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> § 20 FEV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Neuerteilung nach 10 Jahren
ellinor
Beitrag 09.08.2009, 15:27
Beitrag #1


Neuling
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[size="3"][/size]Guten Tag und einen schönen Sonntag, vor drei Wochen habe ich das erstemal von dem § 20 Fev gehört und gesehen das ich möglicherweise, auch ohne erneuter Prüfungen, meinen Führerschein wiederbekommen kann.
Vor 10 Jahren wurde mein Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt eingezogen. Nach 2 Jahren habe ich eine MPU gemacht und bestanden.
Nach der MPU habe ich mich ersteinmal für den Motorradführerschein entschieden, da ein neues Auto aus finanzielen Gründen für mich nicht in Frage kam.
Die praktische und theoretische Prüfung habe ich gemacht. Nun fahre ich schon 6 Jahre Motorrad, daß täglich und ganzjährig.
Also habe ich vor 2 Wochen die Führerscheinstelle aufgesucht um einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen.
Der Sachbearbeiter sagte mir gleich am Anfang, daß ich leider zu spät gekommen bin. Ich läge 3 Monate über der 10 Jahresgrenze und müßte die theoretische und praktische
Prüfung wiederholen.
Auf meine Frage, ob der§ 20 Fev für mich nicht gilt und die abgelegten Prüfungen sowie die jahrelange Fahrpraxis auf dem Motorad nicht zählen, sagte er: Diese Prüfungen haben nichts mit dem Autoführerschein zu tun, übrigens kommt das von ganz oben und so müßte er entscheiden. ( Was heißt von ganz oben, gibt es da ein neues Gesetz?)
Danach mußte ich einen Antrag für eine Erweiterung der Fahrerlaubnis unterschreiben und bekomme dann nach den Prüfungen, die neue Klasse B.
Ich habe alle erforderlichen Papiere abgegeben, 42,60 € für die Erweiterung der Fahrerlaubnis bezahlt. Nun warte ich auf die Genehmigung zur Prüfung.
Ist das eigendlich alles Rechtens? Muss ich nicht einen Führerschein wo die Gesetze des alten Führerscheins Klasse 3 gelten, denn den habe ich damals abgeben müssen,
z.b. 7,5 t usw. wieder bekommen?
Nun meine Fragen, warum muß ich die theoretische Prüfung wiederholen, habe sie mit null Fehlern bestanden und es waren auch alle Fragen für den Autofüherschein dabei?
Wieso glaubt man das ich keine Kenntnisse mehr von der Fahrpraxis besitze und die praktische Prüfung wiederholen muß?
Wo ist den der besagte Tatbestand aus § 20 Fev zu erkennen? Müssen nicht wirklich sehr gute Gründe vorliegen?
Motorrad fahren ist sehr gefährlich und fordert absolute Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Ich glaube das ich das Auto fahren nicht verlernt habe und über alles im Straßenverkehr bescheid weiß.
Wieso kann das Straßenverkehrsamt eine 10 Jahresfrist festsetzen, wenn doch durch den § 20 Fev die 2 Jahresfrist entgültig aufgehoben wurde?
Bitte kann mir jemand helfen, damit ich weiß was ich noch tun kann.

Liebe Grüße aus NRW
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.08.2009, 15:49
Beitrag #2





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Zitat (ellinor @ 09.08.2009, 16:27) *
Vor 10 Jahren wurde mein Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt eingezogen. Nach 2 Jahren habe ich eine MPU gemacht und bestanden.


war das auch schon Klasse B?

§ 20 FeV

Auszug:

Zitat
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.


oder trifft was anderes aus dem § auf dich zu?

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 09.08.2009, 15:54
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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 15:58
Beitrag #3


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Nein, das war die Führerscheinklasse 3. Ich habe ihn ca. 1982 gemacht.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.08.2009, 16:00
Beitrag #4





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und warum hast du ihn nicht nach der MPU wieder bekommen?
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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 16:28
Beitrag #5


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Die MPU habe ich vor ca. 7 jahren gemacht und gleich im Anschluß den Motorradführerschein. Es stand mir frei welchen Schein ich machen will, eine neue Prüfung hatte die
Führerscheinstelle so oder so auch nach der MPU für mich angeordnet. Denn da galt noch das alte Gesetz und ich hatte die 2 Jahresfrist überschritten. Den Motorradführerschein
besitze ich jetzt erstmals seit 6 Jahren.
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Jens
Beitrag 09.08.2009, 16:43
Beitrag #6


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Irgendwie erinnert mich das Problem an diesen Thread think.gif


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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 16:44
Beitrag #7


