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> Neuerteilung nach 12 Jahren
papazani
Beitrag 19.03.2009, 09:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

habe meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer vor 12 Jahren verloren. Habe damals eine Sperre von 8 Monaten erhalten. Habe dann zweimal die MPU gemacht und nicht bestanden. Einmal unvorbereitet, einmal total vorbereitet, aber da hieß es: Mann muss von den "Schwarzen Zahlen" der Rückfälligen ausgehen.

Nach zehn Jahren bin ich dann zur Führerscheinstelle, weil ich gehört habe, dass sie dann der Neuererteilung zustimmen können. Sie sagten, entweder MPU oder noch fünf Jahre warten.

Habe jetzt ein Auszug aus Flensburg bestellt. Dort steht nichts mehr, auch keine Punkte.

Wie ist die neue Rechtslage genau? Muss ich jetzt wirklich noch drei Jahre warten? Habe gehört das man jetzt gar nicht mehr den Führerschein neu machen muss, sondern nur noch die MPU?

Danke für Eure Tipps zu meinem Fall!!!
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.03.2009, 09:59
Beitrag #2





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Ab Urteil 15 Jahre.

Wenn Du Deine FE-Anträge wegen der negativen MPU nicht zurückgezogen hast, dann beginnt die Frist ab der Versagung des jeweiligen Antrags erneut zu laufen.

Du hast richtig gehört, die 2-Jahresfrist für die Prüfungen gibt es nicht mehr.

Trotzdem kann die FEB weiterhin die Prüfungen von Dir verlangen.

Zitat
§ 20 FeV
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.


LG
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papazani
Beitrag 19.03.2009, 10:04
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Charly68,

das bedeutet, wenn ich jetzt MPU mache und bestehe, dann brauche ich den Führerschein nicht mehr neu machen?

Ansonsten nach 15 Jahren Führerschein neu machen ohne MPU. Richtig?
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tadzio
Beitrag 19.03.2009, 10:14
Beitrag #4


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Zitat (papazani @ 19.03.2009, 10:04) *
Ansonsten nach 15 Jahren Führerschein neu machen ohne MPU. Richtig?


Nein. Nach 15 Jahren neu beantragen und wahrscheinlich ohne Prüfung und "einfach so" abholen, wenn er fertig ist.

Aber wie charly68 schrieb: die FEB kann eine Prüfung von Dir verlangen, wenn sie der Meinung ist, dass das bei Dir nötig wäre.

Cheers
tadzio


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.03.2009, 10:53
Beitrag #5





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Zitat (papazani @ 19.03.2009, 10:04) *
das bedeutet, wenn ich jetzt MPU mache und bestehe, dann brauche ich den Führerschein nicht mehr neu machen?

Ansonsten nach 15 Jahren Führerschein neu machen ohne MPU. Richtig?


Die Prüfungen haben nichts mit der MPU-Auflage oder der Tilgungsfrist zu tun und könnten von der FEB auch bereits nach 2 Jahren gefordert werden, wenn gemäß § 20 FeV Absatz 2 entsprechende Tatsachen vorliegen.

LG
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 11:18
Beitrag #6


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Die von Charly genannte Möglichkeit besteht, wird aber von den Fsst relativ selten angewendet; also kannst du mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass keine Prüfungen mehr nötig sind.
(Zumindest nicht pauschal deshalb, weil X [z.B. 10] Jahre vergangen sind. Wenn der Gesetzgeber dies so gewollt hätte, hätte er es sicher auch so reingeschrieben).

Zur Verjährung der MPU-Forderung:
IdR 15 jahre nach der damaligen Entziehung.
Wenn dir damals einer der Neuerteilungsanträge abgelehnt wurde, weil du entweder
a) das negative Gutachten abgegeben hast oder
b) den Antrag nicht zurückgezogen hast,

dann beginnen die 15 Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Ablehnung.

Gruß,
jfk.


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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D-J
Beitrag 01.04.2009, 14:11
Beitrag #7


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Zitat (papazani @ 19.03.2009, 11:54) *
Hallo,

habe meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer vor 12 Jahren verloren. Habe damals eine Sperre von 8 Monaten erhalten. Habe dann zweimal die MPU gemacht und nicht bestanden. Einmal unvorbereitet, einmal total vorbereitet, aber da hieß es: Mann muss von den "Schwarzen Zahlen" der Rückfälligen ausgehen.

Nach zehn Jahren bin ich dann zur Führerscheinstelle, weil ich gehört habe, dass sie dann der Neuererteilung zustimmen können. Sie sagten, entweder MPU oder noch fünf Jahre warten.

