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> Wiedererteilung nach 20 Jahren
Roli65
Beitrag 03.07.2011, 16:03
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich habe am 07.06.2011 nach 20-jähriger Führerscheinloser Zeit beim LBV-Mitte in HH meinen FS wiederbeantragt.

Vorgeschichte: 1987 Unfall mit 1,6 o/oo - 11 Monate FS-Entzug
1991 Routinekontrolle 1,36 o/oo - 20 Monate FS-Entzug und MPU-Anordnung

Teilnahme an der MPU - negatives Ergebnis, MPU nicht abgegeben, daraufhin eine Versagung erhalten.

Da mein Wohnsitz seit 10 Jahren Hamburg ist, die Taten und mein Wohnsitz damals in Kiel waren, muß erstmal
die Akte angefordert werden.

Hatte früher Klasse 1+3, habe jetzt A+BE wiederbeantragt, da für C ärztliches Gutachten und Augenärztliches
Gutachten notwendig gewesen wäre.

So nur 140 Euros, Paßbild, Sehtest, Führungszeugnis (13 Euro beim Ortsamt) abgegeben.
Die Dame beim Verkehrsamt sagte mir, daß die Beantragung rund sechs Wochen dauert und bei einem
sauberen VZR und FZ der Wiedererteilung nichts im Wege stehen würde.

Dienstag sind 4 Wochen rum und ich bin gespannt wie ein Flitzebogen was passiert.

Werde Euch auf dem laufenden halten...... wavey.gif wavey.gif

[indent][/indent]
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durban
Beitrag 03.07.2011, 16:06
Beitrag #2


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Na dann viel Glück und berichte uns das Ergebnis! wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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jfk
Beitrag 03.07.2011, 16:39
Beitrag #3


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Hallo Roli,

weißt du noch, wann dieses hier war:
Zitat (Roli65 @ 03.07.2011, 17:03) *
Teilnahme an der MPU - negatives Ergebnis, MPU nicht abgegeben, daraufhin eine Versagung erhalten.

Weil das Datum der Versagung wird das Entscheidende hier sein, ob du die FE ohne MPU wiederbekommen kannst.
Wenn das länger als 15 Jahre her ist, dann wird da nichts mehr kommen.

Gruß,
jfk.


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Roli65
Beitrag 03.07.2011, 18:09
Beitrag #4


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Die Versagung erhielt ich Ende 1992, nachdem ich den FS erneut beantragt hatte und ich daraufhin eine Aufforderung zur MPU erhielt.
Da diese MPU negativ war, habe ich diese nicht abgegeben und erhielt daraufhin die Versagung der FS-Stelle.

Ich hoffe jetzt nur, daß ich den FS ohne erneutes Ablegen der Prüfungen wiedererhalte.
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jfk
Beitrag 03.07.2011, 18:18
Beitrag #5


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Hier haben wir mal eine Beispielsammlung von prüfungsfreien Neuerteilungen, Hamburg ist da auch schon mit Beispielen vertreten.

Wie lange hattest du denn vor dem Entzug die FE?


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Roli65
Beitrag 03.07.2011, 18:21
Beitrag #6


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Das erste Mal von 1983 bis 1987, dann von 1988-1991.
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jfk
Beitrag 03.07.2011, 18:47
Beitrag #7


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Das hört sich ja schon mal nicht schlecht an. Da konntest du ja schon einiges an Fahrerfahrung sammeln.


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erbsenzähler
Beitrag 03.07.2011, 19:16
Beitrag #8


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@Roli65

also insgesamt 7 jahre führerscheinbesitz, ein solider grundstock.

auch ich wünsche dir eine prüfungsfreie führerscheinerteilung, damit die prüfungsfreie pinnwand wieder aufgestockt werden kann.

gruß,
erbsenzähler
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.07.2011, 22:47
Beitrag #9





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Hallo @Roli

auch ich wünsche dir dass du deine FE prüfungsfrei erhältst.

kleine, nichts bedeutende, Zwischenfrage:

hattest du 1987 keine MPU-Aufforderung erhalten?
(oder war da die Grenze höher gesetzt, kann ich mir aber nicht vorstellen) think.gif

wavey.gif
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Berndi962
Beitrag 03.07.2011, 23:06
Beitrag #10


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Zitat (klaus62 @ 03.07.2011, 23:47) *
hattest du 1987 keine MPU-Aufforderung erhalten?
(oder war da die Grenze höher gesetzt, kann ich mir aber nicht vorstellen)


Warum nicht?

Die 1,6 Promillegrenze gibt es erst seit dem 1. Januar 1999.