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Ich habe leider versäumt zu erwähnen, das ich die erste MPU nicht bestanden hatte, die war noch in der 2 Jahresfrist.
Die 2. MPU war ein halbes Jahr später und somit mußte ich wieder zur Fahrschule. Den Motorradführerschein hätte ich aber so oder so machen müssen,da ich noch nie einen besessen hatte.
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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 18:38
Beitrag #8


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Vielen Dank an alle die mir geschrieben und Interesse gezeigt haben. Ich werde mich ersteinmal für heute verabschieden.
Vieleicht kann mir jemand bis morgen noch ein paar Tipps schreiben, wie ich meinen Sachbearbeiter überzeugen kann das ich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
noch besitze und keine Tatsachen vorliegen um erneut die theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

Liebe Grüße
Ellinor
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Mr.T
Beitrag 09.08.2009, 19:01
Beitrag #9


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Weise deine FSST doch mal auf diesen Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW hin und frage, wo die 10-Jahresgrenze geregelt ist.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 20:05
Beitrag #10


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Danke Mr. das werde ich machen. Wird es reichen wenn ich mir nur die § der Vorgriffsregelung notiere, weise ich dann schon auf den Erlass des Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW hin, oder soll ich noch zusetzlich den Namen von Hr. Dieter Kettenbach erwähnen?
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Jens
Beitrag 09.08.2009, 20:08
Beitrag #11


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Warum druckst du dir das Schreiben nicht einfach aus und legst es dem Sachbearbeiter auf den Tisch?


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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 20:23
Beitrag #12


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Würde ich gerne machen Jens, aber ich bin Anfänger am Pc und das mit fast 50 Jahren und bin froh das ich das mit dem scheiben schon hinbekomme. Und einen Drucker habe ich noch nicht.
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darkstar
Beitrag 09.08.2009, 20:50
Beitrag #13


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Zitat (ellinor @ 09.08.2009, 21:23) *
Würde ich gerne machen Jens, aber ich bin Anfänger am Pc und das mit fast 50 Jahren und bin froh das ich das mit dem scheiben schon hinbekomme.
Na das klappt aber doch schon ganz gut. wavey.gif
Zitat (ellinor @ 09.08.2009, 21:23) *
Und einen Drucker habe ich noch nicht.
Vielleicht hast du die Möglichkeit es über einen Copyshop oder ähnliches auszudrucken.
Die Link Adresse ist http://www.fahrlehrerverband-nordrhein.de/Aktuelles/2008-08-08-Erlass.pdf .

mfg
darkstar


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ellinor
Beitrag 09.08.2009, 21:15
Beitrag #14


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Vielen Dank Darkstar, das werde ich morgen nach der Arbeit sofort machen, gute Idee! Hoffentlich helfen mir die jungen Leute dort etwas dabei aber eigendlich sind die Jugendlichen von heute sehr hilfsbereit.
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ellinor
Beitrag 10.08.2009, 21:43
Beitrag #15


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Zitat (Mr.T @ 09.08.2009, 21:01) *
Weise deine FSST doch mal auf diesen Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW hin und frage, wo die 10-Jahresgrenze geregelt ist.


Da bin ich wieder. Hallo Mr.T ich habe mir einen Drucker geliehen und den Erlass ausgedruckt. Nun kann ich zur Führerscheinstelle gehen, aber mein anfänglicher Mut verläßt mich immer mehr. Mein Sachbearbeiter den ich schon seit Jahren kenne wird niemals seine Meinung ändern und geschweige denn, einen Blick in den Erlass werfen. Dazu kenne ihn zu gut. Er ist zwar immer höflich und nett, er wird in ein paar knappen Sätzen seinen Standpunkt vertreten und ich werde wie beim letzten Besuch, sein Büro ganz klein und
mit dem Gefühl dem ganzen total ausgeliefert zu sein, verlassen. Damit ich nicht wieder wie ein Opferlamm dastehe, habe ich mich entschlossen morgen telefonisch einen Termin mit dem Vorgesetzten der Geschäftsstelle zu vereinbaren. Dann kann ich hoffentlich, ganz neutral meine Sachlage schildern ohne meinem Sachbearbeiter zu nahe zu treten.
Obwohl ich bis heute meine Straftat ( Trunkenheitsfahrt ) zutiefst bereue, komme ich mir wie ein Angeklagter der jetzt zum Bittsteller wird, vor.
Bitte Mr. T gib mir noch ein paar Tipps was ich bei meiner Sachlage, in dem Gespräch mit dem Vorgesetzten der Füherscheinstelle einbringen kann.

