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> Verdacht!! auf Illegales Straßenrennen (Probezeit)
Dave91
Beitrag 17.10.2009, 11:17
Beitrag #1


Neuling
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Gestern Nachts bin ich mit´n freund (er mit auto) und ich mit auto zu einer abgelegenen stelle gefahren um ein "Beschleunigungsrennen" zu machen, und so wie es kommen musste ...

Habe mich in einer Kurve verschätzt(hab da zum ersten mal ein rennen gemacht dry.gif ) und bin mit circa 60 oder 70 km/h links in den Graben reingeflogen, mir ist nichts passiert. Mein kollege hat die kurve greade noch so nehmen können und ist nur mit einer kleinen beule davonkommen!! ( Es hat gestürmt und war richtig nass, im nachhinein denke ich nur blink.gif )

Einige minuten später kam ein mann vorbeigefahren und verständigte die Polizei, jetzt komme ich zum eigentlichen fall: Für die sah es im nachhinein wie ein Verdacht!! auf Rennen aus, weil 1: Diese Strecke sehr gerne zum rennen benutzt wird und 2: Mein auto im graben lag , und ers noch greade so geschaft hat wobei er ein leitpfosten umgehauen hat den ich unmöglich umfahren könnte!!

Jetzt hat er beide Führerscheine eingezogen und sagte das wir in drei tagen vom staatsamt bericht bekommen würden... was würde im schlimmsten fall bei mir eintreffen?!!

Er meinte schon bereits das es für mich bestimmt ein aufbauseminar etc. geben wird. ( Bin übrigens noch in der Probezeit) crybaby.gif

(Hat dieses Verdacht irgendeine bedeutung,er hat das gestern oft betont!!)

Für Frage stehe ich natürlich offen smile.gif
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Koehli
Beitrag 17.10.2009, 11:38
Beitrag #2


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Erst einmal Hallo,
Das wichtigste ist ja schon einmal dass dir/euch nichts passiert ist.

Zu den genaueren Sanktionen werden die Forenprofis noch etwas schreiben.
Natürlich hat das Wort Verdacht etwas zu bedeuten. Es wird jetzt gegen euch ermittelt und versucht, den Verdacht zu beweisen. Daher ist das wichtigste zuerst einmal keine Aussagen mehr zu machen mit denen ihr euch selbst belasten würdet. Und ziemlich schnell Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt zu nehmen.

Ich bin kein großer Fan von Privatrennen, aber sich als Unerfahrener Fahrer auf nasser Piste ein Rennen zu liefern ist... naja... du weißt es ja glaube ich selbst whistling.gif

Btw: Sind bei diesen Beschleunigungsrennen die Strecken nicht normalerweise Kerzengerade??

MfG Koehli


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†† Es gibt zwei Arten von Fußgängern - die schnellen und die toten. †† Robert Lembke
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Ungolianth
Beitrag 17.10.2009, 11:44
Beitrag #3


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Ach ja. Du bist nicht verpflichtet eine Aussage bei der Polizei zu machen. Auch Dein Kumpel nicht. Selbst wenn ihr eingeladen werdet.
Ein Rennen kann man so wie ich das sehe nicht über einen Unfall alleine festmachen. Der Verdacht kann natürlich entstehen. Nur muss dieser bestätigt werden. Entweder durch Zeugen oder in dem sich einer der Beteiligten verplappert...


--------------------
Unfälle bisher:
2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden
2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden

...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;)
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herr b
Beitrag 17.10.2009, 11:57
Beitrag #4


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hier ist schweigen gold! ich hoffe nicht das ihr schon eine
aussage getätigt habt gegenüber der polizei.
solltet ihr eine rs-versicherung haben, würde ich schleunigst
zu einem rechtsanwalt gehen!
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lawie
Beitrag 17.10.2009, 12:01
Beitrag #5


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Er hat gleich die Führerscheine kassiert (beschlagnahmt) ...

Also: Wenn lediglich die Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, können die Führerscheine nur durch die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) "weggenommen" werden (sei es 1 Monat Fahrverbot laut Regelsatz im BKatV oder der Entzug der FE, weil auf Grund von charakterlichen Mängeln eine Ungeeignetheit zum Führen von Kfz festgestellt wird).

