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#1601
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 ![]() |
Hmmm... Schade; ich dachte, dieser kleine verkehrspolitische Skandal würde hier mehr Interesse erwecken.
![]() Nochmal die Bitte: Ich suche nach ganz konkreten Beispielen, wo an für Radfahrer gesperrten Bundesstraßen die Ausweichwege geräumt und gestreut werden! Hauptsächlich außerorts. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
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#1602
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24776 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Also entlang der B4 von Erlangen nach Nürnberg und in Nürnberg wird der Radweg inzwischen geräumt und gestreut. Theoretisch darf man da auf der Fahrbahn Rad fahren, das dürfte die meisten Autofahrer aber völlig überraschen. Ich habe bislang nur ein einziges Mal einen Radfahrer dort gesehen ...
Vor ca. 10 Jahren war das noch anders. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1603
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Für die B10 zwischen NU und Nersingen melde ich "Fehlanzeige" i.S. der Frage. Also: agO nicht geräumt. Ist bei der vorwiegenden
Besonderheit: in Richtung NU nach Nersingen steht ein Verbot für Radfahrer. Für die Gegenrichtung wüsste ich nicht, wo eins stehen würde. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#1604
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Moin Lang ist's her, dass ich ab dort und dort die Stelle bei Busenbach diskutierte und auch eine Klage erwägte ...Tatort Ettlingen / Busenbach im LK Karlsruhe Das Foto vom 7.8. merken wir uns mal, ... ![]() ... aber damals ging es noch um die Doku der "offiziellen" Radverkehrsführung, bis zum Photostandpunkt wurde vor nicht allzu langer Zeit die Benutzungspflicht aufgehoben, an der "Hauptstraße" ersetzt ein Zweirichtungs-"Gehweg, Radfahrer frei" den benutzungspflichtigen Zweirichtungsgeh- und -radweg, an der "Nebenstraße" steht gar nix mehr, also m.E. ein Nurnochgehweg, was aber die Radfahrer bisher nicht so umwerfend interessiert ... Das ist das Teil rechts am Bildrand. Erst dort wo er endet und die Seite wechselt, steht wieder ein Geh-/Radwegschild ... ... dessen zugehöriger Weg aber nicht mehr lange diesen Status hat: ![]() Das ginge ja noch, paar Meter Schrittgeschwindigkeit, nun ja ... .... aaaaaber ... ![]() ... hier wird's dann "lustig", Radfahren Ende. Man beachte auch die schnieke Bodenmalerei. (Die Metalleinbauten kann man leicht umfahren, indem man schon ein Bild vorher auf die Behelfsbahnsteigsverlängerung wechselt, wie mir damals ein Radler vorgeradelt hat ...) Fortsetzung der ausgewiesen Radroute ... ![]() ... auf der anderen Seite der Straße. Soweit mal der Stand vom 7.8. Kann man auch schon heftig den Kopf drüber schütteln bis zum Eintritt von Kopfschmerz, insbes. wenn man Antworten aus der Verwaltung dazu liest aufgrund einer Anfrage eines Bekannten im letzten Herbst. Resümee damals auch seitens der Verwalter: Lieber erst mal nicht dran rühren, denn die Gefahr ist zu groß, dass dem Schienenbetreiber dann einfiele, dass man Radler dort gar nicht mehr mag und dann noch mehr gegen diese unternähme ... Wir halten aber fest: Dieser Weg ist EIGENTLICH nicht LEGAL zu beFAHRen mit dem FAHRrad ... Wir wollten uns das erste Photo ja merken ... ![]() ... damit wir es mit dem vom 13.9. besser vergleichen können: Und? Wer findet den Unterschied? ![]() Richtig, ein Fahrradsverbotsschild 254 hat sich hinterrücks ins Bild geschlichen zwischen 7.8. und 13.9, vermutlich schon vorher, 1-2 Wochen vorher fiel mir schon das vom nächsten Bild auf, aber nicht dieses. OSM, Google Ein solches Radfahrverbot steht auch schon eine Kreuzung vorher: ![]() OSM, Google Und auch die Gegenrichtung wurde nicht vergessen: ![]() OSM, Google Und wenn wir da schon stehen noch ein Blick auf die obige Ampelfurt: ![]() ... mit einem einsamen "Radfahrer absteigen", Pflastermalerei ist da auch, auch wenn man sie nicht erkennt von hier. Damit gibt es also aktuell KEINE legale Möglichkeit mehr, von Ettlingen nach Busenbach und zurück mit dem FAHRrad zu FAHRen ... Letzte Nacht die Frage an den einen Verwalter geschickt, der nicht dran rühren wollte, welcher andere Verwalter denn da für das doch an dieser Ecke Rühren zuständig zeichnet ... Und den dann mal fragen, wenn die Antwort nicht gleich mitkommt ... Danach evtl. weitere Eskalationsszenarien durchdenken ... Es kam etwas anders, nachdem ein häufiger von dem Verbot Betroffener den VCD kontaktierte (und dann auch beitrat und Aktiver wurde, insofern wenigstens diesbzgl. ein bleibender Erfolg ...), der dann letztlich Widerspruch einlegt und dann auch klagte, begleitet von einem bekannten Radverkehrsanwalt ... Das ganze zog sich bis gestern vormittag, da wurde in einem Vor-Ort-Termin die Stelle begutachtet und verhandelt, wo ich mich als Zaungast dazugesellte ... Eigentlich hätte klar sein sollen, dass das Verbot illegal ist, weil es keine Ersatzstrecke für den Radverkehr gibt, die ist ja auch verboten (jedenfalls für die Verkehrsbeziehung des Klägers, der dort den Berg hoch will, weil seine Mutter oben im Ort wohnt, wer das Tal hoch will, hätte noch einen nicht unbedingt gleichwertigen Waldweg auf der anderen Talseite, wenn er später rechtzeitig die Talseite wechselt, um nicht auch auf diesem Weg in ein Verbot an einer Brücke zu landen ...). Die StVO sähe einen Wechsel der Verkehrsart (Rad <-> Fuß) nicht vor, wie der Anwalt noch mal argumentierte (Schriftätze kenne ich nicht, war aber mWn auch dort ausführlich aufgeführt). Hat da aber niemand auf Gegen- oder Gerichtsseite interessiert. Da wurden die "hohen" Verkehrsstärken zitiert, die Rückstaus bis zum oder in den Tunnel jetzt schon mit der für Radler nicht geeigneten Ampelschaltung, die der Grund für die Aufstellung der Verbote war, sowie die nicht geringen Unfallzahlen etc., obwohl es in der Zeit vorm Verbot (und auch danach, beide Verbote werden ignoriert ...) genau NULL Unfälle mit Radfahrbeteiligung gab. Ein Behördenvertreter warf doch glatt ein, man wisse ja nicht, wie viele Autounfälle durch Radler ohne Kollision mit diesen verursacht wären (als wenn Autler nicht jeden Strohhalm ergriffen, um anonymen Radlern die Schuld in die Schuhe schieben zu können, was dann auch in der Statistik landen muss ...) ![]() Die Richterin erwähnte dann irgendwann "Wir sind ja auch begeisterte Radler, aaaaaber ..." Das war dann wohl eine der Stellen, wo dem Kläger bewusst wurde, dass die Klage vor diesem Gericht nicht zu gewinnen sein wird ... Da wurde auf breiter