Liebe Grüße
Ellinor
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Mr.T
Beitrag 10.08.2009, 22:17
Beitrag #16


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Du bist weder Angeklagte noch Bittstellerin. Du bist Kunde der FSST!
Du kannst dem Vorgesetzten also durchaus erzählen, dass du die Entscheidung des SB nicht nachvollziehen kannst, nachdem du den Erlass des zuständigen Ministeriums gelesen hast. Dann bittest du ihn, dir die rechtliche Situation nochmals bezüglich der erneut geforderten Prüfungen unter Berücksichtigung des Erlasses zu erläutern.
Was soll dir passieren? Entweder lenkt der Vorgesetzte ein, dann ist Alles gut. Macht er es nicht, wird er dir diese Entscheidung begründen.

P.S.: Es wäre schön, wenn du uns vom Ergebnis des Gespräches unterrichtest.



--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ellinor
Beitrag 10.08.2009, 22:27
Beitrag #17


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Danke Mr. T du machst mir immer wieder Mut und so werde ich das auch machen.
Natürlich bekommst du das Ergebnis des Gespräches sofort mitgeteilt.

Liebe Grüße
Ellinor wavey.gif
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fragen-fragen
Beitrag 10.08.2009, 22:31
Beitrag #18


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Hallo ellinor wavey.gif

Ich kann die Worte von Mr.T nur bestättigen,
habe selber ein paar Probleme mit einer Sachbearbeiterin
gehabt,fühlte mich da zeitweilig wie ein
"Kleiner Schuljunge" unsure.gif

Habe dann aber nicht Klein beigegeben und bin auch
zum Vorgestzten gegangen und auch wenn es vom
Ergebnis nicht sehr viel besser wurde,Schlechter wurde es dadurch aber
auch nicht.

In Deinem Fall,kommst Du ja nicht mit Leeren Händen,Du hast da
Dein Schriftstück und dazu müßte der Sachbearbeiter erstmal Stellung
nehmen,ansonsten ist der weitere Weg ja schon beschrieben whistling.gif

Nur Mut,Du Schaffst das king.gif
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ellinor
Beitrag 11.08.2009, 19:32
Beitrag #19


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Zitat (Mr.T @ 09.08.2009, 21:01) *
Weise deine FSST doch mal auf diesen Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW hin und frage, wo die 10-Jahresgrenze geregelt ist.


Hallo Mr. T,
heute habe ich bei der Fsst angerufen um einen Termin bei dem Vorgesetzten der Dienststelle zu bekommen. Leider was der Herr noch im Urlaub, aber ich konnte einer sehr netten Vertretung mein Anliegen erzählen. Erst vertrat sie die gleiche Meinung meines Sachbearbeiter, doch als ich den Erlass erwähnte und darin nichts von einer 10 Jahresfrist
zu finden sei , ich auch noch eine Rechtsanwältin eingeschaltet habe die für mich alles in Erfahrung bringen will, lenkte sie sofort ein, sich meine Akte noch einmal anzusehen und mir diese Woche spätestens aber anfang nächster Woche telefonisch bescheid zu geben.
Dann habe ich sofort meine Rechsanwältin angerufen und ihr von meinem Anruf bei der Fsst berichtet.
Erfreulicherweise teilte sie mir mit, dass auch sie einiges für mich in Erfahrung bringen konnte. Sie habe sich mit Anwälten die sich in dieser Materie auskennen unterhalten
und man ist zu dem Ergebniss gekommen das bei meiner Sachlage der Führerschein schon damals, also nach bestandener MPU, prüfungsfrei mein Führerschein Kl. 3 zurück
gegeben werden konnte. Das ich den noch nie besessenen Motorradführerschein gemacht habe und dadurch nur eine Erweiterung des Führerscheins B. möglich sei, ist definitiv
falsch da ich ja einen Führerschein besitze, nämlich die Kl.3
Nach heutigem Stand durch die neuen Bestimmungen des § 20 Fev, müßte mir der Führerschein bei meiner Sachlage prüfungsfrei wiedererteilt werden.
Auch liegen keine Tatbestände vor, die es rechtfertigen würden erneut die theoretische und praktische Prüfung zu wiederholen. Als Beweis käme es mir zugute, dass ich mit meinem Motorrad schon 6 Jahre täglich am Strassenverkehr teilnehme. Und auch körperlich keine einschränkungen habe.
Ebenso kann es die 10 Jahresfrist nicht geben da nirgendwo geschrieben steht, dass man nach 10 Jahren keine Kenntnisse mehr besitzt und diese Prüfungen notwendig wären.
Denn dann müßte es für alle gelten, auch für die Führerscheinbesitzer.
Beispiel: Opa Schmitt ist gestorben , Oma Schmitt will jetzt endlich wieder nach 20 Jahren Auto fahren. Sie holt Opas altes Auto aus der Garage und ?
Sie fährt!!! fährt, fährt,fährt! Fragt jemand ob sie noch Kenntnisse besitzt? Nein!!! NIEMAND!!!
Meine Rechtsanwältin hat sich auch mit der Fsst im Nachbarort Minden in Verbindung gesetzt.
Die Fsst in Minden teilte ihr mit, dass sie bei meiner Sachlage den Führerschein schon damals nach bestandener MPU und auch heute prüfungsfrei wiedererteilt hätten.
Meine Rechtsanwältin meint, ich soll erst einmal die telefonische Antwort abwarten und wenn es positiv für mich ausgeht, ich meinen Führerschein prüfungsfrei wiedererteilt bekomme, ist es gut. Ansonsten wird sie sich mit der Fsst in Verbindung setzen und notfalls auch rechtliche Schritte einleiten.

