § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat Feinstaubplakette fehlt Beweismittel: Aussage Mitarbeiterin Ordnungsamt Pankow Das Fahrzeug war ein Firmenwagen meines Vaters. Soviel ich weiß erwartet mich für das Fahren/Parken?? ohne Umweltplakette eine Strafe von 63,50 € + 1 Punkt Wie sollte mein weiteres Vorgehen aussehen ? ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30696 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Lies mal diesen Thread, da gehts um den gleichen Vorwurf
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 24.02.2011 Mitglieds-Nr.: 58015 ![]() |
Oh den habe ich über die Suche nicht gefunden...
Mal schauen ob das weiterhilft :-) Danke schonmal |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9495 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Hoffe doch.
Meine Wahl wäre das Stichwort Halterhaftung als Lektüre. Das am Ende dreht sich eher um die Frage einer Umweltplakette mit entweder fehlendem oder früheren Kennzeichen des Fahrzeugs. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 24.02.2011 Mitglieds-Nr.: 58015 ![]() |
GutGut :-) Dann werde ich mal abwarten, und das Schreiben wandert in die Wiedervorlage...
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Beitrag
#6
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Aus 1.Hand Erfahrung: Würde mir das passieren (IN BERLIN), würde ich absolut gar nicht reagieren und ich werde (der Halter würde) am Ende 18,50E zahlen.
Hätte ich eine RV würde ich es mit einem Anwalt vor Gericht ausfechten: 1. nach welcher StVO und 2. dieser Verstoß eine Verkehrsteilnahme darstellt. (Leider gibt es am Berliner AG Tiergarten dazu zwei diametrale Meinungen/Entscheidungen) Edit: Die Wiedervorlage P kannst du bemühen, der Polizeipräsident wird das für dich übernehmen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2025 - 15:29 |