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> Wann sind die 15 Jahre um ?
Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 15:21
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Forum,

eine Weile lese ich hier schon mit. Ich finde es toll das es so ein Forum gibt. Ich bin mit meinem Problem wohl nicht allein..
Im Juli 1995 wurde ich mit 1.7 Promille erwischt und meinen Führerschein war ich los... Das genaue Datum weiss ich nicht mehr und habe auch keine Unterlagen mehr. Eine dicke Geldstrafe war aber auch noch dabei. Im Oktober 1995 wurde ich von einem Streifenwagen gestoppt. Ich war mit dem Fahrad unterwegs. Im dunkeln ohne Licht, aber mit 1,2 Promille. Wieder eine saftige Geldstrafe. Nun hatte ich auch nie die Absicht einen neuen Führerschein zu machen. Ich bin die letzten Jahre gut ohne aus gekommen. Nun werde ich wohl am Jahresende von der Stadt aufs Land ziehen. Da wäre ein Führerschein natürlich sehr von Vorteil.
Meine Frage: Zählt das mit dem Fahrad auch mit? Einen Führerschein hatte ich da ja schon nicht mehr.

Ich sag mal schon Danke !
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 15:25
Beitrag #2





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Wann kam das Urteil/Strafbefehl für die Fahrradaktion im Oktober 1995?

Andernfalls nimmst Du mal auf der FEN Akteneinsicht.

Dann siehst Du was für Informationen die von Dir haben.

Zusätzlich kann ich Dir nur empfehlen mal einen Auszug aus dem VZR anzufordern.
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 15:25
Beitrag #3


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Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 16:21) *
Zählt das mit dem Fahrad auch mit?
Ja. Das ist aber nicht weiter schlimm.

Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 16:21) *
Im Juli 1995 wurde ich mit 1.7 Promille erwischt und meinen Führerschein war ich los... Das genaue Datum weiss ich nicht mehr und habe auch keine Unterlagen mehr.
Finde heraus, wann damals das Urteil gesprochen wurde, bzw. wann der Richter den Strafbefehl unterschrieben hat. 15 Jahre nach diesem Datum kannst du eine neue Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU beantragen.



Zitat (charly68 @ 28.04.2010, 16:25) *
Wann kam das Urteil/Strafbefehl für die Fahrradaktion im Oktober 1995?
Das ist doch egal, da es bei der Eintragung keine Anlaufhemmung gibt. Entscheidend ist das von mir bereits erfragt Datum der Verurteilung für die erste Fahrt.


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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 15:27
Beitrag #4


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Es kam im Oktober 95. Aber genau weiß ich das Datum nicht mehr.Beim Umzug in eine andere Wohnung 1999 sind einige Sachen weg gekommen.
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 15:29
Beitrag #5


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Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 16:27) *
Es kam im Oktober 95.

Dann kannst du im Oktober 2010 eine neue FE bekommen. Du kannst ja mal einen Termin bei der jetzt zuständigen FSST machen zwecks Akteneinsicht, da sollte das Urteil drin enthalten sein. Aber sag denen, was du willst, die müssen die Akte erst von der anderen FSST, die früher zuständig war, besorgen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 15:35
Beitrag #6





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Zitat (Jens @ 28.04.2010, 16:25) *
Das ist doch egal, da es bei der Eintragung keine Anlaufhemmung gibt. Entscheidend ist das von mir bereits erfragt Datum der Verurteilung für die erste Fahrt.


Wieso egal?

Wenn die Sachlage so ist wie der TE sie geschildert hat, haste recht.

Wurde aber bei der Fahhradaktion eine isolierte Sperre verhängt, dann greift die Anlaufhemmung erneut.

Von dem her ist zu hinterfragen ob die Fahrradaktion tatsächlich nur eine Geldstrafe zur Folge hatte. Der TE könnte ja auch vergessen haben uns eine evtl. Sperre anzugeben.
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 15:38
Beitrag #7


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Zitat (charly68 @ 28.04.2010, 16:35) *
Wurde aber bei der Fahhradaktion eine isolierte Sperre verhängt,

Kann nicht sein, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 16:02
Beitrag #8





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Also dann greift die isolierte Sperre nur bei Taten in Verbindung mit Fahrzeugen die Führerscheinpflichtig sind.

Oder fällt da dann das Mofa auch schon darunter?
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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 16:04
Beitrag #9


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Ich habe durch dieses Forum angeregt schon mal in Flensburg angefragt ob da noch was ist. Da kam der Bescheid letzte Woche. Da steht das nichts mehr drin steht. Die FSST ist immer noch die Gleiche. Bin nur 20 km verzogen. Müßen die mir eigentlich Auskunft geben?
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 16:08
Beitrag #10


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Zitat (charly68 @ 28.04.2010, 17:02) *
Oder fällt da dann das Mofa auch schon darunter?
Ja, immer wenns um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers geht, kommt die Entziehung der FE und eine Sperre in Betracht, bzw. eben bei Leuten ohne FE dann eine isolierte Sperre.

Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 17:04) *
Ich habe durch dieses Forum angeregt schon mal in Flensburg angefragt ob da noch was ist. Da kam der Bescheid letzte Woche. Da steht das nichts mehr drin steht.
Trotzdem wäre es möglich (und das halte ich auch für wahrscheinlich), daß die Urteile noch in der Akte sind.

Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 17:04) *
Müßen die mir eigentlich Auskunft geben?
Ja


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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 16:12
Beitrag #11


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Wie ist das denn mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Wird das da auch nach 15 Jahren gelöscht oder darf es nur nicht mehr verwendet werden, oder bringe ich da jetzt was durcheinander ?
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 16:14
Beitrag #12


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Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 17:12) *
Wie ist das denn mit dem polizeilichen Führungszeugnis.
Da tauchen deine Verurteilungen schon längst nicht mehr auf. Die müssten bereits seit 5 oder 10 Jahren (das hängt von der damaligen Anzahl der Tagessätze ab) aus dem Bundeszentralregister getilgt sein.


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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 16:16
Beitrag #13


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ECHT ??? Das werde ich wohl mal ausprobieren. Wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich das ja sowieso, oder?
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 16:17
Beitrag #14


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Was? Das Führungszeugnis?


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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 16:18
Beitrag #15


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Ja ? Wenn ich meinen Führerschein wieder haben will? Oder ?
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 16:24
Beitrag #16


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Richtig. Aber das muß ein Führungszeugnis Belegart 0 sein (so heißt das glaub ich), und das bekommst du nicht nach Haus geschickt. Du müsstest dann ein Amtsgericht benennen, an welches das Zeugnis geschickt wird, damit du das dort einsehen kannst (§30 Abs. 5 BZRG).
Außerdem wird die FSST vermutlich im Oktober kein Führungszeugnis aus dem Mai mehr akzeptieren sondern ein aktuelleres verlangen, dann hast du doppelte Kosten.

Glaub mir einfach, daß dein Führungszeugnis sauber ist. wavey.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 16:27
Beitrag #17





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Es gibt aber zwei Arten von Führungszeugnissen:

Belagart 0 = Behördenzeugnis z. B. FEB
Belagart N = für privat

Das Behördenzeugnis bekommst Du aber nicht in die Finger. Das geht direkt an die entsprechende Stelle. In Deinem Fall die FEB.

Zitat (Jens @ 28.04.2010, 17:08) *
Zitat (charly68 @ 28.04.2010, 17:02) *
Oder fällt da dann das Mofa auch schon darunter?
Ja, immer wenns um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers geht, kommt die Entziehung der FE und eine Sperre in Betracht, bzw. eben bei Leuten ohne FE dann eine isolierte Sperre.


Dann ist es jetzt klar.

Danke für die Erklärung.
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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 17:53
Beitrag #18


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Gut. Dann hat sich das ja wohl erledigt. Ist es jetzt besser die FSST anzuschreiben oder besser gleich hin fahren ?
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 17:55
Beitrag #19


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Ruf an und mach einen Termin ab. Die müssen erst die Akte aus dem Archiv holen, deshalb würd ich da nicht überraschend vorbeischauen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 17:56
Beitrag #20





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Zur Akteneinsich kannst Du jetzt schon gehen. Aber vorher Termin ausmachen.

Den Antrag selber würde ich erst kurz vor Tilgungsende stellen.
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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 17:57
Beitrag #21


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Das werde ich dann wohl mal tun. Und dann je nach lage der Dinge. Also 15 Jahre nach der letzten Entragung, richtig ?
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Jens
Beitrag 28.04.2010, 18:00
Beitrag #22


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15 Jahre nach dem Urteil (bzw. Strafbefehl) für die Trunkenheitsfahrt mit dem Kraftfahrzeug. Die zweite Fahrt (die auf dem Fahrrad) ist wohl später eingetragen, wird aber trotzdem zusammen mit der ersten getilgt.


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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 18:04
Beitrag #23


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@ Jens
Ich hoffe das du recht hast. Das Ganze war so schon bescheuert genug was ich mir damals geleistet habe. Hätte nie gedacht das mir das nach 15 Jahren noch mal so auf die Füße fällt...
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 18:09
Beitrag #24





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Ich möchte aber noch darauf hinweisen, daß derzeit manche Bundesländer erneute Prüfungen nach so langer Zeit fordern.