Übrings so ein Gerichtsverfahren dauert nicht jahrelang, sondern der § 20 Fev ist ganz klar geregelt und erwähnte Fristen gelten nur für die MPU.
Ich hoffe das ich alles richtig wiedergeben konnte.

Liebe Grüße
Ellinor
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darkstar
Beitrag 11.08.2009, 20:00
Beitrag #20


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Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
heute habe ich bei der Fsst angerufen um einen Termin bei dem Vorgesetzten der Dienststelle zu bekommen. Leider was der Herr noch im Urlaub, aber ich konnte einer sehr netten Vertretung mein Anliegen erzählen. Erst vertrat sie die gleiche Meinung meines Sachbearbeiter, doch als ich den Erlass erwähnte und darin nichts von einer 10 Jahresfrist
zu finden sei , ich auch noch eine Rechtsanwältin eingeschaltet habe die für mich alles in Erfahrung bringen will, lenkte sie sofort ein, sich meine Akte noch einmal anzusehen und mir diese Woche spätestens aber anfang nächster Woche telefonisch bescheid zu geben.
Na das klingt doch mal nicht sooo schlecht... wink.gif
Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Sie habe sich mit Anwälten die sich in dieser Materie auskennen unterhalten
und man ist zu dem Ergebniss gekommen das bei meiner Sachlage der Führerschein schon damals, also nach bestandener MPU, prüfungsfrei mein Führerschein Kl. 3 zurück gegeben werden konnte.
Du schreibst ja das dir vor 10 Jahren die FE entzogen wurde und du vor ca. 7 Jahren die MPU gemacht hast. Wenn vom Zeitpunkt der Entziehung bis zur möglichen Neuerteilung mehr als 2 Jahre verstrichen waren, wäre damals folgender Passus aus § 20 FeV zum Zuge gekommen.
Zitat
Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des
Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozeßordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind
Also so wie ich das sehe bleibt da der FEB keine Wahl. no.gif
Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Das ich den noch nie besessenen Motorradführerschein gemacht habe und dadurch nur eine Erweiterung des Führerscheins B. möglich sei, ist definitiv falsch da ich ja einen Führerschein besitze, nämlich die Kl.3.
Du hast mal einen Führerschein Klasse 3 besessen.
Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Nach heutigem Stand durch die neuen Bestimmungen des § 20 Fev, müßte mir der Führerschein bei meiner Sachlage prüfungsfrei wiedererteilt werden.
Auch liegen keine Tatbestände vor, die es rechtfertigen würden erneut die theoretische und praktische Prüfung zu wiederholen. Als Beweis käme es mir zugute, dass ich mit meinem Motorrad schon 6 Jahre täglich am Strassenverkehr teilnehme. Und auch körperlich keine einschränkungen habe.
Ebenso kann es die 10 Jahresfrist nicht geben da nirgendwo geschrieben steht, dass man nach 10 Jahren keine Kenntnisse mehr besitzt und diese Prüfungen notwendig wären.
Volle Zustimmung.
Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Beispiel: Opa Schmitt ist gestorben , Oma Schmitt will jetzt endlich wieder nach 20 Jahren Auto fahren. Sie holt Opas altes Auto aus der Garage und ?
Sie fährt!!! fährt, fährt,fährt! Fragt jemand ob sie noch Kenntnisse besitzt? Nein!!! NIEMAND!!!
Der Vergleich zieht für mich nicht. Sie durfte immer eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse führen, du durfest das eben nicht. Ob Oma Schmidt wirklich fährt bleibt ihr selbst überlassen, du hingegen kannst nicht fahren da dir die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse fehlte.
Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Meine Rechtsanwältin hat sich auch mit der Fsst im Nachbarort Minden in Verbindung gesetzt.
Die Fsst in Minden teilte ihr mit, dass sie bei meiner Sachlage den Führerschein schon damals nach bestandener MPU und auch heute prüfungsfrei wiedererteilt hätten.
Bei Überschreitung der 2 Jahresfrist damals bezweifle ich das hartnäckig. Das sie jetzt prüfungsfrei erteilen kann natürlich sein.
Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Meine Rechtsanwältin meint, ich soll erst einmal die telefonische Antwort abwarten und wenn es positiv für mich ausgeht, ich meinen Führerschein prüfungsfrei wiedererteilt bekomme, ist es gut. Ansonsten wird sie sich mit der Fsst in Verbindung setzen und notfalls auch rechtliche Schritte einleiten.
Ich würde auch erstmal abwarten. wavey.gif

