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> Wundersame Beschleunigung eines Fuhrwerks auf 36 km/h, ... dank Rilsa?
Mueck
Beitrag 31.10.2014, 14:53
Beitrag #1


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Moin

Hätte da paar Rilsa-Kalamitäten ...
Wegen einer schon kurz vorgestellten Stelle hatte ich kürzlich mal in die Riilsa geschaut, um mir das mit den Räumzeiten verschiedener Verkehrsmittel mal genauer anzuschauen ...

Auf welcher Grundlage werden dabei eigentlich Pferde- und Ochsen-Fuhrwerke und -Kutschen, Reiter, Handwagen-Zieher, Mofas, Treckers, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bagger, Kehrmaschinen und Schneeräumer auf dem Weg zum EInsatzort und anderes lahmes Motor-Gedöns mit oder ohne 6-25-km/h-Aufkleber mit 36 km/h berechnet? Und sogar Fußgänger ...
... sofern nur -- wie mit einem Zauberspruch -- die Radfahrer von einer Außerortskreuzung ohne Fußgängerampeln nur per 254 verbannt werden ...?
Wenn es eine Kraftfahrstraße wäre, dann wäre es ja nachvollziehbar, aber bei normalen Straßen, wo alles fahren darf ... (und in diesem Falle auch alles fahren können muss, weil einzige richtige Straße im Tale ... Nur Radfahrer haben aber eigentlich illegale Ausweichmöglichkeiten ...)

In der Rilsa werden die Räumzeiten von vier Verkehrsarten (MIV, ÖV, Rad, Fuß) durchgerechnet und schön beschrieben, dass bei Mischverkehr (MIV+Rad, Rad+Fuß, ...) die ungünstigste Kombination gewählt werden muss.
Aber wieso dürfen oben aufgezählte Schleicher durch die Maschen fallen, wenn nur eine Sorte "Schleicher" aussortiert wird?
Auch ein Blick in StVO und VwV-StVO hat mich da nicht erleuchtet ...
Gibt es evtl. andere Quellen?
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ts1
Beitrag 31.10.2014, 15:05
Beitrag #2


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Wahrscheinlich liegt dem so etwas ähnliches wie die statistische Aussage zugrunde, dass ohne Radfahrer der Verkehr mit mindestens 95% (etc.) Wahrscheinllichkeit mit mindestens 36km/h fliest. Die anderen Schleicher kommen halt zu selten vor.


--------------------
MfG Thomas
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Mueck
Beitrag 31.10.2014, 15:33
Beitrag #3


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Dabei dürften dort Radler weniger oft vorkommen als alle anderen Schleicher zusammen und wenn sie doch dort radeln, werden es eher 36-km/h-Radler sein, denn der gemeine Radling nutzt lieber die nur illegal nutzbare, aber offiziell ausgewiesene Radroute ...
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Kuli
Beitrag 31.10.2014, 15:53
Beitrag #4


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Man muss ja irgendwo einen Kompromiss zwischen Verkehrsqualität und Sicherheit finden.

Wenn die Räumgeschwindigkeit auf 6km/h gesetzt wird, obwohl nur jedes Schaltjahr mal ein Krankenfahrstuhl vorbeikommt, sinkt die Akzeptanz bei den Autofahrern, bei rot zu warten. Ist ja schließlich auch "sinnlos, alle stehen und niemand darf fahren. Wenn das SO lange dauert, fahr ich nächstes Mal noch schnell bei rot drüber".

Edit: Zweiter Gedanke aufgrund eines Denkfehlers gelöscht


Nur meine Gedanken dazu think.gif

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rapit
Beitrag 31.10.2014, 15:56
Beitrag #5


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Die RilSA geht vom üblichen Verkehr aus. Kommt ausnahmsweise mahl ein Fuhrwerk, gilt die Nachzüglerregelung.
Verkehren da öfters Pferde-Fuhrwerke, muss die Ampelsteuerung neu berechnet werden.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 31.10.2014, 18:38
Beitrag #6


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Zitat (Kuli @ 31.10.2014, 15:53) *
Wenn die Räumgeschwindigkeit auf 6km/h gesetzt wird, obwohl nur jedes Schaltjahr mal ein Krankenfahrstuhl vorbeikommt, sinkt die Akzeptanz bei den Autofahrern, bei rot zu warten. Ist ja schließlich auch "sinnlos, alle stehen und niemand darf fahren. Wenn das SO lange dauert, fahr ich nächstes Mal noch schnell bei rot drüber".
Die kleinste Fahrbahngeschwindigkeit ist ja eh die des Radlers mit 4 m/sec = 14,4 km/h und darauf sollte ja jede Mischverkehrsampel ausgerichtet sein ...


