... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

15 Seiten V  < 1 2 3 4 5 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
Jens
Beitrag 09.02.2012, 19:53
Beitrag #101


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30740
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (tortenboxer @ 09.02.2012, 18:29) *
alles was bisher 1 bis 3 Punkte gibt, wird zukünftig mit 1 Punkt bewertet und hat 2 Jahre Tilgungsfrist
alles was bisher 4 bis 7 Punkte gibt, wird zukünftig mit 2 Punkten bewertet und hat 3 Jahre Tilgungsfrist.

So zumindest die Bild.

Wenn das stimmen sollte, drücke ich beide Daumen, daß die Reform nicht kommt. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf eine Stufe zu stellen, halte ich für verfehlt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Motzi
Beitrag 09.02.2012, 20:13
Beitrag #102


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 26
Beigetreten: 19.03.2011
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 58455



Hallo zusammen wavey.gif
nach langer Zeit und aufgrund der heutigen Ereignisse hab ich mich auch noch mal hier eingefunden. Ich bin allerdings gerade echt richtig richtig verunsichert.
Nach 2 Trunkenheitsfahren, - einmal auf dem Rad (brachte 7 Punkte) und einmal bin ich mit dem Auto gefahren (OWI brachte 4 Punkte) im Jahr 2009 bin ich nun leider im "Besitz" von summa summarum 11 Punkten. Lappen hab ich nie entzogen bekommen, sondern durfte ihn mit bestandener MPU behalten.
In den letzten 25 Monaten ist auch kein weiterer Punkt dazu gekommen. Bußgeld ist mittlerweile auch abgestottert. Und nun das blink.gif Bis heute morgen habe ich gedacht, die beiden Taten wären abgesehen vom Punktestand abgegolten bzw. gebüßt
Denn dann hätte ich ja nach der "Reform" viel zu viele Punkte.

Zitat (ilam @ 09.02.2012, 11:05) *
Zitat (tortenboxer @ 09.02.2012, 11:01) *
Wie gesagt ich sehe nur ein Problem darin was ist wenn jemand altem Recht die Fleppe noch nicht abgeben muß aber nach der Umrechnung müsste er sie abgeben.


Wenn das tatsächlich so geregelt würde, fällt mir das schöne Wort "Rückwirkungsverbot" ein, was evtl. betroffen sein könnte. Kann vor dem BVerfG noch spannend werden... whistling.gif


Könnte denn da jetzt theoretisch noch etwas nachkommen, selbst wenn in den nächsten 20 Jahren kein einziger weiterer Punkt hinzu kommt, oder was beinhaltet das "Rückwirkungsverbot" ? Könnte mir das jemand kurz gefasst erklären?
Vielen Dank und lieben Gruß´von Motzi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 09.02.2012, 20:16
Beitrag #103


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ich halte es für ausgeschlossen, daß man durch eine Änderung der Punkteregelungen die FE verliert, obwohl keine Punkte mehr dazukommen.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jigsaw1990
Beitrag 09.02.2012, 21:23
Beitrag #104


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 79
Beigetreten: 01.11.2011
Mitglieds-Nr.: 62030



Zitat (Jens @ 09.02.2012, 19:53) *
Wenn das stimmen sollte, drücke ich beide Daumen, daß die Reform nicht kommt. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf eine Stufe zu stellen, halte ich für verfehlt.


Diese Aussage das man Straftaten mit Ordnungswidrigkeiten falsch stellt ist vollkommen falsch.Bei Trunkenheit im Verkehr wird der Führerschein sofort entzogen ab 2013.Ansonsten finde ich die Reform gut,da man mit 50 Km/h + nur noch einen Punkt bekommt und die dann unabhängig von weiteren Eintragungen gelöscht werden.Ansonsten denk ich das ab 2013 der Kauf von Warn- und Störtechnik extrem angekurbelt wird dadurch.Selbst ich bin am überlegen mir so etwas anzuschaffen,aber wenn dann erst ab 2013.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.02.2012, 21:30
Beitrag #105


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21994
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Motzi @ 09.02.2012, 20:13) *
... Könnte denn da jetzt theoretisch noch etwas nachkommen, selbst wenn in den nächsten 20 Jahren kein einziger weiterer Punkt hinzu kommt, oder was beinhaltet das "Rückwirkungsverbot" ? Könnte mir das jemand kurz gefasst erklären?...

Stell Dir vor, Du hättest innerhalb der letzten 2 Jahre durch 8 Geschwindigkeits-Überschreitungen um je 21 km/h insgesamt 8 Punkte gesammelt. Das hätte nach momentan geltendem Recht keine Konsequenzen für Deine Fahrerlaubnis.

Nach NEUEM Recht hätte es ebenfalls 8 Punkte gegeben, aber diese 8 Punkte würden zum Führerscheinentzug führen.

Es ist jetzt NICHT zulässig, Dir nach NEUEM Recht den Führerschein zu entziehen, wenn Du die Punkte nach ALTEM Recht erhalten hast.
Begründung: Wenn Du damals schon GEWUSST hättest, dass bereits 8 Punkte zum Führerscheinentzug führen würden, dann wärst Du damals natürlich vorsichtiger gefahren. whistling.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jigsaw1990
Beitrag 09.02.2012, 21:45
Beitrag #106


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 79
Beigetreten: 01.11.2011
Mitglieds-Nr.: 62030



Mal angenommen ich hätte nach altem Recht genau 8 Punkte.Was würde mit den Punkten dann ab 2013 passieren?Weil mit 8 Punkten nach neuem Recht ist der Schein dann weg.Hätte ich dann wieder 0 Punkte?

