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> Neuerteilung/Wiedererteilung nach 20 Jahren
Elster
Beitrag 25.03.2011, 11:32
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, hoffe bin hier richtig mit meinen Thema/Fragen.

Habe vor 20 Jahren (1991) meinen Führerschein aufgrund Drogenkonsums verloren.
Sachverhalt damals war das ich zwar nicht selbst gefahren, aber Beifahrer war bei dem harte Drogen (Heroin) sichergestellt wurden.
Daraufhin wurde mir vom Straßenverkehrsamt der FS entzogen (zu Recht).

War dann bis ca. '96/97 im Polamidon Program und seitdem clean ohne Rückfall.

Ca. 2005/2006 habe ich dann meinen Führerschein Neu beantragt, damals als Auflage bekommen ein Ärztliches Gutachten aufgrund des damaligen Drogenkonsums zu erbringen.
Dieses getan und war positiv für mich ausgefallen so dass ich die Zusage bekam den Führerschein neu zu machen.

Dazu kam es dann leider aus Privaten Gründen nicht mehr.
Grund war das 2006 meine Mutter von heute auf Morgen schwer krank wurde und seitdem Querschnittgelähmt am Rollstuhl gefesselt ist.
Ich selbst wollte nicht dass meine Mutter ins Pflegeheim kommt und habe damals Ihre Wohnung Behindertengerecht umbauen lassen, was mich und meinen Bruder trotz Zuschüsse von der Krankenkasse und Landkreis die Ersparnisse gekostet hat.
Das war der Grund dass damals den Führerschein nicht neu gemacht habe.

Jetzt hatte mir ein bekannter mitgeteilt das sich 2008 die Bestimmungen geändert haben, habe mich darauf hin zum Straßenverkehrsamt begeben um nachzufragen was von mir verlangt wird um meinen alten Schein wieder zu bekommen.
Erste Hilfe Kurs zählt noch, Sehtest muss neu gemacht werden, Behördliches Führungszeugnis und wurde gleich nach MPU gefragt, hatte aber damals ein ärztliches Gutachten gemacht, was verlangt wurde und auch knapp 500€ gekostet hat.
Der gute Herr wollte sich das dann bei Antrag Annahme meine Akte genauer anschauen aber meinte das wohl nicht drum rum komme.
Eine kleine Fahrprüfung würde dann auch auf mich zukommen was ich auch für sinnig halte. Diese würde ca 220€ kosten.

Kann jetzt von mir verlangt werden noch eine MPU zu erbringen? trotz das damals ein Gutachten erbracht habe?

Würde in meinen Fall das 10/15 Jährige Verfallsdatum greifen was die MPU angeht?

Habe kein Problem einen MPU zu erbringen, nur habe ich das Geld dafür nicht und deshalb schon schlaflose Nächte ob es von mir verlangt wird.
Finanziell steht es bei mir zurzeit nicht sehr gut, bekomme nur Hartz4 trotz das im Grunde 24std/7Tage Job habe.

Beruflich komme ich aus dem Service/PC Bereich und ohne FS kann man dort einen Job vergessen, mit FS hätte ich Hoffnung wenigstens Halbtags einen Job anzunehmen um finanziell wieder ein wenig besser dazu stehen und gleichzeitig noch meine Mutter weiter zu Pflegen.

Bundesland ist Niedersachsen.

Gruß
Elster
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Nicht-Hase
Beitrag 25.03.2011, 11:50
Beitrag #2


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Hast Du 2005/2006 den Antrag zurückgezogen bzw wurde der Antrag abgelehnt?
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Elster
Beitrag 25.03.2011, 12:04
Beitrag #3


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Antrag wurde nicht abgelehnt, im Gegenteil hatte zusage den Führerschein neu machen zu dürfen.
Antrag zurückgezogen habe ich damals nicht, wusste auch nicht das so was evtl. besser ist, ging nur von aus ok hab die Zusage dann werde ich ihn irgendwann später in Angriff nehmen wenn es finanziell wieder besser steht.
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Berndi962
Beitrag 25.03.2011, 12:05
Beitrag #4


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Auch nach dem äG wäre noch die MPU gekommen. Durch das Nichtzurückziehen des FE-Antrags kommt sie jetzt (noch).


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Elster
Beitrag 25.03.2011, 12:15
Beitrag #5


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Hmm, heißt hätte damals Glück gehabt was die MPU angeht?
Weil diese 2006 definitiv nicht von mir verlangt wurde, Straßenverkehrsamt hatte sich mit dem ärztlichen Gutachten zufrieden gegeben.

