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> 0,8 Promille in Probezeit....
sina712
Beitrag 28.09.2009, 14:11
Beitrag #1


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hallo ihr lieben,

ich habe eine frage! wurde gestern mit 0,8 promille am steuer erwischt....
bin noch in der probezeit, da sie mir schonmal verlängert worden ist, da ich jemanden habe fahren lassen, ohne führerschein...
musste direkt meinen führerschein bei der polizei lassen, und bluttest wurde auch gemacht... das problem ist, ich konsumiere cannabis...
was kommt nun auf mich zu? mpu? wie lange der schein weg? und da ich ja nur wegen alkohol angehalten worden bin, wollte ich fragen ob man eine mpu dann nur macht im bezug auf alkohol, oder wird der thc wert auch gemessen???

sad.gif ich bitte um hilfe, bin total am ende....

Sina
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.09.2009, 14:14
Beitrag #2





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Fragen wir mal anders herum:

Was wirft Dir die Polizei vor?

Nur Alkohol oder
Alkohol und Drogen?

LG
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Kai R.
Beitrag 28.09.2009, 14:19
Beitrag #3


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Hallo,

Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 15:11) *
musste direkt meinen führerschein bei der polizei lassen,

das ist normalerweise ein Zeichen dafür, dass nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit sondern wegen einer Straftat gegen Dich ermittelt wird. Entweder hattest Du über 1,1%o oder es werden Dir Ausfallerscheinungen vorgeworfen.

Kann es sein, dass der Wert in mg/l gemessen wurde (am Pustegerät)? Dann müsste man das verdoppeln. Wie wurdest Du denn erwischt?

Hat irgend jemand einen Drogenverdacht geäußert? Wurden mehrere Ampullen Blut abgezapft?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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sina712
Beitrag 28.09.2009, 14:34
Beitrag #4


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danke ihr lieben, für die schnelle antwort...

also das war so, ich bin beim ausparken, ohne es zu merken an ein anderes auto gekommen und dann stand die polizei bei mir.... unter anderem denke ich wird mir also auch fahrerflucht vorgeworfen:(
man hat einen schnelltest ( speichel) gemacht, der auf thc negativ war....
allerdings musste ich eine ampulle blut da lassen,,,,,also sehen die doch jetzt das ich ganja rauche oder nicht?`wenn ich also eine mpu machen muss, testen die mich auch auf thc???

sad.gif
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Kai R.
Beitrag 28.09.2009, 14:38
Beitrag #5


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wenn der Vortest negativ war und nur eine Ampulle Blut gezapft wurde, gehe ich mal davon aus, dass nicht auf Drogen untersucht wird.

Aber anscheinend wirft man Dir den Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung vor. Das bedeutet für Dich 10 - 12 Monate FS-Entzug und ca. 30 Tagessätze Geldstrafe (oder Sozialstunden, wenn Du unter das Jugendstrafrecht fällst). Keine MPU. Als Probezeitmaßnahme eine Aufforderung zu einer verkehrspsychologischen Beratung, der Du aber nicht Folge leisten musst. Beim nächsten A-Verstoß ist Dein FS weg und die MPU gebucht.

Wieso Fahrerflucht: bist Du weggefahren?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Jens
Beitrag 28.09.2009, 14:40
Beitrag #6


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Zitat (Kai R. @ 28.09.2009, 15:38) *
Als Probezeitmaßnahme eine Aufforderung zu einer verkehrspsychologischen Beratung
Das entfällt, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. wink.gif
Dafür ist aber vor Neuerteilung die Teilnahme am besonderen Aufbauseminar nach §36 FeV nachzuweisen.


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 14:50
Beitrag #7


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oh man, dass hoffe ich... alkohol ist kein problem.... aber ich rauche halt täglich cannabis...sad.gif
also meinste ne mpu bleibt mir erspart?
aber das problem ist ja, dass sie mir schonmal meinen schein weggenommen haben für 3 monate...

habe total angst. sitze jetzt hier ohne meinen lappen und alles ist scheiße sad.gif(((

ja ich bin weg gefahren , da ichs ja nicht bemerkt habe...... sonst wäre das auch alles garnicht passiert.....

Der Beitrag wurde von sina712 bearbeitet: 28.09.2009, 14:52
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Jens
Beitrag 28.09.2009, 15:05
Beitrag #8


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 15:50) *
also meinste ne mpu bleibt mir erspart?

Da du mit dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schon eine Straftat begangen hast, könnte ich mir schon vorstellen, daß, wenn du jetzt tatsächlich verurteilt werden solltest, vor der Neuerteilung eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung angeordnet wird.

