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> Mofa fahren mit 14?, was erwartet meinen sohn?
SBMum
Beitrag 30.04.2011, 00:49
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

mein Sohn ist 14 Jahre alt wird aber erst in 5 Monaten 15.
Der Großteil seiner Freunde fährt schon mit Roller bzw. Mofa.

Unser Sohn hat vor längerer Zeit das Mofa seines Opa's geschenkt bekommen.
Da all seine Freunde schon fahren ist er auf die Idee gekommen doch jetzt nicht mal selber zu fahren,
obwohl er nicht im Besitz eines Füherscheins ist.

Also suchte er im Internet nach möglichen konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis
mit einem Mofa.

Er zeigte mir diese 2 Seiten auf:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056604613

http://vmaxxers.net/old/archiv/download/Ta...atalogSTVZO.pdf


Anfangs war ich sehr überzeugt davon genau so wie mein Mann, solange er für das Bußgeld von selbst aufkommt.

Aber als Mutter will man nur das Beste für seine Kinder und deshalb möchte ich zum:
einen wissen ob das alles so stimmt ?
und zum anderen wissen ob nicht vielleicht Probleme mit dem Autoführerschein bekommt?


MfG
SBMum
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.04.2011, 01:03
Beitrag #2





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Hallo @SBMum

willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

ich antworte dir jetzt nur weil es schon spät ist , du aber trotzdem eine Antwort erwartest.

ich habe zwar nicht viel Ahnung von der Materie, meine Antworten beziehen sich meistens auf die MPU, aber ich versuche es einmal


du hast ja schon eine Seite des Verkehrsportal hier eingefügt und ich denke, dass diese Seite immer noch aktuell ist.

ich denke auch, dass diese Fahrt keine Auswirkungen auf den Führerschein haben wird.

aber bitte, warte auf später, da werden die Profis anwesend sein, sie werden dir genaue Auskunft geben können.

Ich hoffe, dass meine Auskunft dir wenigstens ein wenig geholfen hat, damit du heute noch schlafen kannst.

liebe Grüße
Klaus
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Jens
Beitrag 30.04.2011, 06:23
Beitrag #3


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Die Antworten im Link stimmen so.

Falls Opas Mofa aus irgendwelchen Gründen schneller als die erlaubten 25km/h fährt, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, dafür drohen 6 Punkte und Sozialstunden. Und das kann dann im Wiederholungsfall Probleme bringen, wenn er eine Fahrerlaubnis erwerben will.


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nachteule
Beitrag 30.04.2011, 07:17
Beitrag #4


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Hallo, SBMum,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wenn Dein Sohnemann nur als Fahrer erwischt wird, ohne Unfall o.ä., hat er recht wenig zu befürchten.

Verursacht er aber einen Unfall, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es mit der Versicherung Probleme gibt.

Den Fremdschaden wird sie sicher übernehmen (vorausgesetzt natürlich, dass die Mofa versichert ist), aber es würde mich nicht wundern, wenn Dein Sohn oder eventuell auch ihr als Erziehungsberechtigte in Regress genommen würdet.

Noch schlimmer könnte es sein, wenn euer Sohnemann selber beim Unfall verletzt wird und z. B. eine Unfallversicherung einspringen soll.

Natürlich rechnet niemand damit, dass etwas passiert, aber wenn dann doch mal so ein Unglück stattfindet und dann ordentliche Abstriche gemacht werden, was die Versicherung betrifft, ist das Geschrei groß. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 07:33
Beitrag #5


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Zitat (nachteule @ 30.04.2011, 08:17) *
Natürlich rechnet niemand damit, dass etwas passiert, aber wenn dann doch mal so ein Unglück stattfindet und dann ordentliche Abstriche gemacht werden, was die Versicherung betrifft, ist das Geschrei groß. dry.gif


Hallo Nachteule,

in derartigen Diskussionen bringst du immer wieder das diffus gehaltene Argument, dass die Versicherungen Abstriche machen könnten, Schwierigkeiten bereiten könnten, usw. usf.

Bereits mehrmals hatte ich dich in der Vergangenheit gebeten, solche Behauptungen mit Tatsachen zu unterlegen.

