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> § 20 FEV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Neuerteilung nach 10 Jahren
Gast_charly68_*
Beitrag 07.09.2009, 22:03
Beitrag #51





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Zitat (ellinor @ 07.09.2009, 23:53) *
Morgen werde ich mal anrufen und nachfragen, gegebenfalls auch gleich einen neuen Antrag stellen.


Nicht anrufen, sondern gleich Antrag stellen, evtl. gleich noch die fehlenden Unterlagen dazu packen.

Dann muß die FEB in schriftlicher Form darüber entscheiden und Du hast danach gegebenenfalls die entsprechende Möglichkeit gegen die fehlerhafte Entscheidung anzugehen.

Gegen mündliche Entscheidungen kannst Du nichts unternehmen.

LG
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ellinor
Beitrag 07.09.2009, 22:32
Beitrag #52


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Hallo Jens,
ok, dann werde ich meinen Sachbearbeiter anrufen und nach den Antrag für die Wiedererteilung der C1E fragen. Ich hoffe nur das er nicht wieder eine Ausrede findet, dass es
jetzt nicht mehr möglich ist. Sollte er auf meine Anfrage eingehen, wird er mir noch mitteilen welche Unterlagen fehlen und zu Unterschrift des Antrages muß ich ja sowieso zur Führerscheinstelle. Ansonsten muß ich mich wohl doch an seinen Vorgesetzten wenden. Schaun wir mal was es morgen gibt.

LG
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Hallo Charly 68,
ich hoffe du kannst dich mit meinem Schreiben an Jens anfreunden, ich glaube so mache ich es erst einmal.

Liebe Grüße
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Gast_charly68_*
Beitrag 07.09.2009, 22:41
Beitrag #53





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Zitat (ellinor @ 08.09.2009, 00:32) *
Hallo Charly 68,
ich hoffe du kannst dich mit meinem Schreiben an Jens anfreunden, ich glaube so mache ich es erst einmal.


Welchen Weg Du gehst ist Dir überlassen.

Jedoch würde ich ihn nicht gehen. wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, daß der Sachbearbeiter nicht im Sinne des Antragsstellers z. B. mit Auskünften helfen will.

LG
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ellinor
Beitrag 07.09.2009, 23:46
Beitrag #54


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Hallo Charly 68,
aber was soll ich denn machen es gibt doch nur diesen Sachbearbeiter auf dieser Geschäftsstelle.
Und ich kenne ihn schon seit 1980 und er war immer in diesem Büro, nie ein anderer.
Wenn er mir nicht entgegen kommen will, bleibt mir nur der Weg zum Vorgesetzten.
Also muß ich erstmal abwarten was morgen kommt, dann werden wir weiter sehen.

LG
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jfk
Beitrag 08.09.2009, 07:30
Beitrag #55


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Hallo ellinor,

mache dich nicht fertig wegen verschiedener Meinungen hier!
Du mußt auf die FEB, niemand anders. Und Du mußt den Weg beschreiten, der dir richtig und gangbar erscheint.
Unsere Tips sind Tips - Du mußt sehen, was für Dich umsetzbar ist.
Und wenn Du Dich gegen den Rat eines Users hier entscheidest, mußt Du Dich nicht rechtfertigen!

wavey.gif , jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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ellinor
Beitrag 08.10.2009, 23:31
Beitrag #56