Ausnahme zu diesem Fall wäre es, wenn der Sachverhalt der Führerscheinstelle telefonisch mitgeteilt wird und diese dann telefonisch die Polizei bitten, den Führerschein im Rahmen der Amtshilfe sicherzustellen, weil die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz vorliegt.

Und: Da sich der Vorfall Freitag-Samstag-Nacht ereignet hat, die Führerscheinbehörde wohl nicht erreicht werden kann und die Führerscheine sofort weg waren, gehe ich davon aus, dass hier eine Straftat (§ 315c StGB) vorgeworfen wird.An unübersichtlichen Stellen zu schnell gefahren ...

Ein Rechtsanwalt wäre jetzt vielleicht nicht die schlechteste Idee, da bei einem § 315c StGB der Führerschein für mindestens 6 Monate weg wäre.


--------------------
Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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Dave91
Beitrag 17.10.2009, 12:25
Beitrag #6


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Wie gesagt, das war nicht die klügste idee... unsure.gif

Es war auch eigentlich nur gedacht die greade strecke zu fahren, ich denke wir hatten einfach bischen zu viel adrenaline und sind ein stückchen zuweit gefahren.

Zeugen gab es keine...

Zitat
Daher ist das wichtigste zuerst einmal keine Aussagen mehr zu machen mit denen ihr euch selbst belasten würdet


Ich bin mir nicht sicher ob ich mich irgendwie dazu geaüßert habe, auch wenns erst gestern war blink.gif

Zitat
Beteiligten verplappert...
Ich hoffe mal nicht... think.gif

ohh man ist das ärgerlich, wir haben es versucht, abzustreiten wegen der renn-sache, worauf die immer versucht haben uns ne aussage rauszulocken.. ich hoffe ich habe nichts falsches gesagt!!

Zum Rechtsanwalt: Könnte teuer werden,oder?!

Der Beitrag wurde von Dave91 bearbeitet: 17.10.2009, 12:30
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GM_
Beitrag 17.10.2009, 12:42
Beitrag #7


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Hallo und willkommen,

Zitat (Dave91 @ 17.10.2009, 12:17) *
Jetzt hat er beide Führerscheine eingezogen und sagte das wir in drei tagen vom staatsamt bericht bekommen würden... was würde im schlimmsten fall bei mir eintreffen?!!

Damit meinte er sicherlich, dass der Staatsanwalt nun entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder ob das nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

Bei einem Strafverfahren wäre der Schein erstmal weg, allerdings reicht dazu ein Rennen nicht aus, da müßte dann schon ein Straftatbestand hinzu kommen, vermutlich denkt er dabei an Straßenverkehrsgefährdung nach §315c. Dazu muß aber jeder einen anderen konkret geschädigt oder gefährdet haben, und das wird schwer zu beweisen sein, selbst wenn man darauf bauen würde, dass ihr euch gegenseitig gefährdet haben solltet, ferner müßte man noch eine der "Totsünden" des 315c mit einbauen. So recht glaube ich nicht daran, dass das passiert.

Zweitschlimmste Möglichkeit ist die Behandlung als Rennen, das ist nur eine Ordnungswidrigkeit, kostet 400 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Wenn das mit dem Rennen also zu beweisen ist, dann könnte es dazu kommen.

Ansonsten, wenn das Rennen nicht beweisbar ist, könntet ihr wegen nicht angepasster Geschwindigkeit 3 Punkte und 145 Euro bekommen, das wäre wohl die mildeste Möglichkeit.

Probezeitverlängerung und Aufbauseminar folgt natürlich auch.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Dave91
Beitrag 17.10.2009, 13:01
Beitrag #8


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Zum Straftatbestand: ich habe gestern bereits ein Unfallbericht bekommen in dem stand das es ein Straftatbestand ist...

Das heißt ... ?

Und zum "Beschleunigungsrennen"(was es nicht war) im grunde genommen war es ein "er fährt vor mir, sieht die Kurve zu spät, schaft es greade noch, ich bin hinter ihm kann nicht mehr ausweichen, schaf es nicht" Unfall oder nicht!!

Erlaubt war 70 kmh, ein ganz normaler Unfall... ich habe einfach nicht damit gerechnet das ich die Kontrolle übers Auto verliere!!

Der Beitrag wurde von Dave91 bearbeitet: 17.10.2009, 13:06
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Ungolianth
Beitrag 17.10.2009, 13:06
Beitrag #9


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Was steht denn da genauer?


