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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
Ernschtl
Beitrag 28.02.2012, 21:17
Beitrag #301


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Leute, macht Euch mal nicht soviele Gedanken. Eine geplante Einführung der Reform bis Ende 2013 heisst doch realistisch eher Mitte 2015. Bis dahin ist noch viel Zeit um das Regelwerk dermassen aufzublähen, dass es letztendlich gar keinen Sinn mehr macht es auch zu verabschieden. Und solange sich das Verkehrsministerium über diesen Verwaltungskram Gedanken macht kommen kommen sie hoffentlich nicht so schnell auf andere, noch blödere, Ideen.


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Jigsaw1990
Beitrag 28.02.2012, 21:34
Beitrag #302


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Jedensfalls dürfte ja Rammsauer dann Schuld sein wenn es wieder mehr Arbeitslose gibt,da es ja mehr Führerscheinentzüge gibt.Wie ich es im Internet gelesen habe werden nur noch sicherheitsrelevante Verstöße unter Strafe gestellt bzw. mit Punkten bewertet.

Punkte für Beleidigung müssten dann wegfallen,sowie Kennzeichenmissbrauch usw.Außerdem stelle ich ernsthaft in Frage was eine Unfallflucht wie z.B. einfacher Parkrempler mit Verkehrssicherheit zu tun hat.Ist ja eig. nur vorhanden um die Schadensregulierung zu gewährleisten.Ich würde es so vorschlagen das Unfallflucht nur in zusammenhang mit Personenschaden(Unterlassene Hilfeleistung)Punkte bringt.Als Straftat sollte sie aber auf jedem Fall im StGB bleiben.

Kann mir das mal jemmand genauer erklären?
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 21:36
Beitrag #303


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Zitat (Jigsaw1990 @ 28.02.2012, 21:34) *
Jedensfalls dürfte ja Rammsauer dann Schuld sein wenn es wieder mehr Arbeitslose gibt,da es ja mehr Führerscheinentzüge gibt.

Für jeden, der wegen seines Führerscheinverlusts arbeitslos wird, rückt ein bisher Arbeitsloser mit Führerschein nach, der den Job dann macht. Es wird also deswegen nicht einen Arbeitslosen mehr geben also vorher.


Edit:
In der Broschüre des BMVBS, die ich vorhin bereits verlinkt habe, heißt es
Zitat
Fahreignung steht im Mittelpunkt: Durch die neuen Regelungen würden voraussichtlich rund eine Million Personen, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Ver-stöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Personen mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Wie viele dieser 500 werden wohl tatsächlich arbeitslos, wenn sie keinen FS mehr haben?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.02.2012, 21:42


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ilam
Beitrag 28.02.2012, 21:36
Beitrag #304


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Zitat
Eine geplante Einführung der Reform bis Ende 2013 heisst doch

Ende 2013 war "schon" die nächste Bundestagswahl. Entweder wird das Ding also im Frühjahr vor den Parlamentsferien noch durchgeprügelt oder es ist gestorben, denn ich bin sehr sicher, dass Ende 2013 der Verkehrsminister nicht mehr Ramsauer heißt - egal, wie die Wahl ausgeht.

Zitat
Jedensfalls dürfte ja Rammsauer dann Schuld sein wenn es wieder mehr Arbeitslose gibt


Im Gegenteil: Mit der neuen Rechtskraft-Regelung dürften ein paar Juristen mehr als zuvor einen Job finden, denn Klagen lohnt sich ja mehr als jemals zuvor... whistling.gif
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Mr.Mijagi
Beitrag 28.02.2012, 21:54
Beitrag #305


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Zitat (Motzi @ 28.02.2012, 18:57) *
Ich wäre mit meinen gesammelten Punkten (11 Stück, seit Rechtskraft am 28.01.2010 keine mehr dazu gekommen und auch sonst war ich nicht auffällig )also im gelben "Ermahnungsbereich".

War die Eintragung mit Rechtskraft 28.01.2010 denn eine Straftat?

Wenn nicht ist dein Punktestand mittlerweile bei 0 Punkten.
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 21:59
Beitrag #306


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Zitat (Mr.Mijagi @ 28.02.2012, 21:54) *
Wenn nicht ist dein Punktestand mittlerweile bei 0 Punkten.

Das muß nicht unbedingt so sein. Es könnte ja auch eine ältere Eintragung mit längerer Tilgungsfrist vorhanden sein.


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Jigsaw1990
Beitrag 28.02.2012, 22:03
Beitrag #307


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Aber wenn es wirklich so kommt das ''schwere Verstöße'' erst nach 2 1/2 Jahren und ''sehr schwere'' erst nach 5 Jahren verjähren ist es doch nur eine Frage der Zeit bis man 8 Punkte hat.Wenn man z.B. 3 mal mit Jahr mit 1 Punkt erwischt wird z.B. einmal mit dem Handy und zwei mal zu schnell und im zweiten Jahr genauso ist man doch ruck zuck bei 8 Punkten.

