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> Vorübergehende Haltverbote
Herrn Schorch
Beitrag 02.09.2013, 22:44
Beitrag #301


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Wenn ich dran vorbei fahren muss, stehen die wohl vor einem benutzbaren Seitenstreifen - also regelwidrig.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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erwin_a
Beitrag 03.09.2013, 07:37
Beitrag #302


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Sie stehen dann links von einer Fahrbahnmarkierung, wobei sich rechts neben dieser Parkbuchten befinden.
Zu benutzen sind diese nur theoretisch, weil durch VZ hier verboten. wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 03.09.2013, 08:49
Beitrag #303


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Das Befahren ist auch durch die VZ. (HV) nicht verboten - aber wir wiederholen uns ...


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durban
Beitrag 03.09.2013, 09:09
Beitrag #304


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Hm, jetzt kann ich Euch beiden ehrlich gesagt nicht mehr folgen. think.gif

Denken wir uns mal das VZ 295 weg. Und auch die Autos, die verbotswidrig auf dem Seiten-/ Parkstreifen stehen. Darf man dann am Fahrbahnrand parken?


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Proxima Estación: Esperanza.
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janr
Beitrag 03.09.2013, 09:23
Beitrag #305


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Zitat (Herrn Schorch @ 03.09.2013, 09:49) *
Das Befahren ist auch durch die VZ. (HV) nicht verboten - aber wir wiederholen uns ...
Nochmal: Das Überfahren eines Z295 ist dann verboten, wenn man dahinter nicht parken will.
Da man dahinter nicht parken darf, darf man auch nicht über die Linie fahren.

Ich weis, daß ist der Wortlaut der StVO und sicherlich nicht so gedacht, aber so steht es geschrieben.
Daher auch mein tongue.gif damit man die Ironie etwas erkennt.

Und das langsame FZ darauf fahren sollen/müßen stimmt auch nur agO.

Und als in M mal vor einen Friedhof so eine Kombi stand fragte ich den Polizisten ob ich auch der Fahrbahn parken dürfe, da es ja keine erste Reihe gibt, und da es lt ZZ auf der Farhbahn nicht verboten war. Er hat etwas seltsamt gschaut. Nach einer Stunde waren die Schilder weg und alle parkten wieder auf dem Seitenstreifen. wavey.gif

So eine Kombination ist nun mal unglücklich, das hast du selber bereits bemerkt. smile.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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mir
Beitrag 03.09.2013, 09:56
Beitrag #306


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Zitat (MisterOJ @ 28.04.2013, 14:34) *
Wenn man sich das "Zz" genauer anschaut:


Wenn ich mir das Bild ansehen will, sieht es so aus:

Angehängte Datei  imageshack.png ( 405.18KB ) Anzahl der Downloads: 5


Das bleibt auch so, wenn ich irgendwo draufklicke oder neu lade, muß wohl zum Foto gehören ...


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redonner sa grandeur à l'europe!
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janr
Beitrag 03.09.2013, 10:00
Beitrag #307


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oben rechts ist ein x und das schließt das Werbe-Fenster (nicht beim Browser laugh2.gif )

aber gesehen hab ich das bis jetzt auch noch nicht unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 03.09.2013, 10:04
Beitrag #308


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Wenn Du das ImageShack.us erlaubst, dann kannst Du es auch wegclicken.
Ansonsten hier mal die Abschrift des Zz:
Am 29.04. - 2.5.13
Von 700 - 1700
Auch auf dem Gehweg
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ukr
Beitrag 03.09.2013, 12:13
Beitrag #309


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Update: Als ich dort heute vorbei gefahren bin, stand gerade das Ordnungsamt da. Die Parkbuchten waren weitgehend frei (msdwgi). An den wenigen Fahrzeugen die dort noch parkten hingen aber auch keine Knöllchen (warum auch). Und man hat offensichtlich nachträglich auf dieses Schild


mit blauem Stift ein "3.9." gekritzelt whistling.gif

Zitat (durban @ 03.09.2013, 10:09) *
Darf man dann am Fahrbahnrand parken?