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Mr.T
Beitrag 04.07.2011, 00:06
Beitrag #11


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Zitat (Berndi962 @ 04.07.2011, 00:06) *
Die 1,6 Promillegrenze gibt es erst seit dem 1. Januar 1999.
Nicht wirklich. Auch 1987 konnte bei einem Erttäter eine MPU bei ≥1,6‰ angeordnet werden.


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Gruß Mr.T

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Berndi962
Beitrag 04.07.2011, 07:29
Beitrag #12


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Zitat
Auch 1987 konnte bei einem Erttäter eine MPU bei ≥1,6‰ angeordnet werden.

Das bestreitet niemand und es wurde von mir auch nicht das Gegenteil behauptet.

Allerdings gab es damals m.W. noch keine gesetzlich verpflichtende Regelung, analog dem ersten Halbsatz im heutigen § 13 Abs. 2c FeV, dass jemand, der mit 1,6 Promille aufgefallen war, zwingend vor einer FE-Neuerteilung eine MPU zu absolvieren gehabt hätte.

Diese Regelung ist m.K.n. erst zum 1. 1. 1999 in Kraft getreten.

Und so kann verwundert es mich nicht, dass der TE damals im Jahr 1987 bei festgestellten 1,6 Promille, auch mit Unfall, keine MPU-Auflage erhielt.


Zum damaligen Zeitpunkt wurde vereinzelt Wiederholungstätern, die mit über 2 und sogar 2,5 und mehr Promille unterwegs gewesen waren, je nach vorhandenem Vitamin B zum jeweiligen Landrat, eine Fahrerlaubnis MPU-frei erteilt.
Das Beispiel eines Bürgermeisters, der dreimal nach solchen Trunkenheitsfahrten wieder eine neue FE ohne MPU erhielt, ist mir bis zum heutigen Tage noch gut in Erinnerung.
Zu einer vierten aufgedeckten TF kam es nicht mehr, da der arme Teufel dann an seiner Krankheit (Leberzirrhose) verstarb.


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Mr.T
Beitrag 04.07.2011, 19:59
Beitrag #13


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Zitat (Berndi962 @ 04.07.2011, 08:29) *
Das bestreitet niemand und es wurde von mir auch nicht das Gegenteil behauptet.
Nicht? unsure.gif
Achja, du hast ja nicht auf die Frage von @klaus62 geantwortet.


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erbsenzähler
Beitrag 05.07.2011, 12:32
Beitrag #14


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@roli65

sollte deine fsst prüfungen anordnen, würde ich anfragen, ob statt dessen auch die ablegung einer fahrprobe möglich wäre.
die fahrprobe ist eine art vereinfachte praktische fahrprüfung mit deinem fahrlehrer als beifahrer und dem tüv-prüfer auf der rücksitzbank.
kürzlich wurde einem anderen user dieses angebot gemacht, er hat angenommen und inzwischen längst sein neues eu-kärtchen in der tasche.

sollte die behörde ablehnen, dann mußt eben die prüfungen absolvieren, aber fragen kostet nichts.


gruß,
erbsenzähler
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Paralyzer
Beitrag 05.07.2011, 14:50
Beitrag #15


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Zitat
kürzlich wurde einem anderen user dieses angebot gemacht,...

Eine wahrlich interessante Alternative zur kompletten Neuprüfung,nachzulesen--->hier<---

@roli..dieses m.E.n. recht aussergewöhnliche "Angebot" wurde allerdings in Niedersachsen gemacht.Ob HH dieses alternativ zu
einer kompletten Prüfung anbietet,ist mir bis dato nicht bekannt.Einfach mal abwarten,was geschieht...vielleicht läuft auch alles
völlig geschmeidig ohne Prüfungsanordnung,die Daumen sind gedrückt... thumbup.gif

Gruss Paralyzer... wavey.gif


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Gruss Paralyzer----->
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Roli65
Beitrag 05.07.2011, 16:46
Beitrag #16


Neuling
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Habe 1988 den Lappen nach 11 Monaten
ohne MPU-Auflage wiederbekommen.
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Berndi962
Beitrag 05.07.2011, 16:47
Beitrag #17


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Danke für die Info.

Das war damals der Normalfall bei dieser BAK und Ersttätern.