--------------------
Unfälle bisher:
2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden
2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden

...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;)
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pico26
Beitrag 17.10.2009, 18:54
Beitrag #10


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Zitat (Dave91 @ 17.10.2009, 15:01) *
Zum Straftatbestand: ich habe gestern bereits ein Unfallbericht bekommen in dem stand das es ein Straftatbestand ist...

Das heißt ... ?


das heißt, dass die Polizei den Anfangsverdacht einer Straftat, hier wohl gefährlicher Eingriff Straßenverkehr, usw., hat.

Wenn der Führerschein beschlagnahmt wurde, dann wird binnen kürzester Zeit ein Gericht darüber entscheiden.
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nairolf
Beitrag 17.10.2009, 19:09
Beitrag #11


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Zitat (Dave91 @ 17.10.2009, 14:01) *
...ich habe einfach nicht damit gerechnet das ich die Kontrolle übers Auto verliere!!


Sorry, aber wann rechnet man denn damit ? whistling.gif
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Dave91
Beitrag 17.10.2009, 20:26
Beitrag #12


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Bisher hatte immer alles im griff... das meine ich mit den "das ich nicht damit rgerechnet habe" rolleyes.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 18.10.2009, 18:55
Beitrag #13





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Sei froh das nix Schlimmeres passiert ist, halt zukünftig gegenüber Beamten die Klappe und lass dir das eine Lehre sein.

Und vor allem: hör auf sowas auf normalen nicht abgesperrten Straßen zu machen.. wallbash.gif

Ach ja, was jetzt teurer wird, musst du für dich entscheiden.. Anwalt oder 6 Monate Führerschein weg incl. allem was noch dazu kommen könnte...
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 18.10.2009, 20:06
Beitrag #14





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1. Anwalt hinzuziehen. Auch wenn es etwas teuerer wird, wenn man keine Rechtschutz hat.

Denn ein Anwalt kann die Sache etwas besser koordinieren und die zu erwartende Strafe minimieren ...

Mir selbst wurde vor einigen Jahren auch ein Verstoß nach StGB vorgeworfen.

Hies bei mir: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung.

Da ich aber die Nötigung als techn. Defekt am Fahrzeug beweisen konnte blieb es beim 1. Ttbestand und dieser wurde mit einem erhöhten Bußgeld und statt Führerscheinentzug mit Fahrverbot geahndet. Und da ich nachweisen konnte das ich nur mit dem Auto zur Lehre kam und Schicht hatte, wurde das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe gewandelt.

Danach kam das Aufbauseminar und die Eintragung ins ZVR. Punkte wurden dann irgendwann wieder gelöscht und die erweiterte Probezeit ging auch vorbei und die Punkte sind seit dem auf null.

Ohne Anwalt: Wahrscheinlich Geldstrafe mit mind. 6 monatiger Führerscheinsperre und danach musst du die Fleppen neu machen. Theorie, Praxis ... achso und die MPU ...

Mit Anwalt: Geldstrafe, Fahrverbot, Punkte, Aufbauseminar und das wars.
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magnum88
Beitrag 18.10.2009, 20:43
Beitrag #15


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Zitat (lorenz1808 @ 18.10.2009, 21:06) *
und danach musst du die Fleppen neu machen. Theorie, Praxis ...


Diese Regelung wurde ersatzlos abgeschafft im Oktober 2008.

Zitat
achso und die MPU ...


Kann sein... muss nicht.


Zitat
Mit Anwalt: Geldstrafe, Fahrverbot, Punkte, Aufbauseminar und das wars.


Auch ein Anwalt ist keine Garantie dafür, dass es so läuft, wie bei dir. Auch mit Anwalt werden Tag für Tag Verkehrssünder zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt und es wird ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Wobei ich perönlich allerdings auch so eingestellt bin, dass es günstig ist beim Vorwurf einer Straftat, die nicht durch objektive Beweise, wie z. B. eine Blutprobe bei Trunkenheitsfahrt praktisch schon bewiesen ist, immer einen guten Anwalt hinzu zu ziehen.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Jamo
Beitrag 18.10.2009, 21:18
Beitrag #16


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Zitat (lorenz1808 @ 18.10.2009, 22:06) *
...
Da ich aber die Nötigung als techn. Defekt am Fahrzeug beweisen konnte blieb es beim 1. Ttbestand und dieser wurde mit einem erhöhten Bußgeld und statt Führerscheinentzug mit Fahrverbot geahndet.
...


think.gif think.gif
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 18.10.2009, 21:25
Beitrag #17





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Einfache Sache. Wenn 'nen Trabi im 4. Gang ausgeht (Zündaussetzer) bei Tempo 80 - 90 ... kann man nicht einfach den 3. Gang einlegen sondern muss auf ein unteres Tempo so um 50 kommen und dann zurückschalten.