Das mache ich jetzt wieder:

Warum sollte die Versicherung im Falle des Sohnes der TE "ordentliche Abstriche" machen, bzw. Regress nehmen?


Vorausgesetzt, das Mofa wäre auch ordnungsgemäß mit einem Versicherungskennzeichen versehen und es wäre technisch in Ordnung.


Zitat
oder eventuell auch ihr als Erziehungsberechtigte in Regress genommen würdet.
Dito.


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SBMum
Beitrag 30.04.2011, 08:06
Beitrag #6


Neuling


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Zitat
Falls Opas Mofa aus irgendwelchen Gründen schneller als die erlaubten 25km/h fährt, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis


Hei Jens,
danke für deine antwort. Ein Mofa ist ja eigentlich ein Gefährt was man nur mit 25 km/h fahren kann.
Da mein Mann meinem Sohn geholfen hat das Mofa wieder aufzupuschen, haben sie das Fahrzeug ohne das sie dran
gebastelt haben sogar 7 km/h schneller gemacht. Es läuft jetzt ca. 33 km/h.

Dafür kann doch mein Sohn nicht belangt werden, solange alles ori. ist.


MFG SBMUM
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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 08:13
Beitrag #7


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Zitat (SBMum @ 30.04.2011, 09:06) *
Dafür kann doch mein Sohn nicht belangt werden, solange alles ori. ist.
Doch. Selbstverständlich kann dein Sohn belangt werden, auch wenn noch alles "original" ist. Entscheidend ist die erreichbare Geschwindigkeit, unabhängig davon, ob die bbH von 25 km/h auch überschritten wurde. Entscheidend wäre nur, ob das zu schnelle Mofa im öffentlichen Verkehrsraum benutzt wurde oder nicht.
Es gibt da lediglich eine geringe Toleranz von 10% und die ist mit erreichbaren 33 km/h deutlich überschritten.


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JTH
Beitrag 30.04.2011, 08:14
Beitrag #8


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Zitat (SBMum @ 30.04.2011, 09:06) *
Da mein Mann meinem Sohn geholfen hat das Mofa wieder aufzupuschen, haben sie das Fahrzeug ohne das sie dran
gebastelt haben sogar 7 km/h schneller gemacht. Es läuft jetzt ca. 33 km/h.

Dafür kann doch mein Sohn nicht belangt werden, solange alles ori. ist.

Da unterliegst Du einem Irrglauben. Wenn das Mofa - aus welchen Gründen auch immer - schneller als 25 km/h läuft, ist es kein Mofa mehr sondern ein FE-pflichtiges Kraftfahrzeug.

In Eurem speziellen Fall wären sowohl Sohne- als auch Ehemann mit Strafverfahren dran.


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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 08:16
Beitrag #9


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Zitat (JTH @ 30.04.2011, 09:14) *
als auch Ehemann mit Strafverfahren dran.
Beihilfe zum FoE? think.gif
Halter des Mofa scheint Vater ja nicht zu sein...


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vossii
Beitrag 30.04.2011, 08:20
Beitrag #10


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Dies gilt aber doch nur auf gerader Strecke. Wenn die Mofa am Gefälle schneller läuft was ist dann (z.B. bergab 35 Km/h)?
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SBMum
Beitrag 30.04.2011, 08:50
Beitrag #11


Neuling


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Hei Leute.

Also ich sollte wenn dann versuchen das Mofa auf 25 km/h zu bringen damit die
Polizei, bei einer Kontrolle, nur das Bußgeld verlangt oder wie?


MfG
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JTH
Beitrag 30.04.2011, 08:50
Beitrag #12


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Zitat (Berndi962 @ 30.04.2011, 09:16) *
Beihilfe zum FoE? think.gif

Ja.

Ein mir bekannte Händler hat neulich genau deswegen satt gezahlt, weil er den Kids nur die Werkstatt zur Verfügung gestellt hat und ihnen - ohne selbst Hand anzulegen - ein paar Tipps gegeben hat.


