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> Mofa : Fahren ohne Prüfbescheinigung ?! Folgen ?, Mofa : Fahren ohne Prüfbescheinigung ?! Folgen ?
Zhong
Beitrag 27.08.2011, 01:03
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Community ,

ich bin 14 Jahre alt und habe mir mit meinem Vater zusammen einen Roller mit Mofadrosselung gekauft .
Nun will er den Roller bis ich 15 bin und die Bescheinigung habe zu meinem Opa in die Garage stellen ...
das gefällt mir aber ganz und gar nich :'( ...
hab zwar hier im Forum schon rumgesucht aber nur waage behauptungen gefunden .
Deshalb suche ich jetzt konkrete Antworten smile.gif

Meine Fragen jetzt

1 ... was passiert wenn ich von der Polizei kontrolliert werde ?
Hab gehört dass dann nur ein Bußgeld von 20 € fällig wird ohne irgentwelche Punkte , Sozialstunden und Führerscheinsperre.
Stimmt das ? Was würde geschehen wenn ich zum 2. oder gar 3. mal erwischt werde ?

2 ... was passiert wenn ich ein anderes Fahrzeug ramme oder streife ? muss ich den schaden komplett selbst bezahlen ?
Das Mofa ist ja Versichert und hat eine Betriebserlaubnis .


Gruß,
Basti

PS : Ich würde mich freuen wenn ihr Beiträge unterlasst die keine konkreten Antworten auf einer meiner Fragen enthalten smile.gif
Dies schadet nur der Übersichtlichkeit hier und hilf keinem von uns beiden weiter wink.gif
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Lesley
Beitrag 27.08.2011, 07:29
Beitrag #2


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Schau mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=91671

Da wurde genau die gleiche Frage erörtert.


--------------------
"Lesen gefährdet die Dummheit."

== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 ==
18.08.2020 50.000 km
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05.05.2022 120.000 km
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Zwiebelauge
Beitrag 27.08.2011, 09:14
Beitrag #3


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Lasse Dein Mofa stehen und nimm das Fahrrad, es ist wesentlich besser für Dich und deine eltern, die Du mit einer Schwarzfahrt als Minderjähriger mit ins Boot holst. Ist alles schon in dem anderen Thema beschrieben.


--------------------
MfG Marco

Personalführung ist die Kunst, Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, so dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden...

Dieses ist keine Rechtsberatung oder Technische Beratung, sondern stellt nur meine Meinung dar.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 13:00
Beitrag #4


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es ist ja nur fürs dorf gedacht wo ja eigentlich jeder irgentwas fährt und keinen führerschein besitzt ... das mit der Polizei hat sich jetzt geklärt .. nur was ist mit der Versicherung ?

Zahlt die wenn ich einen Unfall bau zumindest den Schaden am anderen Fahrzeug oder schiebt die einfach einen riegel vor und zahlt überhaupt nichts ?
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Offroad-Events
Beitrag 27.08.2011, 13:04
Beitrag #5


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Die Versicherung wird dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, danach aber bei dir die Hand aufhalten und dich für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.
Deine Eltern sind u.U. ebenfalls mit im Boot, straf- sowie zivilrechtlich wavey.gif


--------------------
Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
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kabo55
Beitrag 27.08.2011, 13:34
Beitrag #6


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Mit 14 Jahren kannst du keine Versicherung alleine abschließen.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 13:50
Beitrag #7


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nein . die versicherung hat mein vater abgeschlossen weil er ja auch ab und zu mal schnell zum schlecker fahren will oder so ... er hat aber angegeben dass nicht alle fahrer des mofas unter 23 sind ...

Das heißt dann also dass bei einem Unfall der Schaden am anderen Fahrzeug ersetzt wird aber der eigene nicht ?
Und wie viel "regress" ( was auch immer das heißt unsure.gif ) kommt da bei einem blechschaden auf einen zu ?

