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> Antragsfristen
Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 20:26
Beitrag #1





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Ich kenne bisher die Regelung, daß man bis zu3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den FS neu beantragen kann.

Besteht diese Möglichkeit auch wenn man den FS nach Ende der Tilgungsfrist (15 Jahre) wieder haben möchte.

LG
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Mr.T
Beitrag 17.02.2009, 20:32
Beitrag #2


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Ja.


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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 20:33
Beitrag #3


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 20:26) *
Ich kenne bisher die Regelung, daß man bis zu3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den FS neu beantragen kann.


Kenne ich nicht.

Ich kenne die Möglichkeit, dass man frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung einer FE beantragen kann.

Zitat
Besteht diese Möglichkeit auch wenn man den FS nach Ende der Tilgungsfrist (15 Jahre) wieder haben möchte.


Mir ist die Frage unverständlich.
Wenn das Ende der Tilgungsfrist erreicht wurde, gibt es doch mit Sicherheit keine Sperrfrist mehr... blink.gif


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 20:37
Beitrag #4





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Aha, und warum sagt mir dann meine FEB dann, daß dies nicht gehen soll.

§§ konnte sie natürlich nicht nennen.

Gibt es dafür eine Erklärung?

Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 20:33) *
Mir ist die Frage unverständlich.
Wenn das Ende der Tilgungsfrist erreicht wurde, gibt es doch mit Sicherheit keine Sperrfrist mehr... blink.gif


Klar die Sperrfrist ist schon lange rum.

Beispiel:

Tilgungsende: 21.01.2012

Wann kann frühstens ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden um am 22.01.2012 den FS in Händen halten zu können?

LG
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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 20:40
Beitrag #5


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K.A.
Mr. T weiß das sicherlich...


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Jens
Beitrag 17.02.2009, 20:41
Beitrag #6


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Wenn du vor dem Erreichen der Tilungsfrist den Antrag stellst, sind die Eintragungen noch verwertbar und dürfen hinsichtlich der Eignungsfrage verwertet werden.


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Mr.T
Beitrag 17.02.2009, 20:44
Beitrag #7


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 20:37) *
Gibt es dafür eine Erklärung?
Nein.


Zitat (Jens @ 17.02.2009, 20:41) *
Wenn du vor dem Erreichen der Tilungsfrist den Antrag stellst, sind die Eintragungen noch verwertbar und dürfen hinsichtlich der Eignungsfrage verwertet werden.
Grundsätzlich richtig. Aber die FSST muss ja auch beachten, dass möglicherweise zum Zeitpunkt einer Entscheidung die Eintragungen nicht mehr verwertbar sind. Wenn dann 2 Monate vor Ende der Verwertungsfrist eine MPU mit 3-monatiger Fristsetzung angeordnet wird, wäre das ziemlich äh.. ungewöhnlich.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.02.2009, 20:48


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Jens
Beitrag 17.02.2009, 20:48
Beitrag #8


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MPU anordnen mit einer Fristsetzung die noch vor Erreichen der Tilgungsfrist liegt whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 17.02.2009, 20:51
Beitrag #9


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Dann würde ich die FSST bitten, den Antrag ruhen zu lassen, da ich an einer fiebrigen Erkältung leide.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 20:51
Beitrag #10





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Zitat (Mr.T @ 17.02.2009, 20:44) *
Grundsätzlich richtig. Aber die FSST muss ja auch beachten, dass möglicherweise zum Zeitpunkt einer Entscheidung die Eintragungen nicht mehr verwertbar sind.


Dann verstehe ich Deine Aussage richtig, wenn ich sie wie folgt interpretiere:

Ich kann den Antrag entsprechend früher stellen mit einem bestimmten Wunschausstellungsdatum für den FS welches nach dem Ende der Tilgungsfrist liegen muß. Somit dürfte die FEB zwar eigentlich noch verwerten was in der Akte und VZR verwertbar ist, kann es aber nicht mehr verwerten weil die FS-Ausstellung datumsmäßig erst nach Tilgungsende erfolgt.

LG
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Mr.T
Beitrag 17.02.2009, 21:36
Beitrag #11


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Meine Aussage bezog sich auf die "normale" Antragstellung 3 Monate vor Ende der Tilgungsfrist.
Wenn du natürlich den Antrag im März 2011 stellst und sagst, ich will die FE erst am 22.01.2012 haben, wird das wohl nicht klappen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 21:44
Beitrag #12





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Die Vorgehensweise wäre wie folgt geplant:

- Im Laufe des Jahres 2011 die Unterlagen (EH-Kurs, augenärztliches Gutachten usw.) zusammenstellen
- Antragstellung ab der KW 43/2011
- FS-Abholung 23.01.2012

LG
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Uwe W
Beitrag 17.02.2009, 23:20
Beitrag #13


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Eine Punktlandung wirst Du möglicherweise nicht hinbekommen. Meines Erachtens sollte man den Antrag so spät abgeben, dass vor dem 21.01.2012 keine Frist für eine MPU ablaufen darf.

Wenn der Behörde klar ist, dass die Frist für eine MPU nicht reicht, dann geht die Bearbeitung u.U. schneller als wenn Du den Antrag früh abgibst, die Behörde aber erst einmal eine MPU anordnet.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 23:24
Beitrag #14





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Zitat (Uwe W @ 17.02.2009, 23:20) *
Eine Punktlandung wirst Du möglicherweise nicht hinbekommen.


Das ist mir klar.

Ich will halt nicht erst nach dem 21.01. beantragen und dann noch 2 bis 3 Monate warten müssen.

Das heißt ich müßte die 2 Monatsfrist für die MPU-Aufforderung berücksichtigen.

Also dann die Antragstellung auf die KW 47/2011 bzw. 48/2011 verlegen und um zügige Bearbeitung bitten.

LG
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fragen-fragen
Beitrag 15.05.2009, 16:19
Beitrag #15


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Angesichts meines eigenen anliegens,
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=75875
würde mich interessieren ob es hier zu der
Fragestellung,durch charly68,in diesen Punkt Neuigkeiten gibt??

Vielen Dank!
Gruß
fragen-fragen
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