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> 3. EU-Führerscheinrichtlinie, nur positive Auswirkungen auf "Bestandskunden"
Jupiter
Beitrag 07.11.2012, 15:26
Beitrag #201


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Zitat (GolfVI @ 07.11.2012, 15:08) *
Dürfen Inhaber der Klasse 3 ab dem 19.1. Fahrzeuge der Klasse T führen, die den Umfang der Klasse 3 übersteigen, wenn sie die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen?

Meiner Meinung nach: nein.
Denn Klasse T steht in dem Fall in der Spalte "Zuteilung nur auf Antrag".
Und mit einem Antrag wird dann die Umstellung auf die neuen Klassen notwendig sein.
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GolfVI
Beitrag 07.11.2012, 15:35
Beitrag #202


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Dem Inhaber einer Klasse 3 wird aber auch die Klasse BE nur auf Antrag (Antrag auf Ausfertigung eines neues Führerscheins) erteilt. Bei der Klasse BE ist aber dieser ab 19.3. unnötig. Warum muss die Klasse T ausrücklich erteilt werden, BE nicht? Beide führen zu einer Erweiterung der FE.
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Jens
Beitrag 07.11.2012, 15:51
Beitrag #203


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Wenn der Inhaber einer Klasse 3 die Umstellung seiner Fahrerlaubnis auf die EU-Klassen beantragt, bekommt er in jedem Fall A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L (teilweise mit Schlüsselzahlen). T hingegen wird nicht automatisch, sondern innerhalb der Umstellung nur auf Antrag und nur an in der Land- oder Forstwirtschaft tätigen Personen erteilt.


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Jupiter
Beitrag 07.11.2012, 20:55
Beitrag #204


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Weiterer Fehler in der 8. Änderungsverordnung:
Zitat (Anlage 9 neu)
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3

Im Vergleich zur jetzigen Version
Zitat (Anlage 9 alt)
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
würden Berechtigungen verloren gehen, da Trikes jetzt in die A-Klassen fallen und bestimmte vierrädrige KfZ in Klasse AM enthalten sind.
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Polo79
Beitrag 09.11.2012, 15:33
Beitrag #205


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Der § 6 FeV wird so geändert, dass Klasse AM in Klass T eingeschlossen ist. Darf eine nationale Fahrerlaubnisklasse eine harmonisierte EU-Fahrerlaubnisklasse einschließen?


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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mir
Beitrag 09.11.2012, 17:47
Beitrag #206


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Zitat (Jens @ 07.11.2012, 15:51) *
Wenn der Inhaber einer Klasse 3 die Umstellung seiner Fahrerlaubnis auf die EU-Klassen beantragt, bekommt er in jedem Fall A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L (teilweise mit Schlüsselzahlen). T hingegen wird nicht automatisch, sondern innerhalb der Umstellung nur auf Antrag und nur an in der Land- oder Forstwirtschaft tätigen Personen erteilt.


Jetzt hab ich mal eine Spezialfrage.

Wie ist das, wenn man bei einem auf 3,5 t beschränkten 3er beim bereits vollzogenen Umtausch nur B, BE, M, L bekommen hat (174,175 bei L) - kriege ich da jetzt auch A, A1, AM, C1 und C1E nach, obwohl ich gar nicht die Eignung für C1 habe? think.gif


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GolfVI
Beitrag 09.11.2012, 18:05
Beitrag #207


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Wieso solltest Du mit Klasse 3 die Klasse A bekommen?
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mir
Beitrag 09.11.2012, 18:14
Beitrag #208


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1. Weil Jens das so schreibt
2. Weil das so geregelt ist
3. Kriegt man die nur mit irgendwelchen komischen Schlüsselzahlen, die dann irgendwas exotisches erlauben und alles andere ausschließen


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Jupiter
Beitrag 09.11.2012, 18:18
Beitrag #209


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Zitat (GolfVI @ 09.11.2012, 18:05) *
Wieso solltest Du mit Klasse 3 die Klasse A bekommen?