Habe jetzt ein Auszug aus Flensburg bestellt. Dort steht nichts mehr, auch keine Punkte.

Wie ist die neue Rechtslage genau? Muss ich jetzt wirklich noch drei Jahre warten? Habe gehört das man jetzt gar nicht mehr den Führerschein neu machen muss, sondern nur noch die MPU?

Danke für Eure Tipps zu meinem Fall!!!


ich habe meinen fahrerlaubniss am 01.04 1997 abgeben müssen mit 2,7 promille ..14 tage später fahren ohne faherlaubniss und mit 2,4 promille gestopt von der polizei..dann verhandlung auf dem gericht 3 jahre auf bewährung und klar die pappe war weg.

nun seit oktober 2008 gibt es neue regelungen KEINE THERORETISCHE UND KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG ABLEGEN wer den führerschein entzogen bekommen hat und nach dato wie bei mir fast 12 jahren auch ohne MPU hab ich den schein wieder bekommen

ich habe am 27.01.09 bei der zulassungsstelle einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubniss gestellt...und an dem 24.02.09 hab ich meinen führerschein wieder bekommen .....für 120€ anmeldegebühr....das war es...

Hört sich ungaublich an =aber so

nun viel glück.....

Gruß DJ

Der Beitrag wurde von D-J bearbeitet: 01.04.2009, 14:22
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Mr.T
Beitrag 01.04.2009, 14:29
Beitrag #8


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Da hattest du aber eine nette FSST.
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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.04.2009, 14:41
Beitrag #9





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Zitat (Mr.T @ 01.04.2009, 15:29) *
Da hattest du aber eine nette FSST.

Ist die nur nett oder nicht eher ein bisschen "verschlafen"? Eine TF mit 2,7 Promille und ganze 2 Wochen später gleich nochmal mit 2,4 Promille? Das reduziert doch den Ermessensspielraum der FSST hinsichtlich einer MPU auf Null, oder nicht?
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D-J
Beitrag 01.04.2009, 14:44
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Mr.T @ 01.04.2009, 16:29) *
Da hattest du aber eine nette FSST.
Gratuliere! clapping.gif


meinste echt....sind doch neue regelungen seit 2008--->>>>an die müssen sich auch die FSST halten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.04.2009, 14:49
Beitrag #11





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Die neue Regelung hat nur zum Inhalt, dass nicht mehr zwingend eine neue Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss, wenn seit der Entziehung mehr als 2 Jahre vergangen sind. An der Erfordernis einer MPU hat sich nichts geändert - die ist ab 1,6 Promille verbindlich vorgeschrieben.
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D-J
Beitrag 01.04.2009, 14:50
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 01.04.2009, 16:41) *
Zitat (Mr.T @ 01.04.2009, 15:29) *
Da hattest du aber eine nette FSST.

Ist die nur nett oder nicht eher ein bisschen "verschlafen"? Eine TF mit 2,4 Promille und ganze 2 Wochen später gleich nochmal mit 2,7 Promille? Das reduziert doch den Ermessensspielraum der FSST hinsichtlich einer MPU auf Null, oder nicht?



Aber es geht wie man sieht--->>>>und wer nichts unversucht lässt läuft immer hinterher--->>;-)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.04.2009, 14:59
Beitrag #13





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Nun ja, du hast die FE nicht deswegen ohne MPU bekommen, weil du nichts unversucht gelassen hast, sondern weil entweder bei der Führerscheinstelle jemand gepennt hat oder auf irgendeine Weise die 5-jährige Anlaufhemmung der Tilgung nicht gegriffen hat, sodass die früheren Eintragungen wegen der Trunkenheitsfahrten nicht mehr verwertbar waren. Auf jeden Fall hast du reichlich Glück gehabt.

(Ich will ja nicht sagen, dass ich es dir nicht gönne. wavey.gif )
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D-J
Beitrag 01.04.2009, 15:01
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (Georg_g @ 01.04.2009, 16:49) *
Die neue Regelung hat nur zum Inhalt, dass nicht mehr zwingend eine neue Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss, wenn seit der Entziehung mehr als 2 Jahre vergangen sind. An der Erfordernis einer MPU hat sich nichts geändert - die ist ab 1,6 Promille verbindlich vorgeschrieben.