Wie wird das mit den Fahrverboten gehandhabt z.B. 30 Km/h Innerorts zu schnell oder eine Unfallflucht mit über 1000 Euro Schaden(Entzug der Fahrerlaubnis)für die gibt es ja dann nur 2 Punkte oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Motzi
Beitrag 09.02.2012, 22:19
Beitrag #107


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 26
Beigetreten: 19.03.2011
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 58455



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.02.2012, 21:30) *
Stell Dir vor, Du hättest innerhalb der letzten 2 Jahre durch 8 Geschwindigkeits-Überschreitungen um je 21 km/h insgesamt 8 Punkte gesammelt. Das hätte nach momentan geltendem Recht keine Konsequenzen für Deine Fahrerlaubnis.

Nach NEUEM Recht hätte es ebenfalls 8 Punkte gegeben, aber diese 8 Punkte würden zum Führerscheinentzug führen.

Es ist jetzt NICHT zulässig, Dir nach NEUEM Recht den Führerschein zu entziehen, wenn Du die Punkte nach ALTEM Recht erhalten hast.
Begründung: Wenn Du damals schon GEWUSST hättest, dass bereits 8 Punkte zum Führerscheinentzug führen würden, dann wärst Du damals natürlich vorsichtiger gefahren. whistling.gif

Doc


Hallo und danke für Deine Antwort.
Mir leuchtet das voll und ganz ein, - also jetzt ganz im Ernst!!
Ich hoffe, den entsprechenden Politikern geht es genauso unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 09.02.2012, 22:20
Beitrag #108


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



@Jigsaw1990: Auskunft von Ramsauer im Radio sinngemäß: "Um solche Detailfragen kümmern wir uns in den nächsten 2 Wochen"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Janus
Beitrag 09.02.2012, 22:31
Beitrag #109


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4899
Beigetreten: 25.04.2004
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 2975



Zitat (ilam @ 09.02.2012, 10:47) *
Die 8 Punkte nach dem neuen System sind hingegen ein wirkliches Kunststück. 8x in 2 Jahren, von denen man 8 7 Monate Fahrverbot hat...
Aus den bisher erhältlichen Informationen zum von der Rampensau geplanten neuen System lese ich, dass dabei jeder Geschwindigkeitsverstoß einen Punkt bringt. Also auch 34 @ 30, 57 @ 50, 112 auf einer 100-km/h-Autobahn und sonstige völlig alltägliche Fahrweisen. Nimmt man das so genau, würden locker 85% aller deutschen Autofahrer ihre 8 Punkte auf dem Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit vollmachen. Am ersten Tag. Jedenfalls wenn sie erwischt würden. wink.gif
Vor allem würden dadurch solche Nichtigkeiten gleichgesetzt mit wirklich gefährlichen Überschreitungen à la 75 @ 30.

Von daher sehe ich diese Planungen höchst kritisch. Allerdings sehe ich beim bisherigen System auch keine Schwierigkeiten oder übergroße Komplexitäten. Verjährungsverwirrung und ähnlichen Stuss kann man auch ohne eine völlige Umstellung des Systems beseitigen.


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 09.02.2012, 23:21
Beitrag #110


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (ilam @ 09.02.2012, 22:20) *
"Um solche Detailfragen kümmern wir uns in den nächsten 2 Wochen"


Eine ähnliche Wortwahl gab’s doch schon bei der Straßenverkehrsordnung und den Wechselkennzeichen. Beschleicht nur mich das Gefühl, dass auch aus dieser Sache eher nichts wird? unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jfk
Beitrag 09.02.2012, 23:32
Beitrag #111


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5885
Beigetreten: 13.09.2007
Wohnort: im größten Kreis Deutschlands
Mitglieds-Nr.: 36526



Zitat (ilam @ 09.02.2012, 22:20) *
"Um solche Detailfragen kümmern wir uns in den nächsten 2 Wochen"

rofl1.gif Er wäre nicht die erste Gesetzgebungsinstanz, die den Zeitraum von 2 Wochen völlig neu definieren müsste! ( think.gif Oder der deutsche Verkehrsteilnehmer kriegt wiedermal eine Beta-Version vorgesetzt und darf dann mithelfen, die Fehler und Schwachstellen herauszufinden...)
rolleyes.gif Welche 5. Jahreszeit haben wir zur Zeit eigentlich?


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 09.02.2012, 23:34
Beitrag #112


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Herbst.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 09.02.2012, 23:47
Beitrag #113


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10072
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Wenn man sich die Vorgehensweise und Ergebnisse grösserer Staatsprojekte der letzten Jahre so anschaut, (LKW Maut, Elena, Gesundheitskarte, E-Perso, online Steuerkarte etc.) dann darf man doch realistisch mit der Chance rechnen, dass ganz plötzlich, über nacht, entweder alle bisherigen Flenspunkte verschwunden sind oder aber jeder 65535 (16bit) Punkte hat. Wie auch immer, ein grosser Reset wäre im Bereich des Möglichen whistling.gif


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ostfriese69
Beitrag 09.02.2012, 23:58
Beitrag #114


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1154
Beigetreten: 27.12.2010
Mitglieds-Nr.: 56866



Zitat (Janus @ 09.02.2012, 22:31) *
Jedenfalls wenn sie erwischt würden. wink.gif
Vor allem würden dadurch solche Nichtigkeiten gleichgesetzt mit wirklich gefährlichen Überschreitungen à la 75 @ 30.


Ich bin Pilot. Über Deutschland sind im Tiefflug 500 Fuß oder ca. 150 Meter Mindestflughöhe. Wenn ich Deine Nichtigkeit nehmen würde dann würde es bedeuten, dass ich mit 438 Fuß durch die Gegend fliege. Dafür gebe ich direkt den Schein ab, und zwar für eine geraume Zeit. Dazu käme eine ordentliche Geldbuße.
Um bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu bleiben ich würde also statt der erlaubten 480 Knoten dann 547 Knoten fliegen. Auch da gebe ich sofort den Lappen ab, mit einer ordentlichen Geldbuße.