Weil Trikes künftig nur noch in den A-Klassen enthalten sind. Deshalb wird Klasse A und A1 mit folgenden Schlüsselzahlen erteilt:
Zitat
79.03 Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge
79.04 Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 750 kg
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Polo79
Beitrag 09.11.2012, 18:27
Beitrag #210


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Die Eintragung der SZ ist imho absolut willkürlich. Die SZ 96 wird bei der Klasse B eingetragen, obwohl deren Umfang eigentlich der Klasse C1E zuzuordnen ist. Im Prinzip m.E. sinnvoll, weil so niemand auf die Idee kommt, er habe die Klasse C1E. Bei den SZ 79.03 und 79.04 hat man hingegen den umständlichen Weg gewählt und keine "Erweiterungs-SZ" bei der Klasse B geschaffen.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

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Naesch
Beitrag 09.11.2012, 18:54
Beitrag #211


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Zitat
Bei den SZ 79.03 und 79.04 hat man hingegen den umständlichen Weg gewählt und keine "Erweiterungs-SZ" bei der Klasse B geschaffen.

Womit sich ganz klar die Frage stellt, wie man jemandem, der sowohl die offene Klasse A und die Klasse B von vor 19.01.2013 besitzt beim Umtausch des Führerscheins in das neue Format bei den Trikes und auch beim Motorrad den Besitzstand zum Mitführen von Anhängern eintragen will?
Weil wenn man die beiden Schlüsselzahlen bei so jemandem in das Feld 12 bei der Klasse A bzw. A1 mit einträgt, dann darf dieser plötzlich nur noch Trikes, aber keine offene Motorräder mehr fahren.

Oder ist das Mitführen von Anhängern hinter Motorrädern und Trikes nun doch auch wieder mit der neuen Klasse A erlaubt und mit in dieser beinhaltet?

Weis da jemand was genaueres darüber?
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GolfVI
Beitrag 09.11.2012, 19:28
Beitrag #212


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Naja ne Klasse A ist schon was anderes als A mit Schlüsselzahl zur Besitzstandswahrung bei Trikes... Den kriegt aber auch jeder, der B vor der Änderung erteilt bekommen hat. Das hat mit der Klasse 3 nix zu tun.
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haschee
Beitrag 09.11.2012, 19:49
Beitrag #213


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Ja, bei nur BE ist das klar.


Aber was ist wenn du A und BE hast und tauscht - wie sieht die Eintragung der Trikes (besitzstand) aus?

Naja ich sag immer noch, wir werden sehen...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jupiter
Beitrag 09.11.2012, 22:21
Beitrag #214


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Zitat (haschee @ 09.11.2012, 19:49) *
Ja, bei nur BE ist das klar.

Auch in dem Fall gibt es keine volle Besitzstandswahrung mit der Schlüsselzahl 79.04, denn bei Klasse BE (alt) gibt es fahrerlaunisrechtlich keinerlei Einschränkung bez. der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers bei Trikes.
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Polo79
Beitrag 10.11.2012, 17:52
Beitrag #215


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Mal ein anderes Thema...

Es gibt ja auch Änderungen bei der FahrschAusbO zum 13.01.2013.
Wenn ich mir die aktuelle Tabelle der Anlage 4 FahrschAusbO ansehe, fehlt die vierte Spalte "B auf C, C auf CE". Dieser Fehler wird auch in der 8.ÄndVO nicht beseitigt. Habe ich etwas übersehen?


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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haschee
Beitrag 10.11.2012, 18:00
Beitrag #216


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Zitat (Jupiter @ 09.11.2012, 23:21) *
Zitat (haschee @ 09.11.2012, 19:49) *
Ja, bei nur BE ist das klar.

Auch in dem Fall gibt es keine volle Besitzstandswahrung mit der Schlüsselzahl 79.04, denn bei Klasse BE (alt) gibt es fahrerlaunisrechtlich keinerlei Einschränkung bez. der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers bei Trikes.

Gut, das mag so sein.

Aber wie soll das denn jetzt wirklich aussehen?

Derjenige hat BE(alt) und A.

Wie sieht das aus wenn er einen neuen Führerschein erhält?
Was wird bei A eingetragen - und wie sieht man, daß er A hat? blink.gif

Oder hab ich da ein Verständnisproblem?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 10.11.2012, 18:28
Beitrag #217


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Zitat (Polo79 @ 10.11.2012, 17:52) *
Wenn ich mir die aktuelle Tabelle der Anlage 4 FahrschAusbO ansehe, fehlt die vierte Spalte "B auf C, C auf CE".

