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> Weitere Neuerteilung ohne Prüfung?
aladinmio
Beitrag 25.05.2010, 11:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Zusammen,

jetzt habt ihr mich so richtig auf den Geschmack gebracht, mich mit einem Teil meiner Leichen zu beschäftigen.

Ausgangssituation:

1978 FS Klasse 4 gemacht
1980-81 Klasse drei
ca. 90 FS entzogen, Klasse 3 mangels Wissen neu beantragt ca. 91 Klasse 3 neu erteilt
98-99 FS Klasse 3 entzogen
2006 Klasse B neu beantragt und erteilt

Nun zu meiner Frage, Kann ich Klasse A und Klasse BE neu beantragen, ohne Prüfung ablegen zu müssen, da diese ja auch bisher noch nie neu beantragt wurden.

Anmerkung : ich lebe in Bayern, und habe zusätzlich zum Auto, seit ca. 2007 ein Moped 50ccm zugelassen

Liebe Grüße

aladin
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Mr.T
Beitrag 25.05.2010, 11:38
Beitrag #2


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Schau mal hier.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.05.2010, 11:41
Beitrag #3


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Zitat (aladinmio @ 25.05.2010, 12:25) *
Nun zu meiner Frage, Kann ich Klasse A und Klasse BE neu beantragen, ohne Prüfung ablegen zu müssen, da diese ja auch bisher noch nie neu beantragt wurden.

Nach Deiner Aufstellung kannst Du Klasse A nicht ohne Prüfung beantragen, da Du ja nie Klasse 1 -alt- hattest.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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aladinmio
Beitrag 25.05.2010, 12:35
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (Mr.T @ 25.05.2010, 11:38) *
Schau mal hier.



Ja, nur hier lese ich heraus, das es sich um Enzug während der Probezeit handelt. In meinem Fall spielt die Probezeit aber doch keine Rolle. Oder ?


Zitat (Q-Treiberin @ 25.05.2010, 11:41) *
Zitat (aladinmio @ 25.05.2010, 12:25) *
Nun zu meiner Frage, Kann ich Klasse A und Klasse BE neu beantragen, ohne Prüfung ablegen zu müssen, da diese ja auch bisher noch nie neu beantragt wurden.

Nach Deiner Aufstellung kannst Du Klasse A nicht ohne Prüfung beantragen, da Du ja nie Klasse 1 -alt- hattest.



Stimmt, jedoch A1 sollte doch drin sein unsure.gif

Liebe Grüße
aladin
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Mr.T
Beitrag 25.05.2010, 12:39
Beitrag #5


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Zitat (aladinmio @ 25.05.2010, 13:35) *
Stimmt, jedoch A1 sollte doch drin sein unsure.gif
Warum?


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aladinmio
Beitrag 25.05.2010, 12:44
Beitrag #6


Neuling


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... alte 4 wurde 1b wurde A1 ?!?

Falsche denke ?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.05.2010, 13:01
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Jens
Beitrag 25.05.2010, 13:04
Beitrag #7


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Die Klasse A1 könntest du nur dann bekommen, wenn die Klasse 3 bzw. 4 vor dem 1.4.1980 erteilt worden wäre. Bei dir ist das entscheidende Erteilungsdatum aber das der Neuerteilung 1991. Daß dir die Klasse 4 bereits 1978 einmal erteilt worden war spielt dabei keine Rolle, denn zu Zeiten der alten StVZO (also vor 1999) gab es diesbezüglich keinen Bestandsschutz.


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aladinmio
Beitrag 25.05.2010, 13:25
Beitrag #8


Neuling


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OK, kann ich nachvollziehen. Und wie siehts aus mit BE ?
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Gast_charly68_*
Beitrag 25.05.2010, 13:28
Beitrag #9





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Für die Klasse BE bestehen Chancen, da diese ja in der Klasse 3 enthalten war.
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Mr.T
Beitrag 25.05.2010, 13:34
Beitrag #10


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@charly68, der TE kommt aus BY. unsure.gif


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Jens
Beitrag 25.05.2010, 13:35
Beitrag #11


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Vielleicht hilft der Thread von @clicker weiter. Ihm wurde 1994 die FE entzogen. Im April 2009 hat er die Klasse B neu erteilt bekommen nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Ein knappes Jahr später hat er dann die BE prüfungsfrei erteilt bekommen.