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Hallo und guten Abend,
da bin ich mal wieder und habe etwas neues zu berichten.
Heute hatte ich endlich mal die Zeit zur Führerscheinstelle zu gehen
und nach langer Überlegung habe ich mich entschieden, doch zum Vorgesetzten
der Geschäftsstelle zu gehen.
Ich erklärte der Vorgesetzten, eine sehr nette Frau der ich nun auch mal persönlich vorsprechen konnte,
dass mir bei der prüfungsfreien Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis, die Klassen C1 und C1E fehlen.
Irrtümlicherweise habe ich wohl einen Antrag auf Erweiterung meines Motorradfüherscheins gestellt und
somit dann auch nur die Klasse B bekommen.
Die Vorgesetzte zeigte mir in unserem Gespräch, dass wohl die zusätzliche Wiedererteilung der Klassen C1, C1E
nichts im Wege stehen wird. Das heißt dann, ich bekomme eine neue Führerscheinkarte mit den alten Konditionen
der Führerscheinklasse 3. Das wäre dann natürlich wirklich toll!
Sie möchte sich aber noch mit ihrem Kollegen besprechen und sich dann, wie beim letzten Mal telefonisch bei
mir melden. Bei der Besprechung geht es auch um die Frage, ob die 42,60 € die ich für die Erweiterung der
Fahrerlaubnis bezahlt habe, angerechnet werden können. Denn die eigentliche Wiedererteilung meiner
Fahrerlaubnis hätte mir 150,00 € gekostet. Das wäre dann schon eine große Ersparnis!
Ich habe nun noch eine Frage und hoffe das sie mir jemand beantworten kann.
In diesem Forum habe ich öfters gelesen, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis um die 83,00 € kostet.
Haben die Führerscheinstellen in den jeweiligen Städten unterschiedliche Gebühren?

Liebe Grüße
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Polo79
Beitrag 08.10.2009, 23:40
Beitrag #57


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Zitat (ellinor @ 09.10.2009, 00:31) *
Haben die Führerscheinstellen in den jeweiligen Städten unterschiedliche Gebühren?
Die Gebühr hängt vom Aufwand des Einzelfalls ab. Je nachdem welche Gebühr für Gebühren-Nr. 202.3 GebTSt berechnet wird, kostet eine Neuerteilung zwischen 42,60 € und 265,20 €.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Jens
Beitrag 09.10.2009, 08:33
Beitrag #58


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@Polo: Es geht hier aber nicht um eine Neuerteilung sondern um eine Erweiterung.


--------------------
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ellinor
Beitrag 09.10.2009, 22:36
Beitrag #59


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Hallo Jens,
jetzt bringst Du mich aber auf einen Gedanken,
wenn ich nun die Klasse C1 und C1E wiedererteilt bekomme, ist das denn nicht auch eine Erweiterung,
wie bei der Klasse B die ich beantragt hatte? Wie kann denn dann die neue Erweiterung für C1,C1E 150,00 € kosten?
Muss denn die neue Erweiterung nicht ebenfalls 42,60 € kosten, wie bei der beantragten Klasse B ?.
Denn dann würden ja 85,20 € herraus kommen und das erscheint mir auch richtig und paßt auch zu dem was ich im Forum
gelesen habe.

LG
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Mr.T
Beitrag 09.10.2009, 22:50
Beitrag #60


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Zitat (ellinor @ 09.10.2009, 23:36) *
Muss denn die neue Erweiterung nicht ebenfalls 42,60 € kosten, wie bei der beantragten Klasse B ?.
Ja.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ellinor
Beitrag 09.10.2009, 22:56
Beitrag #61


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Danke Mr. T,
dass werde ich der Vorgesetzten gleich Montag mitteilen.

LG
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ellinor
Beitrag 11.10.2009, 20:36
Beitrag #62


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Hallo Mr. T,
heute habe ich von einem Bekannten gehört, dass wenn man die Klasse A1 eine bestimmte Zeit
gefahren hat, auch die Klasse A prüfungsfrei in seinem Führerschein eintragen lassen kann.
Stimmt das, oder ist das falsch und man muss eine neue Prüfung für die Klasse A machen?

LG
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.10.2009, 20:39
Beitrag #63





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Zitat (ellinor @ 11.10.2009, 22:36) *
heute habe ich von einem Bekannten gehört, dass wenn man die Klasse A1 eine bestimmte Zeit
gefahren hat, auch die Klasse A prüfungsfrei in seinem Führerschein eintragen lassen kann.


nein das geht nicht.

