... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

15 Seiten V  « < 8 9 10 11 12 > »   
Reply to this topicStart new topic
> 3. EU-Führerscheinrichtlinie, nur positive Auswirkungen auf "Bestandskunden"
Jupiter
Beitrag 28.11.2014, 16:30
Beitrag #451


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Beschluss: Drucksache 460/14(B)

Es wurde nun die erste Variante beschlossen. Der Unterschied zur zweiten liegt wohl darin, dass somit auch Besitzstände seit dem 19.01.2013 gesichert werden, die z.B. durch eine eventuelle zukünftige Änderung der Fahrerlaubnisklassen eingeschränkt würden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 04.12.2014, 09:44
Beitrag #452


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes im Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 55 am 04.12.2014: klick
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 19.12.2014, 00:18
Beitrag #453


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Neuregelung in 2015: Deutscher Führerschein und (ordentlicher) Wohnsitz in Spanien

Zitat
Wer auf Mallorca lebt und mit einem deutschen Führerschein auf den Insel-Straßen unterwegs ist, sollte sich das Dokument vor dem 19. Januar kommenden Jahres genau anschauen: Wurde es vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt und ist unbefristet gültig? Oder ist es ein Führerschein der neuen Generation und enthält unter dem Punkt 4b ein Ablaufdatum?
Die Inhaber älterer deutscher Führerscheine – egal ob grau, rosa oder Scheckkarten-Format – kommen um einen Besuch der Verkehrsbehörde in Palma nicht herum, wenn sie sich gesetzeskonform verhalten wollen. Denn bis zum Stichtag am 19. Januar müssen deutsche Mallorca-Residenten ihr Dokument „erneuern".

Gilt natürlich nicht nur für Mallorca, sondern für ganz Spanien.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 19.12.2014, 09:25
Beitrag #454


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Verkündung der ersten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 60 am 19.12.2014: klick
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 19.12.2014, 15:44
Beitrag #455


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



EU-Vorlage zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 18.12.2014: klick
Anhang zu obiger Vorlage der Änderungsrichtlinie vom 18.12.2014: klick

Aus der Begründung:
Zitat
Die in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Codes und Untercodes müssen angesichts des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts, insbesondere im Bereich der Fahrzeuganpassungen und der technischen Unterstützung für Fahrer mit Behinderungen, aktualisiert werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 07.01.2015, 01:05
Beitrag #456


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Es gibt eine neue Vorlagefrage beim EuGH bezüglich der 3. EU-FS-Richtlinie:

Rechtssache C-339/14: Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Nürnberg (Deutschland) eingereicht am 14. Juli 2014 — Strafverfahren gegen Andreas Wittmann
Zitat
Ist Artikel 11 Nummer 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates so auszulegen, dass es der Entziehung eines Führerscheins gleichsteht, wenn dem Führer eines Fahrzeugs nur deshalb eine Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, weil ihm die Fahrerlaubnis bereits früher entzogen worden ist und er daher keine Fahrerlaubnis hat, und wenn zugleich angeordnet wird, dass dieser Person jedenfalls für eine bestimmte Dauer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf?


Desweiteren muss Österreich aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zahlreiche Änderungen am Führerscheingesetz vornehmen: klick.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 07.01.2015, 01:34
Beitrag #457


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Entziehung des Führerscheins = Fahrverbot? Oder was ist damit gemeint? unsure.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 07.01.2015, 08:34
Beitrag #458


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Scitch @ 07.01.2015, 01:34) *
Oder was ist damit gemeint? unsure.gif


Es dürfte hierbei um die isolierte Sperrfrist gehen.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 17.01.2015, 00:19
Beitrag #459


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Neues Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen zum Führerscheintourismus und der 3. EU-FS-Richtlinie:

OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10 - Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs im Ausland nach Entziehung im Inland

Zitat
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10

Redaktioneller Leitsatz:

1. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2006/126/EG nur in Fällen anwendbar, in denen die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis während einer noch laufenden Sperrfrist erteilt worden ist, und verstößt ansonsten gegen den unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz.

2. In denjenigen Fällen, in denen der Verdacht des sog. Führerscheintourismus besteht, weil der Fahrerlaubniserwerb im Ausland nach einer Entziehung im Inland wegen aufgetretener schwerwiegender Eignungsmängel erfolgte, ein Wiedererwerb der Fahrerlaubnis bei Anlegung der im Inland geltenden Maßstäbe den gutachterlich erbrachten Nachweis einer nachhaltigen Einstellungs- und Verhaltensänderung erfordert hätte und wenig für vertiefte Beziehungen zum Ausstellerstaat spricht, beschränkt sich die Nichtanerkennung einer gleichwohl erteilten ausländischen Fahrerlaubnis für das Inland - abgesehen von den Fällen der Fahrerlaubniserteilung noch während einer laufenden Sperrfrist oder von nachträglichen Aktualisierungen der Fahreignungsbedenken etwa durch neuerliche Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr - auf diejenigen Verfahren, in denen die Fahrerlaubnisbehörde den Nachweis führen kann, dass der Betroffene beim Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis in dem Ausstellerstaat keinen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/126/EG unterhalten hat.

3. Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, namentlich diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind. Haben die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der unionsrechtlichen Ausstellungsvoraussetzungen in eigener Kompetenz nachzuprüfen. Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Beweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber am Tag der Ausstellung die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.

4. Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung, ob bestimmte Informationen als aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührend eingestuft werden können, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Sache der nationalen Gerichte. Diese müssen die ihnen vorliegenden Informationen bei Bedarf auch dahin bewerten und beurteilen, ob es sich um unbestreitbare Informationen handelt, die beweisen, dass der Inhaber des Führerscheins zu dem Zeitpunkt, als er ihn erhielt, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte. Im Rahmen dieser Beurteilung können die nationalen Gerichte alle Umstände des bei ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen. Sie können insbesondere Informationen berücksichtigen, die darauf hinweisen, dass sich der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen.

5. Einer polnischen Fahrerlaubnis kann die Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland nach § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV nicht versagt werden, wenn keine Verlautbarung des Ausstellerstaates vorliegt, nach der sich die Inhaberin der Fahrerlaubnis im zeitlichen Zusammenhang mit der Erlangung der Fahrerlaubnis nicht mindestens 185 Tage in der Republik Polen aufgehalten hätte.


Urteil im Volltext: klick
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 17.01.2015, 12:23
Beitrag #460


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15912
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Sieht mir aus als ob da eine deutsche Behörde mal mit aller Gewalt unter erheblicher Aufwendung von Ermittlungsarbeit und Steuergeld austesten wollte wie "wasserdicht" polnische Führerscheine sind. Wenn dieses Urteil zur Folge hat daß jetzt endlich absolute Klarheit herrscht und keine deutsche Behörde mehr auf abwegige Gedanken kommt war's das ja zumindest wert.
Wenn ich ein Starost (poln. Landrat) wäre wo wirklich alle EU-Führerscheinbestimmungen penibelst beachtet werden und mir kämen da trotzdem noch deutsche Behördenvertreter mit so Sachen angelaufen ich würde denen mit dem Beil die Finger abhacken! thread.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Manhattan
Beitrag 18.01.2015, 13:50
Beitrag #461


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 385
Beigetreten: 09.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73500



Der deutsche Amtsschimmel wiehert gerne und sein Lieblingsmotto ist: EU Recht zu Ungunsten des Bürgers immer, EU-Recht zu Gunsten des Bürgers niemals, koste es was es wolle.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 19.01.2015, 19:50
Beitrag #462


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15912
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



In diesem speziellen Sachverhalt würde ich als deutscher Staat nicht ständig den anderen Ländern hinterhersteigen und über die böse EU-Gerichtsbarkeit die "das zuläßt" lamentieren sondern mich selbst betrachten und analysieren ob da nicht bei mir selbst irgendwas grundfalsch sein könnte und dieses meine eigenen Bürger sowas eigentlich total Umständliches zu machen veranlaßt. Wenn es sogar der Goslarer Verkehrsgerichtstag schon ganz vorsichtig anzuzweifeln wagt.... whistling.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 19.01.2015, 21:06
Beitrag #463


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30748
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Jaja, immer ist der pöse deutsche Staat schuld, oder aber die pöse EU. grad wie es am besten in den Kram passt. rolleyes.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Automatikschein
Beitrag 20.01.2015, 22:48
Beitrag #464


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 191
Beigetreten: 23.09.2014
Mitglieds-Nr.: 73976



Zitat (Jupiter @ 19.12.2014, 15:44) *
EU-Vorlage zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 18.12.2014: klick
Anhang zu obiger Vorlage der Änderungsrichtlinie vom 18.12.2014: klick

Aus der Begründung:
Zitat
Die in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Codes und Untercodes müssen angesichts des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts, insbesondere im Bereich der Fahrzeuganpassungen und der technischen Unterstützung für Fahrer mit Behinderungen, aktualisiert werden.