"Tatort" ist Bayern.

Interessant fand ich die Begründung der FSST:
Zitat
nach Rücksprache bei der Regierung von Oberbayern können wir Ihnen mitteilen, dass die Fahrerlaubnis der Klasse BE prüfungsfrei erteilt werden kann, nachdem Sie bereits seit etwa einem Jahr beanstandungsfrei und nach theoretischer und praktischer Prüfung die Klasse B besitzen.


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elewicko
Beitrag 25.05.2010, 18:29
Beitrag #12


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irgendwie sind die Bayern schräg drauf!

bin nun am verhandeln,ob Fahrstunden ausreichend sind?
ich hatte ja mal alle Klassen...auch A + CE!
also wurde ja auf CE ausgebildet.

die Fahrschule wo ich heute mal vorsprach,versteht das auch nicht ganz!? nur praktische Prüfung,obwohl ich seit 2 Jahren mit Kl.B unterwegs bin!

zumal mir auch noch bestätigt wurde,das die TÜV'tler hier sehr sehr genau hinschaun würden...wenn einer kommt,der "nur" praktische Prüfung machen muss!!!

super...soviel zu der Gleichbehandlung!

und ich hatte seit 1987 die FE!

vielleicht muss ich doch klagen....dann wäre das aber über 3 Instanzen....bis ich aus BY raus wäre!
das würde dann wieder Jahre dauern....die Rechtsprechung in BY ist ja jedem bekannt! think.gif
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Jens
Beitrag 25.05.2010, 18:43
Beitrag #13


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Zitat (elewicko @ 25.05.2010, 19:29) *
ich hatte ja mal alle Klassen...auch A + CE!
also wurde ja auf CE ausgebildet.

Bist du dir sicher? Du hast was von Klasse 3 und 4 geschrieben. Daß darin A niemals enthalten war, wurde ja schon geklärt. Und für etwas CE-ähnliches hättest du Klasse 2 gehabt haben müssen.

Kann es sein, daß du mit den EU-Klassen nicht so richtig vertraut bist?


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elewicko
Beitrag 25.05.2010, 19:12
Beitrag #14


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nee...passt schon!

hatte A,B,C +E ...so hiess das damals inder DDR.
dann hatte ich die 1,2+3!

jetzt beantragte ich nur die "ehemaligen" 1 und 3....also A,BE,C1 + C1E .... die reichen mir!
hab das schon verstanden wink.gif

Klassen bis 2. Oktober 1990 in der DDR
A Krafträder mit und ohne Seitenwagen
B Kraftfahrzeuge - außer Klasse A - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
C Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg auch mit Anhänger bis 750 kg
D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
E Kraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D mit Anhänger über 750 kg
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aladinmio
Beitrag 26.05.2010, 07:45
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (Jens @ 25.05.2010, 19:43) *
Zitat (elewicko @ 25.05.2010, 19:29) *
ich hatte ja mal alle Klassen...auch A + CE!
also wurde ja auf CE ausgebildet.

Bist du dir sicher? Du hast was von Klasse 3 und 4 geschrieben. Daß darin A niemals enthalten war, wurde ja schon geklärt. Und für etwas CE-ähnliches hättest du Klasse 2 gehabt haben müssen.

Kann es sein, daß du mit den EU-Klassen nicht so richtig vertraut bist?



... wenn Du mich damit meinst <aladin> hast Du vollkommen recht, ich hatte nur 3 und 4.
Der Eintrag vor Deinem ist jedoch von <elewicko> , der kam dazwischen, und hat auch auf Deinen Eintrag geantwortet. Vlt hätte er einen neuen Tread aufmachen sollen, hat sich hier irgendwie eingeschlichen.

OT-ON
Ähnlichkeiten mit wahren Begebenheiten, sind rein zufällig ranting.gif
OT-OFF


wavey.gif LG aladin wavey.gif
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Jens
Beitrag 26.05.2010, 07:46
Beitrag #16


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Ja, ist mir inzwischen auch aufgefallen, ich hab ihn mit dir verwechselt blushing.gif


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elewicko
Beitrag 26.05.2010, 07:58
Beitrag #17


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wollt ihm nur aufzeigen,wie das in BY abläuft! wink.gif
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