Es sind aber 12 jahre vergangen--->>>und nach 10 jahren müssen die sowieso meine daten auf der FSST löschen...
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Mr.T
Beitrag 01.04.2009, 15:05
Beitrag #15


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Zitat (D-J @ 01.04.2009, 16:01) *
und nach 10 jahren müssen die sowieso meine daten auf der FSST löschen...
Nein, es sind 15 Jahre!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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D-J
Beitrag 01.04.2009, 15:05
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Georg_g @ 01.04.2009, 16:59) *
Nun ja, du hast die FE nicht deswegen ohne MPU bekommen, weil du nichts unversucht gelassen hast, sondern weil entweder bei der Führerscheinstelle jemand gepennt hat oder auf irgendeine Weise die 5-jährige Anlaufhemmung der Tilgung nicht gegriffen hat, sodass die früheren Eintragungen wegen der Trunkenheitsfahrten nicht mehr verwertbar waren. Auf jeden Fall hast du reichlich Glück gehabt.

(Ich will ja nicht sagen, dass ich es dir nicht gönne. wavey.gif )


Ich dachte ja nur ich könne dem ein oder anderen weiter helfen--->> ;-)
12 jahre ohne schein ist ne harte strafe---->>>einer der schlimmers macht bekommt 9 jahre und ist nach 5 J wieder raus wegen guter führung...ich hab den schein und werde nie wieder was am steuer trinken--->>>das ist mir 100% klar
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.04.2009, 15:06
Beitrag #17





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Zitat (D-J @ 01.04.2009, 16:01) *
Es sind aber 12 jahre vergangen--->>>und nach 10 jahren müssen die sowieso meine daten auf der FSST löschen...

Es sollten eigentlich 15 Jahre sein. Mehr dazu findest du in den FAQ MPU nach 10 oder nach 15 Jahren?
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stucki 123
Beitrag 01.04.2009, 18:50
Beitrag #18


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Zitat (D-J @ 01.04.2009, 16:11) *
ich habe meinen fahrerlaubniss am 01.04 1997 abgeben müssen mit 2,7 promille ..14 tage später fahren ohne faherlaubniss und mit 2,4 promille gestopt von der polizei..dann verhandlung auf dem gericht 3 jahre auf bewährung und klar die pappe war weg.

nun seit oktober 2008 gibt es neue regelungen KEINE THERORETISCHE UND KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG ABLEGEN wer den führerschein entzogen bekommen hat und nach dato wie bei mir fast 12 jahren auch ohne MPU hab ich den schein wieder bekommen

ich habe am 27.01.09 bei der zulassungsstelle einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubniss gestellt...und an dem 24.02.09 hab ich meinen führerschein wieder bekommen .....für 120€ anmeldegebühr....das war es...
Tja es ist unglaublich, das es auch der 1.4. 97 war. Aber was mich irgendwie daran zweifelt, wo bekommt man bei einer Zulassungsstelle einen FS. Oder wo bei welcher Zulassungsstelle kann man einen Antrag auf wiedererteilung stellen. Ach ja es ist ja wieder der 1.4. oder. laugh2.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.04.2009, 19:36
Bearbeitungsgrund: Zitat etwas gekürzt.
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Bitburger
Beitrag 01.04.2009, 21:16
Beitrag #19


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War da nicht etwas mit Tilgung vor 1999 und später? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das die Tilgung bis ende 1998 kürzer waren. think.gif
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Uwe W
Beitrag 01.04.2009, 21:51
Beitrag #20


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Verwertbar sind auch die Altfälle 15 Jahre lang.

Insofern spielt es keine Rolle, dass früher die Alkoholstraftaten in Flensburg schneller getilgt wurden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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D-J
Beitrag 03.04.2009, 14:23
Beitrag #21


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Zitat (stucki 123 @ 01.04.2009, 20:50) *
Zitat (D-J @ 01.04.2009, 16:11) *
ich habe meinen fahrerlaubniss am 01.04 1997 abgeben müssen mit 2,7 promille ..14 tage später fahren ohne faherlaubniss und mit 2,4 promille gestopt von der polizei..dann verhandlung auf dem gericht 3 jahre auf bewährung und klar die pappe war weg.