Da dies nach dem Überholen eintrat ... hat das Bremsen der andere als Nötigung aufgefasst ... die techn. Probleme konnte ich aber bereits bei den Polizisten danach glaubhaft machen und der eine Beamte fuhr dann das Fahrzeug und stellte den selben Fehler wie ich fest.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.10.2009, 21:27
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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durban
Beitrag 18.10.2009, 22:13
Beitrag #18


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Zitat (Familienvater @ 18.10.2009, 19:55) *
Anwalt oder 6 Monate Führerschein weg incl. allem was noch dazu kommen könnte...


Das darf aber nicht so verstanden werden, als dass ein Anwalt den TE hier mit Ciherheit rausboxen kann!
Wenn beispielsweise der Zeuge, der die Pol gerufen hat, auch das Rennen gesehen hat, wird es eng, da wieder rauszukommen. Auch ist es gut möglich, dass einer der anderen Anwesenden aussagt. Spätestens bei der Zeugenvernehmung vor Gericht bricht somancher sein Schweigen.

Wenn die Straßenverkehrsgefährdung nicht durchkommt, so droht nach wie vor die Owi wegen eines illegalen Rennens, dass mit einem Regelbußgeld von 400 Euro und weiteren fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen ebenso ein gewaltiges Übel darstellt.

Ich persönlich halte für relativ unwahrscheinlich, dass es nicht zu einer entsptrechenden Entscheidung kommen wird.

Zum Wort "Verdacht": Dass der Polizist so ausdrücklich das Wort "Verdacht" erwähnt hat, darf nicht überbewertet werden. Die Verwendung ergibt sich eher aus den Zuständigkeiten:
Ob sich jemand einer Straftat schuldig gemacht hat, entscheidet das Gericht. Bevor jemand verurteilt ist, ist er kein Straftäter. Die Polizei vor Ort stellt nicht fest, dass jemand schuldhaft eine Straftat begangen hat. Sie ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf die Straftat und übergibt die Sache an die StA, die den Täter anklagt, wenn sich der Verdacht immanent erhärtet.

mfG
Durban wavey.gif


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Jens
Beitrag 18.10.2009, 22:17
Beitrag #19


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Zitat (durban @ 18.10.2009, 23:13) *
weiteren fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

Das ist aber nett ausgedrückt. laugh.gif
Immerhin ist die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen ein Grund zur MPU-Anordnung. Schon aus dem Grund würd ich mittels Anwalt versuchen, diesen Vorwurf vom Tisch zu bekommen.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 19.10.2009, 03:52
Beitrag #20





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Zitat
Das darf aber nicht so verstanden werden, als dass ein Anwalt den TE hier mit Ciherheit rausboxen kann!


So war es auch nicht gemeint, sondern eher so, dass der Anwalt weiß was er zu sagen und zu tun hat und der TE sich nicht durch vielleicht gut gemeinte Aussagen selbst belastet und dadurch unnötigerweise mit mehr Konsequenzen zu rechnen hat, als wenn er professionelle Hilfe in Anspruch nimmt.
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Dave91
Beitrag 19.10.2009, 11:27
Beitrag #21


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Erstmal danke an alle die was dazu geschrieben haben...

ich werde euch auf dem laufenden halten wavey.gif
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lawie
Beitrag 19.10.2009, 13:00
Beitrag #22


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Nur mal ne Frage, was steht in deinem Tatvorwurf drin ?!

§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315b StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Großer Unterschied im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der sofortigen Führerscheinbeschlagnahme !

(Durch eine Maßnahme, die direkt durch den cop.gif vor Ort getroffen wurde, kann der Führerschein nur
bei dem Verdacht des § 315c StGB beschlagnahmt werden. Bei dem alleinigen Vorwurf des § 315b StGB
wäre eine solche Maßnahme rechtswidrig. vgl. § 69 StGB)


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durban
Beitrag 19.10.2009, 13:17
Beitrag #23


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Ich vermute mal ganz stark § 315c StGB. Für einen 315b sehe ich hier keinen Raum, da in meinen Augen eindeutig ein Inneingriff vorliegt.