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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 09:08
Beitrag #13


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Zitat (vossii @ 30.04.2011, 09:20) *
Dies gilt aber doch nur auf gerader ebener Strecke.


Zitat
Wenn die Mofa am Gefälle schneller läuft was ist dann (z.B. bergab 35 Km/h)?

Nichts.


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Wollf_0708
Beitrag 30.04.2011, 09:10
Beitrag #14


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Zitat (nachteule @ 30.04.2011, 08:17) *
Wenn Dein Sohnemann nur als Fahrer erwischt wird, ohne Unfall o.ä., hat er recht wenig zu befürchten.


Wenn er mehrfach erwischt wird, und auch jedesmal Bußgeld zahlen muss, befürchte ich schon härtere Sanktionen.

Auch für die Eltern ?
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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 09:15
Beitrag #15


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Zitat (SBMum @ 30.04.2011, 09:50) *
Also ich sollte wenn dann versuchen das Mofa auf 25 km/h zu bringen damit die
Polizei, bei einer Kontrolle, nur das Bußgeld verlangt oder wie?
die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.
Als Eltern handelt ihr m. E. nicht besonders verantwortungsbewusst, wenn ihr einem 14-jährigen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Mofa ermöglicht! dry.gif


Sollte sich nach einem Unfall herausstellen, dass das Mofa keine Mofa mehr war, dann sind die Bedenken, die Nachteule bezüglich der Versicherung geäußert hat, gerechtfertigt.

Die Kfz-Haftpflicht würde Regress nehmen bis 5.000 Euro, weil die Vorschriften bezüglich der Fahrerlaubnis nicht erfüllt wären.
Eine private Unfallversicherung darf bei Verletzungen tatsächlich die Leistung verweigern, da diese bei der Verübung eines Vergehens erlitten wurden.

Überlegt euch also gut, ob ihr eurem Sprößling nachgeben wollt. wavey.gif


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JTH
Beitrag 30.04.2011, 09:34
Beitrag #16


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Zitat (Berndi962 @ 30.04.2011, 10:15) *
Als Eltern handelt ihr m. E. nicht besonders verantwortungsbewusst, wenn ihr einem 14-jährigen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Mofa ermöglicht!

Zudem finde ich es mehr als bedenklich, wenn von Seiten der Eltern dem Sprößling hier schon beigebracht wird, sich über die vorgegebenen Regelungen zu setzen. Ich fände es richtiger, auch in dieser Phase der Erziehung (?) auf die Beachtung von Regeln zu bestehen.


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SBMum
Beitrag 30.04.2011, 09:51
Beitrag #17


Neuling


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Es handelt sich doch lediglich um Fahren ohne Prüfbescheinigung.

TBNR 205000 :
Sie führten ein Mofa bzw. einen motorisierten Krankenfahrstuhl, obwohl
Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt hatten.
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

(B – 1) 20,00 Euro


Deshalb ist es auch kein fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich habe mich bei der örtlichen Polizeistelle
erkundigt. Sie lasse die Fahrer meist weiterfahren und verlangen ein Bußgeld von ca. 20 Eur., wenn
du einen Helm auf hast und einen korrekten Versicherungsschutz hast.

Allerdings in Sachen eines Unfalls sollte man ziemlich gut aufpassen.
Vermeide Unfälle denn die können dich bis zu 5000 Euro kosten.


Trotzdem ist es besser noch mit dem Fahrrad zu fahren.
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JTH
Beitrag 30.04.2011, 09:55
Beitrag #18


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Zitat (SBMum @ 30.04.2011, 10:51) *
Es handelt sich doch lediglich um Fahren ohne Prüfbescheinigung.

Nein! Es handelt sich immerhin um einen Gesetzesverstoß, den ihr als Erziehungsberechtigte bei Eurem Sprössling duldet, wenn nicht sogar Vorschub leistet!
Schreib doch einfach in Deinem anderen Fred weiter...