mfg
darkstar


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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.08.2009, 07:18
Beitrag #21





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Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Sie habe sich mit Anwälten die sich in dieser Materie auskennen unterhalten...


Warum bist du nicht bei diesen Anwälten?
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Mr.T
Beitrag 12.08.2009, 09:56
Beitrag #22


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Zitat (ellinor @ 11.08.2009, 20:32) *
Meine Rechtsanwältin meint, ich soll erst einmal die telefonische Antwort abwarten
Ein vernünftiger Ratschlag. Würde ich auch so machen. wavey.gif


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Gruß Mr.T

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dufferich
Beitrag 12.08.2009, 19:01
Beitrag #23


Neuling


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ellinor,...
dein fall ist ähnlich wie meiner.1979 klasse 4,1981 klasse1+3...1988 wegen Trunkenheit 10mon weg,aber ich idiot bin 2mal ohne in der zeit erwischt worden.von daher weg für immer.
1999 mittlerweile reifer und vernünftig geworden,Familienvater,im Job gings immer weiter bergauf...also Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Von der FS kam nur eine Postkarte.."teilen Sie uns bitte den Namen der Fahrschule mit die Sie besuchen wollen"(Karte hab ich noch,als Andenken)
Ich in nicht mal 3mon FS gemacht und am 05.03.99 hatte ich B,C1,BE,C1E,M,L,T/S wieder in der Tasche.
Da ich schon früher Motorrad gefahren bin und schon immer mit dem Gedanken spielte auch wieder zu fahren habe ich mich im Februar diesen Jahres bei einer Fahrschule hier im Ort angemeldet.
Ich hatte auch schon 2Theoriestunden als ich von der Frau eines Kollegen vor der Fahrschule gesehn wurde.
Der hat mich natürlich gefragt was ich da mache,und ich habe ihm von meinem Vorhaben berichtet.
Da viele Kollegen meine Vergangenheit kennen wusste der das ich schonmal den Motorradlappen hatte.
Der erzählte mir vom Schwiegervater seines Nachbarn das der seinen FS prüfungsfrei nach 18Jahren wiederbekommen hat.
Ich Antrag gestellt,erforderliche Unterlagen mit eingereicht und alles abgegeben.
Nach drei Wochen erhielt ich die vorläufige FE und nach weiteren 3Wochen meinen neuen KartenFS.
Meines Erachtens müsstest du deine Kl.3 auch so wiederbekommen.

in diesem Sinne...
viel Erfolg

Erich
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Mr Hyde
Beitrag 12.08.2009, 19:10
Beitrag #24


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Leider sieht das die Behörde eben anders crybaby.gif

Das Problem ist ja, dass viele viele viele Behörden in nun immer mehr Bundesländern den Fall der 2 Jahres Regel mit einer eigenen 10 Jahres Regel beantwortet haben. Leider wird dieser rechtswidrigen Praxis erst dann ein Riegel vorgeschoben, wenn sich endlich jemand mal durch die Instanzen klagt... denn ohne dass ein ordentliches Gericht den Behörden diese Praxis gehörig um die Ohren haut, wird sich wohl nichts ändern.

Doch wer klagt schon: Eine Klage kann unter Umständen Jahre dauern und die Kosten unüberschaubar. Ein Fahrschulbesuch kostet 1500 Euro und dauert ein paar Wochen.
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ellinor
Beitrag 12.08.2009, 21:45
Beitrag #25


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Hallo Dufferich,
Das sehe ich auch so,mal abwarten.
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ellinor
Beitrag 12.08.2009, 22:30
Beitrag #26


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Hallo Mr. Hyde,
Ich glaube nicht das eine Klage Jahre dauern kann, den der § 20 Fev ist klar geregelt und eine Fristenregelung gibt es doch nur für die MPU, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie ich im Forum lesen konnte sind doch einige nicht gerade reich ( Hartz 4 ), die hätten das Recht auf Prozesskostenhilfe und dann würden keine Kosten entstehen.
Ich glaube das man auch gute Chancen mit einer Klage haben wird, den ich kann mir nicht vorstellen das der Gesetzgeber es toll findet, dass mit seinen Gesetzen rum joongliert wird und bei den Behörden neue Gesetze nach deren Ermessen in bestehenden Gesetzen eingebaut werden. Auch die Fsst muss sich bei ihrem Ermessensspielraum an die vorgegebenen Richtlinien halten.