Ich steh im Moment ein wenig auf dem Schlauch think.gif

In der verlinkten Anlage 4 ist doch alles in Ordnung ("B auf C, C auf CE" ist vorhanden), und in der 7. ÄnderungsVO ist die folgende Änderung vorgesehen:
Zitat
7. Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird nach der Angabe „A1," die Angabe „A2," eingefügt.

b) Die erste Zeile wird wie folgt geändert:

aa) In der dritten Spalte wird die Angabe „A1, A, B" durch die Angabe „A1, A2, A, B" ersetzt.

bb) In der vierten Spalte wird die Angabe „A1 auf A A (leistungsbeschränkt) auf A (leistungsunbeschränkt*)" durch die Angabe „A1 auf A2, A2 auf A" ersetzt.

c) Die Fußnote *) wird gestrichen.

Also bleibt die Spalte "B auf C, C auf CE" unverändert erhalten.

Fehlerhaft ist der in Artikel 3 Nr. 9c der 7. ÄnderungsVO vorgesehene Tabellenkopf für die Anlage 7.2, dort fehlt die Spalte "B auf C, C auf CE". Diese Änderung wird aber auch durch Artikel 6. Nr. 7 der 8. ÄnderungsVO aufgehoben, ein korrekter Tabellenkopf ist in Artikel 3 Nr. 4 vorhanden.


--------------------
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Polo79
Beitrag 10.11.2012, 18:36
Beitrag #218


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Ahh stimmt, es war nur der Tabellenkopf der Anlage 7.2 FahrschAusbO fehlerhaft. Ich dachte das würde sich auch auf Anlage 4 FahrschAusbO beziehen, aber der Tabellenkopf wurde ja nicht nie neu gefasst, sondern nur verändert.
Danke wavey.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

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Jupiter
Beitrag 12.11.2012, 21:09
Beitrag #219


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Zitat (Polo79 @ 09.11.2012, 18:27) *
Die Eintragung der SZ ist imho absolut willkürlich. Die SZ 96 wird bei der Klasse B eingetragen, obwohl deren Umfang eigentlich der Klasse C1E zuzuordnen ist. Im Prinzip m.E. sinnvoll, weil so niemand auf die Idee kommt, er habe die Klasse C1E. Bei den SZ 79.03 und 79.04 hat man hingegen den umständlichen Weg gewählt und keine "Erweiterungs-SZ" bei der Klasse B geschaffen.

Ich sehe das auch so. Eine "Erweiterungs-SZ" bei B und BE wäre besser gewesen.
Viele FE-Inhaber mit "T/S 181" meinen ja irrtümlicherweise, sie würden die Klasse T besitzen, wie man auch bei vielen Fragen hier im Forum sehen kann.
Nun entfällt diese Zeile und die Verwirrung dürfte nun bei Klasse A mit SZ 79.03 eintreten, zumal in dem Fall wohl auf der Voderseite des Führerscheins auch A aufgedruckt sein müsste.
Da werden einige meinen, sie dürften nun auch Motorräder fahren... rolleyes.gif
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Jupiter
Beitrag 20.11.2012, 08:33
Beitrag #220


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Die Änderung der 3. EU-FS-Richtlinie ist heute verkündet worden und tritt damit am 21.11.2012 in Kraft.
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Jupiter
Beitrag 03.12.2012, 12:38
Beitrag #221


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Zitat (Jupiter @ 07.11.2012, 12:03) *

Empfehlungen der Ausschüsse
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Aloisius
Beitrag 03.12.2012, 13:27
Beitrag #222


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Ich kann in der Empfehlung nichts lesen zur Änderung des § 1(2) FahrlG. Es sollte doch die Geschwindigkeit im 2. Satz auf 40 Km/h hochgesetzt werden.
Hab ich das verpasst, wurde es vergessen oder kommt das noch..... blushing.gif


Grüße smile.gif


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Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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Summer_of_69
Beitrag 07.12.2012, 23:01
Beitrag #223


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Moin,
wenn ich bei Vorbesitz von Klasse 3 (1987) die Klasse A erwerben möchten, muss ich nach meinem Verständnis auch nach 2013 meine 6 Doppelstunden Theorie Grundstoff absitzen. Bei den Aufsteigern innerhalb der A Klassen geht der Gesetzgeber offensichtlich davon aus, dass der Grundstoff nicht vergessen wurde. Den B/Klasse 3 Inhabern wird wohl eine größere Vergesslichkeit unterstellt. Da der Grundstoff ja gerade nicht klassenspezifisch ist, sollte man doch erwarten, dass auch bei den Anforderungen an dessen Auffrischung keine klassenspezifischen Unterschiede gemacht werden.