Von Klasse A beschränkt auf Klasse A unbeschränkt funktioniert das was Dir Dein Bekannter gesagt hat, wenn Du 2 Jahre im Besitz der Klasse A beschränkt warst.

LG
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Mr.T
Beitrag 11.10.2009, 20:41
Beitrag #64


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Da muss ich @charly zustimmen.


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Gruß Mr.T

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ellinor
Beitrag 11.10.2009, 20:50
Beitrag #65


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Danke Charly und Mr. T
das habe ich mir auch gedacht, klang irgendwie echt unlogisch!

LG
Ellinor
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ellinor
Beitrag 14.10.2009, 09:00
Beitrag #66


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Hallo und guten Morgen Mr. T,
heute habe ich mit der Vorgesetzten der Führerscheinstelle gesprochen.
Wie Du schon gesagt hast, ist es wieder nur eine Erweiterung und kostet daher
auch 42,60 € und nicht mehr. Für die Erweiterung der Klassen BE, C1, C1E benötigt
mein Sachbearbeiter, da hat er mir schon eine Liste von Ärzten mitgegeben, ein augenärztliches
und hausärztliches Gutachten. Beide Untersuchungen werden dann vom gleichen Arzt gemacht,
dass spart Zeit und lauferei. Einen Erstehilfekurs muß ich leider doch nochmal machen und dieser
wird mir dann 30,00 € kosten. Aber was soll´s da muß man durch.
Nun läuft alles seinen geregelten Gang und ich freue mich schon, endlich meine alten Konditionen
in meinem neuen Führerschein wieder zu sehen.

LG
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Mr.T
Beitrag 14.10.2009, 10:10
Beitrag #67


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Das liest sich doch prima! smile.gif


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Gruß Mr.T

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ellinor
Beitrag 18.10.2009, 17:56
Beitrag #68


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Hallo und schönen Sonntag,
nun möchte ich doch noch etwas los werden was mich sehr verärgert hat.
Für den Antrag auf Erweiterung der C Klassen benötigt man einen Nachweis über eine
ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 FEV) und
ein augenärztliches Gutachten (nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FEV).
Die Führerscheinstellen haben in der Regel, Listen von Arbeits- und Betriebsmedizinern,
die beide notwendigen Untersuchungen zusammen durchführen können.
Aus der Liste kann man sich dann einen Mediziner in der Nähe aussuchen.
Es empfiehlt sich sehr jeden Mediziner aus der Liste telefonisch zu kontaktieren und nach der
Gebühr für das Gutachten zu fragen. Da gibt es nämlich große Unterschiede, 40,00 €- 80,00 € plus 19% Mwst.
In meinem Fall habe ich mich für den Arbeitsmediziner, der für die Gebühr 40,00 € plus 19% Mwst (47,60 €) nimmt, entschieden.
Meinen Arzt nach den unterschiedlichen Gebühren gefragt, sagte er mir das seine Kollegen unnötige Leistungen, die für den Antrag
der C Klassen nicht notwendig sind, durchführen und in Rechnung stellen. Dazu gehört z B. die Blutabnahme, Urintest und
der Zuckertest. (Das diese Untersuchungen gemacht werden, hatte ich auch schon bei den telefonischen Anfragen mitbekommen)
Mein Arzt führte nur die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch.
Das war ein Fragebogen über meinen körperlichen und geistigen Zustand, wo ich mit ja und nein antworten mußte und
ein paar Fragen über bestehende Krankheiten. Desweiteren wurde ein kurzer Hörtest gemacht und ein Augentest,
wie beim Augenarzt oder beim Optiker.
In meinem Fall war alles 100% in Ordnung und mein Arzt bescheinigte in meinem Gutachten noch, dass keine weiteren
Untersuchungen nötig seien. Das war schon alles und für nur 47,60 € netto!!!

