Übertretung der Strassenverkehrsornung in italien |
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Übertretung der Strassenverkehrsornung in italien |
24.05.2010, 18:47
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48299 |
Gibt es in Italien keine Verjährung oder etwas ähnliches? Vielen Dank für eure Hilfe im voraus. Gruß Rafael |
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24.05.2010, 18:53
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
In diesem Thread gehts auch um Bußgelder aus Italien. Da steht irgendwo was von einer dreijährigen Verjährungsfrist
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.05.2010, 19:02
Bearbeitungsgrund: Link korrigiert
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26.05.2010, 07:58
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54232 |
guten Morgen
ich habe auch letzte Woche ein Einschreiben erhalten. Fahren in einer verkehrsberuhigten Zone ohne Genehmigung im Juni 2009 ; 119,00 Euro Inwieweit kann dies eingetrieben werden? Vielen Dank vorab Grüße Lisa1957 |
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26.05.2010, 08:11
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Schau z.B. hier: Strafzettel in Italien (pdf-Dokument)
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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26.05.2010, 11:31
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die in der im vorstehenden Thread verlinkten Ausarbeitung erwähnte Vollzugshilfe bezieht sich nur auf die Halterfeststellung und die Zustellung des Bußgeldbescheids, nicht auch auf die Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Damit ist - zumindest vorerst - nicht zu befürchten, dass nach einem Verstoß in Italien eines Tages ein deutscher Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht und einen dort verhängten Bußgeldbescheid mitsamt Gebühren kassieren will.
Folgen kann ein offener Bußgeldbescheid - wie in der Ausarbeitung auch erwähnt - jedoch noch während des Fristlaufs für die Vollstreckungsverjährung, die in Italien 5 lange Jahre beträgt, im Lande selbst haben. Wer aber nicht vorhat, in diesen 5 Jahren wieder einmal nach Italien zu fahren, hat demnach - noch - nichts zu befürchten. |
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