Hast du einen Rechtsanwalt eingeschaltet?


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durban
Beitrag 28.09.2009, 15:05
Beitrag #9


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Hallo smile.gif

Wenn ich mal so dreist fragen darf: Wie alt bist Du? Und wie sah damals die Strafe für das FoFE aus?


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 15:15
Beitrag #10


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alsoooo ich werde im dezember 20 jahre....

und damals habe ich 60 sozialstunden und 3 monate fahrverbot bekommen sad.gif


einen rechtsanwalt habe ich nicht...sad.gif

Der Beitrag wurde von sina712 bearbeitet: 28.09.2009, 15:16
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durban
Beitrag 28.09.2009, 15:21
Beitrag #11


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:15) *
alsoooo ich werde im dezember 20 jahre....


Somit ist es möglich, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
In diesem Fall würden statt einer Geldstrafe Sozialstunden verhängt werden.

Zu Erwarten ist darüber hinaus der Entzug der Fahrerlaubnis (kein Fahrverbot!) und die Verhängung einer Sperrfrist, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Über die konkrete Höhe der Strafe lässt sich mit dem aktuellen Wissenstand kaum mehr als spekulieren.
Wichtig ist als nächstes, wie das Ergebnis der Blutentnahme ausfallen wird und ob tatsächlich die Unfallflucht vorgeworfen werden wird (ist das schon sicher) und ferner, ob der Unfall seine Ursache im Alkohol hatte.


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 15:30
Beitrag #12


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das heißt was??? das ich den schein komplett neu machen muss?

oh mein gott! die haben mir den aber direkt abgenommen...

was meinst du was beim bluttest raus kommt? trinken tue ich selten, aber rauchen häufig... aber ich stand ja nicht unter drogeneinfluss an dem tag, dürfen die mir dann überhaupt ne mpu wegen thc aufdrängen? sad.gif


aber woher weiß ich ob das damals ein fahrverbot oder ein entzug der fahrerlaubnis war? musste meinen schein 3 monate beim gericht liegen lassen.....
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Kai R.
Beitrag 28.09.2009, 15:34
Beitrag #13


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:30) *
dürfen die mir dann überhaupt ne mpu wegen thc aufdrängen? sad.gif

nein. Die kommt weder wegen Drogen noch wegen Alkohol. Die kommt wegen mehrfacher Straftaten im Straßenverkehr (verkehrsrechtliche Fragestellung):
- Zulassen des Fahrens ohne FE
- Trunkenheitsfahrt
- Unfallflucht

Das sind alles drei Straftaten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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darkstar
Beitrag 28.09.2009, 15:40
Beitrag #14


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:30) *
das heißt was??? das ich den schein komplett neu machen muss?
Nein, auf gar keinen Fall. Sollte hier die FE entzogen werden, dann kann die FE kurz vor Ende der Sperrfrist neu beantragt werden. Kosten wären ca. 120-220€.
Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:30) *
was meinst du was beim bluttest raus kommt? trinken tue ich selten, aber rauchen häufig... aber ich stand ja nicht unter drogeneinfluss an dem tag, dürfen die mir dann überhaupt ne mpu wegen thc aufdrängen? sad.gif
Erstmal: Wenn der Urintest negativ war, dann glaube ich nicht das die Blutprobe auf Drogen untersucht wird.

Andererseits sollte man für die Zukunft im Hinterkopf behalten: Bei regelmäßigem THC-Konsum besteht keine Fahreignung, einzig "gelegentlicher Konsum" mit Trennungsvermögen ist "geduldet". Bei Mischkonsum mit Alkohol ist ebenfalls keine Fahreignung gegeben, siehe auch Anlage 4 FeV Punkt 9.2.

Ich würde nach 1-2 Wochen auf der Wache die Blutwerte erfragen und keine weitere Aussage mehr machen.

mfg
darkstar


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 15:41
Beitrag #15


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also siehts ganz schlecht aus für mich????

mpu meinste fällt weg?meint ihr, mir wird der führerschein komplett entnommen oder nur ein fahrverbot?

also muss ich den schein wohl nicht komplett neu machen? speicheltest auf thc war negativ.... und mittwoch kann ich zur polizei meine blutwerte holen....

sagen die mir dann auch, ob die thc gefunden haben?
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Kai R.
Beitrag 28.09.2009, 15:45
Beitrag #16


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:41) *
also siehts ganz schlecht aus für mich????

mpu meinste fällt weg?meint ihr, mir wird der führerschein komplett entnommen oder nur ein fahrverbot?