Front von Behördenvertretern und Richtern nach Bauchgefühl beurteilt und nicht nach Gesetz. Da hat auch der gesundheitlich Der Kläger hat dann die Klage zurückgezogen, um wenigstens einen Teil der Gerichtskosten zu sparen, weil Lust auf die nächste Instanz hatte er nicht, wogegen leider auch noch etwas anderes sprach, was ich erst abends erfuhr ... Immerhin laufen wohl Überlegungen, den unsicheren BÜ im Bf irgendwie wegzukriegen, die angedachte Maßnahme klang aber von Aufwand her eher nach langwierig bis zu einer evtl. Umsetzung ... Interessant auch die Anmerkungen des die Unfallzahlen präsentierenden Polizisten, als wir uns an diesem Schild rechts versammelten: ![]() Aufmerksame Betrachter erkennen leichte Unterschiede zur Situation von vor paar Jahren. Vermutlich Folgen eines tödlichen Unfalls dort, wobei sich der Verunglückte aber (im Gegensatz zu gefühlt 99% der anderen dort) genauso verhalten hat, wie es altes und neues Schild "vorschreiben". "" deswegen, weil der Polizist die Runde aufklärte, das sowohl das auf den Boden gemalte 254 ohne Blechschild genau Null bewirkt, als auch der Hinweis "absteigen" nix bewirkt und zudem das Gehwegschild den BÜ verfehlt, weil es erst NACH der Stelle steht (Schilder täten erst ab Standort gelten, genau!), wo man zum BÜ nach links verschwenkt. (War schon immer so, früher, s. zitierter Beitrag, war der Pfeil mit Absteigegebot aber direkt unter dem Gehwegschild, rechtlich immer noch nicht koscher, aber eine Spur eindeutiger ...) Juristische Kompetenz konnte man bei den anwesenden Nichtklagevertretern also durchaus annehmen, bloß hat die bzgl. des strittigen Verbots keiner angewendet ... In Gegenrichtung hängt auch so ein Schild, man sieht es ganz links von hinten, dort (schon immer) nicht unter einem Gehwegschild, der Radweg endet eh auf der Rückseite des links zu sehenden Schildes, die Ampelfurt hat keine Radsymbole. Der (Rad)weg ist m.M.n. ein eigenständiger, nicht straßenbegleitender Weg, von daher braucht er m.E. keine Freigabe, also legales beradeln des Weges ohne Absteigen und ohne Rotlichtbeachtung, wenn eh frei ist ... ![]() In Summe bin ich mal wieder leicht erschüttert vom Rechtsstaat ... ... und noch viel mehr von einer anderen Sache ... |
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#1605
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24776 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
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#1606
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 958 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Auch wenn es sich ganz offensichtlich um ein dauerhaftes Verkehrsverbot handelt, dennoch die naheliegende Frage: war denn das (höherranginge) Widmungsrecht je Teil der Argumentation während des Verfahrens?
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1607
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 ![]() |
In Summe bin ich mal wieder leicht erschüttert vom Rechtsstaat ... "Leicht" ist wohl "leicht" untertrieben...! ![]() Das ist doch wirklich nur ein schlechter Scherz. @mgka: In Sachen Widmung zu argumentieren, bringt ja auch nix, wenn Behörden und Richter fest dazu entschlossen sind, Radfahrer vor sich selbst beschützen zu müssen... Die müssen dann halt Bus fahren oder sich'n Auto kaufen! Oder sich "Schutzkleidung" zulegen... ![]() -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
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#1608
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 958 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Passt irgendwie ganz gut in diesen Faden, womit ich ihn wieder ein wenig aus der Versenkung hole. Ich war heute bei der Verhandlung im Münchner Verwaltungsgericht anwesend und war wieder einmal sehr von den Richtern der 23. Kammer angetan: Bericht der Süddeutschen Zeitung über teilweise seit mehr als 20 Jahren nichtige(!) Radwegbenutzungspflichten am Münchner Odeonsplatz.
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1609
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Sehr gutes Urteil. Und ne Klatsche für die Stadt.
Auch das Rauswurschteln wurde vereitelt. Und hoffentlich die Kosten des Verfahrens und des Klägers auf die Stadtkasse umgelegt. -------------------- |
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#1610
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Wie kann es seit über zwanzig Jahren illegale Radwegbenutzungspflichten geben, wenn die Stadt München ihre Verkehrsschaupflicht wahrnimmt?
![]() Kann man eigentlich mit Berufung auf das IFG Einsicht in die Verkehrsschautätigkeit einer Gemeinde nehmen? |
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#1611
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Die Pflicht zur Durchführung von Verkehrsschauen hat eine Hintertür, die gut geölt ist.
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#1612
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Der Vergleich hat ja zutage befördert, dass diese Hintertür, sollte sie denn genutzt worden sein, nicht genügte. Zudem müssen Landesverkehrsschauen durchgeführt werden, "von Zeit zu Zeit".
Zudem müssten Polizisten, sofern sie die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten prüfen sollen, über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Sonst könnte es ja auch der Bäcker machen. Das bezweifle ich allerdings stark. |
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#1613
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 958 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Sehr gutes Urteil. Und ne Klatsche für die Stadt. Auch das Rauswurschteln wurde vereitelt. Und hoffentlich die Kosten des Verfahrens und des Klägers auf die Stadtkasse umgelegt. Ja, die Kosten wurden per Urteil (welches direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung gesprochen wurde) komplett der Landeshauptstadt auferlegt. Kann man eigentlich mit Berufung auf das IFG Einsicht in die Verkehrsschautätigkeit einer Gemeinde nehmen? Dazu braucht es aber ein IFG auf Landesebene (die Gemeinde wird ja hier im übertragenen Wirkungskreis tätig), und das gibt es im Freistaat Bayern - natürlich - bis heute nicht. Wo kämen wir denn auch hin, wenn ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1614
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Na ja, Polizisten sind ja nicht dafür da die Verwaltungsakte die eine Stadt in Form von Verkehrszeichen aufstellt auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Polizisten müssen zunächst davon ausgehen, dass die zuständige Verkehrsbehörde weiß was sie da tut.
Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es viele, viele unsinnige Verkehrszeichen und Verkehrsführungen sicher nicht nur für Radfahrer gibt. Es gibt aber auch wirklich sinnvolle. Es gibt oft gut genug ausgebaute Radwege, die sind gut nutzbar und dennoch gibt es viele, viele Radfahrer die aus Prinzip die Straße nutzen -weil sie es können... Na dann... Wie gesagt ich kann die Klagerei gegen Radwegnutzungspflichten nur sehr punktuell nachvollziehen. Ich ärgere mich in meiner Wohngegend oft über die Unvernunft einiger Radfahrer, die wenn sie schon z.B. beim Weg um den Schwielowsee nicht mal die Bedeutung des VZ 208 (an)erkennen. Habe ich schon mehrmals erleben müssen und als Antwort erhalten... "Das gilt doch nur für KFZ- wir sind doch mit dem Rad" Ich finde, wer mit dem Fahrrad auf die Straße will und nicht auf dem Radweg bleiben mag... der sollte einen Führerschein dafür machen... |
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#1615
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Es liegt ja an den Gemeinden, die Verkehrsschau selber durchzuführen als ordentlliche Schau spätestens alle 2 Jahre oder dies eben durch die Hintertür auf die Polizei, das Ordnungsamt oder sonsteine geeignete Körperschaft zu schieben. Dann muss diese aber auch dazu befähigt sein.
Bei Verkehrspolizisten würde ich gerne davon ausgehen, dass diese die einschlägigen Gesetze ausreichend nahe gebracht bekamen, um das leisten zu können. Bei MA des OA würde ich auch gerne davon ausgehen. Und in der Praxis ahne ich, dass dem in beiden Fällen nicht so ist. Was aber Gemeinden nicht davon abhält, die Hintertür trotzdem zu nutzen. Ich beschreibe nur den Zustan, ich sage nicht, dass ich das gut finde. In der Praxis haben weder Polizei noch OA genügend MA, um einen Ersatz für ordentliche Verkehrsschauen flächendeckend für eine Kommune oder einen Kreis leisten zu können. Daher gehört die Hintertür abgeschlossen und Schlüssel weggeworfen, vernagelt und zugemauert. Edit meint: Alle VT sollten einen Führerschein machen. Fangen wir bei den Fußgängern an. ![]() -------------------- |
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#1616
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5953 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Dein Edit wollte ich gerade schreiben!
![]() Aber Andymon hat schon recht: So kompliziert und widersprüchlich, wie die Radverkehrregeln sind, wäre Führerschein für Radfahrer vielleicht sogar wichtiger als für Kfz-Fahrer. ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#1617
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wenn man die unsinnigen Regeln rausstreichen würde, wäre nicht mehr viel übrig und ein Schein überflüssig.
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#1618
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Es liegt ja an den Gemeinden, die Verkehrsschau selber durchzuführen als ordentlliche Schau spätestens alle 2 Jahre oder dies eben durch die Hintertür auf die Polizei, das Ordnungsamt oder sonsteine geeignete Körperschaft zu schieben. Dann muss diese aber auch dazu befähigt sein. Was soll denn bei einer Verkehrsschau herauskommen? Da es keine georeferenzierte Verkehrszeichen-Datenbank gibt, weiß auch keiner, wann welche Bestandsschilder warum auf die Straße gelangt sind. Also prüft man, ob die Bestandsbeschilderung plausibel erscheint und orientiert sich dabei daran, ob es a) einen bekannten Unfallschwerpunkt gibt, der durch Anpassung der Bestandsbeschilderung entschärft werden kann b) sich jemand beschwert hat ("Hallo Amt, da fehlt ein Blauschild! Bin verwirrt, weiß gar nicht mehr, ob ich jetzt Radler von der Fahrbahn mobben darf!" "Okidoki, wir sehen mal nach, was sich da machen lässt!") c) offensichtliche Widersprüchlichkeiten zwischen Beschilderung und Straßengestaltung gibt In allen drei Fällen wird die Ermessensausübung und ggf. folgende Anordnung abermals nur ad hoc auf der Straße und ohne schriftliche Aktenführung sein. Am allerwenigsten werden die Verkehrsschau-Teilnehmer sich darum sorgen, ob ggf. bereits vorhandene Blauschilder einst rechtmäßig angeordnet worden sind, und ob die Beweggründe für die Anordnung auch im Jahr 2020 noch zutreffen. ![]() |
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#1619
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
DSo kompliziert und widersprüchlich, wie die Radverkehrregeln sind, wäre Führerschein für Radfahrer\verkehrsregelnmacher/ vielleicht sogar wichtiger Ich habe da mal den Korrekturstift angesetzt ... ![]() Auf dem Ölkännchen steht "Polizei macht das beim Streifefahren", wenn ich oben richtig zwischen den Zeilen lese? In welchem |
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#1620
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5953 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ich habe da mal den Korrekturstift angesetzt ... Diese alternative Zielgruppe kam mir beim Schreiben zunächst auch in den Sinn. Das Problem ist aber, dass die Regeln ja frühestens in den Lehrplan einfließen können, nachdem sie verbrochen wurden. Um ihr Entstehen zu verhindern, sollten ihre Konsequenzen aber vorher reflektiert werden. So sähe der Zyklus folgendermaßen aus: Regeln vermurksen – Regeln in den Führerscheinlehrstoff integrieren – Führerschein mit neuen Regeln auffrischen – erkannten Murks mit nächster Novelle verschlimmbessern – ... ![]() ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#1621
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Auf dem Ölkännchen steht "Polizei macht das beim Streifefahren", wenn ich oben richtig zwischen den Zeilen lese? In welchem AFAIR in dem selben Paragraphen, der die Verkehrsschauen anordnet. Nur ein paar Sätze oder Absätze weiter. Schlimmstenfalls ein oder zwei Paragraphen später. -------------------- |
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#1622
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Regeln wie und wo Verkehrszeichen aufzustellen sind gibt es leider so viele, dass es wohl kaum einen Menschen gibt, der das alles wissen kann, selbst wenn er/sie, an sich vom Fach, in einem Straßenverkehrsamt sitzt.