Ich sage: Ja.
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Mitleser
Beitrag 03.09.2013, 12:34
Beitrag #310


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Zitat (ukr @ 03.09.2013, 13:13) *
Zitat (durban @ 03.09.2013, 10:09) *
Darf man dann am Fahrbahnrand parken?

Ich sage: Ja.
Zumindest solange der Seitenstreifen rechtlich unbenutzbar ist - also entweder blockiert oder zum Halten verboten und zum sinnigen Befahren/Ausweichen zu kurz/unnötig.
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ukr
Beitrag 03.09.2013, 15:45
Beitrag #311


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Das reicht mir schon. laugh2.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 03.09.2013, 19:40
Beitrag #312


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Zitat (Mitleser @ 03.09.2013, 13:34) *
Zumindest solange der Seitenstreifen rechtlich unbenutzbar ist - also entweder blockiert oder zum Halten verboten und zum sinnigen Befahren/Ausweichen zu kurz/unnötig.

Und weil wir uns hier in der Theorie befinden, tritt dieser Fall nie ein. Schließlich dürfte für das Ausweichen mit einem Krankenfahrstuhl stets genug Platz sein. Die Sinnfrage dürfte derweil für die StVO eher unbeachtlich sein.


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ukr
Beitrag 04.09.2013, 16:18
Beitrag #313


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Heute wurde -offensichtlich auf Drängen des OA- die Beschilderung geändert. Ich geb's auf crybaby.gif

Anfang:


Ende:


Anfang:


Mitte:
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erwin_a
Beitrag 04.09.2013, 17:17
Beitrag #314


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Nochmal zum Zusatzzeichen "Auf dem Seitenstreifen"
Zitat (janr @ 03.09.2013, 10:23) *
So eine Kombination ist nun mal unglücklich

Genau thumbup.gif
Darum hatte ich auch schon geschrieben:

Zitat (erwin_a @ 01.09.2013, 23:58) *
Daher kann dort grundsätzlich auf der Fahrbahn gehalten oder sogar geparkt werden. Allerdings wird diese Schilderanordnung meistens da angebracht, wo auf der Fahrbahn eine andere Regelung getroffen werden soll. Auch macht das ZZ."auf dem Seitenstreifen"nur Sinn, wenn noch eine zeitliche Begrenzung oder eine andere Einschränkung durch Zusatzzeichen mit angebracht ist.

Auch wie folgt schließe ich mich @janr an
Zitat (janr @ 03.09.2013, 10:23) *
Zitat (Herrn Schorch @ 03.09.2013, 09:49) *
Das Befahren ist auch durch die VZ. (HV) nicht verboten - aber wir wiederholen uns ...
Nochmal: Das Überfahren eines Z295 ist dann verboten, wenn man dahinter nicht parken will.
Da man dahinter nicht parken darf, darf man auch nicht über die Linie fahren.

ukr, die neue Beschilderung ist natürlich auch ein Lacher.
Und wieder wurden die Pfeile vertauscht (mal abgesehen vom Zusatzzeichen)... crybaby.gif
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Ichtyos
Beitrag 04.09.2013, 17:49
Beitrag #315


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Zitat (ukr @ 04.09.2013, 17:18) *
Heute wurde -offensichtlich auf Drängen des OA- die Beschilderung geändert. Ich geb's auf crybaby.gif

Nicht doch - verfasse doch einfach noch mal eine


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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erwin_a
Beitrag 04.09.2013, 20:32
Beitrag #316


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Der gute Wille war zu erkennen rofl1.gif scared.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 04.09.2013, 20:56
Beitrag #317


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@ erwin_a:
Zitat (janr @ 03.09.2013, 10:23) *
Zitat (Herrn Schorch @ 03.09.2013, 09:49) *
Das Befahren ist auch durch die VZ. (HV) nicht verboten - aber wir wiederholen uns ...
Nochmal: Das Überfahren eines Z295 ist dann verboten, wenn man dahinter nicht parken will.
Da man dahinter nicht parken darf, darf man auch nicht über die Linie fahren.

Durch die Wiederholung wird die Aussage aber weiterhin nicht belegt. Zitierungen aus Regelungen für Sonderwege können dabei nicht einschlägig sein.