Zitat (rapit @ 31.10.2014, 15:56) *
Die RilSA geht vom üblichen Verkehr aus. Kommt ausnahmsweise mahl ein Fuhrwerk, gilt die Nachzüglerregelung.
Verkehren da öfters Pferde-Fuhrwerke, muss die Ampelsteuerung neu berechnet werden.
Insofern könnte man ja das Radfahrverbot aufheben und die Radler weiterhin ignorieren bei den Zeiten, da Radfahrer dort eher selten sind wink.gif

Geht übrigens um diese Stelle, die ich hier schon mal kurz angerissen habe mit paar bunten Bildern.

Da war nämlich vor gut zwei Wochen die Antwort eingetrudelt, wegen der ich mich endlich mal aufmachte, in die Rilsa zu schauen:
Zitat (Behoerde)
Im Rahmen einer Überprüfung der drei Lichtsignalanlagen im Zuge der L 562 zwischen dem Wattkopftunnel und dem Bahnhof Busenbach wurde festgestellt, dass die Schaltungen dieser Ampelanlagen den Bemessungsfall Radfahrer nicht berücksichtigen und somit der Radverkehr wegen deutlich zu geringen Zwischenzeiten hier nicht zulässig ist. Als unmittelbare Konsequenz musste die Aufstellung der vorgeschriebenen Verbotsschilder auf der L 562 erfolgen.

Eine Berücksichtigung von Radfahrern auf der Landesstraße bei der Berechnung der Zwischenzeiten würde die heute schon überaus heftigen Staus über große Teile des Tages ausdehnen und vor allem auch von der Staulänge her deutlich verlängern (mehr als anderthalb Kilometer zusätzliche Länge). Die Rückstaus reichen bereits ohne Berücksichtigung der Radfahrer in den Signalprogrammen öfter bis an die Seehofkreuzung Ettlingen. Würde man die Zwischenzeiten für Radfahrer berücksichtigen, wären regelmäßig Staus bis auf die Autobahn zu erwarten. Rückstaus auf Autobahnen führen leider sehr schnell zu schwersten, häufig sogar tödlichen Unfällen. Auch sind Stauungen im Wattkopftunnel äußerst gefahrenträchtig und dürfen nicht noch forciert werden.

Wir haben daher gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger entschieden, das keine Änderungen im Signalprogramm und damit keine Ausweitung der Zwischenzeiten für den Radfahrverkehr erfolgen soll.

Wie Sie vielleicht selbst wissen, wurde der betroffene Straßenabschnitt der L 562 im Albtal bereits vor der Aufstellung der Verbotsschilder von Radfahrer wegen der extrem hohen Verkehrsbelastung, dem hohen Schwerverkehrsanteil und den mehrfachen Spurreduzierungen gemieden und der vorhandene Radweg zwischen Ettlingen und Busenbach entlang der Pforzheimer Straße genutzt, auch wenn man im Bereich Bahnhof ein kurzes Stück schieben muss. Aber auch dies dient letztendlich der Sicherheit der Radfahrer.


Die Straße ist dort die einzige im Tal und somit alternativlos für den Langsamverkehr von Ettlingen nach Busenbach oder ins weitere Albtal. Für Radfahrer gibt es die offiziell bewegweiserte und gut genutzte, aber eben nicht legal beFAHRbare Verbindung daneben, aber für anderen Langsamverkehr kommt die nicht in Frage ...
Von der in der Antwort erwähnten Seehofkreuzung bis zur ersten Ampel sind es 3,5 km, bis zur zweiten Ampel, wo spätestens Langsamverkehr hinzukäme, 4,6 km. Zur Autobahn wären noch mal 200 m dazuzurechnen. Die aktuell mit Verbot belegte Mischverkehrsstrecke wäre 400 m lang.
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pavel.bronco
Beitrag 31.10.2014, 22:13
Beitrag #7


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Zitat (Mueck @ 31.10.2014, 14:53) *
Und sogar Fußgänger ...
... sofern nur -- wie mit einem Zauberspruch -- die Radfahrer von einer Außerortskreuzung ohne Fußgängerampeln nur per 254 verbannt werden ...?

Auch wenn es zur eigentlichen Diskussion wohl weniger weiterhilft, in Nordamerika ist mir sowas sogar innerorts begegnet: Keine Fußgängerampeln, und die Gelb- bzw. Zwischenzeiten waren auch nicht länger als üblich - der Querverkehr hat aber brav gewartet, bis ich es auf die andere Straßenseite geschafft habe.