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SBMum
Beitrag 30.04.2011, 09:59
Beitrag #19


Neuling


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Wieso sind sie sich da so sicher?
ich habe mich doch erkundigt bei der örtlichen polizei.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 30.04.2011, 11:23
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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JTH
Beitrag 30.04.2011, 10:06
Beitrag #20


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Und die haben doch auch klipp und klar gesagt, daß hier ein (mindestens) Verwanungsgeld fällig ist - also eine Sanktionsbestimmung vorhanden ist. Wie soll es eine Sanktionsbestimmung geben, wenn das Unterfangen nicht gegen geltende Gesetze verstößt?

Nochmal Ihr unterstützt gesetzteswidriges Verhalten Eures Kindes, wo ihr eigentlich berufen seid, ihn vernünftig zu erziehen. So zeigt ihr ihm jedoch, daß es offenbar vollkommen wurscht ist, wenn man sich nicht an Gesetze hält.

Und Bitte: Schreib in Deinem anderen Fred weiter.

@Mod: bitte diesen Teil verschieben.


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Jens
Beitrag 30.04.2011, 10:32
Beitrag #21


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Zitat (JTH @ 30.04.2011, 11:06) *
@Mod: bitte diesen Teil verschieben.

Erledigt cool.gif


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Couscous
Beitrag 30.04.2011, 11:35
Beitrag #22


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Ich bin der Meinung, ein mündiger Bürger hat das Recht, auch ordentlich zustandegekommene Gesetze, Verordnungen usw. (s)eines Staates zu hinterfragen und nach sorgfältiger Abwägung dagegen zu verstossen. Mit allfälligen Sanktionen muss er natürlich rechnen.

Allerdings schliesse ich mich der Meinung von Berndi962 an, dass es nicht nur verboten sondern auch gefährlich ist, Kinder unter 15 Jahren am motorisierten Verkehr teilnehmen zu lassen. Diese Entscheidung können wir aber SBMum nicht abnehmen, sie trägt ja auch die Konsequenzen im Sinne Darwins, wenn etwas passiert.

Gruss, Couscous

P.S.: Das Mofa-Fahren unter 14 Jahren dürfte nochmal billiger sein, da die Kinder dann ja noch nicht einmal strafmündig sind.


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Gruss, Couscous
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Jupiter
Beitrag 30.04.2011, 13:02
Beitrag #23


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Zitat (Couscous @ 30.04.2011, 12:35) *
Allerdings schliesse ich mich der Meinung von Berndi962 an, dass es nicht nur verboten sondern auch gefährlich ist, Kinder unter 15 Jahren am motorisierten Verkehr teilnehmen zu lassen.

In Büsingen kann gemäß Büsinger Abkommen ganz legal eine Mofa-Prüfbescheinigung mit 14 Jahren erworben werden.
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GolfVI
Beitrag 30.04.2011, 13:05
Beitrag #24


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Zitat (Couscous @ 30.04.2011, 12:35) *
Ich bin der Meinung, ein mündiger Bürger hat das Recht, auch ordentlich zustandegekommene Gesetze, Verordnungen usw. (s)eines Staates zu hinterfragen.

Fragt sich wie mündig der Bürger mit 14 ist...
@TE: Wie groß ist der Zuständigkeitsbereich Eurer Polizeidienststelle? Anonyme Großstadt oder kennt man sich zumindest ein wenig "vom Sehen"? Mir käme es als Polizist etwas seltsam vor, wenn sich jemand extra die Mühe macht zu fragen, was Fahren ohne Prüfbescheinigung kostet. Meistens haben solche Fragen ja einen Grund. whistling.gif Dass die Weiterfahrt nicht unterbunden wird, fände ich höchst bedenklich. Da liegt ja sofort wieder die gleiche OWi mit neuem "Tatentschluss" vor. Also gleich nochmal kassieren biggrin.gif
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Couscous
Beitrag 30.04.2011, 13:07
Beitrag #25


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Zitat (Jupiter @ 30.04.2011, 14:02) *
In Büsingen kann gemäß Büsinger Abkommen ganz legal eine Mofa-Prüfbescheinigung mit 14 Jahren erworben werden.