Nur weil einer KFZ Mechaniker gelernt hat, kennt er nicht jedes Fahrzeug am Markt und kann es auch reparieren, das gilt wohl für jeden Berufsstand... Da wäre es schön, wenn das Ross auf dem man gern sitzt nicht all zu hoch wird und sich fragen ob man in seinem eigenen Job so ein unfehlbares Universalgenie ist, alles zu wissen, zu kennen und fehlerfrei zu sein... Wobei mir schon graut, dass so was einige wohl von sich denken... Den Typ Mensch finde ich gruselig... Dann finde ich den Begriff "Verkehrspolizisten" schon recht witzig... Ich den Bundesländern die ich so kenne, wird jeder Polizist zum "Verkehrspolizisten" wenn er auf der Straße steht und ein Verkehrszeichen sieht?! Rein fachlich gab es in der ehemaligen DDR solche Unterscheidungen: Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei(Bahn) und Verkehrspolizei... mit jeweils eigener Ausbildung und Eigner Zuständigkeit... Na heute gibts das nicht mehr, in meinem Bundesland wird nur noch Universalpolizei ausgebildet... andere bilden SchuPo und KriPo getrennt aus... Na daher ist ein Polizeibeamter vielleicht besser in der Lage sich in einen Rechtstext einzulesen, dass er im Vorbeifahren die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes "Verkehrsschild" abschließend prüfen kann und dann der zuständigen Behörde erklärt wie es richtig ist?? Na wohl kaum... Und wem ein VZ nicht passt, der kann ja gegen das Zeichen einen Widerspruch einlegen... |
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#1623
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3094 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Die Verpflichtung zur Verkehrsschau steht doch in der VwV zur StVO, betrifft also die Verwaltung.
Gehört da die Polizei dazu? |
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#1624
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Es gibt jedenfalls die Vorschrift "bei jeder sich bietenden Gelegenheit..."
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#1625
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die VwV-StVO richtet sich an Exekutive und Judikative, die Polizei ist in erster Linie ersteres.
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#1626
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Es gibt oft gut genug ausgebaute Radwege, die sind gut nutzbar und dennoch gibt es viele, viele Radfahrer die aus Prinzip die Straße nutzen -weil sie es können... Na dann... Die "Straße" dürften die allermeisten Radfahrenden benutzen. Allerdings nutzen die Fahrbahn nur zwischen 2 Prozent (benutzungspflichtige RVA) und vier Prozent (nicht benutzungspflichtige RVA), gemäß aktueller Studienlage (Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern, BASt 2009). "Viele, viele Radfahrer" sind also zwei bis vier von hundert und für diese bleibt sogar noch unhinterfragt, ob die RVA straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sind. Ich finde, wer mit dem Fahrrad auf die Straße will und nicht auf dem Radweg bleiben mag... der sollte einen Führerschein dafür machen... Ich habe einen entsprechenden Führerschein - mit Poldi, dem Polizeidinosaurier. So lange "richtige" Führerscheinbesitzer "Straße und Fahrbahn nicht auseinanderhalten können und, was mir leider viel zu oft widerfährt, keine Ahnung von Regelungen bezüglich Radwegbenutzungspflichten besitzen, ist Poldi vielleicht sogar der bessere Lehrer als jeder x-beliebige Fahrlehrer. Und was die Polizei und ihre bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu erfolgenden Verkehrsschauen betrifft - die illegalen Z. 254, auf welche ich die Beamten vor zwei Jahren aufmerksam gemacht habe, als sie mich von der Fahrbahn scheuchen wollten, hängen immer noch. Irgendwie haben die beiden es vergessen, diese Information weiterzugeben. Bestimmt nur ein Einzelfall. |
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#1627
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Es gibt oft gut genug ausgebaute Radwege, die sind gut nutzbar und dennoch gibt es viele, viele Radfahrer die aus Prinzip die Straße nutzen -weil sie es können... Na dann... Die "Straße" dürften die allermeisten Radfahrenden benutzen. Allerdings nutzen die Fahrbahn nur zwischen 2 Prozent (benutzungspflichtige RVA) und vier Prozent (nicht benutzungspflichtige RVA), gemäß aktueller Studienlage (Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern, BASt 2009). "Viele, viele Radfahrer" sind also zwei bis vier von hundert und für diese bleibt sogar noch unhinterfragt, ob die RVA straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sind. ... und wenn keine Radwege oder vermeintlichen Radwege da sind, fahren, jedenfalls in unserer Kleinstadt, geschätzte 50-70% der Radfahrer auf dem Trottoir. Und das nicht aus Rücksichtslosigkeit, sondern wegen Rücksichtslosigkeit. Der Autofahrer. Die dann, wenn sie als Fußgänger unterwegs sind, rumheulen, die Radelrambos sollten vom Gehweg verschwinden. |
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Beitrag
#1628
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1026 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Es gibt oft gut genug ausgebaute Radwege, die sind gut nutzbar und dennoch gibt es viele, viele Radfahrer die aus Prinzip die Straße nutzen -weil sie es können... Na dann... Die "Straße" dürften die allermeisten Radfahrenden benutzen. Allerdings nutzen die Fahrbahn nur zwischen 2 Prozent (benutzungspflichtige RVA) und vier Prozent (nicht benutzungspflichtige RVA), gemäß aktueller Studienlage (Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern, BASt 2009). "Viele, viele Radfahrer" sind also zwei bis vier von hundert und für diese bleibt sogar noch unhinterfragt, ob die RVA straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sind. Die Quote der Autofahrer der Geh-oder Radwege illegal benutzen um ihr Fahrzeug zu lagern, obwohl auf der Fahrbahn genug Platz ist, dürfte wesentlich höher sein. |
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#1629
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Das mag in Ihrem Wohnumfeld so sein hier bei mir ist es nicht so.