LG
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 18:11
Beitrag #69


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Zitat (ellinor @ 18.10.2009, 18:56) *
Meinen Arzt nach den unterschiedlichen Gebühren gefragt, sagte er mir das seine Kollegen unnötige Leistungen, die für den Antrag
der C Klassen nicht notwendig sind, durchführen und in Rechnung stellen. Dazu gehört z B. die Blutabnahme, Urintest und
der Zuckertest. (Das diese Untersuchungen gemacht werden, hatte ich auch schon bei den telefonischen Anfragen mitbekommen)
Mein Arzt führte nur die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch.
Aha! Wie hat er denn ohne Untersuchungen von Körperflüssigkeiten ein Gutachten nach Anlage 5 FeV erstellen können? unsure.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 18.10.2009, 18:49
Beitrag #70





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Zitat
Das war schon alles und für nur 47,60 € netto!!!


Hallo ellinor

Was hat den die Untersuchung nach Anlage 6 gekostet ? oder ist das für beide Anlagen?

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fragen-fragen
Beitrag 18.10.2009, 18:54
Beitrag #71


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@ buerger

Denke eher nicht für beide,
ich habe 60€ nur für das Augengutachten bezahlt.
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magnum88
Beitrag 18.10.2009, 18:59
Beitrag #72


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Zitat (ellinor @ 18.10.2009, 18:56) *
Meinen Arzt nach den unterschiedlichen Gebühren gefragt, sagte er mir das seine Kollegen unnötige Leistungen, die für den Antrag
der C Klassen nicht notwendig sind, durchführen und in Rechnung stellen. Dazu gehört z B. die Blutabnahme, Urintest und
der Zuckertest. (Das diese Untersuchungen gemacht werden, hatte ich auch schon bei den telefonischen Anfragen mitbekommen)
Mein Arzt führte nur die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch.


Olala, da passt was nicht... blink.gif

Ich selbst habe meinen CE vor drei Jahren verlängern lassen, wobei natürlich auch die Blutentnahme und Urintests vorgenommen wurden.

Daran hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. Das wird mir auch alle paar Wochen immer wieder von unseren Neuerteilungs-Kandidaten so bestätigt.


--------------------
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ellinor
Beitrag 18.10.2009, 19:13
Beitrag #73


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Hallo Mr. T,
also ich weiß nicht was richtig ist, ich habe Deinen Link gelesen und verstehe es so,
dass ich ein sogenanntes screening gemacht habe. Den Fragebogen mußte ich unterschreiben
und ich denke ich habe mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben bezeugen müssen.
Mein Arzt meinte, er würde das schon seit Jahren machen und es wäre richtig so. Meine Führerscheinstelle
hätte die Gutachten immer so akzeptiert. Ich habe mir meine Gutachten ebend angesehen, es sind
amtliche Vordrucke und alles ist ausgefüllt. Morgen gebe ich die Gutachten bei der Führerscheinstelle ab und ich
melde mich dann noch mal bei Dir, ob alles so richtig war.

LG
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Polo79
Beitrag 18.10.2009, 20:13
Beitrag #74


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Die FSST bekommt ja nur Seite 4 des von @Mr.T verlinkten Vordrucks. Was auf Seite 1 bis 3 steht und ob der Arzt das überhaupt archiviert, wird m.W. nicht überprüft (zumindest nicht von der FSST).


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 20:18
Beitrag #75


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Richtig. Ich finde es aber eine Sauerei von dem Arzt, ein solches Gutachten ohne die erforderlichen Untersuchungen auszustellen. shutup.gif


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magnum88
Beitrag 18.10.2009, 20:27
Beitrag #76


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Zitat (ellinor @ 18.10.2009, 20:13) *
Ich habe mir meine Gutachten ebend angesehen, es sind
amtliche Vordrucke und alles ist ausgefüllt.


Na ja, aber wie will der Arzt denn feststellen, ob eine Bluterkrankung vorliegt, wenn er nicht zapft?
Da könnte ja sogar ein Bierauto-Fahrer mit vierstelligen Gamma-GT-Werten durchkommen... blink.gif
Nicht lachen... solche Ergebnisse bei Vertretern dieser Berufsgruppe habe ich schon schwarz auf weiß gesehen. whistling.gif


Oder Störungen der Niere, wenn er den Urin z. B. nicht auf Eiweiß untersucht?
Diabetes? Eine für die Fahreignung nicht gerade günstige Erkrankung.. usw.