Dazu hätte ich mal ne Frage:
Nr. 78 hieß ja bisher in etwa "nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal", das war ja recht eindeutig. Wie im Link oben gesehen heißt es nun "nur Automatikgetriebe". Da frage ich mich: Was ist zB mit dem (alten) Smart? Der hat ja kein Kupplungspedal, war bisher also auch mit Schlüsselzahl 78 fahrbar, aber er hat genaugenommen kein Automatikgetriebe, sondern ein manuelles (steht so auch in der Zulassung). Darf man den nach der neuen Regelung dann mit Schlüsselzahl 78 nicht mehr fahren?!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 30.01.2015, 12:51
Beitrag #465


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



53. Verkehrsgerichtstag - Empfehlungen zum Führerscheintourismus

Zitat
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind EU-Fahrerlaubnisse anzuerkennen, die nach Ablauf einer Sperrfrist unter Einhaltung des Wohnsitzprinzips erworben wurden. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene nach deutschen Maßstäben ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Demzufolge kann ein nach deutschen Vorschriften ungeeigneter Kraftfahrer mit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland fahren, sodass die deutschen Fahreignungsregelungen umgangen werden („Führerscheintourismus“).

1. Die ständige Rechtsprechung des EuGH, dass im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen sind, wird nicht in Frage gestellt.

2. Zur Lösung des Problems „Führerscheintourismus“ sollen gesetzliche Sperrfristen von fünf Jahren, im Wiederholungsfall von zehn Jahren, nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis eingeführt werden. Der Betroffene muss dann die Möglichkeit haben, die Sperrfrist durch Nachweis der Eignung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jederzeit aufheben zu lassen. Dies soll aber frühestens nach Ablauf der bestehenden Mindestsperrfristen erfolgen können.

3. Die Eignungsvoraussetzungen sind auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. Ein europäisches Fahreignungsregister soll eingerichtet werden.

4. §§ 28, 29 FeV müssen aus Gründen der Rechtsklarheit an die europäische Rechtslage angepasst werden, weil der derzeitige Wortlaut die Auslegung durch den EuGH nicht durchgehend berücksichtigt.

5. Die Streitfrage, wann der ordentliche Wohnsitz im Sinn der Europäischen Führerschein-Richtlinie erfüllt ist, ist auf europäischer Ebene zu lösen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 30.01.2015, 13:46
Beitrag #466


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15912
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Zitat (Jens @ 19.01.2015, 21:06) *
oder aber die pöse EU.

Nö die ist meistens lieb. Zuminderst zu mir.

Kann ein Staat denn so mir nichts dir nichts beliebige Sperrfristen einführen wie er Lust hat? Wie lang sind eigentlich die "bestehenden Mindestsperrfristen"?


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 30.01.2015, 14:25
Beitrag #467


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zitat (Kühltaxi @ 30.01.2015, 13:46) *
Kann ein Staat denn so mir nichts dir nichts beliebige Sperrfristen einführen wie er Lust hat?

Es ist sowieso fraglich, ob der Vorschlag überhaupt EU-rechtskonform ist, da die Freizügigkeit und die Gleichbehandlung der EU-Bürger und EU-Staaten erheblich eingeschränkt würde, wenn mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland durch eine MPU eine 5 bis 10-jährige Sperrfrist ausgehebelt werden könnte, bei Wohnsitz im EU-Ausland aber nicht bzw. auch im EU-Ausland eine Prüfung nach den Vorschriften der FeV erfolgen müßte und nicht nach den jeweiligen nationalen Regelungen.

Schon in der Pressemitteilung zum Fall Akyüz heißt es:
Zitat
Hätte ein Mitgliedstaat A die Möglichkeit, die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat B ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu versagen, dass dieser Mitgliedstaat B nicht geprüft habe, ob die vom Mitgliedstaat A für seine Weigerung, einen Führerschein auszustellen, angeführten Gründe entfallen seien, so hätte dies zudem zur Folge, dass der Mitgliedstaat mit den strengsten Ausstellungsbedingungen bestimmen könnte, wie hohe Anforderungen die übrigen Mitgliedstaaten einhalten müssen, damit die dort ausgestellten Führerscheine anerkannt werden können. Hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, würde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine geradezu negiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Automatikschein
Beitrag 30.01.2015, 14:55
Beitrag #468


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 191
Beigetreten: 23.09.2014
Mitglieds-Nr.: 73976



Hat Deutschland eigentlich das strengste Fahrerlaubnisrecht? Oder haben andere Staaten noch strengere Regeln?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 31.01.2015, 17:02
Beitrag #469


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15912
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