Na, dann kann SBMum ja mit ihrem Sohn einen Ausflug nach Büsingen zum Ablegen der Prüfbescheinigung machen.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 13:17
Beitrag #26


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Zitat (Jupiter @ 30.04.2011, 14:02) *
In Büsingen kann gemäß Büsinger Abkommen ganz legal eine Mofa-Prüfbescheinigung mit 14 Jahren erworben werden.
Wie wahrscheinlich in der ganzen Schweiz.

Büsingen deutsche Exklave in der Schweiz.


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nachteule
Beitrag 30.04.2011, 13:38
Beitrag #27


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Hallo, Berndi962,

Zitat (Berndi962 @ 30.04.2011, 10:15) *
Sollte sich nach einem Unfall herausstellen, dass das Mofa keine Mofa mehr war, dann sind die Bedenken, die Nachteule bezüglich der Versicherung geäußert hat, gerechtfertigt.

wo ist versicherungstechnisch (sowohl beim verschuldeten als auch beim unverschuldeten Unfall) der Unterschied zwischen einem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Prüfbescheinigung?

In beiden Fällen handelt es sich um nicht berechtigte Fahrer, so dass die Versicherung, je nach AKB, Regress nehmen kann, genauso, wie die gegnerische Versicherung, die Unfallversicherung usw. eine Mithaftung annehmen und Leistungsminderungen vornehmen können.

Da es immer auf den Einzelfall ankommt, ist es unmöglich, konkrete Angaben zur Höhe dieser Abstriche zu machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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mir
Beitrag 30.04.2011, 14:21
Beitrag #28


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Rein rechtlich ist das Risiko erst mal gering, solande das Mofa wirklich nur 25 km/h fährt. Auch wüßte ich nicht, was an Mofafahren jetzt unbedingt gefährlicher sein soll als am Fahrradfahren, und es gibt sicherlich auch Kinder, die das mit 14 können.

Mich wundert allerdings schon, wenn sowas von den Eltern aktiv unterstützt wird. Letztlich scheint da für mich eine ziemliche Ignoranz vor den Gesetzen durch. Und das will man als Wert an die Kinder vermitteln blink.gif?

Der echte Mehrwert für das Kind ist beim Mofafahren ausschließlich der Coolness-Faktor. Rein beförderungsmäßig ist man mit einem Pedelec schneller am Ziel, außerdem kann man sich das Aufwärmen sparen.

Nun denn, wenn ihr als Wert vermitteln wollt, daß man machen kann, was man will, und das gut ist, weil man damit cool wird, ist es sicher die richtige Entscheidung, dem Kind das Mofafahren zu erlauben. Ich würde dann aber damit rechnen, daß diese Grundsatzentscheidung ("Vorschriften sind egal, wenn's nichts kostet") dann durchaus auch gegenüber anderen und auch elterlichen Vorschriften angewandt wird.

Unter Hinterfragen von Entscheidungen des Staats verstehe ich etwas anderes. Da geht's nämlich nicht darum, wie man es sich mit der Erziehung von Jugendlichen in der Pubertät am einfachsten macht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 14:47
Beitrag #29


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Zitat (nachteule @ 30.04.2011, 14:38) *
wo ist versicherungstechnisch (sowohl beim verschuldeten als auch beim unverschuldeten Unfall) der Unterschied zwischen einem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Prüfbescheinigung?
Als Polizeibeamter weißt du das. Das eine ist Straftat, das andere "nur" Owi und so können wir uns deiner Rückfrage nähern.


Zitat
In beiden Fällen handelt es sich um nicht berechtigte Fahrer, so dass die Versicherung, je nach AKB, Regress nehmen kann, genauso, wie die gegnerische Versicherung, die Unfallversicherung usw. eine Mithaftung annehmen und Leistungsminderungen vornehmen können.
Falsch. Das stimmt eben nicht. Und darum habe so genau nachgehakt, um deine nicht richtige Auskunft zu korrigieren.
Es gibt keine Obliegenheitsverletzung "Fahren ohne Prüfbescheinigung", aber sehr wohl eine Obliegenheitspflichtverletzung "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Und grade das macht den Unterschied.