--------------------
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ellinor
Beitrag 18.10.2009, 21:01
Beitrag #77


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Da bin ich noch mal,
ich muß dazu sagen, als ich zu dem Arzt gegangen bin, hatte ich meine letzte
Betriebsärztliche Untersuchungsbescheinigung (6 Monate alt) und die letzte
Blutuntersuchung vom Hausarzt (2 Monate alt) dabei.
Meine allgemeinen Werte und Blutwerte sind alle Normal bis gut und ich kann
sagen das mein Gamma GT Wert mit Sicherheit im absolut normalen Bereich liegt.
Ich lebe nämlich seit meiner Trunkenheitsfahrt vor über 10 Jahren total abstinent
und das bleibt auch so.

LG
Ellinor
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magnum88
Beitrag 18.10.2009, 21:10
Beitrag #78


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Auch ich hatte einen gerade mal zwei Wochen alten Laborausdruck über eine Blutuntersuchung mit allen relevanten und sonstigen Werten (ca. 20) dabei. Hat nichts genutzt, der Arbeitsmediziner hat gezapft und im eigenen Labor untersucht...

Anscheinend macht der dich untersuchende Arzt das ja aber bei allen Kandidaten so.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mehrere Monate alte Laborwerte bei dieser Untersuchung anerkannt werden können. Der Arzt muss sich doch sein eigenes Bild machen. Irgendwie unverständlich dieser Vorgang. whistling.gif


--------------------
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ellinor
Beitrag 18.10.2009, 21:45
Beitrag #79


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Hallo magnum 88,
jetzt wo ich alles so gelesen habe, muß ich gestehen ich finde es auch
irgendwie unverständlich wie der Arzt vorgegangen ist.
Nur muß ich sagen, mein Blut wird noch alle 12 Wochen kontrolliert,
weil ich vor 3 Jahren an Krebs erkrankt bin. Seit 2 Jahren bin ich Tumorfrei
und die Heilbewährungzeit ist beendet. Ich bin aus medizinischer Sicht
sozusagen geheilt. Nun muß ich aber noch einige Jahre alle 3 Monate
zur Krebsnachsorge. Daher die vielen Blutuntersuchungen und Arztbesuche.
Egal woran ich mal erkranke, man wird es sehr schnell heraus finden.

LG
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Napster1962
Beitrag 09.01.2010, 08:57
Beitrag #80


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Zitat (darkstar @ 18.08.2009, 22:37) *
Zitat (ellinor @ 18.08.2009, 23:25) *
Danke an alle die mir geholfen und Mut gemacht haben für mein Recht zu kämpfen.
Ich bin sehr glücklich das alles so gut ausgegangen ist.
Ich bin ja immer wieder fasziniert das manche Tipps die hier im Forum gegeben werden auch in der Praxis funktionieren. rolleyes.gif wink.gif

mfg
darkstar


Hallo kannst du das mal durchlessen und antworten auf Neuerteilung

Hallo an alle ich bin neu hier unsure.gif Ich habe 1995 Führerscheinentzug durch das Gericht 1,93 Promille , bin 15 Jahre Unfallfrei gefahren bis auf diesen tag ( Fastnacht ) seid dem bin ich auch nicht mehr Negativ
aufgefallen jetzt müsste ich doch wieder mein Führerschein wieder Bekommen so wie ich im Forum Gelesen habe 10+5 ( 15 Jahre ) habe auch nie einen Antrag MPU Gestellt , Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt
kein Eintrag Führungszeugnis auch Sauber , nach § 20 FeV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. ihr könnt ja mal schreiben ob das so ist .
E-Mail : *** MFG B.S rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif
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Jens
Beitrag 09.01.2010, 09:00
Beitrag #81


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@napster1962:
Was genau versprichst du dir davon, daß du deine Frage, die du bereits in einem eigenen Thread gestellt hast, hier noch einmal stellst? Anderslautende Antworten wirst du deswegen auch nicht bekommen.