Würde heißen alles was damals von mir verlangt wurde und erbracht habe zählt nicht, ausser der gute Herr hat bei der Bewilligung einen für mich positiven Tag?^
Scheint bei jedem Antrag im ermessen des Bearbeiters zu liegen?
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Mr.T
Beitrag 25.03.2011, 16:43
Beitrag #6


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Zitat (Berndi962 @ 25.03.2011, 12:05) *
Auch nach dem äG wäre noch die MPU gekommen.
Wie kommst du darauf? Hast du das:
Zitat (Elster @ 25.03.2011, 11:32) *
Dieses getan und war positiv für mich ausgefallen so dass ich die Zusage bekam den Führerschein neu zu machen.
nicht gelesen?


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Berndi962
Beitrag 25.03.2011, 17:14
Beitrag #7


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Kann ich jetzt gar nicht mehr sagen, ob ich das überlesen habe oder nicht, war zu dem Zeitpunkt total in Eile. unsure.gif

Hätte da nicht eine MPU angeordnet werden müssen? § 14 FeV Abs. 2 Nr. 1, 2


Zitat
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

1.

die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2.

zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt oder


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Jens
Beitrag 25.03.2011, 17:20
Beitrag #8


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Zitat (Berndi962 @ 25.03.2011, 17:14) *
Hätte da nicht eine MPU angeordnet werden müssen?

So richtig klar ist mir das nicht. Mal schreibt der TE, daß ihm die FE wegen Drogenkonsums entzogen wurde, dann wieder, daß bei ihm Drogen gefunden wurden. Ich vermute, daß damals kein Konsum nachgewiesen wurde, sondern einfach nur aufgrund des Besitzes entzogen wurde (wobei ich nicht weiß, ob die StVZO das 1991 rechtlich hergab). Jedenfalls würde das erklären, warum 2005 eben keine MPU sondern ein äG verlangt wurde.


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Berndi962
Beitrag 25.03.2011, 17:39
Beitrag #9


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Uns gegenüber gibt der TE den Konsum ja zu.

Besessen (Herioin) hätte aber nur der Fahrer.

TE schreibt, dass ihm selbst die FE zu Recht entzogen wurde, die kann aber nur aufgrund Konsum und damit mangelnder Fahreignung entzogen worden sein, da er seiner Aussage hier ja nicht "besessen" hat. Er nennt auch keine anderen Gründe, Schmuggel, Dealen, usw. für das "zu Recht". think.gif

Etwas unklar geschildert das Ganze, ich gehe davon aus, dass die Fsst vom Konsum und der Abhängigkeit wusste (Substitutionsprogramm wird vom TE eingeräumt) und lediglich die "Zusage", dass er nach dem äG die FE erhalten würde, falsch war oder das äG rechtsfehlerhaft angeordnet (statt einer MPU).

In den Kram passt dann auch noch rein, dass er die FE aus privaten Gründen nicht erlangen konnte, vielleicht Geldmangel für die Prüfungen, Zeitmangel aus anderen Gründen oder sonstwas.

Also sind etliche Ungereimtheiten vorhanden, die es aufzuklären gilt.

Die jetzige Antragstellung scheint ja normgerecht abzulaufen, indem eine MPU gefordert wird.


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Jens
Beitrag 25.03.2011, 18:45
Beitrag #10


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Zitat (Berndi962 @ 25.03.2011, 17:39) *
Besessen (Herioin) hätte aber nur der Fahrer.

Mein Fehler, da hab ich falsch gelesen.


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Mr.T
Beitrag 25.03.2011, 19:16
Beitrag #11


