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> Prüfungsfreie Neuerteilung - wo am einfachsten, aus: "Neuerteilung nach 13 Jahren in Bayern"
Knipser
Beitrag 30.12.2011, 15:17
Beitrag #1


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Hallo,

mich würde auch interessieren warum manche ihre FE prüfungsfrei bekommen und andere nicht.

Das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, kleuchtet mir ja noch ein. Hab aber
vorher gelsen, daß manche auch aus Bayern nach 10 Jahren ihn noch prüfungsfrei bekommen.

In welchen Bundesländern ist es am einfachsten seine FE prüfungsfrei wieder zu bekommen?

mfg

Knipser
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Roli65
Beitrag 31.12.2011, 13:09
Beitrag #2


Neuling
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Hallo,

also ich habe ohne Probleme nach 18 Jahren ohne Probleme und Prüfung in Hamburg wiederbekommen
und kenne noch mehrere Leuten, die ihre Pappe nach über 10 Jahren ohne Probleme wiederbekommen
haben. Hat jedoch 7 Wochen gedauert und 144,- Euronen gekostet.

Gruß aus HH
Roli65
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Sapperlott
Beitrag 31.12.2011, 13:47
Beitrag #3


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Zitat (Knipser @ 30.12.2011, 15:17) *
In welchen Bundesländern ist es am einfachsten seine FE prüfungsfrei wieder zu bekommen?

Hier eine Auflistung von @Jens: wavey.gif
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056895415

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 31.12.2011, 15:48
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert (seufz!)


--------------------
Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe".
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Knipser
Beitrag 31.12.2011, 15:37
Beitrag #4


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Hallo,

also falls ich die restlichen 4 Jahre abbrummen muß dann meld ich mich woanders an, hol mir die FE prüfungsfrei und meld mich wieder daheim an.

Am 21.03.16 ist alles erloschen.

1. Wann kann ich den Führerschein beantragen?
2. Bei Wohnsitzwechsel, wie lange dauerte bis die Akte bei der neuen Behörde ist?
3. Wie lange ist EH Kurs und Vom Augenarzt die Bescheinigung gültig?
4. Wenn ich jetzt noch einen EU Führerschein mache und dann in Bayern in 4 Jahren meine FE beantrage,
Könnte ich den dann prüfungsfrei bekommen?
Meine damit, Fahrpreis wäre damit im Ausland ja bewiesen, oder?

Sollte das GA negativ sein, probier ich es nochmal, danach nicht mehr.
Hab jetzt Einzelberatung, Vorbereitungskurs, EH Kurs, ärztliche Gutachten, Abstinenznachweise und 2 x FE
Beantragt und das kostet alles eine Menge.

MfG

Knipser
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Roli65
Beitrag 31.12.2011, 18:09
Beitrag #5


Neuling
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Hallo,

1.) Wenn am 21.03.16 die 15 Jahre um sind, kannst Du ab diesem Datum die Wiedererteilung beantragen.
2.) Bei mir hat es 7 Wochen gedauert, meine Akte wurde auch aus Kiel angefordert
3.) Erste-Hilfe Kurs brauchte ich nicht, Sehtest ist 2 Jahre gültig
4.) keine Ahnung wie die FSSt in Bayern das sieht

Gruß Roli65
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kabo55
Beitrag 01.01.2012, 17:47
Beitrag #6


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Zitat (Knipser @ 31.12.2011, 16:37) *
4. Wenn ich jetzt noch einen EU Führerschein mache

Mit dem darfst du in Deutschland aber nicht fahren. whistling.gif

Sind Diskussionen über den Erwerb eines EU-FS zum Zwecke der MPU-Umgehung wieder erlaubt? unsure.gif



Zitat
und dann in Bayern in 4 Jahren meine FE beantrage,
Könnte ich den dann prüfungsfrei bekommen?

In Bayern hast du schlechte Karten einen FE prüfungsfrei zu erhalten. Angeblich soll es zwar auch in BY Führerscheinstellen geben, die z.B. nach 10 Jahren führerscheinloser Zeit eine FE prüfungsfrei neu erteilen, mir ist aber keine bekannt, die dies allgemeingültig so handhaben würde.


Zitat
Meine damit, Fahrpreis wäre damit im Ausland ja bewiesen, oder?