Z. B. Bayern verlangt für die Klasse B nach 10 Jahren solche.

Dies würde bedeuten daß Du diese ablegen musst. Ein Fahrschulbesuch (Pflichtstunden) ist aber nicht erforderlich.
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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 18:13
Beitrag #25


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Ich bin aus Mecklenburg-Vorpommern. Ob das nun ein Vorteil oder ein Nachteil ist ...... Und ich hatte ja schon 17 Jahre den Führerschein.
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2010, 18:20
Beitrag #26





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Hier ist zwar MV noch nicht gelistet.

Sollte es aber bei Dir prüfungsfrei klappen würde Dein Thread dort auch verewigt werden.
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Peter0461
Beitrag 28.04.2010, 18:27
Beitrag #27


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Ich sage erst mal Danke so weit.. Werde wohl noch öfter mit Fragen nerven. Aber ich werde euch auch auf dem Laufenden halten.Ich kümmere mich erst Mal um die FSST.
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Feuerpferd
Beitrag 28.04.2010, 18:46
Beitrag #28


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Zitat (Peter0461 @ 28.04.2010, 19:04) *
@ Jens
Ich hoffe das du recht hast.
Er hat recht. wavey.gif


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Peter0461
Beitrag 29.04.2010, 10:59
Beitrag #29


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Ich habe heute meinen gesamten Haushalt auf den Kopf gestellt und siehe an : Ich habe den Strafbefehl vom Amtsgericht wegen der Sache mit dem Fahrrad gefunden. Der ist vom 22.10.1995. Hat 600 DM gekostet. Aber von Fristen und so steht da nichts.
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Jens
Beitrag 29.04.2010, 11:27
Beitrag #30


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Zitat (Peter0461 @ 29.04.2010, 11:59) *
Ich habe heute meinen gesamten Haushalt auf den Kopf gestellt und siehe an : Ich habe den Strafbefehl vom Amtsgericht wegen der Sache mit dem Fahrrad gefunden. Der ist vom 22.10.1995.
Dann müsste der für die erste Fahrt ja noch älter sein. Ein Grund mehr, sich da wirklich schlau zu machen.


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Peter0461
Beitrag 05.05.2010, 08:25
Beitrag #31


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Ich habe jetzt einen Termin bei der Führerscheinstelle. Am 18.Mai bekomme ich Akteneinsicht. Vorher geht nicht wegen meiner Schichten. Dann schaun wir mal.....
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Peter0461
Beitrag 10.06.2010, 12:58
Beitrag #32


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Hallo,
bin ein kleines Stück weiter. Hatte nun schon 2 Termine bei der Führerscheinstelle die ich beide dann wieder wegen meiner Arbeit nicht einhalten konnte. Weil ich dann wieder um einen neuen Termin gebeten habe war die Dame so freundlich und hat mir am Telefon auskunft gegeben. Bin am 7.10.1995 mit Alk. erwischt worden. 1,79 Promille. Gerichtsurteil vom Amtsgericht vom 19.1.96. Lappen weg, Geldstrafe und 2 Jahre sperre. Ab wann zählt das denn nun mit die 15 Jahre ?
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Cojaju
Beitrag 10.06.2010, 14:01
Beitrag #33


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Zitat (Peter0461 @ 10.06.2010, 13:58) *
Ab wann zählt das denn nun mit die 15 Jahre ?


Meiner Einschätzung nach ab da:
Zitat
Gerichtsurteil vom Amtsgericht vom 19.1.96.


D.h. du musst noch ca. 7 Monate und 10 Tage ausharren.

Man möge mich dennoch berichtigen, sollte ich falsch liegen, oder etwas überlesen haben. rolleyes.gif


Gruß
Cojaju wavey.gif

P.S. Willkommen im Portal wavey.gif


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Sei nett zu den Menschen auf dem Weg nach oben,du siehst sie wieder auf dem Weg nach unten.
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SensiSid
Beitrag 10.06.2010, 14:22
Beitrag #34


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also ich hab mal gehört das wenn man seine Akte einsehen will oder sonst was damit zu tun hat fangen die 15 jahre ab dem sofort wieder an.
Also wenn du praktisch jetzt Akteneinsicht vorderst kommen weitere 15 jahre auf dich zu. ich weiss nich ob das hundertprotzentig stimmt.
Aber wenns so ist dann wäre es schade für dich
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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.06.2010, 14:32
Beitrag #35





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Sensi

das stimmt nicht.

deine Akte darfst du einsehen
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Q-Treiberin
Beitrag 10.06.2010, 14:34
Beitrag #36


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Zitat (SensiSid @ 10.06.2010, 15:22) *
also ich hab mal gehört das wenn man seine Akte einsehen will oder sonst was damit zu tun hat fangen die 15 jahre ab dem sofort wieder an.
Da hat Du was falsches gehört.
Die Zeit fängt z.B. erneut an zu laufen wenn Du einen Antrag auf Neuerteilung stellst und dieser von der FEB versagt wird. Eine normale Akteneinsicht ohne Anträge lässt diese Frist nicht neu beginnen.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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SensiSid
Beitrag 10.06.2010, 14:44
Beitrag #37


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ah okay das wusste ich wie gesagt nich ganz genau...
hatte nämlich panik meine Akte anzuvordern. aber das kann ich ja jetzt mal machen.
danke für die info wink.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.06.2010, 17:26
Beitrag #38





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Zitat (SensiSid @ 10.06.2010, 15:44) *
aber das kann ich ja jetzt mal machen.