Liebe Grüße
Ellinor
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Mr Hyde
Beitrag 12.08.2009, 22:39
Beitrag #27


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Beim zweiten Absatz stimme ich dir zu, beim ersten nicht.

Ein Klageweg dauert... möglicherweise durch alle Instanzen ... JAHRE. Mehrere Instanzen, weil möglicherweise entweder die Gegenseite Rechtsmittel einlegt oder man selbst, je nach Urteil. Wer verzichtet solange freiwillig aufs Autofahren wenn man in wenigen Wochen Prüfungen ablegen kann? Machst du's?

Und außerdem: wenns so problemlos ist, zu klagen, warum gibts dann noch kein Urteil?
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Jens
Beitrag 12.08.2009, 22:46
Beitrag #28


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Zitat (Mr Hyde @ 12.08.2009, 23:39) *
wenns so problemlos ist, zu klagen, warum gibts dann noch kein Urteil?

Vielleicht weil die Zwei-Jahres-Frist erst seit gut 9 Monaten gestrichen ist? Und weil seitdem erst (relativ) wenige Betroffene zu neuen Prüfungen "vergattert" wurden? Und die dann alle lieber den einfachen Weg gegangen sind?


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ellinor
Beitrag 12.08.2009, 23:03
Beitrag #29


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Hallo Jens,
Ich denke auch das es so ist.

LG
Ellinor
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Mr Hyde
Beitrag 12.08.2009, 23:15
Beitrag #30


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Meine Frage war rhethorisch gemeint... natürlich gibt es noch keine Urteile.
Weil es länger dauert als 9 Monate,
weil viele Betroffene den Zeit- und Geldaufwand scheuen und es so hinnehmen,
weil viele Betroffene sich der Rechtslage gar nicht bewusst sind und es so hinnehmen.

Sag ich doch die ganze Zeit wavey.gif
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ellinor
Beitrag 12.08.2009, 23:23
Beitrag #31


Neuling
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So ist es leider

LG
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Gast_charly68_*
Beitrag 13.08.2009, 07:55
Beitrag #32





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Ich würde die FEB erst mal darauf hinweisen, daß im § 20 keine 10-Jahresfrist oder gar 15-Jahresfrist drin steht und somit die FEV als Bundesgesetz über dem Landesrecht steht. Länderinterner Erlaß/Anweisung hin oder her.

Sollte das nicht ziehen, würde ich versuchen ein Eilverfahren auf dem Klageweg durchzusetzen.


anderes Beispiel:
Bei einer Anfrage auf dem städtischen Bauamt zwecks Errichtung eines Gartenhauses stellte sich heraus, daß laut Bebauungsplan nur 30 Kubik umbauter Raum erlaubt seien. Ein dezenter Hinweis auf die entsprechende Landesbauordnung, daß ein Gartenhaus mit 40 Kubik umbauter Raum genehmigungsfrei sei und schon bekam ich die kostenlose Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan in schriftlicher Form, weil man es nicht auf einen Rechtsstreit von Seiten der Stadtverwaltung anlegen wollte, den sie bereits in erster Instanz verloren hätte.

LG
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ellinor
Beitrag 18.08.2009, 22:25
Beitrag #33


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Hallo Mr. T und alle die mir bis jetzt zur Seite gestanden haben,
heute hat sich die Vorgesetzte meines Sachbearbeiters der Fsst wie versprochen bei mir telefonisch gemeldet.
Sie teile mir mit, dass sie nach sorgfältiger prüfung meiner Akte zu dem entschluss gekommen sei, dass ich meinen Führerschein nun doch ohne theoretische und praktische Prüfung wieder bekommen werde. Ihre positive Entscheidung machte sie auch davon abhängig, dass sie wüßte das ich einen Motorradführerschein gemacht habe und ich schon seit 6 Jahren wieder aktiv am Strassenverkehr teilnehme. Ich müßte nur noch mit meinen Sachbearbeiter sprechen ob irgend etwas für den Antrag noch fehlt, ansonsten wäre dieser auch schon gestellt. Sofort rief ich meinen Sachbearbeiter an, er sagte mir das nichts mehr fehlt, aber er müßte noch auf die Antwort warten ob etwas gegen mich vorliegt
(Punkte). In den nächsten Tagen will er mich anrufen und mir sagen wann ich meinen Führerschein abholen kann.