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Uwe W
Beitrag 19.10.2009, 23:41
Beitrag #24


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Für den § 315c ist allerdings eine konkrete Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert nötig.
Das Gras im Straßengraben ist aber ebensowenig eine solche Sache wie ein umgenieteter Leitpfosten.

Insofern muss hier schon bewiesen werden, dass die beiden Fahrer sich gegenseitig gefährdet haben, wenn man mit dem § 315c weitermachen will.
Auch der Vorwurf des illegalen Straßenrennens bedarf eines Beweises. Daraus, dass zwei Fahrzeug verunglückt sind, kann man das noch nicht schließen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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durban
Beitrag 20.10.2009, 00:14
Beitrag #25


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Zitat (Uwe W @ 20.10.2009, 00:41) *
Für den § 315c ist allerdings eine konkrete Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert nötig.
Das Gras im Straßengraben ist aber ebensowenig eine solche Sache wie ein umgenieteter Leitpfosten.


Das komt ganz darauf an, wie viel der Leitpfosten wert war.
Natürlich muss die Tat bewiesen werden. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit ohne weiteres zu einer Verurteilung kommt. Aber immerhin gibt es Zeugen für den Vorfall.


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Dave91
Beitrag 21.10.2009, 14:06
Beitrag #26


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Ich wurde von der Polizei angerufen und soll zur Anhörung erscheinen, kann mir jemand bitte genaueres dazu sagen!!

Zuerst: Muss ich überhaupt dahin, kann ich nicht auch die Aussage verweigern?? Und was erwartet mich bei einer Anhörung,werden unklare sachen angesprochen, oder wird der ganze fall einfach nochmal durchgegangen??

Danke im Vorraus!
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Jens
Beitrag 21.10.2009, 14:08
Beitrag #27


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Zitat (Dave91 @ 21.10.2009, 15:06) *
Muss ich überhaupt dahin,
Nein

Zitat (Dave91 @ 21.10.2009, 15:06) *
kann ich nicht auch die Aussage verweigern?
Ja


--------------------
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Dave91
Beitrag 21.10.2009, 14:26
Beitrag #28


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Würde es mir aber helfen, wenn ich NICHT da hingehe, eigentlich nicht,oder?!
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Jens
Beitrag 21.10.2009, 14:30
Beitrag #29


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Was willst du denn da?

Meinst du ernsthaft, daß du da irgendwas erzählen kannst um deine Situation zu verbessern?

Oder besteht nicht eventuell eher die Gefahr, daß du (u.U. auch unbewußt) irgendwas von dir gibst, womit du dich noch tiefer in die Sch*** reitest, in der du im Moment steckst?


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Flo1983
Beitrag 21.10.2009, 14:34
Beitrag #30


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Zitat
Würde es mir aber helfen, wenn ich NICHT da hingehe, eigentlich nicht,oder?!

Es würde einem auch nicht helfen, wenn man hingeht. Rede mit einem Anwalt und mach vorher gar nichts. Eine Beratung ist erstmal nicht so teuer, danach kannst du immer noch entscheiden, was du weiter machst.


--------------------
"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
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Dave91
Beitrag 22.10.2009, 12:13
Beitrag #31


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Zitat
nein, als Beschuldigter können Sie auch direkt eine Vorladung bekommen. Post von der Polizei werden Sie auf jeden Fall bekommen. Natürlich können Sie auch direkt telefonisch mit der Polizei einen Termin vereinbaren.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen bekommen, so wird Ihnen dadurch die Möglichkeit geboten, Stellung zu nehmen. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, wird man ohne Ihre Stellungnahme fortfahren.

Dann wird alles an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt. Diese wird dann entscheiden, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Dann wird jedoch eine staatsanwaltschaftliche Vorladung folgen, der Sie Folge leisten müssen.


Wird das in meinen fall auch auftreten, das ich dann zu einer staatsanwaltschaftlichen vorladung kommen muss?
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magnum88
Beitrag 22.10.2009, 13:22
Beitrag #32


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Kaum.


Woher stammt dein Zitat? Im Thread finde ich es nicht.