In Bezug auf Neuerteilung nach Entziehung mit großer Wahrscheinlichkeit. Vor allem würde ein Konstrukt wie die deutsche MPU wohl in den meisten Ländern als mit grundlegenden Menschenrechten unvereinbar empfunden werden. Ein großes Problem ist z. B. daß der deutsche Staat die MPU nicht selbst durchführt sondern private Organisationen damit beleiht die insgesamt größtmöglichen Gewinn haben wenn möglichst viele durchfallen. Hierzulande wird das "weil es schon immer so war" als "gottgegeben" hingenommen und nur von wenigen hinterfragt, aber man könnte es als völlig Außenstehender in einem Land wo sowas völlig unbekannt ist schon leicht für eine "mafiöse Struktur" halten.
In Bezug auf Ersterteilung könnten (wenige) andere noch strenger sein, in Bezug auf Erhaltung sind andere definitiv strenger, z. B. werden auch bei A- und B- Klassen von manchen anderen Ländern regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen verlangt.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 31.01.2015, 17:15
Beitrag #470


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Ui, jetzt missachtet das deutsche Fahrerlaubnisrecht sogar grundlegende Menschenrechte. shutup.gif
Da sollte doch schleunigst der EGMR angerufen werden, damit der Verstoß gegen die EMRK geahndet wird. ranting.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
geckolino
Beitrag 31.01.2015, 17:26
Beitrag #471


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1742
Beigetreten: 15.03.2006
Wohnort: In Sichtweite der Alpen
Mitglieds-Nr.: 17597



Zitat (Kühltaxi @ 31.01.2015, 17:02) *
Vor allem würde ein Konstrukt wie die deutsche MPU wohl in den meisten Ländern als mit grundlegenden Menschenrechten unvereinbar empfunden werden.

Letztes Mal, als ich in die UN-Menschenrechtscharta geschaut habe, war da nichts von einem Grundrecht des Fahrerlaubnisbesitzes zu lesen think.gif


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 31.01.2015, 17:35
Beitrag #472


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Wahrscheinlich gibt es mehrere Fassungen und @Kühltaxi hat eine Andere. unsure.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 31.01.2015, 17:44
Beitrag #473


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15912
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Ich habe mich schon extra sehr vorsichtig ausgedrückt aber anscheinend trotzdem Nerven getroffen. whistling.gif
Tatsache ist daß es noch keiner versucht hat, aber was nicht ist kann noch werden, vor allem wenn jetzt mit Gewalt versucht wird alle Auswege zu verbauen. Ihr solltet anstatt es ins lächerliche zu ziehen mal lieber konstruktiv darüber nachdenken ob man bei uns nicht so reformieren könnte daß niemand mehr eine Notwendigkeit dazu empfindet ins Ausland zu gehen.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.01.2015, 17:46
Beitrag #474





Guests






Zitat (Kühltaxi @ 30.01.2015, 13:46) *
Wie lang sind eigentlich die "bestehenden Mindestsperrfristen"?

Eben diese 5 Jahre (in Ausnahmefällen auf Lebenszeit). Allerdings scheint mir der Vorschlag des Verkehrsgerichtstages ein ziemlich durchschaubarer Trick zu sein. Die vorgeschlagene Bemessung der Sperrfrist auf 5 bzw. 10 Jahre hat ja von vornherein nur den Zweck, ausländische EU-Fahrerlaubnisse in D nicht anerkennen zu müssen, führt also letztendlich zur Umgehung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Das könnte dann eines Tages wieder vom EuGH als unzulässig betrachtet werden.

Außerdem müssen ja jetzt schon die Mitgliedsstaaten alle Erteilungsvoraussetzungen prüfen, also nicht nur das Wohnsitzprinzip, sondern auch die Eignung des Antragstellers. Wenn EuGH und einige deutsche Verwaltungsgerichtshöfe den ausländischen FS jetzt schon als "Beweis" der Einhaltung des Wohnsitzprinzips betrachten, warum dann nicht auch als "Beweis" der Eignung des FE-Inhabers?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 17.02.2015, 15:54
Beitrag #475


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Italien: Ausländischen Führerschein umwandeln
Zitat
Wer einen, von einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellten Führerschein mit ungebegrenzter Gültigkeit besitzt und seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, muss den ausländischen Führerschein innerhalb von zwei Jahren in einen italienischen Führerschein umwandeln lassen (Art. 136bis, Absatz 3 und Art. 126, Absatz 11 der Straßenverkehrsordnung). Bei nicht erfolgter Umwandlung ist eine Verwaltungsstrafe von 155 € bis 624 € vorgesehen und der ausländische Führerschein wird sofort entzogen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 18.02.2015, 08:55
Beitrag #476


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9505
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Das hattest du schon letzten April erwähnt. wavey.gif
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057585617

Betrifft auch einige andere Länder lt. deiner damaligen Aussage.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 12.03.2015, 17:17
Beitrag #477