Es sind meiner Meinung nach eben keine Nichtigkeiten, wenn ich die höchstzulässige Geschwindigkeit um 15% überschreite.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 10.02.2012, 00:07
Beitrag #115


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10072
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Zitat (Ostfriese69 @ 09.02.2012, 23:58) *
Es sind meiner Meinung nach eben keine Nichtigkeiten, wenn ich die höchstzulässige Geschwindigkeit um 15% überschreite.
Nach BKat schon denn das kostet bestenfalls einen 20er.
Der Vergleich mit dem Flugverkehr hat was von Äpfeln und Birnen.


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 10.02.2012, 00:25
Beitrag #116


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Jigsaw1990,

Trunkenheit im Straßenverkehr ist nicht die einzige Verkehrsstraftat. dry.gif

Es gibt etliche andere Verkehrsstraftaten, die nicht zwangsläufig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen, z. B. Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brila
Beitrag 10.02.2012, 00:39
Beitrag #117


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1404
Beigetreten: 28.11.2009
Wohnort: Molschd
Mitglieds-Nr.: 51663



Die Idee an sich ist ja ganz interessant, ich bin nur mal auf die Umsetzung derselben gespannt. Ich kann mir kaum vorstellen das, das alte Punktesystem "mal eben" über den Haufen geworfen werden kann, um ein neues System einzuführen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.Mijagi
Beitrag 10.02.2012, 01:15
Beitrag #118


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 709
Beigetreten: 22.04.2009
Mitglieds-Nr.: 48047



Zitat (tortenboxer @ 09.02.2012, 18:29) *
Wofür gibt es derzeit außer für ne ALK- oder Drogenfahrt noch 7 Punkte?

Zum Beispiel für Unfallflucht oder wenden bzw. falschrum auf der Autobahn fahren.

Zitat (Ernschtl @ 09.02.2012, 19:06) *
Zitat (Ostfriese69 @ 09.02.2012, 19:00) *
Sie müssen sich lediglich an die Regeln halten.
Ach, so einfach ist das? Muss ich auch mal probieren.

Habs mal paar Tage ausprobiert. Schrecklich unentspannt. Also lass es lieber, lohnt sich nicht... cool.gif

Zitat (Jigsaw1990 @ 09.02.2012, 21:23) *
Diese Aussage das man Straftaten mit Ordnungswidrigkeiten falsch stellt ist vollkommen falsch.Bei Trunkenheit im Verkehr wird der Führerschein sofort entzogen ab 2013.Ansonsten finde ich die Reform gut ...

Dafür dass die Öffentlichekit (und scheinbar auch das Ministerium) noch so gut wie keine Vorstellung hat wie denn das neue System am Ende aussehen soll, weißt du ja schon alles sehr genau... wink.gif

Zitat (Janus @ 09.02.2012, 22:31) *
Aus den bisher erhältlichen Informationen zum von der Rampensau geplanten neuen System lese ich, dass dabei jeder Geschwindigkeitsverstoß einen Punkt bringt. Also auch 34 @ 30, 57 @ 50, 112 auf einer 100-km/h-Autobahn und sonstige völlig alltägliche Fahrweisen. Nimmt man das so genau, würden locker 85% aller deutschen Autofahrer ihre 8 Punkte auf dem Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit vollmachen. Am ersten Tag. Jedenfalls wenn sie erwischt würden. wink.gif

Ja, das ist das was man jetzt nach außen dringen hat lassen. Zeigt aber nur wie herrlich unausgegoren das alles noch ist. Ein Grund mehr, der die Vermutung nährt, dass man das schnell auf die lange Bank schieben wird und nachdem dann jemand gemerkt hat, dass ja 2013 Bundestagswahl ist wird die Kiste dann ganz begraben.

Überpeitschte Diskussionen sind also eher wohl nicht notwendig...

Zitat
Von daher sehe ich diese Planungen höchst kritisch. Allerdings sehe ich beim bisherigen System auch keine Schwierigkeiten oder übergroße Komplexitäten. Verjährungsverwirrung und ähnlichen Stuss kann man auch ohne eine völlige Umstellung des Systems beseitigen.

Eben. Könnte ja alles so einfach sein:

Die Punkteverteilung bleibt wie sie ist:
Es gibt aktuell eine Liste auf der man nachsehen kann wieviele Punkte es für ein Vergehen gibt und es würde auch bei der jetzt kolpoertierten Umstellung eine solche benötigt werden um sich zu informieren. Transparenzgewinn also: Null!

Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden 2 Jahre nach Rechtskraft, wegen mir auch 3 Jahre, damit die pöhsen Raser keinen Vorteil gegenüber der aktuellen Situation (2 Jahre plus Überliegefrist) haben, gelöscht. Punkte aus Straftaten nach 6 Jahren. Ohne wenn und aber.

Dafür könnte man dann gerne die Punktanzahl, die zum Fahrerlaubnisentzug führt auf z.B. 12 herabsetzen.

Würde dann z.B. bedeuten:
Innerhalb von 3 Jahren 4 "ordentliche" Geschwindigkeitsverstöße (a 3 Punkte) begehen: Pappe wird gelocht.

Innerhalb von 3 Jahren 3 "extreme" Geschwindigkeitsverstöße (a 4 Punkte) begehen: Karte wird geknickt.

Könnte einfach und übersichtlich sein, aber nein, man macht lieber eine Riesenreform draus, denn da kann man sich ja sicher sein, dass sich jemand findet, der zu irgendwas dazu nein sagt und dann geht es halt leider nicht. Dabei hatte man sich doch so bemüht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 10.02.2012, 06:50
Beitrag #119


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30740
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Jigsaw1990 @ 09.02.2012, 21:23) *
Zitat (Jens @ 09.02.2012, 19:53) *
Wenn das stimmen sollte, drücke ich beide Daumen, daß die Reform nicht kommt. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf eine Stufe zu stellen, halte ich für verfehlt.
Diese Aussage das man Straftaten mit Ordnungswidrigkeiten falsch stellt ist vollkommen falsch.Bei Trunkenheit im Verkehr wird der Führerschein sofort entzogen ab 2013.