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Mr.T
Beitrag 05.07.2011, 18:05
Beitrag #18


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Stimmt nicht.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.07.2011, 22:40
Beitrag #19





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dann hätte ich meine allererste MPU 1982 nämlich "umsonst" gemacht think.gif
ebenfalls Ersttäter.
wavey.gif
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Roli65
Beitrag 28.07.2011, 07:54
Beitrag #20


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Habe seit sieben Wochen nichts von der FST gehört - freundliche Nachfrage per Telefon - die Sachbearbeiterin tat etwas überfordert und meinte, Sie müsse noch
mit der FST in Pinneberg sprechen, die den damaligen FS ausgestellt haben ranting.gif ranting.gif ranting.gif also hat der Vorgang 7 Wochen auf einem Schreibtisch geschlummert, ohne
das ein Sachbearbeiter auch nur einen Finger krumm gemacht hat.

2 Tage später........
Heute morgen um Punkt 8.00h Anruf von der FST - "Sie können Ihren Führerschein abholen" rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif

Werde mich jetzt sofort auf den Weg machen und dieses tun.
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Jens
Beitrag 28.07.2011, 08:03
Beitrag #21


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Herzlichen Glückwunsch wavey.gif


Ich hab deinen Thread in unserer Sammlung verewigt


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jfk
Beitrag 28.07.2011, 08:12
Beitrag #22


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Na, ebenfalls herzlichen Glückwunsch! wavey.gif

Ja, das mit der Wartezeit ist ärgerlich, das kann ich gut verstehen. Und dann erscheint es sicherlich "seeehr ungewöhnlich", wenn zwei Tage später der ersehnte Anruf da ist blink.gif
Auf der anderen Seite sitzen dort in den Behörden auch "nur" Menschen, denen mal was wegrutschen kann - sollte nicht, kann aber...
Dir und mir geht ja auch mal was aus dem Blickfeld verloren.


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erbsenzähler
Beitrag 28.07.2011, 08:55
Beitrag #23


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herzlichen glückwunsch und immer eine gute und unfallfreie fahrt !
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Roli65
Beitrag 28.07.2011, 10:16
Beitrag #24


Neuling
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Hurra, habe die Karte in der Tasche - die unfreundliche Sachbearbeitrin schmiß mir das Kärtchen mit den Worten "so, hier" über den Tisch und sagte
kein weiteres Wort.

Habe jetzt A,BE,MSL vorne auf der Karte stehen.
Vorne steht als Ausstellungsdatum 14.06.2011, hinten ist bei den Klassen kein Datum drin sondern nur ein *) hinter A1,A,BE,M,L,T/S.

Desweiteren ist hinten ein Aufkleber mit den Ziffern 13. 14.(10) und einem handschriftlich eingetragenen Datum vom 28.07.2011.

Ist jetzt für jeden Polizisten bei einer Kontrolle sofort ersichtlich, daß es sich um eine Wiedererteilung handelt, vergleichbar mit dem
früheren "Säüferbalken" in den alten grauen Lappen ?
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Jens
Beitrag 28.07.2011, 10:20
Beitrag #25


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Nein


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Paralyzer
Beitrag 28.07.2011, 11:01
Beitrag #26


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Hallo Roli65... wavey.gif ,

welcome back in the club... thumbup.gif ...ein erhebendes Gefühl,nicht wahr..? laugh2.gif

Freut mich echt,auch mal wieder von einer unkomplizierten Wiedererteilung nach so langer FE-losen Zeit
zu lesen.Über die Deiner Meinung nach lange Bearbeitungszeit brauchst Du Dich nicht wirklich zu ärgern.
Bei uns hier in D'dorf z.B. werden schon Bearbeitungszeiten von 8-10 Wochen proklamiert,bei Dir musste
ja auch noch die Akte angefordert werden,von daher find ich die Zeit jetzt nicht übertrieben lang.

Aber natürlich weiss ich,wie lang sie einem vorkommt,wenn man ungeduldig auf etwas wartet,meine
Angelegenheit ist ja auch noch nicht sooo lange her... laugh2.gif


Gruss Paralyzer... wavey.gif


--------------------
Gruss Paralyzer----->
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jfk
Beitrag 28.07.2011, 11:03
Beitrag #27


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Es ist eine Neuerteilung - auf dem Führerschein ist nicht zu erkennen, dass du schon mal eine FE hattest.

Man könnte höchstens ins Grübeln kommen, dass du so eine jungfräuliche Fahrerlaubnis hast (also quasi ein "Spätzünder" bist), aber das kann ja unterschiedliche Gründe haben...