Sina: bitte erst alle Antworten lesen. Dann verstehen. Dann ggf. noch einmal nachfragen (nichts für ungut).

Eine Alkohol-MPU ist nicht möglich. Wegen der Straftaten kann aber eine verkehrsrechtliche MPU angeordnet werden. Ich würde damit rechnen. Blutwerte und so Kram brauchst Du dafür aber nicht.

Der FS wird komplett entzogen und geschreddert. Es wird aber ein neuer ausgestellt, nachdem Du diesen beantragt hast: FAQ: Führerschein weg - was tun?. Falls eine MPU-Anordnung kommt, wirst Du es dann erfahren. Das besondere Aufbauseminar musst Du auch noch machen.

Wenn THC gefunden würde, würde man es Dir sagen (ich glaube es nicht).

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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sina712
Beitrag 28.09.2009, 15:49
Beitrag #17


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was heißt das, den führerschein neu beantragen? dann ist er doch quasi weg und ich muss ihn neu machen oder nicht? wo liegt sonst der unterschied, ob ich meinen schein weider ein paar monate beim gericht lasse, oder sie diesen zerstören?
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darkstar
Beitrag 28.09.2009, 15:53
Beitrag #18


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:41) *
also muss ich den schein wohl nicht komplett neu machen?
Das ist das einzige was definitiv sicher ist.
Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:41) *
speicheltest auf thc war negativ.... und mittwoch kann ich zur polizei meine blutwerte holen.... sagen die mir dann auch, ob die thc gefunden haben?
Ich würde neutral nach den in der Blutprobe festgestellten Werten fragen. Am besten fragst du auch was genau (§§) vorgeworfen wird. Warum soll ich den cop.gif mit der Frage, ob THC-Werte festgestellt wurden, erst auf dumme Gedanken bringen? wink.gif

Es gibt aber trotzdem mehrere Möglichkeiten wie der Fall ausgeht. Wie sah denn die Beschädigung am anderen Fahrzeug aus und wie hoch ist der Schaden? think.gif

Zitat
was heißt das, den führerschein neu beantragen? dann ist er doch quasi weg und ich muss ihn neu machen oder nicht?
Nein. Du stellst einen Neuantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft ob die FE erteilt werden kann oder vorher noch Auflagen gemacht werden. Dies KANN zum Beispiel aufgrund der Straftaten eine MPU sein. Erneute Fahrerlaubnisprüfungen oder Fahrschulbesuch fallen nicht an.
Zitat
wo liegt sonst der unterschied, ob ich meinen schein weider ein paar monate beim gericht lasse, oder sie diesen zerstören?
Siehe diesen Link in der FAQ: Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug.

mfg
darkstar


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 15:55
Beitrag #19


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kleiner schaden, frontstoßstange defekt.... nix wildes also. ich möchte den schein aber nicht komplett neu machen ud hoffentlich auch keine mpu...sad.gif danke für die hilfe, meld mich die tage denn nochmal, was das blutbild ergeben hat

hmmmm... also weiß ich bei der gerichtsverhandlung nicht, ob ich eine mpu machen muss, sondern erst dann, wenn ich den neuantrag sende?
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Jens
Beitrag 28.09.2009, 15:57
Beitrag #20


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:55) *
ich möchte den schein aber nicht komplett neu machen

Du mußt den Schein nicht komplett neu machen


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darkstar
Beitrag 28.09.2009, 16:01
Beitrag #21


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:55) *
kleiner schaden, frontstoßstange defekt.... nix wildes also.
Okay. Der Schaden ist aber so hoch, dass man ihn beim Ausparken normalerweise bemerken müsste oder? think.gif
Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 16:55) *
hmmmm... also weiß ich bei der gerichtsverhandlung nicht, ob ich eine mpu machen muss, sondern erst dann, wenn ich den neuantrag sende?
Richtig. Das Gericht hat damit nichts zu tun.

Nochmal: Definitiv kein "Neumachen" des FS, egal wie es jetzt ausgeht. wavey.gif

mfg
darkstar


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 16:14
Beitrag #22


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das ist natürlich kacke... weil wenn ich ja mein schein neu beantragen will, und die mir ne mpu aufdrängen, muss ich doch glaub ich 3monate oder so nachweisen das ich nicht geraucht habe oder???sad.gif oh mannnnnn ist das alles ne blöde sache sad.gif
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darkstar
Beitrag 28.09.2009, 16:18
Beitrag #23


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 17:14) *
weil wenn ich ja mein schein neu beantragen will, und die mir ne mpu aufdrängen, muss ich doch glaub ich 3monate oder so nachweisen das ich nicht geraucht habe oder?
Nein, nicht bei einer verkehrsrechtlichen MPU.