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erwin_a
Beitrag 04.09.2013, 21:09
Beitrag #318


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Dann wirst du wohl mit den Zweifeln leben müssen. wavey.gif
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janr
Beitrag 04.09.2013, 21:09
Beitrag #319


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Erster Satz zum Zeichen 295
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
wavey.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 04.09.2013, 21:12
Beitrag #320


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@ janr: Warum darf sie dann zum Parken überfahren werden?
@ erwin_a: Ich habe keine Zweifel.


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janr
Beitrag 04.09.2013, 21:17
Beitrag #321


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Wer hat denn so Gesetze gemacht? wavey.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 05.09.2013, 18:48
Beitrag #322


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Ich werte das mal als Zustimmung. tongue.gif


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janr
Beitrag 05.09.2013, 19:15
Beitrag #323


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MSDWGI wäre ja wohl klar, aber mit geht es um die genaue Auslegung und da muß nachgebessert werden wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 06.09.2013, 07:52
Beitrag #324


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Zitat (erwin_a @ 04.09.2013, 21:32) *
Der gute Wille war zu erkennen rofl1.gif scared.gif

Der Wille mag ja dagewesen sein, jedoch es fehlte die Fachkompetenz!!! ranting.gif


OJ, der über soviel Schilda-Murks blink.gif ist


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ukr
Beitrag 05.12.2013, 19:04
Beitrag #325


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Ist das Parken im grauen Bereich verboten und wenn ja, warum?

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ulm
Beitrag 05.12.2013, 19:32
Beitrag #326


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MSDWGI

Eigentlich hätte man auch ein temporäres für den gesamten Bereich hinter dem temporären Haltverbot anordnen müssen, da das betonierte eingeschränkte Haltverbot nun zwar eine Mitte hat, aber keinen Anfang mehr.
Im grauen Bereich hinter dem 286-30 ist es aber eigentlich eindeutig, davor ist es eindeutig zweideutig und damit zugunsten des Verkehrsteilnehmer kein eingeschränktes Haltverbot.
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erwin_a
Beitrag 05.12.2013, 22:07
Beitrag #327


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Zitat (ukr @ 05.12.2013, 19:04) *
Ist das Parken im grauen Bereich verboten und wenn ja, warum?


ist nicht verboten wavey.gif
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QTV
Beitrag 05.12.2013, 22:09
Beitrag #328


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Schließe mich an - zumindest bis zum Mittelschild nicht. whistling.gif
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Achim
Beitrag 10.12.2013, 13:52
Beitrag #329


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Das nach Zeichen 283-20 geparkt werden darf, sofern die Gültigkeit durch Zusatzzeichen gegeben ist, ist klar. Diese Parkerlaubnis gilt dann bis Zeichen 286-30. Hier folgt dann dahinter Parkverbot, da vorher kein entsprechendes Zeichen vorhanden ist.
Schwerer wird es außerhalb der Geltung der Zeichen 283. Dann wären diese ja nicht da und hätten auch keine verkehrsrechtliche Wirkung. Hier würde ich jedoch auf Verbotsirtum reiten.


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rapit
Beitrag 10.12.2013, 14:51
Beitrag #330


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Zitat (Achim @ 10.12.2013, 13:52) *
Diese Parkerlaubnis gilt dann bis Zeichen 286-30. Hier folgt dann dahinter Parkverbot, da vorher kein entsprechendes Zeichen vorhanden ist.

blink.gif weil?

Hat 286-30 die Funktion des HV-Anfanges, wenn das Anfangszeichen fehlt? Oder ist es schlicht unbeachtliches Straßenbegleitblech?

Deiner Meinung nach würde also bei der Abfolge 286+Zz (zeitl. Beschränkung) -- 286-30 ohne Zz ab 286-30 ein unbeschränktes Parkverbot gelten? think.gif


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Achim
Beitrag 10.12.2013, 15:21
Beitrag #331


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Die Geltung der Verkehrszeichen ist ab Standort festgelegt. Folglich kann vor Z 286-30 kein Haltverbot gelten. Damit kann Z 286-30 lediglich den Anfang benennen. Dieses Zeichen als "Straßenbegleitblech" zu bezeichnen, wird wohl unter uns diskussionswürdig sein, aber den Richter wirst Du hier kaum von diesem Standpunkt überzeugen.