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Zitat (Berndi962 @ 25.03.2011, 17:39) *
Die jetzige Antragstellung scheint ja normgerecht abzulaufen, indem eine MPU gefordert wird.
Nö.
Was wissen wir? Wir wissen, dass die FE 1991 entzogen wurde. Der TE schreibt, die EdF erfolgte zu Recht. Ob die Entziehung rechtlich einwandfrei war, steht somit erstmal nicht zur Diskussion.
Der TE ist nach eigenen Angben seit 96/97 clean, nachdem er erfolgreich an einem Polamidom-Programm teilgenommen hat.
Dann legte er im Neuerteilungsverfahren 2005/06 ein positives ärztliches Gutachten über seine Kraftfahreignung vor. Das reichte damals der FSST und sah die Eignungszweifel als ausgeräumt an und forderte die damals erforderlichen Prüfungen (die aber nicht abgelegt wurden).
Die Behauptung, die Anordnung des äG sei rechtsfehlerhaft gewesen, kann ich nicht nachvollziehen. Das BVerwG hat in der Entscheidung vom 09.06.2005 Folgendes festgestellt:
Zitat
Allerdings kann nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum als Grundlage für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens herangezogen werden. Das ergibt sich schon aus der Verweisungsnorm des § 46 Abs. 3 FeV, wonach Tatsachen bekannt geworden sein müssen, die Bedenken gegen die Kraftfahreignung des Betroffenen begründen. Der erfolgte Betäubungsmittelmissbrauch muss also nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet sein, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen. Das ergibt sich auch aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, greift in erheblicher Weise in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Ihm wird zugemutet, anderen Einblick in Kernbereiche seiner Persönlichkeit zu geben. Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist. Es muss also eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Betroffene noch Drogen einnimmt oder jedenfalls rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann.
Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung ist das Vorgehen der FSST nachvollziehbar und ist nicht zu beanstanden.
Sollte jetzt im Antragsverfahren eine MPU gefordert werden, würde ich eine solche Anordnung als rechtswidrig bezeichnen.


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Gruß Mr.T

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Berndi962
Beitrag 25.03.2011, 20:59
Beitrag #12


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Das kann man durchaus so sehen.

Zumal ja auch nichts Negatives hinzugekommen ist.

Sondern der TE ja vor ein paar Jahren immerhin bereits ein positives äG beigebracht und sich danach nichts weiter zuschulden kommen ließ.


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Mr.T
Beitrag 25.03.2011, 21:16
Beitrag #13


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Mein Reden! wavey.gif


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Elster
Beitrag 27.03.2011, 18:54
Beitrag #14


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Vielen Dank für eure aufschlussreichen Antworten.

Da noch Unklarheiten in meinen Ausführungen sind will ich dies nochmal zusammen fassen.

91 wurde mir der Führerschein entzogen weil das bei mir Drogen (Heroin) und Spritzbesteck sichergestellt wurden, also bei mir als Mitfahrer sowie beim Fahrer selbst.
Polizei hatte dies damals gleich an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet so dass ich von diesen die Aufforderung bekam meinen Führerschein abzugeben.
Mein Anwalt selbst meinte das er mir den Führerschein wieder besorgen könnte was aber viel Geld kostet, was ich damals für anderes brauchte^^

Eventuell hätte ich damals gegen angehen können da ich nie erwischt wurde das ich unter Drogen oder Alkohol Konsum gefahren bin.
Soweit ich noch weiß war es damals Gang und gebe das das Straßenverkehrsamt auf Verdacht Führerscheine einziehen konnte und damals hätte ich auch nie ein Ärztliches Gutachten oder MPU bestanden, da zu der Zeit stark abhängig war.

Seit meinen Ausscheiden aus dem Polamidon Programm bin ich auch nie wieder Rückfällig geworden oder habe andere kriminelle Delikte begangen.

Werde jetzt nächste Woche den Antrag stellen, dann habe ich soweit alle geforderten Unterlagen zusammen und berichten was dann von mir weiter verlangt wird, falls ja evtl. greift dann das Urteil was Mr. T geschrieben hat.

Vielen Dank an euch nochmals





Sorry für den Doppelpost, finde kein editier Button.

Mir ist gerade noch eingefallen wie und wieviel Drogen damals bei uns Sichergestellt wurde.
Ist alles sehr lange her und kein Bestandteil meines Lebens mehr, hab da einige Probleme das alles noch auf die Reihe zu bekommen wie sich alles im einzelnen abspielte.

Hatte damals mit meinen Bekannten 5 gr. Heroin gekauft, als wir mitbekamen das wir in eine Polizei Kontrolle geraten haben wir diesen aus dem Auto geschmissen, was aber die Polizisten gesehen und eingesammelt haben.
Besteck wurde bei uns beiden Sichergestellt.
Bin nicht ganz sicher aber glaube bei Gerichtsverfahren haben wir dann 3 Monate auf Bewährung bekommen aber keine Richterliche Anordnung den Schein abzugeben da er schon eingezogen war von Straßenverkehrsamt.
Also Richterlich gab es damals bei mir keine Anordnung oder Auflage bezüglich der Führerscheins.
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Elster
Beitrag 27.04.2011, 09:47
Beitrag #15


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Heute Nachricht Aufgrund des Antrages der Neuerteilung bekommen.