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Erste Knöllchen für deutsche Führerscheine auf Mallorca
Zitat
Ömer Isik ist einer der ersten Mallorca-Deutschen, die Lehrgeld in Sachen Führerschein-Verordnung zahlen müssen. Da er mit einem im Jahr 2000 ausgestellten Dokument unterwegs war, das noch kein Ablaufdatum enthält, bekam er ein Knöllchen in Höhe von 200 Euro. Und dass er kein Einzelfall ist, dafür reicht ein Blick in die sozialen Netzwerke.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 23.03.2015, 13:00
Beitrag #478


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift: Drucksache 110/15
Zitat
Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift dahingehend, dass alle Fahrerlaubnisbehörden ab dem 1. Januar 2016 die Daten dezentral digitalisiert erfassen und der Bundesdruckerei übermitteln. Außerdem wird eine Regelung zur Übergabe der Fahrerlaubnisakte getroffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 26.03.2015, 17:29
Beitrag #479


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Neue Gnadenfrist bei Führerscheintausch auf Mallorca
Zitat
Nachdem bereits mehrere deutsche Mallorca-Residenten nach dem Stichtag des 19. Januar wegen der neuen Führerscheinregelungen mit Geldbußen belegt worden sind, hat Palmas Verkehrsbehörde eine neue Schonfrist bekannt gegeben. Die Europäische Kommission habe die Mitgliedsstaaten um Flexibilität bei der Anwendung der EU-Richtlinie 2006/126/CE) gebeten, so Behörden­leiterin María Teresa Sau in einer E-Mail an die MZ.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 28.03.2015, 10:46
Beitrag #480


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Ob man solche Entwicklungen beim Einschluss dreirädriger KfZ in die A-Klassen bedacht hat?

"Ellenator" - "Dreirad"-Auto für 16-jährige
Zitat
Dösingen – Mit 16 ein richtiges Auto, welcher Jugendliche träumt nicht davon? Eine Neuheit auf dem Kraftfahrzeugsektor macht dies nun möglich. Der Dösinger Unternehmer Wenzel Ellenrieder hat mit einem vom ihm entwickelten Fahrzeugumbau herkömmlicher Modelle quasi eine „Weltneuheit“ auf den Markt gebracht: den sogenannten „Ellenator“ – abgeleitet aus seinem Namen.
Damit dürfen bereits Jugendliche ab 16 Jahren mit dem A 1-Führerschein solche Fahrzeuge auf allen Straßen bewegen.

Homepage
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 28.03.2015, 11:30
Beitrag #481


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Zitat (Jupiter @ 28.03.2015, 10:46) *
Zitat

Damit dürfen bereits Jugendliche ab 16 Jahren mit dem A 1-Führerschein solche Fahrzeuge auf allen Straßen bewegen.

Ich bezweifle jetzt aber mal, dass der dort gezeigte Seat nur 15kW sein Eigen nennt....

Denn dies ist ja durchaus eine Voraussetzung der Klasse A1.
§6 FeV:
Zitat
[...]dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Oder übersehe ich da etwas? think.gif

P.S.: Beim zweiten Durchlesen wurde dies wohl berücksichtigt und nach unten gedrosselt...habe ich beim ersten Mal irgendwie überlesen.
Aber das man mit 20PS dort 90km/h erreicht hat...interessant auf jeden Fall. think.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 04.04.2015, 15:22
Beitrag #482


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zitat (Jupiter @ 11.04.2014, 21:11) *
Zitat (Jupiter @ 18.08.2013, 00:51) *
Hier die Ansicht eines Schweizer Rechtsanwalts zur momentanen Rechtslage bezüglich der deutschen Klasse A2 in der Schweiz.

Zu dieser speziellen Thematik hier eine Webseite, die diesbezüglich Anfragen an Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz gestellt hat:
Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?

Besonders bemerkenswert finde ich diese Aussage der Rechtsabteilung des ADAC, der sich angeblich auf eine Stellungnahme des BMVBS bezieht:
Zitat
Nach dem Wortlaut der 3. EG-Führerschein-Richtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. Der deutsche Gesetzgeber hat bei Umsetzung der Richtlinie im Gegensatz zu anderen EU-Ländern bewusst auf diese Einschränkung verzichtet. Eine solche Begrenzung sei nicht nachvollziehbar, da nicht die Leistung der ungedrosselten Maschine, sondern das Masse-Leistungs-Verhältnis definiert, wie stark das Fahrzeug beschleunigen kann. Die Beschränkung auf eine spezifische Leistung von nicht mehr als 0,2 kW/kg bei einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW sei daher aus Gründen der Verkehrssicherheit sachgerecht und auch ausreichend. Abgesehen davon sei eine Ableitungsregelung in der Praxis kaum kontrollierbar, da die Leistung des Motorrades vor der Drosselung nicht in der Zulassungsbescheinigung vermerkt wird.