Danke an alle die mir geholfen und Mut gemacht haben für mein Recht zu kämpfen.
Ich bin sehr glücklich das alles so gut ausgegangen ist.

Liebe Grüße
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Jens
Beitrag 18.08.2009, 22:30
Beitrag #34


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Herzlichen Glückwunsch


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darkstar
Beitrag 18.08.2009, 22:37
Beitrag #35


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Zitat (ellinor @ 18.08.2009, 23:25) *
Danke an alle die mir geholfen und Mut gemacht haben für mein Recht zu kämpfen.
Ich bin sehr glücklich das alles so gut ausgegangen ist.
Ich bin ja immer wieder fasziniert das manche Tipps die hier im Forum gegeben werden auch in der Praxis funktionieren. rolleyes.gif wink.gif

mfg
darkstar


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ujgm
Beitrag 19.08.2009, 07:26
Beitrag #36


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Zitat (Mr Hyde @ 13.08.2009, 00:39) *
Ein Klageweg dauert... möglicherweise durch alle Instanzen ... JAHRE. Mehrere Instanzen, weil möglicherweise entweder die Gegenseite Rechtsmittel einlegt oder man selbst, je nach Urteil. Wer verzichtet solange freiwillig aufs Autofahren wenn man in wenigen Wochen Prüfungen ablegen kann? Machst du's?

Schon mal was von vorläufigem Rechtsschutz gehört ???

Den hat man genau deshalb erfunden, um solche Fälle schon mal vorab kurzfristig entscheiden zu können! Und wenn der TE schon mehr als 10 Jahre auf seine FE verzichtet hat, kommt es auf die paar Tage/Wochen auch nicht mehr an.
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fragen-fragen
Beitrag 19.08.2009, 12:41
Beitrag #37


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Super Ellinor,
freut mich für Dich biggrin.gif

Lg
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Mr.T
Beitrag 19.08.2009, 13:06
Beitrag #38


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Da kann ich auch nur gratulieren! wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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wheelie-fahrer
Beitrag 19.08.2009, 17:22
Beitrag #39


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Glückwunsch auch von mir wavey.gif


Gruß
wheelie-fahrer
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ellinor
Beitrag 19.08.2009, 19:52
Beitrag #40


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Danke für die vielen Glückwünsche!

LG
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ellinor
Beitrag 06.09.2009, 22:53
Beitrag #41


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Hallo da bin ich mal wieder,
seit ende letzten Monat habe ich meinen Führerschein zurück und es ist echt ein tolles Gefühl. Zwar habe ich nicht die Konditionen der alten Klasse 3,sondern die der heutigen
Klasse B, aber was soll´s ich muss ja nicht noch mehr auf den Nerven der Führerrscheinstelle herumtanzen nur um meine Rechte durch zu setzen. Für mich ist es egal das ich die 7,5 t nicht mehr fahren darf und wenn ich jemanden beim Umzug helfen will, reicht ein 3,5 ter voll aus. Im übrigen hat die Erweiterung meines Führerscheins, da ich die Klasse A schon besaß, auch nur 42,60€ gekostet und nicht 84,00€ wie bei einer Wiedererteilung. Wenn ich an meinen Umzug vor 16 Jahren denke könnte ich mich immer noch schlapplachen, das war ein Fiat Fiorino und das ganze 150 Km, auweia, da sind 3,5 t echt viel. Als ich wußte das ich meinen Füherschein prüfungsfrei zurück bekomme, da habe ich mich schon einmal nach einem neuen Auto umgeschaut und auch etwas passendes gekauft. Einen Renault Twingo. Meine Kinder meinten, dass ist ein echtes Weiberauto, aber ich glaube die wissen nichts von den Vorzügen dieses Kleinwagens, er fährt wie ein großer, echt kultig, jawohl. An dem Tag als ich meinen neuen Wagen anmelden wollte, bekam ich einen Anruf von der Füherscheinstelle das ich den Füherschein sofort abholen könnte. Und so hatte ich noch am selben Tag mein Auto angemeldet und den Füherschein in der Tasche, dass waren wie 6 Richtige im Lotto. Nun möchte ich allen die vieleicht in der gleichen Lage sind wie ich es war Mut machen. Das ihr in diesem Forum seit ist der erste Schritt, dann aber nicht den Mut verlieren und für euer Recht kämpfen ,dann wird es schon klappen, ich bin euer lebendes Beispiel.