Beabsichtigt wird eine theoretische sowie praktische Fahrerlaubnisprüfung von mir zu verlangen. 20Jahre ohne Fahrpraxis denke ich rechtfertigt auch dieses Vorgehen.
Mir wird jedoch die Möglichkeit gegeben freiwillig eine Fahrprobe bei einer Technischen Prüfstelle abzulegen, ist diese positiv werden die Prüfungen nicht verlangt.

Also liegt jetzt alles bei mir, bin gerade happy und werde erst mal ein paar Fahrstunden nehmen bevor ich die Fahrprüfung ablege.

Wie Mr. T schrieb reicht auch heute noch mein damaliges für mich Positiv ausgefallenes ärztliches Gutachten so dass keine MPU in meinen Fall mehr verlangt wird.

Werde dann hier schreiben wenn hoffentlich bald meinen Führerschein in Händen halte, außer ich verkacke die Fahrprüfung, dann heißt es wohl noch mal neu machen^

Gruß
Elster
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Paralyzer
Beitrag 27.04.2011, 10:03
Beitrag #16


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Hallo @Elster.. wavey.gif ,

das ist ja dann recht geschmeidig für Dich gelaufen.Rein interessenhalber,aus welchem BL bist Du?

Ich frage das wegen der Möglichkeit der Fahrprobe,bin mir nicht sicher,ob ich das ungewöhnlich finden soll.
Die Thematik wurde auch schonmal diskutiert hier,ich finds im Moment nicht...ist wie gesagt,reine Neugierde.

Gruss Paralyzer... wavey.gif


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Gruss Paralyzer----->
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Berndi962
Beitrag 27.04.2011, 10:08
Beitrag #17


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Zitat (Elster @ 27.04.2011, 10:47) *
Heute Nachricht Aufgrund des Antrages der Neuerteilung bekommen.

Beabsichtigt wird eine theoretische sowie praktische Fahrerlaubnisprüfung von mir zu verlangen. 20Jahre ohne Fahrpraxis denke ich rechtfertigt auch dieses Vorgehen.
Mir wird jedoch die Möglichkeit gegeben freiwillig eine Fahrprobe bei einer Technischen Prüfstelle abzulegen, ist diese positiv werden die Prüfungen nicht verlangt.
Das ist ja mal ganz was Neues. think.gif
Da würde ich aber auf jeden Fall die Fahrprobe vorziehen. Die kostet ca. 180 Euro (plus Fahrschule) und bei den Fahrproben werden Strecken zurück gelegt, die der Fahrlehrer i.d.R einigermaßen kennt.
M. E. ist eine Fahrprobe leichter zu bewältigen als eine Fahrprüfung
Zitat
und werde erst mal ein paar Fahrstunden nehmen
Das ist auf jeden Fall anzuraten. Falls du dich für die Fahrprobe entscheiden solltest, dann suche dir nur eine Fahrschule, die solche Fahrproben schon des öfteren durchgeführt hat.


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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 10:10
Beitrag #18





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Auch finde das Vorgehen nicht normgerecht.

Entweder Prüfungen oder keine Prüfungen.

Der §20 FEV sieht keine Fahrprobe vor.
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Mr.T
Beitrag 27.04.2011, 10:11
Beitrag #19


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Zitat (Berndi962 @ 27.04.2011, 11:08) *
Die kostet ca. 180 Euro (plus Fahrschule) und bei den Fahrproben werden Strecken zurück gelegt, die der i.d.R. Fahrlehrer eingiermaßen.
unsure.gif Irgendwie fehlt hier was.


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Gruß Mr.T

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Elster
Beitrag 27.04.2011, 10:11
Beitrag #20


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Zitat (Paralyzer @ 27.04.2011, 10:03) *
das ist ja dann recht geschmeidig für Dich gelaufen.Rein interessenhalber,aus welchem BL bist Du?

Komme aus Niedersachsen, dass eine Fahrprüfung vor neu Erteilung verlangt wird wurde mir schon bei Antrag Abgabe mitgeteilt. Grund dafür ist das seit 20 Jahren keine Fahrpraxis habe.
Glaube ab 10-15 Jahren wird diese immer erlangt, sagte mir der Mitarbeiter.
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 10:14
Beitrag #21





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Zitat (Elster @ 27.04.2011, 11:11) *
Glaube ab 10-15 Jahren wird diese immer erlangt, sagte mir der Mitarbeiter.