Dazu kann ich nur anmerken: Warum hat man dann diese Auffassung nicht bei der Verabschiedung der Richtlinie vertreten und durchgesetzt, die im übrigen einstimmig von allen EU-Staaten beschlossen werden musste?

Zitat
Dieses Überprüfungsdefizit bestehe auch im Ausland. Deshalb ist das Bundesministerium für Verkehr (BMVBS) davon überzeugt, dass es auch dort in der polizeilichen Praxis zu keinen Problemen kommen wird, wenn das Motorrad ursprünglich eine höhere Leistung als 70 kW hatte. Die Europäische Kommission wurde bereits Anfang 2011 über den von Deutschland gewählten Weg der nicht wortgetreuen Umsetzung unterrichtet und hat diesen nicht beanstandet.

Ich gehe hier eher davon aus, dass der Kommission standardmäßig wie üblich der Text der FeV übermittelt wurde, und der Kommission diese Abweichung gar nicht aufgefallen ist und sie bisher auf dieses Problem noch gar nicht aufmerksam gemacht wurde.
Mit anderen Worten: Man hat bewusst die EU-Führerscheinrichtlinie nicht korrekt umgesetzt und würde erst reagieren, wenn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden würde.


Nun ist es wohl soweit:

Zitat
Verkehr: Kommission fordert 18 Mitgliedstaaten zur korrekten Umsetzung der EU-Vorschriften über Führerscheine auf

Die Europäische Kommission hat Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Zypern, Deutschland, Dänemark, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Finnland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, die Slowakei und Slowenien aufgefordert, die EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) korrekt umzusetzen. Mit diesen aktualisierten Vorschriften über Führerscheine wurden unter anderem neue Führerscheinkategorien und eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments eingeführt sowie ein europäisches Führerschein-Informationsnetz (RESPER) eingerichtet. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, Betrugsmöglichkeiten einzuschränken, die Freizügigkeit für Fahrzeugführer in der EU sicherzustellen und die Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen.
Quelle

Zitat
Germany is also asked to define the category for medium powered motorcycles (category A2) and trucks (category C1 and C) in accordance with the Directive, to only authorise truck and bus drivers (categories CE, D1E and DE) to drive vehicles laid down in the Directive and to limit the administrative validity of a licence to drive small trucks (category C1 and C1E) to five years.
Quelle


Jetzt stellen sich folgende Fragen:

- Wird der erweiterte Umfang der Klasse A2 bei bestehenden Fahrerlaubnissen in Deutschland rückwirkend aberkannt werden oder per (nationaler) Schlüsselzahl gesichert werden?

- Wird Deutschland zunächst versuchen, nur neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E auf 5 Jahre zu beschränken und ansonsten die alte Regelung beizubehalten?
Oder bei jeder Erneuerung des Führerscheins die Gültigkeitsdauer herabzusetzen und die ärztlichen Gutachten zu fordern, oder sogar unabhängig vom Ablaufdatum auf dem jetzigen Kartenführerschein die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E zu beschränken (wie 1999 bei der Klasse 2 bzw. C und CE)?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 25.04.2015, 13:57
Beitrag #483


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



RICHTLINIE (EU) 2015/653 DER KOMMISSION vom 24. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein: klick.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 27.05.2015, 08:05
Beitrag #484


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zitat (Jupiter @ 07.01.2015, 02:05) *

C‑339/14 - Urteil vom 21.05.2015
Zitat
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein ist dahin auszulegen, dass eine Maßnahme, mit der der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes einer Person, der dieser Person, die ein Kraftfahrzeug führt, die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann, weil sie ihr bereits zuvor entzogen worden ist, anordnet, dass der genannten Person während eines bestimmten Zeitraums keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, als Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Fahrerlaubnis im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist mit der Folge, dass sie der Anerkennung der Gültigkeit jedes von einem anderen Mitgliedstaat vor Ablauf dieses Zeitraums ausgestellten Führerscheins entgegensteht. Der Umstand, dass das Urteil, mit dem diese Maßnahme angeordnet worden ist, nach der Ausstellung des Führerscheins in dem zweiten Staat rechtskräftig geworden ist, ist insoweit ohne Bedeutung, wenn dieser Führerschein nach der Verkündung des Urteils ausgestellt worden ist und die Gründe, die diese Maßnahme rechtfertigen, zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins vorlagen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 19.06.2015, 00:10
Beitrag #485


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Neue Online-Suche für alle Führerscheinmodelle in der EU

Zitat
DG MOVE has launched a new online search tool that displays most valid driving licence models issued in the European Economic Area (Liechtenstein, Norway and Iceland) countries.