Ist es vorstellbar, dass der Gesetzgeber noch gezwungen wird, diese Ungleichbehandlung aufzuheben?
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Jupiter
Beitrag 13.12.2012, 09:20
Beitrag #224


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Drucksache 17/11827:
"Fahrerlaubnis für Trikes - Gestaltungsspielraum der EU-Richtlinie nutzen"


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janr
Beitrag 13.12.2012, 09:49
Beitrag #225


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Der Satz
Zitat
Ein Großteil der Dreiradfahrenden ist aber gerade deshalb an dem Fahren von Dreirädern interessiert, da sie keine Zweiräder führen wollen. Sie werden aber in Deutschland zu einer praktischen Prüfung auf dem Zweirad gezwungen.
ist durchaus interessant.

Nur wenn jemand Motorrad mit Beiwagen fahren will, muß er auch eine Ausbildung auf dem Motorrad machen, obwohl die physikalischen Fahreigenschaften eher an ein Dreirad erinnern als an ein Zweirad. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Jens
Beitrag 13.12.2012, 10:06
Beitrag #226


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Wie hoch ist denn der Anteil der Beiwagenfahrer an der Gesamtzahl der Motorradfahrer? Mein Eindruck ist, dass es sich dabei um eine geringe Minderheit handelt.


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janr
Beitrag 13.12.2012, 10:18
Beitrag #227


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Ja, das glaube ich auch, aber dennoch müßte aus Gleichberechtigungsgründen dann mit 21 und Klasse B das Fahren einer Beiwagenmaschine erlaubt werden.
So wie es hier in dem pdf-Antrag für Dreirädrige Maschinen gemeint ist.

Es ist allemal schwierig, denn es gibt Beiwagen die so angebracht sind, daß man sich trotzdem reinlegen kann.

Genau so wie es Dreirärige Maschinen gibt, mit denen man sich "reinlegen" kann, die aber trotzdem mit Klasse B gerahren werden.

Im Gegensatz zu einem richtigen Trike, welchen ja hinten ein Käfer und vorne Chopper ist.

Mir ist klar, daß der Gesetzgeber hier Schwierigkeiten hat, etwas zu Regeln, solange er die doch absolut verschiedenen Fahrzeuge über einen Kamm schert.

Gerechtigkeit für alle geht nur, wenn diese verschiedenen FZe nach ihren physikalischen Fahreigenschaften kategorisiert werden.

Aber da muß mal wieder die EU mitspielen.


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Jens
Beitrag 13.12.2012, 10:33
Beitrag #228


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Zitat (janr @ 13.12.2012, 10:18) *
Ja, das glaube ich auch, aber dennoch müßte aus Gleichberechtigungsgründen dann mit 21 und Klasse B das Fahren einer Beiwagenmaschine erlaubt werden.
So wie es hier in dem pdf-Antrag für Dreirädrige Maschinen gemeint ist.

Ein Kraftrad mit Beiwagen ist aber kein dreirädriges Kraftfahrzeug im Sinn der 3.EU-FS-Richtlinie.


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janr
Beitrag 13.12.2012, 10:41
Beitrag #229


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Du hast schon recht.

Mir geht es darum, daß in diesem Antrag auf die physikalischen Fahreigenschaften hingewiesen wird.

Und eine Beiwagenmaschine ist einem Dreirad ähnlicher als einem Motorrad.

Wenn nun wegen der physikalischen Fahreigenschaften, die auch eher mit einem Auto zu vergleichen sind, als wie mit einem Motorrad, man mit 21 Jahren Dreiräder mit Klasse B fahren darf, warum dann - aus Gleichberechtigungsgründen - nicht Beiwagenmaschinen auch.