Regress kann nur in gesetzlich geregelten Fällen genommen werden. Die AKB sind auf diesen Gesetzen, z.B. VVG, PflVersG, KfzPflVV, usw. aufgebaut. Es gibt keine Versicherungsgesellschaft in Deutschland, die aufgrund Kraft eigener Wassersuppe kreierter ABK einen Regress wegen Fahren ohne Prüfbescheinigung nehmen könnte.



Zitat
Da es immer auf den Einzelfall ankommt, ist es unmöglich, konkrete Angaben zur Höhe dieser Abstriche zu machen.
Das ist sogar Fachleuten ohne Kenntnis der näheren Umnstände schwer möglich, geschweige denn uns, nicht wahr Nachteule... laugh2.gif

Mithaftung ist ein ganz anderes Kapitel. Mithaftung entsteht nicht alleine schon deswegen, weil jemand ohne Fahrerlaubnis oder ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist. Aber das weißt du auch, bei Alkohol- und Drogendelikten ist das auch nicht anders.

"Abstriche", ich nehme an, dass du Kürzungen der Versicherungsleistungen meinst, z. B. im Bereich der privaten Unfallversicherung wiederum kann es nur bei Mitverschulden geben. Das läge z. B. vor, wenn man sich zu einem erkennbar Betrunkenen ins Auto setzen würde und der verunglückt.

Leistungsverweigerung hingegen z.B. bei der privaten Unfallversicherung kann es geben, wenn der Unfall beim Begehen eines Delikts, erforderlich ist jedoch mindestens ein Vergehen, passierte.
Das läge wiederum bei FoE vor, aber nicht bei Fahren ohne Prüfbescheinigung, da dies eben nur ein Ordnungswidrigkeiten-TB ist.


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vossii
Beitrag 30.04.2011, 15:42
Beitrag #30


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Mein Roller ist ein gedrosselter Mofa Roller, die Drosselung wurde gemacht von einer Werkstatt (mit Tüv-Abnahme).
Er läuft auf ebener Strecke laut Tacho zwischen 27 und 30 km/h. Bergab ca. 35 km/h wäre das Ok oder gibt es da Probleme?
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Lesley
Beitrag 30.04.2011, 16:05
Beitrag #31


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Zitat (Couscous @ 30.04.2011, 11:35) *
Ich bin der Meinung, ein mündiger Bürger hat das Recht, auch ordentlich zustandegekommene Gesetze, Verordnungen usw. (s)eines Staates zu hinterfragen und nach sorgfältiger Abwägung dagegen zu verstossen.


Entscheidet jetzt jeder selber, welche Gesetze ihm passen? dry.gif


@ SBMum: Ich finde eure Handlungsweise als Erziehungsberechtigte total verantwortungslos. thumbdown.gif


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vossii
Beitrag 30.04.2011, 17:16
Beitrag #32


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Zitat (vossii @ 30.04.2011, 16:42) *
Mein Roller ist ein gedrosselter Mofa Roller, die Drosselung wurde gemacht von einer Werkstatt (mit Tüv-Abnahme).
Er läuft auf ebener Strecke laut Tacho zwischen 27 und 30 km/h. Bergab ca. 35 km/h wäre das Ok oder gibt es da Probleme?

´
Die Drosselung ist so wie sie von der Werkstatt eingebaut wurde. Manchmal schwankt die Geschwindigkeit in dem oberen Bereich.

Kann mir jemand was hierzu sagen?
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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 17:22
Beitrag #33


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Nö.
Wir kennen deinen Roller doch nicht.

Aber auch für dich gilt das in diesem Thread bereits Geschriebene mit Toleranz, usw.


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JTH
Beitrag 30.04.2011, 18:00
Beitrag #34


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Sollte die Geschwindigkeit NUR bergab mehr oder weniger geringfügig über dem Toleranzbereich liegen wird voraussichtlich niemand etwas sagen. In der Ebene sollte das Mofa jedenfalls auf keinen Fall über 30 km/h laufen.