Was hast du denn den cop.gif bezüglich THC-Konsum so erzählt? think.gif

mfg
darkstar


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Gast_charly68_*
Beitrag 28.09.2009, 16:22
Beitrag #24





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Sehe es positiv.

Jetzt hast Du die Chance und kannst Dein bisheriges Verhalten überdenken.

Müssen Drogen und Alkohol beim Fahren sein?

NEIN!!!

Und diese Trennung musst Du schaffen.

Sonst hast Du beim nächsten Mal wieder eine MPU auf dem Tisch, weil die Polizei Dich dann evtl. mit Drogen erwischt.

LG
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sina712
Beitrag 28.09.2009, 17:11
Beitrag #25


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das ich jeden tag weed rauche...smile.gif oh man ich scheiß mir jetz schon in die hose:(
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darkstar
Beitrag 28.09.2009, 17:21
Beitrag #26


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 18:11) *
das ich jeden tag weed rauche...smile.gif
Ich denke folgende Smileys sind angemessener: crybaby.gif wallbash.gif wacko.gif

Wie kommt man denn auf den Gedanken der Exekutive so etwas auf die Nase zu binden... unsure.gif

mfg
darkstar


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sina712
Beitrag 28.09.2009, 17:22
Beitrag #27


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da hast du mich falsch verstanden, das habe ich natürlich nicht gesagt
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toni montana
Beitrag 29.09.2009, 09:45
Beitrag #28


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Zitat (sina712 @ 28.09.2009, 15:50) *
aber ich rauche halt täglich cannabis...sad.gif


Erfährt das die Polizei ist Dein Schein auf erst mal unbegrenzte Zeit weg - nämlich so lange, bis Du eine bestandene Drogen-MPU hinter Dir hast.

Wenn Du den Alk-Wert erfragst, vermeide also TUNLICHST irgendeinen Hinweis zu geben!!!

P.S.: Wieviel hast Du denn am Unfalltag getrunken? Dann könnte man schon mal vage einschätzen, ob es wirklich der Promillewert gewesen sein könnte.

Lass' den Kopf nicht hängen!


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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sina712
Beitrag 29.09.2009, 12:04
Beitrag #29


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hi toni, danke für die antwort.... ich hatte beim pusten noch 0,8 promille...

ich willl mein schein wieder haben sad.gif bin total traurig, mag morgens garnicht mehr aufstehen:(
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toni montana
Beitrag 29.09.2009, 12:19
Beitrag #30


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Noch mal: Was hast Du getrunken??

Und wieviel Zeit lag zwischen Trinkende, Pusten und Blut abnehmen???


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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toni montana
Beitrag 29.09.2009, 13:14
Beitrag #31


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Zitat (sina712 @ 29.09.2009, 13:04) *
ich willl mein schein wieder haben sad.gif


Kriegst Du ja - musst aber noch 'ne ganze Zeit warten.

Ich vermute, dass der Unfall als Ausfallerscheinung gewertet wird. Damit bist Du im Straftatbereich und der Schein 9-12 Monate weg.

Aber das weißt Du ja schon. sad.gif


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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sina712
Beitrag 29.09.2009, 15:11
Beitrag #32


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8-12 monate??? huiii....trotz der ersten sache, dass sie mir meinen schein weg genommen haben? sad.gif

also ich habe bier, und sekt getrunken... als ich gerade zuhause ankam, kam die polizei und ich musste pusten da hatte ich 0.8 promille, und knapp ne std später haben sie mir blut abgenommen...sad.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.09.2009, 23:20
Beitrag #33





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Zitat (sina712 @ 29.09.2009, 16:11) *
also ich habe bier, und sekt getrunken...


wieviel davon?
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toni montana
Beitrag 30.09.2009, 08:15
Beitrag #34


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Und wie kurz das letzte vor der Kontrolle?

Lass Dir nicht alles so aus der Nase ziehen!


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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sina712
Beitrag 30.09.2009, 14:45
Beitrag #35


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achhh weiß ich nicht vielleicht ne stunde vorher:(
ich krieg hier die krise, dass is samstag passiert und habe bis heute noch immer nix gehört....
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Gast_charly68_*
Beitrag 30.09.2009, 14:59
Beitrag #36





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Zitat (sina712 @ 30.09.2009, 16:45) *
ich krieg hier die krise, dass is samstag passiert und habe bis heute noch immer nix gehört....