In der heutigen Zeit ist es halt so das man möglichst schnell auf der Baustelle sein muss oder beim Kunden bzw. einen wichtigen Anruf vom Chef annehmen muss unter der Fahrt und man nicht erst ne halbe Stunde später zurückrufen kann wenn man auf der BAB erst bis zum nächsten Parkplatz muss.
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 22:10
Beitrag #308


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Zitat (Jigsaw1990 @ 28.02.2012, 22:03) *
Aber wenn es wirklich so kommt das ''schwere Verstöße'' erst nach 2 1/2 Jahren und ''sehr schwere'' erst nach 5 Jahren verjähren ist es doch nur eine Frage der Zeit bis man 8 Punkte hat.

Echt? unsure.gif

Ich hab nach Erwerb meines Führerscheins über 20 Jahre gebraucht, um die ersten Punkte zu bekommen (3 für zu schnelles Fahren, mit Regelfahrverbot). Das war 2005, und seitdem kamen keine neuen Punkte dazu, somit wären die Punkte selbst nach der Tilgungsregelung der Reform, also 5 Jahre, schon lange wieder weg.




Zitat (Jigsaw1990 @ 28.02.2012, 22:03) *
einen wichtigen Anruf vom Chef annehmen muss unter der Fahrt und man nicht erst ne halbe Stunde später zurückrufen kann wenn man auf der BAB erst bis zum nächsten Parkplatz muss.

Dafür gibt es eine neumodische Erfindung namens Freisprecheinrichtung. Mit der kannst du regelkonform während der Fahrt telefonieren. Punkte fürs Handy während der Fahrt zeugen nach meiner Meinung einfach nur von Dummheit.


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VorsichtigFahrer
Beitrag 28.02.2012, 22:11
Beitrag #309


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Aber ich frage mich auch, was das ganze überhaupt soll. Rein verhältnismäßig (8 statt 18 Punkte, 3 Punkte statt 1) ändert sich, abgesehen von ein paar Einzelfällen, wenig bis gar nichts. Und wozu dann das Ganze? Das ist doch typisch unsere Bürokratie. Erinnert mich an die Umstellung von Dipl-Ing nach Bachelor und Master. Ist alles dasselbe geblieben, wird aber alles umgekrempelt.

Bzgl. des Telefonierens muss ich Jens Recht geben. Aber da braucht man nicht unbedingt eine Freisprecheinrichung. Habe mein Smartphone jetzt so eingerichtet, dass wenn ich anrufe, ich nur einen Tastendruck machen muss (das Ding befindet sich in der Halterung) und sage dabei akustisch: "" Person XYZ arufen". Dann sucht er sich die Person XYZ selber aus der Kontaktliste aus und ein Anruf wird aufgebaut und automatisch die Freisprechfunktion eingeschaltet und schon fährt man regelkonform rolleyes.gif
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Ernschtl
Beitrag 28.02.2012, 22:12
Beitrag #310


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Zitat (Jigsaw1990 @ 28.02.2012, 22:03) *
Wenn man z.B. 3 mal mit Jahr mit 1 Punkt erwischt wird z.B. einmal mit dem Handy und zwei mal zu schnell und im zweiten Jahr genauso ist man doch ruck zuck bei 8 Punkten.
Rechnerisch hast Du das Reformziel verstanden
Zitat
In der heutigen Zeit ist es halt so das man möglichst schnell auf der Baustelle sein muss oder beim Kunden bzw. einen wichtigen Anruf vom Chef annehmen muss unter der Fahrt und man nicht erst ne halbe Stunde später zurückrufen kann wenn man auf der BAB erst bis zum nächsten Parkplatz muss.
An Deinen Vermeidungsstrategien musst Du aber noch arbeiten, die existieren nämlich nicht.
Und nein, man muss weder schnell auf die Baustelle noch zum Kunden, man muss nur pünktlich sein. Den ach so dringenden Anruf von Chef gibts auch nicht, das ist eine Legende. (Manche wissens nur noch nicht)


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.02.2012, 22:31
Beitrag #311


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Zitat (Jens @ 28.02.2012, 18:33) *
... Konsequenterweise wird dann wohl auch das Betreiben bzw. Mitführen betriebsbereiter technischer Geräte zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (immerhin derzeit mit 4! Punkten bewertet) nicht mehr erfasst werden.