Auch derzeit wird bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen. dies ist aber eine strafrechtliche Folge und hat mit dem Punktesystem nichts zu tun.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pia2012
Beitrag 10.02.2012, 07:35
Beitrag #120


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2094
Beigetreten: 31.01.2012
Wohnort: Europa
Mitglieds-Nr.: 63142



Zitat (Digo @ 09.02.2012, 10:40) *
Man schaut aufs Handy nach der Uhrzeit ---> 1 Punkt
Man fährt 90 innerorts ---> 1 Punkt

wallbash.gif



Aber für Uhrzeitgucken muss man im Auto doch nicht aufs Handy schauen? Oder haste keine Uhr im Auto?
Und 90 innerhalb ner Ortschaft tut auch nicht Not, oder?

Ramsauers Plan geht meiner Meinung nach nur primär in Richtung Bußgelder erhöhen.

Was haltet Ihr eigentlich von dem Einwand:"Für Berufskraftfahrer ist der Lappenentzug bei 8 Punkten ne Katastrophe"?

Wenn ich nur mal an die Diskussion denke: keine Parkplätze für LKWs an den Autobahnen, um die Ruhezeiten einhalten zu können...(Wobei ich mir schon mal laienhaft überlegt habe, ob man da nicht argumentiert, dass die die Autobahn verlassen sollen dafür.)


Stimmt, Wahlen sind nicht, vielleicht muss er seinen Arbeits-Jahresbericht schreiben und weiß nicht, was er reinschreiben soll....


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 10.02.2012, 07:39
Beitrag #121


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30740
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Pia2012 @ 10.02.2012, 07:35) *
Was haltet Ihr eigentlich von dem Einwand:"Für Berufskraftfahrer ist der Lappenentzug bei 8 Punkten ne Katastrophe"?
Aktuell ist für Berufskraftfahrer der Lappentzug bei 18 Punkte ne Katastrophe.
Und nun?

Zitat (Pia2012 @ 10.02.2012, 07:35) *
Wenn ich nur mal an die Diskussion denke: keine Parkplätze für LKWs an den Autobahnen, um die Ruhezeiten einhalten zu können...
Für Verstöße gegen Sozialvorschriften gibt es keine Punkte.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 10.02.2012, 08:36
Beitrag #122


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30740
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Ich habe die Frage von @Pia2012 zur Promillegrenze in einen eigenen Thread verschoben.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pia2012
Beitrag 10.02.2012, 08:42
Beitrag #123


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2094
Beigetreten: 31.01.2012
Wohnort: Europa
Mitglieds-Nr.: 63142



@stevy. Sorry, ja, du hast Recht, shutup.gif ich sah eine Verbindung: Punktesystematik und Alk-FAhrt, WENN der Herr Minister mal grad dabei ist, neuzuregeln... wavey.gif

@Jens: Gab es bisher für Nichteinhaltung der Ruhezeiten keine Punkte oder Bußgeld? DAnn hab ich mich wohl verguckt..

Aber sagt mal, der neue Bußgeldkatalog ist doch noch garnicht so alt, warum klamüsert er jetzt SCHON wieder dran rum?
ich sag mal schon mal schönes Wochendende.


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 10.02.2012, 08:47
Beitrag #124


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Um das ganze Thema mal von einer anderen Seite aufzurollen, hab ich mal geschaut, wofür es denn jetzt Punkte gibt und versuche sie in Kategorien einzusortieren:

Folgende Verstöße sehe ich als komplett überflüssig an, sie passieren nicht "einfach so", wer weiß, dass er ein volles Punktekonto hat, kann diese Sachen hier problemlos vermeiden ohne auf das Auto verzichten zu müssen:

- "Autobahnvergehen" (Wenden, Parken, auf Seitenstreifen fahren)
- mehr als 8 Monate Tüv/AU überzogen
- Rechtsüberholen / Behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen usw
- nicht mit wesentlich höhrerer Geschwindigkeit überholt
- mehr als 0,5‰ Alkohol
- unter Drogen gefahren
- Straßenrennen
- Kennzeichenvergehen
- Handyverstoß
- abgefahrene Reifen
- unzulässige Fahrzeugumbauten
- Kind nicht angegurtet
- Umweltplakette
- vorgeschriebenes Fahrtenbuch nicht geführt
- Behinderung von Rettungsfahrzeuge beim Parken
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Mit ein wenig Anpassen der Fahrweise ist das Risiko bei diesen Vergehen ebenfalls überschaubar:

- 21 km/h zuviel (einzig echte Gefahr sind wirklich übersehene Geschwindigkeitsbegrenzungen, ansonsten ist man selbst mit "+ MwSt. ja noch im sicheren Bereich)
- weniger als 1/4 Tacho als Abstand (z.B. 24m bei 100km/h)
- Überholen bei Überholverbot (wieder Schilder übersehen)
- Straftaten

Als "kann mir auch täglich passieren -egal, wie ich fahre- sollte es aber nicht" sehe ich eigentlich nur folgende Punkte an:

- rote Ampel überfahren
- Vorfahrt nicht beachtet

Diese Auflistung hat auch nichts mit Viel- oder Wenigfahrer zu tun. Ich finde diese Liste eigentlich gar nicht so unfair, wer die ganze Zeit auf "5 vor 12" unterwegs ist, kann einem in der Tat ein Fall aus der letzten Kategorie das Genick brechen, aber dann hat man die Ursache schon vorher gesetzt. Und mit vorsichtiger Fahrweise bekommt man hier auch das Risiko runter, bei geringeren Geschwindigkeiten ist es z.B. deutlich einfacher, vor einer roten Ampel anzuhalten.