Polizei ist auch Verwaltung, jedoch in erster Linie "Eilzuständig" heißt, wenn die anderen nicht erreichbar sind. Für das rechtmäßige aufstellen der Schilder ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner und wenn die Polizei meint die Schilder sind falsch, nimmt das die Behörde zur Kenntnis, es passiert jedoch nicht unbedingt mehr als wenn diese Info über einen Verkehrsteilnehmer kommt. Zitat Die Quote der Autofahrer der Geh-oder Radwege illegal benutzen um ihr Fahrzeug zu lagern, obwohl auf der Fahrbahn genug Platz ist, dürfte wesentlich höher sein. Die Quote der Radfahrer die mit Ihren abgestellten Rädern Ihrerseits den Gehweg zumachen ist allerdings auch nicht zu verachten, es ist jedoch müßig danach zu argumentieren welche Gruppe von Verkehrsteilnehmern sich prozentual mehr oder weniger über Verkehrsregeln hinwegsetzt. Insbesondere kann ich ja eigenes Fehlverhalten nicht damit relativieren oder für legal erklären indem ich auf das "schlimmere" Vergehen eines anderen hinweise... scheint ein etwas infantiler Erklärungsversuch, macht mein Sohn auch immer... Wenn ich sein Verhalten kritisiere, erzählt er mir vom viel schlimmeren Verhalten der anderen... nur ändert das ja nix. Ein Problem mit zu-geparkten Radwegen mag in Städten vorhanden sein, in meiner Wohngegend ist es nicht so einfach mit dem Auto auf den Radweg zu gelangen. Ein Verkehrszeichen ist meiner Meinung nach erst mal nicht illegal, soweit die zuständige Behörde es anordnet, illegal ist es wenn ich oder irgend jemand eines aufstellt ohne zuständig zu sein. Es ist max. Rechtswidrig, und zwar ab dem Zeitpunkt indem ein Gericht es feststellt. Das Schild an sich ist ein Verwaltungsakt, dem kann man mit Widerspruch bekämpfen, der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, den kann erst ein Gericht herstellen. Heißt bis ein Gericht was anderes sagt ist das Zeichen zu befolgen... Zitat Die "Straße" dürften die allermeisten Radfahrenden benutzen. Allerdings nutzen die Fahrbahn nur zwischen 2 Prozent (benutzungspflichtige RVA) und vier Prozent (nicht benutzungspflichtige RVA), gemäß aktueller Studienlage (Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern, BASt 2009). "Viele, viele Radfahrer" sind also zwei bis vier von hundert und für diese bleibt sogar noch unhinterfragt, ob die RVA straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sind.. ob man es nun gut findet oder nicht. Ja sicher eine große Zahl nutzt auch den Radweg, wie hoch der Prozentsatz ist und was das jeweils aussagen soll ist mir schleierhaft. Es ist doch immer eine Sache der örtlichen Wahrnehmung. "Meine" "Problemradfahrer" die ich persönlich als Zumutung empfinde sind die, die den Radweg für unzumutbar halten weil sie mit dem 10.000€ Rennrad unterwegs sind und der "Meinung" sind, sie wären zu schnell und zu sportlich für den Normalradweg.... Was in der Regel so mancher "Normalradfahrer" auf dem Radweg nebenan widerlegt. Oft auch noch in Gruppen unterwegs die zum Überholen zu groß und für einen Verband zu klein sind und auch für die Verbände gelten Vorschriften, die Verbandsfahrer kennen da leider meist nur die Vorteile--- selten die damit verbundenen Pflichten. Und ja, der Prozentsatz der Autofahrer welche die Verbandsfahrregeln nicht kennen mag höher sein , als der Wasserstand der Elbe nur ändert das ja nix. Das sportlichste an "meinen" "Problemradfahrern" von denen es nach meiner subjektiven Wahrnehmung in meiner Wohngegend viele gibt und ich keine verlässlichen Zahlen dazu kenne, ist zumeist die Bekleidung und das Fahrrad, wie gesagt zumeist Rennrad... Diese Rennräder sind zwar teuer doch reicht es bei den meisten weder für Beleuchtung, noch Klingel und da frage ich mich warum mit solchen Dingern am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen wird... Für die Formel Eins trainiert doch auch keiner auf der BAB? Dann haben wir in unserem Ort auch so einige 30 km/h Schilder, wenn es denn, den Prozentsatz kenne ich nicht, doch noch einige Autofahrer schaffen die 30 zu fahren ist es für den geneigten Radfahrer, jedenfalls für einige, eine sportliche Herausforderung den PKW zu überholen... Holt die Polizei den dann aus dem fließenden Verkehr... "Ich bin doch mit dem Fahrrad" ... "woher soll ich wissen wie schnell ich bin..." Nun ganz einfach, wenn 30Km/h gelten und vor Ihnen ein Pkw fährt den man überholen kann... dürfte es zu schnell sein, außerdem sollte der geübte Rennradler wissen wie schnell er wohl in welchem Gang so unterwegs ist... abgesehen davon das zumindest Handyhalter ja heute Serie am Rennrad sind ein APP das recht genau anzeigt... Insofern... Und ja Autofahrer fahren zu schnell, sind Rücksichtlos... Nur ist mein subjektives Empfinden auf dem Weg von und Zur Arbeit und in der Freizeit eben ein anderes und ich wünschte die Radwege würden noch mehr genutzt.. und die Rennradler trainieren nicht in der Öffentlichkeit. |
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#1630
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2078 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Wie heißt es immer so schön: Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.Deutschlands Kommunen und der Bund geben ein Appel und ein Ei für den Radverkehr aus,dementsprechend sehen auch die Radwege aus.Hier wird eher in Autobahnen und Schnellstraßen investiert.
Das die Radwege nur Sicherheit vorgaukelt,steht noch ganz woanders. Auch in meiner persönlichen Statistik Besonders,wenn man in der Lage ist Geschwindigkeiten zu fahren, die größer als 30kmH sind.Dafür sind Radwege nicht gebaut,nicht von der Breite,nicht von der Führung,der Oberfläche, erst recht nicht,wenn Radverkehr und Fußverkehr sich einen Weg teilen,auch wenn er verschiedenfarbige Oberflächen hat. Hamburg hat schon viele Radwege der Benutzungspflicht enthoben,auch bei vierspurige,da sollte man meinen,das der Kraftverkehr einen wie auch immer auf der Fahrbahn radelden einfach überholen können, dieses ist jedoch nichtvder Fall Gerade in diesen warmen Tagen ist die Quote der Leute,die meine Spurwahl kommentieren,groß,wie lange nicht. DAS ist mir jedoch egal. -------------------- |
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#1631
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1026 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Die Quote der Radfahrer die mit Ihren abgestellten Rädern Ihrerseits den Gehweg zumachen ist allerdings auch nicht zu verachten, es ist jedoch müßig danach zu argumentieren welche Gruppe von Verkehrsteilnehmern sich prozentual mehr oder weniger über Verkehrsregeln hinwegsetzt. Und ? Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg ist grundsätzlich erlaubt, das von KFZ aber nicht.Und wenn ein Radfahrer ein Rad ordnunggemäß auf der Fahrbahn abstellt, muß der immer damit rechnen, das ein Autofahrer kommt und es auf den Gehweg stellt. Übrigens wenn man die sie Folgen von Verkehrsregelmißachtung anschaut, also Unfälle: Da sind Radfahrer an etwa 50% der Unfälle schuld, an denen sie beteiligt sind. Autofahrer aber an über zwei Dritteln. Zitat Ja sicher eine große Zahl nutzt auch den Radweg, wie hoch der Prozentsatz ist und was das jeweils aussagen soll ist mir schleierhaft. Es ist doch immer eine Sache der örtlichen Wahrnehmung. Das sportlichste an "meinen" "Problemradfahrern" von denen es nach meiner subjektiven Wahrnehmung in meiner Wohngegend viele gibt und ich keine verlässlichen Zahlen dazu kenne, ist zumeist die Bekleidung und das Fahrrad, wie gesagt zumeist Rennrad... Das sagt aus , das dies vor allem ein Problem deiner persönlichen Wahrnehmung ist. Und offenbar hast du ein Problem speziell mit Rennradfahrern. Da empfehle ich dir entweder zum Psychiater zu gehen oder nur noch auf Autobahnen zu fahren. |
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#1632
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Zudem schließen die meisten Radfahrer ihre Fahrräder an Laternenpfählen, Baumschutzbügeln, Fahrradständern o.ä. an. Fahrräder, die quer auf dem Fußweg im Weg rumstehen, sind daher schon aus Eigennutz der Radfahrer sehr selten.