Nö.
Diese Geräte führt man ja mit sich bzw. betreibt sie, um ungeahndet schneller zu fahren als erlaubt.
Und schneller zu fahren als erlaubt ist nicht nur verboten, sondern gilt auch als "gefährlich". whistling.gif

Doc


P.S.:
Mich würde ja mal ein Entwurf eines Punkte-Katalogs interessieren.
Gibt es nach wie vor den ersten Geschwindigkeits-Punkt ab +21 km/h für Pkw und ab +16 km/h für Lkw und Gespanne? think.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 22:42
Beitrag #312


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Zitat (Jigsaw1990 @ 28.02.2012, 22:03) *
Aber wenn es wirklich so kommt das ''schwere Verstöße'' erst nach 2 1/2 Jahren und ''sehr schwere'' erst nach 5 Jahren verjähren ist es doch nur eine Frage der Zeit bis man 8 Punkte hat.Wenn man z.B. 3 mal mit Jahr mit 1 Punkt erwischt wird z.B. einmal mit dem Handy und zwei mal zu schnell und im zweiten Jahr genauso ist man doch ruck zuck bei 8 Punkten.

In der heutigen Zeit ist es halt so das man möglichst schnell auf der Baustelle sein muss oder beim Kunden bzw. einen wichtigen Anruf vom Chef annehmen muss unter der Fahrt und man nicht erst ne halbe Stunde später zurückrufen kann wenn man auf der BAB erst bis zum nächsten Parkplatz muss.


Oh Mann da fällt einem echt nichts mehr ein. Dir ist wichtiger telefonate anzunehmen als die Sicherheit anderer ? Das interessiert keinen wie oft dein Handy geht.


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"Fett hocken sie auf dem Sofa, bei Nüsschen und Bier, im Zigarettenrauch - und regen sich über die jungen Haschischraucher auf."

Zitat: Gerhard Kocher
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Jasper
Beitrag 28.02.2012, 22:45
Beitrag #313


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Zitat (VorsichtigFahrer @ 28.02.2012, 22:11) *
Aber ich frage mich auch, was das ganze überhaupt soll. Rein verhältnismäßig (8 statt 18 Punkte, 3 Punkte statt 1) ändert sich, abgesehen von ein paar Einzelfällen, wenig bis gar nichts. Und wozu dann das Ganze?

Das aktuelle System ist juristisch tot, sämtliche Möglichkeiten und Varianten sind verwaltungs- wie auch verfassungsrechtlich vollständig durchgeklagt. Nun muss was Neues her, mit dem wieder mit allem von vorn beginnen kann.

Wenn dann in 20 Jahren dieses neue System dann durch Anpassungen, Erläuterungen, Novellierungen, zu berücksichtigende allgemein verbindlicher Urteile, ... dann auch wieder verstrubbelt wurde, kommt das Nächste.

Und dass ein "einfaches deutsches Gesetz" immer ein Paradoxon ist, kann man als Minister auch mal übersehen.
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Digo
Beitrag 28.02.2012, 23:16
Beitrag #314


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 22:42) *
Oh Mann da fällt einem echt nichts mehr ein. Dir ist wichtiger telefonate anzunehmen als die Sicherheit anderer ? Das interessiert keinen wie oft dein Handy geht.

Das kommt ganz auf die Nutzung an, ich bleibe bei meiner (dummen dry.gif ) Meinung, dass es Situationen gibt in denen es keine große Gefahr darstellt unerlaubt zu telefonieren. Da wären zB der Stau oder die rote Ampel. Auch finde ich es bedeutend ungefährlicher auf einer leeren Autobahn auf der rechten Spur langsam fahrend zu telefonieren als zB das Navi zu programmieren, einen Big Mäc zu essen oder die Tageszeitung zu lesen.
Auch verstehe ich nicht ganz, wieso das Telefonieren eigentlich schlimmer sein soll als die Funkgeräte der LKW Fahrer oder die Zigarette eines Rauchers.

(Nur damit ich nicht missverstanden werde, ich verstehe dass es durchaus Situationen gibt in denen telefonieren sehr gefährlich sein kann und ich habe eine Freisprecheinrichtung, die ich auch nutze.)
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Strike Eagle
Beitrag 28.02.2012, 23:36
Beitrag #315


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Um einen Vergleich zu ziehen:
Warum verliert man eine Schachpartie, wenn das Handy klingelt, nicht aber, wenn man verstunken und versoffen zum Spiel erscheint. Dabei andere über Stunden mit Geruch & Co belästigt, statt nur Sekunden wie beim Handyklingeln?
Nun, ich denke, es sind die "neumodischen" Dinger, bei denen panikartig rumreglementiert wird. Dabei kommt dann halt ab und an mal Irrsinn heraus. Im Straßenverkehr, wie im Schach, wie im Internet. wink.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Speck ftw
Beitrag 29.02.2012, 03:56
Beitrag #316


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Bin mal gespannt, wie die Bußgelder aussehen werden.
Hoffe mal darauf, dass die Geschwindigkeitsverstöße mal etwas härter sanktioniert werden.
Auch verschiedene Bußgeldhöhen für innerörtliche Langsamfahrzonen und Tempo 50 (oder mehr) wären wünschenswert.
Eine Anpassung auf Schweizer Niveau wäre ganz nett. whistling.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Jens
Beitrag 29.02.2012, 06:45
Beitrag #317


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.02.2012, 22:31) *
Zitat (Jens @ 28.02.2012, 18:33) *
... Konsequenterweise wird dann wohl auch das Betreiben bzw. Mitführen betriebsbereiter technischer Geräte zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (immerhin derzeit mit 4! Punkten bewertet) nicht mehr erfasst werden.