Und die Versicherung muss ja nicht wissen dass meine Eltern wussten dass ich mit dem Mofa ab und zu fahr wink.gif

Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 14:48) *
nein . die versicherung hat mein vater abgeschlossen weil er ja auch ab und zu mal schnell zum schlecker fahren will oder so ... er hat aber angegeben dass nicht alle fahrer des mofas unter 23 sind ...


ich meinte damit dass er angegeben hat dass nicht alle fahrer des mofas mindestens 23 sind .
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Offroad-Events
Beitrag 27.08.2011, 13:56
Beitrag #8


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Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 14:50) *
Das heißt dann also dass bei einem Unfall der Schaden am anderen Fahrzeug ersetzt wird aber der eigene nicht ?
Und wie viel "regress" ( was auch immer das heißt unsure.gif ) kommt da bei einem blechschaden auf einen zu ?


Der Schaden am Mofa wird eh nicht ersetzt wenn du keine Kasko hast. Ohne Prüfbescheinigung wäre die Kasko aber eh nicht zahlungspflichtig. Der Geschädigte bekommt seinen Schaden von der Versicherung bezahlt. Die Versicherung bittet danach allerdings DICH/deinen Vater mit bis zu 5000€ zur Kasse (Regreß).


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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 14:00
Beitrag #9


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okey ... das heißt unfall = immer 5000 € ?
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 14:18
Beitrag #10


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Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 02:03) *
Nun will er den Roller bis ich 15 bin und die Bescheinigung habe zu meinem Opa in die Garage stellen ...
das gefällt mir aber ganz und gar nich :'( ...


Diese Entscheidung befürworte ich. Scheinbar kennt Dein Vater Dich sehr gut und ahnt schon im Vorfeld, daß Du es nicht erwarten kannst bis Du legal fahren darfst.

Ich würde an Deiner Stelle solange die Finger vom Mofa lassen, bis Du die Prüfbescheinigung in der Tasche hast.

Solltest Du von der Polizei auf dem Mofa erwischt werden ohne eine Prüfbescheinigung zu haben, dann geht in der Regel auch ne Meldung an die FEB. Passiert dies öfters, könnte die FEB beim Antrag auf den ersten echten Führerschein (Klasse A1 oder B) auf die Idee kommen Dich vorher zur MPU zu schicken. Das sind dann natürlich zusätzliche Kosten. Diesen Ärger wird Dein Vater Dir wohl ersparen wollen.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 14:27
Beitrag #11


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Das stimmt so nicht ... falls mich die Polizei aufhält und kontrolliert wird "nur" ein bußgeld von 20 € fällig ... nur im wiederholungsfall KANN eine führerscheinsperre verhängt werden ... das kommt aber immer auf den Polizisten drauf an der einen kontrolliert ... und das mit den 5000 € Regreß ist doch der maximal Betrag den sie einfordern können ... aber die werden wohl kaum von einen 14 jährigen der ein auto rammt den selben betrag fordern wie von einem 25 jährigen der betrunken autofährt und einen crash baut ?! ohmy.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.08.2011, 16:35
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Offroad-Events
Beitrag 27.08.2011, 14:31
Beitrag #12


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Doch das werden sie ! Da kennen die Versicherer keinen Unterschied, wieso auch ? Sind ja beide gleich dumm schuld.


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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 14:38
Beitrag #13


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bist du dir da sicher ?
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 14:39
Beitrag #14


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Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 15:27) *
Das stimmt so nicht ... falls mich die Polizei aufhält und kontrolliert wird "nur" ein bußgeld von 20 € fällig ... nur im wiederholungsfall KANN eine führerscheinsperre verhängt werden ... das kommt aber immer auf den Polizisten drauf an der einen kontrolliert ...


Auch wenn es nur ne OWi ist, kann und darf die Polizei den Vorfall an die FEB melden. Und passiert dies öfters dann bekommst Du den echten Führerschein erst nach einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

Und was den 5000 Euro-Regress betrifft: Die Versicherung holt sich das Geld in der Regel immer vom Fahrer. Schlimmstenfalls mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid und anschließender Pfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Überlege Dir also gut ob Du nur wegen 12 Monate warten müssen, Dir Dein Leben verbauen willst.