Für den Rest der Frage komme ich mit Deiner Zeichennummerierung nicht richtig zurecht. Du meinst sicher Z 283 mit zeitlicher Beschränkung think.gif
Zeichen 283 mit zeitlicher Beschränkung entfaltet nur zum Geltungszeitraum eine Wirkung. Damit ist es außerhalb des Geltungszeitraumes nicht da. Dann wäre die gesamte Strecke durch Z 286-10 -> 286-30 -> 286-20 mit eingeschränktem Haltverbot belegt.
Im zeitlichen Geltungsbereich stellt sich die Wirkung anders dar:
Z 286-10 -> Beginn, Ende mit Z 283-10 +ZZ (da neue Reglung alte aufhebt)
Z 283-10 -> Z 283-20 Haltverbot, endet auch am Z 283-20
jetzt ist parken zulässig, da ja durch Z 283-20 beendet
ab Z 286-30 beginn neues Parkverbot, oder der Richter glaubt an "Straßenbegleitblech"


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biffer
Beitrag 10.12.2013, 15:28
Beitrag #332


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Ich vertrete ja die Auffassung, dass ein Z. 286-30 für sich allein genommen keinen Beginn kennzeichnen kann. Die StVO spricht hier nämlich von "in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen", was meiner Meinung nach das Vorhandensein einer Verbotsstrecke erfordert. Und ohne Anfangszeichen existiert diese nicht.

Die Mehrheit hier im VP sieht das aber glaube ich anders.


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Mitleser
Beitrag 10.12.2013, 15:39
Beitrag #333


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Zitat (biffer @ 10.12.2013, 15:28) *
Die Mehrheit hier im VP sieht das aber glaube ich anders.
Ich sehe das nicht anders. Und ich finde dieses Beispiel ("Deiner Meinung nach würde also bei der Abfolge 286+Zz (zeitl. Beschränkung) -- 286-30 ohne Zz ab 286-30 ein unbeschränktes Parkverbot gelten?") von @rapit sehr gelungen.
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Achim
Beitrag 10.12.2013, 15:47
Beitrag #334


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Wie bereits geschrieben, muss man davon den Richter überzeugen. Und das wird wohl sehr schwer werden.

Zitat (Mitleser @ 10.12.2013, 15:39) *
Und ich finde dieses Beispiel ("Deiner Meinung nach würde also bei der Abfolge 286+Zz (zeitl. Beschränkung) -- 286-30 ohne Zz ab 286-30 ein unbeschränktes Parkverbot gelten?") von @rapit sehr gelungen.
Jetzt verstehe ich das Beispiel lightbulb.gif
Aus diesem Grund wird bei meiner Straßenverkehrsbehörde an jedes mobile Z283/286 das entsprechende Zusatzzeichen angehangen. Sonst gäbe es genau dieses Problem.


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rapit
Beitrag 10.12.2013, 15:59
Beitrag #335


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Zitat (Achim @ 10.12.2013, 15:47) *
Jetzt verstehe ich das Beispiel lightbulb.gif

OK, demnächst schreibe ich's doppelt. Oder tippe langsamer laugh2.gif

Genau diese Anordnungen kenne ich aber (als Festinstallation).
Unsere SVB versucht so, Schilderbäume àla Berlin zu verhindern, an welchen Anfangs- und Endezeichen zugleich hängen. Auf das Endezeichen will man auch nicht verzichten, weil der neue Anfang suggeriert, davor wäre alles erlaubt.