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Paralyzer
Beitrag 28.07.2011, 11:13
Beitrag #28


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Zitat
Man könnte höchstens ins Grübeln kommen, dass du so eine jungfräuliche Fahrerlaubnis hast


Da geh ich mal schwer von aus,die cop.gif cop.gif sind ja auch nicht blöde und wissen um das geänderte Wiedererteilungsverfahren. wink.gif


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Gruss Paralyzer----->
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Roli65
Beitrag 28.07.2011, 11:15
Beitrag #29


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Wenn ich absoluter Neuling wäre, hätte ich den FS doch auch nur mit Probezeit bekommen, oder ?
Diese Probezeit ist dann doch auf der Karte vermerlt.
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Mr.T
Beitrag 28.07.2011, 11:18
Beitrag #30


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Zitat (Roli65 @ 28.07.2011, 12:15) *
Wenn ich absoluter Neuling wäre, hätte ich den FS doch auch nur mit Probezeit bekommen, oder ?
Ja.

Zitat (Roli65 @ 28.07.2011, 12:15) *
Diese Probezeit ist dann doch auf der Karte vermerlt.
Nein.


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Gruß Mr.T

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Paralyzer
Beitrag 28.07.2011, 13:30
Beitrag #31


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Da stellt sich mir die Frage,da ich ja auch davon betroffen wäre...woher weiss der police.gif der mich evtl. kontrolliert,
oder schlimmer noch wegen eines probezeitrelevanten Verstosses anhält,daß ich mich ja gar nicht mehr in der Probezeit
befinde?

Der FS gibt ja nix darüber her,es bestünde ja die Möglichkeit,daß ich auf meine alten Tage erstmalig eine FE erworben
habe...und somit würde ja auch die 2-jährige Probezeit gelten.. think.gif


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Mr.T
Beitrag 28.07.2011, 13:42
Beitrag #32


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Zitat (Paralyzer @ 28.07.2011, 14:30) *
Da stellt sich mir die Frage,da ich ja auch davon betroffen wäre...woher weiss der police.gif der mich evtl. kontrolliert,
oder schlimmer noch wegen eines probezeitrelevanten Verstosses anhält,daß ich mich ja gar nicht mehr in der Probezeit
befinde?
Ein cop.gif wird nie Jemanden wegen eines "probezeitrelevanten Verstoßes" anhalten, sondern nur wegen eines Verstoßes. Die Probezeit ist dabei völlig uninteressant (§ 24c StVG-Verstöße mal ausgenommen).


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Gruß Mr.T

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Paralyzer
Beitrag 28.07.2011, 13:53
Beitrag #33


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Stimmt,das hab ich ein bisschen blöd ausgedrückt... blushing.gif zu dem Zeitpunkt,wo er mich wegen eines Verstosses anhält,
spielt das ja erst mal keine Rolle ob Probezeit oder nicht..die Relevanz kommt ja erst bei der Ahndung zum tragen,
und spätestens da wird ja festgestellt,daß ich mich in dieser nicht mehr befinde.

Aber grundsätzlich weiss der police.gif wohl erstmal nicht,ob oder ob keine Probezeit mehr vorliegt,richtig?
Könnten die das über Zevis checken?


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jfk
Beitrag 28.07.2011, 13:56
Beitrag #34


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Zitat (Paralyzer @ 28.07.2011, 14:53) *
Könnten die das über Zevis checken?

Warum sollten sie? Bzw. wozu müssen sie das direkt vor Ort bei der Kontrolle wissen?


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Paralyzer
Beitrag 28.07.2011, 14:09
Beitrag #35


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Wenn z.B. Alkohol im Spiel wäre..meinetwegen 0,3 0/00 ohne Auffälligkeit.Ist ohne Probezeit ja bekannlich nicht strafbar,
in der Probezeit gilt aber 0,0...möglicherweise würde mir ein police.gif ja die Weiterfahrt untersagen,da er mich in der Probezeit
wähnt.Wäre aber in dem Fall nicht rechtens.


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jfk
Beitrag 28.07.2011, 14:12
Beitrag #36


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Das wäre aber auch mit Probezeit "nur" eine OWi - oder?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine Untersagung der Weiterfahrt gibt think.gif Oder doch??


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Paralyzer
Beitrag 28.07.2011, 14:23
Beitrag #37


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Das weiss ich eben auch nicht...aber ich werd den Teufel tun,es darauf anzulegen.. laugh2.gif


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kabo55
Beitrag 28.07.2011, 14:32
Beitrag #38


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Zitat (jfk @ 28.07.2011, 15:12) *
Das wäre aber auch mit Probezeit "nur" eine OWi - oder?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine Untersagung der Weiterfahrt gibt think.gif Oder doch??


Verstoß gegen § 24c StVG rechtfertigt natürlich die UdW.

Da geht es doch sowieso ab zum Evidential, bzw. zur BE (dann, wenn ersterer nicht verfügbar sein sollte).
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