Der Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid der Versicherung landet dann nämlich auch in der SCHUFA was dann für Deine zukünftige Kreditwürdigkeit nicht gerade zuträglich ist wenn Du mal einen Kredit z. B. für ein Auto brauchst.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 14:43
Beitrag #15


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Okey okey ... mal abgesehen davon dass die wahrscheinlichkeit in einem 2000 Seelendorf sehr gering ist in eine Polizeikontrolle zu geraten , fordert die Versicherung auch einen solch hohen Regreß ein wenn man selbst nicht schuld ist ?
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 14:51
Beitrag #16


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Woher willst Du wissen daß die Sheriffs nur alle Schaltjahr in eurem 2000-Seelen-Dorf unterwegs sind. Die haben neben den Fahrzeugen mit blauem Kronleuchter auch noch zivile Fahrzeuge mit normalem zivilen Kennzeichen und ohne festmontiertem blauen Kronleuchter, die nicht mal in Deinem Landkreis zugelassen sein müssen.

Die 5000 Euro Regress werden ja nur von Dir gefordert, wenn Du auch der schuldige bist und Du dem anderen Verkehrsteilnehmer durch den Unfall Schaden zugefügt hast.

Ist der andere schuldig, dann hast Du Ansprüche gegenüber ihm.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 14:56
Beitrag #17


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ich hab nicht gesagt dass ich es weiß ... es ist meiner meinung nach nur sehr unwahrscheinlich smile.gif


das heißt wenn mich ein auto umfährt obwohl ich alles richtig gemacht habe , habe ich nichts zu befürchten obwohl ich die bescheinigung nicht besitze ?
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Arthur Dent
Beitrag 27.08.2011, 15:02
Beitrag #18


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Gerade in kleinen Dörfchen kennt die Rennleitung ihre Pappenheimer genauer, als in der Anonymität der Großstadt und sie wissen dann auch, wo sie auf dich warten müssen. Von daher, ich würd's lassen.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 16:42
Beitrag #19


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joar ... das ist aber keine antwort auf meine frage ..
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 16:44
Beitrag #20


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Da Du unsere Argumente, die gegen das Fahren ohne Prüfbescheinigung sprechen nicht akzeptieren willst, ist für mich nun EoD.

Somit kann ich die Entscheidung Deines Vaters das Mofa außerhalb Deiner Reichweiter aufzubewahren sogar noch viel besser nachvollziehen und auch verstehen.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 17:19
Beitrag #21


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ich hab ja auch nicht darum gebeten dass mir hier alle von abraten ... ich wollte doch bloß wissen wie das dann mit der versicherung ist wenn ich an dem unfall nicht schuld bin >.<
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vossii
Beitrag 27.08.2011, 17:27
Beitrag #22


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Schade, das du die wirklichen guten Ratschläge nicht annehmen möchtest und so schliesse ich mich tortenboxer voll an.
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Wollf_0708
Beitrag 27.08.2011, 17:42
Beitrag #23


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Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 18:19) *
ich hab ja auch nicht darum gebeten dass mir hier alle von abraten ...

Ich gehe davon aus, dass die gegnerische Versicherung dann auch den Rollstuhl bezahlen wird, den Du für längere Zeit nutzen wirst.
Weil die beidseitige Unterschenkelamputation durch einen "wildgewordenen" Mähdrescherfahrer aus dem Ort -der ohne Messer/Greiferschutz fahrend- Dich umgenietet hat.
Wünschen tu ich Dir das wirklich nicht, das ist billiger für die Versicherung und die Allgemeinheit.
Das Schmerzensgeld und die lebenslangen Invalidenrenten von der Versicherung des Unfallgegners sind dann in einem langwierigen Prozess zivilrechtlich einzufordern.