Ich bin ja der Meinung, man sollte einfach die Pfeile weglassen.
Wenn man dann natürlich konsequent vertritt, zu Zeiten außerhalb des Zz müsse man sich das VZ insgesamt wegdenken, gilt zu den davon abweichenden Zeiten ungewollt das frühere HV weiter, auch blöd. think.gif
Vertretbar und zugunsten des VT anzuwenden ist aber mMn, dass ab dem Schild mit neuer zeitlicher Regelung eine "neue den ruhenden Verkehr betreffende Regelung" gegeben ist. => einfach den Gesetzestext ordentlich formuliert und praktisch angewandt, wäre Berlin ruckzuck schuldenfrei: so viel Blech, das man für 500 € das Stück verkaufen könnte rolleyes.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.12.2013, 18:01
Beitrag #336


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Zitat (rapit @ 10.12.2013, 15:59)
Unsere SVB versucht so, Schilderbäume àla Berlin zu verhindern,


Man hat mich gerufen? " temp. mobile... Bla bla, heben VZ auf die das Parken erlauben".
Erlaubt ein 283/286 Baum das Parken und hebt das einsame temporäre 283 die alteingesessene WG auf?



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rapit
Beitrag 10.12.2013, 18:10
Beitrag #337


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nein, der Baum erlaubt schließlich kein Parken whistling.gif

OT: Wie war's im Apfel?


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.12.2013, 18:21
Beitrag #338


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OT AW: KALT, nun erkältet *SchnupfHust* muss aber grad noch Elben und Zwerge abarbeiten, welche für eine Abendpremiere natürlich die Hauptberufsverkehrsader von morgens bis abends von 3 auf eine Spur verkleinern.
Lustige Bilder noch auf der Cam :-)
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Jens
Beitrag 10.12.2013, 18:23
Beitrag #339


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Haltverbot für Fußgänger? unsure.gif

Angehängte Datei  HaltverbotFussgaenger.jpg ( 95.08KB ) Anzahl der Downloads: 1


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MisterOJ
Beitrag 10.12.2013, 18:36
Beitrag #340


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Zitat (Jens @ 10.12.2013, 18:23) *
Haltverbot für Fußgänger? unsure.gif

no.gif STEHENBLEIB-Verbot


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.12.2013, 18:54
Beitrag #341


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Zitat (Jens @ 10.12.2013, 18:23) *
Haltverbot für Fußgänger? unsure.gif

na ja, wenn es für eine Verkehrsart Parkplätze gibt, muss es auch Verbote geben:

(hatten wir irgendwo schon mal, finde es aber nicht wieder)


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erwin_a
Beitrag 10.12.2013, 20:44
Beitrag #342


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Zitat (Mitleser @ 10.12.2013, 15:39) *
Zitat (biffer @ 10.12.2013, 15:28) *
Die Mehrheit hier im VP sieht das aber glaube ich anders.
Ich sehe das nicht anders.

ich ebenso wenig. Mit Z. 286-30 kann keine HV-Strecke anfangen. wavey.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 10.12.2013, 18:01) *
hebt das einsame temporäre 283 die alteingesessene WG auf?


im Bereich der Überschneidung (Pfeil rechts), natürlich. wavey.gif

Zitat (Jens @ 10.12.2013, 18:23) *
Haltverbot für Fußgänger? unsure.gif

blink.gif Sowas hab ich ja noch nie gesehen unsure.gif crybaby.gif

Zitat (rapit @ 10.12.2013, 18:54) *
na ja, wenn es für eine Verkehrsart Parkplätze gibt,..

die aber in dem Fall nicht verbindlich sind whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.12.2013, 23:15
Beitrag #343


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Zitat (erwin_a @ 10.12.2013, 20:44) *
im Bereich der Überschneidung (Pfeil rechts), natürlich. wavey.gif


"2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben"

Aha, wieder was gelernt. Z283/286 sind VZ die das PArken erlauben. Soviele Parkplätze in Berlin, sowenig Zeit.....
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.12.2013, 01:18
Beitrag #344


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Zitat (erwin_a @ 10.12.2013, 20:44) *
im Bereich der Überschneidung (Pfeil rechts), natürlich. wavey.gif
Es gelten aber für eine Stunde beide Zeichen gleichzeitig, warum soll dann das Zeichen mit der größeren Beschränkung automatisch gelten? think.gif

... und warum hat man das temporäre Zusazzeichen nicht einfach unter das rechte Zeichen 283 geklebt, das wäre dann ein wenig übersichtlicher dry.gif


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ukr
Beitrag 11.12.2013, 09:44
Beitrag #345


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.12.2013, 23:15) *
Aha, wieder was gelernt. Z283/286 sind VZ die das PArken erlauben. Soviele Parkplätze in Berlin, sowenig Zeit.....