Aber nur in Bundesländern, die meinen das Zeitfenster sei eine Tatsache für eine Prüfungsanordnung.

Der §20 sieht aber kein Zeitfenster mehr vor zwecks Prüfungsanordnung.

Daher erachte ich eine Prüfungsanordnung auf Basis des Faktors Zeit als rechtswidrig.
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Berndi962
Beitrag 27.04.2011, 10:15
Beitrag #22


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Zitat (Mr.T @ 27.04.2011, 11:11) *
Zitat (Berndi962 @ 27.04.2011, 11:08) *
Die kostet ca. 180 Euro (plus Fahrschule) und bei den Fahrproben werden Strecken zurück gelegt, die der i.d.R. Fahrlehrer eingiermaßen.
unsure.gif Irgendwie fehlt hier was.

Ja.
So:
Zitat
die der Fahrlehrer i.d.R einigermaßen kennt.


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Paralyzer
Beitrag 27.04.2011, 10:20
Beitrag #23


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Zitat (Mr.T @ 27.04.2011, 11:11) *
Zitat (Berndi962 @ 27.04.2011, 11:08) *
Die kostet ca. 180 Euro (plus Fahrschule) und bei den Fahrproben werden Strecken zurück gelegt, die der i.d.R. Fahrlehrer eingierigermaßen.
unsure.gif Irgendwie fehlt hier was.


Yep,mir auch...aber,ist das gängige Praxis mit der Fahrprobe?


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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 10:23
Beitrag #24





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nein,

Bayern verlangt gleich die Prüfungen und BW erteilt prüfungsfrei.

Das sind aber nur 2 Bundesländer von 16.
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Berndi962
Beitrag 27.04.2011, 10:35
Beitrag #25


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Zitat (Paralyzer @ 27.04.2011, 11:20) *
ist das gängige Praxis mit der Fahrprobe?
Nein. Davon höre ich heute das erste Mal.


Zitat
Yep,mir auch...
bereits seit 5 Minuten (vor deinem Beitrag) korrigiert... tongue.gif


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Elster
Beitrag 27.04.2011, 10:40
Beitrag #26


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Hmm, schreibe hier noch mal den Wortlaut und die dazugehörigen §§ aus dem Schriftstück.

Zitat
Ich beabsichtige von Ihnen als Befähigungsnachweis die Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrererlaubnisprüfung zu verlangen. Gebe Ihnen jedoch die Möglichkeit freiwillig eine Fahrprobe bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr abzulegen. Sollte diese positiv ausfallen, werde ich diese nicht anordnen.

Gem. §20 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenen Verzicht die Vorschriften für die Ersterteilung.
Jedoch muss der Nachweis über die Befähigung zum Führen von Fahrzeugen durch das Ablegen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung (§§ 15-17 FeV) nur erbracht werden, wenn diese gesondert angeordnet wird.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet gem. §20 Abs. 2 FeV eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen theoretischen und praktischen Kentnisse zum Führen eines Kraftfahrzeuges (§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 Fev) nicht mehr besitzt.

Sie sind seit 1991 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis, deswegen habe ich zweifel an ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Aus diesem Grund beabsichtige ich in ihren Fall eine Fahrerlaubnisprüfung anzuordnen.

Sie können diese Zweifel aber ausräumen, indem sie freiwillig an einer Fahrprobe teilnehmen.
Fahrprobe bedeutet, dass Sie Mit einem Fahrlehrer und einen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr in einen Fahrschulfahrzeug ca. 30-40 min lang fahren.
Stellt der Sachkundige keine Mängel fest, sind meine Zweifel ausgeräumt und werde keine Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung von Ihnen verlangen.


Stellt er jedoch Mängel fest so muss ich laut dem schreiben eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 10:45
Beitrag #27





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Zweifel sind aber noch lange keine Tatsachen im Sinne vom §20 FEV.

Da er die Zweifel nur mit den ominösen 20 Jahren belegen kann, ist meiner Ansicht nach die Anordnung der Fahrprobe und der Prüfungen rechtswidrig.
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superdiesel
Beitrag 27.04.2011, 10:59
Beitrag #28


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 11:45) *
... ist meiner Ansicht nach die Anordnung der Fahrprobe und der Prüfungen rechtswidrig.
Ehe ich das in einem jahrelangen Verfahren mit ungewissem Ausgang durchprozessiere, würde ich an Stelle des TE aber lieber die Fahrprobe in Angriff nehmen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Elster
Beitrag 27.04.2011, 11:04
Beitrag #29


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 10:45) *
Zweifel sind aber noch lange keine Tatsachen im Sinne vom §20 FEV.
Da er die Zweifel nur mit den ominösen 20 Jahren belegen kann, ist meiner Ansicht nach die Anordnung der Fahrprobe und der Prüfungen rechtswidrig.