Richtig smile.gif

aber vorher einen Termin ausmachen.

der SB muss ja erst einmal deine Akte hervorholen wavey.gif
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Peter0461
Beitrag 10.06.2010, 20:42
Beitrag #39


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Gut. Mal angenommen der Termin 19.01.11 wäre richtig und dann sind die 15 Jahre um. Darf ich auch dann erst zur FSST und den Antrag stellen ? Richtig ?
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Jens
Beitrag 10.06.2010, 20:58
Beitrag #40


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Zitat (Peter0461 @ 10.06.2010, 21:42) *
Darf ich auch dann erst zur FSST und den Antrag stellen ?

Das könntest du auch schon vorher machen. Lies dir mal diesen Thread durch, da geht um genau deine Frage


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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.06.2010, 21:18
Beitrag #41





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@Peter

@Jens hat zwar Recht, aber ich würde lieber sicher gehen und warten bis auf den Tag genau die 15 Jahre rum sind.

auf die 2 oder 3 Monate kommt es doch auch nicht drauf an, oder?
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Mr.T
Beitrag 11.06.2010, 07:21
Beitrag #42


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Zitat (klaus62 @ 10.06.2010, 22:18) *
ich würde lieber sicher gehen und warten bis auf den Tag genau die 15 Jahre rum sind.
Ich nicht. Aber das muss Jeder selbst entscheiden.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter0461
Beitrag 11.06.2010, 15:07
Beitrag #43


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Erst mal vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde warten bis die 15 Jahre rum sind. So eilig habe ich es dann doch nicht. Ich will auch kein Risiko eingehen. Ich glaube ihr hier im Forum habt mehr Ahnung als unsere Sachbearbeiter. Werde auch nur B beantragen. Den Rest brauch ich nicht mehr. Paßfotos kann ich bis dahin ja schon mal machen lassen. Wie alt darf der Sehtest maximal sein? Brauch ich sonst noch was? Außer Geld?
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Jens
Beitrag 11.06.2010, 16:11
Beitrag #44


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Der Sehtest darf bei Antragstellung maximal zwei Jahre alt sein.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.06.2010, 16:22
Beitrag #45





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Zitat (Peter0461 @ 11.06.2010, 16:07) *
Brauch ich sonst noch was? Außer Geld?


FAQ: Führerschein weg - was tun?

da steht alles drin

wavey.gif
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Peter0461
Beitrag 11.06.2010, 17:46
Beitrag #46


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Alles Klar! Nochmals Danke. Ich melde mich im Januar wieder wenn das Thema im Forum noch zu finden ist.....
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.06.2010, 17:50
Beitrag #47





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Zitat (Peter0461 @ 11.06.2010, 16:07) *
Werde auch nur B beantragen. Den Rest brauch ich nicht mehr.


Ich empfehle dann wenigstens die Klasse BE zu beantragen.

Dann könntest Du auch mal einen schwereren Anhänger/Wohnwagen ziehen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.06.2010, 18:13
Beitrag #48





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Zitat (Peter0461 @ 11.06.2010, 18:46) *
Alles Klar! Nochmals Danke. Ich melde mich im Januar wieder wenn das Thema im Forum noch zu finden ist.....


einfach dich anmelden, dann auf dein Nicknamen klicken und "Finde die Themen dieses Mitglied" noch anklicken.

und schon hast du alle Threads die du eröffnet hast wavey.gif
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Peter0461
Beitrag 06.01.2011, 09:44
Beitrag #49


Neuling
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Beigetreten: 16.04.2010
Wohnort: Mecklenburg
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Hallo Forum,
nun ist es fast so weit. Am 19. Januar sind meine 15 Jahre um. Gestern war ich zum Sehtest. Diagnose: Autofahren nur noch mit Brille..., ist mir aber auch egal. Wenn es nicht anders geht. Habe selber gestaunt wie sich meine Augen verschlechtert haben. Ich werde berichten was daraus geworden ist.

Bis denn...Peter

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.01.2011, 10:26
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.01.2011, 18:22
Beitrag #50





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Zitat (Peter0461 @ 06.01.2011, 09:44) *
Ich werde berichten was daraus geworden ist.


wir bitten darum wavey.gif
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