The tool shows pictures of the licence and other information such as explanation of national categories, national codes and administrative validity of the document.

It allows to quickly and efficiently search driving licence models online, which in turns will make our roads safer. While available to everyone, it will be particular useful for national authorities working on road side checks or dealing with the administrative exchange of driving licences.

The tool has been launched in EN only but will be available soon in all official EU languages.

Quelle
Go to the top of the page
 
+Quote Post
VorsichtigFahrer
Beitrag 19.06.2015, 12:07
Beitrag #486


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 526
Beigetreten: 02.10.2011
Mitglieds-Nr.: 61588



Zitat (Jupiter @ 27.05.2015, 09:05) *
Zitat (Jupiter @ 07.01.2015, 02:05) *

C‑339/14 - Urteil vom 21.05.2015
Zitat
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein ist dahin auszulegen, dass eine Maßnahme, mit der der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes einer Person, der dieser Person, die ein Kraftfahrzeug führt, die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann, weil sie ihr bereits zuvor entzogen worden ist, anordnet, dass der genannten Person während eines bestimmten Zeitraums keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, als Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Fahrerlaubnis im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist mit der Folge, dass sie der Anerkennung der Gültigkeit jedes von einem anderen Mitgliedstaat vor Ablauf dieses Zeitraums ausgestellten Führerscheins entgegensteht. Der Umstand, dass das Urteil, mit dem diese Maßnahme angeordnet worden ist, nach der Ausstellung des Führerscheins in dem zweiten Staat rechtskräftig geworden ist, ist insoweit ohne Bedeutung, wenn dieser Führerschein nach der Verkündung des Urteils ausgestellt worden ist und die Gründe, die diese Maßnahme rechtfertigen, zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins vorlagen.



Kann das bitte mal jemand ins verständliche Deutsch übersetzen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ruhig_blut
Beitrag 19.06.2015, 12:34
Beitrag #487


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 26
Beigetreten: 12.03.2015
Mitglieds-Nr.: 75677



Wenn ein Staat für eine Person anordnet, dass während eines bestimmten Zeitraums keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, ist das als Entzug der Fahrerlaubnis im Sinne von Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG auszulegen. Das gilt, wenn
  • die Person ihren ordentlichen Wohnsitz in diesem Staat hat und
  • der Staat die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann, weil sie bereits vorher entzogen wurde.

Im Ergebnis heißt das, dass die deutschen Behörden einen europäischen Führerschein nicht anerkennen müssen, der nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und vor der Sperrfrist erworben wurde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 25.06.2015, 12:11
Beitrag #488


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



C-664/13 - Urteil des EuGH vom 25.06.2015 zum "ordentlichen Wohnsitz"

Zitat
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der eine Person, die die Ausstellung oder Erneuerung eines Führerscheins in diesem Mitgliedstaat beantragt, die Erfüllung der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzung eines „ordentlichen Wohnsitzes“ im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats im Sinne von Art. 12 nur belegen kann, indem sie nachweist, dass sie im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats über einen erklärten Wohnsitz verfügt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 28.06.2015, 10:15
Beitrag #489


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Mit rund zweieinhalb Jahren Verspätung wird in Zypern am 29.06.2015 als letztem EU-Staat der Kartenführerschein eingeführt.

Muster
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 06.07.2015, 07:44
Beitrag #490


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Union Flag nun auf britischem Kartenführerschein
Zitat
From today (6 July 2015), all photocard licences issued in England, Scotland and Wales will carry the Union Flag alongside the existing European Union flag.
...
The changes do not apply to motorists in Northern Ireland as driver licensing is a devolved matter in Northern Ireland.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 16.07.2015, 08:05
Beitrag #491


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Tagung des EU-Führerscheinausschusses am 30.06.2015: Zusammenfassung (in englisch).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 10.08.2015, 16:53
Beitrag #492


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung: Drucksache 338/15
Zitat
Schwerpunkte der Neuregelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass ab dem 1. April 2015 auf Beschluss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt. In der Folge wird für den Bereich des Straßenverkehrs auf die Alternative der Vermittlung von „Grundzügen der Versorgung Unfallverletzter“ einerseits und „Erste-Hilfe-Ausbildung“ andererseits verzichtet werden, zumal die zukünftige Ausbildung in Erster Hilfe auch in ausreichendem Maße straßenverkehrsrechtliche Belange und Themen berücksichtigen wird. Ferner erfolgen Anpassungen im Bereich der Mindestaltersregelungen der D-Klassen und eine Vereinheitlichung fahrerlaubnisrechtlicher Dokumente sowie die Formulierung sicherheitstechnischer Anforderungen an die Bescheinigungen.
Außerdem soll mit dieser Verordnung eine seit Jahren geübte Praxis für die Anerkennung von Fahrerlaubnissen von Angehörigen einiger NATO-Truppen im Fahrerlaubnisrecht verankert werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 15.09.2015, 21:31
Beitrag #493