Du meinst Fahrpraxis?
Das Vorlegen einer EU-Fleppe bedeutet doch noch lange nicht, dass auch Fahrpraxis vorhanden ist...
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mir
Beitrag 01.01.2012, 22:10
Beitrag #7


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Der Grundsatz ist, daß folgendes im Verkehrsportal unerwünscht und zu unterlassen ist:
  • Diskussionen zum Erwerb
    eines EU-Führerscheins im Ausland nach einem vorherigen Entzug in
    Deutschland, insbesondere wenn keine echte Wohnsitzverlagerung geplant
    ist

  • Grundsatzdiskussionen zum Thema "EU-Führerschein als MPU-Ersatz"

  • Ausschweifende Diskussionen über die jeweils offenen Rechtsfragen bezüglich der
    Anerkennung eines bereits vorhandenen EU-Führerscheins


Siehe gepinnten Beitrag hierzu

Um Beachtung wird gebeten, sonst werden entsprechende Beiträge kommentarlos gelöscht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Knipser
Beitrag 02.01.2012, 01:40
Beitrag #8


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Hallo,

Sorry, alles klar.

Die frage war nur deshalb weil in der Hitliste einer seine FE in Bayern prüfungsfrei bekommen hatte weil er eine CE FE hatte.

MfG

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erbsenzähler
Beitrag 06.01.2012, 10:33
Beitrag #9


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@Knipser

eine wichtige frage vorweg:

bist du dir auch ganz sicher, daß ab 21.03.2016 alles vergeben und vergessen ist ?
wenn nicht, würde sich ein blick in deine führerscheinakte empfehlen.

eine prüfungsfreie erteilung hat nichts mit einer führerscheinklasse zu tun, sondern betrifft die länge der führerscheinlosen zeit.

möglicherweise kann ein antrag auf neuerteilung schon 3 monate vor ablauf gestellt werden, in deinem fall ab ende dezember 2015.

natürlich wäre auch eine wohnsitzverlegung in ein anderes bundesland möglich.

mit einem blick auf die pinnwand der prüfungsfreien erteilungen könntest du deine ungefähren chancen dafür abschätzen.


viel glück !
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Jens
Beitrag 06.01.2012, 11:05
Beitrag #10


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Zitat (erbsenzähler @ 06.01.2012, 10:33) *
bist du dir auch ganz sicher, daß ab 21.03.2016 alles vergeben und vergessen ist ?
wenn nicht, würde sich ein blick in deine führerscheinakte empfehlen.

Das hat er getan, die entsprechenden Daten finden sich in einem seiner anderen Threads zu seiner Führerscheinproblematik.


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Knipser
Beitrag 17.01.2012, 15:16
Beitrag #11


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Hallo,

hatte den alten Führerschein Klasse 3 und hab gestern mein positives Gutachten bekommen (freu)

Da der Führerschein länger als 5 Jahre weg war und ich aus Bayern bin muß ich eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Hab gerade mal bei der Fahrschule angerufen und nach Kosten und Ablauf nachgefragt, dort erfuhr ich das ich 3 x praktische Prüfung ablegen muß.

Kann das sein?

Als Grundgebühr zahl 210 Euro (B) + 120 Euro (C1E)
Fahrstunde 58 Euro (PKW) und 68 Euro (PKW+Anhänger)

Und jetzt kommt der Hammer, Prüfungsgebühr Praxis
85 Euro (B) + 140 Euro © + 140 Euro (C1E) = 365 Euro gesamt

Kann das wirklich sein daß ich 3 Prüfungsfahrten machen muß???

mfg

Knipser
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tortenboxer
Beitrag 17.01.2012, 15:35
Beitrag #12


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Zitat (Knipser @ 17.01.2012, 15:16) *
Kann das wirklich sein daß ich 3 Prüfungsfahrten machen muß???


In Bayern wird für die Klasse B erst nach 10 Jahren oder mehr Entzug eine Prüfung gefordert. Bei den C- bzw. D-Klassen bereits nach 5 Jahren.

Von daher kann es schon sein, daß bis zu 3 Prüfungen verlangt werden können, wenn man die Klasse C1E (alte 3) wieder haben will.
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Knipser
Beitrag 17.01.2012, 16:28
Beitrag #13


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Hallo,

dann mach ich jetzt B und könnte 1CE später nachholen, denn Anmeldung und Prüfung plus Gebühr müßte ich ja jetzt auch schon Zahlen.

Muß ich jetzt B oder Be machen?

MfG

Knipser
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tortenboxer
Beitrag 17.01.2012, 16:37
Beitrag #14


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Ich würde nur B machen.

Da Du eh noch vor hast die C1E zu machen, brauchst Du BE nicht jetzt machen.

Mit C1E wird BE automatisch mit erteilt.
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Mr.T
Beitrag 17.01.2012, 23:53
Beitrag #15


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War verbindend tätig.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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