Das ist leider bei der oberflächlichen Auswertung der neuen StVO raus gekommen, aber nicht nur in Berlin. "Ihr müsst nix mehr abkleben". Hat übrigens auch Schurig so ähnlich in seinem Buch. whistling.gif

Da aber die ganze Regelung für die Tonne ist, sind solche Feinheiten ohnehin nicht der Rede wert.

Danke übrigens @Alle an die Einschätzungen zu meinem Beispiel. Die zuständige VKÜ sieht nämlich in diesem Fall eine Fortgeltung des eingeschränkten Haltverbots, da das mobile Haltverbot den Bereich lediglich unterbricht, aber keinesfalls beendet.
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haschee
Beitrag 11.12.2013, 10:13
Beitrag #346


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So doof ist die Überlegung jetzt nicht. thread.gif

Problem ist nur, da scheitert es leider an der Aufhebungs-Formulierung "die das Parken erlauben".



Zeichen 286 kann z. B. durchaus an Stellen das Halten erlauben an denen es normal nicht erlaubt wäre.
Zitat
darf (nicht länger als drei Minuten) auf der Fahrbahn halten

Zeichen 283 geht §12 (allgemeine Verkehrsregel) vor.

Enge Straßen sind also eher was für Zeichen 283.




Und erlaubt ein Zeichen 283 mit [8-17] das Parken in der Zeit von 17-8?

Das hat natürlich eine gewisse Logik, aber... whistling.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mitleser
Beitrag 11.12.2013, 10:18
Beitrag #347


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Zitat (haschee @ 11.12.2013, 10:13) *
Zeichen 286 kann z. B. durchaus an Stellen das Halten erlauben an denen es normal nicht erlaubt wäre.
Zitat
darf (nicht länger als drei Minuten) auf der Fahrbahn halten

Zeichen 283 geht §12 (allgemeine Verkehrsregel) vor.
Dumm nur, dass die Klammern im Original fehlen. Dadurch ergibt sich eine andere Bedeutung.
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rapit
Beitrag 11.12.2013, 10:34
Beitrag #348


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Zitat (ukr @ 11.12.2013, 09:44) *
Die zuständige VKÜ sieht nämlich in diesem Fall eine Fortgeltung des eingeschränkten Haltverbots, da das mobile Haltverbot den Bereich lediglich unterbricht,

warste im Norden? laugh2.gif

Zitat (haschee @ 11.12.2013, 10:13) *
erlaubt ein Zeichen 283 mit [8-17] das Parken in der Zeit von 17-8?

Man könnte tatsächlich argumentieren, dass das Zz dies tut. Denn Zz sind VZ... Ohne dieses VZ wäre rund um die Uhr HV. Das Zz wird also aufgehoben durch das mobile HV.
Sind aber schon arge Klimmzüge unsure.gif


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Achim
Beitrag 11.12.2013, 11:26
Beitrag #349


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Zitat (ukr @ 11.12.2013, 09:44) *
Danke übrigens @Alle an die Einschätzungen zu meinem Beispiel. Die zuständige VKÜ sieht nämlich in diesem Fall eine Fortgeltung des eingeschränkten Haltverbots, da das mobile Haltverbot den Bereich lediglich unterbricht, aber keinesfalls beendet.

Die Behörde glaubt also an Verschachtelung von Verkehrszeichen. Und was ist mit der Regel, dass neue Verkehrszeichen die alte Reglung beenden think.gif


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MisterOJ
Beitrag 11.12.2013, 13:17
Beitrag #350


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Zitat (ukr @ 11.12.2013, 09:44) *
Die zuständige VKÜ sieht nämlich in diesem Fall eine Fortgeltung des eingeschränkten Haltverbots, da das mobile Haltverbot den Bereich lediglich unterbricht, aber keinesfalls beendet.

Also doch ne Z283-Verschachtelung !? wacko.gif

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