Nö.
Diese Geräte führt man ja mit sich bzw. betreibt sie, um ungeahndet schneller zu fahren als erlaubt.

Ja und? Ich verweise mal auf den Beitrag von @Uwe W:
Zitat (Uwe W @ 28.02.2012, 18:24) *
- warum hat Kennzeichenmissbrauch nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun? Ein Kennzeichenmissbrauch erfolgt ja oftmals, damit man für Verkehrsverstöße nicht oder nicht so leicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Und genau dem gleichen Zweck dienen Radarwarner.



Zitat (Speck ftw @ 29.02.2012, 03:56) *
Bin mal gespannt, wie die Bußgelder aussehen werden.

Ach. Hat der Verkehrsminister auch eine Änderung des Bußgeldkatalogs angekündigt?


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VorsichtigFahrer
Beitrag 29.02.2012, 08:01
Beitrag #318


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Zitat (Speck ftw @ 29.02.2012, 03:56) *
Eine Anpassung auf Schweizer Niveau wäre ganz nett. whistling.gif


Da würde ich aber auch eine vernünftige Beschilderung voraussetzen.

Vllt. pauschalisiere ich nur, weil ich so eine Strecke gefahren bin. Ich war mal vom Raum Bodensee in die Schweiz mit dem Auto nach St. Gallen gefahren. Nicht über die Autobahn, sondern über die Landstraßen, wollte mal das Land sehen, ist aber auch eine sehr schöne Strecke. Innerorts stand an fast jeder Straßeneinmündung, wie viel max. gefahren werden darf. Und auf der Landstraße (man darf dort max. 80 fahren) stand aber trotzdem noch die 80 dran. Na gut, in den Serpentinen kann man praktisch gesehen eh nicht schneller als 50 fahren, aber das ist dann wieder eine andere Frage.

Und wenn da jetzt jemand schneller fährt, als zugelassen, kann das ganz schnell böse enden. Da kann ich die hohen Bußgelder schon nachvollziehen.

Aber was die Landschaft angeht, dann ist uns ja die Schweiz um einiges voraus. Ich wohne ja in BaWü und bin auch relativ oft mit dem Auto unterwegs und wenn ich aus einem Ort auf eine Landstraße ausfahre, die schnurzstracks und gerade ist und das Ortsausgangsschild mitten im Feld steht und vor dem Schild geblitzt wird, da kann ich nur den Kopf schütteln.
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wombat
Beitrag 29.02.2012, 09:37
Beitrag #319


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Spannend finde ich, daß bisher die Folgen der Reform für Radfahrer verschwiegen wurden. Häufig werden dort Verstöße (Rotlicht) "nur" mit einem Punkt geahndet und ich gehe davon aus, daß das sich nach der Reform nicht ändert.

D.h. die Folge der Reform ist, daß sich die "Punktstrafen" für Fahrradfahrer verdoppeln.

Paranoiker könnten jetzt vermuten, daß die neue Reform, welche das Thema Radfahrer verdächtigerweise totschweigt von Ramsauer überhaupt nur angestoßen wurde um Radfahrer zu benachteiligen. Schließlich tat sich der Herr zuvor ja bereits zum Thema Radfahrer und Helmpflicht hervor.

(Falls das Thema im Thread schon erschöpfend diskutiert wurde, dann bitte ich um Verzeihung die Theadsuche nach "Radfahrer" brachte zumindest nichts passendes).
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Jens
Beitrag 29.02.2012, 09:48
Beitrag #320


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Zitat (wombat @ 29.02.2012, 09:37) *
D.h. die Folge der Reform ist, daß sich die "Punktstrafen" für Fahrradfahrer verdoppeln.