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zitat (Jupiter @ 10.08.2015, 17:53) *
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung: Drucksache 338/15

Empfehlungen der Ausschüsse: Drucksache 338/1/15
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 25.09.2015, 16:37
Beitrag #494


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Beschluss des Bundesrats: Drucksache 338/15(B)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 20.10.2015, 08:23
Beitrag #495


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Verkündung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung" im BGBl. I Nr. 39 am 20.10.2015.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 20.11.2015, 22:59
Beitrag #496


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



EU: Tschechien vor EU-Gerichtshof wegen mangelnder Bekämpfung des „Führerscheintourismus"

Zitat
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Tschechische Republik, Estland, Italien, Portugal und Slowenien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Tschechische Republik, Estland, Italien, Portugal und Slowenien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil diese Länder die europäischen Führerscheinvorschriften (Richtlinie 2006/126/EG) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.

Die Tschechische Republik hat es versäumt, im Zeitraum 2004-2011 sicherzustellen, dass Führerscheine nur an Personen mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik ausgestellt werden. Dies ist aber wichtig, um den so genannten „Führerscheintourismus“ zu unterbinden. Durch Führerscheine, die in der Vergangenheit unter Verletzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurden und bis heute gültig sind, werden die Glaubwürdigkeit des EU-Führerscheinsystems beeinträchtigt und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Die Tschechische Republik hat außerdem eine Reihe weiterer Verpflichtungen nicht eingehalten, u. a. die Gewährleistung, dass bestimmte Fahrzeugklassen den Klassen der Richtlinie entsprechen.

Ferner hat die Europäische Kommission beschlossen, Estland, Italien, Portugal, die Tschechische Republik und Slowenien vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder nicht – wie von der Richtlinie 2006/126/EG vorgeschrieben – an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen sind.
RESPER dient der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und soll sicherstellen, dass Führerscheine im Einklang mit den EU-Vorschriften ausgestellt werden. Der Informationsaustausch via RESPER hätte bereits am 19. Januar 2013 beginnen sollen.

Die Europäische Kommission hatte die Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach heutigem Stand sind sie ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/126/EG noch immer nicht nachgekommen. Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 10.12.2015, 14:07
Beitrag #497


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1615
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Verkehr: Kommission verklagt ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND, FINNLAND und POLEN vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Länder die Führerscheinvorschriften der EU nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben

Zitat
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich, Deutschland, Finnland und Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil diese Länder die europäischen Führerscheinvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben (Richtlinie 2006/126/EG).

Deutschland, Finnland und Polen stellen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt. Auch haben Österreich und Deutschland in einigen Fällen den Inhabern bestimmter LKW- oder Busführerscheine nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt. Polen hat die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich abwechselnd in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt.

Ferner hat die Europäische Kommission beschlossen, Finnland vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen, weil das Land nicht – wie von der Richtlinie 2006/126/EG vorgeschrieben – an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen ist. RESPER dient der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und soll sicherstellen, dass Führerscheine im Einklang mit den EU-Vorschriften ausgestellt werden. Der Informationsaustausch via RESPER hätte bereits am 19. Januar 2013 beginnen sollen.

Die Europäische Kommission hatte diese Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach heutigem Stand sind sie ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/126/EG noch immer nicht nachgekommen. Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
VorsichtigFahrer
Beitrag 11.12.2015, 09:37
Beitrag #498


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 526
Beigetreten: 02.10.2011
Mitglieds-Nr.: 61588



Zitat (Jupiter @ 10.12.2015, 14:07) *
Verkehr: Kommission verklagt ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND, FINNLAND und POLEN vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Länder die Führerscheinvorschriften der EU nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben

Zitat

Deutschland, ... und ... stellen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt.



Was heißt das jetzt? Was hat Deutschland jetzt verbrochen? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 11.12.2015, 10:10
Beitrag #499


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24819
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Nicht so voreilig: Das Gericht wird ja gerade erst bemüht, um überhaupt festzustellen, ob Deutschland etwas "verbrochen" hat.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
VorsichtigFahrer
Beitrag 11.12.2015, 10:19
Beitrag #500


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 526
Beigetreten: 02.10.2011
Mitglieds-Nr.: 61588



Ich formuliere die Frage dann mal anders: worin genau wird Deutschland verdächtigt, die Richtlinie nicht umgesetzt zu haben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post

15 Seiten V  « < 8 9 10 11 12 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.08.2025 - 02:54