Die konkrete Gefahr für bestimmte Personen aufgrund von Punkten ihren Führerschein zu verlieren dürfte sich weder nach dem alten noch nach dem neuen System entscheidend ändern, entweder sie machen so weiter wie bisher und es knallt oder sie kommen zur Einsicht - mit der Systemänderung verschiebt sich nur der Zeitpunkt.

Es sei denn, zukünftig wird in der Tat jeder Geschwindigkeitsverstoß mit Punkten bestraft, dann sitzt wirklich jeder Autofahrer "auf einem Schleudersitz" bis alle ihr Fahrverhalten so umgestellt haben, wie es in vielen anderen Ländern auch ist: Wenn 50 erlaubt ist, wird maximal 49 gefahren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andreas7z
Beitrag 10.02.2012, 09:01
Beitrag #125


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 956
Beigetreten: 26.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42260



Meine Meinung dazu im Forum:
Unser Verkehrsminister Ramsauer wollte in der Vergangenheit das Wechselkennzeichen einführen, was für mich von Interesse wäre.
Nach langem hin und her und ständiger Verschiebung des Gesetzes kam nichts dabei raus. Es gab nur ein Bürokratiechaos und die jetzige Regelung ist total unpraktikabel.
Das Wechselkennzeichen in Deutschland ist regelrecht zu einer Bürokratenposse verkommen.
Der Finanzminister Schäubele bestand auf maximalen KFZ-Steuereinnahmen.
Genauso wird es auch mit dem Punktesystem passieren.
Meine Prognose: Bis zur nächsten Bundestagswahl wird sich nichts, außer der Produktion von viel heisser Luft abspielen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 10.02.2012, 09:05
Beitrag #126


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



@ilam: Mit Deiner Liste der vergehen bin ich aber garnicht einverstanden

Zitat
komplet überflüssig
- "Autobahnvergehen" (Wenden, Parken, auf Seitenstreifen fahren)
- mehr als 8 Monate Tüv/AU überzogen
- mehr als 0,5‰ Alkohol
- unter Drogen gefahren
- Straßenrennen
- Kennzeichenvergehen
- unzulässige Fahrzeugumbauten
- Kind nicht angegurtet
- vorgeschriebenes Fahrtenbuch nicht geführt
- Behinderung von Rettungsfahrzeuge beim Parken
- Überholen bei Überholverbot (wieder Schilder übersehen)
- Straftaten


Mit Anpassung überschaubar
- 21 km/h zuviel (einzig echte Gefahr sind wirklich übersehene Geschwindigkeitsbegrenzungen, ansonsten ist man selbst mit "+ MwSt. ja noch im sicheren Bereich)
- weniger als 1/4 Tacho als Abstand (z.B. 24m bei 100km/h)
- rote Ampel überfahren

Als "kann mir auch täglich passieren -egal, wie ich fahre- sollte es aber nicht" sehe ich eigentlich nur folgende Punkte an:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
- Rechtsüberholen / Behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen usw *solange breits lechtes Abbremsen eine Behinderung darstellt, ist das nicht weiters schwer und Rechts geht fast ohne es zu merken
- nicht mit wesentlich höhrerer Geschwindigkeit überholt *ein Depp nebendran, der den Max spielen ill und nich genug PS unter der Haube und du bist im Club
- Handyverstoß *vorsätzlich ja, aber was alles als Handyverstoß gesehen wird ...
- abgefahrene Reifen *es gibt auch Fahrzege, bei denen das ganz schnell ml passiert
- Umweltplakette* Hatte ih noch vergessen: zB: gelöst, verdeckt, beschädigt
- Vorfahrt nicht beachtet


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 10.02.2012, 09:27
Beitrag #127


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Und ich in gewissen Teilen nicht mit Deiner. wink.gif

Zitat (blue0711 @ 10.02.2012, 09:05) *
Als "kann mir auch täglich passieren -egal, wie ich fahre- sollte es aber nicht" sehe ich eigentlich nur folgende Punkte an:
[color="#9932CC"]- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Wie geht das "aus Versehen"?

Zitat
- nicht mit wesentlich höhrerer Geschwindigkeit überholt *ein Depp nebendran, der den Max spielen ill und nich genug PS unter der Haube und du bist im Club


Wenn die Punkte "auf Anschlag stehen", dann bricht man halt so einen Überholvorgang ab.

Zitat
- Handyverstoß *vorsätzlich ja, aber was alles als Handyverstoß gesehen wird ...


Ja, trotz FSE greife ich manchmal zum Handy ("hmm, kam da nicht wichtige SMS?"), aber wenn die Punkte auf Anschlag stehen, dann kann man das auch problemlos lassen.

Zitat
- abgefahrene Reifen *es gibt auch Fahrzege, bei denen das ganz schnell ml passiert
- Umweltplakette* Hatte ih noch vergessen: zB: gelöst, verdeckt, beschädigt


Beides passiert nicht über Nacht und man hat sehr gute Möglichkeiten, es rechtzeitig zu bemerken.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 10.02.2012, 09:51
Beitrag #128


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Abgesehen davon, dass mein Fahrverhalten nicht vom Punktestand abhängig ist (der sowieso seit 15 Jahren 0 ist)

Nur ein Beispiel zum Rechtsfahrgebot: Wenn ich gemütlich AB fahre, stoß ich öfter auf Leute, die vor mir 5-10 km/h langsamer fahren als ich und rechts von mir 5-10 km/h schneller.
Zusammen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung hab ich dann die Wahl zwischen Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder dem nächsten Parkplatz (weil genervt Hinterherdackeln ist keine Option)
Wo dabei gerade die Zivilstreife rumsaust, die das natürlich völlig anders gesehen hat, weiss ich nicht immer.