Von daher geh ich aus, daß es für Dreiräder, sowie für Beiwagenmaschinen so bleibt und der Antrag keinen Erfolg hat.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Beitrag 13.12.2012, 11:02
Beitrag #230


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Die RiLi sieht die Möglichkeit einer Ausnahme vor. Wenn man sie nicht nutzen will, so muss man dies politisch begründen.
Die RiLi stellt auch nicht auf irgendwelche Begründungen ab, sondern erlaubt es ganz wertneutral.

Wer sich durch die Ausnahme benachteiligt fühlt, darf doch gerne dagegen angehen.
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Jupiter
Beitrag 14.12.2012, 15:34
Beitrag #231


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Beschluss Drucksache 683/12(B)
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Polo79
Beitrag 16.12.2012, 01:46
Beitrag #232


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Offensichtlich hat man jetzt gemerkt, dass Trikes ab 19.01.2013 unter die Klasse A fallen. laugh2.gif
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711827.pdf


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Aloisius
Beitrag 16.12.2012, 09:14
Beitrag #233


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Moin Polo, war spät gestern abend ...... wink.gif
Jupiter hat das Thema schon in Beitrag 224 angesprochen.....

Noch eine Frage zur Anlage 7 Pkt 2.2.19 in der 8. ÄndVO FeV
Dort wird von einer Übergangsvorschrift gesprochen.
Handelt es sich dabei um die Übergangsfrist aus der 2.Führerscheinrichtlinie?


Grüße smile.gif


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Jens
Beitrag 16.12.2012, 10:44
Beitrag #234


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Zitat (BR-Drucksache 683/12)
Begründung

Zu Nummer 10 (Anlage 7)
Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie [Einsetzen: Daten der Richtlinie] zur Änderung
der Richtlinie 2006/126/EG zur Definition der technischen Voraussetzungen der Prüfungsfahrzeuge.
Bei den Übergangsfristen ist zu berücksichtigen, dass die Europäische Kommission
hinsichtlich der A-Klassen kurzfristig eine Verlängerung der Übergangsfristen
angekündigt hat.


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Polo79
Beitrag 16.12.2012, 15:58
Beitrag #235


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Zitat (Aloisius @ 16.12.2012, 09:14) *
Moin Polo, war spät gestern abend ...... wink.gif
Allerdings wacko.gif


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Jupiter
Beitrag 19.12.2012, 21:31
Beitrag #236


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Die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 810/12) ist schon angekündigt (Dokument ist noch nicht online).
Eventuell handelt es sich dabei auch um die "Punktereform".
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Polo79
Beitrag 19.12.2012, 22:24
Beitrag #237


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Es gibt einen Arbeitskreis zur Punkterefom beim nächsten Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 23. - 25.01.2013. Ich könnte mir vorstellen, dass man da eher abwartet. think.gif


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Jens
Beitrag 19.12.2012, 22:39
Beitrag #238


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Zitat (Jupiter @ 19.12.2012, 21:31) *
Eventuell handelt es sich dabei auch um die "Punktereform".

Denk ich nicht, dafür muss ja auch das StVG massiv geändert werden, also ist der Bundestag gefordert.

Vielleicht gehts ja um Trikes? rolleyes.gif


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Jupiter
Beitrag 19.12.2012, 22:56
Beitrag #239


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Dann wird die "Punktereform" wohl das hier sein, denn der Bundesrat muss auch bei Änderungen am StVG auf jeden Fall zustimmen:
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 799/12)
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Polo79
Beitrag 19.12.2012, 23:50
Beitrag #240


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Mit "anderer Gesetze" ist bestimmt die BKatV gemeint. whistling.gif
Ich finde es zwar im Prinzip erfreulich, aber wieso gibt es dazu eigentlich keinen Thread dazu?! Oder bin ich zu blöd um den zu finden?! laugh2.gif


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Mitleser
Beitrag 20.12.2012, 08:08
Beitrag #241


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Zitat (Polo79 @ 19.12.2012, 23:50) *
Oder bin ich zu blöd um den zu finden?! laugh2.gif

Musst Du selber wissen - klick whistling.gif
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Aloisius
Beitrag 20.12.2012, 11:31
Beitrag #242


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Zitat (Jupiter @ 19.12.2012, 21:31) *
Eventuell handelt es sich dabei auch um die "Punktereform".