Wieso? unsure.gif


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Ernschtl
Beitrag 29.02.2012, 10:01
Beitrag #321


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Weil das dann 2 Punkte kostet.
Aber dazu kann ich nur sagen: Alles hat auch seine gute Seite whistling.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.03.2012, 23:18
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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wombat
Beitrag 29.02.2012, 10:16
Beitrag #322


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Radfahrer bekommen für einen Rotlichtverstoß (vermutlich der häufigste punktbehaftete Verstoß von Radfahrern) aktuell einen Punkt. Zukünftig bekommen sie dafür auch einen Punkt. Da aber die Obergrenze ca. halbiert wird, verdoppeln sich die Auswirkungen des Punktes. (Relative Verdoppelung)

Ok, bei Alkoholverstößen (gem. StGB § 316) gilt das wohl nicht. Da gelten meines Wissens ja einheitliche Regelungen für Fahrzeugführer.
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Jens
Beitrag 29.02.2012, 11:44
Beitrag #323


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Zitat (wombat @ 29.02.2012, 10:16) *
Radfahrer bekommen für einen Rotlichtverstoß (vermutlich der häufigste punktbehaftete Verstoß von Radfahrern) aktuell einen Punkt. Zukünftig bekommen sie dafür auch einen Punkt. Da aber die Obergrenze ca. halbiert wird, verdoppeln sich die Auswirkungen des Punktes. (Relative Verdoppelung)

Okay, soweit hatte ich nicht mitgedacht. Aber das trifft ja auch Kraftfahrzeugführer. Viele Verstöße, für die es derzeit einen Punkt gibt (z.B. Handyverstoß, 21km/h zu schnell), werden nach den derzeitigen Plänen auch nach der Reform mit einem Punkt bewertet.

Wogegen Straftaten so gesehen "günstiger" werden. 3x Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt aktuell 18 Punkte, zukünftig dann nur noch 6. Und das, wo doch die Reform dazu dienen soll, Verkehrsrowdys härter anzufassen. think.gif




Zitat (Ernschtl @ 29.02.2012, 10:01) *
Weil das dann 2 Punkte kostet.

So wirklich hast du das noch nicht verstanden.


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Kai R.
Beitrag 29.02.2012, 11:51
Beitrag #324


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vielleicht habe ich das nur überlesen. Ich verstehe, wie das Punktesystem migriert werden soll und wie aus Altpunkten Neupunkte werden. Aber wie wird man denn die Verjährungs- bzw Tilgungsfristen migrieren?

Was ist mit dem Geschwindigkeitsverstoß von vor drei Jahren, der aktuell noch durch eine Straftat im Verkehr vor 6 Jahren gehemmt wird? Und was da noch an Beispielen mehr draußen rumgeistert. Oder werden die Altpunkte dann pauschal nach 2 Jahren getilgt? Oder muss rückwirkend doch wieder jede einzelne Tat in ihrer Tilgung bewertet und nach neuem Schema umgerechnet werden? Was ist dann mit den Altfällen, für die sich die Verjährung von 2 auf 2,5 Jahre erhöhen würde?

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.02.2012, 12:05
Beitrag #325


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Bisher gibt es lediglich die Absichtserklärung, dass in Zukunft alles einfacher werden soll.
Wer DAS glaubt, der glaubt womöglich auch an eine Steuerreform, die bewirkt, dass die Einkommenssteuererklärung auf den berühmten einen Bierdeckel passt. rofl1.gif

Mir fälllt jedenfalls so auf Anhieb KEINE Gesetzes-Anderung ein, nach der irgendetwas "EINFACHER" geworden wäre.

Was die "Punkte" betrifft: Bisher war es offenbar "dreimal so schlimm", 26 km/h zu schnell zu fahren wie 25 km/h zu schnell zu fahren.
Wenn sich DA etwas ändern würde, wäre es nur logisch. Aber dafür dürften dann an anderen Stellen "Logik-Sprünge" auftreten.

Bin ja mal gespannt, wie die ENDGÜLTIGE Regelung ausschaut - und wann sie kommt... shutup.gif

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 29.02.2012, 12:24
Beitrag #326


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Zitat (Kai R. @ 29.02.2012, 11:51) *
vielleicht habe ich das nur überlesen. Ich verstehe, wie das Punktesystem migriert werden soll und wie aus Altpunkten Neupunkte werden. Aber wie wird man denn die Verjährungs- bzw Tilgungsfristen migrieren?

Vielleicht haben wir ja Glück und es kommt doch eine Generalamnestie weil das alles viel zu kompliziert ist.


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Ernschtl
Beitrag 29.02.2012, 12:27
Beitrag #327


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Zitat (Jens @ 29.02.2012, 11:44) *
Zitat (Ernschtl @ 29.02.2012, 10:01) *
Weil das dann 2 Punkte kostet.

So wirklich hast du das noch nicht verstanden.
Macht nix. Ich fahre weder Fahrrad noch hatte ich jemals mehr als einen Punkt.


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DerBremer
Beitrag 29.02.2012, 12:32
Beitrag #328


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Zitat (Jens @ 29.02.2012, 11:44) *
Wogegen Straftaten so gesehen "günstiger" werden. 3x Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt aktuell 18 Punkte, zukünftig dann nur noch 6. Und das, wo doch die Reform dazu dienen soll, Verkehrsrowdys härter anzufassen. think.gif


Du darfst aber auch nicht ganz vergessen das es dann jeweils eine Tilgungsfrist von 10 Jahren gibt für diese Straftaten.Das ist doch schon einiges mehr als 5 Jahre.Und für viele Jahre 6 Punkte (teurer Kurs muss ja auch noch besucht werden bei 6 Punkten) auf den Konto zu haben... Einmal bei Rot über die Ampel (länger als1.sec) und das wars dann. Nicht zu vergessen das man aktuell eben auch Punkte abbauen darf.