Mein Mopped- (Motorrad) -unfall den ich vor 40 Jahren ohne Schuld erlitt, krempelte meine gesamte weitere Zukunft um.
Beine waren noch dran, aber Kopp fast ab. wavey.gif

Schade, wenn Dir vielleicht diese Antwort auch nicht gefällt.
(Bei Bedarf bastel ich Dir eine andere laugh2.gif )

GrussWolFgang
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Jens
Beitrag 27.08.2011, 17:50
Beitrag #24


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Zitat (Offroad-Events @ 27.08.2011, 14:04) *
Die Versicherung wird dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, danach aber bei dir die Hand aufhalten und dich für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.

Das stimmt nicht, nachzulesen im bereits verlinkten Thread.


--------------------
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 18:27
Beitrag #25


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wie zu erwarten kam nichts gescheites hier heraus smile.gif ... ich werd meinen vater schon überreden den roller wenigstens bei uns daheim abstellt ... dann die drossel raus damit er 70 geht ... dann werd ich meiner Lieblingssportart nachgehen ... kleine Kinder umfahren wink.gif


mit freundlichen Grüßen ,

Basti smile.gif
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 18:33
Beitrag #26


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Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 19:27) *
wie zu erwarten kam nichts gescheites hier heraus smile.gif ...


Wenn Du das so siehst!

Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 19:27) *
... dann die drossel raus damit er 70 geht ... dann werd ich meiner Lieblingssportart nachgehen ... kleine Kinder umfahren wink.gif


Dann ist es aber keine OWI mehr, sondern eine Straftat die sich Fahren ohne Fahrerlaubnis nennt und Dir dann bei späterer Ersterteilung des echten Führerscheins erst recht Probleme bereiten wird.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 18:38
Beitrag #27


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jaa und ?
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 18:58
Beitrag #28


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Das interessiert nicht:

Mofa = 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Klasse M = 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

Fährt Dein Roller 70 km/h dann fällt er in die Klasse A1.

Meine ja nicht, daß Du tun und lassen kannst was Du willst.

Ich sag nur eins:

Wer nicht hören will, muß fühlen!

Und mit fühlen meine die dann die Folgen für Dein Handeln, die ja schon mehrfach genannt wurden.

Du willst es anscheinend nicht verstehen, daß es im Straßenverkehr nicht nach Deinem Gusto geht, sondern nach den erlassenen Gesetzen und Vorschriften.

Und ich werde jetzt letztmalig noch deutlicher:

Solltest Du Dich öfters über die Gesetze und Vorschriften hinweg setzen, dann kann Dir ein Jugendrichter Dir einen saftigen Jugendarrest aufbrummen. Dann sitzt Du irgend wann mal ne gewisse Zeit hinter schwedischen Gardinen und für die zukünftige Berufswahl soll ein solcher Aufenthalt nicht gerade förderlich sein.. Außerdem gibt es die MPU dann von der Führerscheinstelle noch als Zugabe oben drauf.
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Wollf_0708
Beitrag 27.08.2011, 19:00
Beitrag #29


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Nun trollts gar zu drollig. laugh2.gif

Zitat
jaa und ?

Schade, dass es noch keine Reifeprüfungs-MPU für Kinder gibt, Du wärst "überreif" wavey.gif

Grüße
W laugh2.gif lfgang
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 19:15
Beitrag #30


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glaub ich eher nicht wolfi biggrin.gif

tjaa meii wenn anders nicht geht ... 70er Zylinder rein ... falsche kennzeichen ... und schwubbs kriegen mich die netten Polizisten nich mehr smile.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.08.2011, 19:17
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Jens
Beitrag 27.08.2011, 19:19
Beitrag #31


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@Zhong:
Bitte passe deine Ausdrucksweise der Netiquette an. Beleidigungen sind hier nicht erwünscht.

@all:
Ich bitte darum, zu einer sachlichen Diskussion zurück zu finden.


--------------------
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 19:21
Beitrag #32


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Wenn Du Dich mal nicht täuschst.

Kennzeichenmißbrauch ist auch eine Straftat.