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Mr.T
Beitrag 25.05.2010, 11:41
Beitrag #82


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Die Frage von @aladinmio findet sich jetzt hier.


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elewicko
Beitrag 02.06.2010, 21:07
Beitrag #83


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hallo,

habe heute einen Brief der FEB bekommen,indem eine "Versagung der FE" angedroht wird,
wenn ich keine praktische Prüfung für die Kl.A,BE,C1 und C1E mache!

als Tatsache wird die zeitl.Frist von 16 Jahren begründet und auch nur diese!!!
auch entspricht das der allg.Lebenserfahrung!
Was ich so aber nicht sehen kann,da es wohl nur der "Lebenserfahrung" des BL Bayern entspricht,da in den anderen BL ja wohl eine andere "allg.Lebenserfahrung" herscht!
da dort sogar nach bis zu 20 Jahren prüfungsfrei erteilt wird!

Von einer Anordnung der Regierung Bayerns,nach 10 Jahren wohl immer eine Prüfung anzuordnen,steht nichts im Schreiben.
Wurde mir aber telefonisch schon bestätigt,seitens einer SB der FEB.

heisst also m.M.n... das hier mein Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt wird,da diese Anordnung wohl nur in BY besteht!?

1. Was heisst Versagung der FE??? darf ich dann nie wieder eine Klasse machen?
2. Versagung der FE... was ist mit meiner Kl.B,die ich schon seit über 2 Jahren wieder legal in D fahre und auch D FS habe???
wird die dann auch mit versagt???
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Q-Treiberin
Beitrag 02.06.2010, 21:11
Beitrag #84


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Zitat
1. Was heisst Versagung der FE??? darf ich dann nie wieder eine Klasse machen?
Doch, aber nur mit Prüfung. Prüfungsfrei wird Dein Antrag versagt (=abgelehnt).
Zitat
2. Versagung der FE... was ist mit meiner Kl.B,die ich schon seit über 2 Jahren wieder legal in D fahre und auch D FS habe???
wird die dann auch mit versagt???
Nein, nur die oben genannten Klassen.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 02.06.2010, 21:22
Beitrag #85


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@elewicko:
Ich würd ja gern was zu deinem Problem sagen, aber ich hab grad festgestellt, daß du ständig in irgendwelchen Threads anderer User postest (bisher acht Stück), anstatt mal selber einen aufzumachen oder zumindest in einem Thread zu bleiben.

So ist mir das echt zu mühselig, mir jetzt die relevanten Informationen zusammen zu suchen.


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elewicko
Beitrag 02.06.2010, 21:55
Beitrag #86


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sry...

dachte wenn ich nu noch ein "Neuerteilungsthread" nach § 20 eröffne...bist auch böse! whistling.gif

eigentlich gehts ja nur um das oben geschriebene z.Zt.!
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Jens
Beitrag 02.06.2010, 23:30
Beitrag #87


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Zitat (elewicko @ 02.06.2010, 22:55) *
eigentlich gehts ja nur um das oben geschriebene z.Zt.!
Es geht aber bei dir nicht um eine Neuerteilung sondern um eine Erweiterung. Ob du da überhaupt eine Chance hast, keine Prüfungen machen zu müssen, steht in den Sternen. @Mr.T hatte zu dem Thema mal einen Thread eröffnet, den hab ich in irgendeinem Thread verlinkt, in dem du auch geschrieben hast.
Dann gibts da noch einen User, der es in Bayern geschafft hat, eine prüfungsfreie Erweiterung auf BE zu bekommen, obwohl die FSST zunächst auf einer Prüfung bestand. Auch dessen Thread hab ich in irgendeinem der Threads, in denen du geschrieben hast, schon verlinkt.


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