Aber es gibt ja auch die anderen Beispiele: 3x mit 31 km/h zu schnell macht 6 Punkte, dann gibt es dazu den neuen Kurs der besucht werden muss.Tilgungsfrist wird von 2 auf 5 Jahre erhöht und man steht kurz vor dem Enzug der FE. Aktuell hat man 9 Punkte, ist noch weit entfernt von den 18 Punkten.Oder das die Alkohol-OWI dann eine Tilgung von 5 statt 2 Jahren hat. Raser und Alkoholsünder haben es mit dem neuen System nicht gerade leicher den Lappen zu behalten.
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Kai R.
Beitrag 29.02.2012, 13:51
Beitrag #329


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Zitat (DerBremer @ 29.02.2012, 12:32) *
Raser und Alkoholsünder haben es mit dem neuen System nicht gerade leicher den Lappen zu behalten.

mich deucht, das ist gewollt.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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ilam
Beitrag 29.02.2012, 14:07
Beitrag #330


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.02.2012, 12:05) *
Mir fälllt jedenfalls so auf Anhieb KEINE Gesetzes-Anderung ein, nach der irgendetwas "EINFACHER" geworden wäre.

Nach langem Nachdenken fällt mir eine ein: Die Schuldrechtsreform durch die Culpa in Contrahendo endlich auch im Gesetz landete und nicht länger nur ein Rechtssprechungskonstrukt war...


Zitat
Bin ja mal gespannt, wie die ENDGÜLTIGE Regelung ausschaut - und wann sie kommt... shutup.gif


Ich warte ja noch auf den großen Aufschrei der Fahrschulen, denen dürfte duch die fehlenden Seminare ja viel Geld flöten gehen, aber die scheinen keine große Lobby bei Ramses zu haben.
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wombat
Beitrag 29.02.2012, 14:09
Beitrag #331


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Zitat (Jens @ 29.02.2012, 11:44) *
Zitat (wombat @ 29.02.2012, 10:16) *
...Da aber die Obergrenze ca. halbiert wird, verdoppeln sich die Auswirkungen des Punktes. (Relative Verdoppelung)

Okay, soweit hatte ich nicht mitgedacht. Aber das trifft ja auch Kraftfahrzeugführer. Viele Verstöße, für die es derzeit einen Punkt gibt (z.B. Handyverstoß, 21km/h zu schnell), werden nach den derzeitigen Plänen auch nach der Reform mit einem Punkt bewertet.


Es trifft auch die Autofahrer, dort aber nicht so konsequent. Natürlich ist es so, daß auch dort die 1-Punkt Vergehen in der Wirkung quasi verdoppelt werden, wenn zukünftig nichts wegfällt. Und immerhin machen die 1-Punkt Vergehen wohl so ca. 50% aller Vorfälle - Radfahrer eingeschlossen - aus (Siehe KBA VZG Statistik). Aber bei Radfahrern ist der 1-Punkt Verstoß abgesehen von Straftaten meines Wissens die einzige vorkommende Variante.


Letztlich muß ich aber zugeben, daß sich kein belegbarer Vergleich ziehen läßt. Das KBA kümmert sich statistisch nicht um Radfahrer (was z.b. den Anteil der Straftaten an den Punkten betrifft) daher kann man auch nicht sicher behaupten sie seien wirklich so viel mehr betroffen.

Ich sah eben nur die Aussage "Radfahrer erhalten für Ordnungswidrigkeiten maximal einen 1 Punkt. Und der wird jetzt in seiner Wirkung grundsätzlich verdoppelt".

Das reicht immerhin für die BILD-Schlagzeile:
Ramsauer hat wieder Radfahrer im Visier: Punkte verdoppelt!
whistling.gif
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Jens
Beitrag 29.02.2012, 14:29
Beitrag #332


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Zitat (wombat @ 29.02.2012, 14:09) *
Aber bei Radfahrern ist der 1-Punkt Verstoß abgesehen von Straftaten meines Wissens die einzige vorkommende Variante.