Zum Überholen: Das Abbrechen hebelt nicht den Vorwurf aus, wenn der anzeigende Beamte das anders sieht.

Zum Handy: Ich meinte nicht das Handy, sondern was alles als Handy gsehen wird, aber keines ist. Argumentationsmöglichkeit = 0, wenn gleichzeitig tatsächlich ein Handy lose dabei (und da ich keine eigenen PKW fahre, ist das immer lose)

Zum Reifen: Das passiert schon mal auf ner Strecke von ein paar 100 Kilometern bei Motorrädern, wenn der Asphalt etwas rauher ist und eigntlich noch genügend Profil davor drauf war

Zur Plakette: Wie gesagt, ich fahre keine eigenen PKW und ich schaue nicht wegen jeder 5km-Fahrt, ob die Plakette an dem Auto iO ist, sonst kann ich gleich laufen. Punkte gehen aber an den Fahrer, nicht den Halter.


Für massive Ansammlungen von Punkten hab ich auch kein Verständnis, aber den einen oder anderen bekommt man bei solchen Regelungen schnell mal.


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 10.02.2012, 10:05
Beitrag #129


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Zitat (blue0711 @ 10.02.2012, 09:51) *
Für massive Ansammlungen von Punkten hab ich auch kein Verständnis, aber den einen oder anderen bekommt man bei solchen Regelungen schnell mal.


Jepp, da sind wir uns ja absolut einig. Und wer bei sagen wir mal 10 Punkten (alt) oder 4 Punkten (neu) steht, hat zwar schon einiges auf der Liste, kann schon durch Vermeidung "überflüssiger" Punkte das ganze relativ gefahrlos überstehen, bis die Punkte verfallen - auch nach den bisherigen Verjährungsregeln.

Und irgendwie ist das eine ganz schöne "Geisterdiskussion", wenn man mal schaut, um welche Zahlen es geht:

http://www.kba.de/cln_033/nn_191656/DE/Sta...d__tabelle.html

Ganze 62.000 Personen hatten am 1.1.11 14 Punkte oder mehr, das sind 0,7% der 9 Mio Leute, die überhaupt ein Punktekonto in Flensburg haben.

Ja, ich sehe ganz, ganz dringenden Handlungsbedarf. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2012, 10:09
Beitrag #130


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21994
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Pia2012 @ 10.02.2012, 08:42) *
... @Jens: Gab es bisher für Nichteinhaltung der Ruhezeiten keine Punkte oder Bußgeld? DAnn hab ich mich wohl verguckt...

Bin zwar nicht @Jens, aber...
Ein Verstoß gegen die "Sozialvorschriften" ist kein Verstoß gegen StVO, StVZO oder StGB, hat folglich keine Flensburg-Konsequenzen.

Nichtsdestotrotz gibt es Bußgelder - und zwar nicht zu knapp.
Die werden aber nicht von der Verkehrsbehörde, sondern von der Gewerbeaufsicht verhängt - und DAS ist ne völlig andere Baustelle.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 10.02.2012, 10:28
Beitrag #131


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10072
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Zitat (ilam @ 10.02.2012, 10:05) *
Ganze 62.000 Personen hatten am 1.1.11 14 Punkte oder mehr, das sind 0,7% der 9 Mio Leute, die überhaupt ein Punktekonto in Flensburg haben.

Ja, ich sehe ganz, ganz dringenden Handlungsbedarf. whistling.gif
Kommt auf die Sichtweise an. Das wäre also fast ein Verkehrsrowdy pro 1000 Einwohner. Somit hat sogar ein kleines Dorf mit 5000 Einwohnern min. 4 dieser Hallodries. Oma Lieschen lebt gefährlich.


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 10.02.2012, 10:32
Beitrag #132


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



[edit]
Argh, kann nicht rechnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ostfriese69
Beitrag 10.02.2012, 10:39
Beitrag #133


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1154
Beigetreten: 27.12.2010
Mitglieds-Nr.: 56866



Zitat (Ernschtl @ 10.02.2012, 00:07) *
Zitat (Ostfriese69 @ 09.02.2012, 23:58) *
Es sind meiner Meinung nach eben keine Nichtigkeiten, wenn ich die höchstzulässige Geschwindigkeit um 15% überschreite.
Nach BKat schon denn das kostet bestenfalls einen 20er.
Der Vergleich mit dem Flugverkehr hat was von Äpfeln und Birnen.



Wie ich schon schrieb ist eine 15%ige Überschreitung meiner Meinung nach eben keine Nichtigkeit und ich habe versucht das mit meinem Beispiel am Luftverkehr zu verdeutlichen.

Warum ist denn der Vergleich mit dem Luftverkehr oder auch dem Schienenverkehr ein Vergleich mit Äpflen und Birnen? Alles sind reglementierte Verkehrsarten. Warum akzeptieren wir bei der einen 15-25%ige Verstöße als "normal" oder Lapalie und bei der anderen wird ein Verstoß von 5% und weniger mit einem Lizenzentzug und einer horrenden Geldbuße geahndet?
Dabei wäre Schienenverkehr ja eigentlich aufgrund seiner festgelegten Fahrbahn viel geeigneter für den kleinen Geschwindigkeitsverstoß.

Warum gibt es denn im Individualverkehr mit dem Kfz pro Kilometer oder auch pro Zeiteinheit deutlich mehr Tote und Verletzte als bei den beiden anderen Verkehrsarten? Vielleicht liegt das neben anderen Faktoren auch daran, dass die Regeln eben strikt eingehalten werden und damit auch der Vertrauensgrundsatz deutlich besser funktioniert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 10:44
Beitrag #134


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Vielfahrer haben beim jetzigen System das Problem, daß ein Punkt alle 2 Jahre - was m.E. nicht gerade für einen besonders problematischen Fahrer spricht - sich eben immer weiter addiert und dann nach 18 Jahren das Konto voll ist. Es fördert auch die Einstellung: Jetzt fahr ich erst mal 10 Punkte zusammen, dann geb ich 2 Jahre acht, bis alles wieder auf einmal abgebaut ist. Dann kann ich wieder bis 10 Punkte ... Sachgerecht ist das nicht.