..... oder um die Änderung im FahrlG? think.gif


Grüße smile.gif


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Polo79
Beitrag 20.12.2012, 15:39
Beitrag #243


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Zitat (Mitleser @ 20.12.2012, 08:08) *
Musst Du selber wissen - klick whistling.gif
Ich meinte damit einen Thread zur Erhöhung der "Parkgebühren", nicht zur Punktereform! wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 20.12.2012, 21:59
Beitrag #244


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Es kursieren da seit einigen Wochen immer wieder mal Artikel im Netz und den gedruckten Pendants. Alle nennen den 01.04.2013 als Termin und bei den Tabellen tauchen auch immer die selben Taten mit den selben Erhöhungen auf -wenn auch nicht immer deckuckungsgleich so zumindest in signifikanter Teilüberlappung. Wer von der Flensburg-Reform spricht, der schreibt idR sowohl die Parkerhöhung als auch die Löschung des Umweltzonenpunktes in seine Tabellen. Und zumindest bei letzteren hat das BMVBS immer wieder den Zusammenhang zur Flensburg-Reform hergestellt.

Ich lasse mich daher mal überraschen, ob es ein Gesamtpaket gibt, oder ob man wirklich zwei Stufen zündet. Ich tippe auf Ersteres.
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Jens
Beitrag 20.12.2012, 22:16
Beitrag #245


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Ich tippe auf zwei Stufen, denn die BKatV soll mit Wirkung zum 1.4.2013 neu verkündet werden (BR-Drucksache 769/12). Dabei werden die Regelbußen für Falschparken bei Parkscheiben/-scheinpflicht um jeweils 5 EUR sowie "Verstöße gegen Lkw-Fahrverbote, die mit Verkehrszeichen angeordnet wurden" auf 75 EUR (statt bisher 20?) erhöht.


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haschee
Beitrag 20.12.2012, 22:22
Beitrag #246


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Das Parken wird aber überall in den Medien falsch dargestellt...


Es ist nicht so, daß nur "kein Parkschein" erhöht wird.


Erhöht wird einfach pauschal, also auch die Überziehung.


Also ist das Rechenspiel eigentlich immer noch gleich bzw. es kommt auf die Überwachungshäufigkeit an.


Bei Parkschein, Scheibe ausgelegt ist die Tatzeit klar, man liefert sich quasi selbst ans Messer, beim Parkschein sogar minutengenau.


Bei nicht ausgelegt dagegen kann beim 1. Rundgang nur "bis 30 Minuten" geahndet werden.


Daher, für die Katz... wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mitleser
Beitrag 20.12.2012, 22:26
Beitrag #247


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Zitat (Mitleser @ 20.12.2012, 21:59) *
Ich lasse mich daher mal überraschen, ob es ein Gesamtpaket gibt, oder ob man wirklich zwei Stufen zündet. Ich tippe auf Ersteres.
Zitat (Jens @ 20.12.2012, 22:16) *
Ich tippe auf zwei Stufen, denn ...

Ok, hast gewonnen. flowers.gif
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Jens
Beitrag 20.12.2012, 22:27
Beitrag #248


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Ich bitte darum, die geplante Bußgelderhöhung nicht in diesem Thread zu diskutieren. Wenn jemand diesbezüglich Diskussionsbedarf sieht, dann möge er bitte einen eigenen Thread dafür eröffnen (im Bußgeldforum wäre es passend).
Hier geht es um Führerscheinfragen.



Zitat (Mitleser @ 20.12.2012, 22:26) *
Ok, hast gewonnen. flowers.gif
Hurra laugh2.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.12.2012, 22:31


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haschee
Beitrag 20.12.2012, 22:39
Beitrag #249


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da gibts nix zu diskutieren, ich habe recht. thread.gif

Kann aber gerne irgendwo angehängt oder abgetrennt und diskutiert werden. wavey.gif


Ich bin ja immer noch auf die Lösung für den <3,5t. Unimog mit ca. 18t. Anhängelast gespannt.
Hab heute einen Unimog gesehen der nen LKW abgeschleppt hat.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 21.12.2012, 00:32
Beitrag #250


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Zitat (Mitleser @ 20.12.2012, 21:59) *
Alle nennen den 01.04.2013 als Termin

Der ADAC nennt den 1.2.2014 als Stichtag.


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