Wo es hinführt, wenn man sowas nicht benötigt, sieht man sehr gut daran, wie die Leih-E-Roller gerne mal abgestellt werden... Ja, es gibt manche Ecken, die sehr voll mit abgestellten Rädern sind. Da muss man sich aber nur vorstellen, wie es in der Gegend aussähe, wenn dort keiner mehr mit dem Rad käme sondern pro 1,5 Fahrräder ein Auto dort nach einem Parkplatz suchen würde... Also nicht über die Radfahrer ärgern sondern einfach froh sein, dass die nicht auch noch mit dem Auto unterwegs sind und mehr Straßen- und Abstellraum für einen selbst übrig bleibt... |
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#1633
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Ja ich merke schon, Radfahrer sind die guten, Autofahrer die bösen... ja klar. Fehlverhalten eines Radfahrers ist weniger schlimm als die jedes anderen... ob nun e-roller, fussgänger oder Autofahrer.
Abstellen auf dem Gehweg ist erlaubt sicher... nur sollte Papa mit Kinderwagen noch vorbeikommen... und ein fremdes Rad an der eignen Hauswand oder Zaun ist auch eine Frechheit, die mir beim Stichwort, Fahrrad abstellen und anschließen einfällt, obwohl ein Hinweisschild bitte keine Fahrräder anlehnen an sich überflüssig ist, da es selbstverständlich sein sollte sein Rad nicht an fremde Hauswände oder Zäune zu lehnen, hilft auch so ein Schild wenig, entweder sind zu viele Analphabeten unterwegs oder es wird einfach ignoriert... Naja... Und wenn Radfahrer 50% der Unfälle selbst verursachen ist das schon sehr viel, finde nicht das dies so ein super Erfolg ist... und wie gesagt, mag meine Wahrnehmung sein, wenn ich sehe wie viele Prozent der bei schwerpunktkontrollen kontrollierten Fahrräder technisch mangelhaft sind... kaum ein PKW ist ohne Beleuchtung oder mit defekter Bremse unterwegs, wenn man hier mal vergleichen mag. Erschreckend auch wenn an den Verkehrssicherheitstagen die Schüler ihre Fahrräder mit zur Schule bringen... 1000€ MTB, aber nicht Verkehrssicher. Fahren damit aber täglich in die Schule... Aber ist alles nicht so schlimm, weil das Fehlverhalten anderer ist ja schlimmer... Am besten wäre ja wohl alle halten sich an die Regeln und beachten die Verkehrszeichen... ob die einem gerade Sinnhaft erscheinen oder eben nicht.. wichtig daran ist ist ja, das im Straßenverkehr ein vertrauensgrundsatz besteht, jeder VT vertraut darauf, dass sich jeder an die Beschilderung hält, auch der Radfahrer, niemand kann wissen wann ein Radfahrer (oder Autofahrer) beschließt ein ihm sinnlos erscheinendes Verkehszeichen zu missachten. Die Folgen sind wohl absehbar und die Radfahrer bei den Unfallfolgen die unterlegenen... insofern ist es als Radfahrer besonders gefährlich, sich nur an die VZ zu halten die man selbst für "legal" hält. Der Vertrauensgrundsatz nutzt allen... |
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#1634
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Und wenn Radfahrer 50% der Unfälle selbst verursachen Noch schlimmer: Sie verursachen sogar 100% der Alleinunfälle. ![]() Zitat Ja ich merke schon, Radfahrer sind die guten, Autofahrer die bösen... ja klar. Ich kann sogar die Metamorphose. Ich bin jährlich einige 1000km unterwegs als - Fußgänger - Radfahrer - Autofahrer. Ich komme aber weiterhin mit mir klar. ![]() |
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#1635
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 537 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 ![]() |
ich fasse zusammen: laut Statistik sind so ca. 4% der Rad Fahrenden auf der Fahrbahn unterwegs.
Die 4% sind aber ein großes Problem. Weil Sie kein Licht am Fahrrad montiert haben (ganz legal und erlaubt), angeblich keine Klingel vorhanden ist (mit der sie dann eben auch nicht auf sich aufmerksam machen können, wenn sie gefährlich von KFZ-Führern überholt werden) und die sich dann auch erdreisten, nicht mit 16 Leuten im Verband zu fahren. Sondern nur zu fünft. Oder Acht. Und vorweggreifen darf ich, nachdem ich was von "kennen die Pflichten beim Verband nicht" lese, dann auch mit: und dann fahren die Radfahrer auch noch im Verband, obwohl gar nicht alle als Verband gekennzeichnet sind! ![]() Ich bin immer wieder fasziniert von der Sicherheit einiger Verkehrsteilnehmer, mit der Regelbrüche erkannt und anderenorts vorgeworfen werfen. Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren "Sie tragen keinen Helm!" Radfahrer haben kein Licht angebaut Ich sehe keine Klingel am Lenker!!! Radfahrer dürfen hier gar nicht fahren Da ist ein Radweg Das ist eine Einbahnstraße Das ist ein Parkplatz, die Fahrradständer sind dahinten! So eine Liste ließe sich noch recht lange fortsetzen. Zeigt aber meiner Meinung nach - ohne Anspruch auf konkrete Zahlen oder Verhältnisse - dass ein Teil der Vorwürfe "Radfahrer halten sich nicht an Regeln" eben auch "Wunschdenken" ist oder aus dem eigenen Nichtwissen um Regeln stammt. Hier hat übrigens keiner Anfangen, Radfahrer als "bessere" Verkehrsteilnehmer hinzustellen. Aber das wird halt gern draus gemacht, wenn die Behauptungen(!), Radfahrer würden ständig dies und das falsch machen, mal einer Logikprüfung und eines Faktenchecks unterzogen werden. ![]() |
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#1636
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Der Helm ist mir persönlich schnurz... da gibts keine Vorschrift... ist halt versicherungsrechtlich immer ein mitverschulden beim helmlosen seine Sache.