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Dave91
Beitrag 22.10.2009, 13:45
Beitrag #33


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Habs aus nen anderen forum smile.gif

Zitat

Was mir aber noch sorgen macht ist, ob es wirklich nicht notwendig ist zum revier augrund der vorladung hinzugehen... auch wenn es nichts bringt.

Im Endeffekt kann ich mich doch weder entlasten noch belasten wenn ich da hingehe,oder nicht?!

Und was mich noch wundert ist, wieso ich telefonisch eingeladen werde(Wo der Polizist noch meinte,das ich eine Wahl zwischen Anwalt und Anhörung habe...mit anderen Worten ich muss mich für etwas entscheiden,so kam es mir auf jeden fall vor), aber mein kumpel nicht! Heisst das das er kein Tatverdächtiger ist?
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Flo1983
Beitrag 22.10.2009, 14:17
Beitrag #34


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Zitat (Dave91 @ 22.10.2009, 14:45) *
Habs aus nen anderen forum smile.gif

Ist eher sehr unwahrscheinlich, dass das Zitierte eintrifft (siehe magnum88).

Zitat (Dave91 @ 22.10.2009, 14:45) *
Was mir aber noch sorgen macht ist, ob es wirklich nicht notwendig ist zum revier augrund der vorladung hinzugehen... auch wenn es nichts bringt.

Es ist definitiv unnötig. Man hat dadurch keinerlei Vorteile, im Gegenteil, durch eine unbedachte Bemerkung können große Nachteile entstehen.

Zitat (Dave91 @ 22.10.2009, 14:45) *
Im Endeffekt kann ich mich doch weder entlasten noch belasten wenn ich da hingehe,oder nicht?!

Richtig, aber da man sich nicht entlasten kann (zumindest nicht wirklich), sollte man auch überlegen ob man hingeht.

Zitat (Dave91 @ 22.10.2009, 14:45) *
Und was mich noch wundert ist, wieso ich telefonisch eingeladen werde(Wo der Polizist noch meinte,das ich eine Wahl zwischen Anwalt und Anhörung habe...mit anderen Worten ich muss mich für etwas entscheiden,so kam es mir auf jeden fall vor), aber mein kumpel nicht! Heisst das das er kein Tatverdächtiger ist?

Wie die genaue Vorgehensweise bei den Ermittlungen der Polizei ist weiß ich nicht, ich denke aber dass du dich jetzt voll und ganz auf dich konzentrieren solltest. Du musst weder zur Anhörung noch einen Anwalt einschalten ,jedoch würde ich zweiteres dringend empfehlen.

MfG, Flo wavey.gif


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Dave91
Beitrag 22.10.2009, 14:28
Beitrag #35


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Danke für die schnelle antwort Flo .... nen antwalt werde ich mir nicht besorgen können, so gut es auch für mich wär

so gesehen bin ich auf mich selber gestellt!

Und übrigens steht auf dem wisch das mir 315c vorgeworfen wird ( Ist mir greade aufgefallen, das ich es hier noch nicht erwähnt habe blink.gif )
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Flo1983
Beitrag 22.10.2009, 15:09
Beitrag #36


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Zitat (Dave91 @ 22.10.2009, 15:28) *
Danke für die schnelle antwort Flo .... nen antwalt werde ich mir nicht besorgen können, so gut es auch für mich wär
Und übrigens steht auf dem wisch das mir 315c vorgeworfen wird ( Ist mir greade aufgefallen, das ich es hier noch nicht erwähnt habe blink.gif )

Ok folgendes: Wenn es finanziell nicht geht mit dem Anwalt, kannst du dort Prozesskostenhilfe beantragen, dann musst du ihn nicht oder nur teilweise selbst bezahlen. Es ist zu bedenken, dass du hier einer Straftat beschuldigt wirst, die dir auch noch lange nach deiner Verurteilung Probleme bereiten kann. Der Tatbestand des § 315c ist hier nach meiner Einschätzung eher sehr vage (bin aber kein Jurist), daher kann ein Anwalt mit nicht allzukleiner Wahrscheinlichkeit noch einiges reißen. Also überleg gut was du tust. wavey.gif

EDIT: Vergiss das mit der Prozesskostenhilfe, die würdest du nur als Nebnkläger bekommen, da das hier ein Strafverfahren ist. Aber mit einem Anwalt könnte man auch Ratenzahlung vereinbaren.


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