Du reitest Dich durch solche Taten nur noch weiter rein.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 19:23
Beitrag #33


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nette polizisten ? Dass ich nicht lache ranting.gif
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 19:26
Beitrag #34


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An Deiner Stelle würde ich ab jetzt sehr vorsichtig mit entsprechenden Äußerungen sein, denn ansonsten ist Dein Account hier schneller Geschichte als Du denken kannst.
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Wollf_0708
Beitrag 27.08.2011, 19:27
Beitrag #35


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@Zhonk:
Google mal nach Mofarennen.
Da bin ich überzeugt, dass Du da auch mitfahren darfst.
Und Pappa hätte auch Spass daran, weil er auch mit basteln und fahren kann.

Aber meines Wissens dürfen es nur 50ccm Motoren sein und müssen Pedale haben.
Ansonsten gibt es keine technischen Vorgaben.
Letzten Samstag gab es eines hier in der Umgebung.
Muss ein Kracher gewesen sein.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 19:27
Beitrag #36


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Was mir eigentlich relativ egal da sich die sache ja anscheinend erledigt hat smile.gif
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Petra
Beitrag 27.08.2011, 19:37
Beitrag #37


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Erledigt, in dem Sinne: "Wenn`s nicht geht, bleibe ich halt ein Braver!" ? think.gif
Wäre schön. wavey.gif


--------------------
*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 19:41
Beitrag #38


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Ich glaube eher erledigt in dem Sinne, daß der TE machen wird was er will und auf unsere Ratschläge pfeift.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 19:46
Beitrag #39


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ich pass schon auf smile.gif
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tortenboxer
Beitrag 27.08.2011, 19:53
Beitrag #40


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Ich fasse dies als Bestätigung meines Beitrags Nr. 38 auf.

Ich kann nur hoffen, daß dieser Thread mal Deinem Vater in die Finger fällt und es dann mit der Mofa-Prüfbescheinigung nix wird.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 20:00
Beitrag #41


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ich sorge schon dafür dass dieser fall nicht eintritt wink.gif
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Anderssen
Beitrag 27.08.2011, 20:07
Beitrag #42


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Vielleicht nehmt Ihr die Beiträge des TEs ab 19:27 (Nr. 25) Uhr doch etwas zu ernst. Meines Erachtens ist das eindeutig scherzhaft geschrieben und auch die nachfolgenden Beiträge sind eher im Tonfall eines späßelnden Jugendlichen zu lesen.
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blackdodge
Beitrag 27.08.2011, 20:09
Beitrag #43


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Irgendwie klingt alles nach einem gewissen Oldtimertypen TS....... think.gif (ausdrucksweise u.ä.)


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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 20:20
Beitrag #44


Neuling
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ich spaße sicherlich nicht ... ich wollte jediglich wissen was passiert wenn ich erwischt werd .
wären die folgen nicht so schlimm gewesen hätte ich diesen thread meinem vater gezeigt um ihn zu überreden ... nun muss ich mir eben etwas anderes einfallen lassen smile.gif
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Anderssen
Beitrag 27.08.2011, 22:46
Beitrag #45


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Zitat (Zhong @ 27.08.2011, 21:20) *
ich spaße sicherlich nicht ...
Ich meinte Deine Äußerungen in Richtung Drossel entfernen, Kinder überfahren und solchen Kram.
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Zhong
Beitrag 27.08.2011, 23:08
Beitrag #46


Neuling
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das mit der drossel mein ich ernst das andere natürlich nicht biggrin.gif
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Burkhard
Beitrag 28.08.2011, 09:21
Beitrag #47


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Der Thread wird hiermit geschlossen. Es ist nicht zielführend noch weitere Beiträge einzustellen und das ganze Thema weiter aufzublähen. Der TE hat sachlich korrekte Antworten bekommen und muss für sich entscheiden, wie er damit umgehen möchte.

@Zhong
Jeder weitere, neu von dir geöffnete Thread, der in die gleiche Richtung zielt bzw. auf den geschlossenen Thread aufbauen soll, wird kommentarlos gelöscht.


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