Es gibt z.B. noch das Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke. Das bringt jedem Verkehrsteilnehmer (selbst Fußgängern) aktuell 4 Punkte. Nach der Reform hat der Verstoß dann bei nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern eine 2½-jährige Tilgungsfrist, während es bei Kraftfahrzeugführern aufgrund des Regelfahrverbots 5 Jahre sind. crybaby.gif

Bild schreibt:
Skandal! Pöse Radler werden bevorzugt behandelt!


thread.gif


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amfa
Beitrag 29.02.2012, 15:15
Beitrag #333


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Zitat (Jens @ 29.02.2012, 11:44) *
[...]
Wogegen Straftaten so gesehen "günstiger" werden. 3x Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt aktuell 18 Punkte, zukünftig dann nur noch 6. Und das, wo doch die Reform dazu dienen soll, Verkehrsrowdys härter anzufassen. think.gif
[...]



Wobei ich das Beispiel eher ungeeignet finde... ich glaube derjenige, der (min. 3 mal) ohne FE fährt, wird sich vermutlich auch wenig um seine Punkte kümmern.
Was wollen sie auch mit den Punkten machen? Ihm die FE entziehen? biggrin.gif


Ich finds die Reform wie ich sie bisher verstanden hab klingt doch gut.
Einfacher durch klare Verjährungsfristen für einzelne Eintragungen.
Nur noch Punkte für "verkehrsgefährdung" auch gut so.. siehe Umweltzonenblödsinn

Und ich bleibe dabei.. wer es im neuen oder im alten System schafft die 8/18 Punkte zu erreichen.
Hat so oder so was falsch gemacht.. das passiert nicht "schnell mal einfach so".
Deshalb dürfte das für die meisten sowieso vollkommen egal sein, da die wenigstens eine der Grenzen erreichen werden.

Gruß
amfa


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wombat
Beitrag 29.02.2012, 16:05
Beitrag #334


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Zitat (Jens @ 29.02.2012, 14:29) *
Bild schreibt:
Skandal! Pöse Radler werden bevorzugt behandelt!

Das dürfen wir den Purschen aber nicht durchgehen lassen, jawollja!

Die Bahnübergangs-Punkte hatte ich ganz übersehen.
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corneliusrufus
Beitrag 29.02.2012, 16:10
Beitrag #335


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Typisch deutsch sind hohe Gerechtigkeitsansprüche an die Normen. Das macht diese zugleich kompliziert.

Mir leuchtet nicht ein, warum es für ein Delikt, dass ich mal als Kraftfahrer, mal als Nichtkraftfahrer begehe, unterschiedliche Tilgungsfristen geben soll/gibt. Schließlich kommt es auf die Gesinnung an! Wenn wäre eine Unterscheidung, ob jemand, der einen Verstoß begeht, (überhaupt) eine FE hat. Das machte es wieder kompliziert.

Daher, eine Tilgungsfrist für alle.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Maze07
Beitrag 29.02.2012, 16:15
Beitrag #336


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Mal eine Frage:

Die Punkte sollen ja 1:1 übernommen werden. Gibt es dann auch halbe Punkte für die Leute mit jetzt 1, 3, 5, 7 Punkten? Wird auf oder abgerundet?

LG
Maze
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Ernschtl
Beitrag 29.02.2012, 16:34
Beitrag #337


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Zitat (Maze07 @ 29.02.2012, 16:15) *
Die Punkte sollen ja 1:1 übernommen werden.
Sagt wer?


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Jens
Beitrag 29.02.2012, 17:04
Beitrag #338


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Zitat (Maze07 @ 29.02.2012, 16:15) *
Die Punkte sollen ja 1:1 übernommen werden.

Zitat (Mitleser @ 28.02.2012, 12:05) *
Wow, auch für die Punkteüberführung gibt es einen Vorschlag. blink.gif


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Maze07
Beitrag 29.02.2012, 17:15
Beitrag #339


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Zitat (Stern.de @ 28.02.2012, 17:04)
Die insgesamt rund 50 Millionen Altpunkte in Flensburg sollen eins zu eins in das neue Bewertungssystem übertragen werden.

Minister Ramsauer: „Es gibt keine Amnestie. Niemand soll schlechter, aber auch niemand besser gestellt werden.“



Da habe ich das gelesen
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Jens
Beitrag 29.02.2012, 17:21
Beitrag #340


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Ja. Der Link auf die Homepage des Ministeriums, dem der vom Stern zitierte Minister vorsteht, sagt was anderes. think.gif
Am besten fragst du mal Herrn Ramsauer persönlich.


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Ernschtl
Beitrag 29.02.2012, 17:25
Beitrag #341


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Ach so. Das ist aber Ramses Politikersprech. Er meint damit, dass nach der Umrechnung für jeden der gleiche Status wie zuvor besteht.
Das geht natürlich nicht einfach mit quasi halbieren sondern jeder einzelne Punkteeintrag muss bewertet werden. Vermutlich wird man hier und da eher "abrunden" um allzu grosses Mecker zu vermeiden.