Nur nicht aufregen.

Blutwerte kannst Du 10 bis 14 Tage nach der BE bei der Polizei erfragen.

Was den Strafbefehl/Gerichtsverhandlung angeht. Das kann bis zu 3 bis 4 Monate dauern bis Du da was hörst/bekommst. Ebenso wird die füherscheinlose Zeit (vorläufiger Entzug) beim Strafmaß entsprechend berücksichtigt.

LG
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sina712
Beitrag 30.09.2009, 15:06
Beitrag #37


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das ist schonmal ganz gut... also sag ich mal wenn jetzt erst in 2 monaten die verhandlung ist, rechnen die die zeit aber mit, die mein schein jezt schon weg ist?

wie kann man einem das leben nur so schwer machen..sad.gif ich fange im mai nächstes jahr ne ausbildung an, die ziemlich weit weg ist... wie soll das bloß gehen ohne schein sad.gif
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Andreas
Beitrag 30.09.2009, 15:08
Beitrag #38


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Zitat (sina712 @ 30.09.2009, 16:06) *
also sag ich mal wenn jetzt erst in 2 monaten die verhandlung ist, rechnen die die zeit aber mit, die mein schein jezt schon weg ist?


Ja

Zitat
wie kann man einem das leben nur so schwer machen..sad.gif


Du hast dir das Leben selbst schwer gemacht...


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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sina712
Beitrag 30.09.2009, 15:17
Beitrag #39


Neuling
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charly noch da?
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Gast_charly68_*
Beitrag 30.09.2009, 15:41
Beitrag #40





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ja


Zitat (sina712 @ 30.09.2009, 17:06) *
das ist schonmal ganz gut... also sag ich mal wenn jetzt erst in 2 monaten die verhandlung ist, rechnen die die zeit aber mit, die mein schein jezt schon weg ist?


Wenn Du jetzt das Urteil/Strafbefehl erst in 4 Monaten bekommst und die reguläre Strafe wäre eigentlich z. B. 12 Monate, dann bekommst Du im Urteil/Strafbefehl nur noch 8 Monate.

Zitat (sina712 @ 30.09.2009, 17:06) *
wie kann man einem das leben nur so schwer machen..sad.gif ich fange im mai nächstes jahr ne ausbildung an, die ziemlich weit weg ist... wie soll das bloß gehen ohne schein sad.gif


Das hast Du selber vollbracht. Der Richter, die Polizei und der Staatsanwalt kann bzw. können nichts dafür. Die arbeiten den Fall entsprechend der Gesetze ab. Mal geht es schneller. Mal dauert es etwas länger.

Du kannst höchstens höflich anfragen ob es möglich wäre, daß Dein Fall schneller bearbeitet werden kann bzw. um ein mildes Strafmaß bitten aufgrund deiner bevorstehenden Ausbildung. Ob dies dann der Richter berücksichtigt steht auf einem anderen Stück Papier.

LG
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kulli
Beitrag 02.10.2009, 17:59
Beitrag #41


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bei einer solchen einstellung zum strassenverkehr ist es ein unding das so jemand seine fahrerlaubnis überhaupt nochmal zurückbekommt. vielleicht sollte man erstmal nachdenken bevor man sich in ein auto setzt wenn man drogen und alkohol konsumiert, aber da hast du jetzt ja zum glück erstmal genug zeit für!
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darkstar
Beitrag 02.10.2009, 18:07
Beitrag #42


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Zitat (kulli @ 02.10.2009, 18:59) *
bei einer solchen einstellung zum strassenverkehr ist es ein unding das so jemand seine fahrerlaubnis überhaupt nochmal zurückbekommt.
@sina712 ist 19 Jahre alt, für einen Entzug "auf Lebenszeit" sehe ich keinen Grund. Die meisten Menschen sind üblicherweise lernfähig, das kann man auch im Forum überall nachlesen. wavey.gif

mfg
darkstar


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kulli
Beitrag 02.10.2009, 18:11
Beitrag #43


Neuling


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ja das sehe ich wohl ein, aber es sollten einige jahre ins land gehen...erstmal erwachsen werden.
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Mr.T
Beitrag 02.10.2009, 21:07
Beitrag #44


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Zitat (kulli @ 02.10.2009, 19:11) *
ja das sehe ich wohl ein, aber es sollten einige jahre ins land gehen...
Gut, dass deine Meinung diesbezüglich völlig uninteressant ist. rolleyes.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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