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janr
Beitrag 30.04.2011, 18:29
Beitrag #35


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Zitat (vossii @ 30.04.2011, 16:42) *
... Er läuft auf ebener Strecke laut Tacho zwischen 27 und 30 km/h. ...
Wie gemessen?
Der eigene Tachometer kann da bereits zu ungenau sein.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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vossii
Beitrag 30.04.2011, 20:45
Beitrag #36


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Mit eigenem Tacho.
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mir
Beitrag 30.04.2011, 20:52
Beitrag #37


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Nimm mal ein GPS, aber laß das über eine längere Strecke mitteln.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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vossii
Beitrag 30.04.2011, 20:55
Beitrag #38


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Das werde ich machen. Danke für den Tip.

Wie ist das dann wenn der Roller über dem Toleranzbereich liegt, kann man dann den Tüv und Werkstatt belangen?
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Berndi962
Beitrag 30.04.2011, 20:59
Beitrag #39


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Der Tüv stellt höchstens für dich (via Polizei) eine schöne Rechnung für das Geschwindigkeitsgutachten aus, nachdem du erwischst worden bist. laugh2.gif


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mir
Beitrag 30.04.2011, 21:02
Beitrag #40


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Prinzipiell ist eine Schadensersatzforderung denkbar, wenn Du dem TÜV Verschulden nachweisen kannst. Dazu vielleicht auch einen Blick in die AGBs etc. werfen, das wird vermutlich auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein.

P.S.: Wenn ich "prinzipiell" schreibe, steht dem die Praxis meist entgegen. Zumindest prinzipiell.


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ts1
Beitrag 02.05.2011, 10:19
Beitrag #41


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Zitat (vossii @ 30.04.2011, 20:55) *
Wie ist das dann wenn der Roller über dem Toleranzbereich liegt, kann man dann den Tüv und Werkstatt belangen?
Werkstatt muß nachbessern.


--------------------
MfG Thomas
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gmr0294
Beitrag 02.05.2011, 18:56
Beitrag #42


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Bestraft wird man trotzdem.
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vossii
Beitrag 02.05.2011, 20:33
Beitrag #43


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Habe heute mal über längere Strecke mit GPS gemessen (auf ebener Strecke). GPS zeigt immer so zwischen 27 und 28 km/h.

Bergab (sehr steil bergab) so zwischen 30 und 34 km/h.

Nun die Frage sollte es mit den Werten ein Problem geben oder wäre das im Toleranzbereich?
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Mr.T
Beitrag 02.05.2011, 20:46
Beitrag #44


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Damit bist du im grünen Bereich.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Berndi962
Beitrag 02.05.2011, 20:49
Beitrag #45


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Zitat
Nun die Frage sollte es mit den Werten ein Problem geben

Nein.

Zitat
Toleranzbereich?
Ja.


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vossii
Beitrag 02.05.2011, 21:14
Beitrag #46


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Danke. rolleyes.gif wavey.gif
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Petra
Beitrag 02.05.2011, 21:30
Beitrag #47


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Ich finde es erschreckend, dass Erziehungsberechtigte ihren Sprösslingen behilflich sind, die Gesetzgebung zu untergraben.
Ich finde es erschreckend, wenn ich in den Mofa-Foren lesen, wie viele Teenies es nicht auf die Reihe kriegen, bei dieser (popeligen!) Mofaprüfung die Kreuze an die richtige Stelle zu setzten, OBWOHL sie entsprechend vorbereitet wurden.
Am schlimmsten finde ich aber diese Aussage:
Zitat (SBMum @ 30.04.2011, 01:49) *
Da all seine Freunde schon fahren ist er auf die Idee gekommen doch jetzt nicht mal selber zu fahren, obwohl er nicht im Besitz eines Füherscheins ist.
Aber als Mutter will man nur das Beste für seine Kinder ...