Eine unabhängige Tilgung der Punkte fände ich deswegen im Grundsatz nicht verkehrt. Aber da könnte man dabei die bestehende Punkteinteilung lassen. Mir erschiene da z.B. eine Tilgungsfrist von 4 Jahren bei einem "Ziel" von ~ 10 Punkten sinnvoll. Die 18 brauchen für meinen Geschmack viel zu lange, bis sie greifen. Man darf auch nicht vergessen, daß ein Entzug der FE ja nicht lebenslang ist.

Zitat (Ostfriese69 @ 10.02.2012, 10:39) *
Wie ich schon schrieb ist eine 15%ige Überschreitung meiner Meinung nach eben keine Nichtigkeit und ich habe versucht das mit meinem Beispiel am Luftverkehr zu verdeutlichen.


Die meisten haben sich halt dran gewöhnt, +x zu fahren, weil's ja jeder macht.

Wie ist das eigentlich im Flugverkehr mit der Kontrolle dieser Vorschriften? Muß man damit rechnen, daß eine Übertretung auffällt, oder eher nicht? Im Straßenverkehr fällt das nur selten auf, was das Verhalten natürlich verstärkt, wer dagegen exakt oder gar mit ein wenig Sicherheitsabstand zum Tempolimit fährt, wird ständig überholt und gelegentlich bedrängt, was als unangenehm erlebt wird.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 10.02.2012, 10:49
Beitrag #135


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Zitat (mir @ 10.02.2012, 10:44) *
Vielfahrer haben beim jetzigen System das Problem, daß ein Punkt alle 2 Jahre - was m.E. nicht gerade für einen besonders problematischen Fahrer spricht - sich eben immer weiter addiert und dann nach 18 Jahren das Konto voll ist.

Ist das so? Wenn ich
http://www.kba.de/cln_032/nn_125432/DE/Pun...html?__nnn=true

richtig verstehe, sind Ordnungswidrigkeiten nach spätestens 5 Jahren getilgt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 10:52
Beitrag #136


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Da hast Du den Satz am Ende Deiner Quelle überlesen:

Zitat
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jasper
Beitrag 10.02.2012, 11:04
Beitrag #137


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 606
Beigetreten: 23.03.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8946



Zitat (mir @ 10.02.2012, 10:44) *
Vielfahrer haben beim jetzigen System das Problem, daß ein Punkt alle 2 Jahre - was m.E. nicht gerade für einen besonders problematischen Fahrer spricht - sich eben immer weiter addiert und dann nach 18 Jahren das Konto voll ist.

36 Jahre und das Konto wäre voll, aber durch die absolute Laufzeitbegrenzung von 5 Jahren gibt es kein "unendliches" Addieren, sondern ein derartiger Fahrer wird immer nur zwischen 2 und 3 Punkten haben.

Was doch auch der Hintergrund solcher Regelung ist. Seltene Verstöße haben keinerlei Auswirkungen, bei entsprechender Häufung irgendwann aber schon.


Zitat
Es fördert auch die Einstellung: Jetzt fahr ich erst mal 10 Punkte zusammen, dann geb ich 2 Jahre acht, bis alles wieder auf einmal abgebaut ist. Dann kann ich wieder bis 10 Punkte ... Sachgerecht ist das nicht.

Aber das hat man doch immer, wenn es Konten mit Grenzen gibt, ob man sich jetzt 10 Punkte "gönnt", weil die Grenze bei 18 liegt oder dann 5 Punkte, weil die Grenze bei 8 liegt.

Zitat (mir @ 10.02.2012, 10:52) *
Da hast Du den Satz am Ende Deiner Quelle überlesen:

Zitat
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.


Nicht von der recht groben Kurzfassung irritieren lassen, sondern auch mal auf "Gesetzestext" klicken.

Die Tilgung nach 2 Jahren wird bei neuen Verstößen verlängert, aber nicht die maximal mögliche Laufzeit von 5 Jahren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 11:05
Beitrag #138


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



In welchem § ist denn die absolute Laufzeitbegrenzung festgelegt? Das wäre ja genau das, was ich wollte. Meine Güte, ist das alles unübersichtlich ...


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 10.02.2012, 11:06
Beitrag #139


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30740
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



§29 Abs. 6 StVG:
Zitat
Sind im Register mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung vorbehaltlich der Regelungen in den Sätzen 2 bis 6 erst zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist nach Absatz 1 begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (Absatz 7) zu einer weiteren Eintragung führt. Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jasper
Beitrag 10.02.2012, 11:10
Beitrag #140


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 606
Beigetreten: 23.03.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8946



Zitat (mir @ 10.02.2012, 11:05) *
In welchem § ist denn die absolute Laufzeitbegrenzung festgelegt?

§29 Abs.6 StVG, einfach bei den genannten Link auf "Gesetzestext" klicken

Zitat
Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit – mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a – wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 11:12
Beitrag #141


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ach nee ... ich hab da in diesem ellenlangen § 29 immer wieder drüber hinweggelesen. Besonders benutzerfreundlich ist das nicht abgefaßt ...