Aber was soll man machen, erscheint ja Sinnig nach 20 Jahren zu schauen ob derjenige noch fahren kann, auch wenn ich der Meinung bin das man das fahren nicht verlernt, spätestens nach einer Stunde im Auto sollte man die Sicherheit im Straßenverkehr wieder haben.
Dagegen jetzt anzugehen, denke da würde ich den kürzeren ziehen, auch wenn Zweifel nun wirklich keine Tatsachen sind, glaube nicht dass Sie sich davon beeindrucken lassen würden wenn dieses als Begründung angebe.
Ärgerlich wäre es nur wenn die Fahrprobe versaue weil zum Bsp. zu Aufgeregt bin und mir währenddessen die Knie schlottern^^
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Berndi962
Beitrag 27.04.2011, 11:06
Beitrag #30


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Mach dir mal keine Sorgen.

Ein paar Fahrstunden vorher und das klappt schon. Die Anforderungen sind bei weitem nicht so hoch, wie bei einer Fahrprüfung.


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Paralyzer
Beitrag 27.04.2011, 11:22
Beitrag #31


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Na ja,das ist wieder diese never ending story mit der Auslegung des §20 FEV.

Mal ausgehend davon,daß diese Fahrprobe rechtlich im Rahmen liegt,würde ich das als Kompromiss auf jeden Fall einer
kompletten Prüfung vorziehen.Zumal es sich ja offensichtlich um einen alten 3er handelt.Da kann man sich ja leicht ausrechnen,
auf welchen Kostenfaktor man da bei einer Komplettprüfung wegen der C und E-Klassen kommt.

Und die Fahrprobe,denk ich mal,wird ja wahrscheinlich nicht mit einem 7,5 Tonner mit Anhänger stattfinden.

Ich bin trotzdem mal gespannt,vorausgesetzt der TE zieht diese Option,was tatsächlich wiedererteilt wird.

Oder besser die Frage direkt an @Elster gestellt: Welche Klassen hast Du beantragt?


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Elster
Beitrag 27.04.2011, 11:34
Beitrag #32


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Zitat (Paralyzer @ 27.04.2011, 11:22) *
Oder besser die Frage direkt an @Elster gestellt: Welche Klassen hast Du beantragt?

Beantragt habe ich die Wieder-Neuerteilung meines alten rosa Schein's, glaube mit diesen darf ich dann bis 7,48-7.49 T fahren, kann auch sein das 7.5 sind^
Beim erstmaligen Nachfragen was von mir verlangt wird bei Neuerteilung, sagte der Mitarbeiter wenn den alten Schein wieder haben will würde zusätzlich eine Fahrprobe für 7.5T noch angeordnet werden.
Zum Glück steht davon nichts in der Mitteilung, eine Fahrprobe reicht mir vollkommen.
Schließlich habe ich auch damals beim Führerschein machen nie in einen 7,5T gesessen wink.gif
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Paralyzer
Beitrag 27.04.2011, 12:20
Beitrag #33


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Aha...da wirds nämlich interessant.Jetzt bin ich noch mehr gespannt wegen der Fahrprobe.

Dein alter rosa Lappen ist übrigens Geschichte,ich interpretiere Deine Aussage so,daß Du die Fahrberechtigungen des alten
3er weitestgehend wiederhaben möchtest.Dann müsstest Du B,BE,C1E bzw.CE79 beantragt haben.
Läuft alles glatt,bekommst Du diese dann aber natürlich als Kartenführerschein,der rosa Lappen dürfte entsorgt sein.


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Elster
Beitrag 27.04.2011, 13:43
Beitrag #34


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ja würde gern die Fahrberechtigungen des alten rosa Scheins wieder haben, so gesagt bei der Antragstellung.
nur selbst nicht nach geprüft was er den angekreuzt hat^
Auf der Mitteilung steht das einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B nach vorangegangener Entziehung gestellt habe.

Ich lasse mich Überraschen, reichen würde mir das damit Auto und 50er Roller fahren darf.