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Maze07
Beitrag 29.02.2012, 17:30
Beitrag #342


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Zitat (Ernschtl @ 29.02.2012, 17:25) *
Das ist aber Ramses Politikersprech.

laugh2.gif laugh2.gif


Okay... DANKE

Also wird das neue Gesetz auf das Fehlverhalten aus der Vergangenheit umgerechnet. Dann kann (muss) es ja sein, dass wenn ich 1 Punkt habe und dafür gibt es neu keinen Punkt mehr doch eine gewisse Amnestie habe.. :-)

LG
Maze
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uzs980
Beitrag 29.02.2012, 17:47
Beitrag #343


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Wenn du genau einen alten Punkt hast, soll daraus ein neuer Punkt werden.
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Enrico
Beitrag 29.02.2012, 19:50
Beitrag #344


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Bei uns stand heute in de Zeitung eine Übesicht mit geplanten Punkten - Quelle Verkehrsministerium:
2 Punkte bei besonders schwerem Verstoß, z.B.:
- Fahren unter Alkohol
- Fahren ohne FS
- unterlassene Hilfesleistung
- a.g.O ab 51km/h zu schnell
- i.g.O ab 31 km/h zu schnell

1 Punkt bei schwerem Verstoß, z.B.:
- Geisterfahrer auf Autobahnstandstreifen ! wallbash.gif !
- rote Ampel überfahren
- gefährliches Überholmanöver
- i.g.O. ab 21 km/h zu schnell

Hierbei ist mir nicht klar, wieso man bei +31 im Ort pauschal stärker bestraft wird, als wenn man auf der Autobahn in die falsche Richtung fährt, wenn auch "nur" auf dem Standstreifen. Bei übersehen eines 30-km/h-Schildes ist man ganz schnell auf +31. Das ist zwar trotzdem zu schnell, aber völlig unverhältnismäßig. ranting.gif


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Gruß Enrico


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Filli
Beitrag 29.02.2012, 20:14
Beitrag #345


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hallo mal ne frage zu der anlaufhemmung von 5 jahren, würde die bei der geplanten reform bestehen bleiben, weiß da jemand schon was?
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Jens
Beitrag 29.02.2012, 20:21
Beitrag #346


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Zitat (Filli @ 29.02.2012, 20:14) *
hallo mal ne frage zu der anlaufhemmung von 5 jahren, würde die bei der geplanten reform bestehen bleiben,

Bisher hab ich dazu nichts gelesen, deshalb hab ich gestern eine entsprechende Anfrage an das BMVBS gestellt. Wenn eine Antwort kommt, werd ich die hier veröffentlichen.


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ilam
Beitrag 29.02.2012, 21:00
Beitrag #347


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Zitat (Enrico @ 29.02.2012, 19:50) *
Bei uns stand heute in de Zeitung eine Übesicht mit geplanten Punkten - Quelle Verkehrsministerium:


Ich bin jetzt zu faul nachzuschlagen, gehe aber davon aus, dass die einfach den Bußgeldkatalog gemäß der Info aus dem Verkehrsministerium abgeglichen haben, dass es für Verstöße mit Regelfahrverbot 2 Punkte gibt, für welche ohne 1 Punkt.



Soooo einfach wird es am Ende garantiert nicht sein, daher lohnt ein Aufregen noch nicht. whistling.gif
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Kabelaffe
Beitrag 29.02.2012, 21:54
Beitrag #348


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Zitat (Jens @ 29.02.2012, 20:21) *
Zitat (Filli @ 29.02.2012, 20:14) *
hallo mal ne frage zu der anlaufhemmung von 5 jahren, würde die bei der geplanten reform bestehen bleiben,

Bisher hab ich dazu nichts gelesen, deshalb hab ich gestern eine entsprechende Anfrage an das BMVBS gestellt. Wenn eine Antwort kommt, werd ich die hier veröffentlichen.

Hi Jens,
ich würde mich freuen wenn Du die Antwort des BMVBS "Pinnen" würdest!

Gruß kabelaffe
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Mr.Mijagi
Beitrag 29.02.2012, 22:50
Beitrag #349


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Zitat (Jens @ 28.02.2012, 21:59) *
Zitat (Mr.Mijagi @ 28.02.2012, 21:54) *
Wenn nicht ist dein Punktestand mittlerweile bei 0 Punkten.

Das muß nicht unbedingt so sein. Es könnte ja auch eine ältere Eintragung mit längerer Tilgungsfrist vorhanden sein.

Welche Ordnungswidrigkeit hat denn eine längere Tilgungsfrist als 2 Jahre?
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corneliusrufus
Beitrag 01.03.2012, 00:03
Beitrag #350


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Wenn eine effektive Tilgungsfrist gemeint ist, die bsp. durch Tilgungshemmnisse länger als die Regeltilgungsfrist sein kann. Ich denke da bsp. an Alkohol-OWi, die durch "rechtzeitig" neu hinzukommende andere OWi am Löschen gehindert werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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