Liebe Grüße
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Mr.T
Beitrag 06.09.2009, 23:01
Beitrag #42


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Zitat (ellinor @ 06.09.2009, 23:53) *
Zwar habe ich nicht die Konditionen der alten Klasse 3,sondern die der heutigen
Klasse B, aber was soll´s ich muss ja nicht noch mehr auf den Nerven der Führerrscheinstelle herumtanzen nur um meine Rechte durch zu setzen.
Warum nicht? whistling.gif Sollen wir dir auch bei der Klasse C1E helfen? tongue.gif
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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ellinor
Beitrag 06.09.2009, 23:54
Beitrag #43


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Hallo Mr.T ,
meinst du ich sollte wirklich noch mal danach fragen, ich hätte es schon ganz gerne wenn die alten Kontitionen der Klasse 3 in meinen Führerschein ständen.

LG
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Gast_charly68_*
Beitrag 06.09.2009, 23:57
Beitrag #44





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Warum nicht.

Jedoch wird für diese Klassen dann noch ein EH-Kurs, augenärztliches und hausärztliches Gutachten benötigt, sofern nicht schon vorgelegt.

LG
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ellinor
Beitrag 07.09.2009, 00:13
Beitrag #45


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Hallo Charly68,
das habe ich schon alles für die Erweiterung meines Führerscheins eingereicht, also alles in petto.

LG
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darkstar
Beitrag 07.09.2009, 02:36
Beitrag #46


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Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1.) Entweder du hast das wirklich alles eingereicht, aber nur Klasse B beantragt oder
2.) du hast nur den für die Klasse B notwendigen Sehtest + Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen eingereicht, dann war auch keine Erteilung der Klasse C1 und C1E möglich.

mfg
darkstar


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ellinor
Beitrag 07.09.2009, 20:43
Beitrag #47


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Hallo Darkstar,
mein Sachbearbeiter legte mir einen Antrag zur Erweiterung meines Führerscheins vor, den ich dann unterschrieben habe. Vieleicht war das wirklich nur ein Antrag für die
Klasse B. Ich dachte das hat schon seine Richtigkeit.
Sehtest, polizeiliches Führungzeugnis hatte ich eingereicht, den Erstehilfekurs mußte ich nicht mehr nachweisen und auch kein ärztliches Gutachten. Dafür mußte ich ein Formular
ausfüllen und schriftlich erklären das ich keine gesundheitlichen Einschränkungen habe. Mein Sachbearbeiter hat sich noch nach meinen Punktestand in Flensburg erkundigt und somit war alles erledigt. Mein Sachbearbeiter hat mich nicht richtig aufgeklärt, was kann ich denn tun um doch noch prüfungsfrei an die alte Kondition derKlasse 3 zu kommen?

LG
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Jens
Beitrag 07.09.2009, 20:56
Beitrag #48


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Zitat (ellinor @ 07.09.2009, 21:43) *
was kann ich denn tun um doch noch prüfungsfrei an die alte Kondition derKlasse 3 zu kommen?

Antrag stellen und die entsprechenden Unterlagen einreichen.


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ellinor
Beitrag 07.09.2009, 21:53
Beitrag #49


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Hallo Jens,
mit meinen Sachbearbeiter kann ich bestimmt nicht darüber reden, denn er wird mir sagen das es jetzt nicht mehr möglich ist einen erneuten Antrag zu stellen.
So bleibt mir nichts anderes übrig als wieder einmal den Vorgesetzten anzurufen. Dieser müßte nun auch aus seinem Urlaub zurück sein. Schade eigendlich, denn seine
Stellvertreterin war sehr nett und sachkundig. Ich hoffe nur, dass man mir meinen Führerschein nicht auch wieder abnehmen kann, da ich ja der Führerscheinstelle mit dem neuen Antrag zeige, dass dort wohl etwas schief gelaufen ist und ich weiß, dass mir die alten Konditionen der Klasse 3 ebenfalls wiedererteilt werden mußten.
Morgen werde ich mal anrufen und nachfragen, gegebenfalls auch gleich einen neuen Antrag stellen.

LG
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Jens
Beitrag 07.09.2009, 22:01
Beitrag #50


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Zitat (ellinor @ 07.09.2009, 22:53) *
Ich hoffe nur, dass man mir meinen Führerschein nicht auch wieder abnehmen kann, da ich ja der Führerscheinstelle mit dem neuen Antrag zeige, dass dort wohl etwas schief gelaufen ist und ich weiß, dass mir die alten Konditionen der Klasse 3 ebenfalls wiedererteilt werden mußten.

Du wirst beim letzten Antrag nur B beantragt haben, insofern mußte dir nichts anderes erteilt werden, es ist aber auch nichts schief gelaufen. Es gibt also keinen Grund, warum du Angst um deinen jetzigen Führerschein haben müsstest.
Ich sehe keinen Grund, warum man dir C1E verweigern sollte bzw. könnte.


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