Hervorhebung durch mich

Warum kommt eine Mutter nicht auf die Idee, dass eine gute Erziehung das Beste für ein Kind bedeutet? think.gif
Dazu gehört es auch, ihm zu vermitteln, wie man mit einem "Nein" klarkommt.
Aber das ist unbequemer, nicht wahr? dry.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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HaWeThie
Beitrag 03.05.2011, 07:43
Beitrag #48


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Soll die "Mutter" (am 30.4. waren Ferien - wer weiss, ob es sich wirklich um eine handelt whistling.gif ) ihren Sohnemann doch fahren lassen.
Anscheinend ist ihr doch egal, dass hier vorsätzlich eine rechtswidrige Handlung begangen werden soll.
Die soll sich bloß nicht beschweren, wenn das "historische Mofa vom Opa" wavey.gif dann weg ist, weil die Poizei/Behörde meint, dass bei einem solchen Vorschub durch die Erziehungeberüchtigten das Ding eingezogen werden muss, um weitere Rechtsverstöße zu vermeiden.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Pelikan
Beitrag 04.05.2011, 09:10
Beitrag #49


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Zitat (nachteule)
In beiden Fällen handelt es sich um nicht berechtigte Fahrer, so dass die Versicherung, je nach AKB, Regress nehmen kann, genauso, wie die gegnerische Versicherung, die Unfallversicherung usw. eine Mithaftung annehmen und Leistungsminderungen vornehmen können.

Zitat (Berndi962)
Falsch. Das stimmt eben nicht. Und darum habe so genau nachgehakt, um deine nicht richtige Auskunft zu korrigieren.
Es gibt keine Obliegenheitsverletzung "Fahren ohne Prüfbescheinigung", aber sehr wohl eine Obliegenheitspflichtverletzung "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Und grade das macht den Unterschied.

Ich teile hier die Ansicht von nachteule. Denn es gibt die Obliegenheitsverletzung des m.E. zutreffend angeführten "nicht berechtigten Fahrers":
http://www.verkehrslexikon.de/StrVerkRecht...VersRegress.htm

Zitat (Berndi962)
Regress kann nur in gesetzlich geregelten Fällen genommen werden. Die AKB sind auf diesen Gesetzen, z.B. VVG, PflVersG, KfzPflVV, usw. aufgebaut.

Aber auch die widersprechen doch nicht nachteules Darstellung: Denn z.B. § 5, III, KfZPflVV nennt ebenfalls nicht "Fahren ohne Fahrerlaubnis" als Obliegenheitsverletzung, sondern die Handlung, "das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen":
http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv...R183700994.html

Einen Gebrauch durch einen 14-jährigen ohne Prüfbescheinigung würde ich schon als solchen unberechtigten Gebrauch ansehen. Bisher sehe ich daher keinen Grund, so sicher einen Regress ausschließen zu wollen.

Zitat (HaWeThie)
Soll die "Mutter"… wer weiss, ob es sich wirklich um eine handelt

Das war auch mein Gedanke, insbesondere, weil nach Bastelaktionen des "Ehemannes" und "Sohnes" ja nun auch "sie" am Fahrzeug werkeln möchte… think.gif :
Zitat ("Mutti")
Also ich sollte wenn dann versuchen das Mofa auf 25 km/h zu bringen…
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Merse
Beitrag 15.02.2022, 18:42
Beitrag #50


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Ich hoffe, dass man mir das Ausgraben des alten Threads verzeihen möge, aber hier sind Falschinformationen enthalten, die noch richtig gestellt werden müssten, da das Thema nach wie vor über Suchmaschinen zu finden ist.

Zitat (nachteule @ 30.04.2011, 13:38) *
In beiden Fällen handelt es sich um nicht berechtigte Fahrer, so dass die Versicherung, je nach AKB, Regress nehmen kann


Das ist so nicht korrekt.

Zitat
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer

D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.

Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird


https://www.gdv.de/resource/blob/6178/d28c3...-2015--data.pdf

Sowohl der Erziehungsberechtige als auch der jugendliche Halter haben das Fahrzeug nicht gestohlen und nutzen es daher mit Wissen und Willen des Eigentümers. Somit sind sie "berechtige Fahrer" im Sinne von §5 KfzPflVV.

Siehe auch OLG Hamm vom 31.10.2018 – 20 U 19/18:

Zitat
cc) Es lässt sich auch nicht eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls dahin feststellen, dass – wie wohl von der Beklagten behauptet – ein unberechtigter Fahrer gefahren sei.

Denn nach D.1.2 Satz 2 AKB 7/2012 ist berechtigter Fahrer, „wer das Fahr-zeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht“.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 05:53