Kein Licht am Rad im dunklen soll legal bzw. Richtig sein... o.k. dazu fällt mir echt nichts ein. Fahrradverbände genießen gewisse Privilegien und haben gewisse Pflichten... und ja mindestens 16 keine 5 oder 8... so ist der Verband eben nicht verpflichtet den Radweg zu nutzen... wenn es durch vZ angeordnet ist... sind 8 Radler jeweils zu zweit nebeneinander gereiht, wie im Verband... trotz Schild auf der Fahrbahn... liegt für mich Nahe das entweder "nur" ein VZ für sinnlos gehalten wird und deshalb nicht beachtet wird oder die Sachlage Verbandsfahrt wird verkannt. Wenn die vorgeschriebenen Teile nicht am Rad sind, fehlen sie. Ist der TÜV abgelaufen, fehlt was ... so einfach. Ist die Nutzung des Radweges angeordnet hat der Radfahrer nichts auf der Fahrbahn verloren, vertrauensgrundsatz, keiner muss dann mit einem Radler auf der Fahrbahn rechnen. So wenig wie man auf der BAB mit Fussgängern rechnen muss. Welche Zahlen dahinter stehen... wer mehr oder weniger oft gegen Regeln verstößt ist mir persönlich wumpe.. Fakt ist die Fahrbahn ist keine Trainingsstrecke, für niemanden... die Verkehrszeichen sind zu beachten... kein Verkehrsteilnehmer darf für sich entscheiden welche er beachten möchte und welche nicht. Unliebsame Schilder werden abmontiert, wenn es ein Gericht anordnet bis dahin werden sie beachtet. Ich persönlich fahre gerne Fahrrad und bin auch mit dem Auto unterwegs... halte mich mit beiden Fahrzeugen an die Regeln, auch wenn die eine oder andere meine persönliche "sinnvoll" Prüfung nicht besteht.. Die hier gelesenen Herangehensweise, VZ die man persönlich als "illegal" erkannt hat nicht zu beachten, lehne ich ab. Letztlich ist es genau diese Einstellung die dazu führt, das PKW Fahrer Radwege zu parken oder Radfahrer missachten... die entsprechenden Fahrzeigführer Stufen diese Regeln für sich als illegal ein und halten sich nicht dran.... Ein Radfahrer ohne Licht im dunklen auf der Fahrbahn bei angeordneter Radwegpflicht, soll bitte nicht verwundert sein wenn er unter die Räder kommt... das ist alles... |
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#1637
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2078 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Greift der Joker §1.2 StVO bei einer 4 spurigen Straße mit nicht benutzungspflichtigen Radweg und etwas KFZ Verkehr?
Hatte eine dementsprechende, längere Diskussion mit Ordnungshütern. -------------------- |
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#1638
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Ja.
Allerdings anders als es wahrscheinlich die Ordnungshüter meinten. Da der Radweg ja amtlich bestätigt unsicherer als die Fahrbahn ist (sonst hätte er benutzungspflichtig sein müssen), ist die von Paragraph 1.2 betroffene Person der andersfalls gefährdete Radfahrende. Diesen auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg zu verweisen, wäre aufgrund 1.2 nicht möglich. |
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#1639
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Dennoch ist die Weisung des Beamten zu beachten und für diesen Einzelfall der Radweg zu nutzen. Die Weisung ist Verwaltungsakt bei dem nach 80VwGO der Widerspruch zulässig aber ohne aufschiebende Wirkung ist.
Heißt Widerspruch und ggf. Feststellungsklage... ... Diskussion vor Ort und einfach nicht beachten... ist nicht... es sei denn Du hast deine persönliche Feststellungsklage einmal durch.... |
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#1640
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Dennoch ist die Weisung des Beamten zu beachten und für diesen Einzelfall der Radweg zu nutzen. Klar, gar kein Problem. Widerspreche niemals einem Uniformierten, denn sie haben i.d.R. keine Ahnung und werden alles mögliche unternehmen, um ihr mangelhaftes Rechtsverständnis durchzusetzen. Also: Solange auf dem Radweg radeln, bis sie weg sind. Kann ja nicht so lang dauern. |
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#1641
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Na Hauptsache Sie als wandelndes Rechtslexikon haben die Ahnung... Wer permanent Radwege ignoriert und meint er bestimmt selbst was Recht ist und was befolgt werden muss und was nicht... wird irgendwann auf einen anderen Menschen treffen der das genau so sieht... und wer weiß mit Glück für sie treffen Sie einen Fußgänger, mit Pech für Sie ist es ein Autofahrer.
Sicherheit im Straßenverkehr ob sie es wahrhaben wollen oder nicht basiert auf dem Vertrauensgrundsatz, heißt jeder kennt die Regeln und befolgt sie, auch wenn sie ihm nicht passen. Wenn Sie irgendwo die Beschilderung zur Radwegpflicht ignorieren, wissen das die anderen Verkehrsteilnehmer nicht, sie verlassen sich auf regelkonformes Verhalten... Na die Folgen sind dann ab und an in den Nachrichten... z.B. wenn sie dabei auf einen Autofahrer treffen der Geschwindigkeitsschilder für sinnfrei hält... zum Unfall gehören meist mehrere gebrochene Regeln... der Unfall konnte nur passieren, weil einer zu schnell, der andere auf der falschen verkehsfläche unterwegs war. Ist ja Ihre Entscheidung welches Verkehrsrisiko Sie täglich eingehen wollen... Viel Glück weiterhin, sie werden es brauchen.. Und wenn die minderbemittelten uniformierten dann ihren Unfall aufnehmen, kann sie vielleicht keiner mehr befragen... und das Protokoll muss ohne ihr überlegenen Wissen auskommen... Na dann...👍👍 |
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#1642
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 958 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Als ob die meisten Autofahrer den Unterschied zwischen einen benutzungspflichtigen und nicht-benutzungspflichtigen Radweg kennen würden...
Im Übrigen: ich meine, ich habe das hier im Forum gelesen - da hieß es, dass man unter Verkehrsjuristen gerne sagt, dass Rechtsauskünfte zum Straßenverkehrsrecht von Polizisten eine Fehlerquote von ziemlich genau 100% haben. Was auch meine Erfahrung ist - und die Mitarbeiter in den Straßenverkehrsbehörden sind oftmals auch nicht viel besser. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1643
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
@Andymon
Könntest Du jetzt allmählich das Trollen sein lassen und zu vernünftigen Beiträgen übergehen? Nein? Dacht ich mir. |
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#1644
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 537 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 ![]() |
Es wäre ganz grandios, wenn so eine undifferenzierte Aussage
Wenn Sie irgendwo die Beschilderung zur Radwegpflicht ignorieren, wissen das die anderen Verkehrsteilnehmer nicht, sie verlassen sich auf regelkonformes Verhalten... Na die Folgen sind dann ab und an in den Nachrichten... nicht nochmal wiederholt werden würde. Es gibt 1001 Gründe, weshalb Rad Fahrende ganz legal auf der Fahrbahn fahren auch wenn links oder rechts oder sonstwo ein Z.237/240/241 prangt! Es hat den KFZ-Führer genau 0 zu interessieren warum ein Rad Fahrender nun hier auf der Fahrbahn fährt. Er muss damit rechnen, dass hinter der Kuppe oder Kurve ein Rad Fahrender unterwegs ist. Auch dann, wenn da fünf Radwege verlaufen. Ein Großteil der "Sicherheit" im Straßenverkehr basiert im Übrigen nicht auf dem "Vertrauensgrundsatz". Denn ansonsten müsste kein Schulterblick gemacht werden beim Spurwechsel, als zu Fuß gehender könnte ich im Kreuzungsbereich die Fahrbahn queren und brauche mir keine Gedanken machen, ob abbiegende Verkehrsteilnehmer mich nun umnieten oder nicht.. Kindern würde man bei dem "Vertrauensgrundsatz" dann auch nicht erzählen, dass sie am FGÜ stehenbleiben sollen. |
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#1645
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6237 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
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#1646
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Schon klar, wer anderer Meinung ist, der ist ein Troll.