Werde auf jeden Fall berichten wie bei mir alles ausgegangen ist und in welchen Umfang ich die alten Fahrberechtigungen wieder bekommen habe.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 27.04.2011, 13:57
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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Paralyzer
Beitrag 27.04.2011, 14:04
Beitrag #35


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Na wenn da nur B steht,dann gibts auch nur B...da ist dann wohl bei der Antragsstellung was"überhört" worden... dry.gif

Edith sagt:Aber für Auto und 50 ccm Roller reicht das ja....


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Elster
Beitrag 06.05.2011, 09:40
Beitrag #36


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Fahrprobe habe ich gestern abgelegt, die Tage davor habe ich jeweils eine Doppelstunde genommen, also 6 Fahrstunden insgesamt.

Man war ich bei der Fahrprobe nervös, deswegen auch gleich beim anfahren den Motor abgewürgt wink.gif später gleich nochmal, irgendwie hatte ich Pudding in den Beinen.
Fahrlehrer meinte, dürfte nichts schief gegangen sein habe alles richtig gemacht, nur die Nervosität sollte ich mal ablegen.
Sachkundige wollte/konnte leider nicht sagen, er schreibt nur die Beurteilung, entscheiden tut er ja nicht.

Jetzt heißt abwarten bis der Brief vom Straßenverkehrsamt kommt und beste hoffen, ich mag das warten nicht ^^
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erbsenzähler
Beitrag 07.05.2011, 07:21
Beitrag #37


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@Elster

verstehe daß dich das warten auf eine (positive !) antwort deiner fsst schon nervt.

aber vertrau auf das urteil deines fahrlehrers und seiner berufserfahrung, wäre es anders gelaufen, hätte er es dir sicher auch gesagt.
naja, wer wäre da nicht nervös, es ging ja um eine für dich sehr wichtige angelegenheit.

ich drück dir jedenfalls beide daumen !

gruß,
erbsenzähler
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Elster
Beitrag 26.05.2011, 11:52
Beitrag #38


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habe heute bei der FSST angerufen weil ich immer noch keine Nachricht bekommen habe bezüglich der geleisteten Fahrprobe.
der Sachkundige hat mich sehr sehr schlecht beurteilt unter anderem Gefährdung des Straßenverkehrs, meine Fahrschule viel vom glauben als sie das gelesen hat und hat gleich Beschwerde beim Tüv eingelegt.
grobe Gefährdung des Straßenverkehrs hätte mein Fahrlehrer auch sofort auf die Bremse gehauen und oder auch der Sachverständige sich doch schon im Auto bemerkbar machen müssen? so dass ich nicht weiter fahren darf bei der Fahrprobe?

Ich war sehr nervös aber habe bei der Fahrprobe alles richtig gemacht, so auch die Meinung meines Fahrlehrers, so etwas ist ihm auch noch nicht untergekommen.

Fakt ist momentan das ich die Fahrprobe auf Kosten des Tüv's noch einmal ablegen muss, genaueres dazu werde ich heute Abend oder morgen mitteilen, mein Fahrlehrer hat heute noch einmal ein Gespräch mit dem Chef des Tüv's wo es um den Termin geht für die neue Fahrprobe.

Das hat mich gerade umgehauen, jetzt weiß ich auch warum der Sachkundige sich nach der Fahrprobe geweigert hat ein kurzes Statement zur Fahrprobe abzugeben.

noch mal den ganzen Mist dachte schon wäre mit durch, kann echt nicht sein sad.gif
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Elster
Beitrag 26.05.2011, 15:51
Beitrag #39


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ich werde jetzt einen neuen Termin zur Fahrprobe vom Tüv bekommen.
als Sachverständiger wird dann jmd aus der Bezirksleitung des Tüv anwesend sein.

Kosten dafür trägt der Tüv.

also alles nochmal von vorne, hätte große Lust den Sachverständigen aus der ersten Fahrprobe irgendwie an den Karren zu fahren, hoffe das dieser nie wieder Prüfen wird.
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Jack Daniels
Beitrag 26.05.2011, 19:01
Beitrag #40


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So wie ich das sehe bekommt der der Prüfer der ersten Fahrprobe eh was auf die Glocke wenn der Sachverständige der dich unter die Lupe nimmt nicht zum gleichen Ergebnis kommt wie der Erste. Das da was im Busch ist würde ich mal aus dem Bauchgefühl raus daran festmachen das der Tüv die Kosten übernimmt.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 26.05.2011, 19:10
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 26.05.2011, 19:11
Beitrag #41