--------------------
Grüße, Jan
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Mkm
Beitrag 04.11.2014, 18:15
Beitrag #8


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Zitat (Behoerde)
Im Rahmen einer Überprüfung der drei Lichtsignalanlagen im Zuge der L 562 zwischen dem Wattkopftunnel und dem Bahnhof Busenbach wurde festgestellt, dass die Schaltungen dieser Ampelanlagen den Bemessungsfall Radfahrer nicht berücksichtigen und somit der Radverkehr wegen deutlich zu geringen Zwischenzeiten hier nicht zulässig ist.
Die drehen mal schnell Ursache und Wirkung um: Nicht der Radverkehr muss wegen der Zwischenzeiten verbannt werden, sondern die Zwischenzeiten müssen sich nach dem Verkehr richten.

Zitat (Behoerde)
Als unmittelbare Konsequenz musste die Aufstellung der vorgeschriebenen Verbotsschilder auf der L 562 erfolgen.
Musste? Wo ist das denn vorgeschrieben bzw. überhaupt als Begründung für VZ 254 vorgesehen?

Zitat (Behoerde)
(mehr als anderthalb Kilometer zusätzliche Länge).
Was für Umlaufzeiten haben die LSA dort denn? Und wie lang sind die Räumwege? Die Umlaufzeiten werden angesichts der großen Verkehrsmenge vermutlich eher lang sein, entsprechend fallen längere Zwischenzeiten nicht so stark ins Gewicht. Dass da dann gleich 1,5 km zusätzlicher Stau entsteht ist unvorstellbar, so viele KFZ können die LSA in so kurzer Zeit niemals passieren. Wir reden hier schließlich nicht über 20 Sekunden pro Umlauf.
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Mitleser
Beitrag 04.11.2014, 22:19
Beitrag #9


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Die Äußerung der Behörde wäre dann richtig, wenn sie eine zeitliche Komponente enthalten würde.
Wegen der Gefährdung ist ein Verbot derzeit geboten. Solange sich das Verbot aber allein aus der Ampelschaltung ergibt, ist im Nachgang zeitnah die Ampelschaltung anzupassen - und das nicht erst dann, wenn HHM im Überfluss bereitstehen. Und nach der Änderung ist das Verbot sofort wieder aufzuheben.

So hat das die Behörde ganz bestimmt auch gemeint. Aber die Umsetzung ist irgendwo in der Aufgaben- und Mittelpriorisierung stecken geblieben.
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Mueck
Beitrag 05.11.2014, 01:12
Beitrag #10


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Zitat (Mkm @ 04.11.2014, 18:15) *
Und wie lang sind die Räumwege? ...
Dass da dann gleich 1,5 km zusätzlicher Stau entsteht ist unvorstellbar, so viele KFZ können die LSA in so kurzer Zeit niemals passieren.
In Beitrag #6 sind paar Links zur Örtlichkeit wegen der Räumwege ...
Ja, den Stau muss ich mir auch mal anschauen, wo der sein soll, irgendwann bei gutem Wetter die Tage ...
Hoffentlich ist der Nachmittagsstau gemeint, ich bin Langschläfer ... whistling.gif
So ganz kann ich mir das ja nicht vorstellen ... Es sei denn, die A8 wäre mal wieder komplett dicht ...

Zitat (Mitleser @ 04.11.2014, 22:19) *
So hat das die Behörde ganz bestimmt auch gemeint.
Ach wie schön, es gibt noch Optimisten auf dieser Welt ... wub.gif
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mgka
Beitrag 06.11.2014, 08:18
Beitrag #11


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Ist die Behörde da nur zu faul, die Ampelzeiten anzupassen? Auf meinem täglichen Arbeitsweg liegen drei Ampeln auf freier Strecke, wo man bei den Räumzeiten die Radfahrer "vergessen" hat trotz für eine Landstraße nicht gerade geringen Radverkehr (Radweg an dieser Stelle vorhanden). Das ist gar kein Problem, es gibt entsprechende Regelungen in der StVO dafür.
Ich war lange nicht mehr an der von @Mueck beschriebenen Örtlichkeit, aber wenn der Weg, welchen Radfahrern dort vorgeschrieben wird (und welche sie am Ende dann nicht einmal fahrend benutzen können), nicht straßenbegleitend ist, kommt definitiv die Randnummer 45a zu § 45 in den VwV-StVO zum Zuge: "Vor der Anordnung von Verkehrsverboten für bestimmte Verkehrsarten durch Verkehrszeichen (...), ist mit der für das Straßen- und Wegerecht zuständigen Behörde zu klären, ob eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich ist. Diese ist im Regelfall notwendig, wenn bestimmte Verkehrsarten auf Dauer vollständig oder weitestgehend von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen."
@Mueck: kannst Du die straßenrechtliche Widmung in Erfahrung bringen? Ich wette, da sind Radfahrer nicht ausgeschlossen.


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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