nun seit oktober 2008 gibt es neue regelungen KEINE THERORETISCHE UND KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG ABLEGEN wer den führerschein entzogen bekommen hat und nach dato wie bei mir fast 12 jahren auch ohne MPU hab ich den schein wieder bekommen

ich habe am 27.01.09 bei der zulassungsstelle einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubniss gestellt...und an dem 24.02.09 hab ich meinen führerschein wieder bekommen .....für 120€ anmeldegebühr....das war es...
Tja es ist unglaublich, das es auch der 1.4. 97 war. Aber was mich irgendwie daran zweifelt, wo bekommt man bei einer Zulassungsstelle einen FS. Oder wo bei welcher Zulassungsstelle kann man einen Antrag auf wiedererteilung stellen. Ach ja es ist ja wieder der 1.4. oder. laugh2.gif


nun mit 2,7 promille frage ich den polizist auch ob es ein april scherz sei als er meinen führerschein eingezogen hatte...war aber keiner....

und was ich hier schreibe entspricht auch der vollen warheit

nach allem was ich hier als antworten bekommen habe --->>> denke ich echt ich habe glück gehabt --->>>und die habe irgend was verpennt....

----------->>>>>und ich sollte ruhe geben sonst liest noch jemand von den behörden was geschehen ist und nimmt mir meine pappe wieder weg...
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Jens
Beitrag 03.04.2009, 20:09
Beitrag #22


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Die Frage von @Nordmann hab ich in einen eigenen Thread verschoben.


--------------------
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enne
Beitrag 22.12.2009, 08:13
Beitrag #23


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Moin !

also bei mir ist es haargenauso wie bei D-J ,mir wurde sogar die alte Probezeit mit angerechnet so das ich im april 2010 Die Probezeit überstanden habe
rolleyes.gif

ich habe nichts weiter gemacht als ein aufbauseminar (10 Stunden im kreis sitzen mit 10 anderen und über seine probleme reden )

Und mir wurde auch angeboten ,ich soll nur einen DRK test bringen für LKW Fahrer (bei uns 20 euro ) und eine augenartzt bescheinigung (120 euro )
dann wird mir sogar Der Lkw schein also 7,5 tonnen wieder eingetragen .



viele grüsse enne
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stucki 123
Beitrag 22.12.2009, 09:10
Beitrag #24


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Hallo enne. Also ich habe ja jetzt mitgelesen. Ich wollte mich auch nicht nicht bemerkbar machen. Aber jetzt muss ich es. Erstens kannst Du bei einem Mediziener der auch als Betriebsarzt gekennzeichnet ist ein kostenloses Gutachten einfordern. Zu nummer zwei, das glaube ich Dir nicht, dass Dir eine FSST egal wo her Dir den gewissen LKW Fs ausgestellt hat. Ach so, erstmal willkommen hier. Musste auch mal sein. Aber noch mal Du kannst im April 2010 die Probezeit nicht überstanden haben, oder irre ich mich da.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.12.2009, 09:26
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 22.12.2009, 09:27
Beitrag #25


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Zitat (stucki 123 @ 22.12.2009, 09:10) *
das glaube ich Dir nicht, dass Dir eine FSST egal wo her Dir den gewissen LKW Fs ausgestellt hat.
Warum nicht?

Zitat (stucki 123 @ 22.12.2009, 09:10) *
Du kannst im April 2010 die Probezeit nicht überstanden haben
Warum nicht?


--------------------
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magnum88
Beitrag 22.12.2009, 09:43
Beitrag #26


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Zitat (jfk @ 19.03.2009, 11:18) *
Die von Charly genannte Möglichkeit besteht, wird aber von den Fsst relativ selten angewendet; also kannst du mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass keine Prüfungen mehr nötig sind.


Im Freistaat Bayern nach 10 Jahren, bei den C und D-Klassen nach 5 Jahren unsure.gif

Zitat
(Zumindest nicht pauschal deshalb, weil X [z.B. 10] Jahre vergangen sind.


Machen die hier aber so...

Zitat
Wenn der Gesetzgeber dies so gewollt hätte, hätte er es sicher auch so reingeschrieben).


Das werden die Verwaltungsgerichte (hoffentlich) noch klären.

Edit:
Der Beitrag von jfk ist ja gar nicht mehr jüngste... blushing.gif

Zitat (stucki 123 @ 22.12.2009, 09:10) *
Erstens kannst Du bei einem Mediziener der auch als Betriebsarzt gekennzeichnet ist ein kostenloses Gutachten einfordern.


Hallo stucki 123,

kannst du mir mal ein paar Adressen von solch "billigen" Ärzten rüberreichen? rolleyes.gif
Ich muss nämlich in zwei Jahren wieder meinen CE verlängern lassen und beim letzten Mal habe ich bei meinem Mediziner, der auch "als Betriebsarzt gekennzeichnet" ist (was immer das auch heißen mag blink.gif ), für die Untersuchungen ganz schön was hinlegen müssen.


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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