Auf der einen Seite verlassen Sie sich darauf, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich genau so verhält: Zitat "Er muss damit rechnen, dass hinter der Kuppe oder Kurve ein Rad Fahrender unterwegs ist. Auch dann, wenn da fünf Radwege verlaufen." klar muss er...., genau wie der Radfahrer auch den Radweg benutzen muss, oder sein Fahrrad bestimmten technischen Anforderungen genügen "muss" Es geht hiervielen darum, dies eben genau nicht zu müssen. Da es auch unter den anderen Verkehrsteilnehmern, PKW. LKW, Motorrad... etc. auch genau solche Leute gibt... die erstmal gar nichts müssen... passieren die Unfälle wenn zwei "Nichtsmüsser" aufeinandertreffen... Zitat Ein Großteil der "Sicherheit" im Straßenverkehr basiert im Übrigen nicht auf dem "Vertrauensgrundsatz". https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz Zitat Einzig auf einer abgesicherten Rennstrecke kann vom Sichtfahrgebot abgewichen werden. Auch das Sichtfahrgebot ist ein Grundsatz, wundert mich, dass Sie hier als wandelnde Rechtslexika, die meinen den uniformierten ein "mangelhaftes Rechtsverständnis" zu unterstellen, den sei gesagt, dass es da wohl abweichende Rechtmeinungen gibt, zum einen vielleicht die Ihre und dann noch die welche an den Hochschulen gelehrt wird. Wie weit Sie mit Ihrer Rechtsmeinung vor den Gerichten kommen... hier ein Ausblick: Zitat Das gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Radfahrer (OLG Hamm, Urteil vom 09. November 2001, Az.: 9 U 252/98, Rn. 24). Das Sichtfahrgebot findet seine Grenze am Vertrauensgrundsatz. Es wirkt nicht zugunsten eines Verkehrsteilnehmers, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Az.: VI ZR 352/03, Rn. 22; ähnlich BGH, Urteil vom 22. Februar 2000; Az.: VI ZR 92/99, Rn. 4). Quelle https://unfall-lexikon.de/sichtfahrgebot/Wie am Ende die Schuldfrage geklärt wird... entscheidet das Gericht. Das Sichtfahrgebot ist ein wichtiger Grundsatz. Wenn Sie aber meinen das Sichtfahrgebot, nutzt Ihnen so viel, wenn Sie sich selbst über Verkehrsregelen hinwegsetzen, weil Sie diese für Unsinn halten.... könnte das zumindest in einigen Teilen naach hinten losgehen. Heißt ein Fahrzeugführer hat in jedem Fall mit einem Hindernis zu rechnen. Dies gilt bauch, wenn im Falle einer Kollision mit einem PKW der Unfallgegner ein bei Dunkelheit rechtswidrig unbeleuchtetes Fahrrad fährt oder den Radweg ignoriert. In diesem Falle trifft wohl beide Fahrer eine Teilschuld: den PKW-Fahrer, weil er nicht auf Sicht gefahren ist, den Fahrradfahrer, weil dieser unbeleuchtet oder entgegen dem VZ auf der Fahrbahn unterwegs war. Die Teilschuld des Radfahreres dürfte die schmerzhaftere werden... Bleibt ja Ihre Entscheidung, wünsche viel Glück mit Ihrem überlegenen Rechtsverständnis!! |
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#1647
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
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#1648
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Eine Meinung hat @Andymon schon. Schon jahrelang.
Nämlich, dass Radfahrer auf der Fahrbahn möglichst nichts verloren haben. Generell sich nicht an Regeln halten. Und eigentlich nur stören. Das war 2015 schon so, nur in anderem Faden. Und ist seit 2018 nach 3 Jahren Pause konsequent wieder so. Zusammengefasst mag er wohl keine Radfahrer. Und welche Rechte sie haben, ist ihm scheißegal. Sie sollen einfach weg von der Fahrbahn, wo immer es geht. Hat halt mit Miteinander im Straßenverkehr nicht das Geringste zu tun. Und würde in einer MPU den Sachverständigen an der Tauglichkeit erheblich zweifeln lassen. Aber eine Meinung ist es... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1649
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Eine Meinung, die sich von Tatsachen nicht beirren lässt und sehr hartnäckig vorgebracht wird, nennt man aber auch Getrolle.
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#1650
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Zitat Eine Meinung, die sich von Tatsachen nicht beirren lässt und sehr hartnäckig vorgebracht wird, nennt man aber auch Getrolle. Ist das so?? Dann sind hier nur Trolle unterwegs... Tatsache ist, das hier einige meinen Verkehrsschilder nach eigenem "Rechtsverständnis" als legal oder eben illegal einzustufen und sich entsprechend verhalten. Zitat Nämlich, dass Radfahrer auf der Fahrbahn möglichst nichts verloren haben. Generell sich nicht an Regeln halten. Und eigentlich nur stören. Nicht ganz, Radfahrer haben auf der Fahrbahn nur dann nichts verloren, wenn Radwege vorhanden sind, besonders dann wenn ein VZ das verpflichtetend macht. Soweit es nicht verpflichtend ist, halte ich es für unvernünftig, den Radweg nicht zu nutzen. Radfahrer halten sich, meiner Erfahrung nach "oft" nicht an einige spezielle Regeln die besonderes "Potential" bieten. Wie ignorieren von Einbahnstraßen, Fußgängerzonen, roten Ampeln, entgegen der Fahrtrichtung auf der falschen Seite... (hatte ich heute erst wieder...), gern im dunklen unbeleuchtet... In Potsdam sind von 10 Fahrrädern Nachts etwa die Hälfte ohne Licht unterwegs. Insgesamt STÖREN MICH DIE DEREN FAHRRÄDER, schlicht durch jeden TüV fallen würden, wenn es ihn gäbe, weil es an sich ein Sportgerät ist und kein straßentaugliches Fahrrad.. Radfahrer die mich stören sind die welche den öffentlichen Verkehrsraum mit einer Trainingsstrecke verwechseln und mit puren Sportgeräten offenbar zum Wettkampfsport unterwwegs sind. Die Formel EINS gehört auch nicht auf die Straße. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 05:30 |