Danke fürs Wegwischen der Tomaten. blushing.gif

Irgendwann verstehe ich diese Punkteregelung auch ... Jedenfalls ändert sich damit meine Meinung über das bestehende System, das ist dann vielleicht ein wenig kompliziert formuliert, aber vom Ergebnis her ganz OK.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 10.02.2012, 11:19
Beitrag #142


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Gibt es eigentlich irgendwelche Zahlen, wieviele Leute im Jahr 18 Punkte erreichen? In der Wikipedia steht was von 0,1% aller Kraftfahrer (ohne Quellenangabe) und diese Zahl entspricht eher den "14 Punkten oder mehr" Leuten aus dieser offiziellen Statstik.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Digo
Beitrag 10.02.2012, 11:32
Beitrag #143


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4847
Beigetreten: 28.03.2006
Mitglieds-Nr.: 17973



Zitat (Pia2012 @ 10.02.2012, 07:35) *
Zitat (Digo @ 09.02.2012, 10:40) *
Man schaut aufs Handy nach der Uhrzeit ---> 1 Punkt
Man fährt 90 innerorts ---> 1 Punkt

wallbash.gif



Aber für Uhrzeitgucken muss man im Auto doch nicht aufs Handy schauen? Oder haste keine Uhr im Auto?
Und 90 innerhalb ner Ortschaft tut auch nicht Not, oder?

Ich mache beides nicht, ich finde nur, dass das in keinem Verhältnis steht gleich stark bestraft zu werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 12:13
Beitrag #144


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Im Rundfunk - Bayern2, auch übers Internet hörbar - läuft gerade eine Diskussion darüber.

Am Anfang hat ein ADAC-Vertreter geäußert, daß dieses Projekt mit dem ADAC besprochen wurde; Grund sei, daß alles so kompliziert sei. Die Argumentationsführung ist allerdings nicht wirklich konsistent ... einmal meint er, er habe selber 0 Punkte, dann meint er, daß man ja so schnell einen Punkt bekommen könne, wenn man mal ein Tempo-30-Schild übersehe.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 10.02.2012, 12:33
Beitrag #145


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3974
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Zitat (ulm @ 09.02.2012, 10:18) *
Sorry, aber das sieht doch wieder wie eine der üblichen Ramsauer-Selbstdarstellungsinszenierungen aus.

Komisch ist nur, dass weder Wahlen anstehen noch Sommerloch ist... think.gif



Wer kennt den Film "Wag the dog"? Ich tippe, Ramsauer hat in seinem Büro ne Pfadfinderin vernascht...

Ablenkung. Nur Ablenkung.


--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 12:45
Beitrag #146


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Nachtrag zur Radiosendung: Der ADAC-Vertreter kennt die absolute Tilgungsfrist von 5 Jahren auch nicht wink.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 10.02.2012, 12:45
Beitrag #147


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10072
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Zitat (Ostfriese69 @ 10.02.2012, 10:39) *
Warum ist denn der Vergleich mit dem Luftverkehr oder auch dem Schienenverkehr ein Vergleich mit Äpflen und Birnen?
Weil Luft- und Schienenverkehr grundsätzlich und ständig von aussen kontrolliert werden. Weder Zugführer noch Pilot haben die Entscheidungsfreiheit eines Autofahrers.
Wenn man das vergleichen wollte dann würde ich z.B. eine falsche Flughöhe mit einem Rotlichtverstoss gleichsetzen. Das Verkehrsmittel befindet sich an einem Punkt oder auf einer Strecke wo es momentan absolut nicht sein darf. Dann ähneln sich auch die Strafen wieder.


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 10.02.2012, 12:46
Beitrag #148


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Blue0711,

Zitat (blue0711 @ 10.02.2012, 09:51) *
Zum Handy: Ich meinte nicht das Handy, sondern was alles als Handy gsehen wird, aber keines ist. Argumentationsmöglichkeit = 0, wenn gleichzeitig tatsächlich ein Handy lose dabei (und da ich keine eigenen PKW fahre, ist das immer lose)

die Fehlerquote in diesem Bereich dürfte m. E. recht gering sein (wobei ich der Ansicht bin, dass diese bei Null liegen sollte).

Auch auf die Gefahr, dass es zynisch klingt: Frag doch mal die, die tatsächlich mal unberechtigterweise wegen Benutzung eines Mobiltelefons angezeigt wurden, wie oft sie dieses während der Fahrt benutzt haben, ohne sanktioniert zu werden.

Zitat
Zur Plakette: Wie gesagt, ich fahre keine eigenen PKW und ich schaue nicht wegen jeder 5km-Fahrt, ob die Plakette an dem Auto iO ist, sonst kann ich gleich laufen. Punkte gehen aber an den Fahrer, nicht den Halter.

Nö, die Punkte und das Bußgeld bekommt der Halter.

Probleme als Fahrer bekommst Du nur, wenn das Fahrzeug, das Du in Betrieb nimmst, nicht verkehrssicher ist und diese Überprüfung (zumindest, soweit die Mängel für einen Laien erkennbar sind) kann man erwarten.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 10.02.2012, 12:51
Beitrag #149


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Nochmal zur Sendung: Da äußert sich gerade ein Anwalt, der tatsächlich was weiß. Als er zu seiner Meinung über das Werk gefragt wird, meint er, er sei nicht gerade ein Fan von Herrn Ramsauer, und um die eigentlichen Probleme kümmert sich die Sache nicht. Die eigentlichen Probleme sieht er auch eher darin, daß manche Arbeitgeber enormen Druck aufbauen, und für die Fahrer stehe dann die Existenz auf dem Spiel; eigentlich gehörten die Arbeitgeber bestraft.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 10.02.2012, 12:52
Beitrag #150


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30740
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (nachteule @ 10.02.2012, 12:46) *
Zitat
Zur Plakette: Wie gesagt, ich fahre keine eigenen PKW und ich schaue nicht wegen jeder 5km-Fahrt, ob die Plakette an dem Auto iO ist, sonst kann ich gleich laufen. Punkte gehen aber an den Fahrer, nicht den Halter.

Nö, die Punkte und das Bußgeld bekommt der Halter.

Ich glaub, es ging um die Umweltplakette, nicht um die HU, die du vermutlich meinst wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

15 Seiten V  < 1 2 3 4 5 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 02.08.2025 - 04:55