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Zitat (Jack Daniels @ 26.05.2011, 20:01) *
So wie ich das sehe bekommt der der Prüfer der ersten Fahrprobe eh was auf die Glocke wenn der Sachverständige der dich unter die Lupe nimmt nicht zum gleichen Ergebnis kommt wie der Erste.
Warum? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Jack Daniels
Beitrag 26.05.2011, 19:56
Beitrag #42


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Wenn es zb schon mehrfach Beschwerden über diesen Prüfer gab?
So großzügig ist der Tüv in der Regel nicht das sie so einfach auf ihre Gebühren verzichten.
Im Verein ist ein Fahrlehrer der sich schon öfters beklagt das man gegen selbstherrliche Prüfer kaum ankommt, erst nach massiven Beschwerden mehrerer Fahrschulen aus mehreren Regionen kann es mal sein das sie die eine oder andere Prüfung überprüfen. Aber das Prüfungen auf Kosten des Tüvs gehen hat er in knapp 40 Jahren sehr selten erlebt,dann aber immer erst wenn die Anzahl der Beschwerden extrem hoch war und die Fehlentscheidungen mehr als krass.

Das Problem ist ja das man Prüfungsfahrten hinterher nicht mehr nachvollziehen kann da nicht wirklich dokumentiert
Warum also soll der Tüv eine Wiederholung der Fahrt auf ihre Kosten machen nur weil der Fahrlehrer und der "Prüfling" mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind? Ausser dieser Prüfer ist schon mehrfach negativ aufgefallen.
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Mr.T
Beitrag 26.05.2011, 20:05
Beitrag #43


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Gut, dass du das Alles so weißt.


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Jack Daniels
Beitrag 26.05.2011, 21:12
Beitrag #44


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Dann erklär mal weswegen sich der Tüv so in die Kurve legt?
Zitat
ich werde jetzt einen neuen Termin zur Fahrprobe vom Tüv bekommen.
als Sachverständiger wird dann jmd aus der Bezirksleitung des Tüv anwesend sein.

Kosten dafür trägt der Tüv.


Nur weil Elster sich nicht richtig beurteilt fühlt und der Fahrlehrer es auch nicht so sieht wie es im Gutachten steht dürfte das für den Tüv kein Grund sei eine Fahrprobe auf eigene Kosten zu wiederholen,da steckt was dahinter.
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Mr.T
Beitrag 27.05.2011, 10:24
Beitrag #45


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Zitat (Jack Daniels @ 26.05.2011, 22:12) *
da steckt was dahinter.
Ich habe dir doch nicht widersprochen, oder?


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Elster
Beitrag 27.05.2011, 13:51
Beitrag #46


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Zitat (Mr.T @ 26.05.2011, 21:05) *
Gut, dass du das Alles so weißt.

des liest sich ein bisl sarkastisch, auch wenn ich nicht glaube-hoffe das es so gemeint war^^

@Jack Daniels
dein Bauchgefühl ist schon richtig.
es gab schon einige Vorfälle in meiner Fahrschule und in meinen Fall war es dann das eine mal zu viel da ist der Fahrschule dann der Kragen geplatzt.
muss auch andere Fälle gegeben haben den man sei nicht gerade glücklich mit den Sachverständigen seitens des Tüv's.

in 2 Wochen habe ich meine neue Fahrprobe.
werde vorher auch noch ein paar Fahrstunden nehmen, auch gesponsert vom Tüv wink.gif
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Uwe W
Beitrag 27.05.2011, 16:16
Beitrag #47


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Dass der TÜV jetzt auch noch die vorbereitenden Fahrstunden sponsert, kommt mir aber etwas spanisch vor. think.gif

Vielleicht verzichtet ja nur die Fahrschule darauf, von Dir Geld zu verlangen?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.05.2011, 16:56
Beitrag #48





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Oder der TÜV will was unter den Teppich kehren.
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Elster
Beitrag 27.05.2011, 17:14
Beitrag #49


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wegen den Fahrstunden, mir wurde mitgeteilt das keine Kosten mehr auf mich zu kommen
und man sich die Auslagen für die Fahrstunden + Fahrlehrer Prüfungsfahrt vom Tüv bezahlen lässt.

mir kann es egal sein, solang ich nicht ein schwarzen Tag erwische und dann 2 negative Beurteilungen in meiner Akte stehen hab wink.gif
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erbsenzähler
Beitrag 15.06.2011, 16:12
Beitrag #50


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@Elster

wie ist denn die 2. fahrprobe ausgegangen ?

ich hoffe, diesmal gut für dich.


gruß,
erbsenzähler
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